Karenzzeit in der BU-Versicherung Die Wartezeit, die Du bei Berufsunfähigkeit besser meidest
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Die Berufsunfähigkeitsversicherung gehört zu den wichtigsten Versicherungen überhaupt. Oft ist sie allerdings sehr teuer. Um Geld bei den Beiträgen zu sparen, empfehlen Dir Versicherungsvermittler manchmal, im Vertrag eine sogenannte Karenzzeit zu vereinbaren. Die Versicherung zahlt dann nicht sofort, sobald die Berufsunfähigkeit festgestellt wird, sondern erst nach der vereinbarten Wartezeit. Warum wir Dir von einer Karenzzeit bei der Berufsunfähigkeitsversicherung abraten, erfährst Du in diesem Ratgeber.
Die Karenzzeit ist eine Art Wartezeit, die bei manchen Versicherungen festgelegt werden kann. Sie bestimmt den Zeitraum zwischen dem Eintritt des Leistungsfalls und der Auszahlung der finanziellen Leistungen durch die Versicherung. Während der Karenzzeit bekommst Du kein Geld von der Versicherung, obwohl Du ohne Karenzzeit schon dazu berechtigt wärst. Die Länge der Karenzzeit hält die Versicherung im Vertrag fest, Du kannst sie meist nicht mehr nachträglich ändern.
Entscheidest Du Dich für eine Karenzzeit im Vertrag, kannst Du Dir die Dauer meist selbst aussuchen. Übliche Karenzzeiten können 3, 6, 12, 18 oder 24 Monate lang sein. Generell gilt: Je länger die Karenzzeit, desto niedriger die Versicherungsbeiträge.
Mit einer Karenzzeit kannst Du bei den Versicherungsbeiträgen also Geld sparen. Auch die Versicherung selbst spart durch diese Vereinbarung im Leistungsfall: Sie muss Dir schließlich erst mit Verspätung und damit für einen kürzeren Zeitraum Geld zahlen.
Aber Achtung: Du bekommst in diesem Zeitraum keinerlei Leistungen durch die Versicherung. Falls Du über keine großen finanziellen Reserven verfügst, solltest Du Karenzzeiten daher vermeiden. Denn erst nach Ende der Karenzzeit zahlt die Versicherung ihre Leistungen. Du musst die Zeit daher mit eigenen finanziellen Mitteln überbrücken.
Beim Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung kannst Du eine Karenzzeit vereinbaren. Sie ist eine freiwillige Vereinbarung im Vertrag, Du musst sie also nicht abschließen.
Eine Karenzzeit bei der BU-Versicherung beginnt ab dem Zeitpunkt, ab dem ein Arzt Deine Berufsunfähigkeit feststellt. In dieser Zeit zahlt Dir die Versicherung noch keine monatliche Berufsunfähigkeitsrente. Erst wenn die Karenzzeit abgelaufen ist, Du in dieser Zeit ohne Unterbrechung dauerhaft berufsunfähig warst und es aller Voraussicht nach auch danach noch bleiben wirst, zahlt die Versicherung. Eine rückwirkende Zahlung der Leistungen aus der Karenzzeit gibt es nicht.
Bis dahin musst Du also laufende Kosten wie Miete, Energiekosten, Versicherungen und Lebensmittel weiterhin zahlen. Dazu kommen unter Umständen auch noch die Beiträge für die BU-Versicherung. In einigen Tarifen musst Du diese nämlich auch während der Karenzzeit weiterzahlen. Andere Versicherungen wie eine Kfz-Versicherung oder eine Zahnzusatzversicherung laufen ebenfalls weiter.
Der Vorteil der Karenzzeit bei der BU-Versicherung ist der niedrigere Versicherungsbeitrag. Bei längeren Karenzzeiten – zum Beispiel von 24 Monaten – sind die Beiträge um ein Vielfaches günstiger als bei Verträgen ohne Karenzzeit. Je nach Dauer der Karenzzeit kannst Du die Beiträge um bis zu 10 bis 20 Prozent senken. Bei einem monatlichen Beitrag von 80 Euro wären das also 8 bis 16 Euro, die Du im Monat sparen kannst.
Diesen Spartipp können wir Dir aber nicht empfehlen. Denn die Karenzzeit birgt hohe finanzielle Risiken. Nur wenn Deine finanzielle Situation im Falle einer Wartezeit wirklich gesichert ist und Deine monatlichen Kosten gedeckt wären, solltest Du die Karenzzeit in Betracht ziehen.
Das größte Risiko bei der Karenzzeit in der BU-Versicherung sind finanzielle Notlagen. Du bekommst in dieser Zeit kein Geld von deiner Versicherung. Wir raten Dir daher: Vermeide, wenn möglich, eine Karenzzeit.
Wer angestellt ist, hat bei Arbeitsunfähigkeit zwar Anspruch auf Leistungen wie die Lohnfortzahlung oder Krankengeld. Angestellte erhalten bis zu sechs Wochen lang eine Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber oder die Arbeitgeberin, wenn sie krank sind (§ 3 EntgFG). Bist Du auch über die sechs Wochen hinaus arbeitsunfähig erkrankt, übernimmt die gesetzliche Krankenkasse das Krankengeld. Das Krankengeld kannst Du insgesamt bis zu 78 Wochen – also rund 18 Monate – lang beziehen, die sechs Wochen Lohnfortzahlung zählt die Krankenkasse dabei mit (§ 44 SGB V).
Die Dauer der Lohnfortzahlung ist aber zu kurz, um die Karenzzeit bei der BU-Versicherung zu überbrücken. Auch das Krankengeld der gesetzlichen Krankenkasse hilft Dir nicht unbedingt über die ganze Karenzzeit hinweg. Normalerweise hast Du zwar auch während einer festgestellten Berufsunfähigkeit noch Anspruch auf ein Krankengeld der gesetzlichen Krankenkasse. Wird eine Berufsunfähigkeit aber erst nach vielen Monaten Deiner Arbeitsunfähigkeit festgestellt, läuft Dein Krankengeld möglicherweise noch während der Karenzzeit aus und Du stehst ohne Geld da.
Eine sogenannte Arbeitsunfähigkeitsklausel (AU-Klausel) in der BU-Versicherung hilft in diesem Fall auch nicht weiter. Damit kannst Du nur die Zeit der Arbeitsunfähigkeit überbrücken. Sobald eine Berufsunfähigkeit feststeht, endet die Zahlung aus der AU-Klausel.
Außerdem darfst Du keine Leistungen aus einer privaten Krankentagegeld-Versicherung beziehen, wenn Deine Berufsunfähigkeit bereits festgestellt wurde. Denn diese zahlt nur bei vorübergehender Arbeitsunfähigkeit. Sobald die dauerhafte Berufsunfähigkeit festgestellt wird, stellt die Krankentagegeld-Versicherung ihre Leistungen ein. Es ist nämlich nicht erlaubt, sowohl Krankentagegeld als auch eine BU-Rente zu beziehen – das haben Gerichte entschieden (LG Cottbus, 09.01.2020 - 6 O 444/18; OLG Saarbrücken, 14.03.2017 - 5 U 37/17).
Auch mit einer möglichen Erwerbsminderungsrente kannst Du die Karenzzeit nicht überbrücken. Denn die Beantragung ist sehr aufwendig und es dauert meist viele Monate, bis die Deutsche Rentenversicherung eine Erwerbsminderungsrente bewilligt.
Du bräuchtest also schon sehr hohe finanzielle Rücklagen, um die Karenzzeit bis zur BU-Rentenzahlung zu überbrücken. Und gerade während einer Berufsunfähigkeit ist ein angesparter Notgroschen sehr wichtig. Denn bei einer Berufsunfähigkeit wird es möglicherweise schwerer für Dich sein, Geld beiseitezulegen. Schließlich fällt eine BU-Rente meist niedriger als das aktuelle Nettoeinkommen aus. Gleichzeitig musst Du aber mehr in Deine Altersvorsorge zahlen als vorher, da der Arbeitgeberanteil wegfällt, wenn Du nicht mehr berufstätig bist. Sonst droht die Gefahr, im Rentenalter in die Altersarmut abzurutschen.
Gleichzeitig solltest Du auch vermeiden, Kredite aufzunehmen, um die Karenzzeit zu überbrücken. Eine Karenzzeit bei der Berufsunfähigkeitsversicherung ist daher in den meisten Fällen nicht sinnvoll.
Karenzzeiten bei Versicherungen gibt es vor allem in zwei Fällen: bei der Berufsunfähigkeitsversicherung und bei der Restschuldversicherung.
Restschuldversicherungen kommen etwa bei Immobilienkrediten infrage: Sie sollen Versicherte bei der Abbezahlung ihres Kredits unterstützen, wenn diese durch Arbeitslosigkeit, Tod oder Berufsunfähigkeit zahlungsunfähig werden. Hast Du eine Karenzzeit bei der Restschuldversicherung vereinbart, zahlt die Versicherung erst dann die Raten weiter, wenn Du zum Beispiel drei Monate lang arbeitslos bist.
Wieso eine Restschuldversicherung bei Rahmenkrediten nie und auch bei Immobillienkrediten meist keine gute Wahl ist und welche Versicherung Du stattdessen abschließen solltest, erfährst Du in unserem Ratgeber für Restschuldversicherungen.
Obwohl die Karenzzeit umgangssprachlich oft als Wartezeit bezeichnet wird, unterscheiden sich die beiden. Während die Karenzzeit die Dauer zwischen dem Eintritt der Berufsunfähigkeit und der Auszahlung der Rente bezeichnet, beginnt die Wartezeit mit Abschluss des Vertrages.
Bei manchen Versicherungen muss Dein Vertrag erst eine bestimmte Zeit lang bestehen, damit Du überhaupt Leistungen daraus beziehen kannst. Typisch sind solche Wartezeiten für Zahnzusatzversicherungen, Rechtsschutzversicherungen und Krankenhaus-Zusatzversicherungen.
Ein Beispiel: Carola schließt eine Zahnzusatzversicherung mit einer allgemeinen Wartezeit von sechs Monaten ab, hat aber bereits zwei Monate nach Vertragsabschluss eine teure Zahnbehandlung. In diesem Fall ist Carolas Versicherungsschutz noch nicht aktiv: Die Zahnzusatzversicherung zahlt ihr keine Leistungen aus.
Die meisten BU-Versicherungen haben allerdings keine solche Wartezeiten. In der Regel zahlen sie bereits dann, wenn die Berufsunfähigkeit kurz nach Vertragsabschluss eintritt – sofern Du Dich nicht für eine Karenzzeit entschieden hast. Im Einzelfall solltest Du dennoch in Deinem Versicherungstarif prüfen, ob Du eine Wartezeit hast oder nicht.
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