Karenzzeit in der BU-Versicherung Die Wartezeit, die Du bei Be­rufs­un­fä­hig­keit besser meidest

Barbara Weber
Finanztip-Expertin für Ver­si­che­rungen

Das Wichtigste in Kürze

  • Bei der Be­rufs­un­fä­hig­keits­ver­si­che­rung (BU-Versicherung) können Versicherte eine Karenzzeit vereinbaren, in der sie keinen Anspruch auf Leistungen haben.
  • Die Karenzzeit beginnt mit Eintritt der Be­rufs­un­fä­hig­keit und kann etwa 6, 12, 18 oder 24 Monate lang sein.
  • Durch die Karenzzeit werden die Beiträge etwas billiger, Versicherte haben aber auch ein finanzielles Risiko.

So gehst Du vor

  • Informiere Dich in unseren Ratgebern zur BU-Versicherung, worauf es bei einer guten Be­rufs­un­fä­hig­keits­ver­si­che­rung ankommt. Dabei hilft Dir unsere Checkliste.

Zur BU-Checkliste

  • Eine Karenzzeit im Vertrag solltest Du vermeiden, damit Du bei Be­rufs­un­fä­hig­keit schnellstmöglich Geld von der Ver­si­che­rung bekommst. 
  • Lass Dich vor Abschluss einer BU-Versicherung beraten und hol Dir mehrere Angebote ein. Wir haben geeignete Ver­si­che­rungsvermittler ausgesucht und empfehlen Hoesch & Partner, Buforum24, Zeroprov, Dr. Schlemann unabhängige Finanzberatung sowie P&F.

Die Be­rufs­un­fä­hig­keits­ver­si­che­rung gehört zu den wichtigsten Ver­si­che­rungen überhaupt. Oft ist sie allerdings sehr teuer. Um Geld bei den Beiträgen zu sparen, empfehlen Dir Ver­si­che­rungsvermittler manchmal, im Vertrag eine sogenannte Karenzzeit zu vereinbaren. Die Ver­si­che­rung zahlt dann nicht sofort, sobald die Be­rufs­un­fä­hig­keit festgestellt wird, sondern erst nach der vereinbarten Wartezeit. Warum wir Dir von einer Karenzzeit bei der Be­rufs­un­fä­hig­keits­ver­si­che­rung abraten, erfährst Du in diesem Ratgeber. 

Was ist eine Karenzzeit?

Die Karenzzeit ist eine Art Wartezeit, die bei manchen Ver­si­che­rungen festgelegt werden kann. Sie bestimmt den Zeitraum zwischen dem Eintritt des Leistungsfalls und der Auszahlung der finanziellen Leistungen durch die Ver­si­che­rung. Während der Karenzzeit bekommst Du kein Geld von der Ver­si­che­rung, obwohl Du ohne Karenzzeit schon dazu berechtigt wärst. Die Länge der Karenzzeit hält die Ver­si­che­rung im Vertrag fest, Du kannst sie meist nicht mehr nachträglich ändern

Entscheidest Du Dich für eine Karenzzeit im Vertrag, kannst Du Dir die Dauer meist selbst aussuchen. Übliche Karenzzeiten können 3, 6, 12, 18 oder 24 Monate lang sein. Generell gilt: Je länger die Karenzzeit, desto niedriger die Ver­si­che­rungsbeiträge.

Mit einer Karenzzeit kannst Du bei den Ver­si­che­rungsbeiträgen also Geld sparen. Auch die Ver­si­che­rung selbst spart durch diese Vereinbarung im Leistungsfall: Sie muss Dir schließlich erst mit Verspätung und damit für einen kürzeren Zeitraum Geld zahlen. 

Aber Achtung: Du bekommst in diesem Zeitraum keinerlei Leistungen durch die Ver­si­che­rung. Falls Du über keine großen finanziellen Reserven verfügst, solltest Du Karenzzeiten daher vermeiden. Denn erst nach Ende der Karenzzeit zahlt die Ver­si­che­rung ihre Leistungen. Du musst die Zeit daher mit eigenen finanziellen Mitteln überbrücken.

Was ist eine Karenzzeit in der BU-Versicherung?

Beim Abschluss einer Be­rufs­un­fä­hig­keits­ver­si­che­rung kannst Du eine Karenzzeit vereinbaren. Sie ist eine freiwillige Vereinbarung im Vertrag, Du musst sie also nicht abschließen. 

Eine Karenzzeit bei der BU-Versicherung beginnt ab dem Zeit­punkt, ab dem ein Arzt Deine Be­rufs­un­fä­hig­keit feststellt. In dieser Zeit zahlt Dir die Ver­si­che­rung noch keine monatliche Be­rufs­un­fä­hig­keits­rente. Erst wenn die Karenzzeit abgelaufen ist, Du in dieser Zeit ohne Unterbrechung dauerhaft berufsunfähig warst und es aller Voraussicht nach auch danach noch bleiben wirst, zahlt die Ver­si­che­rung. Eine rückwirkende Zahlung der Leistungen aus der Karenzzeit gibt es nicht. 

Bis dahin musst Du also laufende Kosten wie Miete, Energiekosten, Ver­si­che­rungen und Lebensmittel weiterhin zahlen. Dazu kommen unter Umständen auch noch die Beiträge für die BU-Versicherung. In einigen Tarifen musst Du diese nämlich auch während der Karenzzeit weiterzahlen. Andere Ver­si­che­rungen wie eine Kfz-Versicherung oder eine Zahn­zu­satz­ver­si­che­rung laufen ebenfalls weiter. 

Welche Vorteile hat die Karenzzeit bei der BU-Versicherung?

Der Vorteil der Karenzzeit bei der BU-Versicherung ist der niedrigere Ver­si­che­rungsbeitrag. Bei längeren Karenzzeiten – zum Beispiel von 24 Monaten – sind die Beiträge um ein Vielfaches günstiger als bei Verträgen ohne Karenzzeit. Je nach Dauer der Karenzzeit kannst Du die Beiträge um bis zu 10 bis 20 Prozent senken. Bei einem monatlichen Beitrag von 80 Euro wären das also 8 bis 16 Euro, die Du im Monat sparen kannst.  

Diesen Spartipp können wir Dir aber nicht empfehlen. Denn die Karenzzeit birgt hohe finanzielle Risiken. Nur wenn Deine finanzielle Situation im Falle einer Wartezeit wirklich gesichert ist und Deine monatlichen Kosten gedeckt wären, solltest Du die Karenzzeit in Betracht ziehen. 

Was sind die Risiken einer Karenzzeit bei der BU-Versicherung?

Das größte Risiko bei der Karenzzeit in der BU-Versicherung sind finanzielle Notlagen. Du bekommst in dieser Zeit kein Geld von deiner Ver­si­che­rung. Wir raten Dir daher: Vermeide, wenn möglich, eine Karenzzeit.

Wer angestellt ist, hat bei Arbeitsunfähigkeit zwar Anspruch auf Leistungen wie die Lohnfortzahlung oder Krankengeld. Angestellte erhalten bis zu sechs Wochen lang eine Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber oder die Arbeitgeberin, wenn sie krank sind (§ 3 EntgFG). Bist Du auch über die sechs Wochen hinaus arbeitsunfähig erkrankt, übernimmt die gesetzliche Kran­ken­kas­se das Krankengeld. Das Krankengeld kannst Du insgesamt bis zu 78 Wochen – also rund 18 Monate – lang beziehen, die sechs Wochen Lohnfortzahlung zählt die Kran­ken­kas­se dabei mit (§ 44 SGB V).

Die Dauer der Lohnfortzahlung ist aber zu kurz, um die Karenzzeit bei der BU-Versicherung zu überbrücken. Auch das Krankengeld der gesetzlichen Kran­ken­kas­se hilft Dir nicht unbedingt über die ganze Karenzzeit hinweg. Normalerweise hast Du zwar auch während einer festgestellten Be­rufs­un­fä­hig­keit noch Anspruch auf ein Krankengeld der gesetzlichen Kran­ken­kas­se. Wird eine Be­rufs­un­fä­hig­keit aber erst nach vielen Monaten Deiner Arbeitsunfähigkeit festgestellt, läuft Dein Krankengeld möglicherweise noch während der Karenzzeit aus und Du stehst ohne Geld da.

Eine sogenannte Ar­beits­un­fä­hig­keits­klau­sel (AU-Klausel) in der BU-Versicherung hilft in diesem Fall auch nicht weiter. Damit kannst Du nur die Zeit der Arbeitsunfähigkeit überbrücken. Sobald eine Be­rufs­un­fä­hig­keit feststeht, endet die Zahlung aus der AU-Klausel. 

Außerdem darfst Du keine Leistungen aus einer privaten Krankentagegeld-Versicherung beziehen, wenn Deine Be­rufs­un­fä­hig­keit bereits festgestellt wurde. Denn diese zahlt nur bei vorübergehender Arbeitsunfähigkeit. Sobald die dauerhafte Be­rufs­un­fä­hig­keit festgestellt wird, stellt die Krankentagegeld-Versicherung ihre Leistungen ein. Es ist nämlich nicht erlaubt, sowohl Krankentagegeld als auch eine BU-Rente zu beziehen – das haben Gerichte entschieden (LG Cottbus, 09.01.2020 - 6 O 444/18; OLG Saarbrücken, 14.03.2017 - 5 U 37/17).

Auch mit einer möglichen Er­werbs­min­de­rungs­ren­te kannst Du die Karenzzeit nicht überbrücken. Denn die Beantragung ist sehr aufwendig und es dauert meist viele Monate, bis die Deutsche Ren­ten­ver­si­che­rung eine Er­werbs­min­de­rungs­ren­te bewilligt. 

Du bräuchtest also schon sehr hohe finanzielle Rücklagen, um die Karenzzeit bis zur BU-Rentenzahlung zu überbrücken. Und gerade während einer Be­rufs­un­fä­hig­keit ist ein angesparter Notgroschen sehr wichtig. Denn bei einer Be­rufs­un­fä­hig­keit wird es möglicherweise schwerer für Dich sein, Geld beiseitezulegen. Schließlich fällt eine BU-Rente meist niedriger als das aktuelle Nettoeinkommen aus. Gleichzeitig musst Du aber mehr in Deine Altersvorsorge zahlen als vorher, da der Arbeitgeberanteil wegfällt, wenn Du nicht mehr berufstätig bist. Sonst droht die Gefahr, im Rentenalter in die Altersarmut abzurutschen. 

Gleichzeitig solltest Du auch vermeiden, Kredite aufzunehmen, um die Karenzzeit zu überbrücken. Eine Karenzzeit bei der Be­rufs­un­fä­hig­keits­ver­si­che­rung ist daher in den meisten Fällen nicht sinnvoll. 

Welche anderen Ver­si­che­rungen haben eine Karenzzeit?

Karenzzeiten bei Ver­si­che­rungen gibt es vor allem in zwei Fällen: bei der Be­rufs­un­fä­hig­keits­ver­si­che­rung und bei der Rest­schuld­ver­si­che­rung

Rest­schuld­ver­si­che­rung­en kommen etwa bei Immobilienkrediten infrage: Sie sollen Versicherte bei der Abbezahlung ihres Kredits unterstützen, wenn diese durch Arbeitslosigkeit, Tod oder Be­rufs­un­fä­hig­keit zahlungsunfähig werden. Hast Du eine Karenzzeit bei der Rest­schuld­ver­si­che­rung vereinbart, zahlt die Ver­si­che­rung erst dann die Raten weiter, wenn Du zum Beispiel drei Monate lang arbeitslos bist. 

Wieso eine Rest­schuld­ver­si­che­rung bei Rahmenkrediten nie und auch bei Immobillienkrediten meist keine gute Wahl ist und welche Ver­si­che­rung Du stattdessen abschließen solltest, erfährst Du in unserem Ratgeber für Rest­schuld­ver­si­che­rung­en.

Wie unterscheiden sich Karenzzeit und Wartezeit?

Obwohl die Karenzzeit umgangssprachlich oft als Wartezeit bezeichnet wird, unterscheiden sich die beiden. Während die Karenzzeit die Dauer zwischen dem Eintritt der Be­rufs­un­fä­hig­keit und der Auszahlung der Rente bezeichnet, beginnt die Wartezeit mit Abschluss des Vertrages. 

Bei manchen Ver­si­che­rungen muss Dein Vertrag erst eine bestimmte Zeit lang bestehen, damit Du überhaupt Leistungen daraus beziehen kannst. Typisch sind solche Wartezeiten für Zahn­zu­satz­ver­si­che­rungen, Rechts­schutz­ver­si­che­rungen und Krankenhaus-Zusatzversicherungen

Ein Beispiel: Carola schließt eine Zahn­zu­satz­ver­si­che­rung mit einer allgemeinen Wartezeit von sechs Monaten ab, hat aber bereits zwei Monate nach Vertragsabschluss eine teure Zahnbehandlung. In diesem Fall ist Carolas Ver­si­che­rungs­schutz noch nicht aktiv: Die Zahn­zu­satz­ver­si­che­rung zahlt ihr keine Leistungen aus. 

Die meisten BU-Versicherungen haben allerdings keine solche Wartezeiten. In der Regel zahlen sie bereits dann, wenn die Be­rufs­un­fä­hig­keit kurz nach Vertragsabschluss eintritt – sofern Du Dich nicht für eine Karenzzeit entschieden hast. Im Einzelfall solltest Du dennoch in Deinem Ver­si­che­rungstarif prüfen, ob Du eine Wartezeit hast oder nicht.

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