Über­schuss­be­tei­li­gung Mehr Geld für Dich in der Be­rufs­un­fä­hig­keits­ver­si­che­rung

Barbara Weber
Finanztip-Expertin für Ver­si­che­rungen

Das Wichtigste in Kürze

  • Wenn Deine Ver­si­che­rung in einem Jahr niedrigere Kosten hatte und weniger Be­rufs­un­fä­hig­keits­renten zahlen musste als erwartet, erwirtschaftet sie Überschüsse.
  • Über die Über­schuss­be­tei­li­gung muss die Ver­si­che­rung Dich daran teilhaben lassen.
  • Du bekommst das Geld über verschiedene Arten der Über­schuss­be­tei­li­gung: Bonusrente, Beitragsverrechnung und Schlussüberschuss. 

So gehst Du vor

  • Lass Dich vor Abschluss einer Be­rufs­un­fä­hig­keits­ver­si­che­rung (BU-Versicherung) beraten und hole Angebote ein. Wir empfehlen Dir geeignete Ver­si­che­rungsvermittler: Hoesch & Partner, Buforum24, Zeroprov, Dr. Schlemann unabhängige Finanzberatung und P&F.
  • Wähle die Beitragsverrechnung bei der BU-Versicherung. So musst Du geringere Ver­si­che­rungsbeiträge zahlen, wenn die Ver­si­che­rung Überschüsse erwirtschaftet.

Wenn ein Versicherer für Be­rufs­un­fä­hig­keits­ver­si­che­rungen (BU-Versicherungen) weniger Geld ausgegeben hat als er zuvor eingeplant hatte, erwritschaftet er sogenannte Überschüsse. Diese muss er an Dich als versicherte Person weitergeben. Das kann aber auch in die andere Richtung gehen: Sinken die Überschüsse, kann die Ver­si­che­rung Deine Beiträge unter bestimmten Voraussetzungen anheben. 

Es gibt immer wieder Streit darüber, wie Versicherer ihre Beiträge kalkulieren und Überschüsse an die Kunden und Kundinnen weitergeben. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat am 12. Juni 2024 über eine Überschussregelung bei der Dialog Le­bens­ver­si­che­rung entschieden. Die Ver­si­che­rung belohnt ihre Kunden mit höheren Überschüssen, wenn sie regelmäßig Sport machen und zum Arzt gehen. Doch die Klauseln sind laut BGH zum Teil intransparent und benachteiligen die Versicherten. Warum wir von solchen Tarifen grundsätzlich abraten, erfährst Du weiter unten im Text

Was ist eine Über­schuss­be­tei­li­gung?

Eine Be­rufs­un­fä­hig­keits­ver­si­che­rung ist immer mit einem hohen Kostenrisiko für den Versicherer verbunden. Wird eine versicherte Person berufsunfähig, muss die Ver­si­che­rung möglicherweise über viele Jahre hinweg Leistungen in Form einer BU-Rente zahlen.

Es gehört daher zum Geschäft einer Ver­si­che­rung, zu überprüfen, wie sich ihre Einnahmen und Ausgaben in den kommenden Jahren entwickeln werden. Die Ver­si­che­rung muss sicherstellen, dass sie sowohl die zu erwartenden BU-Renten als auch ihre sonstigen Kosten decken kann (§ 138 VAG). Zudem kalkuliert sie auf dieser Grundlage die Beitragshöhe für versicherte Personen. Dieser Beitrag nennt sich dann im Fachjargon Bruttobeitrag. 

Durch die Über­schuss­be­tei­li­gung kann es aber passieren, dass die Ver­si­che­rung Dir Geld zurückzahlt: Überschüsse entstehen, wenn die Aufwendungen für BU-Renten und die übrigen Kosten niedriger sind als ursprünglich angenommen. Das bedeutet: Werden weniger Menschen berufsunfähig als gedacht, hat die Ver­si­che­rung niedrigere Ausgaben als geplant. Was bleibt, ist mehr Geld – ein Überschuss. Überschüsse können aber auch dann entstehen, wenn Ver­si­che­rungen Teile der Ver­si­che­rungsbeiträge gewinnbringend an Kapitalmärkten anlegen oder wenn ihre Kosten sinken. 

Die Ver­si­che­rung muss diese Überschüsse an Dich weitergeben. Das nennt sich Über­schuss­be­tei­li­gung und ist unter Paragraf 153 im Ver­si­che­rungsvertragsgesetz geregelt. Dazu muss die Ver­si­che­rung die Überschüsse ein Mal im Jahr ausrechnen und ihre Kunden und Kundinnen angemessen daran beteiligen – es sei denn, beide Parteien lehnen dies ausdrücklich in einer Vereinbarung ab. 

Ob und in welcher Höhe ein Anbieter Überschüsse erwirtschaftet, ist also nicht garantiert und kann sich jährlich verändern. Auf welche Art er die Überschüsse an Dich weitergibt, hängt wiederum von Deinem Vertrag ab. 

Welche Arten der Über­schuss­be­tei­li­gung gibt es?

Die Ver­si­che­rung darf Dich auf verschiedene Weisen an den Überschüssen beteiligen. Einige BU-Versicherer bieten nur eine Art der Über­schuss­be­tei­li­gung an. In der Regel kannst Du aber zwischen folgenden Arten der Über­schuss­be­tei­li­gung wählen: 

Beitragsverrechnung - Alle Kunden und Kundinnen des Ver­si­che­rungs­un­ter­neh­mens erhalten eine Gutschrift auf ihren Beitrag. Die Überschussanteile werden mit dem kalkulierten Bruttobeitrag verrechnet, sodass sie letztlich eine geringere Prämie zahlen – den sogenannten Nettobeitrag. Sinken die Überschüsse, steigt die zu zahlende Prämie.

Bonusrente - Beim Bonussystem erhöht sich die garantierte Be­rufs­un­fä­hig­keits­rente entsprechend der zu verrechnenden Über­schuss­be­tei­li­gung. Davon profitieren aber nur die Versicherten, die tatsächlich berufsunfähig werden und deshalb Anspruch auf eine Rente haben.

Schlussüberschuss - Die gesamte Summe wird bei Vertragsende an den Ver­si­che­rungskunden ausgezahlt – wie bei einem Sparvertrag. Solche Sparverträge solltest Du aber besser meiden. Denn kündigst Du eines Tages Deine BU-Versicherung und wechselst zu einem anderen Versicherer, kannst Du Deinen Schlussüberschuss verlieren. 

Die Beitragsverrechnung bei der Über­schuss­be­tei­li­gung nutzen

Wir empfehlen Dir, die Beitragsverrechnung zu nutzen. Nur so profitierst Du schon bei der nächsten fälligen Prämienzahlung von den Überschüssen Deines Anbieters. Steigen die Überschüsse, sinken Deine Beiträge für die BU-Versicherung. Das bedeutet aber auch im Umkehrschluss: Hat Deine Ver­si­che­rung keine oder weniger hohe Überschüsse, kann auch Dein Ver­si­che­rungsbeitrag steigen.

Auf den Bruttobeitrag achten

In der Vergangenheit gab es immer wieder Diskussionen darüber, dass BU-Versicherer ihre Nettoprämien zu niedrig ansetzen, wodurch Versicherte zu einem späteren Zeit­punkt mit Preiserhöhungen rechnen mussten. Damit Du keine bösen Überraschungen erlebst, solltest Du daher bei der Wahl der Ver­si­che­rung immer auf den Bruttobeitrag schauen. Bis zu dieser Höhe kann der Versicherer den Beitrag maximal erhöhen (§ 163 VVG). 

Höhere Überschüsse durch gesundes Verhalten – geht das? 

Abstand nehmen solltest Du allerdings von sogenannten Telematik-Tarifen in der Be­rufs­un­fä­hig­keits­ver­si­che­rung. Solche Tarife belohnen Dich mit einer höheren Über­schuss­be­tei­li­gung, wenn Du Dich gesundheitsbewusst verhältst. So einen Tarif bietet zum Beispiel die Dialog Le­bens­ver­si­che­rung, eine Gesellschaft des Generali-Konzerns an. Der Tarif heißt SBU-professional Vitality. 

Im Bereich der Kfz-Versicherung gibt es Telematik-Tarife schon länger. Je umsichtiger und risikoärmer Du fährst, desto niedriger fallen Deine Beiträge aus. Ähnlich funktioniert das im Tarif der Dialog Le­bens­ver­si­che­rung. Je nachdem, wie oft Du Sport treibst oder an Vorsorgeuntersuchungen teilnimmst, wirst Du von der Ver­si­che­rung in den Status Bronze, Silber, Gold oder Platin eingestuft. Deine Aktivitäten musst Du eigenständig über eine App an die Ver­si­che­rung übermitteln. Je höher Dein Vitality Status, desto mehr Überschüsse werden Dir gutgeschrieben, wodurch Du beim Ver­si­che­rungsbeitrag sparen kannst. 

Doch laut einem BGH-Urteil vom 12. Juni 2024 (Az. IV ZR 437/22) enthält dieser Tarif unwirksame Klauseln. Zum einen seien Versicherte durch die Informationsklausel unangemessen benachteiligt (§ 307 Abs. 1 S.1. BGB). Denn die Versicherten tragen allein das Risiko, ihr gesundheitsbewusstes Verhalten an die Ver­si­che­rung zu melden. Das würde die Versicherten benachteiligen, da sie dann auch das Risiko für den Fall tragen, wenn die Ver­si­che­rung für das Ausbleiben der Meldung verantwortlich ist, heißt es. Das wäre beispielsweise der Fall, wenn die Daten aus technischen Gründen nicht übermittelt werden können.

Zum anderen sei es für Versicherte schwer durchschaubar, wie sich welches Verhalten genau auf den Beitrag auswirke. Die Klausel verstoße daher gegen das Transparenzgebot nach Paragraf 307 Abs. 1 S. 2 BGB, urteilte der BGH. Die Generali hat auf Nachfrage von Finanztip geäußert, dass sie Ihre Ver­si­che­rungs­be­din­gungen entsprechend anpassen werde. Davon sind laut Angaben der Ver­si­che­rung rund hundert Kunden betroffen. 

Grundsätzlich solltest Du vorsichtig damit sein, sensible Gesundheitsdaten herauszugeben. Angaben zu Deinem Gesundheitszustand musst Du nur im Rahmen einer Gesundheitsprüfung des Versicherers und bei der Beantragung der Be­rufs­un­fä­hig­keits­rente machen.   

Wie bekommst Du eine Über­schuss­be­tei­li­gung?

Du musst keinen Antrag für Deine Teilnahme an der Über­schuss­be­tei­li­gung stellen. Die Ver­si­che­rung teilt Dir jedes Jahr schriftlich in einer sogenannten Überschussdeklaration mit, welche Überschüsse Dir zustehen. Deinen Bonus erhältst Du dann über eine der drei Arten der Über­schuss­be­tei­li­gung. 

Hast Du Dich für die Beitragsverrechnung entschieden, werden die Überschüsse mit Deinem Bruttobeitrag verrechnet. Nach Erhalt der Überschussdeklaration werden dann also Deine Bruttobeiträge entweder nach oben oder nach unten hin angepasst, je nachdem ob die Ver­si­che­rung weniger oder mehr Überschüsse als im letzten Jahr erwirtschaftet hat.

Die Bonusrente wird Dir zusätzlich zur versicherten Be­rufs­un­fä­hig­keits­rente ausbezahlt, wenn Du mal berufsunfähig werden solltest und über Deinen Versicherer eine Rente beziehst. 

Ein Schlussbonus wird erst mit Beendigung des Vertrags, also in aller Regel mit Eintritt des gesetzlichen Renteneintrittsalters auf Dein Konto ausbezahlt. 

Welche Ver­si­che­rungen haben Über­schuss­be­tei­li­gungen?

Ver­si­che­rungen mit Über­schuss­be­tei­li­gungen gibt es vor allem bei Altersvorsorgeprodukten wie der Le­bens­ver­si­che­rung, der privaten Ren­ten­ver­si­che­rung oder der Be­rufs­un­fä­hig­keits­ver­si­che­rung. Die Über­schuss­be­tei­li­gung bei der BU-Versicherung unterscheidet sich allerdings in einigen Punkten von der Über­schuss­be­tei­li­gung bei Lebens- und privaten Ren­ten­ver­si­che­rungen.

Die Über­schuss­be­tei­li­gungen bei Le­bens­ver­si­che­rung­en und privaten Ren­ten­ver­si­che­rungen funktionieren etwas anders als bei der BU-Versicherung: Versicherte bekommen die Überschüsse zum einen jährlich zusammen mit dem Garantiezins ausgezahlt. 

Lässt Du die Ver­si­che­rung bis zum Vertragsende laufen, bekommst Du außerdem einen Schlussüberschuss überwiesen. Dabei zahlt die Ver­si­che­rung also das Geld mit dem Ende der Le­bens­ver­si­che­rung aus – oder dem Beginn der Rente bei Ren­ten­ver­si­che­rungen. 

Zum Ersparten kommen auch noch Zinsen hinzu. Die Ver­si­che­rung muss das Ersparte verzinsen, und zwar immer mindestens zum Garantiezins. Dieser Zinssatz wird Dir bei Abschluss der Ver­si­che­rung für die gesamte Vertragslaufzeit zugesichert. Im April kündigte das Bundesfinanzministerium an, den Garantiezins erstmals seit 30 Jahren zu erhöhen: von aktuell 0,25 Prozent auf 1 Prozent ab 2025.

Bei Lebens- und Ren­ten­ver­si­che­rungen spielen erfolgreiche Kapitalanlagen außerdem eine größere Rolle für die Überschussgenerierung. Die BU-Versicherung kalkuliert ihre Überschüsse eher über Kosteneinsparungen und ausbleibende Be­rufs­un­fä­hig­keiten. 

Mehr Infos zu der Über­schuss­be­tei­li­gung bei der Le­bens­ver­si­che­rung oder bei der Ren­ten­ver­si­che­rung findest Du in unserem Ratgeber. 

Wo kannst Du Dich zur BU-Versicherung beraten lassen?

Bei der Wahl Deiner BU-Versicherung solltest Du Dich von einem Ver­si­che­rungsmakler unterstützen lassen. Nicht jede Ver­si­che­rung passt zu jedem Versicherten. Welcher Versicherer und welcher Tarif zu Dir passt, hängt unter anderem von Deinem Alter, Deinem Beruf und Deinem Gesundheitszustand ab. Eine individuelle Beratung beim Thema BU-Versicherung ist daher in aller Regel notwendig. In einem Vergleich haben wir Ver­si­che­rungsmakler untersucht. Folgende Vermittler halten wir für empfehlenswert:

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Hoesch & Partner
Beratung zu BU und Alternativen
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  • 20 beratende Makler
  • 8 Standorte (Frankfurt, München, Düsseldorf, Hamburg, Stuttgart, Berlin, Köln, Hannover)
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Dr. Schlemann unabhängige Finanzberatung
Beratung zu BU und Alternativen
  • Erfahrung mit Arbeitskraftabsicherung seit 2005
  • 12 beratende Makler
  • Hauptstandort in Köln
  • beraten persönlich, telefonisch, online und per E-Mail
  • bieten auch Honorarberatung und Nettotarife an
BUForum24
Beratung zu BU und Alternativen
  • Erfahrung mit Arbeitskraftabsicherung seit 2003
  • 4 beratende Makler
  • 1 Standort in Neudorf (Schleswig-Holstein)
  • beraten persönlich, telefonisch, online und per E-Mail
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Zeroprov
Beratung zu BU und Alternativen
  • Erfahrung mit Arbeitskraftabsicherung seit 2012
  • 3 beratende Makler
  • 1 Standort in Schkölen (Thüringen)
  • beraten persönlich, telefonisch, online und per E-Mail
  • bieten vorrangig Honorarberatung und Nettotarife an
Nutzer-Erfahrungen
Protego
Protego (früh-gewinnt.de)
Beratung zu BU
  • Erfahrung mit Arbeitskraftabsicherung seit 2001
  • 2 beratende Makler
  • 1 Standort in Hövelhof (Nordrhein-Westfalen)
  • beraten persönlich, telefonisch, online und per E-Mail
  • keine nachgewiesene Erfahrung mit BU-Alternativen
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Autoren
Julia Rieder

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