Das Wichtigste in Kürze
- Ein Antrag auf Stundung der Steuerschuld ist für alle Steuerarten möglich.
- Voraussetzung ist, dass es eine „erhebliche Härte“ wäre, wenn die Steuern zum Termin gezahlt werden müssten.
- Pro Monat können 0,5 Prozent Stundungszinsen und zu Beginn eine Sicherheitsleistung fällig werden.
So gehst Du vor
- Kannst Du absehen, dass Dich eine zu erwartende Steuerzahlung überfordern wird, stelle so früh wie möglich einen Stundungsantrag.
- Der Antrag kann formlos erfolgen, muss aber per Brief beim Finanzamt eingehen.
- Wird der Antrag vom Finanzamt abgelehnt, kannst Du es noch mit einem Vollstreckungsaufschub probieren.
Inhalt
- Was ist im Steuerbereich eine Stundung?
- Aus welchen Gründen kann sich die erhebliche Härte ergeben?
- Welche Kosten können mit der Steuerstundung entstehen?
- Warum lohnt sich eine Steuerstundung?
- Was ist wichtig beim Stundungsantrag?
- Was ist ein Vollstreckungsaufschub?
- Warum ist die Stundung bei der Erbschaftssteuer so wichtig?
Steuerforderungen vom Finanzamt kommen nie zum richtigen Zeitpunkt. Aber es gibt Situationen, in denen absehbar ist, dass Du die Steuerschuld nicht zahlen können wirst. Das passiert sicher eher bei Selbstständigen, die bei einer Steuernachzahlung plus horrender Steuervorauszahlungen schnell vor dem finanziellen Kollaps stehen. Aber auch Angestellten kann es passieren, etwa bei Kurzarbeit oder gar Arbeitslosigkeit und wenn zum Beispiel die Raten fürs Haus weiter zu zahlen sind. Die Lösung in einem solchen Fall ist ein Antrag auf Steuerstundung.
Was ist im Steuerbereich eine Stundung?
Unter einer Steuerstundung versteht man eine Vereinbarung mit dem Finanzamt, die es Dir erlaubt, Deine fälligen Steuern erst später zahlen zu müssen. Es ist also ganz wie in der Alltagssprache, wenn Du eine Zahlung stundest.
Geregelt ist die Steuerstundung in der Abgabenordnung (§ 222 AO). Dort heißt es: „Die Finanzbehörden können Ansprüche aus dem Steuerschuldverhältnis ganz oder teilweise stunden, wenn die Einziehung bei Fälligkeit eine erhebliche Härte für den Schuldner bedeuten würde und der Anspruch durch die Stundung nicht gefährdet erscheint.“
Das entscheidende Kriterium für eine Steuerstundung ist demnach „eine erhebliche Härte“. Was das genau das ist, bleibt aber in der Abgabenordnung nebulös. Es gibt keine konkrete Zahl, wann das Finanzamt einem Stundungsantrag stattgibt.
Damit der Antrag erfolgreich ist, braucht es aber immer einen sehr guten Grund - und dazu kommen wir jetzt.
Aus welchen Gründen kann sich die erhebliche Härte ergeben?
Die für eine Steuerstundung erforderliche erhebliche Härte der Steuerzahlung kann sich aus persönlichen oder aus sachlichen Gründen ergeben.
Was sind persönliche Gründe für einen Stundungsantrag?
Die Stundung aus persönlichen Gründen wird zumeist zur Überbrückung einer vorübergehenden finanziellen Notlage gewährt. Diese Stundungsbedürftigkeit ist zum Beispiel gegeben, wenn Du durch die pünktliche Entrichtung der Steuern in ernsthafte Zahlungsschwierigkeiten kommen würdest. Das kann eine lange Krankheit, Kurzarbeit, Arbeitslosigkeit oder eine Naturkatastrophe sein.
Diese Notlage musst Du mit entsprechenden Belegen nachweisen können. Wichtig: Dabei darfst Du die finanzielle Notlage nicht selbst schuldhaft herbeigeführt haben, das nennt sich dann Stundungswürdigkeit.
Nur wenn Stundungsbedürftigkeit und Stundungswürdigkeit gleichzeitig vorliegen, kommt eine Stundung aus persönlichen Gründen in Betracht.
Was sind sachliche Gründe für eine Stundung?
Sachliche Gründe gehen auf Umstände zurück, die zur Höhe der Steuer am Fälligkeitstag geführt haben.
Ein sachlicher Stundungsgrund liegt zum Beispiel vor, wenn sich der Steuerzahler auf Steuernachforderungen nicht rechtzeitig einrichten konnte, weil erst eine Betriebsprüfung zu der Steuernachzahlung geführt hat.
Ein weiterer sachlicher Grund ist gegeben, wenn die Steuer durch Tilgung mit zu erwartenden Gegenansprüchen verrechnet werden kann. Dies wird auch als technische Stundung, Verrechnungsstundung oder Überbrückungsstundung bezeichnet.
Beispiel: Du reichst zusammen mit Deiner Umsatzsteuererklärung auch Deine “normale” Steuererklärung ein. Dabei stellst Du den Antrag, dass die Umsatzsteuerschuld zinslos gestundet wird, bis die zu erwartende Einkommensteuererstattung veranlagt worden ist. In der Regel wird die Veranlagung der Einkommensteuererklärung in einem solchen Fall vorgezogen, damit die Verrechnung mit der Umsatzsteuerschuld zeitnah erfolgen kann.
Welche Kosten können mit der Steuerstundung entstehen?
Bei einer Steuerstundung kann es passieren, dass Du Zinsen zahlen und zu Beginn eine Sicherheitsleistung hinterlegen musst.
Was gilt für die Zinsen bei einer Steuerstundung?
Laut Paragraf 234 AO werden für die Dauer einer gewährten Steuerstundung Stundungszinsen erhoben. Sie betragen 0,5 Prozent für jeden angefangenen Monat und sind mit der endgültigen Zahlung der Steuerschuld zu begleichen.
Aber: Die Verzinsung ist kein Muss. Denn das Finanzamt kann auf die Stundungszinsen ganz oder teilweise verzichten. Dass ist der Fall, wenn die Erhebung der Stundungszinsen nach Lage des Einzelfalles unbillig wäre (§ 234 Abs. 2 AO).
Musst Du eine Sicherheitsleistung stellen?
Es ist nicht zwingend so, dass Du eine Sicherheitsleistung bringen musst. Zwar heißt es in Paragraf 222 AO: „Die Stundung soll in der Regel nur auf Antrag und gegen Sicherheitsleistung gewährt werden.“ Aber oft wird dann doch auf die Gestellung von Sicherheitsleistungen verzichtet. Das gilt zumindest dann, wenn es sich um kleinere Stundungsbeträge handelt oder wenn die Stundung nur einen kurzen Zeitraum umfasst.
Warum lohnt sich eine Steuerstundung?
Eine Steuerstundung lohnt sich eigentlich immer. Denn wenn das Finanzamt Deinem Stundungsantrag zustimmt, zahlst Du maximal 0,5 Prozent Zinsen pro angefangenem Monat, manchmal sogar überhaupt keine Zinsen.
Wenn Du aber eine fällige Steuer wie die Einkommensteuer nicht pünktlich zahlst, fallen automatisch Säumniszuschläge an (§ 240 AO). Diese betragen in der Regel 1,0 Prozent pro angefangenem Monat der ausstehenden Forderung. Außerdem drohen Vollstreckungsmaßnahmen.
Du siehst: Die Steuerstundung bietet einen Ausweg, um das Steuerproblem legal zeitlich nach hinten zu verschieben - und zudem die Zinsbelastung zu verringern.
Was ist wichtig beim Stundungsantrag?
Besonders wichtig ist zuerst, dass Du Deinen Stundungsantrag rechtzeitig stellst. Es gilt: Eine Stundung wird grundsätzlich nicht rückwirkend gewährt. Hast Du die Frist zur Zahlung Deiner Steuerschuld überschritten, ist es in der Regel schon zu spät.
Tipp: Wenn Du schon bei Abgabe der Steuererklärung merkst, dass Dich die zu erwartende Zahlung der Steuern in einen finanziellen Engpass treiben wird, stelle den Stundungsantrag sofort. Oder spätestens unmittelbar nachdem Du den Steuerbescheid erhalten hast.
Der Stundungsantrag kann formlos erfolgen, es braucht also keinen Vordruck vom Finanzamt. Zwingend ist hingegen die Schriftform. Du muss Deinen Antrag also immer in Briefform einreichen. Entweder per Post – oder indem Du das Schreiben im Amt abgibst.
Was gehört konkret in einen Stundungsantrag?
- Persönliche Angaben: Dein Name, Deine Adresse, Deine Steuernummer und Deine Steueridentifikationsnummer
- Angaben zur Steuer: um welche Steuer und welchen Steuerbescheid handelt es sich, die Höhe der zu zahlenden Steuer und ein Datum, wann Du die fälligen Steuern zahlen wirst.
- Begründung für den Stundungsantrag: eine möglichst präzise Erklärung, warum Du die Steuerschuld nicht zum festgesetzten Termin begleichen kannst
Ein Antrag auf Ratenzahlung muss in den Stundungsantrag, wenn Du Deine Steuerschuld nur abstottern kannst. Stelle dar, in welchen Raten und wann Du zahlen wirst. Lege in diesem Fall am besten einen Tilgungsplan bei, in dem das exakt aufgeführt ist.
Ein Tilgungsplan ist sehr zu empfehlen, zeigt er dem Finanzamt doch, dass Du ernsthaft gewillt bist, Deine Steuerschuld zu begleichen.
Du darfst auf den Antrag auf Ratenzahlung verzichten, wenn absehbar ist, dass Du die Steuerschuld auf einen Schlag in wenigen Monaten begleichen kannst.
Was passiert nach der Abgabe Deines Stundungsantrags?
Das Finanzamt entscheidet über Deinen Antrag auf Stundung entweder
- mit dem Erlass eines Stundungsbescheides - also positiv
- oder mit einem Ablehnungsbescheid - also negativ
Gegen diese Verwaltungsakte kannst Du Einspruch einlegen (§ 347 AO).
Was ist ein Vollstreckungsaufschub?
Wurde Dein Antrag auf Steuerstundung vom Finanzamt abgelehnt, kannst Du es noch mit einem Vollstreckungsaufschub probieren.
Dazu musst Du versuchen, mit der zuständigen Vollstreckungsstelle eine Ratenzahlung in Verbindung mit einem Vollstreckungsaufschub zu vereinbaren (§ 258 AO).
Der Effekt wäre dann der Gleiche wie bei der Steuerstundung. Allerdings musst Du bei einem Vollstreckungsaufschub sehr sicher mit Zinsen rechnen.
Lediglich während der Corona-Pandemie gab es einen praktischen Zinserlass, sowohl beim Vollstreckungsaufschub als auch bei der Steuerstundung. Doch diese Regelung war schon im Jahr 2022 ausgelaufen.
Warum ist die Stundung bei der Erbschaftssteuer so wichtig?
Erbst Du eine Immobilie, wird auch für diese Erbschaftssteuer fällig, wenn Dein persönlicher Freibetrag überschritten ist. Die Steuerbelastung kann bei größeren Immobilien schnell mehrere Hunderttausend Euro betragen. Zahlbar wäre die Steuer eigentlich nur, wenn Du die Immobilie verkaufst - denn dann hättest Du genug Geld.
Weil das aber nicht passieren soll, darfst Du in einem solchen Fall eine Stundung für bis zu zehn Jahre beantragen. Der Gesetzgeber hat die Stundungsmöglichkeiten bei Erbschaften und Schenkungen erst Ende 2024 mit dem Jahressteuergesetz 2024 erweitert. Dadurch kannst Du jetzt in jedem Fall eine Stundung beantragen, wenn Du eine zu Wohnzwecken genutzte Immobilie geerbt oder geschenkt bekommen hast (§ 28 ErbStG). Zuvor gab es da noch einige Einschränkungen.



