Ärger mit Flug und Gepäck? Das steht Dir zu
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Das Wichtigste in Kürze
Die passenden Anbieter
Als Inkassodienstleister empfiehlt Finanztip Dir:
- SOS Flugverspätung
- Aviclaim
- Fairplane
- flug-verspaetet.de
- Passengers Friend
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Inhalt
Dein Flug hat sich verspätet oder ist ganz ausgefallen? Dann steht Dir oft eine Entschädigung von bis zu 600 Euro zu. Der Weg dahin ist nicht leicht. Entweder Du kümmerst Dich selbst darum oder Du beauftragst einen Rechtsdienstleister, der Deine Fluggastrechte durchsetzt. Finanztip hat die Branche der Fluggasthelfer erneut untersucht und empfiehlt sieben Anbieter.
Finanztip empfiehlt als Fluggasthelfer die Anbieter
Es gibt zwei unterschiedliche Anbietertypen, an die sich Fluggäste wenden können: Sofortentschädiger und Inkassodienstleister.
Sofortentschädiger kaufen Entschädigungsforderungen gegen Fluggesellschaften ab. Dafür zahlen sie direkt einen Kaufpreis aus. Dieser liegt allerdings meist rund 30 Prozent unter dem Betrag, den der Fluggast bei einer eigenen Durchsetzung der Forderung erhalten könnte. Nach Abschluss der Formalitäten und nach Übergabe der Flugunterlagen erfolgt die Auszahlung in der Regel sofort. Schätzt der Anbieter das Risiko jedoch als zu hoch ein, macht er unter Umständen kein Angebot, was aber nicht bedeutet, dass der Fluggast bei einem anderen Fluggasthelfer nicht doch zum Zuge kommt. Inkassodienstleister zahlen dagegen erst, wenn die Airline die Entschädigung an das Unternehmen überwiesen hat. Bis der Fluggast sein Geld erhält, können deshalb mehrere Monate vergehen. Zudem behalten die Dienstleister je nach Anbieter zwischen 24 und mehr als 50 Prozent der Entschädigung ein.
Finanztip empfiehlt als Sofortentschädiger Ersatz-Pilot und EUFlight. Beide Unternehmen haben viel Erfahrung und Expertise.
Das Angebot der beiden Unternehmen ist nicht teurer als bei den Inkassodienstleistern. Der Geld-Sofort-Anbieter Ersatz-Pilot ist mit einem Honorar zwischen 25 und 29 Prozent der Entschädigungssumme sogar besonders günstig.

Finanztip empfiehlt bei den Inkassodienstleistern fünf Anbieter. Besonders überzeugt hat uns der Fluggasthelfer SOS Flugverspätung. Das Unternehmen aus Berlin ist eine gute Adresse für Fluggäste. Es ist seit fast zehn Jahren auf dem Gebiet der Fluggastrechte tätig. Der Anbieter kommt ohne Zusatzgebühren aus und ist auch deshalb vergleichsweise günstig. Die meisten unserer Kriterien hat das Unternehmen sehr gut erfüllt.

Finanztip empfiehlt vier weitere Inkassodienstleister, die insgesamt mehr als die Hälfte aller möglichen Punkte erreichten. Die Unterschiede zwischen den Empfehlungen findest Du in unserer Anbietertabelle übersichtlich dargestellt. Sollte ein Fluggasthelfer Deinen Fall ablehnen, lohnt es sich für Dich, auch bei anderen Anbietern anzufragen. Die Annahmekriterien können unterschiedlich sein.



In der folgenden Tabelle findest Du die Kosten inklusive Mehrwertsteuer der Finanztip-Empfehlungen für einen Beispielfall mit einer Entschädigung von 600 Euro.
Preisvergleich der Finanztip-Empfehlungen | ||
|---|---|---|
| Anbieter | Kosten mit MwSt. | Kosten im Beispielfall1 |
| Ersatzpilot | zw. 25 % - 29 % | zw. 150 € und 174 € |
| EUFlight | 33,32 % | 200 € |
| SOS Flugverspätung | 23,7 % | 142,20 € |
| Aviclaim | 35 % | 210 € |
| Fairplane | zw. 24 % - 35 % | zw. 144 € und 210 € |
| Flug-verspaetet.de | zw. 35 % - 50 %2 | zw. 210 € und 300 € |
| Passengers Friend | 36 % | 216 € |
1 Bei dem Beispielfall geht es um eine Entschädigung von 600 Euro für einen verspäteten Flug außerhalb Deutschlands.
2 Der mögliche Zuschlag von 15 Prozent ist im Höchstbetrag bereits inbegriffen, falls flug-verspaetet.de Partneranwälte einschalten muss.
Quelle: Finanztip-Recherche (Stand: April 2026)
Du kannst Deine Entschädigung auch selbst einfordern und dafür den Finanztip-Fluggast-Rechner nutzen. Am Ende bekommst Du einen Überblick, welche Ansprüche Du wahrscheinlich hast. Du kannst Dir ein PDF-Dokument mit dem ausführlichen Ergebnis und einem angepassten Musterschreiben herunterladen.
Die Schlichtungsstelle Reise & Verkehr Schlichtungsstelle Reise & Verkehr hilft Dir, wenn Du selbst eine Entschädigung verlangst und bei der Airline nicht weiterkommst.
Die Schlichtungsstelle prüft nochmal, ob die Airline Deinen Anspruch zu Recht abgelehnt hat und unterbreitet einen Schlichtungsvorschlag. Für Dich entstehen dadurch keine Kosten. Es kann aber sein, dass die Airline den Schlichtungsvorschlag ablehnt.
Ärger mit Flug und Gepäck? Das steht Dir zu
Expertengespräch am 21.05.2026
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Sofortentschädiger prüfen zuerst die Erfolgsaussichten Deines Falls nach der europäischen Fluggastrechte-Verordnung. und machen Dir nur bei positiver Bewertung ein Angebot. Dazu nutzen sie Wetter- und Flugdaten sowie die aktuelle Rechtsprechung.
Nur wenn sie zu einem positiven Ergebnis kommen, bekommst Du ein Angebot. Sieht das Unternehmen zu große Risiken, die Ausgleichszahlung durchzusetzen, kann es sein, dass Du kein Angebot bekommst.
Nimmst Du das Angebot an, verkaufst Du Deine Entschädigungsforderung an das Unternehmen. Du überträgst die Forderung an den Sofortentschädiger und solltest innerhalb von zwei Bankarbeitstagen das Geld auf Deinem Konto haben. Damit ist die Angelegenheit für Dich erledigt. Es kann Dir egal sein, ob die Airline zahlt oder nicht. Das Geld, das Du bekommen hast, kannst Du in jedem Fall behalten.
Noch vor einigen Jahren waren die Sofortentschädiger teurer als die anderen Fluggast-Portale. Mittlerweile sind die Sofortentschädiger sogar deutlich günstiger als einige Inkassodienstleister.
Eine Sofortentschädigung bietet Dir vor allem Schnelligkeit, wenig Aufwand und kein Prozess- oder Insolvenzrisiko.
Du bekommst sofort Geld, wenn Dein Flug verspätet war oder ausgefallen ist. Du musst nicht erst abwarten, ob die Airline die Entschädigung auch tatsächlich zahlt.
Du sparst Dir den ganzen Papierkram mit der Airline oder einer Schlichtungsstelle.
Du trägst kein Prozessrisiko. Es kann Dir egal sein, ob der Sofortentschädiger gegen die Airline klagen muss und ob er damit Erfolg hat.
Schließlich bieten Sofortentschädiger Dir den Vorteil, dass Du selbst bei finanziellen Schwierigkeiten oder einer drohenden Insolvenz der Airline Dein Geld bekommst. Denn es ist allein das Risiko des Sofortentschädigers, ob er Deine Entschädigungsforderung durchsetzen kann.
Bei einer Sofortentschädigung kann es sein, dass Du kein Angebot bekommst und auf zusätzliche Ansprüche verzichtest.
Der Grund: Sofortentschädiger kaufen in der Regel nur die pauschale Entschädigungsforderung von 250 bis 600 Euro ab. Weitere Ansprüche, etwa auf Taxi- oder Hotelkosten, berücksichtigen sie meist nicht. Diese Kosten musst Du dann selbst bei der Airline geltend machen.
Inkassodienstleister setzen Deine Fluggastrechte in Deinem Namen durch. Ausgezahlt wirst Du allerdings erst, wenn die Airline tatsächlich gezahlt hat. Muss der Anbieter gegen die Fluggesellschaft klagen, kann sich das über längere Zeit hinziehen. In Vorleistung gehen musst Du jedoch nicht: Du zahlst nur, wenn der Dienstleister erfolgreich war.
So funktioniert das Inkasso-Modell: Nach einer Flugverspätung oder einem Flugausfall gibst Du Deine Flugdaten auf der Website des Anbieters ein. Anschließend erteilst Du dem Unternehmen eine Vollmacht oder trittst Deine Forderung ab, damit es für Dich tätig werden kann.
Das Fluggastrechte-Portal prüft Deine Ansprüche anhand von Rechtsprechung, Wetterdaten und Informationen der Flughäfen, ob Aussicht auf Erfolg besteht. Fällt die Prüfung positiv aus, erhältst Du ein Angebot. Nimmst Du es an, fordert der Dienstleister die Entschädigung zunächst außergerichtlich bei der Airline ein. Zahlt die Fluggesellschaft nicht, wird in der Regel eine externe Kanzlei eingeschaltet, die den Anspruch notfalls auch vor Gericht durchsetzt.
Erhält der Fluggasthelfer die Entschädigung von der Airline, behält er seine Erfolgsprovision ein und überweist Dir den Rest. Die Kosten unterscheiden sich je nach Anbieter deutlich: Sie reichen von 24 bis zu 50 Prozent der Entschädigung.
Finanztip hat im Rahmen des Fluggasthelfer-Tests 2026 spezialisierte Rechtsdienstleister im Zeitraum vom 3. Februar bis zum 10. April 2026 untersucht.
Dazu haben wir 17 Legal-Tech-Unternehmen für Fluggastrechte angeschrieben. Mit Legal Tech ist eine digitalisierte Rechtsberatung gemeint: Software, Algorithmen oder Künstliche Intelligenz erledigen Teilaufgaben, die sonst eine Rechtsanwältin oder ein Rechtsanwalt übernommen hätte.
Finanztip beschränkte sich bei der Untersuchung auf die Anbieter, die bei einer Google-Suche am 3. Februar 2026 jeweils unter den ersten 30 Ergebnissen zu den Begriffen „Flugverspätung Entschädigung“, „Flugannullierung Entschädigung“, „Fluggastrechte EU-Verordnung“, „Fluggasthelfer“ und „Fluggastrechte Portale“ angezeigt wurden.
Einige Rechtsanwaltskanzleien tauchten ebenfalls bei unserer Google-Suche auf. Fluggäste können sich auch an eine Rechtsanwältin oder Rechtsanwalt wenden. So kann man sich bei Erfolg die Provision der Portale sparen. In der Fluggasthelfer-Untersuchung hat sich Finanztip allerdings auf Legal-Tech-Unternehmen beschränkt. Rechtsanwaltskanzleien, Schlichtungsstellen und Verbraucherzentralen wurden deshalb nicht in die Untersuchung einbezogen.
Von den 17 Anbietern haben sieben Anbieter nicht an der Umfrage teilgenommen. Antworten erhielten wir insgesamt von zehn Anbietern, die in Deutschland tätig sind. Darunter waren zwei Sofortentschädiger und acht Inkassodienstleister.
Bei den Sofortentschädigern hat Finanztip ausschließlich zwei spezialisierte Unternehmen bewertet, die Entschädigungsforderungen abkaufen. Dies waren Ersatz-Pilot und EUFlight. Diese Unternehmen bieten kein Inkasso-Modell an – auch nicht in Kooperation mit einem anderen Unternehmen.
Finanztip hat den Anbietern Fragen zu folgenden Themen gestellt: zum Unternehmen, zur Anzahl der Mitarbeiter und der im Jahr 2025 ausgezahlten Entschädigungen, zu erstrittenen Urteilen sowie zu den Kosten. Zudem baten wir die Unternehmen, drei Beispielfälle zu beurteilen, die auf realen Sachverhalten und Urteilen beruhten. Wir wollten jeweils wissen, wie sie die Rechtslage bewerten, ob das Unternehmen den Fall übernehmen würde und welche Summe es an den Fluggast zahlen würde.
Wichtige Kriterien bei der Sofortentschädigung sind: Preis, Preistransparenz, Erfahrung, aber auch die Frage, ob sich das Unternehmen nur die Rosinen herauspickt oder auch Fälle mit kalkuliertem Risiko übernimmt. All diese Aspekte haben wir berücksichtigt und mit Punkten bewertet. Anbieter konnten eine Gesamtpunktzahl von 100 Punkten erzielen.
Das waren unsere einzelnen Kriterien:
Transparentes Preismodell – Wir haben die Höhe der Kosten für den Forderungskauf abgefragt und überprüft. Wir halten einen einheitlichen Preis für besser als eine Preisspanne, wonach Preisunterschiede je nach Risiko des Falles möglich sind. Auch unterschiedliche Preise halten wir für unübersichtlich, falls der Anbieter sowohl Inkasso als auch Sofortentschädigung anbietet. Verlangt der Anbieter Zusatzgebühren wie Verwaltungskosten oder Rechtsweggebühren, weil Anwälte oder Gerichte bemüht werden müssen, ist das nicht verbraucherfreundlich. Für ein transparentes Preismodell haben wir bis zu 6 Punkte vergeben.
Preistransparenz auf der Website - Die Kosten mussten für den Verbraucher transparent auf der ersten Seite des Internetauftritts zu finden sein (5 Punkte). Nach der Mitteilung der EU-Kommission soll das Unternehmen das Honorar inklusive Mehrwertsteuer angeben (5 Punkte). Gut fanden wir, wenn das Unternehmen anhand von Beispielen ausrechnet und in einem Eurobetrag angibt, was die Dienstleistung tatsächlich kostet (5 Punkte).
Wichtig war uns auch, dass die Anbieter nicht irreführend werben und Ausgleichszahlungen in Aussicht stellen, die die Fluggäste bei Verkauf der Forderung tatsächlich nie bekommen können (10 Punkte).
Forderung von weiteren Kosten - Besonders positiv hat Finanztip es bewertet, wenn der Fluggasthelfer neben den reinen Entschädigungen auch weitere Ansprüche prüft und einfordert wie angefallene Hotel- oder Transportkosten. Bei einer Flugannullierung kann sich der Fluggast zum Beispiel zusätzlich den Ticketpreis erstatten lassen, wenn er keinen Ersatzflug genommen hat. (bis zu 10 Punkte).
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) - Die AGB der Anbieter haben wir uns angeschaut und vier Einzelaspekte bewertet, etwa ob Klauseln überraschend waren, weil dort zum Beispiel zusätzliche Gebühren auftauchten. Wir bewerteten auch, ob der Anbieter einen Hinweis auf die Schlichtungsstelle in die AGB aufgenommen hat und ob das Unternehmen sich zu einem Schlichtungsverfahren bereit erklärt (bis zu 10 Punkte).
Kundenbewertungen - Nach dem Preis sind die Bewertungen durch andere Kunden oft das zweitwichtigste Kriterium für Verbraucher bei der Entscheidung für ein Unternehmen oder eine Dienstleistung. Wir haben die Bewertungen bei Trustpilot und auf unserer eigene Finanztip-Seite für Erfahrungen mit Anbietern ausgewertet und entsprechende Punkte dafür vergeben. Fanden sich auf den beiden ausgewerteten Seiten keine Kundenbewertungen, bewerteten wir das neutral (bis zu 15 Punkte).
Fallbeispiele - Wir ließen die Anbieter drei realistische Fälle beurteilen und legten dabei besonderen Wert auf eine umfassende rechtliche Analyse, weil es sich dabei um die Kernkompetenz des spezialisierten Rechtsdienstleisters handelt. Davon versprechen wir uns einen Hinweis auf die Annahmequote, aber auch auf die Qualität der rechtlichen Bewertung. Die Ausführungen haben wir mit der aktuellen Rechtsprechung verglichen und bewertet (bis zu 30 Punkte).
Zudem baten wir um die Übermittlung von zwei Urteilen aus dem Jahr 2025, die der Anbieter erstritten hat (4 Punkte).
Der Anbieter Ersatz-Pilot erfüllte zum Zeitpunkt unserer Untersuchung unsere Kriterien am besten (79 Punkte). EUFlight ist ebenfalls eine Empfehlung. Der Anbieter bekam nur etwas weniger Punkte, bietet aber auch noch die Erstattung von Ticketkosten an (77 Punkte). Wir empfehlen beide Sofortentschädiger.
Bei den Inkassodienstleistern hat Finanztip acht Unternehmen bewertet: Airhelp, Aviclaim, Euclaim, Fairplane, Flightright, flug-verspaetet.de, Passengers Friend und SOS Flugverspätung.
Zu den Kriterien, die wir bei den Sofortentschädigern untersucht und dafür ebenfalls bis zu 100 Punkten vergeben haben, kamen bei den Inkassodienstleistern drei weitere Aspekte hinzu. Diese Kriterien sind bei den Sofortentschädigern nicht relevant, weil der Fluggast sofort seine Zahlung bekommt.
Zinsen - Einige Anbieter fordern zwar Verzugszinsen auf die Entschädigungssumme von der Airline, behalten diese aber als eine Art Zusatzprovision. Das halten wir nicht für verbraucherfreundlich. Wer die Zinsen an den Kunden weitergibt, den haben wir positiv bewertet (5 Punkte).
Keine Abtretung im Inkasso-Modell - Einige Inkassodienstleister lassen sich wie die Sofortentschädiger die Entschädigungsforderung abtreten. Wir finden es besser, wenn der Fluggast Inhaber seiner Forderung bleibt. Es gibt aus unserer Sicht keinen nachvollziehbaren Grund, warum der Fluggast im Inkasso-Modell seine Forderung gegen die Airline abtreten und damit gewissermaßen in Vorleistung gehen sollte.
Mit einer Bevollmächtigung kann ein Portal die Ansprüche ebenfalls effektiv durchsetzen, denn auch ein Rechtsanwalt lässt sich regelmäßig nur bevollmächtigen. Der Kunde verliert durch die Abtretung seinen „Vermögenswert“, er kann dem Portal nicht mehr so leicht kündigen. Zudem wird es dem Fluggast oft gar nicht klar, dass er nach der Beauftragung eines Fluggastrechte-Portals nicht mehr Inhaber seiner Forderung ist. Positiv bewertet haben wir deshalb, wenn ein Anbieter sich die Ansprüche nicht abtreten lässt (5 Punkte).
Vergleich - Wir haben es auch positiv bewertet, wenn der Fluggast um Zustimmung gebeten wird, wenn das Unternehmen einen Vergleich in seinem Namen mit der Airline abschließen will (2 Punkte).
Wir empfehlen fünf Inkasso-Portale, die mehr als die Hälfte der möglichen 112 Punkte erreicht haben.
SOS Flugverspätung erzielte sehr gute 87,5 Punkte. Zudem sind sie auch noch besonders günstig und verzichten auf Zusatzgebühren.
Die anderen Anbieter erreichten weniger Punkte in unserer Untersuchung, sind aber auch gute Adressen, um Fluggastrechte durchzusetzen. Aviclaim erzielte 70,5 Punkte, Fairplane erreichte 66 Punkte. Die beiden Anbieter Flug-verspaetet.de und Passengers Friend sind mit 61,5 Punkten ebenfalls eine Empfehlung.
Unternehmen, die weniger als 50% der möglichen Punkte erreichten, empfiehlt Finanztip nicht.
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