Das Wichtigste in Kürze
- Wenn Du einen Flug nicht antrittst oder verpasst hast, kannst Du einen Teil des Ticketpreises von der Airline zurückverlangen.
- Wie hoch die Erstattung ist, hängt von den Steuern, Zuschlägen und Flughafengebühren ab, die Du mit Deinem Ticket bezahlt hast.
- Die Airline darf für die Bearbeitung Deiner Stornierung keine pauschalen Gebühren abrechnen.
So gehst Du vor
- Storniere Deinen Flug so früh wie möglich oder versuche, den Flug umzubuchen.
- Fordere mit unserem Musterschreiben die Fluggesellschaft auf, Steuern und Gebühren zu erstatten.
- Weigert sich die Airline zu zahlen, kannst Du Dich kostenlos an die Schlichtungsstelle Reise & Verkehr oder an eine Anwaltskanzlei wenden.
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Schon mal erlebt? Du verpasst den Flieger, weil Du zu spät am Flughafen warst? Oder Du kannst den lange im Voraus gebuchten Flug nicht nutzen, weil Dir irgendetwas dazwischenkommt oder Du krank wirst. Flex-Tickets kannst Du umbuchen, andere Flüge nicht. Wir erklären Dir, ob und wie Du Geld zurückbekommst, wenn Du einen Flug stornierst oder verfallen lassen musst.
Gibt es Geld zurück, wenn Du den Flug stornierst?
Wenn Du Deinen Flug nicht antrittst, ihn verpasst oder stornierst, kannst Du von der Airline einen Teil der Ticketkosten zurückbekommen.
Der Grund dafür ist, dass die Fluggesellschaft sich bestimmte Kosten eingespart hat, weil Du nicht mitgeflogen bist (§ 648 Satz 2 BGB). Diese Ersparnis muss sie an Dich zurückzahlen, wenn Du sie einforderst.
Was muss die Airline erstatten, wenn Du nicht mitfliegst?
Die Airline muss sämtliche Steuern und Flughafengebühren erstatten, wenn Du Deinen Flug nicht antrittst oder stornierst. Solche Ticketnebenkosten muss die Fluggesellschaft nämlich selbst erst zahlen, wenn Du den Flug angetreten hast.
Die Flughafengebühren und Steuern können einen großen Anteil vom Gesamtticketpreis ausmachen.
Beispiel: Bei einem Flug von Berlin nach Lissabon mit der TAP Air Portugal im Jahr 2025 belief sich der Basistarif auf 250 Euro. Hinzukamen rund 180 Euro an Steuern, Flughafen- und anderen Gebühren.
Wie findest Du heraus, wie hoch die Erstattung ist
Um herauszufinden, was die Airline Dir erstatten muss, musst Du Dein Flugticket anschauen. Dort siehst Du eine genaue Aufschlüsselung der Preisbestandteile. Meist gibt es einen Basistarif und dann die verschiedenen Steuern und Gebühren.
Die Airline muss übrigens schon bei der Buchung den Preis genau aufschlüsseln in Flughafengebühren, Steuern, Zuschläge, Entgelte sowie den Ticketpreis (EuGH, 06.07.2017, Rs. C-290/16).
So kann das aussehen. Bei diesem Ticket beläuft sich der reine Ticketpreis auf 247 Euro. An Zuschlägen fallen 121 Euro an. und an Steuern, Gebühren und Abgaben weitere 62,83 Euro.
Beispiel: Ticketpreis mit Ticketnebenkosten

Quelle: Finanztip-Recherche, Flug von Berlin nach Lissabon (Stand: September 2025)
Die einzelnen Gebühren sind nicht immer leicht zu erkennen und zu verstehen. Oft finden sich Eurobeträge in der Rechnung mit unterschiedlichen Kürzeln wie zum Beispiel:
- DE – Sicherheitsgebühren Deutschland
- OY – Luftverkehrsabgabe
- QO – Passkontroll- und Zollgebühren
- RA/RD – Servicegebühr/Ausreisesteuer
- XR – Flughafensteuer
- YQ/YR – Treibstoffzuschlag
Muss die Airline den Treibstoffzuschlag erstatten?
Es besteht Streit darüber, ob die Fluggesellschaften auch die Kerosin- oder Treibstoffzuschläge erstatten müssen.
Viele Airlines weigern sich, diese Zuschläge zurückzuzahlen, wenn der Fluggast die Reise nicht antritt.
Finanztip ist der Auffassung, dass Fluggästen auch der Treibstoffzuschlag zusteht, wenn sie nicht mitfliegen. Denn anerkannt ist, dass die im Gesamtpreis enthaltenen Entgelte, einschließlich eines Treibstoffzuschlages zu erstatten sind, wenn der Flug nicht angetreten wird (OLG Düsseldorf, 23.07.2020, Az. I-16 U 99/20; LG Memmingen, 28.09.2022, Az. 13 S 249/22).
Auch wenn eine Erstattung in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen ausgeschlossen ist, ist das oft unwirksam (AG Erding, 11.10.2018, Az. 4 C 2612/18; 23.06.2020, Az. 9 C 6848/19).
Der Kerosin- oder Treibstoffzuschlag macht bei einigen Fluggesellschaften einen erheblichen Anteil an den Ticket-Kosten aus. Er hat – wie bereits oben erwähnt – oft das Kürzel YQ oder YR.
Die Lufthansa bezeichnet diesen Zuschlag als nationalen oder internationalen Zuschlag.

Quelle: Finanztip-Recherche, Flug von München nach Dublin (Stand: September 2025)
Beispiel: Ein Flug von München nach Dublin und zurück kostet 2025 bei der Lufthansa rund 390 Euro. Ein Anteil von 60 Euro entfiel auf den nationalen beziehungsweise internationalen Zuschlag, also auf den Treibstoffzuschlag. Auch der Umweltkostenzuschlag fällt darunter.
Was gilt nach englischem oder irischem Recht?
Nach englischem und irischem Recht muss die Airline weder Steuern noch Gebühren erstatten, wenn der Fluggast storniert. Steht in den Allgemeinen Beförderungsbedingungen (ABB), dass englisches Recht für alle Ansprüche des Fluggasts gelten soll, ist das ein deutlicher Nachteil im Vergleich zum deutschen Recht.
Easyjet schreibt zum Beispiel in seinen ABB, dass für alle Passagiere englisches Recht gelten soll. Für Flüge mit Ryanair gilt irisches Recht.
Auf welches Recht sich Deine Fluggesellschaft bezieht, kannst Du in den Beförderungsbedingungen sehen.
Hast du trotzdem eine Chance auf Erstattung?
Ja, denn die Gerichte bewerten es unterschiedlich, ob die Fluggesellschaften das nationale Rechtssystem auswählen dürfen, wenn sie deutsche Fluggäste befördern und in Deutschland starten oder landen und ihre Website sich in deutscher Sprache an die Kunden wendet.
Die Wahl von irischem Recht durch Ryanair, wonach keine Gebühren erstattet werden müssen, ist laut Oberlandesgericht Köln unwirksam, weil dadurch Ryanair-Kunden ein Nachteil entsteht (29.01.2021, Az. 9 U 184/20).
Das Amtsgericht Nürnberg hatte die Frage, wann die Rechtswahl einer Fluggesellschaft gegenüber einem Verbraucher zulässig ist, dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) zur Klärung vorgelegt (14.09.2020, Az. 240 C 2134/20).
Bevor der EuGH ein Urteil sprechen konnte, hatten sich die Parteien in diesem Fall schon geeinigt. Die Frage ist deshalb nach wie vor nicht höchstrichterlich geklärt, ob sich die Airline durch die Wahl des Rechts eines anderen Landes die Erstattung von Gebühren und Steuern sparen kann.
Tipp: Willst Du sichergehen, dass Du kostenfrei stornieren kannst, solltest Du einen flexiblen Tarif buchen. Die sind teurer, aber Dein finanzieller Verlust ist auch geringer, wenn Du stornieren musst.
Wie bekommst Du die Gebühren und Steuern zurück?
Nutzt Du Deinen Flug nicht, bekommst Du die Gebühren und Steuern zurück, indem Du sie bei der Airline einforderst.
Bei einigen Fluggesellschaften funktionieren Erstattungsforderungen ohne Schwierigkeiten, bei anderen musst Du hartnäckig sein. Einige Airlines, etwa die Lufthansa, bieten die Möglichkeit an, direkt online die Erstattung zu beantragen.
Wenn Du die Erstattung nicht online beantragst, solltest Du die Airline schriftlich oder in Textform mit einer E-Mail auffordern, Dir die Gebühren und Zuschläge zurückzuzahlen.
Du kannst dazu unser Musterschreiben zur Flugstornierung verwenden.
Hier kannst Du Dir unser Musterschreiben für die Erstattung bei Flugstornierung herunterladen:
Was gilt, wenn Du das Ticket nicht bei der Airline gebucht hast?
Hast Du Deinen Flug über einen Flugvermittler im Internet wie Opodo, Kiwi oder Fluege.de oder über ein Reisebüro gebucht, solltest Du Dich mit Deiner Erstattungsforderung direkt an die Fluggesellschaft wenden.
Hast Du Dein Ticket über eine Flugsuchmaschine gebucht, hast Du das Ticket sowieso direkt bei der Fluggesellschaft gebucht. Sie ist also auch in diesem Falle Dein erster Ansprechpartner. Bei einigen Fluggesellschaften funktionieren Erstattungsforderungen ohne Schwierigkeiten, bei anderen musst Du hartnäckig sein.
Warum es noch weitere Vorteile hat, über eine Flugsuchmaschine und nicht über einen Flugvermittler zu buchen, erfährst Du in unserem Ratgeber zu günstigen Flügen.
Was kannst Du tun, wenn die Airline nicht zahlt?
Du hast mehrere Möglichkeiten, Deine Forderung durchzusetzen, wenn die Airline nicht zahlt: Du kannst die Schlichtungsstelle einschalten oder eine Anwaltskanzlei beauftragen.
Wie hilft die Schlichtungsstelle?
Die Schlichtungsstelle hilft Dir, wenn die Airline nicht zahlen will. Die Schlichtungsstelle Reise & Verkehr ist nicht nur für Fluggastrechte zuständig, sondern auch für Fragen rund um die Stornierung und Erstattung von Gebühren. Auf deren Website findest Du ein Online-Formular Flug.
Ist Deine Beschwerde zulässig, prüft sie Deinen Sachverhalt und unterbreitet nach Würdigung aller Argumente einen Schlichtungsvorschlag.
Das Verfahren ist für Dich kostenlos.
Wann lohnt es sich, eine Anwaltskanzlei einzuschalten?
Du kannst Dein Geld auch mithilfe einer Rechtsanwaltskanzlei einfordern und notfalls vor Gericht ziehen. Dafür solltest Du am besten eine Kanzlei mit Schwerpunkt Reiserecht beauftragen.
Eine Rechtsschutzversicherung deckt die Kosten dafür normalerweise ab. Wenn Du tatsächlich klagen musst und den Prozess gewinnst, muss die Fluggesellschaft die Prozesskosten übernehmen und Deinen Anwalt zahlen.
Was leisten Rechtsdienstleister?
Die Fluggasthelfer wie Flightright, EU-Claim und andere bieten für die Einforderung der Steuern und Gebühren bei Ticketstornierung keine Unterstützung an. Diese Unternehmen haben sich auf die Durchsetzung von Entschädigungsforderungen bei Flugverspätung und Flugannullierung spezialisiert.
Der Anbieter RightNow, den wir bis Oktober 2022 empfohlen haben, bietet derzeit keine Unterstützung bei Ticketstornierung an.
Wann hilft eine Reiserücktrittsversicherung?
Eine Reiserücktrittsversicherung zahlt nur unter bestimmten Bedingungen, etwa wenn Du oder ein naher Angehöriger erkrankt. Entscheidend sind die jeweiligen Versicherungsbedingungen, die sich von Versicherung zu Versicherung unterscheiden können. Stellt sich die Fluggesellschaft quer, erhältst Du möglicherweise von der Versicherung problemlos die Stornokosten ersetzt.
Wann verjährt Dein Anspruch?
Du kannst einen Teil der Ticketkosten auch rückwirkend für die vergangenen drei Jahre einfordern. Wenn Du zum Beispiel 2023 einen Flug gebucht, bezahlt und später storniert hast, kannst Du noch bis zum 31. Dezember 2026 Geld zurückverlangen. Danach sind Deine Ansprüche verjährt.
Sind Stornobearbeitungsgebühren zulässig?
Stornobearbeitungsgebühren sind aus Sicht von Finanztip nicht zulässig, da die Fluggesellschaft damit allgemeine Betriebs- und Verwaltungskosten auf den Fluggast abwälzt, der das Ticket nicht genutzt hat. Das haben einige Gerichte bestätigt (BGH, 21.04.2016, Az. I ZR 220/14; KG Berlin, 12.08.2014, Az. 5 U 2/12).
Viele Fluggesellschaften berechnen allerdings eine Gebühr dafür, dass sie das Storno bearbeiten. Ryanair beispielsweise verlangt eine Verwaltungsgebühr von 20 Euro. Bei der ungarischen Airline Wizz Air gibt es Stornierungsgebühren von 65 Euro. Solche Gebühren sind allerdings aus unserer Sicht nicht zulässig.
Das bedeutet für Dich: Stellt die Airline Dir eine Stornierungsgebühr in Rechnung oder verrechnet sie die Gebühr mit der Erstattung, musst Du das nicht hinnehmen.
Beharrt die Airline auf ihrem Standpunkt, bleibt nur der Weg über die Schlichtungsstelle (SÖP) Reise & Verkehr oder eine Klage.
Kannst Du den Ticketpreis zurückbekommen?
In einigen seltenen Fällen kannst Du bis zu 95 Prozent des Ticketpreises zurückverlangen. Hat die Airline Deinen Sitzplatz noch anderweitig vergeben, muss sie sich diese Erlöse anrechnen lassen, da sie wirtschaftlich keinen Schaden erlitten hat (AG Köln, 23.06.2018, Az. 122 C 154/17).
Allerdings müssen Kunden oft hart um dieses Geld kämpfen. Und es klappt auch nicht bei allen Tarifen. Eine Erstattung ist nur möglich, wenn die Airline die Kündigung nicht wirksam in den AGB ausgeschlossen hat – der Fluggast also überhaupt das Recht hat, zu stornieren. Das Amtsgericht Köln verurteilte eine Fluggesellschaft zur Erstattung von 95 Prozent des Ticketpreises. Der belief sich bei einer geplanten Familienreise nach Amerika immerhin auf fast 3.500 Euro (AG Köln, 19.09.2016, Az. 142 C 222/16).
Die Airline muss nachweisen, ob und – wenn ja – zu welchem Preis sie die stornierten Flugtickets an Dritte weiterverkaufen konnte. Legt die Fluggesellschaft keine Abrechnung vor, ist davon auszugehen, dass die Plätze nach der Stornierung weiterverkauft werden konnten (LG Frankfurt/Main, 06.06.2014, Az. 2-24 S 152/13).
Was gilt, wenn die Kündigung des Tickets nicht möglich ist?
Du kannst den Ticketpreis nicht zurückverlangen, wenn die Airline in den Beförderungsbedingungen die Kündigung wirksam ausgeschlossen hat, Du also gar nicht stornieren kannst.
Das Landgericht Köln hatte folgenden Fall zu beurteilen: Zwei Fluggäste hatten sich aus verschiedenen Angeboten für einen nicht stornierbaren und deshalb besonders günstigen Flug entschieden. Dann stornierten sie den Flug.
Die Richter lehnten eine Erstattung des Ticketpreises ab, weil die Fluggäste durch ihre Buchung zum Ausdruck gebracht hatten, dass sie auf ihr Kündigungsrecht verzichteten (LG Köln, 14.03.2017, Az. 11 S 263/16; 07.02.2017, Az. 11 S 15/16).
Die Kläger gingen zum Bundesgerichtshof (BGH), allerdings ohne Erfolg. Der BGH gab der Fluggesellschaft Recht. Sie musste den Ticketpreis nicht erstatten, da sie die Kündigungsmöglichkeit wirksam ausgeschlossen hatte (20.03.2018, Az. X ZR 25/17).
Was bedeutet es rechtlich, wenn Du einen Flug stornierst?
Wenn Du Deinen Flug stornierst oder nicht mitfliegst, weil Du zu spät am Flughafen warst, dann ist das rechtlich nichts anderes als eine Kündigung des Vertrags mit der Airline.
Wenn wir in der Alltagssprache von „stornieren“ sprechen, meinen wir rechtlich damit „kündigen“.
Als Fluggast kannst Du Deinen Flugbeförderungsvertrag jederzeit bis zum Abflug kündigen, denn es handelt sich dabei genau genommen um einen Werkvertrag (BGH, 16.02.2016, Az. X ZR 97/14).
Dann muss sich die Airline aber das anrechnen lassen, was sie sich an Kosten erspart hat, weil Du nicht mitgeflogen bist (§ 648 Satz 2 BGB). Viele Gebühren und Zulagen werden pro eingecheckten Fluggast berechnet. Fliegst Du nicht mit, fallen einige Kosten nicht an, die Du aber schon im Voraus bezahlt hast.
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