Das Wichtigste in Kürze
- Die Hausratversicherung zahlt, wenn der Hausrat wie Möbel, Teppiche, Bücher oder Kleidung durch bestimmte Ereignisse beschädigt, zerstört oder gestohlen werden.
- Die versicherten Ereignisse sind zum Beispiel Feuer, ausgetretenes Leitungswasser, Sturm, Hagel oder Einbruchdiebstahl. Schäden durch Überschwemmungen und andere Elementarereignisse musst Du explizit mit absichern.
- Eine Hausratversicherung ist immer dann sinnvoll, wenn Du den Verlust Deines Hausrates nicht selbst bezahlen kannst oder willst.
So gehst Du vor
- Verschaff Dir einen Überblick darüber, wie viel Du für Deinen gesamten Hausrat bei einem Neukauf zahlen müsstest und ob Du dieses Geld zur Verfügung hast.
- Wenn Du eine Versicherung abschließen willst, prüfe, welche Leistungen Hausratversicherungen übernehmen und welche Du extra einschließen musst.
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Inhalt
- Brauchst Du eine Hausratversicherung?
- Was ist eine Hausratversicherung?
- Was deckt eine Hausratversicherung ab?
- Wann zahlt die Hausratversicherung nicht?
- Wie findest Du die richtige Hausratversicherung?
- Welche Kosten erstattet die Hausratversicherung?
- Worauf musst Du während der Vertragslaufzeit achten?
- Was musst Du im Schadensfall tun?
Wird Dein Hausrat durch einen Wasserrohrbruch, Wohnungsbrand oder Einbruch zerstört, beschädigt oder gestohlen, kostet das nicht nur Deine Nerven, sondern auch Geld. Vor allem, wenn Du Dich gerade komplett neu eingerichtet hast oder hochpreisige Möbel besitzt, können Schäden teuer werden. Mit einer Hausratversicherung bekommst Du die Kosten ersetzt. Doch nur, wenn Du die richtige hast. Denn ob sie zahlt, hängt davon ab, was passiert ist und ob der konkrete Schadensfall versichert ist. Wir erklären Dir, worauf Du achten musst.
Brauchst Du eine Hausratversicherung?
In wenigen Schritten zeigen wir Dir mit dem Finanztip Check-Up, wo Du bereits gut aufgestellt bist und an welcher Stelle Du noch etwas optimieren kannst.

Wenn Du das Risiko eines Schadens in Deinen vier Wänden als gering einschätzt oder Du Deinen Hausrat aus der eigenen Tasche nochmal anschaffen könntest, benötigst Du keine Hausratversicherung.
Möchtest Du das finanzielle Risiko eines Schadens dagegen nicht allein tragen, kannst Du eine Hausratversicherung abschließen. Sinnvoll ist diese Versicherung also vor allem, wenn Du viel Geld in Deine Einrichtung gesteckt hast.
Denke aber auch daran: Die Hausratversicherung soll ein Schutz vor dem finanziellen Ruin sein, wie er Dir zum Beispiel durch Brände oder Einbruchdiebstahl entstehen könnte. Sie soll nicht jeden kleinen Schaden absichern, wie etwa einen aus dem Waschkeller gestohlenen Korb Wäsche.
Was ist eine Hausratversicherung?
Allgemein gesagt sicherst Du Dich mit einer Hausratversicherung gegen Kosten ab, die entstehen, wenn das Hab und Gut in Deiner Wohnung oder Deinem Haus beschädigt oder zerstört wird.
Was gehört zum versicherten Hausrat?
Grundsätzlich sind damit Dein bewegliches Hab und Gut gemeint. Sprich: Möbel, Kleidung, Teppiche, Bücher, Fahrräder. Im Unterschied zur Wohngebäudeversicherung, bei der Du Dein Haus und alle festen Installationen wie Stromleitungen und Heizungsanlage versicherst. Nur fest verbaute Teile, die Dir gehören, wie die Einbauküche, sind ebenfalls in der Hausratversicherung abgesichert, wenn Du zur Miete wohnst. Das gilt auch für Laminat, das Du als Mieter in der Wohnung verlegt hast.
Was gehört zum Hausrat, was zum Gebäude?

Auch geliehene Gegenstände sind durch die Hausratversicherung geschützt.
Geld, Schmuck oder Kunstgegenstände sind nur bis zu einer bestimmten Grenze mitversichert. Wie hoch diese Grenze ist, liest Du in unserem Ratgeber zu Wertgegenständen in der Hausratversicherung.
Die Hausratversicherung deckt auch Schäden an Gegenständen außerhalb des Wohnraumes ab. Beispielsweise privat genutzte Antennen und Markisen. Ob Gartenmöbel versichert sind und in welchem Ausmaß, hängt vom Anbieter und dem Tarif ab.
Wo ist Dein Hausrat abgesichert?
Der Versicherungsschutz gilt für Deine Wohnung oder Dein Haus, also den Ort, an dem Du dauerhaft wohnst und den Du bei Vertragsabschluss angegeben hast. Im Versicherungsschein ist die Adresse notiert. Zur Wohnung gehören auch Terrasse und Anbauten, Kellerräume sowie privat genutzte Räume oder Garagen in der Nähe der Wohnung.
Räume, die Du ausschließlich gewerblich oder beruflich nutzt, gehören nicht zum versicherten Wohnort, wenn Du sie über einen separaten Eingang betreten kannst. Deine berufliche Werkstatt in der Garage neben Deinem Einfamilienhaus ist demnach nicht im Versicherungsschutz eingeschlossen, ein häusliches Arbeitszimmer hingegen schon.
Sind Deine Sachen im Hotelzimmer versichert?
Nicht immer müssen die versicherten Gegenstände aber bei Dir zuhause lagern. Wird Dir etwa während eines Urlaubs die Uhr aus dem Hotelzimmer gestohlen, ist diese ebenfalls versichert. Doch Achtung: Eine solche Außenversicherung greift zeitlich nur begrenzt, meist für maximal drei Monate, wenn Du auf Reisen bist. Das gilt auch, wenn mitversicherte Personen, also Deine Angehörigen, wenn Du einen Familientarif hast, unterwegs sind.
Ist der Hausrat in der Wohnung Deiner Kinder mit versichert?
Wenn Du Kinder hast, die in einer eigenen Wohnung leben und gerade eine Berufsausbildung, ein Studium oder ein freiwilliges Jahr absolvieren, gilt auch für sie beziehungsweise ihren Hausrat die Außenversicherung Deiner Hausratversicherung. Zeitlich begrenzt ist das nicht.
Dinge, die Du in einem Bankschließfach aufbewahrst, sind nicht automatisch mitversichert. Aber es gibt verschiedene Tarife, die eine Deckungserweiterung für Wertsachen in Bankgewahrsam enthalten. Sie sind auch nicht unbedingt teurer.
Was deckt eine Hausratversicherung ab?
Deine Hausratversicherung zahlt bei Schäden, die durch ein klar definiertes Ereignisse entstanden sind (Allgemeine Hausrat Versicherungsbedingungen VHB 2022 Teil A 1). Diese sind jeweils in den Versicherungsbedingungen geregelt und können von Tarif zu Tarif variieren.
Gegen welche Schadensereignisse bist Du stets versichert?
In der Hausratsversicherung immer versichert sind:
- Brand, Blitzschlag und daraus resultierende Überspannung, Explosion, Implosion,
- Einbruchdiebstahl, auch der Versuch, und Vandalismus,
- Austritt von Leitungswasser,
- Naturgefahren wie Sturm oder Hagel.
Du bist also zum Beispiel versichert, wenn der Blitz in Deinem Wohnhaus einschlägt und durch Überspannung Deinen Fernseher zerstört. Auch wenn Hagel Deine Markise zerschlägt oder ein Wasserrohrbruch Deinen Teppich ruiniert, sind das Fälle für Deine Hausratversicherung.
Der klassische Wohnungseinbruch ist ebenfalls versichert. Die Versicherung kommt in diesem Fall nicht nur für gestohlene Gegenstände auf, sondern auch für das zerstörte Türschloss oder Fenster.
Wenn Dir der Schlüssel geklaut wird und Diebe damit in Deine Wohnung eindringen und stehlen, ist das ebenfalls abgesichert. Es sei denn, Du hast den Schlüsseldiebstahl durch Dein fahrlässiges Verhalten ermöglicht. Das ist zum Beispiel der Fall, wenn Du den Schlüssel unbeaufsichtigt auf dem Tisch eines Cafés liegen lässt.
Ebenso abgesichert ist Dein Hab und Gut, wenn ein Einbrecher mit Gewalt droht, um es an sich zu nehmen. Juristisch heißt das dann räuberischer Diebstahl.
Im Zusammenhang mit einem Einbruch ebenfalls von der Hausratversicherung gedeckt ist Vandalismus – also, wenn ein Einbrecher Deine Einrichtung mutwillig beschädigt oder zerstört.
Welche Leistungen musst Du explizit absichern?
Der Schutz bei grober Fahrlässigkeit und die Erweiterung des Brandbegriffs sind nicht automatisch in jedem Tarif enthalten, aber für einen guten Versicherungsschutz wichtig.
Grundsätzlich kann Dein Hausratversicherer Leistungen im Schadensfall kürzen oder die Zahlung komplett ablehnen, wenn der Schaden durch Deine grobe Fahrlässigkeit verursacht wurde. Wenn Du beispielsweise das Haus verlassen und den Herd angelassen hast, wodurch ein Wohnungsbrand verursacht wurde. Oder Du hast während eines Einkaufs die Terassentür offengelassen und jemand hat so die Wohnung leergeräumt.
Damit Du Geld bekommst, wenn der Schaden durch ein solches Missgeschick entstanden ist, muss in Deinem Versicherungsvertrag „Verzicht auf die Einrede der groben Fahrlässigkeit“ vereinbart sein. Beachte außerdem, dass der Versicherer in diesem Fall auch bis zur vollen Schadenssumme aufkommt. Einige Tarife zahlen bei grober Fahrlässigkeit nur eine geringere Summe.
Nicht nur ein Brand kann Deine Möbel unbrauchbar machen, sondern auch Ruß, Sengschäden, also ein durch Hitze oder Feuer entstandener Schaden, oder Überspannung. Damit Du Schäden ersetzt bekommst, die durch solche Ereignisse entstehen, musst Du drei weitere Bausteine auswählen: Schäden durch Rauch und Ruß, Seng- und Schmorschäden und Überspannungsschäden. Dann wird Dir auch der Fernseher ersetzt, der durch einen Blitzeinschlag kaputtging, oder die Küchenschränke, die durch Rußschäden unbrauchbar geworden sind.
Welche Leistungen sind unter Umständen sinnvoll?
Schäden durch Elementarereignisse wie Hochwasser, Überschwemmungen, Erdrutsch, Lawinen oder Erdbeben musst Du ebenfalls explizit mit absichern, was sinnvoll sein kann. Allen Hausbesitzern empfehlen wir, eine Wohngebäudeversicherung mit diesem Baustein abzuschließen, da die Gefahr von Hochwassern immer größer wird.
In der Hausratversicherung braucht nicht jeder diesen Schutz. Wenn Du in der Stadt in einer Mietwohnung in der zweiten Etage oder höher lebst und keinen nennenswerten Hausrat im Keller stehen hast, brauchst Du keine Elementarschadenversicherung. Für Hausbesitzer oder alle, die unten wohnen, ist es eine sinnvolle Ergänzung des Versicherungsschutzes.
Ist ein Fahrrad in der Hausratversicherung mit abgesichert?
Fahrräder gehören grundsätzlich mit zum Hausrat. Gegen die oben beschriebenen Gefahren sind Fahrräder abgesichert, wenn Du sie in der Wohnung oder Deinem abgeschlossenen Kellerabteil stehen hast. Allerdings ist die Versicherungssumme in der Regel eingeschränkt und beträgt nur bis zu zwei Prozent der Gesamtversicherungssumme, wie aus den Versicherungsbedingungen hervorgeht.
Wenn Du ein teures Fahrrad hast oder mehrere Räder, kann das zu wenig sein. Ebenso kann der Versicherungsschutz lückenhaft sein, wenn Dein Rad auch außerhalb Deiner eigenen vier Wände steht. Dann ist es nämlich nicht versichert.
Möchtest Du einen umfassenderen Versicherungsschutz, der nicht nur innerhalb Deiner Wohnung gilt oder reicht die Versicherungssumme nicht aus, kannst Du den Schutz innerhalb Deiner Hausratversicherung mit einer Fahrradklausel und der Erhöhung der Versicherungssumme verbessern. Oder Du suchst Dir eine Versicherung nur für Dein Rad. Wann sich was lohnt und was Du beachten solltest, erklären wir Dir im Ratgeber Fahrradversicherung.

Wann zahlt die Hausratversicherung nicht?
Lässt Du einen Gegenstand versehentlich fallen oder geht dieser anlasslos einfach kaputt, ist der Schaden nicht versichert. Auch wenn Dinge aus Deiner Wohnung verschwunden sind, ohne dass es Spuren eines Einbruchs gibt, wird es schwer, Geld von der Versicherung zu bekommen. Du musst den Auslöser des Schadens beweisen können. Ebenfalls nicht abgesichert sind Schäden infolge von Krieg, inneren Unruhen und durch Kernenergie.
Darüber hinaus gibt es keine generellen Ausschlüsse in der Hausratversicherung. Was genau versichert ist und was nicht, hängt vielmehr vom Tarif ab. Prüfe also genau, welche Leistungen die Tarife enthalten und ob alles abgesichert ist, was Dir wichtig ist.
Wie findest Du die richtige Hausratversicherung?
Eine passende Hausratversicherung findest Du über einen Vergleich, damit Du den für Dich individuell passenden Schutz findest. Wie Du am besten vorgehst, erfährst Du im Ratgeber Hausratversicherung Vergleich.
Wir von Finanztip empfehlen Verivoxund Mr-Money. Wenn Du keine Vorschäden hast und keine Fahrräder extra absichern möchtest, kannst Du außerdem Check24 nutzen.

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Welche Kosten erstattet die Hausratversicherung?
Im Schadensfall ersetzt Dir die Versicherung den Schaden zum Neuwert. Auch wenn Deine Couch schon fünf Jahre alt war, erhältst Du den Betrag, den die Couch neu gekostet hat. Da Möbelpreise mit der Zeit steigen, enthält eine Hausratversicherung zudem einen sogenannten Vorsorgebetrag, der reguläre Preissteigerung ausgleichen soll. Dieser liegt bei zehn Prozent. Damit reicht das Geld, das Du von der Versicherung erhältst, um Dir eine gleichartige, neue Couch zu kaufen.
Dafür musst Du jedoch eine Versicherungssumme für Deinen Hausrat wählen, die dem tatsächlichen Neuwert dieser Sachen entspricht. Welche Möglichkeiten Du dafür hast und wie Du eine Unterversicherung, also eine zu niedrige Versicherungssumme, vermeidest, erfährst Du in unserem Ratgeber zum Unterversicherungsverzicht.
Wie sind Wertsachen in der Hausratversicherung abgesichert?
Wertsachen wie Schmuck und Bargeld erstattet die Hausratversicherung in aller Regel nur bis zu einer bestimmten Obergrenze, meist liegt diese bei 20 bis 25 Prozent der vereinbarten Versicherungssumme. Außerdem gibt es Obergrenzen für die einzelnen Wertsachen, wenn Du sie ungesichert in der Wohnung aufbewahrst. Über diesen versicherten Wert hinaus musst Du Wertgegenstände in speziellen Schutzschränken wie einem Safe oder Tresor aufbewahren, damit Versicherungsschutz besteht.
Welche Kosten übernimmt die Hausratversicherung außerdem?
Die Versicherung zahlt weitere, durch den Schaden verursachte Kosten, nicht nur die Entschädigung für den zerstörten Hausrat. Hierzu zählen zum Beispiel die Kosten für das Aufräumen oder für Reparaturen. Für eine bestimmte Zeit zahlt die Versicherung außerdem ein Hotel, wenn Du nach einem Brand Deine Wohnung nicht nutzen kannst – oder die Bewachung Deiner Wohnung, falls sie sich nicht mehr verschließen lässt.
Hast Du eine Selbstbeteiligung gewählt, ist das die Summe, die Du bei jedem Schaden maximal selbst trägst. Die Versicherung kürzt ihre Zahlung um diesen Betrag.
Die Versicherungssumme und eine etwaige Selbstbeteiligung sind zwei von vielen Variablen, die die Höhe der Beiträge für die Hausratversicherung bestimmen. Welche es noch gibt und mit welchen Beiträgen Du rechnen musst, erfährst Du im Ratgeber zu den Hausratversicherungskosten.
Worauf musst Du während der Vertragslaufzeit achten?
Bei besonders teuren Anschaffungen ist es immer sinnvoll, wenn Du deren Kauf und Preis im Schadensfall nachweisen kannst. Hebe also deren Kaufbelege auf. Auch mit Fotos von teurem Hausrat kannst Du dokumentieren, was Du besitzt und in welchem Zustand es ist. Bewahre die Nachweise für den Fall eines Brands außerhalb der Wohnung auf, zum Beispiel indem Du die Dokumente online speicherst.
Bei sehr teuren Anschaffungen musst Du gegebenenfalls die Versicherungssumme anpassen. Melde solche Käufe unbedingt der Versicherung.
Musst Du einen Umzug der Versicherung melden?
Ziehst Du um, musst Du Deinem Versicherer das mitteilen. Ansonsten ist Dein Hausrat in der neuen Wohnung nicht mehr geschützt. Für einen gewissen Zeitraum während des Umzugs gilt Versicherungsschutz allerdings in beiden Wohnungen. Wie lange genau, steht in den Vertragsbedingungen. Falls Dein neues Zuhause größer ist als Dein altes, kostet die Versicherung entweder automatisch mehr oder Du nutzt eine Wertermittlungstabelle, um den Wert Deiner Besitztümer zu bestimmen und nicht zu viel zu zahlen.
Was musst Du der Versicherung mitteilen?
Melde eine Gefahrenerhöhung. Wird zum Beispiel ein Baugerüst am Haus errichtet, solltest Du das Deinem Versicherer mitteilen. Denn das Gerüst erhöht die Gefahr eines Einbruchs. Bricht bei Dir jemand ein und Du hast das Gerüst vorher nicht gemeldet, kann die Versicherung auf die versäumte Meldung verweisen und versuchen, die Zahlung zu kürzen oder gar zu verweigern. Spielt das Gerüst allerdings für den Schaden keine Rolle, etwa bei einem Brand, musst Du keine Kürzung der Zahlung befürchten.
Auch wenn Du länger nicht zuhause bist, musst Du Deine Hausratversicherung informieren. Denn auch Abwesenheit gilt als Gefahrenerhöhung. Ob das bereits nach sechs Wochen oder erst nach drei Monaten der Fall ist, hängt vom Tarif ab.
Auch eine Photovoltaikanlage auf dem Balkon ist eine Gefahrenerhöhung, die Du Deiner Versicherung melden musst. Es ist zudem sinnvoll, sie in den Versicherungsschutz mit einzubeziehen, damit Du bei Diebstahl oder Hagelschäden Geld von der Versicherung bekommst. Bisher versichern noch nicht alle Hausratversicherer Balkonanlagen, aber immer mehr tun dies. Prüfe also die Möglichkeiten. Mehr zum Thema Versicherung von PV-Anlagen findest Du in unserem Ratgeber.
Was musst Du im Schadensfall tun?
Siehst Du einen Schaden in Deinen vier Wänden, musst Du zunächst sofort etwas unternehmen, um zu verhindern, dass der Schaden größer wird. Dazu zählt beispielsweise, dass Du den Hauptwasserhahn abdrehst, wenn das Wasser durch ein gebrochenes Rohr in Deine Küche sprudelt.
Wenn Du auf dem Weg zum Hauptwasseranschluss in aller Eile hängenbleibst und Dein Pullover reißt oder Du eine teure Decke auf die brennende Kerze wirfst, um ein Feuer zu löschen, bekommst Du diese Schäden ersetzt. Und zwar ohne Prüfung von Unterversicherung und auch ohne Selbstbeteiligung. Denn das sind Schadenminderungskosten. Wichtig ist jedoch immer: Bring Dich nicht selbst in Gefahr!
Wann und wie musst Du einen Schaden melden?
Ist ein Schaden eingetreten, musst Du diesen so schnell wie möglich der Versicherung melden. In den Bedingungen steht „unverzüglich“. Du kannst natürlich nur die Schäden melden, die Dir bekannt sind. Daher kommt es darauf an, wann Du von einem Schaden erfahren hast.
Wenn ein Schaden entstanden ist, musst Du beweisen, wie er entstanden ist. Bei Blitz- und Sturmschäden kannst Du auf die Wettermeldungen des Deutschen Wetterdienstes zurückgreifen. Bei einem Einbruch musst Du eine Anzeige bei der Polizei nachweisen. Hier helfen außerdem Fotos.
Ist ein Brand für den Schaden verantwortlich, musst Du nachweisen, wie genau der Schaden entstanden ist. Je weiter Dein Vertrag den Brandbegriff fasst und zum Beispiel auch Ruß- oder Sengschäden mitversichert, desto einfacher ist es für Dich, Deiner Beweis- und Darlegungslast nachzukommen.
Was machst Du, wenn die Versicherung den Schaden nicht übernehmen will?
Falls Du unzufrieden mit der Entscheidung Deines Versicherers bist, weil er den Schaden komplett oder teilweise abgelehnt hat, kannst Du Dich an den Versicherungsombudsmann wenden. Weitere Möglichkeiten, was Du tun kannst, wenn die Versicherung nicht zahlen will, zeigen wir Dir in unserem Ratgeber mit Checkliste.
Aber bedenke: Versicherungsunternehmen schauen oft genau, wie viele Schäden in welcher Höhe ein Kunde meldet. Wird der Kunde zu teuer, kündigen sie möglicherweise beim nächsten Schaden, und es wird schwer, mit dieser Vorgeschichte einen neuen Anbieter zu finden. Überleg daher genau, ob Du wirklich jeden kleinen Schaden ersetzen lassen musst.
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