Hausratversicherung So versicherst Du Dein Hab und Gut gegen Feuer, Wasser oder Diebstahl

Expertin Versicherungen
Das Wichtigste in Kürze
So gehst Du vor
Wird Dein Hausrat durch einen Wasserrohrbruch, Wohnungsbrand oder Einbruch zerstört oder beschädigt, kostet das nicht nur Deine Nerven, sondern auch Geld. Vor allem, wenn Du Dich gerade komplett neu eingerichtet hast oder hochpreisige Möbel besitzt, können Schäden teuer werden. Mit einer Hausratversicherung bekommst Du die Kosten ersetzt. Doch nur, wenn Du die richtige hast. Denn ob sie zahlt, hängt davon ab, was passiert ist und ob der konkrete Schadensfall versichert ist. Wir erklären Dir, worauf Du achten musst.
In wenigen Schritten zeigen wir Dir mit dem Finanztip Check-Up, wo Du bereits gut aufgestellt bist und an welcher Stelle Du noch etwas optimieren kannst.
Du bist nicht gesetzlich verpflichtet, eine Hausratversicherung abzuschließen, wie das beispielsweise bei der Kfz-Versicherung der Fall ist. Ob eine solche Absicherung dennoch sinnvoll ist, hängt von Deiner Einschätzung ab: Welchen Wert hat Dein Hausrat und wie hoch ist das Schadensrisiko? Wenn Du das Risiko eines Schadens in Deinen vier Wänden als gering einschätzt oder Du Deinen Hausrat aus der eigenen Tasche nochmal anschaffen könntest, benötigst Du keine Hausratversicherung.
Möchtest Du das finanzielle Risiko eines Schadens dagegen nicht allein tragen, kannst Du eine Hausratversicherung abschließen. Sinnvoll ist diese Versicherung also vor allem, wenn Du viel Geld in Deine Einrichtung gesteckt hast.
Denke aber auch daran: Die Hausratversicherung soll ein Schutz vor dem finanziellen Ruin sein, wie er Dir zum Beispiel durch Brände oder Einbruchdiebstahl entstehen könnte. Sie soll nicht jeden kleinen Schaden absichern, wie etwa einen aus dem Waschkeller gestohlenen Korb Wäsche.
Allgemein gesagt, sicherst Du Dich mit einer Hausratversicherung gegen Kosten ab, die entstehen, wenn das Hab und Gut in Deiner Wohnung oder Deinem Haus beschädigt oder zerstört wird.
Grundsätzlich sind in der Hausratversicherung Schäden an Deinem beweglichen Hab und Gut versichert. Sprich: Möbel, Kleidung, Teppiche, Bücher, Fahrräder. Im Unterschied zur Wohngebäudeversicherung, bei der Du Dein Haus und alle festen Installationen wie Stromleitungen und Heizungsanlage, versicherst. Nur fest verbaute Teile, die Dir gehören, wie die Einbauküche, sind ebenfalls in der Hausratversicherung abgesichert, wenn Du zur Miete wohnst. Das gilt auch für Laminat, das Du als Mieter in der Wohnung verlegt hast.
Auch geliehene Gegenstände sind durch die Hausratversicherung geschützt.
Geld, Schmuck oder Kunstgegenstände sind nur bis zu einer bestimmten Grenze mitversichert. Wie hoch diese Grenze ist, liest Du in unserem Ratgeber zu Wertgegenständen in der Hausratversicherung.
Die Hausratversicherung deckt auch Schäden an Gegenständen außerhalb des Wohnraumes ab. Beispielsweise privat genutzte Antennen und Markisen. Ob Gartenmöbel versichert sind und in welchem Ausmaß, hängt vom Anbieter und dem Tarif ab.
Der Versicherungsschutz gilt für Deine Wohnung oder Dein Haus, also den Ort, an dem Du dauerhaft wohnst und den Du bei Vertragsabschluss angegeben hast. Im Versicherungsschein ist die Adresse notiert. Zur Wohnung gehören auch Terrasse und Anbauten, Kellerräume sowie privat genutzte Räume oder Garagen in der Nähe der Wohnung.
Räume, die Du ausschließlich gewerblich oder beruflich nutzt, gehören nicht zum versicherten Wohnort, wenn Du sie über einen separaten Eingang betreten kannst. Deine berufliche Werkstatt in der Garage neben Deinem Einfamilienhaus ist demnach nicht in den Versicherungsschutz eingeschlossen, ein häusliches Arbeitszimmer hingegen schon.
Nicht immer müssen die versicherten Gegenstände aber bei Dir zuhause lagern. Wird Dir etwa während eines Urlaubs die Uhr aus dem Hotelzimmer gestohlen, ist diese ebenfalls versichert. Doch Achtung: Eine solche Außenversicherung greift zeitlich nur begrenzt, meist für maximal drei Monate, wenn Du auf Reisen bist. Das gilt auch, wenn mitversicherte Personen, also Deine Angehörigen, wenn Du einen Familientarif hast, unterwegs sind.
Wenn Du Kinder hast, die in einer eigenen Wohnung leben und gerade eine Berufsausbildung, ein Studium oder ein freiwilliges Jahr absolvieren, gilt auch für sie beziehungsweise ihren Hausrat die Außenversicherung Deiner Hausratversicherung. Zeitlich begrenzt ist das nicht.
Dinge, die Du in einem Bankschließfach aufbewahrst, sind nicht automatisch mitversichert. Aber es gibt verschiedene Tarife, die eine Deckungserweiterung für Wertsachen in Bankgewahrsam enthalten. Sie sind auch nicht unbedingt teurer.
Dein Hausrat ist nicht gegen jede Schadensursache abgesichert. Vielmehr zahlt sie bei Schäden, die durch ein klar definiertes Ereignisse entstanden sind (Allgemeine Hausrat Versicherungsbedingungen VHB 2022 Teil A 1). Diese sind in den Versicherungsbedingungen jeweils geregelt und können von Tarif zu Tarif variieren.
Immer versichert sind:
Du bist also zum Beispiel versichert, wenn der Blitz in Deinem Wohnhaus einschlägt und durch Überspannung Deinen Fernseher zerstört. Auch wenn Hagel Deine Markise zerschlägt oder ein Wasserrohrbruch Deinen Teppich ruiniert, sind das Fälle für Deine Hausratversicherung.
Der klassische Wohnungseinbruch ist ebenfalls versichert. Die Versicherung kommt in diesem Fall nicht nur für gestohlene Gegenstände auf, sondern auch für das zerstörte Türschloss oder Fenster. Wenn Dir der Schlüssel geklaut wird und Diebe damit in Deine Wohnung eindringen und stehlen, ist das ebenfalls abgesichert. Es sei denn, Du hast den Schlüsseldiebstahl durch Dein fahrlässiges Verhalten ermöglicht. Das ist zum Beispiel der Fall, wenn Du den Schlüssel unbeaufsichtigt auf dem Tisch eines Cafés liegen lässt.
Ebenso abgesichert ist Dein Hab und Gut, Wenn ein Einbrecher mit Gewalt droht, um es an sich zu nehmen. Juristisch heißt das dann räuberischer Diebstahl.
Im Zusammenhang mit einem Einbruch ebenfalls von der Hausratversicherung gedeckt ist Vandalismus – also, wenn ein Einbrecher Deine Einrichtung mutwillig beschädigt oder zerstört.
Einige Leistungen sind für einen guten Versicherungsschutz wichtig, aber nicht in jedem Tarif enthalten: Der Schutz bei grober Fahrlässigkeit und die Erweiterung des Brandbegriffs.
Grundsätzlich kann Dein Hausratversicherer Leistungen im Schadensfall kürzen oder die Zahlung komplett ablehnen, wenn der Schaden durch Deine grobe Fahrlässigkeit verursacht wurde. Wenn Du beispielsweise das Haus verlassen und den Herd angelassen hast, wodurch ein Wohnungsbrand verursacht wurde. Oder Du hast während eines Einkaufs die Terassentür offengelassen und jemand hat so die Wohnung leer geräumt.
Damit Du Geld bekommst, wenn der Schaden durch ein solches Missgeschick entstanden ist, muss in Deinem Versicherungsvertrag „Verzicht auf die Einrede der groben Fahrlässigkeit“ vereinbart sein. Beachte außerdem, dass der Versicherer in diesem Fall auch bis zur vollen Schadenssumme aufkommt. Einige Tarife zahlen bei grober Fahrlässigkeit nur eine geringere Summe.
Nicht nur ein Brand kann Deine Möbel unbrauchbar machen, sondern auch Ruß, Sengschäden, also ein durch Hitze oder Feuer entstandener Schaden, oder Überspannung. Damit Du Schäden ersetzt bekommst, die durch solche Ereignisse entstehen, musst Du drei weitere Bausteine auswählen: Schäden durch Rauch und Ruß, Seng- und Schmorschäden und Überspannungsschäden. Dann wird Dir auch der Fernseher ersetzte, der durch einen Blitzeinschlag kaputtging, oder die Küchenschränke, die durch Rußschäden unbrauchbar sind.
Ebenfalls extra mit absichern musst Du Schäden durch Elementarereignisse wie Hochwasser, Überschwemmungen, Erdrutsch, Lawinen oder Erdbeben. Bei der Wohngebäudeversicherung empfehlen wir allen Hausbesitzern, diesen Baustein mit abzuschließen, da die Gefahr von Hochwassern immer größer wird.
In der Hausratversicherung braucht nicht jeder diesen Schutz. Wenn Du in der Stadt in einer Mietwohnung in der zweiten Etage oder höher lebst und keinen nennenswerten Hausrat im Keller stehen hast, brauchst Du keine Elementarschadenversicherung. Für Hausbesitzer oder alle, die unten wohnen, ist es eine sinnvolle Ergänzung des Versicherungsschutzes.
Fahrräder sind zu einem gewissen Maß ebenfalls in der Hausratversicherung abgesichert. Mindestens, wenn Du sie in der Wohnung oder Deinem abgeschlossenen Kellerabteil stehen hast, sind sie gegen die oben beschriebenen Gefahren versichert. Oft jedoch nur bis zu zehn Prozent der Versicherungssumme. Wenn Du ein teures Fahrrad hast, das auch außerhalb Deiner eigenen vier Wände abgesichert sein soll, musst Du entweder den Versicherungsschutz innerhalb Deiner Hausratversicherung erhöhen oder benötigst eine Fahrradversicherung. Wann sich was lohnt und was Du beachten solltest, erklären wir Dir im Ratgeber Fahrradversicherung.
Es gibt jedoch Fälle, in denen die Hausratversicherung nicht zahlt. Lässt Du einen Gegenstand versehentlich fallen oder geht dieser anlasslos einfach kaputt, ist der Schaden nicht versichert. Auch wenn Dinge aus Deiner Wohnung verschwunden sind, ohne dass es Spuren eines Einbruchs gibt, wird es schwer, Geld von der Versicherung zu bekommen. Du musst den Auslöser des Schadens beweisen können. Ebenfalls nicht abgesichert sind Schäden infolge von Krieg, inneren Unruhen und durch Kernenergie.
Darüber hinaus gibt es keine generellen Ausschlüsse in der Hausratversicherung. Was genau versichert ist und was nicht, hängt vielmehr vom Tarif ab. Prüfe also genau, welche Leistungen die Tarife enthalten und ob alles abgesichert ist, was Dir wichtig ist.
Für einen guten Hausratschutz musst Du einiges beachten und die zu empfehlenden Leistungen sind individuell verschieden. Wie Du den passenden Versicherungstarif für Dich findest, erfährst Du im Ratgeber Hausratversicherung Vergleich.
Wenn Du weißt, was Du brauchst, empfehlen wir für einen Versicherungsvergleich Verivoxund Mr-Money. Wenn Du keine Vorschäden hast und keine Fahrräder extra absichern möchtest, kannst Du außerdem Check24 nutzen.
guter und einfacher Filter
Zunächst musst Du eine Versicherungssumme für Deinen Hausrat wählen, die dem tatsächlichen Neuwert dieser Sachen entspricht. Welche Möglichkeiten Du dafür hast und wie Du eine Unterversicherung, also eine zu niedrige Versicherungssumme, vermeidest, erfährst Du in unserem Ratgeber zum Unterversicherungsverzicht.
Im Schadensfall ersetzt Dir die Versicherung den Schaden zum Neuwert. Auch wenn Deine Couch schon fünf Jahre alt war, erhältst Du den Betrag, den die Couch neu gekostet hat. Da Möbelpreise mit der Zeit steigen, enthält eine Hausratversicherung zudem einen sogenannten Vorsorgebetrag, der reguläre Preissteigerung ausgleichen soll. Dieser liegt bei zehn Prozent. Damit reicht das Geld, das Du von der Versicherung erhältst, um Dir eine gleichartige, neue Couch zu kaufen.
Wertsachen wie Schmuck und Bargeld erstattet die Hausratversicherung in aller Regel nur bis zu einer bestimmten Obergrenze, meist liegt diese bei 20 bis 25 Prozent der vereinbarten Versicherungssumme. Außerdem gibt es Obergrenzen für die einzelnen Wertsachen, wenn Du sie ungesichert in der Wohnung aufbewahrst. Über diesen versicherten Wert hinaus musst Du Wertgegenstände in speziellen Schutzschränken wie einem Safe oder Tresor aufbewahren, damit Versicherungsschutz besteht.
Zu den versicherten Kosten zählt aber nicht nur der Neuwert Deines zerstörten oder gestohlenen Hausrates. Auch weitere, durch den Schaden verursachte Kosten, sind versichert. Hierzu zählen zum Beispiel die Kosten für das Aufräumen oder für Reparaturen. Für eine bestimmte Zeit zahlt die Versicherung außerdem ein Hotel, wenn Du nach einem Brand Deine Wohnung nicht nutzen kannst – oder die Bewachung Deiner Wohnung, falls sie sich nicht mehr verschließen lässt.
Hast Du eine Selbstbeteiligung gewählt, ist das die Summe, die Du bei jedem Schaden maximal selbst trägst. Die Versicherung kürzt ihre Zahlung um diesen Betrag.
Die Versicherungssumme und eine etwaige Selbstbeteiligung sind zwei von vielen Variablen, die die Höhe der Beiträge für die Hausratversicherung bestimmen. Welche es noch gibt und mit welchen Beiträgen Du rechnen musst, erfährst Du im Ratgeber zu den Hausratversicherungskosten.
Bei besonders teuren Anschaffungen ist es immer sinnvoll, wenn Du deren Kauf und Preis im Schadensfall nachweisen kannst. Hebe also deren Kaufbelege auf. Auch mit Fotos von teurem Hausrat kannst Du dokumentieren, was Du besitzt und in welchem Zustand es ist. Bewahre die Nachweise für den Fall eines Brands außerhalb der Wohnung auf, zum Beispiel indem Du die Dokumente online speicherst.
Bei sehr teuren Anschaffungen musst Du gegebenenfalls die Versicherungssumme anpassen. Melde solche Käufe unbedingt der Versicherung.
Ziehst Du um, musst Du Deinem Versicherer das mitteilen. Ansonsten ist Dein Hausrat in der neuen Wohnung nicht mehr geschützt. Für einen gewissen Zeitraum während des Umzugs gilt Versicherungsschutz allerdings in beiden Wohnungen. Wie lange genau, steht in den Vertragsbedingungen. Falls Dein neues Zuhause größer ist als Dein altes, kostet die Versicherung entweder automatisch mehr oder Du nutzt eine Wertermittlungstabelle, um den Wert Deiner Besitztümer zu bestimmen und nicht zu viel zu zahlen.
Melde eine Gefahrenerhöhung. Wird zum Beispiel ein Baugerüst am Haus errichtet, solltest Du das Deinem Versicherer mitteilen. Denn das Gerüst erhöht die Gefahr eines Einbruchs. Bricht bei Dir jemand ein und Du hast das Gerüst vorher nicht gemeldet, kann die Versicherung auf die versäumte Meldung verweisen und versuchen, die Zahlung zu kürzen oder gar zu verweigern. Spielt das Gerüst allerdings für den Schaden keine Rolle, etwa bei einem Brand, musst Du keine Kürzung der Zahlung befürchten.
Auch wenn Du länger nicht zuhause bist, musst Du Deine Hausratversicherung informieren. Denn auch Abwesenheit gilt als Gefahrenerhöhung. Ob das bereits nach sechs Wochen oder erst nach drei Monaten der Fall ist, hängt vom Tarif ab.
Auch eine Photovoltaikanlage auf dem Balkon ist eine Gefahrenerhöhung, die Du Deiner Versicherung melden musst. Es ist zudem sinnvoll, sie in den Versicherungsschutz mit einzubeziehen, damit Du bei Diebstahl oder Hagelschäden Geld von der Versicherung bekommst. Bisher versichern noch nicht alle Hausratversicherer Balkonanlangen, aber immer mehr tun dies. Prüfe also die Möglichkeiten. Mehr zum Thema Versicherung von PV-Anlagen findest Du in unserem Ratgeber.
Siehst Du einen Schaden in Deinen vier Wänden, musst Du zunächst sofort etwas unternehmen, um zu verhindern, dass der Schaden größer wird. Dazu zählt beispielsweise, dass Du den Hauptwasserhahn abdrehst, wenn das Wasser durch ein gebrochenes Rohr in Deine Küche sprudelt.
Wenn Du auf dem Weg zum Hauptwasseranschluss in aller Eile hängenbleibst und Dein Pullover reißt oder Du eine teure Decke auf die brennende Kerze wirfst, um ein Feuer zu löschen, bekommst Du diese Schäden ersetzt. Und zwar ohne Prüfung von Unterversicherung und auch ohne Selbstbeteiligung. Denn das sind Schadenminderungskosten. Wichtig ist jedoch immer: Bring Dich nicht selbst in Gefahr!
Ist ein Schaden eingetreten, musst Du diesen so schnell wie möglich der Versicherung melden. In den Bedingungen steht „unverzüglich“. Du kannst natürlich nur die Schäden melden, die Dir bekannt sind. Daher kommt es darauf an, wann Du von einem Schaden erfahren hast.
Wenn ein Schaden entstanden ist, musst Du beweisen, wie er entstanden ist. Bei Blitz- und Sturmschäden kannst Du auf die Wettermeldungen des Deutschen Wetterdienstes zurückgreifen. Bei einem Einbruch musst Du eine Anzeige bei der Polizei nachweisen. Hier helfen außerdem Fotos.
Ist ein Brand für den Schaden verantwortlich, musst Du nachweisen, wie genau der Schaden entstanden ist. Je weiter Dein Vertrag den Brandbegriff fasst und zum Beispiel auch Ruß- oder Sengschäden mitversichert, desto einfacher ist es für Dich, Deiner Beweis- und Darlegungslast nachzukommen.
Falls Du unzufrieden mit der Entscheidung Deines Versicherers bist, weil er den Schaden komplett oder teilweise abgelehnt hat, kannst Du Dich an den Versicherungsombudsmann wenden. Weitere Möglichkeiten, was Du tun kannst, wenn die Versicherung nicht zahlen will, zeigen wir Dir in unserem Ratgeber mit Checkliste.
Aber bedenke: Versicherungsunternehmen schauen oft genau, wie viele Schäden in welcher Höhe ein Kunde meldet. Wird der Kunde zu teuer, kündigen sie möglicherweise beim nächsten Schaden, und es wird schwer, mit dieser Vorgeschichte einen neuen Anbieter zu finden. Überleg daher genau, ob Du wirklich jeden kleinen Schaden ersetzen lassen musst.
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