Rollerversicherung Das richtige Kennzeichen für Roller und Mofa
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Das Wichtigste in Kürze
So gehst Du vor
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Sommer, Sonne, Fahrtwind: Spätestens seit Audrey Hepburn und Gregory Peck im Film „Ein Herz und eine Krone“ stilvoll mit einer Vespa durch Rom düsten, versprechen Roller, Mofas und Mopeds Leichtigkeit und sorgenlose Freiheit. Und das Beste: Kleinkrafträder mit einem Hubraum von maximal 50 Kubikzentimetern und einer Geschwindigkeit von höchstens 45 Kilometern pro Stunde brauchen lediglich ein Versicherungskennzeichen ‒ Zulassung, Kfz-Steuer oder Hauptuntersuchung sind bei Rollern überflüssig.
Auch motorisierte Flitzer müssen haftpflichtversichert sein. Die Haftpflichtversicherung kommt für Schäden auf, die Du anderen Menschen und deren Besitz zufügst – etwa, wenn Du jemanden bei einem Unfall verletzt oder einen Kratzer an einem Auto verursachst.
Als Nachweis für die Versicherung dient die Fahrzeugplakette des Rollers. Die Farbe des Schildes ändert sich jährlich. Ab März 2024 muss Dein Roller-Kennzeichen blau sein. Anders als die Kfz-Haftpflichtversicherung für Autos verlängert sich die Versicherung für Deinen Roller nicht automatisch. Du musst sie jedes Jahr neu abschließen.
Noch bis Ende Februar eines jeden Jahres darfst Du mit der Plakette vom Vorjahr auf den Straßen fahren. Ab dem 1. März brauchst Du dann ein neues Versicherungskennzeichen – entweder aus Blech oder aus Folie.
schwarz | 2014 | 2017 | 2020 | 2023 | 2026 | 2029 |
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blau | 2015 | 2018 | 2021 | 2024 | 2027 | 2030 |
grün | 2016 | 2019 | 2022 | 2025 | 2028 | 2031 |
Quelle: Finanztip-Recherche (Stand: 08. Februar 2024)
Versicherungsjahr: jeweils ab 1. März bis 28./29. Februar des Folgejahres
Neben Motorroller, Mofa oder Moped brauchen auch E-Scooter und Segways einen Versicherungsschutz. Wer ohne Versicherungsschild durch die Straßen rollt, macht sich strafbar. Meist droht eine empfindliche Geldstrafe, in extremen Fällen aber auch bis zu einem Jahr Gefängnis. Solltest Du dann auch noch einen Unfall verursachen, musst Du die anfallenden Kosten samt Schadensersatzforderungen aus eigener Tasche zahlen. Und das kann schlimmstenfalls in die Millionen gehen.
Für folgende Fahrzeuge brauchst Du eine Versicherung und damit eine der Plaketten:
Klassisches Versicherungskennzeichen:
Mofas und Mopeds
Motorroller
Pedelecs, also Elektroräder mit Motorunterstützung und einer Geschwindigkeit von über 25 Kilometern pro Stunde
Quads und Trikes
Elektrorollstühle mit einer Höchstgeschwindigkeit über 6 Kilometern pro Stunde
Mini-Autos, sogenannte Leichtkraftfahrzeuge mit 45 Kilometern pro Stunde Höchstgeschwindigkeit
Kleineres Versicherungskennzeichen:
E-Scooter
Segways
Motorroller mit einem Hubraum von 51 bis 125 Kubikzentimetern sind von der Kfz-Steuer befreit – genauso wie die etwas langsameren Modelle. Im Gegensatz zu Mopeds oder Mofas steht bei den etwas flotteren Maschinen aber alle zwei Jahre eine Haupt- und Abgasuntersuchung an.
Für die kleinen Motorräder reicht eine Roller-Haftpflicht allerdings nicht aus. Richtig versichert werden sie über die Motorradversicherung. Doch Achtung: Anders als die Mopedversicherung läuft die für Motorräder nicht jedes Jahr aus; der Versicherungsschutz besteht automatisch weiter. Wer wechseln will, muss rechtzeitig kündigen – und zwar mit einer einmonatigen Frist zur sogenannten Hauptfälligkeit. Wann das genau ist, steht im Versicherungsschein Deines Motorrades.
Im Vergleich zu Autos und Motorrädern werden Mofas, aber auch Segways und E-Scooter, deutlich häufiger gestohlen. Laut Zahlen der Versicherungswirtschaft wurden im Jahr 2022 von 10.000 dieser Fahrzeuge 245 geklaut ‒ bei Pkw liegt die Diebstahlquote bei drei von 10.000 Fahrzeugen.
In absoluten Zahlen waren das 6.900 kaskoversicherte Mofas, Segways und E-Roller, die geklaut wurden ‒ der Großteil davon E-Scooter.
Mit einer Teilkaskoversicherung versicherst Du Deinen Roller für solche Fälle. Die Kfz-Haftpflichtversicherung zahlt hingegen nicht, wenn der Roller gestohlen wird. Eine Teilkasko greift aber nicht nur bei Diebstahl, sondern auch bei Wildunfall, Marderbiss oder Kabelkurzschluss.
Oft sieht die Teilkasko einen Selbstbehalt von 150 Euro vor. Wäge deshalb ab, ob sich das für Dich lohnt, vor allem wenn Dein Mofa zu den Relikten aus vergangenen Zeiten gehört und nur knapp mehr wert ist, als der Selbstbehalt hoch ist. Eine Teilkasko lohnt dann nämlich nicht mehr.
Eine Rollerversicherung abzuschließen, ist nicht schwer. Die richtige zu finden, ist hingegen gar nicht so einfach. Mittlerweile gibt es zahlreiche Anbieter auf dem Markt, die mit günstigen Rollerversicherungen werben. Entscheidend ist aber nicht unbedingt der günstigste Preis. Vielmehr muss auch die Leistung stimmen.
Finanztip empfiehlt Dir einen Vertrag mit einer erhöhten Deckungssumme von 100 Millionen Euro je Schadensfall beziehungsweise 15 Millionen Euro je geschädigter Person. So bist Du auch bei schweren Unfällen ausreichend abgesichert. Deckt der Versicherer auch noch grobe Fahrlässigkeit ab oder bietet Dir einen verbesserten Schadenfreiheitsrabatt für Dein Auto an, ist das ein gutes Zusatzangebot.
Bevor Du eine Versicherung für Dein Moped oder Mofa abschließt, solltest Du die Angebote unbedingt miteinander vergleichen.
Fündig wirst Du im Internet. Mit Vergleichsportalen wie Verbraucherforum-info, Nafi und Check24 kannst Du Dir einen ersten Überblick über die Anbieter am Markt verschaffen. Allerdings listen sie häufig nur einen Bruchteil der Unternehmen auf, die Versicherungen für Roller anbieten. Es schadet nicht, wenn Du zusätzlich beim Versicherungsbüro vor Ort nachfragst.
Mopedversicherungen sind günstig. Mit einem Beitrag von 35 bis 70 Euro je Versicherungsjahr für die Haftpflicht solltest Du dennoch rechnen. Fahrer, die jünger als 23 Jahre sind, zahlen häufig einen deutlich höheren Beitrag. Je nach Anbieter kostet die Rollerversicherung dann zwischen 20 und 60 Euro mehr. Willst Du Dich zusätzlich gegen Diebstahl absichern und buchst eine Teilkasko dazu, wird es ebenfalls teurer.
Schließt Du den Vertrag im laufenden Versicherungsjahr ab, also vor oder nach dem Stichtag am 1. März, korrigieren die Versicherer den Preis anteilig nach unten. Bist Du ein Schön-Wetter-Fahrer und fährst Deinen Roller vor allem in den Sommermonaten, kannst Du mit einem Saisonkennzeichen zusätzlich ein paar Euro sparen.
Willst Du eine Versicherung abschließen, musst Du in die Betriebserlaubnis vom Hersteller des Rollers oder Mofas schauen. Hier findest Du die Fahrgestellnummer und das Baujahr. Anhand dieser Informationen stellt Dir der Versicherer einen Versicherungsschein aus.
Wenn Du den Vertrag in der Filiale einer Versicherung vor Ort abschließt, kannst Du die Plakette gleich mit nach Hause nehmen. Hast Du die Rollerversicherung hingegen online beantragt, erhältst Du das Kennzeichen binnen weniger Tage per Post. Das funktioniert aber nur, wenn Du dem Versicherer ein Lastschriftmandat erteilt hast. Falls Du das Kennzeichen direkt abholst, kannst Du auch bar zahlen.
Im Übrigen sollten Bastler nicht allzu sehr an ihrem Flitzer rumschrauben. Illegal frisierte Roller verlieren nämlich ihre Betriebserlaubnis und damit auch den Versicherungsschutz.
Die Rollerhaftpflicht für Mofas, Mopeds und Co. bis 50 Kubikzentimeter ist immer nur für ein Versicherungsjahr gültig. Das Jahr beginnt regelmäßig am 1. März und endet am 28. oder 29. Februar des Folgejahres. Danach erlischt die Versicherung automatisch – das Gleiche gilt für die Teilkasko. Extra kündigen musst Du also nicht. Das ist besonders praktisch, wenn Du zu einer günstigeren Rollerversicherung wechseln möchtest. Denke daran, rechtzeitig Deinen Schutz zu erneuern. Dann fährst Du auch weiterhin legal über die Straßen.
Verkaufst Du Dein Moped, bevor das Versicherungsjahr endet, solltest Du das Deiner Versicherung am besten unverzüglich mitteilen. Sie erstattet Dir nämlich den zu viel gezahlten Beitrag. Alternativ lässt sich die Versicherung auch auf den neuen Rollerbesitzer umschreiben. Dieser übernimmt dann anteilig die restlichen Beiträge für das noch laufende Versicherungsjahr.
Eine Treibhausgas (THG)-Quote gilt für alle Elektrofahrzeuge, die eine Zulassung brauchen und schneller als 45 Kilometer pro Stunde fahren. Also nicht nur für Elektroautos, sondern auch für Elektroleichtkrafträder und Elektromotorräder.
Das trifft auf Dich zu, wenn Du für Dein elektrisch betriebenes Fahrzeug eine Zulassungsbescheinigung Teil 1 (also einen Fahrzeugschein) hast. Für zulassungsfreie Kleinkrafträder der EG-Fahrzeugklassen L1e und L2e gibt es hingegen keine THG-Prämie. Allenfalls über eine freiwillige Zulassung (§ 3 Absatz 3 Fahrzeug-Zulassungsverordnung) kannst Du versuchen, für sie ein entsprechendes Zertifikat abzustauben.
Für Halter von Elektrozweirädern ist die THG-Quote oft lukrativer als für Elektroauto-Halter. Die Preise für Roller und Co. sind niedriger, außerdem verfahren sie weniger Strom. Dennoch zahlt der Staat die gleiche Prämie wie für E-Pkw.
Auf Deine Erlöse aus der THG-Quote zahlst Du keine Einkommenssteuer – wenn Du das Elektrofahrzeug privat nutzt. Du kannst Dich auf eine Veröffentlichung des Landesamtes für Steuern Rheinland-Pfalz beziehen, die eine bundeseinheitlich abgestimmte Verwaltungsauffassung erklärt (Kurzinformation Nr. ST 3_2022K029 vom 29.03.2022 - S 2240/S 2256/S 2257 A - St 32 1, St 31 4, St 31 5 - Aktualisierung vom 10.05.2022).
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