Rollerversicherung Das richtige Kennzeichen für Roller und Mofa

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So gehst Du vor
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Sommer, Sonne und Fahrtwind. Spätestens seitdem Audrey Hepburn und Gregory Peck in „Ein Herz und eine Krone“ mit einer Vespa durch Rom düsten, versprechen Roller, Mofas und Mopeds sorgenlose Freiheit. Und das Beste: Kleinkrafträder mit einem Hubraum von maximal 50 Kubikzentimetern (ccm) und einer Geschwindigkeit von höchstens 45 Kilometern pro Stunde (km/h) brauchen lediglich ein Versicherungskennzeichen. Zulassung, Kfz-Steuer oder Hauptuntersuchung sind beim Roller überflüssig.
Auch motorisierte Flitzer müssen für den Schadensfall haftpflichtversichert sein. Die Haftpflichtversicherung kommt für Schäden auf, die Du anderen Menschen und deren Besitz zufügst – etwa, wenn Du jemanden bei einem Unfall verletzt oder einen Kratzer an einem Auto verursachst.
Als Nachweis für die Versicherung dient die Fahrzeugplakette des Rollers. Die Farbe des Schildes ändert sich jährlich. Ab März 2023 ist das Roller-Kennzeichen schwarz. Anders als die Kfz-Haftpflichtversicherung für Autos verlängert sich die Versicherung für Deinen Roller nicht automatisch. Du musst sie also jedes Jahr neu beantragen.
Noch bis Ende Februar eines jeden Jahres darfst Du mit der Plakette vom Vorjahr auf den Straßen fahren. Ab dem 1. März brauchst Du dann ein neues Versicherungskennzeichen – entweder aus Blech oder neuerdings auch aus Folie. Die Plakette zum Kleben ist ein Pilotprojekt des Bundesverkehrsministeriums. Laut Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) soll die Variante nicht nur umweltschonender sein, sondern auch fälschungssicherer als die herkömmlichen Schilder.
schwarz | 2014 | 2017 | 2020 | 2023 |
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blau | 2015 | 2018 | 2021 | 2024 |
grün | 2016 | 2019 | 2022 | 2025 |
Quelle: Finanztip-Recherche (Stand: 23. Februar 2023)
Versicherungsjahr: jeweils ab 1. März bis 28./29. Februar des Folgejahres
Neben Motorroller, Mofa oder Moped brauchen auch E-Scooter und Segway einen Versicherungsschutz. Wer ohne Versicherungsschild durch die Straßen rollt, macht sich strafbar. Meist droht eine empfindliche Geldstrafe, in extremen Fällen aber auch bis zu einem Jahr Gefängnis. Solltest Du dann auch noch einen Unfall verursachen, musst Du die anfallenden Kosten samt Schadensersatzforderungen aus eigener Tasche zahlen. Und das kann schlimmstenfalls in die Millionen gehen.
Für diese Fahrzeuge brauchst Du eine Versicherung:
Motorroller mit einem Hubraum von 51 bis 125 Kubikzentimetern sind von der Kfz-Steuer befreit – genauso wie die etwas langsameren Modelle. Im Gegensatz zu Mopeds oder Mofas steht bei den etwas flotteren Maschinen alle zwei Jahre die Haupt- und Abgasuntersuchung an.
Für die kleinen Motorräder reicht eine Roller-Haftpflicht allerdings nicht aus. Richtig versichert werden sie über die Motorradversicherung. Doch Achtung: Anders als die Mopedversicherung läuft diese für Motorräder nicht jedes Jahr aus; der Versicherungsschutz besteht automatisch weiter. Wer wechseln will, muss rechtzeitig kündigen – und zwar mit einer einmonatigen Frist zur sogenannten Hauptfälligkeit. Wann das genau ist, steht im Versicherungsschein Deines Motorrades.
Im Vergleich zu Autos und Motorrädern werden Mofas, aber auch Segways und E-Scooter, deutlich häufiger gestohlen. Laut Zahlen der Versicherungswirtschaft wurden im Jahr 2021 von 10.000 dieser Fahrzeuge 80 geklaut - bei Pkw liegt diese Diebstahlquote bei zwei von 10.000 Fahrzeugen.
In echten Zahlen waren das 3.500 kaskoversicherte Mofas, Segways und E-Roller, die geklaut wurden. Knapp 35 Prozent mehr als im Vorjahr.
Mit einer Teilkaskoversicherung versicherst Du Deinen Roller für solche Fälle. Die Kfz-Haftpflichtversicherung zahlt hingegen nicht, wenn der Roller gestohlen wird. Eine Teilkasko greift aber nicht nur bei Diebstahl, sondern auch bei Wildunfall, Marderbiss oder Kabelkurzschluss.
Oft sieht die Teilkasko einen Selbstbehalt von 150 Euro vor. Wäge deshalb ab, ob sich das für Dich lohnt, vor allem wenn Dein Mofa zu den Relikten aus vergangenen Zeiten gehört und nur knapp mehr wert ist, als der Selbstbehalt hoch ist. Eine Teilkasko lohnt dann nämlich nicht mehr.
Eine Rollerversicherung abzuschließen, ist nicht schwer. Die richtige zu finden, ist hingegen gar nicht so einfach. Mittlerweile gibt es zahlreiche Anbieter auf dem Markt, die mit günstigen Rollerversicherungen werben. Entscheidend ist aber nicht unbedingt der günstigste Preis. Vielmehr muss auch die Leistung stimmen.
Wir empfehlen einen Vertrag mit einer erhöhten Deckungssumme von 100 Millionen Euro je Schadensfall beziehungsweise 15 Millionen Euro je geschädigter Person. So bist Du auch bei schweren Unfällen ausreichend abgesichert. Deckt der Versicherer auch noch grobe Fahrlässigkeit ab oder bietet Dir einen verbesserten Schadenfreiheitsrabatt für Dein Auto an, ist das ein gutes Zusatzangebot.
Bevor Du eine Versicherung für Dein Moped oder Mofa abschließt, solltest Du die Angebote unbedingt miteinander vergleichen.
Fündig wirst Du im Internet. Mit Vergleichsportalen wie Verbraucherforum-info, Nafi und Check24 kannst Du Dir einen ersten Überblick über die Anbieter am Markt verschaffen. Allerdings listen sie häufig nur einen Bruchteil der Unternehmen auf, die Versicherungen für Roller anbieten. Es schadet nicht, wenn Du zusätzlich beim Versicherungsbüro vor Ort nachfragst.
Mopedversicherungen sind vergleichsweise günstig. Mit einem Beitrag von 35 bis 70 Euro je Versicherungsjahr für die Haftpflicht solltest Du dennoch rechnen. Fahrer, die jünger als 23 Jahre sind, zahlen häufig einen deutlich höheren Beitrag. Je nach Anbieter kostet die Rollerversicherung dann zwischen 20 und 60 Euro mehr. Willst Du Dich zusätzlich gegen Diebstahl absichern und buchst eine Teilkasko dazu, wird es ebenfalls teurer.
Schließt Du den Vertrag im laufenden Versicherungsjahr ab, also vor oder nach dem Stichtag am 1. März, korrigieren die Versicherer den Preis anteilig nach unten. Bist Du ein Schön-Wetter-Fahrer und fährst Deinen Roller vor allem in den Sommermonaten, kannst Du mit einem Saisonkennzeichen zusätzlich ein paar Euro sparen.
Willst Du eine Versicherung abschließen, musst Du in die Betriebserlaubnis vom Hersteller des Rollers oder Mofas schauen. Hier findest Du die Fahrgestellnummer und das Baujahr. Anhand dieser Informationen stellt Dir der Versicherer einen Versicherungsschein aus.
Wenn Du den Vertrag in der Filiale einer Versicherung vor Ort abschließt, kannst Du die Plakette gleich mit nach Hause nehmen. Hast Du die Rollerversicherung hingegen online beantragt, erhältst Du das Kennzeichen binnen weniger Tage per Post. Das funktioniert aber nur, wenn Du dem Versicherer ein Lastschriftmandat erteilt hast. Falls Du das Kennzeichen direkt abholst, kannst Du auch bar zahlen.
Im Übrigen sollten Bastler nicht allzu sehr an ihrem Flitzer rumschrauben. Illegal frisierte Roller verlieren nämlich ihre Betriebserlaubnis und damit auch den Versicherungsschutz.
Die Rollerhaftpflicht für Mofas, Mopeds und Co. bis 50 Kubikzentimeter ist immer nur für ein Versicherungsjahr gültig. Das Jahr beginnt regelmäßig am 1. März und endet am 28. oder 29. Februar des Folgejahres. Danach erlischt die Versicherung automatisch – das Gleiche gilt für die Teilkasko. Extra kündigen musst Du also nicht. Das ist besonders praktisch, wenn Du zu einer günstigeren Rollerversicherung wechseln möchtest. Denke daran, rechtzeitig Deinen Schutz zu erneuern. Dann fährst Du auch weiterhin legal über die Straßen.
Verkaufst Du Dein Moped, bevor das Versicherungsjahr endet, solltest Du das Deiner Versicherung am besten unverzüglich mitteilen. Sie erstattet Dir nämlich den zu viel gezahlten Beitrag. Alternativ lässt sich die Versicherung auch auf den neuen Rollerbesitzer umschreiben. Dieser übernimmt dann anteilig die restlichen Beiträge für das noch laufende Versicherungsjahr.
Eine THG-Quote gibt es für alle Halter von Elektrofahrzeugen, die zugelassen werden müssen und schneller als 45 km/h fahren. Also nicht nur für Halter von Elektroautos, sondern auch für Halter von Elektroleichtkrafträdern und Elektromotorrädern.
Das trifft auf Dich zu, wenn Du für Dein elektrisch betriebenes Fahrzeug eine Zulassungsbescheinigung Teil 1 (also einen Fahrzeugschein) hast. Für zulassungsfreie Kleinkrafträder der EG-Fahrzeugklassen L1e und L2e gibt es hingegen keine THG-Prämie. Allenfalls über eine freiwillige Zulassung (§ 3 Absatz 3 Fahrzeug-Zulassungsverordnung) kannst Du versuchen, für sie ein entsprechendes Zertifikat abzustauben.
Für Halter von Elektrozweirädern ist die THG-Quote oft lukrativer als für Elektroauto-Halter. Die Preise für Roller und Co. sind niedriger, außerdem verfahren sie weniger Strom. Dennoch zahlt der Staat die gleiche Prämie wie für E-Pkw.
Seit Mai 2022 ist nun zudem klar, dass Du auf Deine Erlöse aus der THG-Quote keine Einkommenssteuer zahlen musst – wenn Du das Elektrofahrzeug privat hast. Du kannst Dich auf eine Veröffentlichung des Landesamtes für Steuern Rheinland-Pfalz beziehen, die eine bundeseinheitlich abgestimmte Verwaltungsauffassung erklärt (Kurzinformation Nr. ST 3_2022K029 vom 29.03.2022 - S 2240/S 2256/S 2257 A - St 32 1, St 31 4, St 31 5 - Aktualisierung vom 10.05.2022).
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