Vorabpauschale Was ist die Vorabsteuer auf Deinen ETF?

Timo Halbe
Timo Halbe
Experte Geldanlage

Das Wichtigste in Kürze

  • Hat Dein ETF oder Fonds in einem Kalenderjahr Gewinn gemacht, musst Du im darauffolgenden Januar auf einen Teil davon Steuern zahlen.
  • Grundlage für die Berechnung dieser Steuer ist die Vorabpauschale. Wie hoch Pauschale und Steuer sind, hängt vom aktuellen allgemeinen Zinsniveau ab.
  • Du möchtest immer rechtzeitig über die Vorabpauschale informiert werden? Dann abonniere unseren Newsletter oder lade unsere App herunter.

So gehst Du vor

  • Dein Depotanbieter bucht die Steuer automatisch immer Anfang Januar von Deinem Konto ab. Achte darauf, zu dieser Zeit genügend Guthaben zu haben.
  • Im Januar 2026 zahlst Du für 10.000 Euro Fondsvolumen maximal 51 Euro Steuern. Bei Aktien-ETFs sind es 36 Euro pro 10.000 Euro Fondsvolumen.
  • Um den Steuerabzug zu vermeiden, kannst Du auch einen Freistellungsauftrag einrichten. 

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Verkaufst Du Deinen ETF mit Gewinn, musst Du darauf Steuern zahlen. Doch auch während Dein ETF im Depot liegt, fällt vorab einmal im Jahr eine Steuer an. Grundlage dafür ist die sogenannte Vorabpauschale. In diesem Ratgeber erfährst Du, was dahintersteckt und mit wie viel Steuern Du rechnen musst.

Was ist die Vorabpauschale?

Die Vorabpauschale ist die Bemessungsgrundlage, auf deren Basis Du am Anfang eines Jahres Steuern auf einen Teil Deiner ETF-Gewinne des Vorjahres zahlst. 

Denn haben Deine Fonds und ETFs im Jahresverlauf Gewinn gemacht, musst Du auf einen Teil davon am Anfang des Folgejahres Steuern zahlen. Wie hoch die Steuer ist, hängt von der Vorabpauschale ab, die wiederum von der Wertentwicklung Deines ETF und dem allgemeinen Zinsniveau abhängt. 

Wer berechnet die Steuer und zieht sie ein?

Das Berechnen und Versteuern übernimmt Dein Depotanbieter automatisch. Du musst jedoch dafür sorgen, dass im Januar genügend Guthaben auf Deinem Verrechnungskonto liegt, denn davon bucht der Depotanbieter die Steuer ab.

Ist die Vorabpauschale eine eigene Steuer?

Nein, die Vorabpauschale selbst ist keine Steuer. Stattdessen ist sie der Wert, auf den die Steuer erhoben wird. Bei der Steuer, die Du darauf zahlen musst, handelt es sich wie bei allen Kapitalerträgen um die Abgeltungsteuer. Hinzu kommen noch der Solidaritätszuschlag und eventuell Kirchensteuer. 

Wirst Du durch die Vorabpauschale doppelt besteuert?

Nein, die Steuern, die Du auf die Vorabpauschale zahlst, werden bei einem späteren Verkauf Deines Fonds angerechnet. Eine doppelte Besteuerung von Gewinnen gibt es also nicht. 

Warum ist die Steuer lange nicht angefallen?

Weil der Basiszins bis 2022 negativ war, lag die Vorabpauschale viele Jahre bei null Euro – entsprechend fiel keine Steuer an. Die Höhe der Vorabpauschale hängt vom allgemeinen Zinsniveau ab, genauer vom Basiszins, den das Finanzministerium zum Jahresanfang bekannt gibt. Er errechnet sich aus den aktuellen Renditen deutscher Staatsanleihen. 

Seit 2023 ist der Basiszins wieder positiv. Daher musstest Du im Januar 2024 erstmals wieder Steuern auf die Vorabpauschale zahlen. 

Wann ist die Steuer auf die Vorabpauschale fällig?

Die Steuer auf die Vorabpauschale ist immer im Januar des Folgejahres fällig. Für 2025 musst Du sie also im Januar 2026 zahlen. 

Dein Depotanbieter bucht die Steuer in der Regel in den ersten Januarwochen automatisch von Deinem Verrechnungskonto ab. Wir empfehlen Dir, rechtzeitig ausreichend Geld auf Dein Verrechnungskonto einzuzahlen.

Wie viel Guthaben solltest Du im Januar 2026 bereithalten?

Damit Du ausreichend Guthaben auf dem Konto hast, kannst Du unsere Finanztip-Faustregel nutzen. Sie lautet für Januar 2026: Pro 10.000 Euro Fondsvolumen bist Du mit 51 Euro Guthaben auf dem Konto sicher aufgestellt. Bei einem Aktienfonds oder -ETF genügen 36 Euro Guthaben pro 10.000 Euro Fondsvolumen.

Möchtest Du genauer wissen, mit welchem Guthaben oder welchem Freistellungsauftrag Du im Januar sicher aufgestellt bist, kannst Du unseren Vorabpauschale-Rechner nutzen.

Wie schützt Dich ein Freistellungsauftrag?

Mit einem Freistellungsauftrag kannst Du den Steuerabzug vermeiden. Pro 10.000 Euro ETF bist Du mit 178 Euro Freistellungsauftrag in jedem Fall vor einer Steuerabbuchung geschützt. Bei einem Aktien-ETF genügen 124 Euro pro 10.000 Euro Fondsvolumen.

Bei den meisten Depotanbietern lässt sich der Freistellungsauftrag einfach online einrichten. Achte darauf, dass Du über alle Banken hinweg nicht den maximalen Betrag von 1.000 Euro (bei Paaren 2.000 Euro) überschreitest.

Das Einrichten des Freistellungsauftrages kannst Du auch noch im laufenden Jahr nachholen. Im Regelfall erstattet Dir der Broker die Steuer zurück.

Kann die tatsächliche Steuer niedriger ausfallen? 

Ja, die Steuer kann deutlich niedriger liegen als die Werte aus der Finanztip-Faustregel oder ganz entfallen. 

Timo Halbe

Mit unserer Finanztip-Faustregel bist Du auf der sicheren Seite. Ist die Steuer geringer, überweist Du das übrig gebliebene Guthaben im Februar einfach zurück auf Dein Girokonto.

Timo Halbe
Unser Finanztip-Experte für Geldanlage

Was passiert, wenn das Konto nicht gedeckt ist?

Wenn Dein Konto für den Steuerabzug nicht gedeckt ist, gehen Depotanbieter unterschiedlich vor: Bei manchen rutschst Du ins Minus und wirst zum Ausgleich aufgefordert – je nach Anbieter können dabei Dispozinsen anfallen.

Bei anderen erhältst Du eine schriftliche Aufforderung, genügend Geld auf das Konto einzuzahlen. Seit 2025 sind die Banken dazu verpflichtet, Dir eine solche Aufforderung zu schicken, bevor sie die fehlende Steuer an die Finanzbehörde melden (R 251c aus dem BMF-Schreiben zur Abgeltungsteuer). 

Was passiert, wenn Du die Steuer nicht zahlst?

Kommst Du der Aufforderung, Geld einzuzahlen, nicht nach, meldet der Broker das den Finanzbehörden. Die Vorabpauschale wird dann mit der Steuererklärung für 2026 abgerechnet, die Du 2027 einreichen musst; aufgrund der Meldung bist Du zur Abgabe verpflichtet.

Sitzt Dein Broker im Ausland und kommuniziert nicht mit dem deutschen Finanzamt, musst Du Dich ebenfalls selbst um die Versteuerung der Vorabpauschale in der Steuererklärung 2026 kümmern. Alle Depots, die Finanztip empfiehlt, kommen von deutschen Anbietern und berücksichtigen die hiesigen Steuern.

Wie gehen die Finanztip-Depotempfehlungen bei ungedecktem Konto vor?

Wir haben im Dezember 2024 bei den von uns empfohlenen Depotanbietern angefragt, wie sie vorgehen, wenn das Konto für die Abbuchung der Vorabpauschale nicht ausreichend gedeckt ist. Von Traders Place, Scalable Capital und Smartbroker+ haben wir keine konkrete Rückmeldung erhalten.

Wie geht die ING vor?

Bei der ING geht Dein Konto ins Minus, wenn es für die Abbuchung der Vorabpauschale nicht ausreichend gedeckt ist. Handelt es sich bei Deinem Verrechnungskonto um das Girokonto, fallen Überziehungszinsen an. Ist Dein Tagesgeldkonto bei der ING Dein Verrechnungskonto, zahlst Du keine Zinsen.  

Wie geht die Consorsbank vor?

Bei der Consorsbank wirst Du nach einem erfolglosen Abbuchungsversuch angeschrieben und gebeten, ausreichend Guthaben auf das Konto zu buchen. Klappt die Abbuchung auch beim dritten Versuch nicht, gibt es eine Meldung an das Finanzamt.

Wie geht Flatex vor?

Flatex bucht die Vorabpauschale auch ab, wenn das Konto nicht vollständig gedeckt ist. Dementsprechend geht das Guthaben dann ins Minus. Es fallen Zinsen an. Der Zinssatz liegt bei 7,5 Prozent pro Jahr (Stand: Dezember 2024).

Wie geht Trade Republic vor?

Trade Republic teilte mit, dass Kundinnen und Kunden vorab über die Abbuchung informiert werden. Gerät das Konto durch die Abbuchung ins Minus, wirst Du mehrmals dazu aufgefordert das Konto auszugleichen. Passiert dies nicht, wird die Steuer wieder zurückgebucht und Trade Republic sendet eine Meldung an das Finanzamt.

Wie geht die Comdirect vor?

Ist Dein Verrechnungskonto bei der Comdirect nicht ausreichend gedeckt, geht das Konto nur ins Minus, wenn Du eine entsprechende Überziehung vereinbart hast. Dann fallen Zinsen an. Ansonsten verschickt die Comdirect eine Meldung an das Finanzamt, wenn die Abbuchung nicht erfolgreich war.

Wie geht Finanzen.net Zero vor?

Finanzen.net Zero bucht die Vorabpauschale auch ab, wenn das Konto nicht vollständig gedeckt ist. Dementsprechend geht das Guthaben dann ins Minus. Es fallen auf das Minus Zinsen an. Die Baader Bank, bei der das Verrechnungskonto liegt, berechnet einen Zinssatz von 9,5 Prozent pro Jahr (Stand: Dezember 2024).

Mehr dazu im Ratgeber Wertpapierdepot

  • Mit dem richtigen Wertpapierdepot zahlst Du wenig fürs Kaufen und Verkaufen von Aktienfonds (ETFs).
  • Finanztip empfiehlt zehn Depotangebote. Das beste Preis-Leistungsverhältnis gibt es bei: Smartbroker+ und Traders Place.

Zum Ratgeber

Wie berechnet sich die Vorabpauschale genau?

Die Vorabpauschale entspricht dem Kursgewinn, den Dein ETF im Vorjahr gemacht hat. Allerdings gibt es dabei einen Maximalwert: Die Vorabpauschale ist höchstens so hoch wie der sogenannte Basisertrag Deines ETF. 

Der Basisertrag errechnet sich aus dem Wert Deiner Fondsanteile zum Jahresanfang und dem Basiszins des Jahres. Für 2025 beträgt der Basiszins 2,53 Prozent. Die genaue Berechnung sieht dann so aus:

Basisertrag 2025 = Wert der Fondsanteile zum 1. Januar 2025 x Basiszins 2025 x 0,7

Woher kommt der Basiszins?

Seit 2017 kannst Du den Basiszins aus der Zeitreihe der Bundesbank für Bundeswertpapiere mit jährlicher Kuponzahlung und Restlaufzeit 15 Jahre direkt entnehmen. Offiziell verkündet ihn das Bundesfinanzministerium immer am Anfang eines Jahres. 

Den neuen Basiszins erfährst Du dann auch im Finanztip-Newsletter oder der Finanztip-App

Beispiel: Wie hoch ist die Vorabpauschale?

Um die Höhe der Vorabpauschale zu bestimmen, musst Du zunächst immer den Basisertrag ausrechnen. Hattest Du am 1. Januar 2025 zum Beispiel Fondsanteile im Wert von 10.000 Euro im Depot, ergibt sich bei einem wiederanlegenden ETF nach der obigen Formel ein Basisertrag von 177,10 Euro. 

Die Höhe der Vorabpauschale hängt nun davon ab, wie sehr sich der Wert Deines Fonds bis zum 31. Dezember 2025 gesteigert hat:

Szenario 1: Die Wertsteigerung war höher als der Basisertrag

Lag die Wertsteigerung des ETFs über dem Basisertrag, entspricht die Vorabpauschale dem Basisertrag. 

Ist der Kurs des ETF aus unserem Beispiel von 10.000 Euro auf 10.500 Euro gestiegen, entspricht die Wertsteigerung 500 Euro. Da dies mehr als 177,10 Euro sind, beträgt die Vorabpauschale 177,10 Euro. 

Szenario 2: Die Wertsteigerung war niedriger als der Basisertrag

Lag die Wertsteigerung des ETF unter dem Basisertrag, entspricht die Vorabpauschale der Wertsteigerung. 

Ist der Kurs des ETF aus unserem Beispiel von 10.000 Euro auf 10.100 Euro gestiegen, entspricht die Wertsteigerung 100 Euro. Da dies weniger als 177,10 Euro sind, beträgt die Vorabpauschale 100,00 Euro. 

Szenario 3: Der Fonds hat an Wert verloren

Lag die Wertsteigerung des ETF bei null oder hat er Verlust gemacht, ist die Vorabpauschale null. 

Ist der Kurs des ETF aus unserem Beispiel von 10.000 Euro auf 9.800 Euro gefallen, entspricht das einem Kursverlust von 200 Euro. Die Vorabpauschale beträgt null Euro und es fällt keine Steuer an. 

Wie wird die Vorabpauschale bei ausschüttenden Fonds behandelt?

Bei ausschüttenden Fonds werden die Ausschüttungen auf die Vorabpauschale angerechnet. Denn diese hast Du im Laufe des Jahres bereits bei der Auszahlung versteuert. 

Konkret verringern die Ausschüttungen den Basisertrag. Hat der Fonds aus unserem Beispiel im Laufe des Jahres 50 Euro an Erträgen ausgeschüttet, ziehst Du diese von den 177,10 Euro ab. Der Basisertrag beträgt nur noch 127,10 Euro.  

Waren die Ausschüttungen sogar höher als der Basisertrag ergibt sich eine Vorabpauschale von Null und es fällt keine Steuer an. 

Wie funktioniert die Vorabpauschale im Sparplan?

Bei Käufen im laufenden Jahr oder beim regelmäßigen Ansparen im Sparplan berechnet sich die Vorabpauschale anteilig: Für jeden vollen Monat, der dem Kaufdatum des Fondsanteils vorangeht, verringert sich die Pauschale um ein Zwölftel.

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Wie viel Steuer zahlst Du auf die Vorabpauschale?

Für die Vorabpauschale gelten die gleichen Steuersätze wie für den Fall, wenn Du Deinen Fonds mit Gewinnen verkaufst oder Ausschüttungen erhältst. Du zahlst 25 Prozent Abgeltungsteuer, sowie Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer.

Je nach Deiner Situation ergeben sich diese Sätze:

  • kein Kirchenmitglied: 26,38 Prozent
  • Kirchenmitglied in Bayern oder Baden-Württemberg: 27,82 Prozent
  • Kirchenmitglied in einem der anderen Bundesländer: 28 Prozent

Wichtig: Wenn Dein Fonds zum Teil oder ganz in Aktien investiert, bleibt ein Teil der Vorabpauschale steuerfrei. Für Aktienfonds beträgt diese Teilfreistellung 30 Prozent, für Mischfonds mit mindestens 25 Prozent Aktien 15 Prozent.

Alles zur Besteuerung von Deinen ETF-Gewinnen liest Du im Ratgeber zu ETF Steuern

Beispiel: Wie berechnet sich die Steuer?

Wir nehmen wieder das Beispiel von oben und setzen es fort:

Wert der Fondsanteile zum 1. Januar 2025: 10.000 Euro
Wert der Fondsanteile zum 1. Januar 2026: 10.500 Euro
Wertsteigerung: 500 Euro
Basisertrag = 10.000 Euro × 2,53 Prozent × 0,7 = 177,10 Euro

Da der Basisertrag (177,10 Euro) kleiner ist als der Wertzuwachs (500 Euro), dient der Basisertrag als zu versteuernde Vorabpauschale (177,10 Euro).

Wenn es um einen Aktien-ETF geht, zahlen Anlegerinnen und Anleger nur auf 70 Prozent der Pauschale Steuern, in diesem Fall also auf 123,97 Euro.

177,10 Euro × 0,7 = 123,97 Euro

Diesen Betrag solltest Du bei der Verteilung Deines Freistellungsauftrags berücksichtigen. Die tatsächliche Steuerzahlung beträgt im Beispiel bei 10.000 Euro Fondswert zum Jahresbeginn also:

  • 32,70 Euro, wenn Du kein Kirchenmitglied bist,
  • 34,49 Euro mit Kirchensteuer in Bayern oder Baden-Württemberg oder
  • 34,71 Euro mit Kirchensteuer in den anderen Ländern.

Rundet man das auf den übernächsten vollen Euro auf, kommt man auf unsere Faustregel für Januar 2026. Zum Jahresbeginn 2026 zieht Deine Depotbank oder Dein Broker bei einem Aktien-ETF maximal 36 Euro pro 10.000 Euro Depotwert ab.

Möchtest Du genauer wissen, mit welchem Guthaben oder welchem Freistellungsauftrag Du im Januar sicher aufgestellt bist, kannst Du unseren Vorabpauschale-Rechner nutzen.

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