Private Kran­ken­ver­si­che­rung im Referendariat So findest Du die passende Kran­ken­ver­si­che­rung fürs Referendariat

Barbara Weber
Finanztip-Expertin für Ver­si­che­rungen

Das Wichtigste in Kürze

  • Wenn Du als Referendar angestellt bist, musst Du Dich gesetzlich versichern.
  • Bist Du hingegen Beamter auf Widerruf, dann hast Du Anspruch auf Beihilfe und kannst zwischen privater und gesetzlicher Kran­ken­ver­si­che­rung (GKV) wählen.
  • Die private Kran­ken­ver­si­che­rung (PKV) ist meist günstiger. Es gibt spezielle Beamtenanwärtertarife mit niedrigem Beitrag. Sie enden allerdings in einem bestimmten Alter.

So gehst Du vor

  • Erkundige Dich bei der Beihilfestelle oder Deinem Dienstherrn über die für Dich geltenden Beihilferegelungen.
  • Überlege mithilfe dieses Ratgebers, ob die PKV oder GKV für Dich die bessere Lösung ist.
  • Entscheidest Du Dich für die PKV, dann lass Dir bei der Suche nach einem passenden Tarif von einem Ver­si­che­rungsmakler oder -berater helfen.

Wer im Staatsdienst arbeiten will, muss oft zunächst eine Phase als Referendar oder Beamtenanwärterin absolvieren, zum Beispiel als angehender Lehrer oder Jurist nach dem ersten Staatsexamen. In diesem Status eines Beamten auf Widerruf hast Du normalerweise bereits Anspruch auf eine Beihilfe zur Kran­ken­ver­si­che­rung. Das bedeutet, einen Teil der Kosten für Ärzte, Medikamente und Krankenhausaufenthalte übernimmt Dein Dienstherr. Meist wird die Beihilfe mit einer privaten Kran­ken­ver­si­che­rung kombiniert. In einigen Bundesländern kannst Du aber auch Beihilfe und gesetzliche Kran­ken­kas­se koppeln. Wir erklären, worauf Du bei der Wahl der Kran­ken­ver­si­che­rung als Referendarin oder Beamtenanwärter achten solltest.

Bekommen Referendare und Beamtenanwärter Beihilfe?

Durch die Beihilfe beteiligt sich der Staat an den Gesundheitskosten seiner Beamten. Diese Unterstützung steht Dir auch zu, wenn Du Beamter auf Widerruf bist (zum Beispiel während Deines Referendariats). Auch Deine engsten Familienangehörige sind beihilfeberechtigt, jedenfalls solange sie nicht berufstätig sind. Meist bekommst Du als Beamtenanwärter oder Referendar 50 Prozent Beihilfe. Für Ehepartner liegt sie in der Regel bei 70 Prozent und für Kinder bei 80 Prozent. Detailliert erklären wir das Thema Beihilfe in unserem Ratgeber zur PKV für Beamte.

Der genaue Umfang der Beihilfe unterscheidet sich je nach Bundesland und ist in den Beihilfeverordnungen der Länder beziehungsweise des Bundes geregelt. Willst Du Lehrer in NRW werden, gelten für Deine Beihilfe andere Regeln als für eine Polizistin in Bremen. Du kommst also nicht drum herum, Dich im Detail damit auseinanderzusetzen, was Dein Dienstherr bezahlt und was nicht. Informationen dazu bekommst Du zum Beispiel bei der für Dich zuständigen Beihilfestelle.

Nur wenn Du weißt, was die Beihilfe abdeckt, kannst Du eine passende Kran­ken­ver­si­che­rung abschließen. Schließlich soll diese für Kosten aufkommen, die Dein Dienstherr nicht übernimmt.

Von der Ver­si­che­rungspflicht in der gesetzlichen Kran­ken­ver­si­che­rung bist Du als Beamter auf Widerruf befreit – unabhängig von der Höhe Deines Einkommens. Du hast also die Wahl, ob Du Dich freiwillig gesetzlich oder privat krankenversicherst.

Für angestellte Referendare gelten andere Regeln

Die hier vorgestellten Regelungen gelten nur für Referendare und Referendarinnen im Beamtenverhältnis. Bist Du während Deines Referendariats angestellt, dann musst Du Dich in einer gesetzlichen Kran­ken­kas­se versichern.

Besser gesetzlich oder privat krankenversichern?

Für die Mehrheit der Referendare und Beamtenanwärter ist die private Kran­ken­ver­si­che­rung die bessere Wahl. Der Grund dafür ist einfach: Die Restkostentarife der PKV sind genau auf die Beihilfe abgestimmt. Außerdem zahlt der Staat für freiwillig gesetzlich Versicherte in den meisten Bundesländern keine Beihilfe.

Nur in Berlin, Bremen, Brandenburg, Hamburg und Thüringen hast Du Wahlfreiheit. Wenn Du in diesen Ländern neu eingestellt wirst, kannst Du Dich für das klassische Beihilfe-Modell entscheiden oder für einen pauschalen Zuschuss zur gesetzlichen Kran­ken­ver­si­che­rung. Wählst Du den pauschalen Zuschuss, übernimmt der Dienstherr die Hälfte der Ver­si­che­rungsbeiträge, ähnlich des Ar­beit­ge­ber­zu­schusses bei Angestellten. Angehörige mit einem geringen Einkommen kannst Du in der GKV kostenfrei familienversichern.

Die Entscheidung für den pauschalen Zuschuss gilt normalerweise bis zum Ende des Referendariats beziehungsweise Beamtenverhältnisses auf Widerruf. Beim Berufseinstieg kannst Du Dich noch einmal neu entscheiden. Falls die pauschale Beihilfe für Dich infrage kommt, informiere Dich unbedingt, welche Regelungen genau in Deinem Bundesland gelten.

Trotz des pauschalen Zuschusses ist für die meisten Beamten die PKV die günstigere Lösung. Ausnahmen können gelten, wenn Du wegen einer Vorerkrankung oder Deinem Alter keinen günstigen privaten Ver­si­che­rungs­schutz bekommst. Auch wenn Du viele Kinder hast, profitierst Du unter Umständen von der kostenlosen Fa­mi­lien­ver­si­che­rung der GKV. Weiter unten im Text liest du mehr zu den Kosten von Beamtenanwärter-Tarifen der privaten Kran­ken­ver­si­che­rung.

Vor- und Nachteile von GKV und PKV

Bei der Kran­ken­ver­si­che­rung ist Deutschland einzigartig: Nirgendwo sonst in Europa existieren nebeneinander zwei Systeme der gesundheitlichen Absicherung. Beide haben ganz unterschiedliche Stärken und Schwächen. Einige davon zeigt unsere Tabelle unten.

Ein großer Vorteil für Referendare und Beamte im Allgemeinen ist, dass die PKV Tarife anbietet, die genau auf die unterschiedlichen Beihilfeverordnungen der Länder und des Bundes abgestimmt sind. Die PKV übernimmt nur die Restkosten, die von der Beihilfe nicht gedeckt werden. Damit können private Versicherer Beamten-Tarife sehr günstig anbieten.

Die GKV ist hingegen nicht auf die speziellen Bedürfnisse von Beihilfeempfängern eingestellt. Deshalb bekommst Du als Beamter keinen Rabatt, sondern zahlst denselben Beitrag wie jemand, der keinen Anspruch auf Beihilfe hat.

In welchen Punkten sich das gesetzliche und private System sich außerdem unterscheiden, erklären wir ganz ausführlich in unserem Ratgeber Kran­ken­ver­si­che­rung.

Unterschiede zwischen PKV und GKV

 Gesetzliche Kran­ken­ver­si­che­rung (GKV)Private Kran­ken­ver­si­che­rung (PKV)
Beitrag
  • richtet sich nach dem Einkommen
  • es gibt einen Mindestbeitrag
  • abhängig von Alter und Gesundheit bei Abschluss
  • oft günstiger, weil auf Beihilfe abgestimmt
  • Beiträge steigen im Alter
Abrechnung
  • Sachleistungsprinzip: Ärzte rechnen direkt mit GKV ab
  • wenig bürokratischer Aufwand für Dich
  • Kostenerstattungsprinzip: Du musst Rechnungen zunächst selbst zahlen und reichst sie dann zur Erstattung ein
  • Risiko, auf einem Teil der Kosten sitzen zu bleiben
Leistungen
  • nicht individuell bestimmbar
  • Leistungskürzungen möglich
  • in einigen Punkten (Psychotherapie, Reha) besser als viele PKV-Tarife
  • bei hochwertigen Tarifen in einigen Punkten besser als GKV
  • Leistungen sind vertraglich garantiert
Familie
  • kostenfreie Fa­mi­lien­ver­si­che­rung
  • jedes Familienmitglied kostet extra
Vorerkrankungen
  • Gesundheit hat keinen Einfluss auf die GKV
  • Vorerkrankungen (auch Allergien, Psychotherapie, etc.) können zu Preisaufschlägen oder Ablehnung führen
  • etwas verbesserte Annahmebedingungen durch Öffnungsaktion

Quelle: Finanztip-Recherche (29. September 2022)

Wie viel kostet die Kran­ken­ver­si­che­rung im Referendariat?

Die Kosten einer privaten Kran­ken­ver­si­che­rung hängen von Deinem Alter und Deiner Gesundheit beim Abschluss ab sowie vom gewählten Tarif. Referendaren bieten viele Versicherer spezielle Beamtenanwärtertarife oder Ausbildungstarife an. Diese sind besonders günstig, da noch kein Geld fürs Alter zurückgelegt wird. Reguläre PKV-Tarife sparen einen Teil des Beitrags an, um mit diesem Finanzpolster – den sogenannten Altersrückstellungen – Beitragssteigerungen im Alter zu dämpfen.

In einer Stichprobe im September 2022 fanden wir leistungsstarke PKV-Tarife für 80 bis 150 Euro im Monat. Dieser Beitrag gilt für einen 27-jährigen Beamtenanwärter (Bund) ohne Familie und ohne Vorerkrankungen.

Die günstigen Beamtenanwärtertarife enden allerdings meist ab einem bestimmten Alter, zum Beispiel mit dem 39. Geburtstag. Dann musst Du in einen regulären PKV-Tarif wechseln. Dasselbe gilt spätestens, wenn Du in ein dauerhaftes Beamtenverhältnis übernommen wirst.

Lass Dich beraten

Wenn Du genau wissen willst, was Dich eine PKV kosten würde, kommst Du nicht drumherum, individuelle Angebote einzuholen. Denn Vergleichsrechner im Internet zeigen nur den Beitrag für kerngesunde Menschen. Vor Abschluss einer PKV musst du allerdings eine Reihe von Gesundheitsfragen beantworten. Hast Du Allergien, Vorerkrankungen oder andere Gesundheitsprobleme, kann das die PKV teurer machen.

Du solltest Dich bei der Auswahl eines passenden Tarifs von einem Ver­si­che­rungsmakler oder -berater unterstützen lassen. So musst Du Dich nicht allein durch alle Details der vielen unterschiedlichen PKV-Tarife kämpfen. Der Berater kann für Dich verschiedene Angebote vergleichen. Du solltest dabei nicht nur auf die Kosten Wert legen, sondern Dich auch genau über die Leistungen einzelner Tarife informieren und erfragen, zu welchen Bedingungen sich die Angebote nach Ende Deines Referendariats in vollwertige Beamtentarife überführen lassen.

Leistungsübersicht

Wir haben eine Übersicht zusammengestellt, auf welche Leistungen einer PKV Du unbedingt achten solltest und welche eher ein netter Bonus sind. Das Dokument kannst Du herunterladen und mit in die Beratung nehmen.

Zum Download

Warum die Leistungen so wichtig sind

Vielleicht denkst Du bei der Auswahl des Ausbildungstarifs: Hauptsache der Beitrag ist niedrig, Leistungen sind nicht so wichtig. Schließlich dauert das Referendariat nur zwei Jahre. Trotzdem lohnt es, eine PKV auszuwählen, die Dir gute Leistungen bietet.

Ein schlechter Billig-Tarif kann Dir Ärger bescheren. Denn wenn Du nach Deinem Referendariat weiter in der Beamtenlaufbahn bleibst, endet der Ausbildungstarif und Du musst in einen regulären Beihilfeergänzungstarif wechseln. Soll Dein neuer Tarif bessere Leistungen bieten als der bisherige, dann verlangt die Ver­si­che­rung erneut eine Gesundheitsprüfung. Du musst dann erneut umfangreiche Gesundheitsfragen beantworten und es besteht das Risiko, dass Du den Tarif nicht bekommst oder einen Zuschlag zahlen musst.

Die erneute Gesundheitsprüfung kannst Du aber vermeiden, wenn Dein künftiger PKV-Tarif gleichwertige oder schlechtere Leistungen hat als der Ausbildungstarif. Wählst Du also bereits im Referendariat einen Tarif, dessen Leistungen für Dich langfristig passen, dann sparst Du Dir beim Berufseinstieg eine Menge Aufwand.

Was passiert nach dem Referendariat?

Für welche Kran­ken­ver­si­che­rung Du Dich im Referendariat entscheidest, kann auch danach noch Folgen haben. Denn zwischen privater und gesetzlicher Ver­si­che­rung kannst Du nur in bestimmten Fällen wechseln.

Wirst Du nach dem Referendariat nahtlos in ein Beamtenverhältnis übernommen (etwa als Beamter auf Probe), kannst Du privatversichert bleiben. Allerdings steigt Dein Beitrag, denn die regulären Beihilfeergänzungstarife bilden anders als Ausbildungstarife Altersrückstellungen und sind deshalb teurer.

Wenn Du erstmal angestellt arbeitest, zum Beispiel als Lehrer, dann hängt Deine Kran­ken­ver­si­che­rung von Deinem Verdienst ab. Liegt dieser unter der Jahres­arbeits­entgelt­grenze (64.350 Euro im Jahr in 2022, voraussichtlich 66.600 Euro in 2023), dann bist Du versicherungspflichtig in der GKV und musst in eine gesetzliche Kran­ken­kas­se wechseln. Du kannst dann eine An­wart­schafts­ver­si­che­rung abschließen. Damit wird Deine private Ver­si­che­rung nicht aufgelöst, sondern nur unterbrochen und Du kannst später in Deinen alten Tarif zurückkehren. Allerdings kostet eine Anwartschaft jeden Monat Geld.

Liegt Dein Verdienst als Angestellter über der Jahres­arbeits­entgelt­grenze, dann hast Du die Wahl, ob Du Dich freiwillig gesetzlich versicherst oder privat. Diese Entscheidung solltest Du Dir gut überlegen. Tipps dafür findest Du in unserem Ratgeber zum Wechsel in die PKV.

Bist Du nach dem Referendariat erstmal arbeitslos, hängt Deine Kran­ken­ver­si­che­rung davon ab, ob Du Ar­beits­lo­sen­geld I oder Hartz IV bekommst. Beziehst Du ALG I, wirst Du automatisch gesetzlich krankenversichert, auch wenn Du vorher privatversichert warst. Deine Kran­ken­ver­si­che­rung zahlt das Amt. Bekommst Du hingegen Ar­beits­lo­sen­geld II, auch Hartz IV genannt, dann bleibst Du in der PKV. Du kannst aber einen Zuschuss zur PKV beim Jobcenter beantragen. Mehr dazu liest Du in unserem Artikel zur PKV bei Arbeitslosigkeit.

Autor
Julia Rieder

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