Das Wichtigste in Kürze
- Jeder Haushalt muss in Deutschland für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk monatlich einen Rundfunkbeitrag von 18,36 Euro zahlen.
- Über die Erhöhung des Rundfunkbeitrags auf 18,94 Euro streiten die Bundesländer mit den Rundfunkanstalten – das Bundesverfassungsgericht wird 2026 entscheiden (1 BvR 2524/24).
- Du kannst Dich aus sozialen oder gesundheitlichen Gründen vom Rundfunkbeitrag befreien lassen. Für eine Zweitwohnung musst Du nicht doppelt zahlen.
So gehst Du vor
- Bekommst Du Sozialleistungen wie Bürgergeld oder Bafög, kannst Du eine Befreiung beantragen.
- Wer sich den Rundfunkbeitrag noch sparen kann oder eine Ermäßigung bekommt, findest Du mit der Finanztip-Checkliste heraus.
Checkliste Rundfunkbeitrag - Bist Du über 18 Jahre alt und ziehst in eine eigene Wohnung, musst Du Dich anmelden – sonst bekommst Du Ärger.
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Inhalt
- Wie hoch ist der aktuelle Rundfunkbeitrag (GEZ-Gebühr)?
- Musst Du Dich beim Beitragsservice anmelden?
- Wie berechnet sich die Höhe des Rundfunkbeitrags?
- Wie zahlst Du am besten den Rundfunkbeitrag?
- Kannst Du Dich von der Rundfunkgebühr befreien lassen?
- Was passiert, wenn Du den Rundfunkbeitrag nicht zahlst?
Über kaum ein Thema wird so heftig gestritten wie über den Rundfunkbeitrag. Denn einfach kündigen – wie das Abo eines Streaming-Dienstes – kannst Du ihn nicht. Wir erklären Dir alles rund um die Rundfunkgebühren: Fristen, Befreiungen und Fallen.
Wie hoch ist der aktuelle Rundfunkbeitrag (GEZ-Gebühr)?
Jeder Haushalt in Deutschland muss einen Rundfunkbeitrag von 18,36 Euro im Monat zahlen, um den öffentlich-rechtlichen Rundfunk zu finanzieren. Pro Quartal macht das 55,08 Euro, halbjährlich 110,16 Euro und im Jahr 220,32 Euro. Es wird nicht günstiger für Dich, wenn Du jährlich zahlst.
Bis Ende 2012 gab es zur Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks GEZ-Gebühren. Der Hauptunterschied: Die alte GEZ-Gebühr musste nur der bezahlen, der einen Fernseher oder ein Radio besaß. Beim Rundfunkbeitrag ist das nicht entscheidend. Und die Gebühreneinzugszentrale (GEZ) heißt heute ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice.
Steigt der Rundfunkbeitrag?
Der Rundfunkbeitrag wird vorerst nicht erhöht, weil die Bundesländer die Anhebung auf 18,94 Euro abgelehnt haben; dagegen haben ARD und ZDF Verfassungsbeschwerde eingelegt (1 BvR 2524/24). Wie es mit dem Rundfunkbeitrag im Jahr 2026 weitergeht, hängt deshalb vom Urteil des Bundesverfassungsgerichts ab.
Die Kommission zur Überprüfung und Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten (KEF) hatte empfohlen, den Rundfunkbeitrag ab 2025 um 58 Cent auf 18,94 Euro zu erhöhen. Die Ministerpräsidentenkonferenz hat hingegen beschlossen, dass der Rundfunkbeitrag bis Ende 2026 nicht steigen wird.
Die Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks ist damit aus Sicht von ARD und ZDF nicht mehr sichergestellt. Deshalb legten die beiden Sender am 19. November 2024 Verfassungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht ein. Einige Bundesländer forderten die öffentlich-rechtlichen Sender auf, die Klage zurückzunehmen.
Insgesamt geht es um viel Geld: 2024 wurden Rundfunkgebühren in Höhe von rund 8,7 Milliarden Euro eingenommen (2023: 9 Milliarden Euro). Über 40 Millionen Wohnungen waren beim Beitragsservice gemeldet.
Auch wenn die Rundfunkreform zum 1. Dezember 2025 in Kraft tritt, hat sie keine direkten Auswirkungen auf den Rundfunkbeitrag. Der Reformstaatsvertrag schreibt vor, dass der öffentlich-rechtliche Rundfunk sparen muss, indem Programme wegfallen oder digital angeboten werden.
Entscheidet ein Gericht über die Höhe des Rundfunkbeitrags?
Ja, das Bundesverfassungsgericht hat bereits über eine Beitragserhöhung entschieden und damit die Erhöhung ab August 2021 ermöglicht. Das Gericht musste einschreiten, weil Sachsen-Anhalt seine Zustimmung verweigerte und damit als einzelnes Bundesland alles blockierte.
Die Rundfunkanstalten der ARD, das ZDF und Deutschlandradio legten daraufhin Verfassungsbeschwerde ein. Das Gericht urteilte: Sachsen-Anhalt hat die Rundfunkfreiheit verletzt, weil es ohne tragfähige Gründe die Zustimmung zur Erhöhung verweigerte. Der Rundfunkbeitrag wurde ab August 2021 um 86 Cent erhöht (BVerfG, 20.07.2021, Az. 1 BvR 2756/20 u.a.).
Gibt es in anderen Ländern Rundfunkgebühren?
Ja, ähnliche oder alternative Finanzierungsmodelle gibt es in anderen Ländern, die sich jedoch deutlich unterscheiden.
Ein Blick auf unsere Nachbarländer zeigt:
- In Frankreich wurden 2022 die Rundfunkgebühren von 11,50 Euro im Monat abgeschafft, um die Bürger finanziell zu entlasten. Die Kosten werden seit 2022 über die Mehrwertsteuer finanziert.
- In Österreich ist es in fünf Bundesländern günstiger und vier Bundesländern teurer als in Deutschland. Der ORF-Beitrag liegt bei einheitlich 15,30 Euro im Monat. Hinzukommen unterschiedliche Landesabgaben, sodass der öffentlich-rechtliche Rundfunk in Österreich zwischen 15,30 Euro zum Beispiel in Wien und Salzburg kostet, 18,40 Euro in Tirol bis hin zu 20 Euro im Monat in der Steiermark.
- In Großbritannien gibt es für die BBC-Programme eine Art Abo-Modell. Nur wer BBC schauen will, muss eine von der Regierung festgesetzte jährliche Rundfunkgebühr von derzeit 174,50 Pfund bezahlen; das entspricht umgerechnet etwa 15,50 Euro im Monat.
Ist der Rundfunkbeitrag verfassungsgemäß?
Ja, der Rundfunkbeitrag ist verfassungsgemäß. Einige Bürger fanden den Rundfunkbeitrag ungerecht und klagten dagegen, allerdings ohne Erfolg. Die Rundfunkbeitragspflicht ist mit dem Grundgesetz vereinbar.
Zwar würden Alleinlebende dadurch mehr belastet als Familien oder Wohngemeinschaften, da ein Ein-Personen-Haushalt genauso viel zahlen muss. Diese Ungleichbehandlung sei aber gerechtfertigt und hinnehmbar, urteilte das Bundesverfassungsgericht (BVerfG, 18.07.2018, Az. 1 BvR 1675/16 u.a.).
Auch der Europäische Gerichtshof (EuGH) erklärte die deutschen Rundfunkgebühren für zulässig (EuGH, 13.12.2018, Az. C-492/17).
Musst Du Dich beim Beitragsservice anmelden?
Ja, Du musst Deine Wohnung selbst beim Beitragsservice anmelden, wenn Du ausziehst oder umziehst. Dazu hast Du einen Monat Zeit. Du kannst das Formular „Wohnung anmelden“ herunterladen.
Warte keinesfalls darauf, bis Du nach dem Umzug Post vom Beitragsservice bekommst. Die Gebühren sammeln sich seit Deinem Einzug an und es kann teuer werden.
Alle volljährigen Personen, die aus dem Elternhaus ausziehen und die neue Adresse beim Einwohnermeldeamt anmelden, bekommen Post vom Beitragsservice, wenn der Beitragsservice im Rahmen der Meldedatenübermittlung kein Beitragskonto zuordnen kann.
Es ist wichtig, auf dieses Schreiben zu reagieren. Reagierst Du nicht, meldet Dich der Beitragsservice rückwirkend zum Datum des Einzugs an.
Rundfunkbeitrag in der WG – reicht ein Konto?
Bist Du in eine Wohngemeinschaft gezogen, musst Du Dich nicht unbedingt für den Rundfunkbeitrag anmelden. Kläre mit Deinen Mitbewohnern, ob jemand aus der WG bereits in seinem Namen ein Beitragskonto mit Beitragsnummer beim Beitragsservice eröffnet hat.
Ist Deine WG schon angemeldet, musst Du Dich nicht anmelden. Du solltest mit Deinen Mitbewohnern klären, wie Ihr den Beitrag zwischen Euch aufteilt. Hat sich noch niemand aus der WG beim Beitragsservice angemeldet, müsst Ihr klären, wer von Euch das übernimmt und wie Ihr den Beitrag aufteilt.
Schreibt Dich der Beitragsservice nach Deinem Einzug in die WG an, weil Deine Meldedaten abgeglichen werden, musst Du im Klärungsprozess die Beitragsnummer für Eure WG angeben. Du kannst dann einfach online die Anfrage zur Beitragspflicht beantworten.
Welche Fallen gibt es bei der Anmeldung zum Rundfunkbeitrag?
Viele Verbraucher sind bei der Anmeldung zum Rundfunkbeitrag in eine Falle geraten, weil sie sich über die Website eines Service-Dienstleisters an- oder ummelden wollten.
Der Anbieter SSS-Software Special Service GmbH verlangte über seine Website service-rundfunkbeitrag.de für die An- und Ummeldung beim Beitragsservice eine zusätzliche Gebühr von 29,90 Euro beziehungsweise 39,90 Euro. Eine Anmeldung über das Formular Anmeldung des Beitragsservices ist kostenlos.
Die Verbraucherzentralen gingen gegen das Unternehmen und dessen Geschäftsführer vor und reichten eine Sammelklage ein. So sollten die etwa 90.000 Betroffenen ihre Gebühren zurückbekommen. Daraus wird nichts, da das Unternehmen Insolvenz angemeldet hat.
Der Beitragsservice warnte zudem im Juli 2025 vor betrügerischen E-Mails mit dem Betreff „Rückerstattung“. Die Betrüger missbrauchten den offiziellen Namen der Gebühreneinzugsstelle, um vermutlich an Kreditkartendaten zu gelangen. Wie Du Phishing erkennst und was Du tun kannst, wenn Du auf Phishing hereingefallen bist und Geld von Deinem Konto abgebucht wurde, hat Finanztip für Dich im Ratgeber Phishing – so bekommst Du Dein Geld zurück zusammengestellt.
Wie berechnet sich die Höhe des Rundfunkbeitrags?
Der Rundfunkbeitrag wird pro Haushalt bezahlt, egal wie viele Fernseher, Radios oder Computer in der Wohnung sind. Familien und Wohngemeinschaften zahlen ebenfalls nur einen Beitrag. Als Inhaber eines Haushalts gilt die Person, die dort gemeldet ist oder im Mietvertrag für die Wohnung als Mieterin oder Mieter genannt ist.
Wichtig: Auch wenn Du gar keinen traditionellen TV-Anschluss mehr hast, da Du entweder gar nicht oder nur noch selten Fernsehen schaust und hauptsächlich auf Online-Streaming-Angebote zurückgreifst, musst Du Rundfunkbeitrag bezahlen.
Vom Rundfunkbeitrag erfasst ist auch das Radio in Deinem Auto. Dafür musst Du nicht extra zahlen. Im gewerblichen Bereich sieht das anders aus. Bei Autovermietungen werden Beiträge für die Radios in den Mietwagen fällig. Diese Zahlungspflicht ist verfassungsgemäß (BVerfG, 18.07.2018, Az. 1 BvR 1675/16 u.a.).
Was zählt für den Rundfunkbeitrag als Wohnung?
Als Wohnung im Sinne des Rundfunkbeitrags gilt eine ortsfeste, baulich abgeschlossene Einheit, die
- zum Wohnen oder Schlafen geeignet ist oder genutzt wird,
- einen eigenen Eingang hat und
- nicht ausschließlich über eine andere Wohnung begehbar ist.
Welche Unterkünfte sind beitragsfrei
Beitragsfrei sind Zimmer oder Wohnungen in Gemeinschaftsunterkünften wie Internaten, Kasernen oder Unterkünften für Asylbewerber.
Auch für Lauben in Schrebergärten oder Datschen, in denen niemand übernachten darf, fällt keine Gebühr an.
Beitragsfrei sind zudem Ferienwohnungen, Hotelzimmer oder Zimmer in einem Alten- oder Pflegeheim. Wohneinrichtungen für Menschen mit Behinderung sind ebenfalls beitragsfrei.
Für leerstehende Wohnungen fällt ebenso kein Rundfunkbeitrag an.
Musst Du Rundfunkbeitrag für die Zweitwohnung zahlen?
Nein, Du musst seit 2018 für eine Zweitwohnung keinen zweiten Rundfunkbeitrag mehr bezahlen. Nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) war die Rundfunkgebühr für eine Zweitwohnung nicht mit dem Grundgesetz vereinbar (18.07.2018, Az. 1 BvR 1675/16 u.a.).
Die Bundesländer setzten das Urteil zum 1. November 2019 mit dem 23. Rundfunkänderungsstaatsvertrag (RÄStV) um. Seither können auch Ehepartner und eingetragene Lebenspartner eine Befreiung von der Beitragspflicht für ihre Nebenwohnungen beantragen, wenn sie mit ihrem Partner zusätzlich in einer gemeinsamen Hauptwohnung leben (§ 4a RBStV).
Dazu kannst Du den Online-Antrag „Befreiung Nebenwohnung“ ausfüllen. Voraussetzung ist, dass Du als Antragsteller beim Einwohnermeldeamt mit einer Haupt- und Nebenwohnung angemeldet bist.
Die Bescheinigung der Einwohnermeldebehörde legst Du bei, aus der die Anmeldungen der Haupt- und Nebenwohnung hervorgehen. Ein Zweitwohnungssteuerbescheid reicht auch als Nachweis.
Wie findest Du heraus, ob Du Rundfunkbeitrag zahlen musst?
Mit der Finanztip-Checkliste findest Du heraus, ob Du Rundfunkbeitrag zahlen musst, ob Du Dich befreien lassen kannst oder ob Du vielleicht weniger zahlen musst.
Du erhältst mit der Checkliste einen schnellen Überblick zum Rundfunkbeitrag mit Anträgen und Links zu den Formularen Anmeldung, Befreiung und Ermäßigung.
Wie zahlst Du am besten den Rundfunkbeitrag?
Am besten zahlst Du den Rundfunkbeitrag per Sepa-Lastschrift an den ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice, damit der Beitrag rechtzeitig eingezogen wird. Das spart Ärger.
Dazu erteilst Du dem Beitragsservice ein Sepa-Lastschrift-Mandat, mit dem er alle drei Monate den Rundfunkbeitrag von Deinem Konto einzieht. Eine monatliche Zahlung ist nach dem Gesetz nicht möglich.
Was musst Du beachten, wenn Du selbst überweist?
Möchtest Du den Rundfunkbeitrag selbst überweisen, dann musst Du pünktlich sein. Ansonsten kann es teuer und ungemütlich werden.
Du kannst im Voraus für drei Monate 55,08 Euro zum ersten eines Quartals, für sechs Monate 110,16 Euro zum ersten eines Halbjahres oder für ein ganzes Jahr 220,32 Euro zum ersten eines jeden Jahres überweisen. Es bleibt aber bei 18,36 Euro pro Monat. Du sparst damit also nicht, wenn Du im Voraus zahlst.
Damit Du keine Überweisung vergisst, kannst Du einen Dauerauftrag bei Deiner Bank einrichten. Wichtig ist, dass Du den Auftrag zu den Fälligkeitsterminen einrichtest, immer zum 15. des mittleren Monats des Quartals. Deine Beitragspflicht beginnt mit dem ersten Tag des Monats, in dem Du erstmals Inhaberin oder Inhaber einer Wohnung in Deutschland bist. Bist Du zum Beispiel im Januar neu in eine Wohnung gezogen, werden die Rundfunkgebühren an diesen Terminen fällig.
- 1. Quartal: 15. Februar
- 2. Quartal: 15. Mai
- 3. Quartal: 15. August
- 4. Quartal: 15. November
Innerhalb von vier Wochen muss das Geld auf dem Konto des Beitragsservices sein, also bis spätestens zum 14. März für das erste Quartal.
Wichtig ist auch die richtige Höhe beim Dauerauftrag anzugeben: 55,08 Euro pro Quartal.
Warte nicht auf eine Rechnung vom Beitragsservice, mit der Du an die rechtzeitige Überweisung erinnert wirst. Denn Du bekommst nur einmalig eine Zahlungsaufforderung mit den jährlich wiederkehrenden Zahlungsterminen, wenn Du nicht am Sepa-Lastschriftverfahren teilnimmst. Die Termine solltest Du Dir notieren, denn für die pünktliche Überweisung bist Du selbst verantwortlich.
Kannst Du den Rundfunkbeitrag bar bezahlen?
Nein, Du kannst den Rundfunkbeitrag nicht in bar zahlen, zumindest dann nicht, wenn Du ein Girokonto hast (BVerwG, 27.04.2022, Az. 6 C 2.21; 6 C 3.21).
Kannst Du Dich von der Rundfunkgebühr befreien lassen?
Du kannst Dich vom Rundfunkbeitrag aus sozialen Gründen befreien lassen. Dazu musst Du unbedingt einen Antrag auf Befreiung stellen.
Ende 2024 waren insgesamt 2,4 Millionen Menschen aus sozialen Gründen von der Zahlung des Rundfunkbeitrags befreit – laut Beitragsservice ein Anstieg um 0,8 Prozent gegenüber dem Vorjahr. Das betrifft vor allem Menschen, die Sozialleistungen beziehen.
1. Du bekommst Bafög oder Bundesausbildungsbeihilfe
Wenn Du Bafög ooder Berufsausbildungsbeihilfe bekommst und nicht mehr bei Deinen Eltern wohnst, kannst Du Dich vom Rundfunkbeitrag befreien lassen. Hier findest Du das Formular für die Befreiung.
Nach Ablauf des Befreiungszeitraums fällt wieder Rundfunkbeitrag für die Wohnung an. Beziehst Du weiter Bafög, musst Du einen Folgeantrag stellen und die entsprechenden Nachweise dem Beitragsservice vorlegen.
Wohnst Du in einer Wohngemeinschaft und bekommst Bafög, kannst Du Dich von den Rundfunkgebühren befreien lassen. Die Befreiung gilt nicht für die ganze WG. Bekommt ein Mitbewohner kein Bafög, dann muss er den Rundfunkbeitrag übernehmen.
2. Du bekommst Bürgergeld oder Grundsicherung im Alter
Falls Du Bürgergeld oder Grundsicherung im Alter erhältst, kannst Du Dich befreien lassen (§ 4 Abs. 1 RBStV). Du musst einen Antrag stellen. Hier findest Du das Formular für die Befreiung vom Rundfunkbeitrag.
Für Ehepaare und eingetragene Lebensgemeinschaften gilt: Wenn einer der Partner von der Rundfunkgebühr befreit ist, muss auch der andere nicht zahlen.
Eine Befreiung ist auch möglich, wenn Du Sozialhilfe oder Leistungen als Asylbewerber bekommst.
Du solltest im Auge behalten, wann die Bewilligung der Sozialleistung ausläuft, um rechtzeitig neue Nachweise einzureichen. Denn: Eine automatische Verlängerung gibt es nicht.
3. Du hast eine körperliche oder geistige Behinderung
Taubblinde und Empfänger von Blindenhilfe können sich vollständig vom Rundfunkbeitrag befreien lassen.
Andere Menschen mit einer Behinderung und einem eigenen Haushalt müssen grundsätzlich Rundfunkbeitrag zahlen.
Wer einen Schwerbehindertenausweis mit dem Kennzeichen RF besitzt, hat Anspruch auf eine Ermäßigung des Rundfunkbeitrags.
Dazu zählen Menschen, die aufgrund ihrer Behinderung nicht an öffentlichen Veranstaltungen teilnehmen können, außerdem Sehbehinderte und Hörgeschädigte.
Bis Ende 2012 war diese Gruppe komplett von der damaligen GEZ-Gebühr befreit. Seither haben sie Anspruch auf Ermäßigung des Rundfunkbeitrags um zwei Drittel. Alle drei Monate müssen sie den ermäßigten Satz von 18,36 Euro zahlen. Im Jahr kostet der ermäßigte Rundfunkbeitrag 73,44 Euro.
Um eine Ermäßigung von der Rundfunkbeitragspflicht zu bekommen, kannst Du das Formular „Befreiung oder Ermäßigung beantragen“ auf der Website des Beitragsservice ausfüllen.
Musst Du Rundfunkgebühren bezahlen, wenn Du Arbeitslosengeld oder Wohngeld beziehst?
Beziehst Du Arbeitslosengeld, Kurzarbeitergeld, Wohngeld oder einen Kinderzuschlag, kannst Du Dich nicht vom Rundfunkbeitrag befreien lassen.
Musst Du als Rentner Rundfunkbeitrag zahlen?
Ja, Rentnerinnen und Rentner müssen Rundfunkbeitrag zahlen, auch wenn sie nur wenig Rente bekommen.
Sie können sich nur dann befreien lassen, wenn sie neben der Rente weitere Sozialleistungen wie Grundsicherung im Alter beziehen.
Wer eigentlich Anspruch auf Sozialhilfe hätte, diese aber nicht beantragt, kann auch auf Antrag nicht vom Rundfunkbeitrag befreit werden. Der Bezug von Sozialleistungen ist Voraussetzung für die Befreiung (VG Koblenz, 19.10.2021, Az. 5 K 557/21.KO).
Kannst Du Dich befreien lassen, wenn Dir das Programm nicht gefällt?
Nein, nur weil Dir das Programm der öffentlich-rechtlichen Sender nicht gefällt oder Du nie ARD oder ZDF anschaust, kannst Du Dich nicht befreien lassen.
Beschwerden über das Programm lassen die Beitragspflicht nicht entfallen (Bay. VGH, 17.07.2023, Az. 7 BV 22.2642).
So urteilte im Ergebnis auch das Verwaltungsgericht in Freiburg. Das Gericht wies darauf hin, dass es nicht Sache der Gerichte sei, die Einhaltung des öffentlich-rechtlichen Programmauftrags zu überwachen. Diese Aufgabe liege bei den Rundfunkräten (VG Freiburg, 11.09.2024, Az. 9 K 2585/24).
Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig urteilte anders. Der Rundfunkbeitrag könne dann verfassungswidrig sein, wenn das Gesamtprogramm des öffentlich-rechtlichen Rundfunks über einen längeren Zeitraum nicht ausgewogen ist (BVerwG, 15.10.2025, Az. 6 C 5.24). Mit dieser Frage muss sich der Bayerische Verwaltungsgerichthof erneut befassen und das Programm inhaltlich bewerten. Sollte es Anhaltspunkte geben, dass die öffentlich-rechtlichen Sender ihren Programmauftrag nicht erfüllen, müsste das Bundesverfassungsgericht angerufen werden.
Gilt die Befreiung rückwirkend?
Seit 2016 kann die Befreiung von der Rundfunkbeitragspflicht laut Beitragsservice bis zu drei Jahre rückwirkend ab Antragstellung erfolgen.
Legst Du einen Nachweis vor, aus dem sich ergibt, dass Du die Voraussetzungen für eine Befreiung in dem zurückliegenden Zeitraum hattest, dann kann Dich der Beitragsservice rückwirkend befreien – allerdings nur bis zu drei Jahre ab Antragstellung (§ 4 Abs. 4 RBStV).
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Was passiert, wenn Du den Rundfunkbeitrag nicht zahlst?
Wenn Du den Rundfunkbeitrag nicht pünktlich zahlst, erhältst Du keine Erinnerung oder Mahnung, sondern sofort einen sogenannten Festsetzungsbescheid mit Säumniszuschlag.
Der Säumniszuschlag beträgt ein Prozent der Beitragsschuld, mindestens aber acht Euro (§ 9 Abs. 2 Satz 1 Nr. 5 RBStV i.V.m. § 11 der jeweiligen Satzung der Landesrundfunkanstalten über das Verfahren zur Leistung der Rundfunkbeiträge). Das ist deutlich mehr als das, was private Unternehmen an Mahngebühren verlangen dürfen.
Du hast nach dem Bescheid einen Monat Zeit, um Deine Rundfunkschulden zu bezahlen. Ist der Beitragsservice im Unrecht, kannst Du dem Festsetzungsbescheid schriftlich widersprechen.
Mit einem Widerspruch hast Du nur dann Aussicht auf Erfolg, wenn
- Du in dem festgesetzten Zeitraum nicht anmeldepflichtig warst,
- für den Zeitraum eine Befreiung vorweisen kannst,
- eine Ermäßigung nicht berücksichtigt wurde oder
- der Beitrag schon bezahlt wurde.
In dieser Phase hast Du noch die Chance, mit dem Beitragsservice über eine Stundung oder Ratenzahlung zu verhandeln.
Was passiert, wenn Du auf den Bescheid nicht reagierst?
Wird weder gezahlt noch widersprochen, verschickt der Beitragsservice eine letzte Mahnung. Zum Säumniszuschlag kommen dann noch Mahngebühren hinzu. Die Höhe richtet sich nach den Regelungen in den einzelnen Bundesländern. In Nordrhein-Westfalen fallen zum Beispiel für den rückständigen Dreimonatsbeitrag nochmal Mahngebühren von 6,06 Euro an, in Rheinland-Pfalz sind es fünf Euro und in Baden-Württemberg vier Euro.
Wird auch die Mahnung ignoriert, wird Dein Fall an die Vollstreckungsbehörde übergeben. Du riskierst den Besuch eines Gerichtsvollziehers oder weitere Vollstreckungsmaßnahmen wie zum Beispiel eine Kontopfändung. Das löst weitere Kosten aus.
Wirst Du aufgefordert, eine Vermögensauskunft abzugeben, solltest Du kooperieren. Gibst Du keine Auskunft, kann Dir sogar eine Haft von sechs Monaten drohen. So erging es einem Beitragsschuldner, der sich weigerte, eine Vermögensauskunft abzugeben (VG Münster, 13.05.2022, Az. 7 K 1552/21). Zusätzlich kannst Du einen Negativeintrag bei der Schufa bekommen.
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