Das Wichtigste in Kürze
- Bist Du beruflich länger als acht Stunden unterwegs, kannst Du Dir Geld für Essen und Trinken zurückholen. Das nennt sich Verpflegungsmehraufwand.
- Dafür gibt es innerhalb Deutschlands Verpflegungspauschalen von 14 und 28 Euro, im Ausland gelten andere Werte.
- Wenn Dir Dein Chef die Pauschalen nicht oder nur teilweise auszahlt, kannst Du Deinen Verpflegungsmehraufwand als Werbungskosten in der Steuererklärung absetzen.
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Essen und Trinken gehören eigentlich zu den Dingen, die in Deinen privaten Bereich fallen und deshalb nichts in der Steuererklärung zu suchen haben. Bist Du allerdings dienstlich unterwegs, sieht es anders aus. Denn dann kannst Du – in bestimmten Fällen – Deinen Verpflegungsmehraufwand mit einer Verpflegungspauschale steuerlich geltend machen. Wie das funktioniert, erfährst Du in diesem Ratgeber.
Wie hoch ist die Verpflegungspauschale?
Seit 2020 betragen die Verpflegungspauschalen für den Verpflegungsmehraufwand (§ 9 Abs. 4a Satz 3 Einkommensteuergesetz, EStG):
- 28 Euro für jeden Tag, an dem Du mindestens 24 Stunden von Deiner Wohnung und ersten Tätigkeitsstätte abwesend bist
- 14 Euro, wenn Du keinen kompletten Tag, aber länger als acht Stunden unterwegs bist
- 14 Euro für den An- und Abreisetag bei mehrtägigen Reisen
Das bedeutet: Entweder erstattet Dir Deine Chefin oder Dein Chef die entsprechenden Verpflegungspauschalen. Oder, wenn das nicht passiert, setzt Du diese in der Steuererklärung als Werbungskosten ab.
Achtung: Zahlt Dir Dein Chef oder Deine Chefin nur einen Teilbetrag der Verpflegungspauschale, gibst Du sowohl die Pauschale als auch den Teilbetrag in der Steuererklärung an.
Bedenke, dass dieses Absetzen bei der Steuer nicht bedeutet, dass Du den Betrag komplett von der Steuer zurückbekommst. Setzt Du etwa 14 Euro als Verpflegungsmehraufwand ab, bekommst Du abhängig von Deinem persönlichen Steuersatz zwischen 1,96 Euro und im Bereich des Spitzensteuersatzes 5,88 Euro zurück.
Wie haben sich die Verpflegungspauschalen verändert?
Abwesenheit von Wohnung und erster Tätigkeitsstätte | Verpflegungs- pauschale seit 2020 | Verpflegungs- pauschale bis 2019 |
|---|---|---|
mindestens 24 Stunden | 28 € | 24 € |
ab 8 bis 24 Stunden | 14 € | 12 € |
An- und Abreisetag | 14 € | 12 € |
Quelle: Paragraf 9 Abs. 4a Satz 3 EStG (Stand: 10. November 2025)
Wie berechnet sich Verpflegungspauschale in Beispielen?
Finanztip zeigt Dir an zwei Beispielen, wie Du Deine Verpflegungspauschale berechnen kannst.
Beispiel 1: John verlässt um 8 Uhr seine Wohnung und besucht einen Kunden 100 Kilometer entfernt. Er kehrt um 19 Uhr zurück und war damit elf Stunden unterwegs. Weniger als ein ganzer Tag, aber mehr als acht Stunden. John hat deshalb einen Verpflegungsmehraufwand von 14 Euro. Keine Rolle spielt dabei, dass John sparsam war und sich einfach belegte Brote von zu Hause mitgenommen hatte.
Beispiel 2: Katharina fährt am Montag dienstlich von München nach Berlin. Am Donnerstag kehrt sie in die bayerische Landeshauptstadt zurück. Ihr Verpflegungsmehraufwand beträgt: 14 Euro für den Montag als Anreisetag, je 28 Euro für Dienstag und Mittwoch und 14 Euro für den Donnerstag als Abreisetag. Insgesamt sind das 84 Euro. Keine Rolle spielte, dass Katharina in Berlin zweimal richtig teuer essen war und dafür 130 Euro zahlte. Geltend machen kann sie das aber nicht, sondern nur die Verpflegungspauschale von 84 Euro.
Was musst Du noch beim Verpflegungsmehraufwand beachten?
Arbeitest Du an einem Tag im Homeoffice, kannst Du an diesem Tag generell keine Verpflegungspauschale geltend machen. Denn Du bist zwar nicht in Deiner „ersten Tätigkeitsstätte“, aber eben doch zuhause. Willst Du die Pauschale, darfst Du also weder zuhause noch in der Firma sein.
Falls Du Dich jetzt fragst, was mit den Fahrtkosten und gegebenenfalls den Übernachtungskosten ist: Auch das ist gesetzlich geregelt, ausführliche Informationen dazu findest Du im Ratgeber zu den Reisekosten.
Gab es einen höheren Verpflegungsmehraufwand 2024?
Die Verpflegungspauschalen blieben 2024 genau so, wie sie schon in den Jahren von 2020 bis 2023 waren. Einige Monate sah es zwar so aus, dass die Verpflegungspauschalen 2024 angehoben werden könnten. In verschiedenen Entwürfen des Wachstumschancengesetzes gab es 2023 sogar zwei verschiedene Steigerungen. Einmal von 28/14 Euro auf 30/15 Euro, ein anderes Mal sogar auf 32/16 Euro.
Doch das umfangreiche Gesetz war sehr umstritten, der Bundesrat lehnte den vom Bundestag bereits verabschiedeten Gesetzentwurf ab und rief den Vermittlungsausschuss an. Und schließlich fand sich im endgültigen Wachstumschancengesetz vom 27. März 2024 nichts mehr zum Verpflegungsmehraufwand. Also gab es gar keine Steigerung mehr.
Und ob es gleich noch zu schreiben: Obwohl es mehr als offensichtlich ist, dass sich Essen und Trinken in den letzten paar Jahren deutlich verteuert haben, bleiben die Verpflegungspauschalen 2025 ebenfalls konstant bei 28 und 14 Euro.
Gibt es Verpflegungspauschalen im Ausland?
Auch wenn Du beruflich im Ausland unterwegs warst, kannst Du Deinen Verpflegungsmehraufwand geltend machen. Die Verpflegungspauschalen sind dabei sogar meist höher als in Deutschland.
Offiziell heißen diese Pauschalen außerhalb von Deutschland Auslandstagegelder für den Verpflegungsmehraufwand. Die Beträge passt das Bundesfinanzministerium (BMF) meist jährlich an die Preisentwicklung in den einzelnen Ländern an.
Die Pauschalen für den Verpflegungsmehraufwand 2024 im Ausland kannst Du in diesem BMF-Schreiben vom 21. November 2023 nachlesen. Für das Jahr 2025 gilt das entsprechende BMF-Schreiben vom 2. Dezember 2024. Bist Du zum Beispiel dienstlich in Dänemark unterwegs, beträgt die Pauschale 75 beziehungsweise 50 Euro, sowohl 2024 als auch 2025. Das ist einerseits viel mehr als in Deutschland. Andererseits kosten Essen und Trinken bei unseren dänischen Nachbarn auch mehr als hierzulande.
Was musst Du beim Verpflegungsmehraufwand im Ausland beachten?
In einigen Ländern gibt es verschiedene Pauschalen für verschiedene Städte oder Regionen. So betrug in Polen die Verpflegungspauschale 2025 in Breslau 34 und 23 Euro, in Warschau hingegen 40 und 27 Euro.
Falls Du in ein Land reist, das in der Liste nicht aufgeführt ist, musst Du die Pauschalen für Luxemburg in Höhe von 63 und 42 Euro ansetzen. Für Übersee- und Außengebiete eines Landes, die nicht extra gelistet sind, gilt der Pauschbetrag des Mutterlandes.
Brauchst Du für die Steuererklärung die Werte aus dem Jahr 2023, musst Du in diesem BMF-Schreiben vom 23. November 2022 nachlesen. Für die Vorjahre entsprechend hier: 2019, 2020 und für 2021. Für das Jahr 2022 waren es die Pauschalen aus dem Jahr 2021.
Wie sich die Anpassungen auswirken, kannst Du am Beispiel Spanien sehen. Dort gibt es verschiedene Verpflegungspauschalen. Die erste Zahl ist jeweils die Pauschale für einen kompletten Tag, die zweite für An- und Abreisetage.
Wie haben sich die Verpflegungspauschalen in Spanien geändert?
| Stadt oder Region | Verpflegungsmehraufwand 2025 | Verpflegungsmehraufwand 2024 | Verpflegungsmehraufwand 2023 | Verpflegungsmehraufwand 2022 |
|---|---|---|---|---|
Barcelona | 34/23 € | 34/23 € | 34/23 € | 34/23 € |
| Kanarische Inseln | 36/24 € | 36/24 € | 40/27 € | 40/27 € |
| Madrid | 42/28 € | 42/28 € | 40/27 € | 40/27 € |
| Palma de Mallorca | 44/29 € | 44/29 € | 35/29 € | 35/24 € |
| übrige | 34/23 € | 34/23 € | 34/23 € | 34/23 € |
Quelle: Bundesfinanzministerium (BMF) (Stand: 10. November 2025)
Wer kann Verpflegungspauschalen absetzen?
Selbstständige können und müssen ihren Verpflegungsmehraufwand immer in der Steuererklärung als Betriebsausgaben angeben.
Angestellte können die Verpflegungspauschale nur geltend machen, wenn der Arbeitgeber diese nicht übernommen hat. Beachte hier, dass es nicht um steuerfreie Zuschüsse beim „normalen“ Mittagessen geht, sondern um Kosten, die bei einer Dienstreise entstehen.
Was ist bei teilweiser Kostenübernahme der Verpflegungspauschale?
Du musst in der Steuererklärung angeben, wenn jemand eine oder mehrere Mahlzeiten während Deiner Dienstreise für Dich übernommen hat. Damit reduziert sich die Tagespauschale. Ist es ein Frühstück um 20 Prozent, bei Mittag- und Abendessen jeweils um 40 Prozent.
Beispiel: Dein Kunde bezahlt Dir Dein Mittagessen. Dann reduziert sich die Pauschale um 40 Prozent, also um 11,20 Euro. Es verbleiben dann noch 28 - 11,20 = 16,80 Euro.
Lohnt sich der Verpflegungsmehraufwand immer?
Dein Verpflegungsmehraufwand lohnt sich steuerlich erst, wenn Du mit ihm und allen anderen Werbungskosten mehr als 1.230 Euro an Ausgaben im Jahr hattest. Denn die Verpflegungspauschalen gehören zu den Werbungskosten. Für diese greift die Werbungskostenpauschale - und dieser auch Arbeitnehmer-Pauschbetrag genannte Wert beträgt seit dem Jahr 2023 1.230 Euro.
Beispiel: Thomas hatte 2024 mehrere Dienstreisen. Sein Verpflegungsmehraufwand 2024 betrug 308 Euro. Zusätzlich hatte er noch Fahrt- und Übernachtungskosten von 684 Euro. Das sind insgesamt zwar schon 992 Euro, aber noch weniger als 1.230 Euro. Aber wenn Thomas 2024 noch an 200 Tagen jeweils 10 Kilometer ins Büro zur Arbeit gefahren ist, kommen dank der Entfernungspauschale noch mal 600 Euro. Damit hat er insgesamt Werbungskosten von 1.592 Euro, also mehr als 1.230 Euro.
Warum ist es besser, wenn der Chef die Verpflegungspauschalen zahlt?
Übernimmt die Chefin oder der Chef die Kosten für Verpflegung, bekommst Du immer die vollen Pauschalen. Wenn Du stattdessen den Verpflegungsmehraufwand bei der Steuer angibst, gibt es im besten Fall einen Teil davon zurück. Denn Du minderst mit Werbungskosten oberhalb der 1.230 Euro Werbungskostenpauschale nur Dein zu versteuerndes Einkommen und bekommst damit nur einen Teil der Verpflegungspauschale zurück. Und im ungünstigen Fall gar nichts: Denn wenn Du die Werbungskostenpauschale insgesamt nicht erreichst, laufen Deine Kosten für den Verpflegungsmehraufwand steuerlich komplett ins Leere.
Geht das Absetzen der Verpflegungspauschale nur bei Dienstreisen?
Nein, Du kannst auch in anderen Fällen die Verpflegungspauschale steuerlich geltend machen. Dazu gehören die sogenannte doppelte Haushaltsführung oder eine Weiterbildung.
- Du beziehst eine Wohnung, um deutlich näher an Deinem Arbeitsort zu sein – behältst aber Dein bisheriges „Familienheim“, zu dem Du am Wochenende fährst. Diese Wochenendpendler können Fahrtkosten sowie die Miete und die Wohnungseinrichtung der zweiten Wohnung von der Steuer absetzen. Und zusätzlich den Verpflegungsmehraufwand, zumindest für die ersten drei Monate nach Einzug. Allein das sind locker um die 1.000 Euro zum Absetzen. Mehr erfährst Du im Ratgeber zur Doppelten Haushaltsführung.
- Das kann sogar bei einem Auslandssemester gelten. Voraussetzung ist, dass die Studienordnung ein Auslandssemester vorsieht und Du bereits Deine zweite Ausbildung machst. Dann bleibt die eigentliche Hochschule die „erste Tätigkeitsstätte“ und die doppelte Haushaltsführung inklusive des Verpflegungsmehraufwands für die ersten drei Monate dürfte in der Steuererklärung als Werbungskosten anerkannt werden. So sieht es zumindest der Bundesfinanzhof in seinem Urteil vom 14. Mai 2020 (Az. VI R 3/18).
Wie funktioniert die Verpflegungspauschale bei einer Weiterbildung?
Bei einer Fortbildung, die nicht online stattfindet, lässt sich der Verpflegungsmehraufwand ebenfalls absetzen. Es gelten dabei die gleichen Regeln wie bei „gewöhnlichen“ Dienstreisen. Fährst Du zum Beispiel am Freitag zu einem Seminar und kommst am Sonntag zurück, darfst Du für Freitag 14 Euro, für Samstag 28 Euro und für Sonntag 14 Euro, also insgesamt 56 Euro geltend machen. Beachte, dass Du davon unter Umständen etwas abziehen musst, wenn der Seminarveranstalter zum Beispiel das Mittagessen stellt.
Wo muss die Verpflegungspauschale in die Steuererklärung?
Wenn Du eine Steuersoftware oder eine Steuer-App nutzt, findest Du den Verpflegungsmehraufwand in der Regel unter dem Stichwort „Reisekosten“. Hattest Du eine Fortbildung, dann unter „Fortbildung“ und bei einer doppelten Haushaltsführung unter diesem Begriff.
Arbeitest Du mit Elster oder füllst die Papierformulare aus, gilt für das Steuerjahr 2024 Folgendes:
- bei Dienstreisen und Fortbildungen in der Anlage N ab Zeile 75,
- bei einer doppelten Haushaltsführung in der Anlage N Doppelte Haushaltsführung ab Zeile 25.
Brauchst Du Belege für den Verpflegungsmehraufwand?
Du musst seit ein paar Jahren keine Belege mehr ans Finanzamt schicken. Das gilt auch für die Verpflegungspauschale. Allerdings können die Steuerbeamten Unterlagen anfordern. Hebe deshalb zur Sicherheit alles auf, was Deine Dienstreise, Deine Fortbildung oder Deine doppelte Haushaltsführung belegen kann. Dazu gehören:
- generell Fahrkarten und Tankquittungen
- Restaurantquittungen, aber nur um zeigen zu können, dass Du unterwegs warst – denn wie viel Du gezahlt hast, spielt keine Rolle, da Du „nur“ die Verpflegungspauschale geltend machen kannst
- bei der doppelten Haushaltsführung Miet- und Arbeitsvertrag
- bei einer Fortbildung eine Teilnahmebestätigung und den Kontoauszug über die gezahlte Gebühr
Du weißt jetzt alles Wichtige zum Thema Verpflegungsmehraufwand 2024 und die anderen Jahre. Zum Abschluss wollen wir Dir das etwas ungewöhnliche Wort Verpflegungsmehraufwand erklären.
Mehr dazu im Ratgeber Steuersoftware
- Wir empfehlen für das Steuerjahr 2024 für alle Fälle Wiso Steuer – als App und am Computer als Software, das kostenlose Check24 Steuer, die Steuersparerklärung (Steuerjahr 2024) – ohne Photovoltaik – und Tax 2025.
Was bedeutet das Wort Verpflegungsmehraufwand?
Wenn Du zuhause isst und trinkst, kommt Dich das in der Regel günstiger, als wenn Du das außer Haus machst. Du bezahlst zum Beispiel für Dein Mittagessen im Restaurant in der Regel mehr, als wenn Du selbst zu Hause kochst. Dieser finanzielle Mehraufwand für Deine Verpflegung nennt sich Verpflegungsmehraufwand. Das klingt doch logisch, oder?
Entsteht dieser aufgrund Deines Jobs, weil Du etwa auf Dienstreise bist, kannst Du ihn Dir entweder von Deinem Chef erstatten lassen – oder ihn steuerlich als Werbungskosten geltend machen. Heißt: Du gibst ihn dann in Deiner Steuererklärung an und bekommst so Geld vom Finanzamt zurück.
Weil es einen erheblichen Aufwand machen würde, für jeden Bürger die Kosten für die Verpflegung unterwegs mit den Kosten in den eigenen vier Wänden zu vergleichen, hat der Gesetzgeber pauschal feste Beträge vorgesehen. Die Höhe dieser Verpflegungspauschalen hängt davon ab, wie lange Du von Deiner Wohnung und Deiner „ersten Tätigkeitsstätte“, also Deinem Arbeitsplatz, abwesend warst.
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