Wechsel in die PKV Wer sich privat versichern sollte – und wer besser nicht

Barbara Weber
Finanztip-Expertin für Ver­si­che­rungen

Das Wichtigste in Kürze

  • In die private Kran­ken­ver­si­che­rung (PKV) können Beamte, Selbstständige, Studierende und Angestellte ab einem bestimmten Jahreseinkommen wechseln.
  • Für Beamte ist die PKV oft die beste Option. Für alle anderen lohnt sich der Wechsel in die Private nur unter bestimmten Voraussetzungen. Welche das sind, erklären wir weiter unten im Text.
  • Wechsle nur dann in die PKV, wenn Du Dir sicher bist, dass Du der gesetzlichen Kran­ken­ver­si­che­rung den Rücken kehren möchtest und Du Dir das langfristig leisten kannst. Ein Wechsel zurück ist nicht ohne weiteres möglich. 

So gehst Du vor

  • Prüfe mithilfe unseres Ratgebers, ob Du Dich privat krankenversichern darfst und ob diese Art der Ver­si­che­rung für Dich sinnvoll ist.
  • Überlege, welche Leistungen Dir bei der privaten Kran­ken­ver­si­che­rung wichtig sind. Dabei hilft Dir unsere Übersicht. 

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Nur weil Du in die private Kran­ken­ver­si­che­rung darfst, bedeutet das noch nicht, dass es auch sinnvoll ist, dorthin zu wechseln. Eine private Kran­ken­ver­si­che­rung musst Du Dir langfristig leisten können. In vielen Fällen ist die gesetzliche Kran­ken­ver­si­che­rung die bessere Wahl – etwa wenn Du eine große Familie haben möchtest oder Du Dich gerade selbstständig gemacht hast und Dein Unternehmen noch auf wackligen Füßen steht. Unter bestimmten Voraussetzungen kann eine private Kran­ken­ver­si­che­rung aber genau die richtige Entscheidung für Dich sein.

Wer darf sich privat versichern?

Es gibt gesetzliche Auflagen, die regeln, wer sich privat versichern darf und wer nicht. Allerdings gelten je nach Art der Berufstätigkeit unterschiedliche Regelungen.

Beamte

Wenn Du verbeamtet bist, hast Du grundsätzlich die Wahl, ob Du Dich privat oder gesetzlich versichern willst. Der Dienstherr leistet eine Beihilfe zu den Krankheitskosten von mindestens 50 Prozent, allerdings nur für die private Kran­ken­ver­si­che­rung (§ 80 Absatz 4 Satz 1 BBG). Beamte und andere Beihilfeberechtigte schließen daher in der Regel eine sogenannte Restkostenversicherung bei einem privaten Krankenversicherer ab. Wenn Du auf Dauer verbeamtet bist und keine großen gesundheitlichen Probleme hast, lohnt sich eine private Kran­ken­ver­si­che­rung. Dein gesichertes Einkommen und die hohe Beihilfe schützen Dich vor den finanziellen Nachteilen der PKV.

Selbstständige

Wenn Du hauptberuflich selbstständig arbeitest, kannst Du ebenfalls wählen, ob Du Dich privat oder freiwillig gesetzlich versicherst. Denn die Wahl der Ver­si­che­rung ist bei Selbstständigen nicht an den Verdienst gebunden. Eine Ausnahme von dieser Regel gilt für Freiberufler, die einer künstlerischen oder publizistischen Tätigkeit nachgehen: Sie unterliegen unter Umständen der Ver­si­che­rungspflicht in der Künstlersozialkasse (KSK).

Angestellte

Als Angestellter hast Du erst dann die Wahl zwischen gesetzlicher und privater Kran­ken­ver­si­che­rung, wenn Dein Bruttoeinkommen oberhalb der sogenannten Jahres­arbeits­entgelt­grenze liegt. Diese Grenze steigt in der Regel jedes Jahr. In diesem Jahr liegt sie bei 69.300 Euro, das entspricht einem durchschnittlichen Monatsverdienst von rund 5.775 Euro brutto (§ 2 Sozialversicherungsrechengrößen-Verordnung). Dazu zählen auch regelmäßige Zahlungen wie Urlaubs- und Weihnachts­geld, nicht jedoch Sonderzahlungen wie Gewinnausschüttungen.

Die Ver­si­che­rungspflicht endet mit Ablauf des Kalenderjahres, in dem Dein Gehalt erstmals diese Grenze übersteigt. Das gilt aber nur dann, wenn Dein Gehalt auch über dem Grenzwert für das kommende Jahr liegt. Um das zu entscheiden, nimmt Dein Arbeitgeber eine vorausschauende Betrachtung vor. Das bedeutet: Er schätzt ab, wie hoch Dein Verdienst in den kommenden zwölf Monaten voraussichtlich sein wird, zum Beispiel nachdem Ihr eine dauerhafte Gehaltserhöhung vereinbart habt. Einem Urteil des Bundessozialgerichts zufolge muss der Arbeitgeber dabei auch bereits feststehende oder mit großer Sicherheit absehbare Veränderungen des Entgelts berücksichtigen, etwa wenn Du in den kommenden Monaten Mut­ter­schafts­geld oder Elterngeld bekommen wirst (BSG, Urteil vom 7. Juni 2018, Az. B 12 KR 8/16 R).

Ein Beispiel zur vorausschauenden Betrachtung: Du bekommst im Juni 2024 eine Gehaltserhöhung auf 69.500 Euro im Jahr. Damit kannst Du Dich ab dem 1. Januar 2025 privat krankenversichern. Allerdings nur, wenn Dein neues Gehalt knapp über der Jahres­arbeits­entgelt­grenze für das Jahr 2025 liegt.

Studierende

Zu Beginn Deines Studiums kannst Du Dich für eine private Kran­ken­ver­si­che­rung entscheiden.

An Deine Entscheidung bist Du in der Regel für die Dauer der Hochschulausbildung gebunden. Für die meisten Studierenden ist aber die gesetzliche Kran­ken­ver­si­che­rung die bessere Wahl. Sind Deine Eltern gesetzlich krankenversichert, kannst Du bis zum 25. Lebensjahr kostenlos familienversichert sein. 

Wenn Du Dich privat versichern lässt, dann bedenke Folgendes: Falls Du Dich direkt nach dem Studium selbstständig machst, musst Du privat versichert bleiben, selbst wenn Du wenig verdienst. In einem Angestelltenverhältnis kannst Du wieder zurück zu einer gesetzlichen Kasse wechseln. Sinnvoll ist die private Kran­ken­ver­si­che­rung für Studenten vor allem dann, wenn Deine Eltern verbeamtet sind. In dem Fall erhältst Du nämlich bis zu 80 Prozent Beihilfe.

Für wen ist die private Kran­ken­ver­si­che­rung sinnvoll?

Das wohl wichtigste Argument für eine private Kran­ken­ver­si­che­rung ist der Zugang zu umfassenderen medizinischen Leistungen in vielen Bereichen. Doch Tarife, die wirklich eine gute Absicherung bieten, gibt es in der Regel nicht zum Schnäppchenpreis.

Insbesondere im Alter steigen die Beiträge – unabhängig davon, wie viel Du verdienst oder als Rente bekommst. Nur wenn Du sicher bist, dass Du Dir die Beiträge langfristig leisten kannst, ist die PKV eine sinnvolle Wahl. Über den Wechsel zu einem privaten Krankenversicherer solltest Du daher erst nachdenken, wenn Du die folgenden fünf Kriterien erfüllst:

1. Du bist jünger als 40 Jahre

Du solltest möglichst nicht älter als 40 Jahre, besser noch unter 35 Jahre alt sein, wenn Du Dich für die private Kran­ken­ver­si­che­rung entscheidest. Bist Du älter, kommt eine private Kran­ken­ver­si­che­rung nur noch in Ausnahmefällen infrage, etwa wenn Du durch ein Erbe finanziell sehr gut abgesichert bist. 

Die private Kran­ken­ver­si­che­rung wird mit den Jahren immer teurer. Ein Teil des Beitrags fließt deshalb in sogenannte Altersrückstellungen, die dafür sorgen, dass die Beiträge im Alter nicht zu stark ansteigen. Damit die Rechnung aufgeht, muss allerdings möglichst lange möglichst viel Geld angespart werden. Zins und Zinseszins spielen jungen Versicherten in die Hände. Wer nur eine kurze Zeit privat versichert ist, kann keine ausreichenden Altersrückstellungen aufbauen, um eine spürbare finanzielle Entlastung im Alter zu erreichen. Wenn Du erst spät in die PKV wechselst, musst Du einen größeren Teil Deines Beitrages als Altersrückstellung ansparen. Der Gesamtbeitrag ist dadurch viel höher.

2. Du bist weitgehend gesund

Anders als bei der gesetzlichen Kran­ken­ver­si­che­rung darf sich jeder private Versicherer seine Kunden aussuchen. Vor der Aufnahme in die private Kran­ken­ver­si­che­rung gibt es daher eine ausführliche Gesundheitsprüfung in Form eines Fragenkatalogs. Damit suchen die Anbieter sich Kunden aus, die möglichst gesund sind. Denn wer bereits Vorerkrankungen mitbringt, verursacht wahrscheinlich höhere Kosten als ein komplett gesunder Mensch. Daher lehnen private Kran­ken­ver­si­che­rungen Interessenten mit Vorerkrankungen ab oder verlangen Risikoaufschläge auf den Beitrag.

Wenn Du Dich zu annehmbaren Konditionen privat krankenversichern möchtest, solltest Du daher möglichst gesund sein. Wurdest Du in den vergangenen drei Jahren wegen einer psychischen Krankheit behandelt oder hast Du eine akute oder noch nicht vollständig ausgeheilte Krebserkrankung, dann bekommst Du in der Regel keinen Vertrag.

Schwierig kann es auch bei folgenden Erkrankungen werden:

  • Bluthochdruck,

  • Herz-Kreislauf-Probleme,

  • Diabetes,

  • Asthma,

  • Allergien,

  • Rückenleiden,

  • Wirbelsäulenerkrankungen,

  • körperliche oder geistige Behinderungen.

Falls die Behandlung dieser Erkrankungen nicht mindestens seit einem Jahr abgeschlossen ist, musst Du unter Umständen mit einem Risikoaufschlag rechnen. Der Zuschlag wird aber nur auf den Teil des Beitrags erhoben, der von der Krankheit betroffen ist. So wirkt sich eine Asthma-Erkrankung beispielsweise auf den Beitrag für ambulante und stationäre Behandlungen aus, nicht aber auf den Teil des Beitrags, den Du für Zahnbehandlungen zahlst.

Beamte mit Vorerkrankungen nehmen viele Versicherer im Rahmen einer sogenannten Öffnungsaktion zu erleichterten Bedingungen auf.

3. Deine Familienplanung steht bereits fest

Wenn Du weder Ehepartner noch Kinder hast und auch in Zukunft keine haben möchtest, hast Du es bei der Entscheidung für die Privatversicherung sehr viel einfacher. Hast Du aber Familie oder planst, eine zu gründen, dann solltest Du genau rechnen: Denn eine kostenlose Fa­mi­lien­ver­si­che­rung wie in der gesetzlichen Kran­ken­ver­si­che­rung gibt es in der privaten nicht. Du musst daher auch Deine Kinder privat krankenversichern und für sie extra Beiträge zahlen.

Während der Elternzeit musst Du Deine Ver­si­che­rungsbeiträge weiterzahlen. Bist Du angestellt, fällt in dieser Zeit auch der Zuschuss Deines Arbeitgebers zur privaten Kran­ken­ver­si­che­rung von aktuell rund 422 Euro weg und Du musst den gesamten Beitrag allein bestreiten. Einige wenige private Tarife bieten zwar eine Beitragsbefreiung in der Elternzeit an, jedoch meist nur für sechs Monate.

Berücksichtige bei Deiner Entscheidung für oder gegen die PKV also die Beiträge für die gesamte Familie. Und mach Dir gemeinsam mit Deinem Partner oder Deiner Partnerin Gedanken darüber, wer von Euch wie lange wegen der Kinder zuhause bleiben möchte. Ihr solltet Euch auch bewusst sein, dass es in der PKV keine vergleichbare Unterstützung zum Kinder­kranken­geld wie in der gesetzlichen Kasse gibt.

4. Du verdienst gut oder hast Vermögen

Du solltest nur dann in die private Kran­ken­ver­si­che­rung wechseln, wenn Du Dir die Beiträge zur PKV auf Dauer leisten kannst. Denn der Entschluss, sich privat zu versichern, ist eine Entscheidung fürs Leben. Zwar gibt es Wege, durch Tarifwechsel den Beitrag zu senken oder in die gesetzliche Kran­ken­ver­si­che­rung zurückzukehren. Doch das ist oft nicht so einfach. Da sich der Ver­si­che­rungsbeitrag nicht an das niedrigere Einkommen im Ruhestand anpasst, solltest Du vor einem Wechsel in die private Ver­si­che­rung alles genau durchrechnen.

Wenn Du Dir noch unsicher bist, ob Du Dir die Beiträge zur privaten Kran­ken­ver­si­che­rung auf Dauer leisten kannst, solltest Du Dich daher an einen neutralen Honorarberater oder eine neutrale Honorarberaterin wenden. Solche Anlaufstellen findest Du über die Suche beim Bundesverband der Ver­si­che­rungsberater.  

Für Beamte und Beamtinnen ist die private Kran­ken­ver­si­che­rung aber meist die beste Wahl. Der Staat beteiligt sich an den Kosten für die PKV meist in Höhe von 50 Prozent. Für Bundesbeamte und -beamtinnen ist das in Paragraf 46 Bundesbeihilfeverordnung geregelt. Ist das Land der Dienstherr, dann gilt die entsprechende Landesverordnung. Pensionierte Bundesbeamte und -beamtinnen bekommen einen Zuschuss in Höhe von 70 Prozent zur privaten Kran­ken­ver­si­che­rung (§ 46 Abs. 2 Nr. 2 BBhV). Für den restlichen Teil benötigen verbeamtete Personen eine Restkostenversicherung. Mehr Informationen findest Du in unserem Ratgeber zur PKV für Beamte.

Wie teuer ist die PKV für Angestellte?

Auch für alleinstehende, gutverdienende Angestellte ist die private Kran­ken­ver­si­che­rung meist günstiger als die gesetzliche. Im Durchschnitt zahlen PKV-Versicherte 500 bis 600 Euro im Monat. Das zeigt eine Auswertung des Verbandes der privaten Kran­ken­ver­si­che­rung. Angestellte teilen sich diesen Betrag mit ihrem Arbeitgeber. Zum Vergleich: Rund 844 Euro zahlen Dein Arbeitgeber und Du zusammen in diesem Jahr jeden Monat in die gesetzliche Kran­ken­ver­si­che­rung, wenn Dein monatliches Gehalt über der jährlichen Bei­trags­be­messungs­grenze von 62.100 Euro liegt. 

Lass Dich von diesen Zahlen aber nicht blenden: Hast Du Familie, musst Du in der PKV unter Umständen für jedes Familienmitglied zusätzlich Beiträge zahlen. Außerdem bleibt es nicht bei den günstigen Beiträgen. Mit zunehmendem Alter werden auch die Beiträge zur PKV immer teurer. Zwischen 2004 und 2024 stiegen die Beiträge laut einer Analyse des wissenschaftlichen Instituts der PKV (WIP) durchschnittlich um 2,8 Prozent pro Jahr. 

Das ist aber nur der Durchschnitt über einen langen Zeitraum gemessen. Es gibt auch Jahre, in denen die PKV deutlich teurer wird: Laut der Analyse steigen die Beiträge zur privaten Kran­ken­ver­si­che­rung in 2024 um durchschnittlich 7,5 Prozent. 

Auch in der GKV steigen die Beiträge immer wieder. Der Unterschied ist aber: Wenn Du in Rente bist und niedrigere Einnahmen hast, musst Du in der gesetzlichen Kran­ken­ver­si­che­rung auch geringere Beiträge zahlen. In der PKV zahlst Du immer gleich viel, egal ob Du gerade viel oder wenig Einkommen hast. Wenn Du in die private Kran­ken­ver­si­che­rung wechselst, musst Du daher auch die Gesundheitsausgaben in Deine Altersvorsorge mit einrechnen und ein entsprechendes Finanzpolster ansparen.

Lohnt ich die PKV für Selbstständige?

Die steigenden Beiträge können auch für Selbstständige schnell zum Problem werden. Sie müssen die Beiträge allein tragen. Die Beiträge zur PKV bleiben immer gleich hoch, auch wenn das Geschäft mal schlecht läuft. Eine PKV solltest Du daher nur dann abschließen, wenn Du Dir sicher bist, dass Dein Geschäft auf Dauer gut laufen wird. Zu Beginn einer Selbstständigkeit solltest Du besser noch in der gesetzlichen Kran­ken­ver­si­che­rung bleiben. Erst wenn Du auf Dauer stabile Einkünfte erzielst, kannst Du über einen Wechsel in die PKV nachdenken. Lass Dir bei Deiner Entscheidung im Zweifel von einem Honorarberater oder einer Honorarberaterin helfen. 

Bist Du erst einmal in der PKV, dann hast Du nur wenige Möglichkeiten, zurück in die gesetzliche Kran­ken­ver­si­che­rung zu wechseln. Welche Möglichkeiten das sind, erfährst Du im Ratgeber Rückkehr in die GKV

5. Du arbeitest in keinem riskanten Beruf

Manche Berufsgruppen haben es schwer, sich privat zu versichern. Wenn Du einen Job mit einem hohen gesundheitlichen Risiko ausübst, beispielsweise als Sprengmeisterin oder Stuntman, musst Du mit hohen Risikozuschlägen rechnen. Zudem stehen Dir voraussichtlich nur wenige private Ver­si­che­rungstarife offen.

Daneben gibt es noch andere – auf den ersten Blick unverfängliche – Berufe wie Kioskbesitzer oder Schaustellerin, die von privaten Anbietern nur ungern versichert werden. Der Grund: Die Ver­si­che­rungswirtschaft betrachtet diese Klientel von vornherein als unsichere Zahler.

Wo kannst Du Dich beraten lassen?

Nur wenn Du alle genannten Voraussetzungen erfüllst, solltest Du ernsthaft über einen Wechsel in die private Kran­ken­ver­si­che­rung nachdenken. Beim Abschluss einer privaten Kran­ken­ver­si­che­rung solltest Du Dich von einem erfahrenen und spezialisierten Ver­si­che­rungsmakler beraten lassen.

Wir haben in einer Ausschreibung nach geeigneten Ver­si­che­rungsmaklern gesucht. Die Maklerhäuser haben wir sorgfältig anhand formaler Kriterien wie Erfahrung und Qualifikation ausgewählt und deren Beratungsdokumentationen überprüft. Details zum genauen Testverfahren und unseren Emp­feh­lungen findest du in unserem Ratgeber zur PKV.

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Bevor Du in die Beratung gehst, solltest Du Dir unbedingt unsere Leistungsübersicht herunterladen. Darin solltest Du notieren, welche Leistungen Dir besonders wichtig sind und ob der entsprechende Tarif diese Anforderungen erfüllt.

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Hier bekommst Du einen Überblick über die wichtigsten Leistungen einer privaten Kran­ken­ver­si­che­rung. 

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Die wichtigsten Fragen zusammengefasst

Wer darf sich privat versichern?

Für wen ist die private Kran­ken­ver­si­che­rung sinnvoll?

Wie kann ich die private Kran­ken­ver­si­che­rung wechseln?

Autoren
Julia Rieder

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