Wenn Du vor dem 1. Januar 1952 geboren bist Altersrente wegen Arbeitslosigkeit

Expertin für Recht - Dr. Britta Beate Schön
Dr. Britta Beate Schön
Finanztip-Expertin für Recht

Das Wichtigste in Kürze

  • Die Altersrente wegen Arbeitslosigkeit ist eine eigenständige Rente, die allerdings ausläuft (§ 237 SGB VI).
  • Wer über 60 Jahre alt und arbeitslos war, konnte in der Vergangenheit bereits früher in Rente gehen, allerdings mit Abschlägen.
  • Das Mindestalter für die sogenannte Rente wegen Arbeitslosigkeit liegt inzwischen bei 63 Jahren.
  • Die Altersgrenze für die abschlagsfreie Altersrente wegen Arbeitslosigkeit liegt mittlerweile bei 65 Jahren.
  • Seit 2012 kannst Du diese Art der Rente nur noch erhalten, wenn Du vor dem 1. Januar 1952 geboren bist.

Früher konnten Arbeitslose unter bestimmten Bedingungen mit 60 in Rente gehen. Sie mussten dann jedoch einen Abschlag von 18 Prozent in Kauf nehmen. Seit Januar 2006 wurde die Altersgrenze für diese Rente in Monatsschritten auf das 63. Lebensjahr angehoben, entsprechend geringer sind die Abschläge.

Das sind die Voraussetzungen für eine Altersrente wegen Arbeitslosigkeit

Laut Deutscher Ren­ten­ver­si­che­rung erhalten mehr als zwei Millionen Menschen in Deutschland nach Altersteilzeit oder Arbeitslosigkeit diese Altersrente.

Versicherte haben Anspruch auf eine abschlagsfreie Altersrente wegen Arbeitslosigkeit oder nach Altersteilzeitarbeit nach § 237 SGB VI  in Verbindung mit der Anlage 19, wenn alle folgenden Bedingungen erfüllt sind:

  • Du bist vor dem 1. Januar 1952 geboren.
  • Du hast das 65. Lebensjahr bereits vollendet.
  • Die Wartezeit von 15 Jahren ist erfüllt.
  • Du bist zum Rentenbeginn arbeitslos und warst nach Vollendung des Lebensalters von 58 1/2 Jahren insgesamt 52 Wochen arbeitslos. Oder Du hast für mindestens 24 Monate in Altersteilzeit gearbeitet.
  • Du hast in den letzten zehn Jahren für mindestens acht Jahre Pflichtbeiträge gezahlt.
  • Du hast nur noch Einkünfte im Rahmen der gesetzlichen Hinzuverdienstmöglichkeiten erzielt.

Diese Abschläge fallen bei vorzeitiger Rente an

Du kannst bereits vor Deinem 65. Geburtstag wegen Arbeitslosigkeit Deine Altersrente beantragen. Dann musst Du jedoch Rentenabschläge hinnehmen: Jeder Monat des früheren Rentenbeginns vor 65 mindert die Rente um 0,3 Prozent. Wenn Du die Altersrente wegen Arbeitslosigkeit bereits nach Vollendung des 63. Lebensjahres vorzeitig in Anspruch nimmst, fallen Abschläge in Höhe von 7,2 Prozent an, für eine um zwölf Monate vorgezogene Rente musst Du mit Abschlägen in Höhe von 3,6 Prozent rechnen. Der Abschlag gilt für die gesamte Laufzeit Deiner Rente und darüber hinaus auch für eine sich gegebenenfalls anschließende Hinterbliebenenrente.

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