Wenn Du vor dem 1. Januar 1952 geboren bist Altersrente wegen Arbeitslosigkeit
Finanztip-Expertin für Recht
Das Wichtigste in Kürze
Früher konnten Arbeitslose unter bestimmten Bedingungen mit 60 in Rente gehen. Sie mussten dann jedoch einen Abschlag von 18 Prozent in Kauf nehmen. Seit Januar 2006 wurde die Altersgrenze für diese Rente in Monatsschritten auf das 63. Lebensjahr angehoben, entsprechend geringer sind die Abschläge.
Laut Deutscher Rentenversicherung erhalten mehr als zwei Millionen Menschen in Deutschland nach Altersteilzeit oder Arbeitslosigkeit diese Altersrente.
Versicherte haben Anspruch auf eine abschlagsfreie Altersrente wegen Arbeitslosigkeit oder nach Altersteilzeitarbeit nach § 237 SGB VI in Verbindung mit der Anlage 19, wenn alle folgenden Bedingungen erfüllt sind:
Du kannst bereits vor Deinem 65. Geburtstag wegen Arbeitslosigkeit Deine Altersrente beantragen. Dann musst Du jedoch Rentenabschläge hinnehmen: Jeder Monat des früheren Rentenbeginns vor 65 mindert die Rente um 0,3 Prozent. Wenn Du die Altersrente wegen Arbeitslosigkeit bereits nach Vollendung des 63. Lebensjahres vorzeitig in Anspruch nimmst, fallen Abschläge in Höhe von 7,2 Prozent an, für eine um zwölf Monate vorgezogene Rente musst Du mit Abschlägen in Höhe von 3,6 Prozent rechnen. Der Abschlag gilt für die gesamte Laufzeit Deiner Rente und darüber hinaus auch für eine sich gegebenenfalls anschließende Hinterbliebenenrente.
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