Das Wichtigste in Kürze
- Bist Du arbeitslos und krank, bekommst Du bis zu sechs Wochen weiter Arbeitslosengeld (ALG) von der Agentur für Arbeit.
- Anschließend hast Du in der Regel Anspruch auf bis zu 72 Wochen Krankengeld, das Dir Deine Krankenkasse zahlt. Während dieser Zeit ruht Dein Anspruch auf Arbeitslosengeld.
- Bekommst Du Arbeitslosengeld, nachdem Du Krankengeld bezogen hast, berechnet die Agentur für Arbeit Deinen Anspruch mit Deinem Einkommen vor der Arbeitslosigkeit.
Inhalt
- Arbeitslos und krank – was musst Du tun?
- Wie lange bekommst Du weiter Arbeitslosengeld, wenn Du krank bist?
- Wann bekommst Du Krankengeld während der Arbeitslosigkeit?
- Bekommst Du weiter ALG, wenn Dein Kind krank ist?
- Was ist, wenn Du aus dem Krankenstand arbeitslos wirst?
- Bekommst Du Arbeitslosengeld nach Auslaufen vom Krankengeld?
- Was passiert nach Auslaufen des Arbeitslosengelds?
Arbeitslos und krank – was musst Du tun?
Wirst Du während der Arbeitslosigkeit krank, musst Du Dich sofort bei der Agentur für Arbeit melden und mitteilen, wie lange Du voraussichtlich krank sein wirst (§ 311 SGB 3). Das kannst Du telefonisch, über die eServices oder die Kunden-App BA-mobil der Agentur für Arbeit erledigen. Spätestens am dritten Tag nach Deiner Erkrankung musst Du Dir ein ärztliches Attest besorgen, in dem die voraussichtliche Dauer der Krankheit vermerkt ist. Im Einzelfall kann die Agentur eine ärztliche Krankschreibung auch vor Ablauf der Drei-Tage-Frist verlangen (§ 311 Satz 2 SGB 3).
Wie reichst Du Deine Krankschreibung ein?
Bist Du gesetzlich krankenversichert (GKV), ruft die Agentur für Arbeit elektronisch Deine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung bei Deiner Krankenkasse ab. Bist Du in einer privaten Krankenkasse (PKV), musst Du das ärztliche Attest in Papierform der Arbeitsagentur vorlegen.
Dauert die Arbeitsunfähigkeit länger als zunächst bescheinigt, musst Du das der Agentur für Arbeit mitteilen und Dir bei Deinem Arzt oder Deiner Ärztin eine Folgebescheinigung holen (§ 311 Satz 3 SGB 3).
Da Du während der Krankschreibung dem Arbeitsmarkt eine Zeit lang nicht zur Verfügung stehst, ist Dein Status „kurzfristig arbeitsunfähig“.
Wie lange bekommst Du weiter Arbeitslosengeld, wenn Du krank bist?
Du bekommst bis zu sechs Wochen weiter Arbeitslosengeld in voller Höhe, wenn Du während der Arbeitslosigkeit krank bist (§ 146 Abs. 1 SGB 3). Während der Erkrankung hast Du einen Anspruch auf Leistungsfortzahlung, ähnlich wie ein erkrankter Arbeitnehmer – da heißt es Entgeltfortzahlung.
Beispiel: Adrian ist arbeitslos, bekommt Arbeitslosengeld und wird krank. Er bekommt bis zu sechs Wochen von der Agentur für Arbeit Arbeitslosengeld als Leistungsfortzahlung.
Voraussetzung ist, dass Du krank geworden bist, während Du Arbeitslosengeld bezogen hast. Das bedeutet im Umkehrschluss: Leistungsfortzahlung erfolgt nicht,
- wenn Du schon vor Beginn der Arbeitslosigkeit krank warst oder
- wenn Du in einer Zeit krank wirst, in der Dein Anspruch auf Leistung ruht, wie etwa bei einer Sperrzeit.
Bekommst Du länger Arbeitslosengeld, weil Du krank warst?
Nein, Dein Anspruch auf Arbeitslosengeld verlängert sich nicht um den Zeitraum, in dem Du krankgeschrieben bist. Weitere Informationen dazu, wie lange Du ALG beziehen kannst, findest Du in unserem Ratgeber zur Bezugsdauer von Arbeitslosengeld.
Wann bekommst Du Krankengeld während der Arbeitslosigkeit?
Bist Du während der Arbeitslosigkeit länger als sechs Wochen krank, dann bekommst Du ab der siebten Woche in der Regel Krankengeld. Das gilt auch, wenn Du stationär in einem Krankenhaus, einer Vorsorge- oder einer Rehabilitationseinrichtung bist. Krankengeld wird für bis zu insgesamt 78 Wochen von Deiner Krankenkasse gezahlt, wenn Du gesetzlich versichert bist.
Dafür musst Du Deine Krankenkasse informieren und bei der Agentur für Arbeit den Vordruck Veränderungsmitteilung einreichen. Wie hoch das Krankengeld ausfällt, berechnet Deine Krankenkasse. Du erhältst in der Regel nur den Betrag, den Du zuletzt als Arbeitslosengeld bekommen hast (§ 47b SGB 5).
Während Du Krankengeld bekommst, ruht Dein Anspruch auf Arbeitslosengeld (§ 156 Abs. 1 Nr. 2 SGB 3). Damit ist der Leistungsbezug beim Arbeitsamt zunächst einmal beendet.
Beispiel: Birte ist arbeitslos und schon länger als sechs Wochen krankgeschrieben. Sie bekommt ab der siebten Woche kein Arbeitslosengeld mehr, sondern Krankengeld von ihrer gesetzlichen Krankenkasse für bis zu 78 Wochen. Die sechs Wochen Leistungsfortzahlung werden angerechnet, sie kann also insgesamt höchstens 72 Wochen Krankengeld bekommen.
Was musst Du tun, wenn Du wieder gesund bist?
Bist Du wieder gesund, nachdem Du längere Zeit krank warst, kannst Du für die Restdauer Deines Anspruchs wieder Arbeitslosengeld beziehen.
Läuft Dein Krankengeld aus und Du kannst wieder arbeiten, musst Du Dich erneut persönlich bei der Agentur für Arbeit arbeitslos melden, um wieder Arbeitslosengeld zu erhalten. Einen neuen Antrag solltest Du spätestens am ersten Tag nach dem Ende des Krankengelds stellen.
Beispiel: Cem ist arbeitslos geworden und hatte einen Anspruch auf zwölf Monate Arbeitslosengeld. Nach drei Monaten wurde er krank. Erst bekam er sechs Wochen lang von der Agentur für Arbeit weiter Geld. Leider erholte er sich nicht, und wurde länger krankgeschrieben. Die Krankenkasse zahlte 72 Wochen lang Krankengeld. Danach kann Cem wieder Arbeitslosengeld bekommen, wenn er dem Arbeitsmarkt zur Verfügung steht, da sein Anspruch auf Arbeitslosengeld noch nicht ausgeschöpft ist.
Bekommst Du weiter ALG, wenn Dein Kind krank ist?
Wenn Du Dich um Dein krankes Kind kümmern musst, kannst Du weiter Arbeitslosengeld bekommen, obwohl Du dem Arbeitsmarkt in dieser Zeit nicht zur Verfügung stehst (§ 146 Abs. 2 SGB 3). Du bist genauso geschützt wie Arbeitnehmer, die einen Anspruch auf Kinderkrankengeld haben.
Du solltest Dir in einer Arztpraxis Arzt schriftlich bestätigen lassen, dass Du Dein krankes Kind betreuen musst. Diese ärztliche Bescheinigung reichst Du bei der Agentur für Arbeit ein.
Der Staat zahlt das Arbeitslosengeld dann weiter. Im Jahr 2026 kannst Du für bis zu 15 Arbeitstage für jedes Kind Leistungen bekommen. Voraussetzung ist, dass keine andere Person im Haushalt die Betreuung übernehmen kann und das Kind nicht älter als zwölf Jahre alt ist. Es gibt aber eine Grenze: Mehr als 35 Tage im Jahr kannst Du keine Leistungsfortzahlung bekommen, selbst wenn Du mehrere kranke Kinder hast (§ 45 Abs. 2a SGB 5).
Alleinerziehende bekommen für jedes erkrankten Kind, das sie betreuen müssen, bis zu 30 Kinderkranken-Tage. In dieser Zeit müssen sie keine Termine wahrnehmen, Bewerbungen schreiben oder Ähnliches, bei mehreren Kindern insgesamt nicht mehr als 70 Tage im Jahr.
Was ist, wenn Du aus dem Krankenstand arbeitslos wirst?
Bist Du als Arbeitnehmer krank und wirst dann arbeitslos, ohne dass Du vorher noch einmal gearbeitet hast, musst Du bei Deiner Krankenkasse Krankengeld beantragen. Denn gesetzlich Krankenversicherte haben in einer solchen Situation statt eines Anspruchs auf Arbeitslosengeld einen Krankengeldanspruch. Der Grund: Der Anspruch auf Krankengeld entsteht schon mit dem Beginn der Krankheit (§§ 44 Abs. 1 Satz 1, 46 SGB 5).
Gleiches gilt, falls Du schon Krankengeld bezogen hast, dann arbeitslos wirst und weiterhin krank bist. Du bekommst über das Ende des Arbeitsverhältnisses hinaus weiter Krankengeld (§ 192 Abs. 1 Nr. 2 SGB 5).
Beispiel: Diana war in einer Marketingagentur befristet beschäftigt. Vor dem Ende des Arbeitsverhältnisses wurde sie krank. Sie wurde arbeitslos, war aber weiterhin krankgeschrieben. Diana bekommt in diesem Fall kein Arbeitslosengeld, sondern Krankengeld.
Arbeitslos melden solltest Du Dich trotzdem, auch wenn Du kein Arbeitslosengeld bekommst, sondern Krankengeld. Weise jedoch darauf hin, dass Du Arbeitslosengeld erst dann beantragen wirst, wenn die Voraussetzungen dafür vorliegen, Du also wieder gesund bist und eine neue Tätigkeit aufnehmen könntest.
Bekommst Du Arbeitslosengeld nach Auslaufen vom Krankengeld?
Nachdem das Krankengeld ausgelaufen ist, kannst Du Arbeitslosengeld bekommen, wenn Du dafür die Voraussetzungen erfüllst.
Deine Krankenkasse informiert Dich etwa drei Monate, bevor sie das Krankengeld einstellt. Für Dich zur Info: Du kannst höchstens 72 Wochen Krankengeld beziehen. Dieser Übergang vom Krankengeld zum Arbeitslosengeld oder einer anderen Sozialleistung nennt sich Aussteuerung.
Stehst Du dem Arbeitsmarkt zur Verfügung?
Um nach dem Ende des Krankengeldbezugs Arbeitslosengeld zu bekommen, musst Du wieder gesund sein und dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen. Schwierigkeiten kann es geben, wenn Du dem Arbeitsmarkt weiterhin nicht zur Verfügung stehst, weil Du immer noch krank bist.
Dann bist Du aus Sicht der Agentur für Arbeit vielleicht für andere gesundheitlich weniger belastende Tätigkeiten vermittelbar. Eventuell schlägt Dir die Behörde eine Reha-Maßnahme vor, um zu prüfen, ob Du dadurch wieder arbeitsfähig wirst. Um die Zahlungen nicht zu gefährden, solltest Du der Aufforderung nachkommen.
Kannst Du nach dem Ende des Krankengelds wieder arbeiten, kannst Du wieder Arbeitslosengeld bekommen. Das Arbeitslosengeld nach dem Krankengeld wird vom Einkommen vor der Arbeitslosigkeit berechnet, auch wenn dieser Zeitraum schon vor den 78 Wochen Krankheit lag.
Du bekommst also nicht weniger Arbeitslosengeld, nur weil Du vorher Krankengeld bezogen hast. Im Regelfall erhältst Du 60 Prozent des Nettoentgelts, das Du im Durchschnitt in den zwölf Monaten vor Deiner Erkrankung bekommen hast. Wer Kinder hat und noch Kindergeld bezieht, bekommt 67 Prozent des durchschnittlichen Nettogehalts als Arbeitslosengeld.
Musst Du Erwerbsminderungsrente beantragen?
Bist Du wegen Deiner Erkrankung nicht mehr in der Lage, Deinen Job auszuüben, kannst Du eine Erwerbsminderungsrente beantragen. Es kommt jedoch vor, dass das Krankengeld ausläuft, aber der Rentenversicherungsträger noch nicht entschieden hat, ob Du die Erwerbsminderungsrente bekommst.
Die drohende Lücke kannst Du durch Arbeitslosengeld bei Arbeitsunfähigkeit überbrücken (§ 145 SGB 3). Dabei handelt es sich um eine besondere Form des Arbeitslosengeldes. Es wird so lange gezahlt, bis zum Beispiel eine Erwerbsminderungsrente beginnt. Diese Regelung nennt sich Nahtlosigkeitsregelung und sichert den lückenlosen Übergang vom Kranken- zum Arbeitslosengeld und dann in die Erwerbsminderungsrente.
Was passiert nach Auslaufen des Arbeitslosengelds?
Läuft das Arbeitslosengeld aus, weil die Bezugsdauer ausgeschöpft ist, und hast Du keine neue Stelle gefunden, kannst Du beim Jobcenter Grundsicherungsgeld beantragen. Bis zum 30. Juni 2026 nannte sich diese Sozialleistung Bürgergeld.
Grundsicherungsgeld für Arbeitssuchende bekommst Du nur, wenn Du kein ausreichendes Vermögen für Deinen Lebensunterhalt hast. Ein Teil Deines Vermögens bleibt unangetastet, die Grenzen sind abhängig von Deinem Alter (§ 12 Abs. 2 SGB 2).
Das sind die Vermögensfreibeträge, die seit 1. Juli 2026 beim Grundsicherungsgeld gelten.
| Alter | Freibetrag pro Person |
|---|---|
| bis 30 Jahre | 5.000 € |
| ab 31. Lebensjahr | 10.000 € |
| ab 41. Lebensjahr | 12.500 € |
| ab 51. Lebensjahr | 20.000 € |
Quelle: § 12 Abs. 2 SGB 2 (Stand: August 2026)
Mehr dazu im Ratgeber zum Grundsicherungsgeld/Bürgergeld.





