Mobilitätsprämie für Geringverdiener So holst Du Dir Geld für Deinen langen Arbeitsweg zurück

Jörg Leine
Jörg Leine
Experte Steuern

Das Wichtigste in Kürze

  • Wer keine Steuern zahlen muss, kann nichts absetzen.
  • Ein langer Arbeitsweg führte für Geringverdiener deshalb nicht zu einer Steuerersparnis.
  • Die 2021 eingeführte Mobilitätsprämie kann ihnen doch eine Entlastung bringen, wenn sie einen mindestens 21 Kilometer langen Weg zur Arbeit oder Ausbildung haben.

So gehst Du vor

  • Um die Mobilitätsprämie zu erhalten, musst Du zwingend eine Steuererklärung abgeben.

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Wer mehr als 20 Kilometer zur Arbeit fährt und sehr wenig verdient, kann nicht von der seit 2021 erhöhten Entfernungspauschale profitieren. Die Lösung des Gesetzgebers ist die Mobilitätsprämie. Finanztip beantwortet Dir die wichtigsten Fragen dazu.

Wer kann die Mobilitätsprämie bekommen?

Von der Mobilitätsprämie können nur Geringverdiener profitieren, die keine Steuern zahlen müssen - und trotzdem einen recht langen Arbeitsweg haben.

Wer hingegen Steuern zahlt, kann die erhöhten Fahrtkosten in der Steuererklärung mit der Entfernungspauschale absetzen. Denn für diese gilt bis Ende 2025: Du bekommst für jeden Kilometer zur Arbeit 30 Cent, ab dem 21. Kilometer sogar 38 Cent. 

Achtung: Ab dem 1. Januar 2026 beträgt die Entfernungspauschale einheitlich 38 Cent für jeden Kilometer (Steueränderungsgesetz 2025)

Wer ist im Sinne der Mobilitätsprämie ein Geringverdiener? 

Du zählst bei der Mobilitätsprämie als Geringverdiener, wenn Dein zu versteuerndes Einkommen maximal so hoch wie der Grundfreibetrag ist. Denn bis zu diesem, auch Existenzminimum genannten Wert sind keine Steuern fällig. Damit stellen sich die nächsten beiden Fragen: Wie hoch ist der Grundfreibetrag und was ist das zu versteuernde Einkommen?

Wie hoch ist der Grundfreibetrag?

Der Grundfreibetrag wird jedes Jahr neu festgelegt und ist in den vergangenen Jahren recht kräftig gestiegen. Er beträgt:

  • 9.744 Euro im Jahr 2021
  • 10.347 Euro im Jahr 2022
  • 10.908 Euro im Jahr 2023
  • 11.784 Euro im Jahr 2024
  • 12.096 Euro im Jahr 2025
  • 12.348 Euro im Jahr 2026

Was ist das zu versteuernde Einkommen?

Das zu versteuernde Einkommen (zvE) ist nicht das Bruttoeinkommen. Denn davon werden, um auf dieses zvE zu kommen, noch Werbungskosten, Vorsorgeaufwendungen, Sonderausgaben und einiges mehr abgezogen. Du kannst aber sehr einfach erkennen, dass Du mit Deinem zu versteuernden Einkommen unter dem Grundfreibetrag liegst.

Das ist bei Angestellten sicher der Fall, wenn auf dem Gehaltszettel bei der Lohnsteuer 0 Euro steht. Zahlst Du monatlich sehr wenig Lohnsteuer, kannst Du eventuell auch mit Werbungskosten und/oder anderen Ausgaben mit Deinem zvE unter den Grundfreibetrag kommen.

Willst Du mehr über das zvE wissen, schau einfach im Ratgeber über das zu versteuernde Einkommen vorbei. 

Wie lang muss Dein Arbeitsweg für die Mobilitätsprämie sein?

Um die Mobilitätsprämie erhalten zu können, muss Dein einfacher Arbeitsweg mindestens 21 Kilometer lang sein. 

Tipp: Du kannst diesen Weg nicht nur in Deinem eigenen Auto zurücklegen, jedes Verkehrsmittel ist erlaubt. Das gilt sogar, wenn Du im Auto einer anderen Person mitfährst und im besten Fall dafür nichts bezahlst. Als Beispiel sei der Sohn genannt, der jeden Tag bei seiner Mutter im Auto mitfährt: sie zur Arbeit, er zur Ausbildung. Auch jede andere Fahrgemeinschaft zählt. Zudem gilt die Mobilitätsprämie auch für Familienheimfahrten im Rahmen einer doppelten Haushaltsführung.

In der Praxis dürften davon zum Beispiel Auszubildende betroffen sein, die meist mit ihrem Einkommen unter dem Grundfreibetrag liegen, aber durchaus einen längeren Weg zu ihrer Ausbildungsstätte haben können. 

Was ist noch wichtig bei der Mobilitätsprämie?

Die mit dem Steuerjahr 2021 eingeführte Mobilitätsprämie war ursprünglich bis 2026 befristet. Das Steueränderungsgesetz 2025 sieht vor, dass diese Befristung aufgehoben wird.  

Beachte: Die Mobilitätsprämie muss mindestens 10 Euro betragen. Geringere Beträge zahlt das Finanzamt nicht aus. Die Mobilitätsprämie ist in den Paragrafen 101 ff. Einkommensteuergesetz (EStG) geregelt. 

Fühlst Du Dich betroffen von der Mobilitätsprämie? Dann lies gleich weiter und erfahre, wie Du sie beantragst und berechnen kannst.  

Wie kommst Du an die Mobilitätsprämie ran?

Es gibt exakt einen Weg, der Dich zu Deiner Mobilitätsprämie führt. Du musst eine Steuererklärung machen und mit der Anlage Mobilitätsprämie das Geld beantragen. 

Das nennt sich im Steuerdeutsch „Antrag auf Festsetzung der Mobilitätsprämie“. 

Lass Dich also nicht verwirren: Zwar zahlst Du keine Steuern und hast deshalb eigentlich in vielen Fällen nichts mit der Steuererklärung zu tun. Aber um die Mobilitätsprämie zu erhalten, musst Du dann doch die Steuererklärung machen. 

Die Anlage Mobilitätsprämie kannst Du zum Beispiel im Formular-Management-System des Bundesfinanzministeriums finden.

Bist Du angestellt, musst Du in dem Dokument nur in den Zeilen 4 und 5 jeweils eine „1“ eintragen. Die Angaben zu Deinem Fahrtweg gehören in diesem Fall in die Anlage N.

Nutzt Du eine Steuersoftware oder eine Steuer-App, brauchst Du Dich um diese Details aber nicht kümmern. Denn die Programme und Apps befüllen die Formulare im Hintergrund für Dich.

Für welche Jahre kannst Du die Mobilitätsprämie beantragen?

Da Du als Geringverdiener in der Regel keine Steuererklärung machen musst, hast Du dafür bis zu vier Jahre nach dem jeweiligen Steuerjahr Zeit für die Abgabe. Deshalb kannst Du die Mobilitätsprämie mit der jeweiligen Steuersoftware für die Jahre 2024, 2023, 2022 und bis Ende 2025 auch für 2021 beantragen.

Wie hoch ist Deine Mobilitätsprämie?

Wie hoch Deine Mobilitätsprämie ist, hängt von Deinen persönlichen Umständen ab. Wichtig ist vor allem, wie viel Du verdienst und wie lang Dein Fahrweg ist. Zur Erinnerung, dieser muss mindestens 21 Kilometer lang sein.

Wenn Du geduldig bist, machst Du Deine Steuererklärung mit der Anlage Mobilitätsprämie und erfährst im Steuerbescheid, wie viel Du bekommst. 

Willst Du nicht so lange warten, musst Du die Mobilitätsprämie berechnen. Die schlechte Nachricht: Die Ermittlung der Mobilitätsprämie ist sehr kompliziert.

Allgemein gesprochen bestimmt sich die Mobilitätsprämie nach der erhöhten Entfernungspauschale ab dem 21. Entfernungskilometer, soweit diese den Arbeitnehmer-Pauschbetrag von 1.230 Euro übersteigt.

Diese erhöhte Entfernungspauschale ist dann die sogenannte Bemessungsgrundlage. Die Zulage, also Deine Erstattung, beträgt 14 Prozent davon. Das entspricht dem Eingangssteuersatz bei der Einkommensteuer

Klingt kompliziert? Finanztip erklärt Dir das an einem Beispiel. 

Wie berechnest Du die Mobilitätsprämie in fünf Schritten?

Beispiel: Im Jahr 2024 fährt Robin an 210 Arbeitstagen zum Arbeitsplatz. Die einfache Strecke beträgt 40 Kilometer. Er hat noch 100 Euro weitere Werbungskosten und kommt auf ein zu versteuerndes Jahreseinkommen von 10.400 Euro.

Schritt 1: Wie berechnest Du die Werbungskosten?

Zuerst wird die Entfernungspauschale für die ersten 20 Kilometer berechnet. Das sind: 210 Tage x 20 km x 0,30 Euro = 1.260 Euro.

Nun kommt die Ent­fer­nungs­pau­scha­le ab dem 21. Kilometer, das sind zusätzlich 20 Kilometer: 210 Tage x 20 km x 0,38 Euro = 1.596 Euro – die erhöhte Ent­fernungspauschale.

Hinzu kommen weitere 100 Euro Werbungskosten, das ergibt in Summe 2.956 Euro – die gesamten Werbungskosten.

Schritt 2: Welcher Anteil entfällt auf die erhöhte Entfernungspauschale?

Robin steht 2024 eine Werbungskostenpauschale von 1.230 Euro zu. Nur die übersteigenden beruflichen Ausgaben dürfen bei der Berechnung der Mobilitätsprämie berücksichtigt werden.

Du rechnest: 2.956 Euro – 1.230 Euro = 1.726 Euro.

Folglich wird die Werbungskostenpauschale um 1.726 Euro überschritten. Davon entfallen 1.596 Euro auf die erhöhte Entfernungspauschale.

Schritt 3: Wie viel wird der Grundfreibetrag unterschritten?

Das ist einfach: Robin hat ein zu versteuerndes Einkommen von 10.400 Euro, der Grundfreibetrag war 2024 exakt 11.784 Euro.

Du rechnest: 11.784 Euro – 10.400 Euro ergibt 1.384 Euro.

Schritt 4: Welche Werte werden verglichen?

Im nächsten Schritt müssen zwei Beträge miteinander verglichen werden.

Auf der einen Seite der Betrag, um den der Grundfreibetrag unterschritten wird, also 1.384 Euro.

Auf der anderen Seite die erhöhte Entfernungspauschale, also 1.596 Euro.

Der kleinere Betrag wird für die Berechnung der Mobilitätsprämie berücksichtigt, in diesem Fall 1.384 Euro. Denn nur dieser hat keine steuerliche Entlastung gebracht.

Schritt 5: Wie wird die Mobilitätsprämie endgültig berechnet?

Du bist auf der Zielgeraden: Du musst nur 14 Prozent von den eben ermittelten 1.384 Euro berechnen: 1.384 Euro x 14 Prozent = 193,76 Euro.

Ergebnis: Robin beantragt in seiner Steuererklärung 2024 die Mobilitätsprämie. Das Finanzamt setzt in einem Steuerbescheid 193,76 Euro als Zulage fest und zahlt sie aus.

Was passiert bei geringerem Einkommen?

Nehmen wir jetzt an, Robin hätte ein geringeres zvE von 8.500 Euro und 100 Euro weitere Werbungskosten. Es bleibt aber bei einem Fahrtweg von 40 Kilometern und 210 Arbeitstagen.

In diesem Fall kämen in Schritt 3 sogar 3.284 Euro heraus, also 11.784 – 8.500. Dann wären in Schritt 4 die 1.596 Euro der geringere Betrag, Robin würde deshalb – bei gleichem Fahrweg – etwas mehr bekommen, 14 Prozent von 1.596 Euro =223,44 Euro.

Was passiert bei höherem Einkommen?

Wir belassen alles gleich bei Robin, allerdings liegt sein zu versteuerndes Einkommen jetzt bei 11.500 Euro. Dann wären es in Schritt 3 nur noch 11.784 - 11.500 = 284 Euro. Dann würde er – wieder bei gleichem Fahrweg – nur 39,76 Euro Erstattung bekommen.

Gibt es eine Faustregel für die Mobilitätsprämie?

Ja, im Prinzip gibt es sogar zwei Faustregeln:

  • Je näher das zu versteuernde Einkommen am Grundfreibetrag liegt, desto weniger Zuschlag erhältst Du, ganz egal, wie lang Dein Fahrweg ist.
  • Je geringer Dein Einkommen und je länger Dein Fahrtweg, desto höher wird die Mobilitätsprämie ausfallen.

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