Einkommensteuer Das musst Du über die Einkommensteuer wissen

Jörg Leine
Finanztip-Experte für Steuern

Das Wichtigste in Kürze

  • Die Einkommensteuer wird auf das Einkommen sogenannter natürlicher Personen erhoben, also von echten Menschen und nicht von Unternehmen.
  • Sie wird durch das Einkommensteuergesetz (EstG) sowie weitere Gesetze und Verordnungen geregelt.
  • Wird von der Steu­er­er­klä­rung gesprochen, ist meist die Ein­kom­men­steu­er­er­klä­rung gemeint.

So gehst Du vor

  • Die Steu­er­er­klä­rung machst Du am besten mit einem Steuerprogramm oder einer Steuer-App.
  • Wir empfehlen für alle Fälle Wiso Steuer 2023 und Steuersparerklärung 2023 (ohne Photovoltaik). 
  • Wenn Du nicht selbstständig bist, reicht meist unser Preis-Leistungs-Tipp Tax 2023.
  • Für sehr einfache Fälle bietet sich auch eine Steuer-App an. In unserem ausführlichen App-Test haben uns Steuerbot, Wiso Steuer und Taxfix besonders überzeugt.

Gewerbesteuer, Erbschafts­steuer, Abgeltungssteuer – und es gibt noch einige andere Steuerarten. Doch im alltäglichen Sprachgebrauch heißt es oft nur die Steuer oder die Steuern. Und damit meinen wir in der Regel die Einkommensteuer. Zum Beispiel, wenn vom „von der Steuer absetzen“ oder der Steu­er­er­klä­rung die Rede ist. Doch was ist die Einkommensteuer, wer zahlt sie und was ist dann die Lohnsteuer? Diese und andere Fragen beantworten wir in diesem Ratgeber.

Was ist die Einkommensteuer?

Wir hatten es bereits ganz oben geschrieben, dass die Einkommensteuer (kurz ESt) auf das Einkommen natürlicher Personen erhoben wird. Auf der anderen Seite steht die Körperschaftsteuer, die für Kapitalgesellschaften (wie GmbH und AG) fällig wird. Und wer sich jetzt fragt, was mit den sogenannten Personengesellschaften (wie GbR und OHG) ist: Hier unterliegen die Gewinnanteile der Gesellschafter der Einkommensteuer. 

Die Einkommensteuer ist zudem eine direkte Steuer und zählt zu den sogenannten Gemeinschaftsteuern. Letzteres ist einfach erklärt, denn in einem solchen Fall teilen sich der Bund, die Bundesländer und gegebenenfalls die Gemeinden die Einnahmen aus der jeweiligen Steuer. Bei der Einkommensteuer gibt es aktuell die folgende Aufteilung: Der Bund und die Bundesländer erhalten jeweils 42,5 Prozent der Einnahmen, die vielen Gemeinden teilen die restlichen 15 Prozent unter sich auf. Klingt ungerecht für die vielen Städte und Gemeinden? Nun, es gibt auch Steuern, welche die Kommunen ganz allein für sich haben. Das sind zum Beispiel die Gewerbesteuer und die Grundsteuer. Und die 16 Länder streichen unter anderem die Erbschafts­steuer und die Grunderwerbsteuer komplett ein. 

Zum Abschluss des Kapitels noch eine Zahl: im Jahr 2021 wurden durch die Lohn- und Einkommensteuer 290 Milliarden Euro eingenommen, das ist mehr als ein Drittel des gesamten Steueraufkommens in Deutschland.

Unterschied Einkommensteuer Lohnsteuer

Wer gerade aufmerksam gelesen hat, sollte drüber gefallen sein: Es gibt auch noch die Lohnsteuer. Und Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zahlen diese jeden Monat, beziehungsweise der Chef oder die Chefin überweist die Lohnsteuer direkt ans Finanzamt. Die Höhe der Steuer ist dabei abhängig vom Gehalt und der Steuerklasse.

Zahlst Du in diesem Fall also keine Einkommensteuer, sondern nur Lohnsteuer? Klare Antwort: Ja, Du zahlst Lohnsteuer und die Statistik erfasst das auch separat. Aber gleichzeitig ist die Lohnsteuer nur eine sogenannte Erhebungsform der Einkommensteuer. Das gilt übrigens auch für die Kapitalertragsteuer

Du leistest jeden Monat mit Deiner Lohnsteuer eine Vorauszahlung auf Deine zu zahlende Einkommensteuer. In der Steu­er­er­klä­rung werden Deine Lohnsteuerzahlungen angerechnet. Hast Du keine Sachen zum Absetzen, ergeben diese monatlichen Lohnsteuerzahlungen in guter Näherung Deine jährliche Einkommensteuer. Deshalb auch noch eine kleine Eselsbrücke am Ende dieses Abschnitts: Lohnsteuer ist monatlich zu zahlen, Einkommensteuer einmal im Jahr.

Fünf Grundprinzipien der Einkommensteuer

Wie die Einkommensteuer funktioniert, regelt das Einkommensteuergesetz (EstG) in mehr als 120 Paragrafen. Sehr detailliert und in der Regel für Laien nahezu unverständlich. Immerhin lassen sich Grundprinzipien ausmachen, von denen wir jetzt kompakt und leicht verständlich fünf aufzählen. 

  • Prinzip der Leistungsfähigkeit: Hier spielen mehrere Faktoren eine Rolle. Personen mit nahezu gleichem Einkommen sollen gleich besteuert werden (horizontale Gleichbehandlung). Und bei unterschiedlichen Einkommen gibt es eine unterschiedliche Besteuerung (vertikale Gleichbehandlung). Zudem greift die „Ist-Besteuerung“, die ausschließen soll, dass fiktive Dinge besteuert werden. Dann greifen noch das objektive und das subjektive Nettoprinzip. Mit dem objektiven wird klar gemacht, dass für die Ermittlung des Einkommens die Einkünfte herangezogen werden. Und diese bestehen wiederum aus den Einnahmen abzüglich der Ausgaben, die zur Erzielung dieser Einnahmen nötig waren. Einfachstes Beispiel bei Angestellten: Die Ausgaben zur Sicherung des Arbeitseinkommens heißen Werbungskosten. Das subjektive Nettoprinzip stellt klar, dass existenzsichernde Aufwendungen steuerfrei bleiben, etwa der Grundfreibetrag
  • Prinzip der Individualbesteuerung: Vereinfacht gesagt heißt das, dass immer eine (natürliche) Person und deren persönlichen Einkünfte besteuert werden. Ehepaare gelten übrigens beim Ehegattensplittung steuerlich als eine Person. 
  • Einmalerfassung als Prinzip: Der Einkommensteuer unterliegen nur sogenannte marktoffenbare Einnahmen, also nur solche, die nicht komplett im privaten Bereich erzielt werden. Ohne Markt sind zum Beispiel Erbschaften und Schenkungen zu sehen. Das EstG unterscheidet sieben verschiedene Einkunftsarten, etwa Einkünfte aus selbstständiger und nichtselbstständiger Arbeit, Kapitalvermögen und Gewerbebetrieb. 
  • Prinzip der Abschnittsbesteuerung: Einkommen soll versteuert werden, aber exakt einmal. Nicht mehr und nicht weniger. Wird Einkommen zwei Mal versteuert, spricht man von Dop­pel­be­steu­er­ung. Und die darf es nach diesem Prinzip nicht geben. Der bekannteste Fall von potenzieller Dop­pel­be­steu­er­ung ist die bei den Renten.

Wird Einkommen immer besteuert?

Kurze Antwort: ja. Aber wie Dein Einkommen besteuert wird, hängt zum Beispiel auch davon ab, wo Du wohnst – und wo Du Einkünfte erzielst.

  • Lebst Du in Deutschland, bist Du „unbeschränkt steuerpflichtig“ und all Deine Einkünfte weltweit werden hier besteuert – das sogenannte Welteinkommensprinzip. Ausnahmen gibt es mittels Doppel­besteuerungs­abkommen zwischen Deutschland und dem jeweiligen Land. Diese Abkommen sollen dafür sorgen, dass Einkommen nicht doppelt besteuert wird.
  • Liegt Dein Wohnsitz im Ausland, bist Du „beschränkt steuerpflichtig“, solange Du noch irgendwelche Einkünfte in Deutschland erzielst. Wenn Du mehr zu diesem Thema wissen willst, schau einfach in den Ratgeber Steuerpflicht.

Wir haben am Anfang gesagt, dass Einkommen immer besteuert wird. Das bedeutet aber nicht, dass Du auch tatsächlich Steuern zahlen musst. Denn das deutsche Steuerrecht kennt jede Menge Freibeträge, Pauschbeträge und Freigrenzen, ausführlich nachzulesen im Ratgeber Steuerfreibetrag. Es kann also durchaus passieren, dass Du am Ende keine oder nur recht wenig Steuern zahlst.

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Wir wird die Einkommensteuer berechnet?

Wir könnten jetzt einerseits sagen: Gib jedes Jahr Deine (Einkommen-) Steu­er­er­klä­rung ab – dann berechnet das Finanzamt Deine Einkommensteuer und Du kannst diese im Steuerbescheid nachlesen. Aber es gibt andererseits gute Gründe zu wissen, wie die Einkommensteuer im Prinzip berechnet wird. Denn mit diesem Wissen lassen sich einfacher Steuern sparen.

Was ist das zu versteuernde Einkommen?

Die vorentscheidende Rolle für die Höhe Deiner Einkommensteuer spielt das zu versteuernde Einkommen (zvE). Denn auf dieses wird Dein persönlicher Steuersatz angewendet. 

In manchen Fällen kommen jetzt noch weitere „Extras“ hinzu, aber meist wird dann auf das zu versteuernde Einkommen der entsprechende Steuersatz angewendet und die Einkommensteuer ermittelt.

Erst danach werden Kosten für haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerkerleistungen abgezogen.

Warst Du angestellt, wird an dieser Stelle in der Steuerberechnung auch Deine übers Jahr gezahlte Lohnsteuer angerechnet. Bei Selbstständigen entsprechend die geleisteten Steuervorauszahlungen.

Fazit: Du kennst jetzt die Grundlagen der Einkommensteuer. Wenn es an die praktische Umsetzung bei der Steu­er­er­klä­rung geht, empfehlen wir von Finanztip eine gute Steuersoftware oder Steuer-App. Die kostenlose Variante mit Elster ist nur ratsam, wenn Du Dich schon viel besser mit Steuern auskennst.

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