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Inhalt
Viele alte Öl- und Gasheizungen sind ineffizient und teuer. Der Staat unterstützt Dich deshalb beim Umstieg auf eine klimafreundliche Heizung mit hohen Zuschüssen. Ein Großteil der bestehenden Heizungen ist nach Angaben des Bundesverbands des Schornsteinfegerhandwerks über zwanzig Jahre alt und sollte ersetzt werden – manche müssen nach dreißig Jahren sogar verpflichtend ausgebaut werden. Welche Förderungen es gibt und wie Du sie bekommst, erklären wir Dir in diesem Ratgeber.
Die staatliche Heizungsförderung bekommst Du, wenn Du in einem bestehenden Gebäude eine klimafreundliche Heizung einbauen lässt, egal ob Du selbst darin wohnst oder es vermietest. Wichtig ist nur, dass Deine neue Heizung überwiegend erneuerbare Energien nutzt.
Gefördert werden Heizungen im Bestand, also nicht im Neubau. Du kannst die Förderung beantragen, wenn Du Eigentümerin oder Eigentümer eines Ein- oder Mehrfamilienhauses bist. Das gilt sowohl für selbstgenutzte Immobilien als auch für vermietete Objekte.
Die Förderanträge stellst Du bei der staatlichen Förderbank KfW im Förderprogramm 458.
Quelle: KfW, Finanztip-Darstellung (Stand: Dezember 2025)
Zuschüsse bekommst Du, wenn Du eine der folgenden Heizungsarten einbauen lässt:
Nicht gefördert werden Stromdirektheizungen wie Nachtspeicheröfen oder Infrarotheizungen und alle fossilen Heizungsarten, also zum Beispiel Gas- oder Ölheizungen.
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Der Staat übernimmt je nach Heizungsart und Deiner Situation bis zu 70 Prozent der Kosten, dazu kommen gegebenenfalls noch 2.500 Euro extra für besonders emissionsarme Biomasseheizungen wie Pelletheizungen.
Die Heizungsförderung setzt sich aus einer Grundförderung und mehreren Bonusförderungen zusammen. Einige Boni gelten nur für selbstnutzende Eigentümer, andere für alle.
Für jede neu eingebaute, klimafreundliche Heizung gibt es eine Grundförderung von 30 Prozent, unabhängig davon, ob Du im Haus wohnst oder es vermietest.
Gefördert werden:
Je nach Heizungsart und persönlicher Situation kannst Du vier verschiedene Boni kombinieren und so insgesamt bis zu 70 Prozent Zuschuss erhalten.
Der Effizienzbonus: Für Erdwärmepumpen und Luft-Wasser-Wärmepumpen mit natürlichem Kältemittel gibt es zusätzlich fünf Prozent.
Der Emissionsminderungszuschlag: Wenn Du eine Biomasseheizung wählst, die besonders wenig Feinstaub ausstößt, nämlich maximal 2,5 mg/m³, bekommst Du einmalig 2.500 Euro extra.
Der Klimageschwindigkeits-Bonus: Diesen Bonus in Höhe von 20 Prozent gibt es, wenn Du in Deinem Eigenheim den Heizungstausch bis zum 31. Dezember 2028 durchführst. Danach sinkt er alle zwei Jahre um drei Prozent.
Voraussetzung: Deine bestehende Heizung ist
Du musst das Haus außerdem selbst bewohnen, um den Bonus nutzen zu können.
Bei Biomasse gibt es den Bonus nur, wenn sie mit Solarthermie, Photovoltaik mit elektrischer Warmwasserbereitung oder einer Wärmepumpe kombiniert wird.
Der Einkommensbonus: Den Einkommensbonus in Höhe von 30 Prozent bekommst Du, wenn Du das Haus selbst bewohnst und Dein Haushalt ein zu versteuerndes Einkommen von maximal 40.000 Euro pro Jahr hat.
Die Grundlage dafür: der Durchschnitt der Einkommen des zweiten und dritten Jahres vor Antragstellung. Stellst Du den Antrag 2025, geht es also um die Jahre 2022 und 2023. Nachweisen musst Du das Einkommen über die Einkommensteuerbescheide aller Eigentümer und deren Ehe- und Lebenspartner.
Im Folgenden haben wir Dir die einzelnen Förderungen noch einmal zusammengestellt.
| selbstnutzende Eigentümer | Vermieter | |
|---|---|---|
| Grundförderung | 30 Prozent | 30 Prozent |
| Klima-Geschwindigkeitsbonus | 20 Prozent1 | -4 |
| Einkommens-Bonus | 30 Prozent | -4 |
| Effizienzbonus2 | 5 Prozent | 5 Prozent |
| Emissionsminderungszuschlag3 | 2.500 Euro | 2.500 Euro |
| maximale Förderung: | 70 Prozent zzgl. ggf. 2.500 Euro | 30 – 35 Prozent zzgl. ggf. 2.500 Euro |
1 Diese Förderhöhe gilt bis spätestens zum 31.12.2028. Danach sinkt der Klima-Geschwindigkeitsbonus alle zwei Jahre um drei Prozent.
2 Der Effizienzbonus wird für Erdwärmepumpen sowie für Luft-Wasser-Wärmepumpen mit natürlichem Kältemittel gewährt.
3 Der Emissionsminderungszuschlag wird für Biomasseheizungen mit einem besonders niedrigen Staub-Emissionsgrenzwert gewährt.
4 Die Boni gelten nicht für diesen Personenkreis.
Quelle: Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) (Stand: 3. Dezember 2025)
Du kannst alle Förderboni miteinander kombinieren, maximal werden aber 70 Prozent der förderfähigen Kosten übernommen. Diese liegen für ein Einfamilienhaus bei 30.000 Euro. Das heißt, dass Du für ein Einfamilienhaus maximal 21.000 Euro Zuschuss bekommst, zuzüglich dem Emissionsminderungszuschlag, wenn Du Dich für eine entsprechende Biomasseheizung entscheidest.
Für Mehrfamilienhäuser erhöhen sich die förderfähigen Kosten:
Beispiel: Für ein Zweifamilienhaus sind 45.000 Euro an Kosten förderfähig und bis zu 31.500 Euro an Zuschuss möglich.
Damit Du den Zuschuss bekommst, musst Du zuerst einen Antrag im KfW-Programm 458 stellen. Das geht komplett online über das Online-Portal Meine KfW.
Wichtig: Ohne vorherigen Vertrag mit einer Fachfirma kannst Du keinen Antrag einreichen.
Für die Antragstellung benötigst Du:
Schritt 1: Lass die neue Heizung planen und hol Angebote ein
Wende Dich an erfahrene Heizungsfachfirmen oder an Energieberater, die sich Haus und Heizung als Gesamtbild anschauen. Wenn Du weißt, welche Art der Heizung Du nutzen möchtest, hol am besten mehrere Angebote ein, um Preise und Leistungen vergleichen zu können.
Wichtig: Eine neue Heizung sollte gut geplant sein und auch zu Deinem Haus passen. Denn Du triffst damit eine Entscheidung für die nächsten 15 bis 20 Jahre.
Schritt 2: Schließ einen Liefer- und Leistungsvertrag mit einer Fachfirma ab
Sobald Du Dich für ein Angebot entschieden hast, musst Du einen Liefer- und Leistungsvertrag mit einer auflösenden oder aufschiebenden Bedingung mit der Fachfirma abschließen. Das ist Voraussetzung für den Förderantrag.
Diese Bedingung sagt aus, dass der Vertrag über die Installation für die neue Heizung nur in Kraft tritt, wenn Du auch die Förderung bewilligt bekommen hast.
In dem Vertrag muss neben der aufschiebenden oder auflösenden Bedingung auch das voraussichtliche Datum des Einbaus der neuen Heizung enthalten sein. Das Datum muss innerhalb der nächsten 36 Monate liegen.
Aufschiebende Bedingung: Dieser [Kaufvertrag tritt / Vertrag tritt hinsichtlich der Liefer- und Leistungspflichten zur Umsetzung] erst und nur insoweit in Kraft, wenn und soweit [das BAFA / die KfW] den Antrag [nur bei Kaufverträgen: zur Förderung [Bezeichnung Einzelmaßnahme / eines Sanierungsvorhabens]] bewilligt und die Förderung mit einer Zusage gegenüber der antragstellenden Vertragspartei zugesagt hat (aufschiebende Bedingung). Die antragstellende Vertragspartei wird die jeweils andere Vertragspartei über den Eintritt der Bedingung unverzüglich in Kenntnis setzen.
Auflösende Bedingung: Dieser [Kaufvertrag erlischt / Vertrag erlischt hinsichtlich der Liefer- und Leistungspflichten zur Umsetzung], sobald und soweit [das BAFA / die KfW] den Antrag zur Förderung [Bezeichnung Einzelmaßnahme / eines Sanierungsvorhabens] nicht bewilligt, sondern ablehnt und die Förderung nicht mit einer Zusage gegenüber der antragstellenden Vertragspartei zusagt, sondern mit einem Ablehnungsbescheid versagt (auflösende Bedingung). Die antragstellende Vertragspartei wird die jeweils andere Vertragspartei über den Eintritt der Bedingung unverzüglich in Kenntnis setzen.
Quelle: Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (Stand: Dezember 2025)
Schritt 3: Erhalte die Bestätigung zum Antrag
Damit Du den Antrag stellen kannst, bekommst Du von der Fachfirma oder Deinem Energieberater eine Bestätigung zum Antrag (BzA). Sie enthält alle notwendigen Angaben zu Deiner neuen Heizung, die die KfW braucht.
Diese BzA hat eine ID-Nummer, die Du im Antrag angeben musst. Aus der ID können alle notwendigen Daten gelesen werden, sodass Du keine komplizierten Angaben mehr machen musst.
Schritt 4: Stell den Antrag im KfW-Portal
Registriere Dich im KfW-Portal mit einem Benutzernamen und Deiner E-Mail-Adresse und starte dann den Antrag. Wenn der Andrang im Portal gerade hoch ist, kann es sein, dass Du in einem virtuellen Warteraum landest.
Wenn Du den Antrag startest, musst Du bestätigen, dass Du keine falschen Angaben machst und in den nächsten Schritten Deinen Liefer- und Leistungsvertrag hochladen und die BzA-ID eingeben.
Qualifizierst Du Dich für den Einkommensbonus, musst Du das im nächsten Schritt bestätigen. Im Folgenden gibst Du noch Deine persönlichen Daten ein und kannst anschließend noch einmal alle Angaben kontrollieren, bevor Du den Antrag absendest.
Im Portal wird Dir bereits der voraussichtliche Zuschussbetrag anhand Deiner Angaben angezeigt. Der Antrag selbst wird ebenfalls innerhalb kürzester Zeit genehmigt. Oft vergehen nur wenige Minuten, bis Du im Portal bereits die Genehmigung einsehen kannst.
Schritt 5: Lass die neue Heizung einbauen
Jetzt, nachdem Du die Zusage erhalten hast, kannst Du die neue Heizung einbauen lassen. Dafür hast Du insgesamt 36 Monate Zeit. Sind die Arbeiten fertig, bekommst Du von der Fachfirma oder Deinem Energieberater eine Bestätigung nach Durchführung (BnD). Darin wird bestätigt, dass die Heizung wie geplant eingebaut wurde und alle Förderkriterien erfüllt.
Achtung: Wenn Du die Heizung bezahlst, darf das nicht bar passieren. Beantragst Du die Auszahlung, musst Du die Rechnung vorlegen können.
Jetzt musst Du nur noch die Auszahlung beantragen.
Nachdem die Heizung eingebaut und bezahlt ist, lädst Du alle Nachweise wieder im Portal „Meine KfW“ hoch.
Zuerst musst Du Dich als Zuschussempfänger oder -empfängerin identifizieren. Das funktioniert über Video-Identifizierung, den Schufa-Identitäts-Check oder das Postident-Verfahren. Anschließend kannst Du die notwendigen Unterlagen und Nachweise hochladen.
Es gibt Unterlagen, die müssen alle Antragstellenden einreichen, andere sind nur notwendig, wenn Du bestimmte Boni beantragt hast.
Das sind die Unterlagen, die du je nach Situation brauchst:
Grundsätzlich:
Für den Klima-Geschwindigkeitsbonus:
Für den Einkommensbonus:
Bei den Rechnungen für den Heizungstausch musst Du darauf achten, dass die Adresse des Hauses aufgeführt wird, in dem die Heizung eingebaut wurde. Außerdem muss die Rechnung auf Deutsch und in Euro ausgestellt sein und nicht bar bezahlt worden sein. Auch die Steuernummer oder Umsatzsteuer-ID des Fachunternehmens muss darauf vermerkt sein.
Die Meldebestätigung und den Grundbuchauszug brauchst Du für den Klima-Geschwindigkeitsbonus und den Einkommensbonus, da diese nur von selbstnutzenden Eigentümern beantragt werden können. Für den Einkommensbonus müssen diese beiden Unterlagen außerdem für alle dort gemeldeten Eigentümer und alle dort gemeldeten Ehe- und Lebenspartner und -partnerinnen der Eigentümer eingereicht werden.
Die Einkommenssteuerbescheide, die Du für den Einkommensbonus benötigst, müssen vom zweiten und dritten Jahr vor Antragstellung sein. Wenn Du den Antrag also 2025 gestellt hast, sind die Bescheide aus den Jahren 2023 und 2022 relevant. Achtung: Es werden keine anderen Dokumente wie Lohnsteuerbescheinigungen oder Rentenbescheide akzeptiert. Hast Du in den Vorjahren keine Einkommenssteuererklärung gemacht, kannst Du das noch rückwirkend tun – für vier Jahre nämlich. Lies mehr dazu in unserem Ratgeber zur Einkommenssteuerklärung.
Für die Einreichung der Nachweise musst Du Fristen beachten: Sechs Monate nach der letzten Rechnung musst Du die Nachweise hochgeladen haben, spätestens aber sechs Monate nach Ablauf des Bewilligungszeitraums.
Sind alle Nachweise eingereicht, folgt die Prüfung der Unterlagen. Wenn es keine Rückfragen gibt, wird Dir nach der Überprüfung der Zuschuss für Deine Heizung auf Dein Bankkonto ausgezahlt.
Neue Heizung, Dämmung oder Fenster: In unserem Ratgeber-Buch findest Du alle Grundlagen zur energetischen Sanierung. Mit hilfreichen Checklisten und den besten Tipps der Experten.
Wenn Du Deine Heizung noch nicht tauschen willst, kannst Du viele Optimierungsmaßnahmen mit 20 Prozent Zuschuss fördern lassen. Maximal gibt es 60.000 Euro pro Wohnung und Kalenderjahr.
Durch eine Heizungsoptimierung kannst Du ihre Effizienz steigern und benötigst so weniger Brennstoff. Das schont Deinen Geldbeutel und die Investitionen spielen sich innerhalb weniger Jahre von selbst wieder ein.
Die Förderung kannst Du beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (Bafa) beantragen. Sie läuft im Programm „Einzelmaßnahmen“ der Bundesförderung für energieeffiziente Gebäude (BEG).
Du kannst Dir alle Maßnahmen fördern lassen, die auf der Liste der förderfähigen Kosten des Bafa stehen.
Dazu gehören:
Gefördert werden die Kosten für Material, Handwerks- oder Ingenieurarbeiten sowie die Mehrwertsteuer darauf.
Die Förderung stellt gewisse Voraussetzungen an die Mindestinvestitionssumme, Deine Heizungsanlage und Dein Haus.
Folgende Regeln gelten:
Um einen Zuschuss zu erhalten, musst Du in jedem Fall einen hydraulischen Abgleich durchführen lassen. Ist dies nicht möglich, ist ein normgerechter Heizungscheck vorzunehmen.
Über dieses Programm kannst Du Dir übrigens auch einzelne Sanierungsmaßnahmen fördern lassen, um Den Energiebedarf Deines Hauses zu senken. Möchtest Du das Dach oder die Fassade dämmen oder die Fenster tauschen, kannst Du das Programm nutzen. Lies mehr dazu in unserem Ratgeber zu Bafa Einzelmaßnahmen.
Die Optimierung Deiner Heizungsanlage kann ein großer Hebel für Ihre Effizienz sein. Und je effizienter sie arbeitet, desto mehr Brennstoff und Geld sparst Du. Häufig wurden ältere Heizungsanlagen eingebaut, ohne dass die wirklich auf das Haus angepasst wurden. Sie funktionieren zwar, aber nicht so gut, wie sie könnten.
Hier sind zwei beispielhafte Maßnahmen für eine Optimierung:
Ein hydraulischer Abgleich sorgt dafür, dass sich die Wärme in Deinem Haus gleichmäßiger verteilt. Das kann nötig sein, wenn Du Dein Heizverhalten geändert hast – beispielsweise einzelne Räume weniger beheizt, weil ein Kind ausgezogen ist oder nachdem Du neue Fenster eingebaut hast. Die Folge: Dein Kessel heizt viel stärker als nötig. Was Dir ein hydraulischer Abgleich bringt und was er kostet, liest Du auch in unserem Ratgeber zum hydraulischen Abgleich.
Eine ältere Umwälzpumpe gehört in der Regel zu den Stromfressern im Haus. 400 bis 600 Kilowattstunden benötigt sie im Jahr. Eine hocheffiziente Pumpe verbraucht 80 Prozent weniger – also nur noch 80 bis 120 Kilowattstunden. Die Kosten von 400 Euro für die neue Pumpe hast Du nach vier bis fünf Jahren wieder drin. Mit der Förderung rechnet sich die Investition unseren Berechnungen zufolge schon nach drei Jahren.
Für den Heizungstausch gibt es neben der Zuschussförderung noch weitere Fördermöglichkeiten, etwa den Ergänzungskredit, die steuerliche Abschreibung oder regionale Förderprogramme. Manche von ihnen kannst Du mit der Heizungsförderung kombinieren, andere nicht. Grundsätzlich solltest Du immer prüfen, welche Fördermittel für Dein Vorhaben sinnvoll sind.
Quelle: Finanztip-Darstellung (Stand: Dezember 2025)
Wenn Dir das Geld für die Investition in eine neue Heizung oder eine andere energetische Sanierungsmaßnahme zunächst fehlt, kannst Du einen zinsgünstigen Ergänzungskredit aufnehmen. Wie die Heizungsförderung wird er auch bei der KfW beantragt, nämlich im KfW-Programm 358.
Das Wichtigste auf einen Blick:
Voraussetzung ist, dass Du eine Zuschusszusage für den Heizungstausch von der KfW oder einen Zuwendungsbescheid für Einzelmaßnahmen der energetischen Sanierung vom Bafa erhalten hast.
Mehr Informationen zu dieser Finanzierungsmöglichkeit findest Du in unserem Ratgeber zum Ergänzungskredit.
Wenn Du nicht nur die Heizung, sondern Dein gesamtes Haus energetisch sanieren willst, kann Programm 261 der KfW attraktiver sein als einzelne Zuschüsse.
Das bekommst Du:
Nicht gefördert werden Öl-, Gas- oder Stromspeicherheizungen.
Die aktuellen Konditionen und alles, was Du zu diesem Kredit wissen musst, liest Du in unserem Ratgeber zu KfW 261.
Statt Förderung kannst Du einen Teil der Kosten steuerlich absetzen: bis zu 20 Prozent über drei Jahre verteilt.
Wichtig:
Wie viel Kosten Du absetzen kannst und was Du dabei beachten musst, findest Du in unserem Ratgeber zu Steuererleichterungen bei energetischer Sanierung.
Kommunale Fördermittel kannst Du in der Regel mit staatlichen Fördergeldern kombinieren und so mehr Zuschuss erhalten. Das Gute: Viele Bundesländer und Kommunen bieten eigene Fördergelder für unterschiedlichste Maßnahmen. Auch der Wechsel zu einer klimafreundlichen Heizung wird oft gefördert.
Um zu prüfen, ob es in Deinem Bundesland oder Deiner Kommune gesonderte Förderprogramme gibt, kannst Du den Fördermittelcheck des gemeinnützigen Beratungsportals co2online nutzen.
Suchst Du speziell nach Zuschüssen für eine Wärmepumpe, kannst Du auch in unserem Ratgeber zur Wärmepumpen-Förderung vorbeischauen.
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Es gibt fünf Gründe, Deine Öl- und Gasheizung zu ersetzen:
Im Gebäudeenergiegesetz (§ 71 GEG) werden die Heizungsarten festgelegt, die Du seit 2024 noch einbauen darfst. Dazu gehören zum Beispiel Wärmepumpen, Pelletheizungen und Fernwärme.
Es gibt aber diverse Möglichkeiten, mit denen Du die Vorgaben erfüllen kannst:
Beratungsmöglichkeiten findest Du beispielsweise bei den Verbraucherzentralen, Online-Agenturen oder Energieberatern. Eine Beratung hilft Dir, Fehlentscheidungen zu vermeiden und passende Förderchancen zu nutzen. Denn bei der Wahl der passenden Heizung tauchen schnell viele Fragen auf: Was ist technisch möglich? Welche Förderung passt zu Dir? Und mit welcher Lösung sparst Du langfristig Geld?
Ein erstes Beratungsgespräch ist über die Energieberatung der Verbraucherzentralen möglich – vor Ort oder am Telefon und jeweils kostenfrei. Dort erfährst Du, welche Heiz- und Fördermöglichkeiten für Dich sinnvoll sind. Außerdem kommen die Experten der Energieberatung auf Wunsch zu Dir nach Hause. Dieser Detail-Check kostet 40 Euro, für Einkommensschwache ist er kostenfrei.
Einen sehr umfangreichen, dafür aber kostenaufwendigen Dienst bieten Dir Energieeffizienz-Experten (EEE), das sind speziell zertifizierte Energieberater. Um einen solchen zu finden, kannst Du das Portal der deutschen Energieagentur (Dena) nutzen. Auch für die Energieberatung gibt es Fördermittel beim Bafa. Der Energieberater inspiziert dabei nicht nur Deine Heizung, sondern das gesamte Haus und macht Vorschläge zur energetischen Sanierung des Gebäudes. Wenn Du Dir hierbei einen individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) erstellen lässt, bekommst Du in vielen Fällen noch eine Extra-Förderung von fünf Prozent.
Lies mehr dazu in unserem Ratgeber zur Energieberatung.
Einen Überblick über die Alternativen zu Deiner bestehenden Heizung liefert Dir das Online-Tool Wärmekompass der Agentur für erneuerbare Energien. Über den Rechner erhältst Du auch eine Angabe, mit welchen Investitionskosten Du je nach Heiztechnik rechnen kannst.
* Was der Stern bedeutet:
Finanztip ist kein gewöhnliches Unternehmen, sondern gehört zu 100 Prozent zur gemeinnützigen Finanztip Stiftung. Die hat den Auftrag, die Finanzbildung in Deutschland zu fördern. Alle Gewinne, die Finanztip ausschüttet, gehen an die Stiftung und werden dort für gemeinnützige Projekte verwendet – wie etwa unsere Bildungsinitiative Finanztip Schule.
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