KfW-Förderung für Heizungen So kommst Du an den Zuschuss für eine neue Heizung

Sandra Duy
Sandra Duy
Expertin Energetische Sanierung

Das Wichtigste in Kürze

  • Wenn Du auf Wärmepumpe, Fernwärme oder Biomasse umsteigst, übernimmt der Staat über die KfW bis zu 70 Prozent der Kosten für Deine neue Heizung.
  • Den Antrag auf Zuschüsse für die neue Heizung stellst Du direkt bei der staatlichen Förderbank KfW.
  • Fördermittel kannst Du auch bekommen, wenn Du neue Heizkörper, effiziente Pumpen oder Heizungsthermostate installieren lässt. Die Anträge dafür laufen über das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (Bafa).

So gehst Du vor

  • Lass Dich beraten: Die Energieberatung der Verbraucherzentrale, eine Fachfirma oder ein Energieeffizienz-Experte findet die passende Heizungsanlage für Dein Haus.
  • Schließ einen Liefer- und Leistungsvertrag mit einer Heizungsfirma ab und stell dann den Förderantrag im KfW-Kundenportal „Meine KfW“.
  • Prüfe mithilfe unserer Checkliste zum Heizungsgesetz, welche Heizungsregel für Dich gilt.

Zur Checkliste

  • Du willst Dein Haus energetisch sanieren? Dann lass Dir zuerst einen individuellen Sanierungsfahrplan erstellen. Wir empfehlen die Anbieter Enwendo, Fuchs&Eule, Novo und Senercon. 

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Viele alte Öl- und Gasheizungen sind ineffizient und teuer. Der Staat unterstützt Dich deshalb beim Umstieg auf eine klimafreundliche Heizung mit hohen Zuschüssen. Ein Großteil der bestehenden Heizungen ist nach Angaben des Bundesverbands des Schornsteinfegerhandwerks über zwanzig Jahre alt und sollte ersetzt werden – manche müssen nach dreißig Jahren sogar verpflichtend ausgebaut werden. Welche Förderungen es gibt und wie Du sie bekommst, erklären wir Dir in diesem Ratgeber.

Für wen ist die staatliche Heizungsförderung?

Die staatliche Heizungsförderung bekommst Du, wenn Du in einem bestehenden Gebäude eine klimafreundliche Heizung einbauen lässt, egal ob Du selbst darin wohnst oder es vermietest. Wichtig ist nur, dass Deine neue Heizung überwiegend erneuerbare Energien nutzt.

Gefördert werden Heizungen im Bestand, also nicht im Neubau. Du kannst die Förderung beantragen, wenn Du Eigentümerin oder Eigentümer eines Ein- oder Mehrfamilienhauses bist. Das gilt sowohl für selbstgenutzte Immobilien als auch für vermietete Objekte.

Die Förderanträge stellst Du bei der staatlichen Förderbank KfW im Förderprogramm 458

Welche Heizungen werden gefördert?

Quelle: KfW, Finanztip-Darstellung (Stand: Dezember 2025)

Zuschüsse bekommst Du, wenn Du eine der folgenden Heizungsarten einbauen lässt:

Nicht gefördert werden Stromdirektheizungen wie Nachtspeicheröfen oder Infrarotheizungen und alle fossilen Heizungsarten, also zum Beispiel Gas- oder Ölheizungen.

Sandra DuyBenjamin Weigl
Sandra Duymit Benjamin Weigl

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Wie hoch sind die Zuschüsse für Deine neue Heizung?

Der Staat übernimmt je nach Heizungsart und Deiner Situation bis zu 70 Prozent der Kosten, dazu kommen gegebenenfalls noch 2.500 Euro extra für besonders emissionsarme Biomasseheizungen wie Pelletheizungen.

Die Heizungsförderung setzt sich aus einer Grundförderung und mehreren Bonusförderungen zusammen. Einige Boni gelten nur für selbstnutzende Eigentümer, andere für alle.

Welche Grundförderung bekommst Du?

Für jede neu eingebaute, klimafreundliche Heizung gibt es eine Grundförderung von 30 Prozent, unabhängig davon, ob Du im Haus wohnst oder es vermietest.

Gefördert werden:

  • Anschaffungskosten der neuen Heizung
    Installation
  • notwendige Nebenarbeiten (zum Beispiel Bohrungen für Erdwärme, Modernisierung des Heizungsraums)

Welche Bonusförderungen kannst Du bekommen?

Je nach Heizungsart und persönlicher Situation kannst Du vier verschiedene Boni kombinieren und so insgesamt bis zu 70 Prozent Zuschuss erhalten. 

Der Effizienzbonus: Für Erdwärmepumpen und Luft-Wasser-Wärmepumpen mit natürlichem Kältemittel gibt es zusätzlich fünf Prozent.

Der Emissionsminderungszuschlag: Wenn Du eine Biomasseheizung wählst, die besonders wenig Feinstaub ausstößt, nämlich maximal 2,5 mg/m³, bekommst Du einmalig 2.500 Euro extra.

Der Klimageschwindigkeits-Bonus: Diesen Bonus in Höhe von 20 Prozent gibt es, wenn Du in Deinem Eigenheim den Heizungstausch bis zum 31. Dezember 2028 durchführst. Danach sinkt er alle zwei Jahre um drei Prozent.

Voraussetzung: Deine bestehende Heizung ist

  • eine Kohle-, Öl-, Gasetagen- oder Nachtspeicherheizung oder
  • eine mindestens 20 Jahre alte Gasheizung.

Du musst das Haus außerdem selbst bewohnen, um den Bonus nutzen zu können.
Bei Biomasse gibt es den Bonus nur, wenn sie mit Solarthermie, Photovoltaik mit elektrischer Warmwasserbereitung oder einer Wärmepumpe kombiniert wird.

Der Einkommensbonus: Den Einkommensbonus in Höhe von 30 Prozent bekommst Du, wenn Du das Haus selbst bewohnst und Dein Haushalt ein zu versteuerndes Einkommen von maximal 40.000 Euro pro Jahr hat.

Die Grundlage dafür: der Durchschnitt der Einkommen des zweiten und dritten Jahres vor Antragstellung. Stellst Du den Antrag 2025, geht es also um die Jahre 2022 und 2023. Nachweisen musst Du das Einkommen über die Einkommensteuerbescheide aller Eigentümer und deren Ehe- und Lebenspartner.

Im Folgenden haben wir Dir die einzelnen Förderungen noch einmal zusammengestellt.

Wie viel Förderung ist insgesamt möglich?

 selbstnutzende EigentümerVermieter
Grundförderung30 Prozent30 Prozent
Klima-Geschwindigkeitsbonus20 Prozent1-4
Einkommens-Bonus30 Prozent-4
Effizienzbonus25 Prozent5 Prozent
Emissionsminderungszuschlag32.500 Euro2.500 Euro
maximale Förderung:70 Prozent zzgl. ggf. 2.500 Euro30 – 35 Prozent zzgl. ggf. 2.500 Euro

1 Diese Förderhöhe gilt bis spätestens zum 31.12.2028. Danach sinkt der Klima-Geschwindigkeitsbonus alle zwei Jahre um drei Prozent.
2 Der Effizienzbonus wird für Erdwärmepumpen sowie für Luft-Wasser-Wärmepumpen mit natürlichem Kältemittel gewährt.
3 Der Emissionsminderungszuschlag wird für Biomasseheizungen mit einem besonders niedrigen Staub-Emissionsgrenzwert gewährt.
4 Die Boni gelten nicht für diesen Personenkreis.
Quelle: Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) (Stand: 3. Dezember 2025)

Du kannst alle Förderboni miteinander kombinieren, maximal werden aber 70 Prozent der förderfähigen Kosten übernommen. Diese liegen für ein Einfamilienhaus bei 30.000 Euro. Das heißt, dass Du für ein Einfamilienhaus maximal 21.000 Euro Zuschuss bekommst, zuzüglich dem Emissionsminderungszuschlag, wenn Du Dich für eine entsprechende Biomasseheizung entscheidest. 

Sandra Duy

Den vollen Zuschuss von 70 Prozent gibt es nur bei sehr geringem Einkommen. Bis zu 55 Prozent sind aber für viele Eigenheimbesitzer möglich.

Sandra Duy
Unsere Finanztip-Expertin für Energetische Sanierung

Für Mehrfamilienhäuser erhöhen sich die förderfähigen Kosten:

  • jede weitere Wohneinheit: plus 15.000 Euro pro Einheit
  • ab der 7. Einheit: plus 8.000 Euro pro Einheit

Beispiel: Für ein Zweifamilienhaus sind 45.000 Euro an Kosten förderfähig und bis zu 31.500 Euro an Zuschuss möglich.

Wie stellst Du den Antrag auf den Zuschuss?

Damit Du den Zuschuss bekommst, musst Du zuerst einen Antrag im KfW-Programm 458 stellen. Das geht komplett online über das Online-Portal Meine KfW.

Wichtig: Ohne vorherigen Vertrag mit einer Fachfirma kannst Du keinen Antrag einreichen.

Was brauchst Du für den Antrag? 

Für die Antragstellung benötigst Du:

  • die 15-stellige ID von der Bestätigung zum Antrag, welcher Dir von der Heizungsfachfirma ausgestellt wird,
  • ein Lieferungs- und Leistungsvertrag mit der Heizungsfachfirma,
  • die Einkommenssteuerbescheide Deines Haushalts, wenn Du den Einkommensbonus nutzen möchtest.

Wie gehst Du Schritt für Schritt vor?

Schritt 1: Lass die neue Heizung planen und hol Angebote ein

Wende Dich an erfahrene Heizungsfachfirmen oder an Energieberater, die sich Haus und Heizung als Gesamtbild anschauen. Wenn Du weißt, welche Art der Heizung Du nutzen möchtest, hol am besten mehrere Angebote ein, um Preise und Leistungen vergleichen zu können. 

Wichtig: Eine neue Heizung sollte gut geplant sein und auch zu Deinem Haus passen. Denn Du triffst damit eine Entscheidung für die nächsten 15 bis 20 Jahre. 

Schritt 2: Schließ einen Liefer- und Leistungsvertrag mit einer Fachfirma ab

Sobald Du Dich für ein Angebot entschieden hast, musst Du einen Liefer- und Leistungsvertrag mit einer auflösenden oder aufschiebenden Bedingung mit der Fachfirma abschließen. Das ist Voraussetzung für den Förderantrag. 

Diese Bedingung sagt aus, dass der Vertrag über die Installation für die neue Heizung nur in Kraft tritt, wenn Du auch die Förderung bewilligt bekommen hast. 

In dem Vertrag muss neben der aufschiebenden oder auflösenden Bedingung auch das voraussichtliche Datum des Einbaus der neuen Heizung enthalten sein. Das Datum muss innerhalb der nächsten 36 Monate liegen. 

Muster für die aufschiebende oder auflösende Bedingung

Aufschiebende Bedingung: Dieser [Kaufvertrag tritt / Vertrag tritt hinsichtlich der Liefer- und Leistungspflichten zur Umsetzung] erst und nur insoweit in Kraft, wenn und soweit [das BAFA / die KfW] den Antrag [nur bei Kaufverträgen: zur Förderung [Bezeichnung Einzelmaßnahme / eines Sanierungsvorhabens]] bewilligt und die Förderung mit einer Zusage gegenüber der antragstellenden Vertragspartei zugesagt hat (aufschiebende Bedingung). Die antragstellende Vertragspartei wird die jeweils andere Vertragspartei über den Eintritt der Bedingung unverzüglich in Kenntnis setzen. 

Auflösende Bedingung: Dieser [Kaufvertrag erlischt / Vertrag erlischt hinsichtlich der Liefer- und Leistungspflichten zur Umsetzung], sobald und soweit [das BAFA / die KfW] den Antrag zur Förderung [Bezeichnung Einzelmaßnahme / eines Sanierungsvorhabens] nicht bewilligt, sondern ablehnt und die Förderung nicht mit einer Zusage gegenüber der antragstellenden Vertragspartei zusagt, sondern mit einem Ablehnungsbescheid versagt (auflösende Bedingung). Die antragstellende Vertragspartei wird die jeweils andere Vertragspartei über den Eintritt der Bedingung unverzüglich in Kenntnis setzen. 

Quelle: Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (Stand: Dezember 2025) 

Schritt 3: Erhalte die Bestätigung zum Antrag

Damit Du den Antrag stellen kannst, bekommst Du von der Fachfirma oder Deinem Energieberater eine Bestätigung zum Antrag (BzA). Sie enthält alle notwendigen Angaben zu Deiner neuen Heizung, die die KfW braucht. 

Diese BzA hat eine ID-Nummer, die Du im Antrag angeben musst. Aus der ID können alle notwendigen Daten gelesen werden, sodass Du keine komplizierten Angaben mehr machen musst.

Schritt 4: Stell den Antrag im KfW-Portal

Registriere Dich im KfW-Portal mit einem Benutzernamen und Deiner E-Mail-Adresse und starte dann den Antrag. Wenn der Andrang im Portal gerade hoch ist, kann es sein, dass Du in einem virtuellen Warteraum landest. 

Wenn Du den Antrag startest, musst Du bestätigen, dass Du keine falschen Angaben machst und in den nächsten Schritten Deinen Liefer- und Leistungsvertrag hochladen und die BzA-ID eingeben. 

Qualifizierst Du Dich für den Einkommensbonus, musst Du das im nächsten Schritt bestätigen. Im Folgenden gibst Du noch Deine persönlichen Daten ein und kannst anschließend noch einmal alle Angaben kontrollieren, bevor Du den Antrag absendest. 

Im Portal wird Dir bereits der voraussichtliche Zuschussbetrag anhand Deiner Angaben angezeigt. Der Antrag selbst wird ebenfalls innerhalb kürzester Zeit genehmigt. Oft vergehen nur wenige Minuten, bis Du im Portal bereits die Genehmigung einsehen kannst.

Schritt 5: Lass die neue Heizung einbauen

Jetzt, nachdem Du die Zusage erhalten hast, kannst Du die neue Heizung einbauen lassen. Dafür hast Du insgesamt 36 Monate Zeit. Sind die Arbeiten fertig, bekommst Du von der Fachfirma oder Deinem Energieberater eine Bestätigung nach Durchführung (BnD). Darin wird bestätigt, dass die Heizung wie geplant eingebaut wurde und alle Förderkriterien erfüllt.

Achtung: Wenn Du die Heizung bezahlst, darf das nicht bar passieren. Beantragst Du die Auszahlung, musst Du die Rechnung vorlegen können.

Jetzt musst Du nur noch die Auszahlung beantragen.

Wie beantragst Du die Auszahlung?

Nachdem die Heizung eingebaut und bezahlt ist, lädst Du alle Nachweise wieder im Portal „Meine KfW“ hoch. 

Zuerst musst Du Dich als Zuschussempfänger oder -empfängerin identifizieren. Das funktioniert über Video-Identifizierung, den Schufa-Identitäts-Check oder das Postident-Verfahren. Anschließend kannst Du die notwendigen Unterlagen und Nachweise hochladen.

Welche Unterlagen musst Du für die Auszahlung einreichen? 

Es gibt Unterlagen, die müssen alle Antragstellenden einreichen, andere sind nur notwendig, wenn Du bestimmte Boni beantragt hast. 

Das sind die Unterlagen, die du je nach Situation brauchst:

Grundsätzlich:

  • Rechnungen
  • Bestätigung nach Durchführung (BnD) 

Für den Klima-Geschwindigkeitsbonus:

  • Meldebestätigung
  • Grundbuchauszug

Für den Einkommensbonus:

  • Meldebestätigung
  • Grundbuchauszug
  • Einkommenssteuerbescheide des zweiten und dritten Jahres vor Antragstellung

Bei den Rechnungen für den Heizungstausch musst Du darauf achten, dass die Adresse des Hauses aufgeführt wird, in dem die Heizung eingebaut wurde. Außerdem muss die Rechnung auf Deutsch und in Euro ausgestellt sein und nicht bar bezahlt worden sein. Auch die Steuernummer oder Umsatzsteuer-ID des Fachunternehmens muss darauf vermerkt sein. 

Die Meldebestätigung und den Grundbuchauszug brauchst Du für den Klima-Geschwindigkeitsbonus und den Einkommensbonus, da diese nur von selbstnutzenden Eigentümern beantragt werden können. Für den Einkommensbonus müssen diese beiden Unterlagen außerdem für alle dort gemeldeten Eigentümer und alle dort gemeldeten Ehe- und Lebenspartner und -partnerinnen der Eigentümer eingereicht werden. 

Die Einkommenssteuerbescheide, die Du für den Einkommensbonus benötigst, müssen vom zweiten und dritten Jahr vor Antragstellung sein. Wenn Du den Antrag also 2025 gestellt hast, sind die Bescheide aus den Jahren 2023 und 2022 relevant. Achtung: Es werden keine anderen Dokumente wie Lohnsteuerbescheinigungen oder Rentenbescheide akzeptiert. Hast Du in den Vorjahren keine Einkommenssteuererklärung gemacht, kannst Du das noch rückwirkend tun – für vier Jahre nämlich. Lies mehr dazu in unserem Ratgeber zur Einkommenssteuerklärung.

Welche Fristen gelten für die Auszahlung? 

Für die Einreichung der Nachweise musst Du Fristen beachten: Sechs Monate nach der letzten Rechnung musst Du die Nachweise hochgeladen haben, spätestens aber sechs Monate nach Ablauf des Bewilligungszeitraums. 

Sind alle Nachweise eingereicht, folgt die Prüfung der Unterlagen. Wenn es keine Rückfragen gibt, wird Dir nach der Überprüfung der Zuschuss für Deine Heizung auf Dein Bankkonto ausgezahlt.

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Heizung optimieren statt austauschen – ist das auch förderbar?

Wenn Du Deine Heizung noch nicht tauschen willst, kannst Du viele Optimierungsmaßnahmen mit 20 Prozent Zuschuss fördern lassen. Maximal gibt es 60.000 Euro pro Wohnung und Kalenderjahr. 

Durch eine Heizungsoptimierung kannst Du ihre Effizienz steigern und benötigst so weniger Brennstoff. Das schont Deinen Geldbeutel und die Investitionen spielen sich innerhalb weniger Jahre von selbst wieder ein. 

Wo bekommst Du die Förderung für die Heizungsoptimierung?

Die Förderung kannst Du beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (Bafa) beantragen. Sie läuft im Programm „Einzelmaßnahmen“ der Bundesförderung für energieeffiziente Gebäude (BEG).

Welche Maßnahmen werden gefördert?

Du kannst Dir alle Maßnahmen fördern lassen, die auf der Liste der förderfähigen Kosten des Bafa stehen. 

Dazu gehören: 

  • hydraulischer Abgleich der Heizungsanlage samt Einstellung der Heizkurve
  • Ersatz bestehender Pumpen durch Hocheffizienzpumpen sowie Anpassung von Vorlauftemperatur und Pumpenleistung
  • Optimierung der Wärmepumpe
  • Einbau von Flächenheizsystemen und Anpassung der Rohrleitungen
  • Austausch von Heizkörper gegen Niedertemperatur-Heizkörper und Heizleisten
  • Einbau von Wärmespeichern im Gebäude oder in seiner Nähe
  • Dämmung von Rohrleitungen
  • Einbau und Ersatz von Mess-, Steuer- und Regelungstechnik wie elektronischer Heizungsthermostate, Wärmemengenzähler oder Smart Meter

Gefördert werden die Kosten für Material, Handwerks- oder Ingenieurarbeiten sowie die Mehrwertsteuer darauf. 

Welche Voraussetzungen gelten?

Die Förderung stellt gewisse Voraussetzungen an die Mindestinvestitionssumme, Deine Heizungsanlage und Dein Haus.

Folgende Regeln gelten:

  • Das Investitionsvolumen muss bei mindestens 300 Euro brutto liegen,
  • das Gebäude darf nicht mehr als fünf Wohneinheiten haben und
  • Deine Heizungsanlage nicht älter als 20 Jahre sein, wenn Du sie mit fossilen Brennstoffen betreibst.

Um einen Zuschuss zu erhalten, musst Du in jedem Fall einen hydraulischen Abgleich durchführen lassen. Ist dies nicht möglich, ist ein normgerechter Heizungscheck vorzunehmen.

Über dieses Programm kannst Du Dir übrigens auch einzelne Sanierungsmaßnahmen fördern lassen, um Den Energiebedarf Deines Hauses zu senken. Möchtest Du das Dach oder die Fassade dämmen oder die Fenster tauschen, kannst Du das Programm nutzen. Lies mehr dazu in unserem Ratgeber zu Bafa Einzelmaßnahmen

Warum lohnt sich die Heizungsoptimierung?

Die Optimierung Deiner Heizungsanlage kann ein großer Hebel für Ihre Effizienz sein. Und je effizienter sie arbeitet, desto mehr Brennstoff und Geld sparst Du. Häufig wurden ältere Heizungsanlagen eingebaut, ohne dass die wirklich auf das Haus angepasst wurden. Sie funktionieren zwar, aber nicht so gut, wie sie könnten.

Hier sind zwei beispielhafte Maßnahmen für eine Optimierung:

Ein hydraulischer Abgleich sorgt dafür, dass sich die Wärme in Deinem Haus gleichmäßiger verteilt. Das kann nötig sein, wenn Du Dein Heizverhalten geändert hast – beispielsweise einzelne Räume weniger beheizt, weil ein Kind ausgezogen ist oder nachdem Du neue Fenster eingebaut hast. Die Folge: Dein Kessel heizt viel stärker als nötig. Was Dir ein hydraulischer Abgleich bringt und was er kostet, liest Du auch in unserem Ratgeber zum hydraulischen Abgleich.

Eine ältere Umwälzpumpe gehört in der Regel zu den Stromfressern im Haus. 400 bis 600 Kilowattstunden benötigt sie im Jahr. Eine hocheffiziente Pumpe verbraucht 80 Prozent weniger – also nur noch 80 bis 120 Kilowattstunden. Die Kosten von 400 Euro für die neue Pumpe hast Du nach vier bis fünf Jahren wieder drin. Mit der Förderung rechnet sich die Investition unseren Berechnungen zufolge schon nach drei Jahren.

Welche anderen Fördermöglichkeiten gibt es?

Für den Heizungstausch gibt es neben der Zuschussförderung noch weitere Fördermöglichkeiten, etwa den Ergänzungskredit, die steuerliche Abschreibung oder regionale Förderprogramme. Manche von ihnen kannst Du mit der Heizungsförderung kombinieren, andere nicht. Grundsätzlich solltest Du immer prüfen, welche Fördermittel für Dein Vorhaben sinnvoll sind. 

Diese Kombinationsmöglichkeiten gibt es

Quelle: Finanztip-Darstellung (Stand: Dezember 2025)

Was bringt Dir der Ergänzungskredit?

Wenn Dir das Geld für die Investition in eine neue Heizung oder eine andere energetische Sanierungsmaßnahme zunächst fehlt, kannst Du einen zinsgünstigen Ergänzungskredit aufnehmen. Wie die Heizungsförderung wird er auch bei der KfW beantragt, nämlich im KfW-Programm 358.

Das Wichtigste auf einen Blick:

  • bis zu 120.000 Euro Kredit pro Wohneinheit
  • vergünstigter Zinssatz für Haushalte mit einem zu versteuernden Einkommen bis 90.000 Euro
  • der Zinssatz liegt bei unter zwei Prozent und gilt für zehn Jahre
  • nutzbar für Heizungstausch und weitere energetische Sanierungen

Voraussetzung ist, dass Du eine Zuschusszusage für den Heizungstausch von der KfW oder einen Zuwendungsbescheid für Einzelmaßnahmen der energetischen Sanierung vom Bafa erhalten hast. 

Mehr Informationen zu dieser Finanzierungsmöglichkeit findest Du in unserem Ratgeber zum Ergänzungskredit.

Wie wird eine Komplettsanierung gefördert? 

Wenn Du nicht nur die Heizung, sondern Dein gesamtes Haus energetisch sanieren willst, kann Programm 261 der KfW attraktiver sein als einzelne Zuschüsse.

Das bekommst Du:

  • zinsgünstiger Kredit
  • Tilgungszuschuss, der steigt, je besser der Effizienzstandard nach der Sanierung wird
  • fördert auch Heizungen auf Basis erneuerbarer Energien

Nicht gefördert werden Öl-, Gas- oder Stromspeicherheizungen.

Die aktuellen Konditionen und alles, was Du zu diesem Kredit wissen musst, liest Du in unserem Ratgeber zu KfW 261

Welchen Steuerbonus gibt es für eine neue Heizung? 

Statt Förderung kannst Du einen Teil der Kosten steuerlich absetzen: bis zu 20 Prozent über drei Jahre verteilt.
Wichtig:

  • gilt nur für selbstgenutztes Eigentum
  • keine Kombination mit KfW- oder Bafa-Zuschüssen möglich
  • Du musst Deine Einkommenssteuererklärung einreichen

Wie viel Kosten Du absetzen kannst und was Du dabei beachten musst, findest Du in unserem Ratgeber zu Steuererleichterungen bei energetischer Sanierung.

Warum solltest Du nach kommunalen Förderprogrammen schauen? 

Kommunale Fördermittel kannst Du in der Regel mit staatlichen Fördergeldern kombinieren und so mehr Zuschuss erhalten. Das Gute: Viele Bundesländer und Kommunen bieten eigene Fördergelder für unterschiedlichste Maßnahmen. Auch der Wechsel zu einer klimafreundlichen Heizung wird oft gefördert. 

Um zu prüfen, ob es in Deinem Bundesland oder Deiner Kommune gesonderte Förderprogramme gibt, kannst Du den Fördermittelcheck des gemeinnützigen Beratungsportals co2online nutzen.

Suchst Du speziell nach Zuschüssen für eine Wärmepumpe, kannst Du auch in unserem Ratgeber zur Wärmepumpen-Förderung vorbeischauen.

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Warum solltest Du Deine Heizung tauschen?

Es gibt fünf Gründe, Deine Öl- und Gasheizung zu ersetzen: 

  1. Alte Heizungen verbrauchen unnötig viel Energie: Ist eine Heizung schon älter, arbeitet sie mit hoher Wahrscheinlichkeit ineffizient und verursacht unnötige Kosten. Trägt Deine Heizung ein Effizienzlabel, kannst Du an diesem ablesen, wie sparsam oder verschwenderisch sie mit dem Brennstoff umgeht.
  2. Für manche Kessel gilt eine Austauschpflicht: Einen Konstanttemperatur-Kessel, auch Standard-Heizkessel genannt, für Heizöl oder Erdgas musst Du nach 30 Betriebsjahren stilllegen oder ausbauen. Dafür gibt es eine Ausnahme: Wenn Du mindestens seit 1. Februar 2002 im eigenen Haus lebst und dieses nicht mehr als zwei Wohnungen hat, darf ein Standardkessel auch länger als 30 Jahre laufen (§ 73 GEG).
  3. Fossile Brennstoffe bleiben teuer: Die Preise für Erdgas und Heizöl waren aufgrund des Kriegs in der Ukraine sehr stark gestiegen. Auch nachdem sich die Preise wieder etwas entspannt haben, sind sie nicht wieder auf das Vorkriegsniveau gefallen. Der Umstieg auf eine andere Heiztechnologie lohnt sich daher auch wirtschaftlich.
  4. Abgaben und Umlagen steigen in den nächsten Jahren: Seit 2021 erhebt der Staat eine CO2-Steuer auf Heizöl und Erdgas. Die Kosten dafür steigen mindestens bis 2026 Jahr um Jahr. Damit erhöhen sich vermutlich Deine Heizkosten immer mehr. Auch die Netzentgelte für das Gasnetz sind in den letzten Jahren gestiegen und werden das vermutlich auch weiter tun. Denn je mehr Haushalte auf klimafreundliche Heizungen umsteigen, desto teurer wird es für die, die beim Gas bleiben. Die Kosten für den Betrieb und den Erhalt des Gasnetzes müssen auf immer weniger Haushalte verteilt werden.
  5. Erneuerbare Energien entlasten das Klima: Das Heizen mit Erdgas oder Heizöl setzt Kohlendioxid frei, das den Klimawandel befeuert. Das ist nicht der Fall, wenn Du mit erneuerbaren Energien heizt.

Welche Alternativen zum Heizen mit Öl und Gas gibt es?

Im Gebäudeenergiegesetz (§ 71 GEG) werden die Heizungsarten festgelegt, die Du seit 2024 noch einbauen darfst. Dazu gehören zum Beispiel Wärmepumpen, Pelletheizungen und Fernwärme. 

Es gibt aber diverse Möglichkeiten, mit denen Du die Vorgaben erfüllen kannst:

  • Mit Holzpellets und anderen Holzbrennstoffen heizt Du klimaneutral und obendrein günstiger als mit Öl oder Gas. Auf Holzbrennstoffe erhebt der Staat keine CO2-Steuer, auch wenn bei der Verbrennung von Holz Kohlendioxid entsteht. Denn dabei wird nur die Menge CO2 freigesetzt, die die Bäume während ihres Wachstums aufgenommen haben.
  • Eine Wärmepumpe entzieht dem Boden oder der Luft Energie. Je nachdem, wie stark die Umweltwärmequelle ist, heizt die Wärmepumpe mit Strom zu, um auf eine höhere Heiztemperatur zu kommen. Verwendest Du dabei Ökostrom oder Strom aus Deiner Photovoltaikanlage, heizt Du CO2-frei.
  • Solarthermische Anlagen nutzen die Wärme der Sonnenstrahlung. Allerdings kannst Du mit einer handelsüblichen solarthermischen Anlage allein kein gewöhnliches Haus in Deutschland beheizen, aber einen erheblichen Teil Deines Warmwasserbedarfs decken.
  • Stromdirektheizungen nutzen ausschließlich Strom zum Heizen. Dazu gehören zum Beispiel Infrarotheizungen. Weil der Stromverbrauch sehr hoch sein kann, müssen Häuser mit mehr als drei Wohneinheiten strengere Anforderungen an den Wärmeschutz erfüllen (§ 71d GEG). Gefördert werden diese Heizungen aber nicht.
  • Hybridheizungen bestehen aus zwei unterschiedlichen Heizungstypen, zum Beispiel einer Gasheizung und einer Wärmepumpe oder Solarthermieanlage. Sie eignen sich besonders gut, wenn Dein Haus noch nicht fit für eine Wärmepumpe ist, Du aber trotzdem schon auf die klimafreundliche Technologie umsteigen möchtest. Die Wärmepumpe heizt dann den Großteil des Jahres und die Gasheizung schaltet sich nur dazu, wenn die Wärmepumpe es nicht mehr schafft.
  • Die sechste Alternative ist Nah- oder Fernwärme aus erneuerbaren Energien. Dafür brauchst Du aber ein Unternehmen, das entsprechende Anlagen errichtet und Dir den Anschluss an das Wärmenetz anbietet. Beachte dabei, dass Du den Fernwärmeanbieter nicht wechseln kannst, wenn Dir der Wärmepreis zu hoch ist.
  • Unter welchen Umständen Du auch aktuell noch eine Öl- oder Gasheizung einbauen kannst und was Du dabei beachten musst, liest Du in unserem Ratgeber zum Heizungsgesetz.

Wo kannst Du Dich informieren und beraten lassen?

Beratungsmöglichkeiten findest Du beispielsweise bei den Verbraucherzentralen, Online-Agenturen oder Energieberatern. Eine Beratung hilft Dir, Fehlentscheidungen zu vermeiden und passende Förderchancen zu nutzen. Denn bei der Wahl der passenden Heizung tauchen schnell viele Fragen auf: Was ist technisch möglich? Welche Förderung passt zu Dir? Und mit welcher Lösung sparst Du langfristig Geld? 

Wo bekommst Du eine persönliche Beratung?

Ein erstes Beratungsgespräch ist über die Energieberatung der Verbraucherzentralen möglich – vor Ort oder am Telefon und jeweils kostenfrei. Dort erfährst Du, welche Heiz- und Fördermöglichkeiten für Dich sinnvoll sind. Außerdem kommen die Experten der Energieberatung auf Wunsch zu Dir nach Hause. Dieser Detail-Check kostet 40 Euro, für Einkommensschwache ist er kostenfrei. 

Einen sehr umfangreichen, dafür aber kostenaufwendigen Dienst bieten Dir Energieeffizienz-Experten (EEE), das sind speziell zertifizierte Energieberater. Um einen solchen zu finden, kannst Du das Portal der deutschen Energieagentur (Dena) nutzen. Auch für die Energieberatung gibt es Fördermittel beim Bafa. Der Energieberater inspiziert dabei nicht nur Deine Heizung, sondern das gesamte Haus und macht Vorschläge zur energetischen Sanierung des Gebäudes. Wenn Du Dir hierbei einen individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) erstellen lässt, bekommst Du in vielen Fällen noch eine Extra-Förderung von fünf Prozent. 

Lies mehr dazu in unserem Ratgeber zur Energieberatung

Welche digitalen Tools kannst Du nutzen?

Einen Überblick über die Alternativen zu Deiner bestehenden Heizung liefert Dir das Online-Tool Wärmekompass der Agentur für erneuerbare Energien. Über den Rechner erhältst Du auch eine Angabe, mit welchen Investitionskosten Du je nach Heiztechnik rechnen kannst. 

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Finanztip ist kein gewöhnliches Unternehmen, sondern gehört zu 100 Prozent zur gemeinnützigen Finanztip Stiftung. Die hat den Auftrag, die Finanzbildung in Deutschland zu fördern. Alle Gewinne, die Finanztip ausschüttet, gehen an die Stiftung und werden dort für gemeinnützige Projekte verwendet – wie etwa unsere Bildungsinitiative Finanztip Schule.

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