Steuerklassen Wie viel Lohnsteuer in Steuerklasse 1 bis Steuerklasse 6?

Jörg Leine
Experte Steuern

Das Wichtigste in Kürze

  • Es gibt verschiedene Steuerklassen: von Steuerklasse 1 bis Steuerklasse 6. Sie entscheiden, wie viel Lohnsteuer Dir im Monat abgezogen wird.
  • Alleinerziehende können in die günstigere Steuerklasse 2 wechseln. Ehepaare dürfen ihre Steuerklassen ändern, um ein höheres monatliche Nettogehalt zu haben.
  • Die Lohnsteuer ist immer eine Vorauszahlung. Die tatsächliche Steuer, die Einkommensteuer, wird erst errechnet, nach dem Du Deine Steuererklärung abgegeben hast.

So gehst Du vor

In diesem Ratgeber zeigen wir Dir, welche Steuerklassen es gibt und was sie finanziell für Dich bedeuten. Willst Du wissen, wie Du die Steuerklasse wechseln kannst, solltest Du Dir unseren Ratgeber Steuerklasse ändern anschauen.

Übrigens: Im Steuerrecht werden zwar für die Steuerklassen die römischen Zahlen von I bis VI verwendet. Die Zahlen von 1 bis 6 sind aber ebenfalls gebräuchlich. Lohnsteuerklassen und Steuerklassen verwenden wir gleich. 

Steuerklasse 1 vor allem für Singles

Zur Lohnsteuerklasse 1 gehören die folgenden Personen:

  • ledige und geschiedene Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen
  • verheiratete Angestellte, die von ihrem Ehepartner dauernd getrennt leben
  • verwitwete Angestellte – allerdings erst ab dem zweiten Jahr nach dem Tod des Partners oder der Partnerin
  • Personen, die aus dem Ausland stammen und deren Ehepartnerin oder Ehepartner in einem Nicht-EU-Staat wohnt
  • beschränkt einkommensteuerpflichtige Personen, die in Deutschland Einkommen erzielen, aber dauerhaft im Ausland leben

Du siehst, dass nicht nur die klassischen Singles zur Steuerklasse 1 gehören, sondern auch Personen, die man eher in anderen Steuerklassen vermuten hätte können. 

Ab welchem Brutto zahlst Du in Steuerklasse 1 Steuern?

Wie viel Lohnsteuer Du zahlen musst, hängt immer entscheidend davon ab, welche Freibeträge Dir zur Verfügung stehen.
Im Jahr 2025 hast Du den Grundfreibetrag von 12.096 Euro, den Arbeitnehmerpauschbetrag von 1.230 Euro und den Sonderausgabenpauschbetrag von 36 Euro. Das sind schon mal in Summe 13.362 Euro steuerfrei. 

Berücksichtigt man die zu zahlenden Sozialversicherungsbeiträge, etwa für die Krankenkasse inklusive dem durchschnittlichen Zusatzbeitrag, Pflegeversicherung und Rentenversicherung, ergibt sich: Ab rund 1.400 Euro brutto im Monat musst Du 2025 in Steuerklasse 1 Steuern zahlen, wenn Du nicht in der Kirche bist.

In den Jahren 2024 und 2023 lag diese Grenze noch bei rund 1.365 beziehungsweise 1.300 Euro.

Steuerklasse 2 für Alleinerziehende

Zur Lohnsteuerklasse 2 gehören alle in Steuerklasse 1 genannten Personen, sofern sie alleinerziehend sind. Voraussetzung ist, dass in Deinem Haushalt mindestens ein Kind lebt, für das Du einen Kinderfreibetrag oder Kindergeld bekommst. Ist das Kind bei beiden Elternteilen gemeldet, steht ein steuerlicher Entlastungsbetrag in Höhe von 4.260 Euro der Person zu, die das Kindergeld erhält. Lebst Du in einer eheähnlichen Lebensgemeinschaft oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft, gilt diese Regelung nicht. Wäre dies der Fall, müsste dies auf dem Formular „Versicherung zum Entlastungsbetrag für Alleinerziehende“ angegeben werden. 

Achtung: Bist Du gerade nach einer Trennung alleinerziehend geworden, solltest Du den Wechsel der Steuerklasse beim Finanzamt beantragen, um ab dem folgenden Monat in der Steuerklasse 2 zu sein. Das machst Du mit dem „Antrag auf Lohnsteuerermäßigung“. Tust Du es nicht, wird Dein Lohn wie bisher versteuert und Du kannst Dir die damit zu viel gezahlten Steuern erst im nächsten Jahr mit der Steuererklärung zurückholen.

Ab wann zahlst Du in Steuerklasse 2 Lohnsteuer?

Der Staat unterstützt alleinerziehende Mütter und Väter steuerlich. Denn diese haben im Jahr 2025 zusätzlich zu den Freibeträgen in Steuerklasse 1 von insgesamt 13.362 Euro den Entlastungsbetrag in Höhe von 4.260 Euro. Das sind dann schon 17.622 Euro im Jahr steuerfrei. Im Endeffekt habe Alleinerziehende mit einem Kind in Steuerklasse 2 wegen der Sozialversicherungsbeiträge im Jahr 2025 rund 1.820 Euro im Monat steuerfrei, 2024 waren es noch knapp 1.775 Euro, 2023 knapp 1.700 Euro.

Du siehst also schon, dass im Ranking der Steuerklassen die Steuerklasse 2 besser abschneidet als die Steuerklasse 1.

Steuerklasse 3 für Besserverdiener in der Ehe

Die Steuerklasse 3 steht nicht allein. Wie die Steuerklassen 4 und 5 ist sie Ehepaaren und eingetragenen Lebenspartnerschaften vorbehalten. Kleine Eselsbrücke: Eheleute müssen in der Summe ihrer Steuerklassen auf 8 kommen: also Steuerklasse 3 und 5 oder Steuerklasse 4 und 4. Zudem gibt es auch noch die Steuerklasse 4 mit Faktor. Wenn beide diese Steuerklasse haben, musst Du für die Eselsbrücke den Faktor vergessen. 

Achtung: Oft werden die Steuerklassen 3 und 5 mit dem Ehegattensplitting gleichgesetzt. Das ist aber falsch. Bei der Steuerklassen geht es um die Lohnsteuer, die jeden Monat vom Lohn abgezogen wird. Ausführliche Informationen dazu findest Du im Ratgeber zu Steuerklasse 3 und 5.

Steuerklasse 3 ist auf jeden Fall die lohnsteuerlich günstigste aller Steuerklassen, hier greift der doppelte (!) Grundfreibetrag wie der in Steuerklasse 1. Das sind im Jahr 2025 stolze 24.192 Euro. Mit den anderen Freibeträgen und Sozialversicherungsbeiträgen brauchst Du 2025 in Steuerklasse 3 schon rund 2.650 Euro im Monat Gehalt, um überhaupt Lohnsteuer zahlen zu müssen. Das gilt, wenn Du keine Kinder hast. 2024 waren es noch rund 2.535 Euro und 2023 knapp 2.400 Euro.

In den meisten Fällen sollte also die deutlich besser verdienende Person in der Ehe die Steuerklasse 3 wählen. Ausnahmen gibt es, wenn zum Beispiel ein Kind geplant ist. Was es damit auf sich hat, kannst Du in diesem Kapitel des Ratgebers zum Wechsel der Steuerklassen nachlesen.   

Steuerklasse 4 direkt nach der Hochzeit

Verheiratete bekommen vom Finanzamt nach einer Hochzeit beide automatisch die Steuerklasse 4 – und zwar unabhängig davon, ob beide arbeiten. Das gilt, wenn sie in Deutschland wohnen und nicht dauernd getrennt leben. Die Abzüge entsprechen denjenigen in der Steuerklasse 1. Wenn beide ungefähr gleich viel verdienen, dann ist die Steuerklassen-Kombination 4/4 völlig in Ordnung. Bei größeren Verdienstunterschieden solltet Ihr die Steuerklassen wechseln, entweder in die Kombi 3/5 oder 4 mit Faktor.

Eingetragene Partner früher automatisch in Steuerklasse 4/4

Eingetragene gleichgeschlechtliche Lebenspartnerschaften sind Ehepaaren steuerlich gleichgestellt. Früher erhielten sie nicht automatisch die Kombination 4/4. Sie mussten eine Änderung ihrer Lohnsteuerklassen gesondert beim Finanzamt beantragen. Seit November 2015 übermitteln die Ämter auch bei eingetragenen Lebenspartnerschaften die Daten, die die elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale (Elstam) generieren.

Folglich wird auch für diejenigen, die seit November 2015 ihre Partnerschaft neu eingetragen haben, die Kombination 4/4 gebildet. Wünschst Du andere Steuerklassen, so musst Du dies beim Finanzamt beantragen.

Wer seinem Arbeitgeber nicht offenbaren möchte, dass er in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft lebt, kann die ungünstigere Steuerklasse 1 wählen. Das Landesamt für Rheinland-Pfalz weist darauf hin, dass die Datenübermittlung an den Arbeitgeber so erfolgt, dass keine Rückschlüsse auf den Familienstand möglich sind. Seit Oktober 2017 gibt es die Ehe für alle.

Steuerklasse 4 mit Faktor ist gerechter

Seit 2010 gibt es die Möglichkeit, die Steuerklassen 4/4mit Faktor zu wählen. Das sorgt dafür, dass die Lohnsteuerlasten innerhalb einer Ehe oder eingetragenen Lebenspartnerschaft gerechter verteilt sind als in der Kombination aus Steuerklasse 3 und 5. Die besser verdienende Person zahlt dabei mehr Lohnsteuer als in Steuerklasse 3, die schlechter verdienende Person aber weniger Lohnsteuer als in Steuerklasse 5. 

In beiden Varianten müsst Ihr auf jeden Fall eine Steuererklärung abgeben. Ausführliche Informationen zur Steuerklasse 4 mit Faktor und Rechenbeispiele findest Du im Ratgeber zum Faktorverfahren.

Steuerklasse 5 für den Geringverdiener

Steuerklasse 5 erhältst Du automatisch, wenn Dein eheliches Pendant in der Steuerklasse 3 ist. Die Steuerklasse 5 ist steuerlich fast genauso schlecht wie die Steuerklasse 6, in der es überhaupt keinen Freibetrag gibt. Doch auch der (meist) schlechter verdienende Partner zahlt 2025, 2024 und 2023 schon ab einem Gehalt von rund 135 Euro im Monat Steuern. Das ist natürlich nur Theorie, denn in diesem Fall wäre der Minijob die bessere Wahl. In diesem kannst Du 2025 bis zu 556 Euro steuerfrei verdienen, 2024 waren es noch bis zu 538 Euro. 

In den meisten Fällen sollte die deutlich schlechter verdienende Person in der Ehe die Steuerklasse 5 wählen. Ausführliche Informationen dazu findest Du in den Ratgebern zu Steuerklasse 3 und 5 und zum Steuerklassenwechsel.

Steuerklasse 6 für den Zweitjob

Wenn Du neben Deinem eigentlichen Job einen zweiten oder gar dritten antrittst, landest Du automatisch in der Steuerklasse 6. Hier sind die Abzüge von allen Steuerklassen am höchsten, weil keinerlei Freibeträge berücksichtigt werden. Du musst also hier wirklich jeden verdienten Euro versteuern. Damit ist sie auch die schlechteste aller Steuerklassen.

Immerhin kannst Du selbst festlegen, für welche Deiner Tätigkeiten die Steuerklasse 6 angewendet werden soll. Das kann zum Beispiel der Fall sein, wenn Du merkst, das sich Dein ursprünglicher Zweitjob so gut entwickelt, dass Du im ersten kürzer trittst. Dann solltest Du, wenn Du ledig bist, Steuerklasse 6 und Steuerklasse 1 tauschen.

Arbeitest Du in einem Minijob, also im Jahr 2025 mit maximal 556 Euro monatlichen Lohn, brauchst Du keine Steuerkarte und Steuerklasse. Denn in der Regel übernimmt Deine Firma die pauschale Lohnsteuer. Sie kann aber stattdessen auch eine individuelle Lohnbesteuerung wählen. Dann arbeitest Du auf Steuerkarte und die Besteuerung richtet sich nach Deinen elektronischen Steuerabzugsmerkmalen (Elstam).

Was ist dann Steuerklasse 0?

Wir haben bisher immer nur von den Steuerklassen 1 bis 6 geschrieben - und das sind auch die offiziellen Steuerklassen in Deutschland. Und doch gibt es eine Steuerklasse 0. Keine Angst, in den allermeisten Fällen hast Du damit nichts zu tun. 

Denn die Steuerklasse 0 gilt nur für Angestellte, die im Ausland wohnen, aber in Deutschland arbeiten. Das sind die sogenannten Grenzgänger, deren Wohnsitz in Belgien, Frankreich oder der Schweiz ist. Wegen sogenannter Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) zwischen Deutschland und diesen Ländern, müssen diese keine Lohnsteuer zahlen, deshalb bedeutet die Null in Steuerklasse 0 einfach: null Steuern. Willst Du zu diesen DBA mehr wissen, klicke einfach auf den entsprechenden Link: DBA Belgien, DBA Frankreich und DBA Schweiz.

Fühlst Du Dich angesprochen, solltest Du Dir beim Finanzamt an Deinem Beschäftigungsort eine Freistellungsbescheinigung ausstellen lassen und diese Deinem Chef oder Deiner Chefin vorlegen. Dann erfolgt kein Steuerabzug. Hast Du keine solche Bescheinigung, rutschst Du in die eben beschriebene sehr ungünstige Steuerklasse 6. 

Sozialabgaben musst Du aber trotzdem ganz normal in Deutschland zahlen. Diese werden Dir von Deinem Bruttolohn automatisch abgezogen.

Wie wirken sich die Steuerklassen aus?

Du jetzt weißt, welche Steuerklasse für wen die richtige ist und was diese in der Theorie bedeutet. Jetzt zeigen wir Dir in einer Tabelle, was das konkret für Dich bedeutet.  

Lohnsteuer in den Steuerklassen für 2024 und 2025 

Steuerklasse,
Familenstand,
Kind
Lohnsteuer von
2.000 € brutto
im Monat
2024 / 2025
Lohnsteuer von
3.000 € brutto
im Monat
2024 / 2025
Lohnsteuer von
4.000 € brutto
im Monat
2024 / 2025
Steuerklasse 1
ledig, kein Kind
107 / 95 €317 / 301 €556 / 536 €
Steuerklasse 2
alleinerziehend, 1 Kind
32 / 22 €226 / 211 €454 / 435 €
Steuerklasse 3
verheiratet, kein Kind
0 / 0 €60 / 43 €239 / 215 €
Steuerklasse 4
verheiratet, kein Kind
107 / 95 €317 / 301 €556 / 536 €
Steuerklasse 5
verheiratet, kein Kind
322 / 306 €644 / 632 €972 / 955 €
Steuerklasse 6
ledig, kein Kind
367 / 351 €684 / 672 €1.017 / 1.000 €

Quelle: Lohnsteuer-Rechner des BMF, gerechnet mit Zusatzbeitrag von 1,7 % (2024) und 2,5 % (2025) 
Lohnsteuer auf volle Euro gerundet (Stand: 20. Februar 2025)

Was siehst Du?

  • Du zahlst 2025 weniger Lohnsteuer als im Jahr 2024.
  • In Steuerklasse 3 zahlst Du am wenigsten Steuern, im Gegenstück in einer Ehe, in Steuerklasse 5, entsprechend sehr viel.
  • Am schlechtesten schneidet Steuerklasse 6 ab, aber die ist ja für einen Zweitjob, in dem Du vermutlich nicht so viel verdienst.
  • Die Steuerklassen 1 und 4 sind steuerlich gleich.
  • Bist Du alleinerziehend in Steuerklasse 2 zahlst Du weniger Steuern als wenn Du Single oder geschieden ohne Kinder bist. 

Wenn Du selbst nachrechnen willst, kannst Du zum Beispiel den Steuerklassenrechner des Bundesministeriums für Finanzen (BMF) nutzen. 

Wo findest Du Deine Steuerklasse?

Früher war es einfach, die persönliche Steuerklasse zu finden. Sie stand auf der klassischen Lohnsteuerkarte aus farbiger Pappe. Dort waren auch alle anderen steuerrelevanten Informationen eines Arbeitnehmers abzulesen.

Seit einigen Jahren wurde die Lohnsteuerkarte abgeschafft. Alle Informationen werden auf einer Art elektronischen Lohnsteuerkarte gespeichert. Dazu gehören die Steuerklasse, Deine Freibeträge, die Anzahl der Kinderfreibeträge und eine eventuelle Kirchensteuerpflicht. Im Steuerrecht spricht man von den „elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale“, kurz Elstam. Mehr dazu erfährst Du im gleichnamigen Ratgeber

Du kannst aber einfach auf Deiner monatlichen Lohnabrechnung schauen, denn da steht Deine Steuerklasse auch drauf.  

Steuerklassen bei Trennung und Scheidung?

Sobald ein Paar dauernd getrennt lebt, müssten beide grundsätzlich in die Steuerklasse 1. Im Jahr der Trennung können beide jedoch ihre Steuerklassen noch bis zum Jahresende behalten – egal, ob die Trennung am 1. Januar oder am 31. Dezember erfolgte. Ab dem 1. Januar des Folgejahres haben „dauernd getrennt“ Lebende definitiv die Steuerklasse 1. Lebt ein minderjähriges Kind im Haushalt eines der beiden Getrennten, dann gilt auf Antrag die Steuerklasse 2, sofern das Kind auch dort gemeldet ist.

Im Trennungsjahr können sich beide auch noch zusammen veranlagen lassen, wenn einer der Eheleute das verlangt, und seinem Ex-Partner den daraus entstehenden Steuernachteil ersetzt – allerdings erst ab dem Zeitpunkt der Trennung.

Beispiel: Ein Ehepaar trennt sich am 30. Dezember 2024. Bisher hatte der Mann Steuerklasse 3, seine Frau die 5. Sie beantragt beim Finanzamt für das Jahr 2024 die Einzelveranlagung. Auf Verlangen ihres Noch-Gatten muss sie aber einer Zusammenveranlagung zustimmen. Im Gegenzug muss er ihr ihren Steuernachteil erstatten – und zwar ab dem Zeitpunkt, als sie diesen erlitten hat. Würde die Ehefrau also zum Beispiel bei Einzelveranlagung eine Steuererstattung bekommen, und fällt diese bei Zusammenveranlagung weg, dann muss der Ehemann ihr diesen Betrag auszahlen. In der Regel profitiert der Mann aber immer noch von der gemeinsamen Veranlagung.

Oft sind jedoch beide so zerstritten, dass jeder eine getrennte Veranlagung (Einzelveranlagung) macht. Das kann bei größeren Einkommensunterschieden zwischen den Ex-Eheleuten aber ein völlig unnötiges Geschenk an den Fiskus sein.

Versöhnungsversuch

Sobald ein Ehepaar dem Finanzamt mitteilt, dass es versucht habe, wieder miteinander zu leben, gilt es nicht (mehr) als dauernd getrennt lebend. Konsequenz: Ihr könnt zusammen veranlagt werden. Auch mehrere Versöhnungsversuche können vorkommen; sie müssen dem Finanzbeamten aber plausibel vermittelt werden.

Wird die Ehe schließlich geschieden, sind die Eheleute auch steuerlich getrennt. Problematisch kann es werden, wenn Steuerrückerstattungen zu erwarten sind. Diese werden auf beide Köpfe verteilt, abhängig davon, wie viele Steuern jeder unterjährig abgeführt hat. Selbstverständlich muss das Finanzamt die – eventuell neuen – Kontoverbindungen erfahren, auf die es die Beträge überweisen soll.

Antrag beim Finanzamt stellen

Wenn eine Steuerrückerstattung zu erwarten ist, berechnest Du diese am besten mit Hilfe einer Steuersoftware oder Steuer-App, eines Steuerberaters, einer Steuerberaterin oder eines Lohnsteuerhilfevereins. Stelle dann beim Finanzamt frühzeitig einen Antrag, Deinen Anteil aufgrund der bereits gezahlten Einkommen- oder Lohnsteuer auf Dein Konto zu überweisen. Ihr könnt Euch auch auf eine andere Verteilung der Rückerstattung einigen. Teilt dann dieses Ergebnis dem Finanzamt schriftlich mit – mit beiden Unterschriften.

FAQ: Die wichtigsten Fragen auf einen Blick

Was ist die beste Steuerklasse?

Die beste Steuerklasse ist Steuerklasse 3, dort wird am wenigstens Lohnsteuer fällig. Dafür musst Du aber verheiratet oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft sein. Im Gegenzug hat Deine Partnerin oder Dein Partner aber die ungünstige Steuerklasse 5.

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Was bringt Steuerklasse 2?

Steuerklasse 2 können Alleinerziehende auf Antrag erhalten. Sie zahlen deshalb weniger Lohnsteuer als in Steuerklasse 1: Bei einem monatlichen Brutto von 3.000 Euro sind es rund 100 Euro netto mehr.

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Wer hat Steuerklasse 1?

Du bist in Steuerklasse 1, wenn Du ledig, geschieden oder verwitwet bist. Hast Du ein oder mehrere Kinder, kannst Du in Steuerklasse 2 wechseln, wenn die Kinder bei Dir gemeldet sind.

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Wann habe ich Steuerklasse 6?

Du arbeitest in Steuerklasse 6, wenn Du neben Deinem Hauptjob noch einen zweiten Job hast - und dieser mehr als ein Minijob von maximal 556 Euro einbringt. Die Abzüge sind in Steuerklasse 6 am höchsten. Einen Teil davon kannst Du Dir aber oft über die Steuererklärung zurückholen.

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Wann habe ich Steuerklasse 4?

Steuerklasse 4 erhältst Du wie Dein eheliches Pendant automatisch nach einer Hochzeit. Du zahlst hier genauso viel Steuern wie in Steuerklasse 1. Ihr spart aber trotzdem oft Steuern, weil Ihr eine gemeinsame Steuererklärung machen könnt und so vom Ehegattensplitting profitiert.

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Was ist Steuerklasse 4 mit Faktor?

Ehepaare und eingetragene Lebenspartnerschaften können die Steuerklasse 4 mit Faktor beantragen. Mit diesem Faktorverfahren wird die steuerliche Last fair auf das Paar aufgeteilt. Ihr habt zwar mit der Steuerklasse 3 und 5 mehr Netto, müsst aber in der Faktorverfahren nicht mit einer Steuernachzahlung nach Abgabe der Steuererklärung rechnen.

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Welchen Steuerklassen gibt es?

Es gibt die Steuerklassen 1, 2, 3, 4, 4 mit Faktor, 5 und 6. Für sogenante Grenzgänger auch noch die Steuerklasse 0. 

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