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ETF-Anteile verkaufen: Plötzlich Steuern auf Deine Rente fällig?

Im Ruhestand kannst Du endlich die Früchte Deines jahrelangen ETF-Investierens ernten. Aber wirkt sich das darauf aus, ob oder wie stark Deine Rente versteuert wird?

Jörg Leine Steuern
ETF-Anteile verkaufen: Plötzlich Steuern auf Deine Rente fällig?

ETF-Anteile verkaufen: Vergiss nicht die Abgeltungssteuer
Höhere Steuer auf die Rente? Nein, keine Auswirkung
Günstigerprüfung: Wann Du Abgeltungssteuer zurückbekommst

Irgendwann ist es soweit: Du bist im Ruhestand und kannst Dich nach jahrelangem Investieren darauf freuen, mit Deinem weltweiten Aktien-ETF Deine gesetzliche Rente aufzubessern. Auf Deine Gewinne musst Du teilweise Steuern zahlen. Aber steigt dadurch Dein Steuersatz, wodurch Du auch mehr Steuern auf Deine Rente zahlen musst?

Deine ETF-Gewinne und die Steuer

Erstmal zur Erinnerung: Wenn Du ETF-Anteile verkaufst, musst Du auf die erzielten Gewinne Abgeltungssteuer zahlen. Das passiert beim Verkauf automatisch über Deine Bank. Die Steuer liegt inkl. Soli bei 26,375 %. Bist Du in der Kirche, kommt noch Kirchensteuer dazu.

Bei Aktien-ETFs musst Du tatsächlich aber nur rund 18,46 % versteuern. Das liegt an der Teilfreistellung: Stecken im Fonds über 50 % Aktien, sind 30 % Deiner Gewinne pauschal steuerfrei. Auf alle Empfehlungen in unserem ETF-Vergleich trifft das zu.

Nutz außerdem Deinen Sparerpauschbetrag: 1.000 € Gewinn im Jahr ist komplett steuerfrei. Am besten machst Du eine Steuererklärung, um Dir zu viel gezahlte Steuer zurückzuholen. Alternativ kannst Du bei Deiner Depotbank auch einen Freistellungsauftrag einrichten.

Musst Du deshalb (mehr) Steuer auf die Rente zahlen?

Durch Deine zusätzlichen Einnahmen könntest Du jetzt auf die Idee kommen, dass Du deshalb mehr – oder überhaupt – Steuern auch auf Deine gesetzliche Rente zahlen musst. Das hören wir immer wieder, ist aber ein Mythos.

Denn Deine ETF-Gewinne sind beim Verkauf ja bereits als Kapitalerträge versteuert worden. Deshalb sind Deine Renteneinnahmen als sogenannte sonstige Einkünfte quasi ein separater Topf.

Heißt: Wenn Deine gesetzliche Rente sowieso steuerfrei ist, dann bleibt das auch so – egal wie viel ETF-Gewinne Du zusätzlich einstreichst. Bis zu welcher Höhe Deine Rente steuerfrei ist, hängt davon ab, wann Du in Rente gegangen bist. Hier ein Überblick:

Und auch wenn Du Steuern auf die Rente zahlst, wird es nicht mehr, wenn Du ETF-Anteile verkaufst.

Wann Du sogar Steuern sparst

Andersherum hast Du eventuell sogar einen Vorteil: Bekommst Du eine eher kleine Rente und hast im Ruhestand auch keine anderen größeren Einnahmen, kannst Du Abgeltungssteuer zurückbekommen. Das geht mit der sog. Günstigerprüfung, die Du aktiv mit einer Steuererklärung in Anlage KAP beantragen musst. Eine gute Steuersoftware erledigt das für Dich.

Damit prüft das Finanzamt für Dich, ob der Steuersatz für Kapitalerträge (25 % + Soli) höher ist als der Grenzsteuersatz auf Dein gesamtes Einkommen. Ist das der Fall, bekommst Du über die Steuererklärung zu viel gezahlte Abgeltungssteuer automatisch zurück. Denn Du musst immer nur maximal Deinen Grenzsteuersatz zahlen.

Wann lohnt sich das?

Faustregel: Liegt Dein zu versteuerndes Einkommen (zvE) inkl. der Kapitaleinkünfte unter 20.000 €, klappt die Günstigerprüfung fast immer.

Dein zvE ermittelst Du, indem Du von Deinen Einnahmen Vorsorgeausgaben wie für die Kranken- und Pflegeversicherung und grob gesagt alle absetzbaren Posten abziehst. Du findest das zvE auch immer in Deinem letzten Steuerbescheid.  

Willst Du es fürs aktuelle Jahr rausfinden, nutz eine Steuersoftware. Dort wird es Dir am Ende als Prognose angezeigt. Nutz alternativ diesen Rechner des Bundesfinanzministeriums.  

Aber keine Sorge: Mit dem Antrag auf Günstigerprüfung gehst Du sowieso kein Risiko ein. Ist Dein zvE zu hoch dafür, musst Du andersherum nicht mehr Abgeltungssteuer zahlen. Sie kann nur sinken, nicht steigen. Du kannst also nur gewinnen, aber auf keinen Fall verlieren.

Wie viel ist damit drin?

Ein Beispiel: Johann hat als Rentner ein zvE von nur 10.000 €. Er muss darauf ohne weitere Einkünfte keine Steuern zahlen. Wenn er zudem 10.000 € Kapitaleinkünfte hatte, erhält er rund 500 € Steuererstattung – wenn er eine Steuererklärung macht.

Für die Steuererklärung empfehlen wir Dir eine Steuersoftware oder -App. In unserem Vergleich bietet Wiso Steuer die besten Leistungen, den besten Preis (kostenlos!) gibt’s bei Check24 Steuer. Weitere Empfehlungen findest Du in unserem Steuersoftware-Vergleich.

Liegt Dein zvE inklusive Deiner Kapitalerträge sogar unter dem Grundfreibetrag, kannst Du auch eine Nichtveranlagungs-Bescheinigung beim Finanzamt beantragen. Die legst Du dann Deiner Bank vor. Dann zieht sie erst gar keine Abgeltungssteuer mehr ab.

Sparen beim ETF-Verkauf

Und zum Schluss noch ein Spartipp: Wie schon beim Kauf von ETF-Anteilen zahlst Du je nach Depot auch beim Verkauf Ordergebühren. Sind die bei Deinem Anbieter besonders hoch, kann sich ein kostenloser Depotübertrag zu einer unserer günstigen Empfehlungen lohnen. 

Bei unserem Preis-Leistungs-Sieger Smartbroker+ und unseren Empfehlungen Traders Place und Finanzen.net Zero sind Verkäufe ab 500 € sogar kostenlos. Den perfekten Überblick gibt Dir unser Depotvergleich

Alle Details zur Rentenbesteuerung und dem ETF-Verkauf liest Du in unseren Ratgebern. 

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