Wann kommt für Dich die Wärmepumpe in Frage?
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Mit einer Wärmepumpe heizt Du Dein Haus klimafreundlich und effizient. Sie gehört zu den Heiztechnologien, die im sogenannten Heizungsgesetz (§ 71 GEG) als neu eingebaute Heizung erlaubt sind. Der Einbau kann allerdings teuer sein, vor allem in Bestandsgebäuden. Damit der Umstieg trotzdem machbar ist, fördert die Bundesregierung Wärmepumpen mit Zuschüssen und günstigen Krediten. Zusätzlich bieten viele Bundesländer, Städte und Gemeinden eigene Programme an, die Du meist mit der Bundesförderung kombinieren kannst.
Grundsätzlich werden über das staatliche Förderprogramm der Förderbank KfW alle gängigen Wärmepumpentypen gefördert, solange sie bestimmte technische Anforderungen erfüllen und in Deutschland zugelassen sind.
Dazu zählen Luft-Wasser-Wärmepumpen, Luft-Luft-Wärmepumpen, Erdwärmepumpen und Grundwasserwärmepumpen. Für Wärmepumpen, die mit Gas betrieben werden, gibt es keine Förderung. Wichtig ist, dass das Gerät nach den einschlägigen DIN-Normen geprüft und zertifiziert ist.
Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (Bafa) führt eine Liste mit förderfähigen Wärmepumpenmodellen. Dein Heizungsbauer oder Deine Energieberaterin kann prüfen, ob das von Dir ausgewählte Modell auf dieser Liste steht und die Richtlinien der Förderprogramme erfüllt.
Allerdings ist nicht nur der Wärmepumpentyp entscheidend, sondern auch, wie effizient Deine Wärmepumpe läuft und wie laut sie ist. Worauf Du achten musst, erklären wir Dir jetzt.
Für eine Förderung über die KfW sollte Deine Wärmepumpe mindestens eine Jahresarbeitszahl von drei erreichen. Denn für die Förderung ist entscheidend, dass Deine Wärmepumpe voraussichtlich effizient läuft. Dafür wird in der Regel die sogenannte Jahresarbeitszahl, kurz JAZ, genutzt. Sie beschreibt das Verhältnis von eingesetzter Strommenge zu erzeugter Wärmemenge.
Eine JAZ von drei bedeutet, dass aus einer Kilowattstunde Strom drei Kilowattstunden Wärme werden. Die zu erwartende Jahresarbeitszahl berechnet meist der Heizungsfachbetrieb oder die Energieberatung mithilfe von Simulationsprogrammen, in die Daten zu Deinem Haus, zur Wärmepumpe und zum Standort eingehen.
Die tatsächliche Effizienz hängt später auch von Deinem Heizverhalten ab. Wenn Du Deine Heizkosten zusätzlich senken möchtest, lohnt es sich, die Vorlauftemperatur möglichst niedrig einzustellen und sparsam zu heizen.
Eine Wärmepumpe, die bis Ende 2025 in Betrieb genommen wird und die eine Leistung zwischen sechs und zwölf Kilowatt (kW) hat, darf nicht lauter als 65 Dezibel (dB) sein. Das entspricht in etwa einem normalen Gespräch oder einem Fernseher auf Zimmerlautstärke.
Ab 2026 dürfen für eine Wärmepumpe mit dieser Leistung maximal noch 60 Dezibel anfallen, damit die Wärmepumpe gefördert wird.
Die Grenzen der Geräuschemissionen von Wärmepumpen werden in der Richtlinie für das staatliche Förderprogramm festgelegt. Sie liegen damit in Deutschland sogar unter den Grenzwerten der europäischen Ökodesign-Verordnung.
Die Zuschüsse für neue, klimafreundliche Heizungen – und damit auch für Wärmepumpen – vergibt seit dem Jahr 2024 die staatliche Förderbank KfW. Das zentrale Programm 458 besteht aus einer Grundförderung und mehreren Bonusförderungen, über die Du bis zu 70 Prozent der Kosten fördern lassen kannst.
Die KfW-Förderung setzt sich aus vier Bausteinen zusammen:
Die Grundförderung: Du bekommst grundsätzlich 30 Prozent der Kosten als Zuschuss für eine neu eingebaute, klimafreundliche Heizung. Das gilt unter anderem für selbstnutzende Eigentümer, Vermieterinnen und Vermieter sowie gemeinnützige Organisationen.
Der Klimageschwindigkeits-Bonus: Wenn Du bis zum 31. Dezember 2028 eine alte fossile Heizung ersetzt und das Haus selbst bewohnst, erhältst Du weitere 20 Prozent Zuschuss. Das gilt für alte Ölheizungen, Kohle-, Gasetagen- und Nachtspeicherheizungen. Bestehende Gas- und Biomasseheizungen müssen mindestens 20 Jahre alt sein, damit Du den Bonus bekommst. Ab dem 1. Januar 2029 sinkt dieser Zuschuss alle zwei Jahre um drei Prozent ab.
Der Einkommens-Bonus: Bewohnst Du Dein Haus selbst und liegt Dein zu versteuerndes Haushaltseinkommen unter 40.000 Euro pro Jahr, bekommst Du 30 Prozent zusätzlich.
Effizienz-Bonus: Für bestimmte besonders effiziente Wärmepumpen gibt es fünf Prozent extra. Das gilt zum Beispiel für Luft-Wasser-Wärmepumpen mit natürlichem Kältemittel sowie für Erd- oder Grundwasserwärmepumpen. Diesen Bonus erhalten auch Vermieterinnen und Vermieter.
Für ein Einfamilienhaus kannst Du bis zu 21.000 Euro Zuschuss für eine neue Wärmepumpe erhalten. Das entspricht dem maximalen Fördersatz von siebzig Prozent.
Grundlage dafür sind förderfähige Kosten von höchstens 30.000 Euro. Auf diesen Betrag wendet die KfW den jeweils gültigen Fördersatz an. Alles, was darüber hinausgeht, bleibt unberücksichtigt.
Beispiel:
Kostet Deine neue Wärmepumpenanlage 40.000 Euro, erkennt die KfW dennoch nur 30.000 Euro als förderfähige Kosten an. Siebzig Prozent davon ergeben einen maximalen Zuschuss von 21.000 Euro.
Für Vermieter oder Vermieterin gelten andere Grenzen:
Bei einem Haus mit acht Wohneinheiten kannst Du Dir also Kosten von bis zu 113.000 Euro fördern lassen.
Da der maximale Zuschuss für Vermieter und Vermieterinnen 35 Prozent der Kosten beträgt, könntest Du in diesem Fall etwa 39.000 Euro zurückbekommen. Das liegt daran, dass der Geschwindigkeits-Bonus und der Einkommens-Bonus für Dich nicht verfügbar sind, wenn Du das betreffende Haus vermietest.
Wer mit wie viel Förderung rechnen kann, zeigen wir Dir in der folgenden Tabelle.
| selbstnutzende Eigentümer | Vermieter u.a. | |
|---|---|---|
| Grundförderung | 30 Prozent | 30 Prozent |
| Klimageschwindigkeits-Bonus | 20 Prozent1 | —2 |
| Einkommens-Bonus | 30 Prozent | —2 |
| Effizienz-Bonus | 5 Prozent | 5 Prozent |
| maximale Förderung | 70 Prozent | 35 Prozent |
1 Bis zum 31.12.2028 gültige Förderhöhe, danach sinkt der Bonus alle zwei Jahre um drei Prozent.
2 Dieser Bonus gilt nicht für diesen Personenkreis.
Quelle: Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) Programm 458 (Stand: 29. Dezember 2025)
Die Heizungsförderung hat einige Besonderheiten, die Du vor Antragstellung kennen solltest. Wir erklären Dir, worauf Du achten musst.
Hydraulischer Abgleich ist Pflicht: Das Fördergeld der Heizungsförderung wird nur genehmigt und ausgezahlt, wenn auch ein hydraulischer Abgleich der neuen Wärmepumpenheizung geplant ist. Das muss für Dich kein Hinderungsgrund sein, denn beim Wechsel des Heizsystems ist ein hydraulischer Abgleich grundsätzlich sinnvoll, damit die neue Heizung effizient arbeiten kann und alle Räume wirklich warm werden.
Stell den Antrag rechtzeitig: Es ist wichtig, dass Du die Förderung beantragst, bevor die Arbeiten für Deine neue Wärmepumpenheizung beginnen. Nachträglich wird Dein Förderantrag nicht genehmigt.
Wie und wann Du die KfW-Förderung beantragst, liest Du ausführlich in unserem Ratgeber zur Heizungsförderung.
Kein Zuschuss für Neubauten: Da sich die Heizungsförderung nur auf Bestandsgebäude bezieht, deren Bauantrag mindestens fünf Jahre zurückliegt, kannst Du sie nicht für eine Heizung in einem Neubau nutzen. Für Neubauten gibt es aber Förderungen für den Einbau von klimafreundlichen Heizungen auf kommunaler Ebene.
Und wenn Du ohnehin planst, sehr energieeffizient neu zu bauen, kannst Du Dir das KfW-Programm Klimafreundlicher Neubau anschauen, mit dem Du einen zinsgünstigen Kredit nutzen kannst. Dieses Programm richtet sich an alle, die ein neues Haus oder eine neue Wohnung bauen oder kaufen und dabei besonders auf Energieeffizienz und klimafreundliche Energien achten.
Auszahlung erst nach Abschluss: Du musst die Kosten zunächst selbst tragen. Die Zuschüsse werden erst ausgezahlt, wenn die Arbeiten abgeschlossen sind und alle Nachweise geprüft wurden.
Wenn Dir das schwerfällt, kannst Du möglicherweise den Ergänzungskredit der KfW nutzen. Das nächste Kapitel erklärt, wie er funktioniert.
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Wenn Du nicht die Möglichkeit hast, die Kosten für die neue Heizung auszulegen, bis Du die Fördergelder bekommst, kannst Du zusätzlich den Ergänzungskredit im KfW-Programm 358/359 zur Heizungsförderung nutzen. Um den Ergänzungskredit zu nutzen, musst Du aber eine Zuschusszusage der KfW haben.
Auch wenn Du andere Einzelmaßnahmen an Deinem Haus planst, also zum Beispiel eine Fassadendämmung oder die Dämmung der Kellerdecke, kannst Du den Kredit in Kombination mit dem Bafa-Förderprogramm für Einzelmaßnahmen nutzen.
Du kannst pro Wohneinheit bis zu 120.000 Euro Kredit erhalten. Für ein Zweifamilienhaus oder ein Haus mit Einliegerwohnung ist entsprechend die doppelte Summe möglich.
Welche Kreditsumme Du konkret bekommst, hängt davon ab, wie hoch die förderfähigen Kosten sind, die in Deiner Zuschusszusage der KfW stehen. Nur diese Summe darf über den Ergänzungskredit finanziert werden.
Beispiel: Hast Du bei der Zuschussförderung förderfähige Kosten von 30.000 Euro zugesagt bekommen, kannst Du über den Ergänzungskredit ebenfalls bis zu 30.000 Euro aufnehmen. Wichtig ist, dass es sich dabei um förderfähige Kosten handeln muss. Kosten, die für den Betrieb oder die Instandhaltung in Zukunft anfallen, sind beispielsweise nicht förderfähig.
Der Ergänzungskredit läuft unter zwei Programmnummern. Welche für Dich gilt, ist abhängig davon, ob Du ein sogenannter selbstnutzender Eigentümer bist, also das betreffende Haus auch selbst bewohnst. Vermietest Du, gilt für Dich die andere Programmnummer.
Damit Du den Ergänzungskredit nutzen kannst, musst Du zunächst eine Zuschusszusage der KfW oder des Bafa haben. Der Kredit ist nur eine Ergänzung – ohne bestätigte Förderung wird er nicht bewilligt.
Den Kredit beantragst Du bei Deiner Hausbank, nicht direkt bei der KfW. Die Bank prüft Deine Unterlagen, fordert die Förderzusage an und stellt den Kredit anschließend bei der KfW für Dich bereit.
Mehr Informationen zum Antrag und alles, was Du außerdem wissen musst, liest Du in unserem Ratgeber zu KfW 358.
Die maximale Laufzeit beträgt 35 Jahre. Die Zinsbindung – also der Zeitraum mit garantiert günstigen Zinsen – gilt jedoch höchstens zehn Jahre. Danach musst Du einen neuen Zinssatz vereinbaren, der sich am Markt orientiert. Aktuell liegen marktübliche Hypothekenzinsen meist zwischen drei und vier Prozent.
Während dieser ersten Zinslaufzeit darfst Du die ganze Summe oder Teilbeträge auch vorzeitig zurückzahlen – also früher, als Dein Rückzahlplan es vorgibt. Normalerweise musst Du für frühere Rückzahlungen eine sogenannte Vorfälligkeitsentschädigung zahlen. Das ist eine Entschädigung an die Bank, da ihr so ein Teil der vereinbarten Zinsen verloren geht. Beim Ergänzungskredit ist das aber innerhalb der ersten zehn Jahre kein Problem.
Noch bis 2029 kannst Du energetische Sanierungsmaßnahmen von der Steuer absetzen. Dazu zählt auch der Einbau einer Wärmepumpe.
Wichtig: Du kannst die steuerliche Abschreibung nur anstatt der KfW-Förderung nutzen, nicht zusätzlich. Du musst Dich also entscheiden.
Du kannst die steuerliche Förderung nutzen, wenn
Bei einem Mehrfamilienhaus oder einer Ferienwohnung darfst Du nur die Kosten der selbst bewohnten Einheit berücksichtigen. Eine Ferienwohnung darf während der Jahre, in denen Du die Kosten von der Steuer absetzt, nicht fremdvermietet werden.
Du kannst pro Objekt, also pro Wohngebäude, bis zu 200.000 Euro an förderfähigen Kosten in Deiner Einkommensteuererklärung ansetzen. Von den Kosten, die Du geltend machst, bekommst Du 20 Prozent von Deiner Steuerschuld abgezogen.
Da ein Objekt immer das gesamte Wohnhaus meint, kannst Du die steuerliche Abschreibung mehrfach nutzen, bis die Grenze von 200.000 Euro ausgeschöpft ist.
Beispiel: Du gibst Kosten von 30.000 Euro an. Zwanzig Prozent davon entsprechen 6.000 Euro, die Deine Steuerschuld mindern.
Ob sich die steuerliche Förderung lohnt, hängt davon ab, wie hoch Deine förderfähigen Kosten sind und welchen Zuschuss Du über die KfW erhalten würdest. Da die KfW beim Heizungstausch oft deutlich höhere Zuschüsse gewährt, ist die steuerliche Variante meist nur die zweite Wahl.
Ein Sonderfall: Wenn Deine Wärmepumpe sehr teuer ist – beispielsweise 75.000 Euro – und Du bei der KfW nur 50 Prozent Zuschuss auf maximal 30.000 Euro erhältst, also 15.000 Euro, kann die steuerliche Förderung ähnlich hoch ausfallen. Du bekommst hier ebenfalls 15.000 Euro über drei Jahre verteilt angerechnet.
Aber Achtung: Diese Summe wird von Deinem zu versteuernden Einkommen abgezogen, Du musst also weniger Einkommen versteuern und bekommst über Deine Einkommenssteuererklärung entsprechend mehr zurück oder zahlst weniger. Du bekommst das Geld nicht so direkt ausgezahlt wie bei der Heizungsförderung.
Bei anderen Sanierungsmaßnahmen wie der Fassadendämmung oder dem Fenstertausch kann sich die steuerliche Abschreibung hingegen deutlich mehr lohnen.
Der Steuervorteil wird über drei Jahre verteilt:
Diese Aufteilung verhindert, dass die Steuerlast bei hohen Kosten rechnerisch unter null fällt, denn das ist gesetzlich nicht möglich. Nur so kannst Du den vollen Vorteil ausschöpfen.
Wenn Du nur wenig Einkommensteuer zahlst, etwa als Rentnerin oder Rentner oder bei Arbeit in Teilzeit, kann ein Teil des Steuervorteils verpuffen, weil Deine Steuerlast nicht hoch genug ist.
In diesen Fällen lohnt sich die Förderung über die KfW deutlich mehr.
Nein. Wenn Du die steuerliche Förderung nutzt, darfst Du keine staatlichen Zuschüsse von KfW oder Bafa für die gleichen Maßnahmen in Anspruch genommen haben.
Kombinierbar ist die steuerliche Förderung nur mit Förderprogrammen auf kommunaler Ebene.
Neben der staatlichen Heizungsförderung kannst Du in vielen Bundesländern zusätzliche Zuschüsse oder Kredite bekommen. Oft lassen sich diese Programme mit der KfW-Förderung kombinieren.
Da Städte und Kommunen zudem eigene Angebote haben können, lohnt sich immer ein zusätzlicher Blick auf die Website Deiner Gemeinde.
Das Förderprogramm vom Land Berlin ist zurzeit ausgesetzt, da die Förderkonditionen aktualisiert werden.
Das Land Berlin förderte bisher im „Programm Effiziente GebäudePLUS“ den Austausch einer bestehenden und mindestens zehn Jahre alten Heizungsanlage durch eine Wärmepumpe mit einem Zuschuss von bis zu 25 Prozent, maximal aber 15.000 Euro je Wohneinheit. Bedingung war aber, dass Du Dein neues Heizsystem nach Einbau optimieren lässt – inklusive eines hydraulischen Abgleichs. Du musstest den Förderantrag stellen, bevor Du einen Liefer- und Leistungsvertrag mit einer Fachfirma abschließt.
Das Land Hamburg bietet Dir gleich zwei Programme an: eine Zuschussförderung und einen zinsgünstigen Kredit. Den Zuschuss in Höhe von 20 Prozent der förderfähigen Kosten, maximal aber 9.000 Euro, kannst Du für die Installation einer Wärmepumpe sowohl bei Bestandsgebäuden als auch für Neubauten bekommen. Die Wärmepumpe muss dafür später mindestens eine Jahresarbeitszahl von 3,1 erreichen und Luft-Wärmepumpen müssen bestimmte Geräuschemissionsgrenzwerte einhalten. Du kannst außerdem Kosten für die Installation von Fußbodenheizungen oder Niedertemperaturheizkörpern sowie für einen hydraulischen Abgleich oder die Dämmung von Heizungsrohren mitfördern lassen.
Wichtig ist: Du musst den Antrag stellen, bevor Du Liefer- und Leistungsverträge mit Heizungsfachfirmen abschließt. Bekommst Du bei der KfW-Heizungsförderung den Klima-Geschwindigkeitsbonus oder den Einkommensbonus, kannst Du die Hamburger Förderung leider nicht nutzen.
Niedersachsen fördert die Installation von Wärmepumpen in bestimmten Gemeinden und Stadtteilen. Gefördert werden Wärmepumpen im Neubau und in Bestandsgebäuden. Maximal kannst Du einen Zuschuss in Höhe von 7.250 Euro erhalten. Die Höhe des Zuschusses richtet sich danach, was für einen Wärmepumpentypen Du einbaust. Du musst außerdem die Bundesförderung nutzen, da das Programm aus Niedersachsen nur eine Ergänzung darstellt. Auch hier darfst Du mit der Maßnahme erst beginnen, nachdem Du die Fördermittel beantragt und eine Eingangsbestätigung erhalten hast.
Achtung: Das Förderprogramm in Nordrhein-Westfalen ist aktuell pausiert.
In Nordrhein-Westfalen werden unterschiedliche Förderprogramme für Klimaschutz und Energiewende angeboten. Unter anderem kannst Du für die notwendigen Arbeiten zur Erschließung der Wärmequelle einer Erdwärmepumpe einen Zuschuss erhalten. Dazu zählen Bohrungen für Erdwärmesonden, aber auch die Verlegung von Erdwärmekollektoren. Für Bestandsgebäude beträgt die Förderhöhe bis zu 50 Euro pro Bohrmeter für Erdwärmesonden und 35 Euro pro Quadratmeter für Erdwärmekollektoren. Maximal sind 12.000 Euro drin. Auch für Neubauten kannst Du Dir Zuschüsse sichern. Beachte, dass Du den Antrag für die Fördergelder stellen musst, bevor Du den Auftrag für die Maßnahme vergibst.
Wenn Du in Rheinland-Pfalz lebst, kannst Du Dir für den Einbau einer klimafreundlichen Heizungsanlage, aber auch für den Umbau zu barrierefreiem Wohnen und für die energetische Sanierung einen Kredit sichern. Bei einem Vier-Personen-Haushalt liegt die maximale Kreditsumme bei 100.000 Euro, für jedes weitere Haushaltsmitglied kommen 5.000 Euro dazu. Maximal kannst Du aber nur die Höhe der voraussichtlichen Investitionskosten beantragen. Liegt Dein Einkommen unter bestimmten, vom Land festgelegten Grenzen, kannst Du außerdem Tilgungszuschüsse bekommen, die Deine Rückzahlungssumme mindern. Um diesen Kredit nutzen zu können, musst Du einen Energieeffizienz-Experten einbinden.
Im Saarland kannst Du im „Programm Wohnraumförderung“ einen zinsgünstigen Kredit für den Einbau einer Wärmepumpe nutzen, wenn Du gewisse Einkommensgrenzen nicht überschreitest. Jede im Haushalt lebende Person erhöht die Einkommensgrenzen, Kinder werden dabei nochmal zusätzlich gezählt. Du kannst bis zu 85 Prozent der förderfähigen Kosten über den Kredit finanzieren, maximal aber 200.000 Euro als Kreditsumme aufnehmen. Das bedeutet, dass Du 15 Prozent der Kosten mit Eigenkapital zahlen musst.
Die maximale Kreditlaufzeit beträgt 30 Jahre bei einem festen Zinssatz von einem Prozent über die gesamte Laufzeit. Familien mit Kindern bekommen außerdem einen Tilgungszuschuss von bis zu 20 Prozent. Das bedeutet, dass Dir ein Teil der Schulden erlassen wird. Für das Programm gilt, dass Du das betreffende Haus selbst bewohnen musst und es maximal 180 Quadratmeter groß sein darf. Nutzt Du die Förderung, musst Du das Haus im Anschluss weitere zehn Jahre selbst bewohnen.
Bei der Förderbank des Freistaats Sachsen kannst Du im Programm „Sachsenkredit – Klimafreundlicher Wohnen“ ein zinsgünstiges Darlehen für die Installation einer Wärmepumpe aufnehmen. Das Haus darf maximal vier Wohneinheiten haben, von denen Du mindestens eine selbst bewohnst. Die Kredithöhe beträgt mindestens 20.000 Euro und die Laufzeit maximal 35 Jahre. Die Förderbank gewährt Dir außerdem einen Tilgungszuschuss von bis zu fünf Prozent der förderfähigen Kosten.
Das Land Sachsen-Anhalt bietet Dir für den Wärmepumpeneinbau im Rahmen des Programms „Sachsen-Anhalt MODERN“ einen Förderkredit von bis zu 50.000 Euro mit besonders günstigen Zinsen von unter ein Prozent an. Du musst dafür eine alte Heizung austauschen und auch gleich eine effiziente Umwälzpumpe mit einbauen. Außerdem musst Du nach dem Tausch einen hydraulischen Abgleich durchführen. Die Mindestdarlehenssumme beträgt 10.000 Euro und die maximale Laufzeit 30 Jahre. Du darfst mit der Maßnahme erst beginnen, wenn Du den Antrag bei der Investitionsbank Sachsen-Anhalt gestellt hast.
Beratung zu Förderprogrammen bekommst Du bei den Verbraucherzentralen der Bundesländer oder über eine unabhängige Energieberatung. Um das meiste an Fördermitteln für Dich rauszuholen, ist es sinnvoll, sich zu den verfügbaren Fördermitteln und den Kombinationsmöglichkeiten beraten zu lassen. Es ist nämlich nicht immer so einfach verständlich, für welche Förderung Du Dich qualifizierst und welche wirklich sinnvoll für Deine Maßnahme ist.
Eine gute erste Anlaufstelle für die Beratung zu Fördermitteln sind die Verbraucherzentralen der Bundesländer. An rund 900 Standorten in ganz Deutschland oder auch bei Dir zuhause kannst Du Dich zum Energiesparen, zur energetischen Sanierung oder zu Fördermitteln beraten lassen. Die Beratung ist mit maximal 40 Euro sehr günstig und für einkommensschwache Haushalte sogar kostenfrei möglich.
Eine noch umfassendere und individuellere Beratung kannst Du bei einem Energieberater oder Energieberaterin erhalten. Da es sinnvoll ist, eine Energieberatung für die Planung Deiner neuen Heizung zu nutzen, hast Du vielleicht ohnehin schon einen Berater an der Hand. Erforderlich für die Beantragung von Fördermitteln für den Heizungstausch ist er aber nicht.
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