Le­bens­ver­si­che­rung verkaufen Wie Du Deine Le­bens­ver­si­che­rung zu Geld machen kannst

Martin_Klotz
Martin Klotz
Finanztip-Experte für Vorsorge

Das Wichtigste in Kürze

  • Wenn Du Geld aus Deiner privaten Lebens- oder Ren­ten­ver­si­che­rung benötigst, kann Du Deinen Vertrag verkaufen, anstatt zu kündigen.

  • Von spezialisierten Ankäufern bekommst Du häufig mehr Geld, als von Deinem Versicherer.

  • Staatlich geförderte Verträge, also Riester-, Rürup- oder Direktversicherungen, kannst Du nicht verkaufen.

  • Im Jahr 2024 kauft nur noch ein Anbieter Verträge an. Alle anderen haben den Ankauf vorübergehend eingestellt.

So gehst Du vor

  • Prüfe, ob Dein Vertrag die Kriterien für einen Verkauf erfüllt: Er muss zum Beispiel einige Jahre gelaufen sein und mindestens einen Wert von 15.000 Euro haben.

  • Hole ein Angebot ein und vergleiche es mit dem Rückkaufswert vom Versicherer. Dafür empfehlen wir den Ankäufer Winninger.

Eigentlich war Deine Lebens- oder Ren­ten­ver­si­che­rung für die Altersvorsorge gedacht, doch nun brauchst Du kurzfristig eine Stange Geld? Wie und unter welchen Voraussetzungen Du Deine Le­bens­ver­si­che­rung in so einem Fall verkaufen kannst, erfährst Du in diesem Ratgeber.

Wann lohnt sich der Verkauf Deiner Le­bens­ver­si­che­rung?

Das Wichtigste vorweg: Kündigen bedeutet nicht Verkaufen. Kündigen solltest Du eine Lebens- oder Ren­ten­ver­si­che­rung nur im Ausnahmefall. Es gibt meist bessere Alternativen, wenn Du kurzfristig Geld brauchst. Zum Beispiel kannst Du Deinen Vertrag beleihen, einen Ratenkredit aufnehmen oder auch Familie oder Freunde um Unterstützung bitten. Oder eben Deinen Ver­si­che­rungsvertrag verkaufen.

Bei einem Verkauf erhältst Du in aller Regel mehr Geld, als bei einer Kündigung des Vertrags. Denn während Dir Dein Versicherer lediglich den Rückkaufswert auszahlt, bekommst Du bei speziellen Ankäufern laut eigenen Angaben meist zwischen 1,5 und 4 Prozent mehr. Aber auch beim Verkauf gibt es einige Aspekte, die Du bedenken solltest.

Egal, ob Du die Ver­si­che­rung kündigst oder verkaufst: Beendest Du Deine private Lebens- oder Ren­ten­ver­si­che­rung vorzeitig, verzichtest Du auf die weitere garantierte Verzinsung des Sparguthabens, auf jährliche Überschüsse und auf den Schlussbonus, den der Versicherer zum Ende der Laufzeit gutschreibt.

Versuche also, den Vertrag zu behalten, falls es Dir irgendwie möglich ist. Denn, wenn Dir ein Ankäufer ein Angebot für Deine private Lebens- oder Ren­ten­ver­si­che­rung macht, würde es sich rein finanziell gesehen für Dich ebenso lohnen, den Vertrag fortzuführen.

Willst oder kannst Du lediglich die monatlichen Beiträge nicht mehr zahlen, solltest Du den Vertrag behalten und beitragsfrei stellen, anstatt ihn zu beenden.

Was passiert mit der Zusatzversicherung?

Zu­satz­ver­si­che­rung­en wie eine Unfall­ver­sicherung oder eine Be­rufs­un­fä­hig­keits­ver­si­che­rung (BU) gehen durch den Verkauf der Le­bens­ver­si­che­rung verloren. Doch gerade die Be­rufs­un­fä­hig­keits­ver­si­che­rung ist eine Deiner wichtigsten Absicherungen.

Einige Versicherer wandeln die Be­rufs­un­fä­hig­keits-Zusatzversicherung daher bei Kündigung des Hauptvertrags in einen eigenständigen Vertrag um, oft sogar ohne erneute Gesundheitsprüfung. Frag vor dem Verkauf der Le­bens­ver­si­che­rung daher unbedingt bei Deinem Versicherer nach, ob das möglich ist. Falls er die Option nicht anbietet, prüfe vorher, ob Du bei einem anderen Anbieter einen neuen BU-Vertrag bekommen würdest. Gerade in fortgeschrittenem Alter ist das aus gesundheitlichen Gründen häufig nicht möglich oder die Beiträge sind unverhältnismäßig hoch.

Würdest Du Deinen BU-Schutz durch den Verkauf der Le­bens­ver­si­che­rung verlieren, ist es oftmals ratsam, den Vertrag zu behalten.

Sonderfall: Le­bens­ver­si­che­rung widerrufen

Hast Du Deine Le­bens­ver­si­che­rung zwischen 1994 und 2007 abgeschlossen, wurdest Du möglicherweise nicht richtig über die Möglichkeit eines Widerrufs belehrt. Dann lässt sich der Vertrag noch heute rückabwickeln. Bei erfolgreichem Widerruf erhältst Du Deine Beiträge und die erwirtschafteten Zinsen zurück. Das ist finanziell in jedem Fall besser als zu kündigen und meist auch besser als der Verkauf. Aber: Versicherer erkennen den Widerruf oft erst nach einer Klage an und die Erfolgschancen vor Gericht sind in den letzten Jahren gesunken. Beachte zudem, dass Du auch bei einem Widerruf eventuelle Zu­satz­ver­si­che­rung­en verlierst.

Wie funktioniert der Verkauf einer Le­bens­ver­si­che­rung?

Verkaufst Du Deine Lebens- oder Ren­ten­ver­si­che­rung, trittst Du alle Ansprüche aus dem Vertrag an den Ankäufer ab. Du verzichtest damit auf Deine Leistungen aus dem Vertrag und bekommst dafür Geld. Der Hinterbliebenenschutz fällt in der Regel auch weg.

Der Anbieter kauft alle Rechte auf die Auszahlung bei Vertragsende. Er profitiert also bei älteren Verträgen von der guten garantierten Verzinsung, den Überschüssen und dem Schlussbonus. Dafür zahlt der Ankäufer die monatlichen Beiträge in der Regel bis zum Vertragsende weiter.

Häufig bleibst Du auch nach dem Verkauf als Ver­si­che­rungsnehmer im Ver­si­che­rungsschein eingetragen, obwohl der Ankäufer alle Rechte am Vertrag hält. In dem Fall bekommst Du manchmal Post vom Versicherer, etwa die jährliche Mitteilung über den Stand des Vertragsguthabens. Manche Versicherer stimmen hingegen zu, dass der Ankäufer neuer Ver­si­che­rungsnehmer wird. Dann hörst Du in der Regel nichts mehr von Deinem Versicherer.

Was passiert mit dem Hinterbliebenenschutz?

Ankäufer werben mit dem Versprechen, den Vertrag und damit auch den Hinterbliebenenschutz zu erhalten. Doch darauf solltest Du Dich nicht verlassen.

Der Hinterbliebenenschutz sorgt dafür, dass Deine Angehörigen eine festgelegte Summe bekommen, falls Du innerhalb der Vertragslaufzeit stirbst. Geschieht das kurz nach dem Verkauf des Vertrags, kann es sein, dass Deine Hinterbliebenen noch etwas Geld vom Ankäufer erhalten. Dieser Vorgang nennt sich nachträgliche Kaufpreiserhöhung.

Dass der Hinterbliebenenschutz nach dem Verkauf ausgezahlt wird, kommt allerdings sehr selten vor. Stell Dich also am besten darauf ein, dass Deine Familie über den Verkauf hinaus kein Geld bekommt.

Das liegt daran, dass der Ankäufer von der Todesfallsumme, die er vom Versicherer erhält, den Kaufpreis abzieht – diesen hat er Dir ja bereits gezahlt. Außerdem gehen die Beiträge ab, die der Ankäufer noch in die Ver­si­che­rung eingezahlt hat, zuzüglich Zinsen von circa 6 Prozent. Manchmal fällt auch eine Bearbeitungsgebühr an. Der verbleibende Todesfallschutz für Deine Familie sinkt deshalb nach dem Verkauf des Vertrags relativ schnell auf null, meist innerhalb von ein oder zwei Jahren.

Die Ankäufer behalten es sich laut Ankaufbedingungen vor, die Ver­si­che­rung, die sie Dir abgekauft haben, nicht mehr weiter zu bedienen, sondern zu kündigen. Das ist nicht die Regel, kann aber durchaus passieren. In solchen Situationen erlischt Dein Hinterbliebenenschutz komplett.

Bist Du trotz des erhaltenen Kaufpreises zusätzlich auf Geld angewiesen, um Deine Familie abzusichern, informiere Dich über den Abschluss einer Ri­si­ko­le­bens­ver­si­che­rung. Das ist beispielsweise sinnvoll, wenn Du mit einem Partner einen Immobilienkredit aufnimmst oder das Einkommen Deines Partners nicht ausreichen würde, um gemeinsame Kinder zu versorgen.

Mehr dazu im Ratgeber Ri­si­ko­le­bens­ver­si­che­rung

  • Familien mit einem Alleinverdiener oder einem Immobilienkredit brauchen eine Absicherung für den Todesfall.
  • Wir empfehlen Hannoversche, Huk24, Europa und Cosmosdirekt. Letztere solltest Du aber immer mit einem weiteren Anbieter vergleichen, um Preisausreißer zu vermeiden.

Zum Ratgeber 

Welche Verträge kannst Du verkaufen?

Ankäufer nehmen nicht jede Lebens- oder Ren­ten­ver­si­che­rung an. Dein Vertrag muss einige Voraussetzungen erfüllen, damit ein Kauf überhaupt geprüft wird:

  • Der Rückkaufswert Deines Vertrags liegt über einer bestimmten Grenze. Bei Winninger, dem einzigen Anbieter, der aktuell Verträge ankauft, liegt sie bei 15.000 Euro.

  • Der Vertrag läuft noch mindestens drei Jahre.

  • Der Vertrag hat einen hohen Garantiezins. Einige Ankäufer berücksichtigen aus diesem Grund nur Verträge, die vor 2015 abgeschlossen wurden.

  • Der Versicherer steht unter der Aufsicht der Bafin.

Mit einem Vertrag, der diese Kriterien erfüllt, hast Du gute Chancen auf ein Angebot. Eine Garantie ist das aber nicht. Manche Anbieter kaufen zum Beispiel von kleineren Versicherern nur eine bestimmte Anzahl an Verträgen, um ihr Risiko zu minimieren.

Tipp: Gib die Details Deiner Le­bens­ver­si­che­rung einfach in das Online-Formular eines Anbieters ein. Dann erfährst Du direkt, ob Du für Deinen Vertrag ein Angebot bekommst. Das ist bei seriösen Anbietern immer kostenlos.

Die meisten Ankäufer kaufen nur kapitalbildende und keine fondsgebundenen Ver­si­che­rungen. Staatlich geförderte Verträge, also Riester- oder Rürup-Rentenversicherungen, kannst Du generell nicht verkaufen. Auch Le­bens­ver­si­che­rung­en im Rahmen der betrieblichen Altersvorsorge, sogenannte Direktversicherungen, sind ausgeschlossen.

Liegt der Rückkaufswert Deiner Le­bens­ver­si­che­rung unter der geforderten Mindestsumme, kannst Du den Vertrag nicht verkaufen, aber Du kannst ihn kündigen oder beitragsfrei stellen.

Brauchst Du das Geld aus dem Vertrag dringend, kommt nur die Kündigung infrage. Kannst Du das Geld beispielsweise über einen Kredit oder ein Darlehen von Familie oder Freunden bekommen, lohnt es sich in der Regel, Deine Le­bens­ver­si­che­rung weiterlaufen zu lassen und stattdessen keine Beiträge mehr einzuzahlen. Sind die Verwaltungskosten pro Jahr allerdings größer als die Zinsen, die Du bekommst, ist die Kündigung auch in diesem Fall fast immer besser als die Beitragsfreistellung.

Wie viel Geld bekommst Du für Deine Le­bens­ver­si­che­rung?

Unterschiedliche Anbieter – sofern es wieder mehr als einen geben sollte – werden Dir unterschiedliche Kaufpreise anbieten. Denn sie berechnen, jeder ein wenig anders, wie viel ihnen der Vertrag wert ist.

In die Bewertung fließen unter anderem die veranschlagte Rendite des Vertrags nach Kosten, die Überschusssituation des Versicherers und das Alter des Ver­si­che­rungsnehmers ein.

Der Kaufpreis liegt in der Regel über dem sogenannten Rückkaufswert: Das ist die Summe, die Dir Dein Lebensversicherer zahlen würde, wenn Du den Vertrag kündigst. Es handelt sich dabei um Deine eingezahlten Beiträge abzüglich angefallener Kosten und einer Stornogebühr. Den Rückkaufswert Deines Vertrags findest Du in der jährlichen Standmitteilung.

Die Ankäufer bieten nach eigenen Angaben im Durchschnitt 1,5 bis 4 Prozent mehr als den Rückkaufswert. Das ist möglich, weil sie den Vertrag gewinnbringend bis zum Schluss weiterführen können. Einen Teil dieses künftigen Gewinns geben die Ankäufer an Dich ab. Nur bei äußerst gut verzinsten Verträgen kann das Plus auch mal größer sein.

Welche Ankäufer empfiehlt Finanztip?

Wir haben im Juli 2021 Ankäufer von Le­bens­ver­si­che­rung­en unter die Lupe genommen, die Mitglied im Bundesverband für Vermögensanlagen im Zweitmarkt Le­bens­ver­si­che­rung­en (BVZL) sind. Durch die Mitgliedschaft ist garantiert, dass die Anbieter seriös arbeiten, Deinen Vertrag kostenlos prüfen und den Kaufpreis in einer Summe auszahlen. Details zu unserem Vorgehen liest Du im Abschnitt So haben wir analysiert am Ende des Ratgebers.

Da Dir jeder Ankäufer ein anderes Angebot macht, solltest Du die Kaufpreise vergleichen. Von den fünf von uns ursprünglich emp­foh­lenen Anbietern haben vier den Ankauf aufgrund der Zinssituation am Kapitalmarkt vorübergehend eingestellt. Einzig noch tätig ist der Anbieter Winninger.

Hintergrund der Entwicklung ist, dass die Ankäufer für den Kauf der Verträge in der Regel Kredite aufnehmen. In einem niedrigeren Zinsumfeld ist das deutlich günstiger als bei hohen Zinsen am Kapitalmarkt. Daher rechnet sich der Ankauf in diesem Fall für die Firmen deutlich weniger.

Wie erkennst Du unseriöse Anbieter?

Unseriöse Ankäufer wollen den Kaufpreis häufig nur in Raten zahlen oder fordern eine Gebühr für ein Angebot. Dabei sollte das für den Verkäufer kostenlos sein. Eine weitere Masche: Du sollst den Kaufpreis in geschlossene Fonds investieren, die der Anbieter vertreibt. Die Renditeversprechen haben, nach unserer Erfahrung, mit der Realität in der Regel nichts zu tun. Finanztip empfiehlt daher eindeutig: Lass die Finger von solchen Angeboten.

Winninger
  • kauft kapitalbildende Lebens- und Ren­ten­ver­si­che­rungen
  • ab 15.000 € Rückkaufswert

Wie läuft der Verkaufsprozess Deiner Le­bens­ver­si­che­rung genau ab?

Der Verkauf der Le­bens­ver­si­che­rung erfolgt in mehreren Schritten.

In einem ersten Schritt gibst Du beim jeweiligen Anbieter Deine Daten in ein Online-Formular ein. Zu diesen Informationen zählen neben Kontaktdaten auch Angaben zu Deinem Vertrag, zum Beispiel Vertragsnummer, Versicherer, Vertragslaufzeit und Rückkaufswert.

Beachte: Der Rückkaufswert Deines Vertrags verändert sich monatlich. Ist Deine letzte jährliche Standmitteilung also schon etwas älter, frage Deinen Versicherer nach dem aktuellen Wert.

Im zweiten Schritt erteilst Du dem Ankäufer eine Informationsvollmacht. Damit erlaubst Du ihm, Deine Daten beim Versicherer zu überprüfen und falls nötig weitere relevante Daten anzufordern. Die Vollmacht unterschreibst Du und sendest sie, zusammen mit der Kopie Deines Ver­si­che­rungsscheins, an den Ankäufer. Im Anschluss erhältst Du ein Angebot. Das Angebot gilt in der Regel 14 Tage. Du hast also genug Zeit, weitere Angebote einzuholen und zu vergleichen, sofern es künftig wieder einen zweiten Anbieter für den Ankauf von Le­bens­ver­si­che­rung gibt.

Wie lange dauert der Prozess?

Nimmst Du das Angebot an, geht’s weiter mit Schritt drei: Du übersendest dem Ankäufer den unterschriebenen Kaufvertrag sowie den Originalvertrag der Le­bens­ver­si­che­rung.

Im vierten und letzten Schritt meldet der Ankäufer die Abtretung des Vertrags an den Versicherer und zahlt Dir den Kaufpreis. Der gesamte Vorgang dauert in der Regel drei bis acht Wochen.

Wann ist ein Treuhänder für den Verkauf der Le­bens­ver­si­che­rung sinnvoll?

Bei hohen Verkaufsummen kannst Du den Vertrag auch über einen Treuhänder abwickeln. Das kostet zwar zwischen 125 und 250 Euro extra, bietet aber zusätzliche Sicherheit, dass das Geld bei Dir ankommt. Der Anbieter stellt den Kontakt zum Treuhänder her. Dieser begleitet den Verkauf für Dich und reicht Deinen Ver­si­che­rungsvertrag erst dann an den Anbieter weiter, wenn Du das Geld erhalten hast.

Was ist nach dem Verkauf Deiner Le­bens­ver­si­che­rung zu tun?

Hast Du Deine Le­bens­ver­si­che­rung verkauft, solltest Du zuerst den Dauerauftrag bei Deiner Bank beenden, mit dem Du bisher die Beiträge gezahlt hast. Stoppst Du die Zahlungen zu spät, bekommst Du die Beiträge in der Regel vom Ankäufer zurückerstattet.

Achtung: Mit dem Verkauf der Ver­si­che­rung enden nicht automatisch alle Deine Pflichten. Stirbt die versicherte Person, müssen die Hinterbliebenen deren Tod unverzüglich dem Versicherer und dem Ankäufer melden.

Was musst Du bei der Steuer beachten?

Nicht immer darfst Du den vollen Kaufpreis behalten, den Du vom Ver­si­che­rungsankäufer überwiesen bekommst. In manchen Fällen musst Du Deinen Gewinn versteuern.

Was gilt für ab 2005 geschlossene Verträge?

Verkaufst Du Deinen Vertrag, ist der Versicherer verpflichtet, das für Dich zuständige Finanzamt unverzüglich zu informieren. Der Versicherer meldet die Verkaufssumme und die Höhe der von Dir bis dahin entrichteten Beiträge.

Ist der Verkaufspreis höher als die eingezahlten Beiträge, dann hast Du einen Gewinn erzielt. Diesen musst Du versteuern. 25 Prozent Abgeltungssteuer plus Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer werden auf die Differenz zwischen gezahlten Beiträgen und Kaufpreis fällig.

Der Versicherer muss das Finanzamt zwar informieren, führt die Steuer aber nicht ab. Du musst also selbst ran. Den Gewinn gibst Du in der Steu­er­er­klä­rung als Kapitalerträge in der Anlage KAP an.

Hast Du Deinen Freibetrag für Kapitalerträge noch nicht ausgeschöpft, kannst Du diesen nun ebenfalls eintragen und anrechnen lassen. Er liegt für Alleinstehende bei 1.000 Euro, für zusammen veranlagte Paare bei 2.000 Euro.

Solltest Du Deinen Vertrag mit Verlust verkauft haben, kannst Du diesen ebenfalls in der Anlage KAP angeben. Falls Du weitere Kapitalerträge erzielt hast, wird der Verkaufsverlust mit den Gewinnen verrechnet und mindert so Deine Steuerlast.

Was gilt für Verträge vor 2005?

Bei Ver­si­che­rungen zahlst Du in der Regel keine Steuer. Voraussetzung dafür ist, dass Du mindestens fünf Jahre in den Vertrag eingezahlt hast.

Mehr Details dazu, was Du bei der Steuer beachten musst, haben wir in unserem Ratgeber Le­bens­ver­si­che­rung versteuern zusammengefasst.

So haben wir analysiert

Le­bens­ver­si­che­rung verkaufen

Im Juli 2021 haben wir Ankäufer untersucht, welche Mitglied im Bundesverband für Vermögensanlagen im Zweitmarkt Le­bens­ver­si­che­rung­en (BVZL) sind. Der Verband formuliert Qualitätskriterien für Ankäufer, an denen sich die Mitglieder orientieren und die wir als wichtig für Verbraucher erachten. Dazu gehören:

  • Auszahlung der Kaufsumme in einem Betrag

  • keine Bearbeitungsgebühr für Prüfung des Ver­si­che­rungsvertrags

  • Abwicklung über einen Treuhänder ist möglich

Für die Emp­feh­lung eines Ankäufers haben wir als weitere Voraussetzungen, dass die Website auf Deutsch ist und ein Antrag für die Prüfung eines Vertrags online möglich sein muss. Die Ankaufbedingungen müssen außerdem für den Kunden online auffindbar sein.

Zusätzlich sollte der mindestens geforderte Rückkaufswert für klassische Le­bens­ver­si­che­rung­en nicht höher als 10.000 Euro liegen und der Ankäufer Verträge von allen gängigen deutschen Anbietern annehmen, die dem Sicherungsfonds Protektor angehören.

Fünf der Anbieter haben alle diese Bedingungen erfüllt:

  • Cashlife

  • Cumerius (CFI Fairpay)

  • Partner in Life

  • Policen Direkt

  • Winninger

Bis auf Winninger haben alle Anbieter den Ankauf vorübergehend eingestellt (Stand: Januar 2024). Allerdings liegt die Summe, ab der Winninger Verträge ankauft, inzwischen bei 15.000 Euro.

Ergebnisse früherer Finanztip-Untersuchungen

  • Hier findest Du die Untersuchung 2018 zu Ankäufern von Le­bens­ver­si­che­rung­en.

Weitere Tipps im Ratgeber Altersvorsorge

Zum Ratgeber

Autoren
Sara Zinnecker

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