Steuererklärung Student und Azubi Ausbildungskosten von der Steuer richtig absetzen

Jörg Leine
Jörg Leine
Experte Steuern

Das Wichtigste in Kürze

  • Kosten für eine Zweitausbildung sind steuerlich besser absetzbar als Kosten für eine Erstausbildung.
  • Aufwendungen für eine Zweitausbildung kannst Du als Werbungskosten absetzen, was Dir Steuersparmöglichkeiten gibt.
  • Bei einer Erstausbildung kannst Du Ausbildungskosten nur als Sonderausgaben steuerlich geltend machen.

So gehst Du vor

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Eigene Wohnung, Studiengebühren oder die tägliche Fahrt zur Ausbildungsstätte: Einen Beruf zu erlernen oder zu studieren kann ganz schön ins Geld gehen. Lässt sich da wenigstens was bei der Steuer machen? Darum geht es in diesem Artikel. Zuerst erklären wir Dir die steuerlichen Unterschiede zwischen erster und zweiter Ausbildung. Danach sagen wir Dir, was sich absetzen lässt und schließlich, wann sich eine Steuererklärung für Studenten und Azubis lohnt. 

Wie unterscheiden sich Erstausbildung und Zweitausbildung steuerlich?

Erstausbildungskosten gelten als privat mitveranlasst, weshalb Du diese nur beschränkt als Sonderausgaben absetzen darfst. 

Hast Du die Erstausbildung abgeschlossen, darfst Du weitere Kosten für Deine Berufsausbildung hingegen unbeschränkt als Werbungskosten geltend machen. Und zwar als Aufwendungen für Deine Zweitausbildung. Das gilt auch, wenn Du Deine Berufsausbildung oder Dein Studium im Rahmen eines Dienstverhältnisses absolvierst – so zum Beispiel für Auszubildende, die bei einem Unternehmen beschäftigt sind.

Was zählt als Erstausbildung aus steuerrechtlicher Sicht?

Als Erstausbildung gelten eine erstmalige Berufsausbildung - außerhalb eines Angestelltenverhältnisses - sowie das Studium an einer Fachhochschule oder einer Universität, wenn Du

  • direkt nach Abitur oder Fachschulabschluss zu studieren beginnst – egal ob sich der Fachschulabschluss bereits auf ein ähnliches Wissensgebiet wie das Studium bezieht
  • das Studienfach wechselst und ein neues Studium beginnst, ohne das vorherige abgeschlossen zu haben
  • Dein erstes Studium nach längerer Unterbrechung wieder aufnimmst

Zudem muss die Erstausbildung mindestens zwölf Monate in Vollzeit dauern und mit einem Abschluss beendet werden. Früher reichte zum Beispiel eine kurze Ausbildung zum Rettungssanitäter für eine erstmalige Berufsausbildung. Studierte der Sanitäter danach Medizin, waren die Kosten für diese „Zweitausbildung“ als Werbungskosten unbeschränkt abziehbar. 

Warum ist die Erstausbildung steuerlich ungünstig?

Generell gilt, dass Du die Kosten für eine erste Ausbildung nur als Sonderausgaben geltend machen kannst – und zwar höchstens bis 6.000 Euro im Jahr (§ 9 Absatz 6 und § 10 Absatz 1 Nr. 7 EStG). Zusammenveranlagte Ehepartner in der Ausbildung dürfen jeder für sich den Höchstbetrag beanspruchen, gemeinsam also insgesamt 12.000 Euro. 

Bei vielen Studenten läuft dieser Sonderausgabenabzug allerdings ins Leere, weil sie gar keins oder nur ein geringes zu versteuerndes Einkommen haben. Hinzu kommt, dass sich Sonderausgaben nur in dem Jahr steuermindernd auswirken können, in dem sie angefallen sind. 

Vereinfacht gesagt verfallen Deine Kosten bei der Steuer nach Ablauf des Jahres, in dem sie angefallen sind. Denn Steuern über die Steuererklärung lassen sich nur zurückholen, wenn Du überhaupt Steuern gezahlt hast. Und das passiert erst, wenn Du genug verdienst, was bei Studenten meist nicht der Fall ist.

Willst Du Deine Kosten im Erststudium als Sonderausgaben in der Steuererklärung eintragen, verwende dafür die Anlage Sonderausgaben. 

Wann können Sonderausgaben Deine Steuer senken?

Sonderausgaben können nur dann Deine Steuern senken, wenn Du im selben Jahr aufgrund hoher Einkünfte überhaupt Steuern zahlen musst. Deine Einkünfte müssten im Jahr 2025 oberhalb des steuerfreien Grundfreibetrags von 12.096 Euro liegen, 2026 sind es 12.348 Euro. Das ist meist nicht der Fall. Kann aber passieren, wenn Du während Deines Studiums einen Nebenjob oder Mieteinkünfte hast. 

Wie können Eltern und Kinder gemeinsam Steuern sparen? 

Für Eltern mit einer vermieteten Immobilie bietet sich ein Gestaltungsmodell an. Denn oft müssen sie ihre Mietüberschüsse mit einem hohen Steuersatz versteuern. 

Die Eltern könnten ihrem Kind statt Bargeld ihre Einkunftsquelle zumindest für einige Jahre übertragen. Sie könnten ihm ein Nießbrauchsrecht an der Immobilie inklusive eingehender Mieteinkünfte einräumen. Vermieter wird dann das Kind. Über dessen Konto sollten dann sowohl die Mieteinnahmen als auch -ausgaben fließen. Vom Überschuss aus den Mieteinkünften kann es den Grundfreibetrag und die Sonderausgaben für sein Studium abziehen.

Falls danach überhaupt noch Steuern zu zahlen wären, dann zu einem deutlich niedrigeren Steuersatz als die Eltern. Wenn das vertraglich und in der Praxis ordentlich umgesetzt wird, stellt dies keinen Gestaltungsmissbrauch dar (Finanzgericht Baden-Württemberg, Urteil vom 13. Dezember 2016, Az. 11 K 2951/15).

Immobilieneigentümer bleiben während des Zuwendungsnießbrauchs weiterhin die Eltern. Weil sie jedoch keine Vermietungseinkünfte mehr erzielen, können sie keine Abschreibungsbeträge absetzen – und ihr Kind als Nießbraucher auch nicht

Unser Podcast zum Thema

Warum ist eine Zweitausbildung steuerlich besser?

In einem Zweitstudium kannst Du Deine Ausgaben als Werbungskosten in der Anlage N absetzen. Und wenn Du dann am Ende höhere Ausgaben als Einnahmen hast, kannst Du diesen Verlust in das nächste Jahr vortragen. Deine Verluste gehen also - anders als in der Erstausbildung - nicht verloren, sondern nutzen Dir später, Steuern zu sparen. 

Ist diese Unterscheidung zwischen Erst- und Zweitausbildung rechtens?

Ja, mittlerweile gibt es zu diesem Thema rechtliche Klarheit. 

Zwar hatte der Bundesfinanzhof (BFH) in mehreren Beschlüssen vom 17. Juli 2014 das Verbot des Werbungskostenabzugs für Berufsausbildungskosten für verfassungswidrig (Az. VI R 2/12, Az. VI R 8/12 und Az. VI R 38/12) gehalten. 

Das Bundesverfassungsgericht bewertete aber die gesetzliche Regelung als verfassungskonform (Beschluss vom 19. November 2019, Az. 2 BvL 22/14, 2 BvL 23/14, 2 BvL 23/14, 2 BvL 24/14, 2 BvL 25/14, 2 BvL 26/14 und 2 BvL 27/14).

Die Begründung der Verfassungsrichter kann aber nur teilweise überzeugen, doch im Ergebnis ist die Entscheidung eindeutig: Die oben dargestellte gesetzliche Unterscheidung zwischen Erst- und Zweitausbildung wurde bestätigt.

Was führte zu diesen Urteilen? 

Viele Studierende und angehende Piloten hatten Steuererklärungen für die Vorjahre abgegeben und hofften darauf, dass die Verfassungsrichter in ihrem Sinne entscheiden würden. 

Es gab etliche Klagen, in denen vor allem Studenten den Abzug ihrer Erstausbildungskosten als vorweggenommene Werbungskosten beanspruchten. Das Finanzamt sollte einen Verlust feststellen, der in späteren Jahren mit positiven Einkünften verrechnet werden kann und dann die Steuern reduziert - das nennt sich Verlustvortrag

Diese Hoffnung ist mit dem 2019 gefällten Urteil des Bundesverfassungsgerichts gestorben. 

Welche Kosten sind in der Zweitausbildung absetzbar?

Aufwendungen, die Du unmittelbar für das Studium ausgegeben hast, kannst Du in der Steuererklärung ansetzen. Folgende Kosten können zum Beispiel anfallen:

  • Studiengebühren, Semesterbeiträge und Prüfungsgebühren
  • Repetitorien und Nachhilfestunden
  • Gebühr für Bibliotheksausweis
  • Fachliteratur und Kosten für wissenschaftliche Datenbanken
  • Kosten für die Bewerbung um einen Studienplatz, Auslandssemester, Praktikum und so weiter
  • Unterkunftskosten
  • Umzugskosten
  • Zinsen für einen Studienkredit
  • Kopierkosten
  • Druck- und Bindekosten für Studien- und Abschlussarbeiten
  • Fahrtkosten: Wer am Studienort wohnt, kann je Entfernungskilometer 30 Cent für die Fahrt zur Hochschule abrechnen (Entfernungspauschale); ab dem 21. Entfernungskilometer seit 2022 sogar 38 Cent
  • Kosten für ein häusliches Arbeitszimmer oder die Homeoffice-Pauschale bis zu 1.260 Euro im Jahr, also 6 Euro pro Tag
  • die Kosten für einen Computer komplett bei mindestens 90 Prozent Nutzung für das Studium, sonst 50 % der Kosten,
  • Büromaterial und andere für das Studium benötigte Arbeitsmittel

Was gilt mit den Kosten für ein Auslandssemester? 

Die hohen Ausgaben für eine Auslandssemester kannst Du unter bestimmten Umständen absetzen. Finanztip zeigt Dir das an einem Beispiel:

Die Studienordnung einer Dortmunder Studentin verpflichtete sie zu einem Auslandsaufenthalt. Die Frau versuchte, Unterkunftskosten für zwei Auslandssemester in London und Dublin sowie Verpflegungsmehraufwendungen im Rahmen einer doppelten Haushaltsführung als Werbungskosten abzusetzen.

Der Bundesfinanzhof entschied, dass die Uni im Inland erste Tätigkeitsstätte bleibt, sodass die Kosten für die Auslandssemester vollständig als Auswärtstätigkeit absetzbar sind (BFH, Urteil vom 14. Mai 2020, Az. VI R 3/18).

Musst Du also ein Auslands- oder Praxissemester oder ein Praktikum absolvieren, kannst Du Verpflegungsmehraufwand sowie die gesamten Fahrt- und Unterkunftskosten als vorweggenommene Werbungskosten absetzen.

Auf jeden Fall rät Finanztip Studierenden und Azubis: Hebt alle Belege über Eure Ausgaben während der Berufsausbildung auf. Denn das Finanzamt erkennt grundsätzlich nur Kosten an, die Ihr auch tatsächlich bezahlt habt.

Wann lohnt sich eine Steuererklärung für Studenten und Azubis?

Zwar sind Studenten und Azubis in der Regel nicht zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet. Allerdings sollten viele trotzdem freiwillig die Steuererklärung machen.

Folgende Beispiele sind denkbar, um mit einer Steuererklärung Steuern vom Staat zurück zu bekommen:

  • Du hast als Azubi ein recht hohes Bruttogehalt und musst monatlich Lohnsteuer zahlen.
  • Du arbeitest als Student in den Semesterferien sehr viel und musst in diesen Monaten Lohnsteuer zahlen. Während der Semester arbeitest Du nicht oder wenig.
  • Dein zu versteuerndes Einkommen liegt über dem Grundfreibetrag von 12.096 Euro im Jahr 2025 oder 12.348 Euro im Jahr 2026. Dabei spielt es sogar keine Rolle, ob Du in einer Erstausbildung Sonderausgaben oder in einer Zweitausbildung Werbungskosten absetzen kannst. 

Wie läuft das mit den Verlusten?

Um Verluste geltend zu machen, musst Du zwei Grundvoraussetzungen erfüllen: 

  • Du bist in einer Zweitausbildung.
  • Du hast relativ geringe oder keine steuerrelevanten Einnahmen - aber vergleichsweise hohe Ausgaben.

Dann solltest Du unbedingt die Steuererklärung machen. Denn nur mit einer Steuererklärung kannst Du einen Verlustvortrag beantragen. Verluste trägst Du dann solange jedes Jahr weiter in der jeweiligen Steuererklärung vor, bis Du das Studium abgeschlossen hast. Diese angesammelten Verluste mindern Dein zu versteuerndes Einkommen, wenn Du einen hoffentlich gut bezahlten Job angetreten hast. Es ist sogar möglich, dass Du im ersten Berufsjahr Deine gezahlte Lohnsteuer komplett zurückbekommst und auch noch im zweiten Berufsjahr eine Steuerentlastung hast.

Helfer für die Steuererklärung

Welche Möglichkeiten haben angestellte Auszubildende?

Absolvierst Du Deine Ausbildung innerhalb eines Arbeitsverhältnisses, bekommst Du ein steuerpflichtiges Gehalt und kannst daher die Kosten für Deine Ausbildung immer als Werbungskosten absetzen.  

Zur Berufsausbildung im Rahmen eines Dienstverhältnisses gehören beispielsweise

  • das duale Studium
  • die klassische Lehre und
  • das Referendariat

Was ist mit Weiterbildungskosten?

Als Fort- und Weiterbildung gelten alle Bildungsmaßnahmen, die beruflich veranlasst sind und objektiv erkennbar der Erwerbstätigkeit und nicht dem privaten Interesse dienen. Dazu zählen unter anderem

  • ein Masterstudium sowie jedes andere Zweit-, Ergänzungs- oder Aufbaustudium
  • die Promotion, das Anerkennungsjahr oder ein Pflichtpraktikum nach einem Hochschulabschluss
  • eine neue Berufsausbildung nach einer abgeschlossenen Berufsausbildung
  • ein Studium nach einer Berufsausbildung
  • beruflich bedingte Studienreisen und Kongresse sowie
  • Sprachkurse, Rhetoriktrainings und Meisterkurse

Damit das Finanzamt die Kosten Deiner Fortbildung anerkennt, lass Dir vorab vom Arbeitgeber bestätigen, dass Du die Weiterbildung beruflich brauchst. Oder lege der Steuererklärung eine Freistellung Deines Arbeitgebers von Deiner beruflichen Tätigkeit für die Dauer der Weiterbildung bei. Dann kannst Du diese Aufwendungen als Werbungskosten absetzen.

Was gilt bei Fortbildungen im Ausland?

Bei Fortbildungsveranstaltungen im Ausland prüft das Finanzamt in der Regel besonders genau, ob sie tatsächlich dem beruflichen und nicht etwa dem privaten Interesse dienen.

Bei beruflich veranlassten Reisen, bei denen Du ein paar Tage für den privaten Urlaub anhängst, ist es möglich, dass Du zumindest für den beruflichen Teil Werbungskosten absetzen kannst. Details hierzu liest Du im Ratgeber Reisekosten absetzen.

Autoren
Udo Reuß

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