Auslandskrankenversicherung Krank im Urlaub: Diese Versicherung brauchst Du

Barbara Weber
Expertin Versicherungen

Das Wichtigste in Kürze

  • Für Reisen ins Ausland brauchst Du eine Auslandskrankenversicherung.
  • Sie bezahlt Arzt- und Behandlungskosten und einen möglichen medizinischen Rücktransport.
  • Eine gute Reisekrankenversicherung kostet zwischen zehn und 30 Euro im Jahr.

So gehst Du vor

  • Schließe die Auslandskrankenversicherung vor Deiner Abreise ab.
  • Finanztip empfiehlt die Auslandskrankenversicherungen: DKV (Tarif RD), Nürnberger (AE), Concordia (AKE), Debeka (AR). Für Familien: DKV (Tarif RDN), TravelSecure (AR ohne SB), Huk24 (RIF20).

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Eine Lebensmittelvergiftung oder ein gebrochener Fuß können den Urlaub gehörig vermiesen und im schlimmsten Fall die Urlaubskasse sprengen. Damit Du im Notfall gut abgesichert bist, brauchst Du eine Auslandskrankenversicherung. Unsere Empfehlungen findest Du in diesem Ratgeber. 

Wann brauchst Du eine Auslandskrankenversicherung?

Eine Auslandskrankenversicherung brauchst Du, wenn Du ins Ausland reist: egal ob für einen kurzen Urlaub, eine Weltreise oder eine berufliche Reise

Warum ist die Auslandskrankenversicherung so wichtig?

Wirst Du im Ausland krank, kann Dich die medizinische Versorgung vor Ort schnell mehrere Hundert oder Tausend Euro kosten. Die Versicherung übernimmt diese Kosten. 

Außerdem zahlt sie den Rücktransport nach Deutschland, wenn Du so schwer erkrankst, dass eine weitere Behandlung in Deutschland sinnvoll ist. Die Kosten für einen solchen Ambulanzflug liegen oft im fünf- oder sechsstelligen Bereich.

Die Versicherung kostet nur wenige Euro im Jahr, kann im Ernstfall aber Zehntausende Euro sparen.

Barbara Weber
Unsere Finanztip-Expertin für Versicherungen

Was zahlt Die gesetzliche Krankenkasse im Ausland

Für Arzt- und Krankheitskosten im Ausland kommt die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) nur sehr eingeschränkt auf. In den folgenden Ländern übernimmt die gesetzliche Krankenkasse zumindest einen Teil der Kosten: 

  • EU-Länder
  • Island
  • Liechtenstein
  • Norwegen
  • Schweiz
  • Länder, mit denen Deutschland ein Sozialversicherungsabkommen hat, zum Beispiel die Türkei und Marokko. 

Der Schutz durch die gesetzliche Krankenkasse reicht nicht aus: Du bekommst nur das erstattet, was auch Einheimische über die dortige Krankenversicherung bekommen. In vielen Ländern ist diese Grundversorgung dürftig. Privatbehandlungen bei Ärzten oder in Krankenhäusern zahlt Deine Krankenkasse nicht.

Für den Rücktransport zahlen die gesetzlichen Krankenkassen außerdem keinen Cent! Ohne Reisekrankenversicherung bleibst Du auf den Kosten sitzen.

Den im Urlaubsland üblichen Eigenanteil der gesetzlichen Behandlung musst Du ebenfalls selbst tragen. Hinzu kommt: Von dem Erstattungsbetrag zieht die Krankenkasse in Deutschland in einigen Fällen noch etwas ab, beispielsweise für erhöhte Verwaltungskosten. Unterm Strich übernimmt die deutsche Krankenkasse also oft nur einen Bruchteil der tatsächlichen Kosten.

Ein Beispiel: Ein Finanztip-Leser berichtete, dass er nach einem Herzinfarkt im Türkeiurlaub 16.000 Euro für Behandlung und Operation zahlen musste. Die Krankenkasse erstattete nach seinen Angaben nur rund 300 Euro. Der Rest blieb an ihm hängen, weil er keine Auslandskrankenversicherung hatte.

Zahlt die private Krankenversicherung im Ausland? 

Die private Krankenversicherung (PKV) zahlt meist auch in EU-Ländern sowie in Island, Liechtenstein und Norwegen. Außerhalb Europas ist der Schutz oft auf ein bis drei Monate begrenzt, gute Tarife sichern länger oder sogar unbegrenzt ab. 

Trotzdem solltest Du vor einer Reise prüfen, ob alle Kosten versichert sind. Vor allem der Rücktransport ist in vielen Fällen nicht versichert. 

Reicht eine Reisekrankenversicherung über Kreditkarte oder Autoclub?

Auslandskrankenversicherungen, die Du über eine Kreditkarte oder als Mitglied in einem Autoclub bekommst, bieten meistens nicht den besten Schutz. Schließe besser eine separate Auslandskrankenversicherung ab. 

Was ist die beste Reisekrankenversicherung im Finanztip-Vergleich?

DKV

Tarif RD (Einzelperson) Tarif RDN (Familie)

  • 9,90 Euro (bis 70 Jahre), 34,90 Euro (ab 71 Jahre)
  • Familien: 27,90 Euro
  • Kinder bis 24 Jahre im Familientarif abgesichert
  • Paare müssen in einem Haushalt leben
  • Reisedauer bis 56 Tage
  • nimmt (nur) teil am PKV-Ombudsmann-Verfahren
Logo Nürnberger Versicherung

Nürnberger Versicherung

Tarif AE (Einzelperson)

  • 11,90 Euro (bis 70 Jahre), 27,50 Euro (ab 71 Jahre)
  • Reisedauer bis 56 Tage
  • nimmt (nur) teil am PKV-Ombudsmann-Verfahren

Concordia

Tarif AKE (Einzelperson)

  • 12 Euro (bis 64 Jahre), 30 Euro (ab 65 Jahre)
  • Reisedauer bis 42 Tage
  • nimmt (nur) teil am PKV-Ombudsmann-Verfahren

Debeka

Tarif AR (Einzelperson)

  • 12 Euro (bis 68 Jahre), 30 Euro (ab 69 Jahre)
  • Reisedauer bis 70 Tage
  • nimmt (nur) teil am PKV-Ombudsmann-Verfahren
TravelSecure

Travelsecure (Würzburger)

Tarif AR ohne SB

  • für Familien geeignet (33 Euro)
  • bis zu fünf Kinder mitversichert (höchstens bis 24 Jahre)
  • Paare und Kinder können in unterschiedlichen Haushalten leben
  • Reisedauer bis 56 Tage
  • nimmt teil am Versicherungsombudsmann-Verfahren

Huk24

RIF20 (Familie)

  • für Familien geeignet (31 Euro)
  • bis zu fünf Kinder bis 20 Jahre mitversichert
  • Paare und Kinder können in unterschiedlichen Haushalten leben
  • Reisedauer bis 56 Tage
  • nimmt (nur) teil am PKV-Ombudsmann-Verfahren

Wann musst Du die Auslandskrankenversicherung abschließen?

Solange Du noch in Deutschland bist, kannst Du die Reisekrankenversicherung auf den letzten Drücker im Internet abschließen. Einige Anbieter akzeptieren als Versicherungsbeginn das aktuelle Datum. Dafür musst Du den Versicherungsantrag online vollständig ausfüllen und eine Einzugsermächtigung erteilen. Dann erhältst Du sofort digital die gültige Versicherungsbestätigung. 

Kannst Du die Versicherung nach der Abreise abschließen?

Nach der Abreise ist ein Abschluss nicht mehr möglich. Als einzige Möglichkeit bleiben internationale Versicherungsagenturen wie World Nomads. Aber dort kann die Versicherung für eine einzelne Reise schnell 70 Euro und mehr kosten.

Worauf solltest Du bei der Auslandskrankenversicherung achten?

Bei einer Auslandskrankenversicherung solltest Du darauf achten, dass der gesamte Reisezeitraum abgesichert ist. Außerdem sollte der Vertrag alle wichtigen Leistungen enthalten. Die wichtigsten Punkte kannst Du hier nachlesen.  

Welche Behandlungen übernimmt die Auslandskrankenversicherung?

Gute Tarife zahlen für ambulante und stationäre Behandlungen, provisorischen Zahnersatz, Sportverletzungen sowie notwendige Hilfsmittel wie Krücken. 

Die Versicherung sollte außerdem für Such- und Bergungskosten in Höhe von mindestens 5.000 Euro aufkommen. Beispiel: Du verunglückst beim Skifahren oder Wandern in den Bergen. Die Versicherung zahlt die Kosten für Deine Rettung.
Erkrankt Dein minderjähriges Kind, übernehmen viele Versicherer Deine Übernachtungskosten im Krankenhaus, der Fachbegriff dafür lautet Rooming-in. 

Wann zahlt die Auslandskrankenversicherung den Rücktransport?

Empfehlenswerte Tarife zahlen den Rücktransport nach Deutschland, wenn er medizinisch sinnvoll und vertretbar ist. Das gilt zum Beispiel, wenn es in Deutschland spezialisierte Ärzte gibt oder Du die Nähe zu Deiner Familie brauchst, um zu genesen. Für den Rücktransport musst Du transportfähig, also fit genug sein, um die Reise zu überstehen. 

Zumindest sollte die Versicherung zahlen, wenn Du voraussichtlich länger als zwei Wochen im Krankenhaus bleiben musst. Dann hast Du bei ernsthafteren Erkrankungen die Sicherheit, in eine Klinik nach Deutschland verlegt zu werden. 

Tarife, die nur den medizinisch notwendigen Rücktransport zahlen, leisten nur, wenn vor Ort keine ausreichende Versorgung möglich ist. Etwa weil Du in einem Land mit schlechter medizinischer Versorgung bist.

Zahlt die Versicherung den Rücktransport für eine Begleitperson?

Die von Finanztip empfohlenen Familientarife übernehmen den Rücktransport auch für eine Begleitperson. Das ist besonders wichtig, damit ein minderjähriges Kind im Krankheitsfall von einer erwachsenen Person begleitet werden kann.

Wie lange gilt die Auslandskrankenversicherung?

Du schließt die Versicherung für ein Jahr ab. Innerhalb dieses Jahres sind Reisen für mindestens 56 Tage pro Reise versichert. Es gibt aber auch Tarife, die nur 42 oder sogar bis zu 70 Tage gelten. Die Tage werden nicht addiert, jede Reise gilt einzeln.

In der Regel kannst Du Deine Versicherung ein bis drei Monate vor Ende des Versicherungsjahrs kündigen. Die genaue Kündigungsfrist findest Du in Deinem Versicherungsvertrag. Kündigst Du nicht, verlängert sich die Versicherung um ein weiteres Jahr. 

Für Reisen über 70 Tage, etwa ein Auslandssemester oder eine Weltreise, brauchst Du eine spezielle Langzeit-Auslandskrankenversicherung

Gilt die Reisekrankenversicherung weltweit?

Die meisten Auslandskrankenversicherungen gelten weltweit, so wie die von Finanztip empfohlenen Tarife.

Welche Behandlungen sind ausgeschlossen?

Nicht versichert sind in der Regel die Kosten für eine Psychotherapie

Schwangere haben oft nur eingeschränkten Schutz: Die Kosten für Vorsorgeuntersuchungen und für eine Entbindung werden von den meisten Versicherern nicht übernommen. Bei einer Frühgeburt oder Fehlgeburt und bei Komplikationen in der Schwangerschaft sollte die Versicherung aber zahlen.

Sind Vorerkrankungen in der Auslandskrankenversicherung mitversichert?

Gute Tarife schließen Vorerkrankungen nicht pauschal vom Schutz aus, sondern nur Behandlungen, deren Notwendigkeit bereits vor der Reise ärztlich festgestellt wurde. Beispiel: Luis hat sich vor dem Urlaub an der Schulter verletzt und bereits mit Physiotherapie begonnen. Da er weiß, dass er die Behandlung im Urlaub fortsetzen muss, bezahlt die Versicherung nicht.

Dagegen sollte eine gute Versicherung zahlen, wenn sich eine chronische Erkrankung im Urlaub verschlimmert. Als Beispiel: Marie hat Diabetes. Sie ist aber medikamentös gut eingestellt und hat zu Reisebeginn keine Beschwerden. Während ihrer Reise verschlimmert sich allerdings ihre Diabetes. Sie muss bei einem Arzt vor Ort behandelt werden. 

Achte darauf, dass der Anbieter seine Leistungen nicht auf „akute“ oder „unvorhersehbare“ Erkrankungen begrenzt oder den Schutz mit ähnlich unkonkreten Formulierungen einschränkt. 

Der Rat von Finanztip: Lass Dir vor Deinem Urlaub die Reisefähigkeit von Deinem Arzt attestieren. Damit bist Du auf der sicheren Seite.

Was passiert, wenn Du länger im Ausland krank bist?

Deine Versicherung sollte für Deine Behandlung aufkommen, bis Du zur Rückreise wieder gesundheitlich in der Lage bist. Das nennt sich verlängerter Versicherungsschutz bis zur Wiederherstellung der Transportfähigkeit.

Zahlt die Auslandskrankenversicherung bei Reisewarnungen?

Die Auslandskrankenversicherung gilt in der Regel auch in Ländern, für die eine Reisewarnung besteht. Kein Schutz besteht allerdings, wenn Du bei einem vorhersehbaren Kriegsereignis oder inneren Unruhen verletzt wirst. Prüfe vor der Reise beim Auswärtigen Amt, ob für Dein Reiseziel eine Reisewarnung besteht. 

Zahlt die Auslandskrankenversicherung bei Pandemien wie Covid-19?

Seit der Corona-Pandemie übernehmen die Versicherer standardmäßig die Kosten für eine Covid-19-Erkrankung oder andere pandemische Erkrankungen. Keine unserer Empfehlungen schließt dies per Pandemieklausel aus. Versicherungsschutz besteht sogar, wenn das Auswärtige Amt eine Reisewarnung wegen einer Pandemie ausspricht. 

Kannst Du Dich über Deine Auslandskrankenversicherung beschweren?

Viele Versicherer nehmen am Verfahren des Versicherungsombudsmanns teil, bei dem Du Dich kostenlos beschweren kannst. Ein Ombudsmann ist ein Streitschlichter, der versucht, einen Rechtsstreit außergerichtlich beizulegen. Bis zu einem Streitwert von 10.000 Euro ist der Schlichterspruch bindend (§ 10 Abs. 3 VomVO). 

Manche Versicherungen nehmen nur am Verfahren des PKV-Ombudsmanns teil. Seine Entscheidungen sind nicht bindend, er kann aber vermitteln und Empfehlungen geben.

Wie reichst Du eine Rechnung bei der Auslandskrankenversicherung ein?

Gehst Du im Urlaub zum Arzt benötigst Du eine Rechnung, möglichst auf Deutsch oder Englisch mit: 

  • dem Namen des Patienten und des behandelnden Arztes,
  • der Diagnose und
  • der Art der Behandlung. 

Reich die Rechnung zeitnah bei Deiner Versicherung ein, per Mail oder App. Bist Du unsicher, welche Unterlagen nötig sind, frag bei der Versicherung nach.

Vor teuren Behandlungen, Operationen oder einem Rücktransport sollten Du oder Deine Angehörigen die Versicherung kontaktieren. Sie kann mit dem Krankenhaus eine Kostenübernahmegarantie vereinbaren oder einen Rücktransport organisieren. So musst Du nicht in Vorleistung treten. 

Finanztip rät: Im Ausland musst Du Behandlungen und Medikamente oft vorstrecken. Nimm deshalb eine gute Kreditkarte mit. Die besten Kreditkarten findest Du in unserem Kreditkarten-Vergleich.

Kannst Du die elektronische Gesundheitskarte im Ausland nutzen?

Die europäische Krankenversicherungskarte, kurz: EHIC, kannst Du in 34 Ländern in Europa einsetzen. Sie ist auf der Rückseite Deiner elektronischen Gesundheitskarte. Mit der EHIC können öffentliche Krankenhäuser und Ärzte abrechnen. Für Bosnien-Herzegowina, Tunesien und in die Türkei musst Du einen speziellen Auslandskrankenschein bei Deiner Krankenkasse beantragen. 

Bedenke aber, dass trotz Abrechnung über die Krankenkasse ein zusätzlicher Eigenanteil anfallen kann, den Du vor Ort zahlen musst. Die Restkosten kannst Du später bei Deiner Auslandskrankenversicherung zurückfordern.

Privatrechnungen kannst Du nicht über die EHIC abrechnen. Bei kleineren Arztrechnungen bei einem Privatarzt oder einer Privatärztin musst Du in Vorleistung gehen. Das Geld erstattet Dir später die Reisekrankenversicherung. 

Wie hat Finanztip die Auslandskrankenversicherung getestet?

Im Juni 2025 hat Finanztip Auslandskrankenversicherungen verglichen. Erste Grundlage waren Tarife, die bei der Stiftung Warentest in der Zeitschrift Finanztest, Ausgabe 05/2025 die Gesamtnote „sehr gut“ (0,5 -1,5) erhalten und in allen Testkategorien außer Verständlichkeit mit der Note „sehr gut“ abgeschnitten haben. 

Die Kategorien lauteten: Allgemeine Bedingungen, Medizinische Leistungen, Krankentransport, Betreuung, Bergung, Todesfall und Leistungen bei Krieg, Pandemie, Epidemie, Kernenergie.

Finanztip hat zusätzlich eigene Kriterien festgelegt:

  • Übernahme von Such- und Bergungskosten von mindestens 5.000 Euro
  • Tarif ist online abschließbar und für alle Reisenden zugänglich
  • Teilnahme am Verfahren des Versicherungsombudsmanns oder PKV-Ombudsmanns

Aus den verbleibenden 15 Anbietern hat Finanztip für zwölf Reiseprofile die Preise abgefragt: darunter alleinstehende Personen verschiedener Altersgruppen (22, 44, 62, 71, 76 Jahre), unverheiratete und verheiratete Paare, Familien mit Kleinkind, erwachsenen Kindern, Säugling und Alleinerziehende.

Welche Auslandskrankenversicherungen sind am günstigsten?

Bei der Mehrheit der Profile für Einzelpersonen hat der Tarif der DKV (RD) am günstigsten abgeschnitten. Bei den Familientarifen war die DKV (RDN) über alle Profile hinweg am günstigsten. 

Die Tarife der Nürnberger (AE), Concordia (AKE) und Debeka (AR) eignen sich ebenfalls für Einzelpersonen jeden Alters. Für Menschen ab 70 Jahre sind diese Tarife sogar noch günstiger als der Tarif der DKV.

Vergleichsweise günstig sind auch die Tarife für Familien: TravelSecure-AR ohne SB der TravelSecure (Würzburger) und die Huk24 (Tarif RIF20).

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