Muster-Kaufvertrag für Domains

Der nachtehende Inhalt des Muster-Kaufvertrages ist ein Formulierungsvorschlag für den Kauf und Verkauf von Domain-Namen, der uns vom Wirtschaftsjuristen Florian Huber zur Verfügung gestellt wurde. Sie können über den vorgenannten Link einen erweiterten Musterkaufvertrag für Domains erwerben.

Der folgende Vertragstext enthält zumindest die wesentlichen Regelungen. Die wohl wichtigste Regelung ist der Ausschluss der Gewährleistung für Rechtsmängel in § 4. Natürlich sind im Einzelfall entsprechende Ergänzungen und Modifikationen erforderlich. Bei teuren Domain-Transaktionen empfehlen wir die Beratung durch einen spezialisierten Rechtsanwalt.

Zwischen

[name+adresse des verkäufers]

im folgenden "Verkäufer" genannt

und
[name+adresse des käufers]

im folgenden "Käufer" genannt

wird folgender

K A U F V E R T R A G

über die Internet-Domain [domain-name] geschlossen.

§ 1 [Kaufgegenstand]

Kaufgegenstand ist die Domain [domain-name]. Der Verkäufer verpflichtet sich, bis spätestens [datum] alles zu veranlassen, was seinerseits für eine Übertragung der Domain auf den Käufer erforderlich ist.

§ 2 [Kaufpreis, Nebenkosten]

Der Kaufpreis beträgt Euro [preis] zuzüglich 19% USt., also insgesamt Euro [preis]. Euro [anzahlung] sind bis [datum] fällig. Der Restbetrag in Höhe von Euro [restbetrag] ist 10 Tage nach erfolgreicher Übertragung der Domain auf den Käufer fällig. Die Übertragung gilt als erfolgreich, sobald der Käufer in der WHOIS-Datenbank (http://www.denic.de) der DENIC e.G. als Inhaber der Domain eingetragen worden ist.

Mögliche Nebenkosten seitens des Providers des Verkäufers gehen zu Lasten des Verkäufers. Mögliche Nebenkosten seitens des Providers des Käufers oder der DENIC e.G. gehen zu Lasten des Käufers.

§ 3 [Mitwirkungspflichten] Der Käufer verpflichtet sich, allen für die Übertragung der Domain erforderlichen Mitwirkungshandlungen nachzukommen.

§ 4 [Gewährleistungsausschluss] Der Verkäufer sichert zu, dass er Inhaber der Domain [domain-name] ist. Eine darüber hinausgehende Haftung, insbesondere für Rechtsmängel wird ausgeschlossen.

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§ 5 [Salvatorische Klausel]

Sind einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam, so bleibt seine Geltung im übrigen unberührt. Die Vertragsparteien verpflichten sich, anstelle einer solchen Bestimmung, eine ihrem wirtschaftlichen Zweck möglichste nahekommende gültige Vereinbarung zu treffen. Ergänzend gelten die Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches.

Datum, Unterschrift     Datum, Unterschrift

(Verkäufer)                 (Käufer)

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