Du hast mit unseren Tipps zur Hausratversicherung bei unseren Empfehlungen Verivox*, Mr-Money* und Check24* einen guten Tarif gefunden, aber dann zahlt die Versicherung gar nicht, weil Du Dich bei einem Schaden falsch verhalten hast? So passiert Dir das nicht:

1. Sorg dafür, dass der Schaden nicht größer wird

Du bist versichert, also alles egal? Nein. Kümmer Dich drum, dass keine Folgeschäden entstehen. Lass zum Beispiel Dein Konto sperren, falls ein Sparbuch gestohlen wurde, stell bei einem Wasserrohrbruch sofort das Wasser ab oder versuch einen Brand selbst zu löschen, wenn Du Dich dabei nicht in Gefahr bringst bzw. ruf schnell die Feuerwehr. Reparieren oder beseitigen solltest Du aber erstmal nichts.

2. Meld den Schaden der Versicherung

Denn vorher solltest Du so schnell wie möglich Deine Versicherung informieren. Die hat i. d. R. das Recht, den Schaden erstmal zu besichtigen. Ruf also am besten sofort dort an, um zu melden, was passiert ist, was beschädigt wurde und um zu klären, wie es weitergeht. Danach beschreibst Du der Versicherung den Vorfall nochmal im Detail schriftlich. Geht’s um einen Einbruch, musst Du sofort Anzeige bei der Polizei erstatten, sonst zahlt die Versicherung nicht. Grundsätzlich zahlt die Hausratversicherung bei einem Schaden immer den Neuwert der zerstörten oder beschädigten Dinge.

3. Dokumentier den Schaden

Außerdem solltest Du Fotos und Videos von allen Schäden machen. Die kannst Du auch gleich Deiner schriftlichen Meldung an die Versicherung beifügen. Bei einem Einbruch schickst Du außerdem so schnell wie möglich eine Liste mit allen gestohlenen Sachen an die Polizei.

4. Dokumentier auch Reparaturen und Rechnungen

Sobald mit der Versicherung geklärt ist, was Du wann und wie reparieren lassen sollst, solltest Du auch die Reparaturen mit Fotos dokumentieren bzw. Rechnungen und beschädigte Sachen aufbewahren. Klär auch mit der Versicherung ab, welche Kosten sie übernimmt, wenn Du Schäden in Eigenregie beheben willst.

Welche Pflichten Du vielleicht sonst noch hast, findest Du in Deinem Versicherungsvertrag. Such da am besten nach dem Wort „Obliegenheiten“.

Worauf Du schon vorher achten musst

Solche Pflichten gibt’s übrigens nicht nur bei Schäden: Zum Beispiel musst Du es der Versicherung melden, wenn sich das Risiko für Schäden erhöht. Das kann schon der Fall sein, wenn mal ein Gerüst am Haus steht – das erhöht die Einbruchgefahr. Zieht eine Bäckerei ins Erdgeschoss unter Dir oder installierst Du ein Balkonkraftwerk, steigt die Brandgefahr.

Meldest Du sowas nicht, kann die Versicherung versuchen, die Zahlung zu kürzen oder ganz zu verweigern. Teurer wird Dein Tarif deshalb oft nicht – etwas anders sieht das bei sehr teuren Anschaffungen aus. Auch die solltest Du aber unbedingt immer melden. Und heb die Kaufbelege auf (am besten digital), um den Wert nachweisen zu können.

Welche Entschädigung Du im Schadensfall erwarten kannst und was für Wertsachen wie Schmuck, Kunst, Bargeld oder Gold gilt, liest Du in unseren Ratgebern.

Jonas Fehling
Autor

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