Steuerklasse ändern So kannst Du die Steuerklasse wechseln – und das bringt es

Jörg Leine
Jörg Leine
Experte Steuern

Das Wichtigste in Kürze

  • Mit einem Antrag auf Steuerklassenwechsel hast Du oder habt Ihr als Paar jeden Monat mehr Netto vom Brutto.
  • Nur Ehepaare oder eingetragene Lebenspartnerschaften sowie Alleinerziehende können die Steuerklasse ändern.
  • Du zahlst aber am Ende mit der verpflichtenden Steuererklärung im Folgejahr nicht weniger Steuern.

So gehst Du vor

Klickst Du auf eine Empfehlung mit *, unterstützt das unsere Arbeit. Finanztip bekommt dann eine Vergütung. Empfehlungen sind aufwändig recherchiert und basieren auf den strengen Kriterien der Finanztip-Expertenredaktion. Mehr Infos

Wenn Du die Steuerklasse wechselst, solltest Du bedenken, dass die Lohnsteuer immer nur eine Vorauszahlung ist. Wie viel (Einkommen-) Steuer Du am Ende bezahlen musst, steht erst nach Abgabe Deiner Steuererklärung fest.

Wer kann die Steuerklasse ändern?

Du kannst die Steuerklasse generell nur wechseln, wenn Du überhaupt eine eingetragene Lohnsteuerklasse hast. Das betrifft vor allem Arbeitnehmer, Beamtinnen, Azubis und Werkstudenten.

Von diesen Personen dürfen die Steuerklasse auf Antrag ändern nur:

  • Ehepaare und eingetragene Lebenspartnerschaften sowie
  • Alleinerziehende

Wer darf die Steuerklasse nicht ändern?

Arbeitest Du auf Lohnsteuerkarte und bist ledig oder geschieden und hast keine Kinder, dann bist Du in Steuerklasse 1 – und kannst daran auch nichts ändern.

Selbstständige, Gewerbetreibende sowie Personen, die im Ruhestand auch wirklich ihren Ruhestand genießen, haben keine Steuerklasse - und können deshalb auch nicht wechseln. 

Generell gilt: Es gibt sechs Steuerklassen von 1 bis 6. Die Steuerklasse bestimmt, wie viel Steuern Dir jeden Monat abgezogen werden. So zahlst Du weniger Lohnsteuer in Steuerklasse 3 als in Steuerklasse 4. Und Alleinerziehende haben jeden Monat mehr Netto auf dem Konto, wenn sie von Steuerklasse 1 in Steuerklasse 2 wechseln.

Früher stand die Steuerklasse auf Deiner Lohnsteuerkarte, die Du Deinem Arbeitgeber oder Deiner Arbeitgeberin geben musstest. Heute geschieht das alles elektronisch über die sogenannten elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale – auch Elstam genannt.

Wie wechselst Du die Steuerklasse?

Der Steuerklassenwechsel geschieht bei Heirat automatisch. In allen anderen Situationen musst Du den Wechsel beim Finanzamt beantragen. Das betrifft ausschließlich Ehepaare und Alleinerziehende.

Wie läuft der Wechsel der Steuerklasse bei Ehepaaren? 

Wenn Ihr heiratet, wird diese Information an die Finanzbehörden weitergeleitet und Eure beiden Steuerklassen automatisch in die Steuerklasse 4 geändert. Ein Antrag auf Steuerklassenwechsel ist nicht nötig.

Übrigens: In Steuerklasse 4 hast Du die gleichen steuerlichen Abzüge wie in Steuerklasse 1 für Singles. Allerdings habt Ihr das Recht, eine gemeinsame Steuererklärung abzugeben und so das Ehegattensplitting ausnutzen zu können. Das spart fast immer Steuern und sogar richtig viel, wenn Ihr sehr unterschiedlich verdient.

Nach der Eheschließung könnt Ihr Euch als Paar jederzeit entscheiden:

Ihr dürft jederzeit Eure Steuerklasse ändern – wenn Ihr wollt, sogar jeden Monat. Die Änderung der Steuerklasse tritt dann immer im darauffolgenden Monat ein. 

Wie ändern Alleinerziehende ihre Steuerklasse?

Hast Du mindestens ein Kind - für das Du Anspruch auf Kindergeld oder Kinderfreibetrag hast - und lebt dieses mit Dir in einem Haushalt, kannst Du in Steuerklasse 2 wechseln. Um mit einem steuerlichen Entlastungsbetrag Steuern zu sparen, darfst Du allerdings nicht mit einer anderen erwachsenen Person in diesem Haushalt leben. Mehr dazu erfährst Du im Ratgeber zur Steuerklasse 2.

Werden die Steuerklassen 3 und 5 abgeschafft?

Nein, die Steuerklassen 3 und 5 bleiben weiter bestehen. Zwar hatte die Ampel-Koalition hatte in ihrem Koalitionsvertrag vereinbart, die Steuerklassen-Kombination 3/5 abzuschaffen. Und es stand sogar schon im Entwurf des Steuerfortentwicklungsgesetzes (SteFeG), wie das genau passieren sollte. Demnach sollten alle in der 3/5-Kombi ab dem Steuerjahr 2030 automatisch in die Variante 4/4 mit Faktor überführt werden. 
Doch nach dem Bruch der Ampel-Koalition im Herbst 2024 wurde das alles ersatzlos gestrichen. Steuerklasse 3 und 5 werden also nicht abgeschafft, auch die neue Bundesregierung aus CDU/CSU und SPD hat keine diesbezüglichen Pläne.

Barbara Weber
Barbara WeberExpertin für Versicherungen

Krankenkassenwechsel: Gut versorgt, aber günstiger

Expertengespräch am 08.01.2026

Sichere Dir als Finanztip Unterstützer für 8 €/Monat regelmäßig Deinen direkten Draht zu unseren Experten im Finanztip-Expertengespräch.

Jetzt anmelden

Was bringt ein Wechsel der Steuerklasse?

Wenn Du oder Ihr beide die Steuerklasse ändert, landet fast immer am Monatsende mehr Netto auf dem Konto. Das ist in Zeiten deutlich gestiegener Inflationsraten auf jeden Fall schon mal eine gute Nachricht.

Wie hoch das Plus auf dem Konto ist, hängt davon ab, wie viel Du oder Ihr verdient und aus welcher Steuerklasse der Wechsel erfolgte. In dieser Tabelle kannst Du ablesen, wie viel Steuern Du bei 2.000, 3.000 oder 4.000 Euro zahlen musst. Alleinerziehende mit einem Kind können bei einem Gehalt von 3.000 Euro aktuell rund 100 Euro mehr Netto im Monat erwarten, wenn sie von Steuerklasse 1 in Steuerklasse 2 wechseln.

Mit mehr Lohnsteuer im Monat müsst Ihr oft rechnen, wenn Ihr Euch für einen Wechsel aus der Kombi 3 und 5 in die Steuerklasse 4 mit Faktor entscheidet. Allerdings ist in dieser Faktor-Steuerklasse sichergestellt, dass die steuerliche Belastung der Eheleute fair untereinander aufgeteilt wird. Ausführlich ist das im Ratgeber Steuerklasse 4 mit Faktor erläutert.

Was bringt ein Steuerklassenwechsel nicht?

Hier müssen wir zwischen Ehepaaren und Alleinerziehenden unterscheiden.

Was bedeutet ein Steuerklassenwechsel für Ehepaare nicht?

Ihr könnt als Ehepaar mit einer steuerlich günstigen Wahl der Steuerklasse zwar monatlich mehr Netto auf dem Konto haben. Doch da Ihr in jedem Fall eine Steuererklärung abgeben müsst, gleicht sich dieser Vorteil dann wieder aus. Denn bei der Steuererklärung spielen die Steuerklassen keine Rolle mehr. Eure über das Jahr gezahlte Lohnsteuer wird angerechnet, aber dann geprüft, wie viel Einkommensteuer Ihr tatsächlich zahlen müsst. Dann kann es passieren, dass Ihr bei der Kombi aus Steuerklasse 3 und 5 Steuern nachzahlen müsst. Das heißt, die Steuerbelastung wird nur ein Jahr nach hinten verschoben.

Generell gilt: Die Wahl Eurer Steuerklasse ist für Euer zu versteuerndes Einkommen und damit die zu zahlende Einkommensteuer egal. Ihr spart mit einem Steuerklassenwechsel in keinem Fall Steuern. Aber es ist ja auch schon mal was, zum Beispiel jeden Monat 200 Euro mehr auf dem Konto haben - auch wenn dann im nächsten Jahr 2.400 Euro Steuern nachzuzahlen sind.

Was bedeutet ein Steuerklassenwechsel für Alleinerziehende?

Bei Alleinerziehenden sorgt der Wechsel in die Steuerklasse 2 dafür, dass eine Steuerentlastung vorgezogen wird. Denn stellst Du den Antrag auf Steuerklassenwechsel in Steuerklasse 2 nicht, kannst Du Dir erst mit der Steuererklärung im folgenden Jahr den steuerlichen Entlastungsbetrag von mehr als 4.000 Euro sichern. Es ist also mehr als ratsam, dass Alleinerziehende umgehend die Steuerklasse 2 beantragen. Entweder nach Geburt des Kindes, wenn die Mutter allein lebt und nicht verheiratet ist oder nach der Trennung der dann ehemaligen Eheleute.

Fazit: Ein Steuerklassenwechsel sorgt nicht dafür, dass Du weniger Einkommensteuer zahlst. Du hast damit „lediglich“ jeden Monat mehr Geld in der Tasche. Abgerechnet wird steuerlich aber immer im Folgejahr mit der Steuererklärung.

Kann der Wechsel der Steuerklasse mehr Elterngeld bringen?

Ja, mit ein bisschen Geschick und guter Planung können Ehepaare mit einem Steuerklassenwechsel dafür sorgen, dass das Elterngeld höher ausfällt.

Ehepaare sollten rechtzeitig die Steuerklasse dabei so wählen, dass die Person, die den Großteil der Elternzeit bestreitet, in der Steuerklasse 3 ist. Denn: Das Elterngeld berechnet sich nach dem Nettoverdienst – und das Netto ist in Steuerklasse 3 am höchsten. Dabei zählt das Gehalt im zwölfmonatigen Bemessungszeitraum vor dem ersten Monat des Mutterschutzes.

Frauen müssen sich aber beeilen – sie sollten spätestens sieben Monate vor dem Beginn des Mutterschutzes in die Steuerklasse 3 wechseln. Denn entscheidend ist hierbei die in diesem Zeitraum überwiegende Steuerklasse. Also wenn Du innerhalb dieses Zeitraum mindestens sieben der zwölf Monate die Steuerklasse 3 hattest, dann ist diese maßgeblich. Das kann allerdings schon sehr knapp werden. Ist also ein Baby geplant, solltet Ihr besser früher als später wechseln.

Was bedeutet dieser legale Elterngeld-Trick?

Ihr macht am Ende auf jeden Fall „Plus“. Denn das höhere Elterngeld kann Euch keiner mehr nehmen und steuerlich fällt es auch kaum ins Gewicht. Bedenkt dabei aber, dass Ihr in vielen Fällen monatlich weniger Netto als zuvor habt. Diesen „Verlust“ könnt Ihr Euch erst wieder mit der Steuererklärung im nächsten Jahr zurückholen.

Was ist bei anderen Lohnersatzleistungen?

Auch bei anderen Lohnersatzleistungen wie der Zuschuss zum Mut­ter­schafts­geld, das Arbeitslosen-, Kurzarbeiter-, Insolvenz-, Kranken-, Unterhalts- oder Überbrückungsgeld orientieren sich am Nettolohn. Wer beispielsweise in der ungünstigen Steuerklasse 5 ist und bald mit seiner Arbeitslosigkeit rechnen muss, sollte frühzeitig den Wechsel in die Steuerklasse 3 beantragen. Es gelten für die Sozialleistungen jeweils unterschiedliche Fristen, damit eine Änderung der Klasse berücksichtigt werden kann.

Sparen kannst Du auch bei einer Insolvenz eines Ehegatten. Ist Dein Ehepartner oder Deine Ehepartnerin insolvent oder wird das Gehalt gepfändet, kannst Du mit dem Wechsel der Lohnsteuerklasse Geld sparen. Wähle die Kombination so, dass Du die größere Steuerlast trägst. Das ist gesetzlich ausdrücklich erlaubt (Finanzgericht Münster, Urteil vom 4. Oktober 2012, Az. 6 K 301/10 E).

Wie läuft es mit dem Antrag auf Steuerklassenwechsel?

Den Antrag auf Steuerklassenwechsel kannst Du prinzipiell auf zwei Wegen machen:

  • entweder mit dem entsprechenden Formular, das Du ausgefüllt und unterschrieben per Post ans Finanzamt schickst
  • oder online über Elster – dafür musst Du Dich allerdings dort registrieren - wie das geht, erfährst Du im Kapitel Konto bei Elster einrichten unserer Elster-Ratgebers 

Achtung: Das Finanzamt nutzt in seinen Formularen für die Steuerklassen 1 bis 6 die römischen Zahlen I, II, III, IV, V und VI.

Hinweis: Falls Du die Steuerklasse schon einmal vor 2025 gewechselt hast, wundere Dich nicht. Seit 2025 haben sich das Verfahren und die Formulare zum Teil geändert. Jeder Antrag auf Steuerklassenwechsel fällt seit 1. Januar 2025 unter die Kategorie “Antrag auf Lohnsteuer-Ermäßigung”. 

Wir zeigen Dir in den nächsten beiden Kapiteln, wie Du Deinen Steuerklassenwechsel mit Elster und mit Formularen schnell beantragen kannst. 

Wie wechselst Du die Steuerklasse mit Elster?

Egal in welche Steuerklasse Du im Elsterportal wechseln willst, Du startest nach dem Login bei Elster mit einem Klick auf diesen Link - und landest auf dieser Seite:

Wähle das entsprechende Jahr aus. Nach einem Klick auf “Weiter” landest Du auf dieser Seite: 

An dieser Stelle musst Du Dich beim Steuerklassenwechsel entscheiden:

  • Willst Du als Ehemann oder Ehefrau die Steuerklasse ändern, zum Beispiel in Steuerklasse 3, musst Du ein Häkchen bei Anlage Steuerklassenwechsel setzen.
  • Wenn Du hingegen als Alleinerziehende in Steuerklasse 2 wechseln möchtest, musst Du ein Häkchen bei Anlage Kind setzen - auch wenn Du eigentlich ja nur die Steuerklasse ändern willst.

Danach füllst Du in beiden Fällen den Hauptvordruck mit Deinen persönlichen Daten und gegebenenfalls Deines Partners oder Deiner Partnerin aus. Das ist schnell gemacht. Die jeweilige Steueridentifikationsnummer brauchst Du aber schon. 

Was machst Du beim Wechsel in Steuerklasse 3 oder 4 mit Faktor danach?

Fülle jetzt die Anlage Steuerklassenwechsel aus. Das ist nicht schwer, denn in der Regel musst Du jetzt nur in einer Liste Deine gewünschte Steuerklassenkombination auswählen: III/V, IV/IV, V/III oder IV/Faktor. Wählst Du 3/5 oder 5/3 bist Du schon fertig und Du kannst den Antrag online abschicken

Hast Du die Steuerklasse 4 mit Faktor gewählt, musst Du auf der folgenden Seite für beide Personen jeweils den voraussichtlichen Jahresbruttolohn eintragen sowie Angaben zur Renten-, Kranken- und Pflegeversicherung machen. Dann folgt noch die Überprüfung. Ist alles in Ordnung, kannst Du den „Antrag auf Steuerklassenwechsel“ online abschicken. 

Was machst Du beim Wechsel in Steuerklasse 2?

Fülle die Anlage Kind aus. Viele Felder kannst Du dabei leer lassen, denn Du willst ja eigentlich nur die Steuerklasse 2 bekommen. Die entscheidende Stelle ist dann der Abschnitt Berücksichtigung des Kindes in den ELStAM und dort der Abschnitt zum Entlastungsbetrag:

Gib hier die entsprechenden Daten ein. Hast Du alles richtig ausgefüllt, kannst Du den Antrag online ans Finanzamt schicken – und schon im folgenden Monat bist Du in Steuerklasse 2.

Hinweis: Es kann bei einem Kind immer nur ein Elternteil in die Steuerklasse 2 wechseln – und damit den Entlastungsbetrag in Anspruch nehmen. Das gilt auch beim Wechselmodell, bei dem sich die getrennten Eltern jeweils hälftig um das Kind oder die Kinder kümmern. Standardmäßig erhält dann den Entlastungsbetrag die Person, die auch das Kindergeld erhält. Das könnt Ihr aber gemeinschaftlich ändern lassen.

Tipp: Bei zwei Kindern können beide Elternteile in die Steuerklasse 2 wechseln. Wichtig dabei ist, dass das eine Kind bei einem Elternteil gemeldet ist und das andere Kind beim anderen Elternteil.

Wie läuft der Steuerklassenwechsel mit Formularen?

Wenn Du mit Elster nichts am Hut hast, kannst Du den ausgefüllten Antrag auch per Post schicken. Das Vorgehen ist sehr dem eben beschriebenen in Elster sehr ähnlich, Du brauchst aber die entsprechenden Formulare, genauer den „Antrag auf Lohnsteuer-Ermäßigung“. 

Den kannst Du Dir im Finanzamt abholen, oder Du gehst im Internet auf das Formular-Management-System. Gib dort oben im Suchfeld „034008“ ein und wähle den Antrag auf Lohnsteuer-Ermäßigung des entsprechenden Jahres aus.

Wie eben bei Elster beschrieben, brauchst Du neben dem Hauptvordruck entweder die Anlage Kind bei Steuerklasse 2 oder die Anlage Steuerklassenwechsel für alle anderen Wechsel. Lade Dir entweder das leere PDF auf Deinen Computer herunter und fülle es danach aus. Oder arbeite Dich gleich online durch. In beiden Fällen musst Du den Antrag dann ausdrucken, unterschreiben und an Dein Finanzamt schicken.

* Was der Stern bedeutet:

Finanztip ist kein gewöhnliches Unternehmen, sondern gehört zu 100 Prozent zur gemeinnützigen Finanztip Stiftung. Die hat den Auftrag, die Finanzbildung in Deutschland zu fördern. Alle Gewinne, die Finanztip ausschüttet, gehen an die Stiftung und werden dort für gemeinnützige Projekte verwendet – wie etwa unsere Bildungsinitiative Finanztip Schule.

Wir wollen mit unseren Empfehlungen möglichst vielen Menschen helfen, eigenständig die für sie richtigen Finanzentscheidungen zu treffen. Daher sind unsere Inhalte kostenlos im Netz verfügbar. Wir finanzieren unsere aufwändige Arbeit mit sogenannten Affiliate Links. Diese Links kennzeichnen wir mit einem Sternchen (*).

Bei Finanztip handhaben wir Affiliate Links jedoch anders als andere Websites. Wir verlinken ausschließlich auf Produkte, die vorher von unserer unabhängigen Experten-Redaktion ausführlich analysiert und empfohlen wurden. Nur dann kann der entsprechende Anbieter einen Link zu diesem Angebot setzen lassen. Geld bekommen wir, wenn Du auf einen solchen Link klickst oder beim Anbieter einen Vertrag abschließt.

Für uns als gemeinwohlorientiertes Unternehmen hat es natürlich keinen Einfluss auf die Empfehlungen, ob und in welcher Höhe uns ein Anbieter vergütet. Was Dir unsere Experten empfehlen, hängt allein davon ab, ob ein Angebot gut für Dich als Verbraucher ist.

Mehr Informationen über unsere Arbeitsweise findest Du auf unserer Über-uns-Seite.