Checkliste Todesfall Was Du tun musst, wenn ein Angehöriger verstorben ist

Dr. Britta Beate Schön
Dr. Britta Beate Schön
Expertin Recht

Das Wichtigste in Kürze

  • Nach einem Todesfall in der Familie musst Du als Angehöriger zunächst ein Bestattungsunternehmen beauftragen, das für Dich alles Wichtige rund um die Beerdigung regelt und auch die Sterbeurkunde beantragt.
  • Erkundige Dich nach den Kosten und hole am besten ein Vergleichsangebot ein.
  • Du solltest die wichtigsten Unterlagen des Verstorbenen zusammensuchen: Krankenkassenkarte, Stammbuch, Personalausweis, Testament, Versicherungen, Konten.
  • Eine Lebens-, Unfall- oder Sterbegeldversicherung solltest Du am besten sofort über den Sterbefall informieren, sonst riskierst Du, dass der Versicherer nicht zahlt.

So gehst Du vor

  • Verschaff Dir mit unserer Finanztip-Checkliste für den Todesfall einen Überblick über die Dinge, die sofort, innerhalb einer Woche oder später erledigt werden müssen.

Checkliste Todesfall

  • Verständige Dich mit den anderen Erben darüber, wer sich um was kümmert.

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Was musst Du nach einem Todesfall sofort erledigen?

Wenn jemand aus der Familie stirbt, musst Du einige Dinge sofort erledigen. Am besten teilst Du die Aufgaben gemeinsam mit den anderen Angehörigen auf.

Welche Unterlagen und Stellen sind unmittelbar nach dem Todesfall wichtig?

Es gibt einige wichtige Unterlagen und Dokumente der verstorbenen Person, die Du sofort benötigst und die Du deshalb suchen und finden musst. Dazu gehören die Krankenkassenkarte, das Stammbuch und der Personalausweis.

Wichtig ist zudem, dass Du einige offizielle Stellen sowie weitere Familienmitglieder und Freunde des Verstorbenen zügig informierst. Auch das Thema Bestatter solltest Du schnell angehen, da er für Dich einige Punkte übernehmen kann.

Um die folgenden sieben Punkte solltest Du Dich sofort kümmern, wenn jemand aus der Familie stirbt.

1. Totenschein: Was ist sofort zu tun?

Für den Totenschein musst Du bei einem Tod zuhause sofort eine Ärztin oder einen Arzt verständigen. Am besten wendest Du Dich an die Hausärztin oder den Hausarzt.

Im Totenschein werden Tod, Todeszeitpunkt, Todesart und Todesursache festgestellt. Geregelt ist das in den Bestattungsgesetzen der Bundesländer, etwa in Artikel 3a Bayerisches Bestattungsgesetz.

Bei einem Sterbefall im Krankenhaus, Pflegeheim oder Hospiz übernehmen die jeweiligen Einrichtungen diese Formalität.

Die Todesbescheinigung brauchst Du, um beim Standesamt die Sterbeurkunde zu beantragen. So sieht zum Beispiel das Formular für den Totenschein nach dem Bayerischen Bestattungsgesetz aus.

2. Ausweise und Urkunden: Welche Dokumente sind sofort wichtig?

Du solltest Personalausweis, Familien-Stammbuch, Geburtsurkunde und andere Personenstands-Urkunden wie Heiratsurkunde suchen, weil Du sie bei verschiedenen Ämtern vorlegen musst.

Seit November 2022 können die Standesämter die Urkunden zwar auch digital abrufen. Doch das kann eine Weile dauern. Einige Städte empfehlen, vorhandene Urkunden weiterhin vorzulegen.

3. Nahe Angehörige benachrichtigen: Wer informiert wen? 

Du solltest nahe Verwandte und enge Freunde über den Todesfall informieren und im engsten Familienkreis das weitere Vorgehen besprechen. Besprich im kleinen Kreis, wer welche Telefonanrufe übernimmt.

Mach dazu am besten eine Liste von Personen, die informiert werden sollen. Hilfreich ist ein Adressverzeichnis, das die oder der Verstorbene geführt hat. Da finden sich auch Adressen von alten Freunden, die man ansonsten vergessen hätte.

Übrigens: Nahe Angehörige können in der Regel einige Tage Sonderurlaub bei ihrem Arbeitgeber wegen des Todesfalls beantragen. Schau dazu am besten in Deinen Arbeitsvertrag.

4. Bestatter beauftragen: Wie gehst Du vor?

Das Bestattungsunternehmen ist sehr wichtig, da es alles Weitere rund um die Beerdigung erledigt. Ist die Person zuhause verstorben, musst Du den Bestatter beauftragen, den Leichnam abzuholen.

Bevor Du einen Bestatter beauftragst, solltest Du prüfen, ob sich die verstorbene Person bereits selbst um ihre Beerdigung gekümmert hat, etwa mit einem Vorsorgevertrag mit einem bestimmten Beerdigungsinstitut. Dann musst Du nur noch diesen Bestatter informieren. Er wird alles Weitere veranlassen.

Falls nicht, wählst Du gemeinsam mit den anderen Angehörigen einen Bestatter aus. Vielleicht gibt es in Deinem Umfeld Menschen, die Dir aus Erfahrung ein Bestattungsunternehmen empfehlen können. 

Auch wenn man dazu in der Regel keinen Nerv hat, ist es dennoch sinnvoll, zumindest ein Vergleichsangebot einzuholen. Die Kosten der Bestatter können unterschiedlich ausfallen. Mit wie viel Geld zu rechnen ist und worauf Du achten solltest, erklärt Finanztip ausführlich im Ratgeber Beerdigungskosten.

Am besten besprichst Du mit dem Beerdigungsunternehmen, welche Aufgaben es übernehmen soll: die Beerdigung selbst, die Organisation der Trauerfeier, den Druck der Todesanzeigen, eine Anzeige für die Zeitung und welche weiteren Dinge.

Leichter fallen diese Entscheidungen, wenn der Verstorbene schon zu Lebzeiten seine Gedanken dazu aufgeschrieben hat, wie er oder sie sich die Beisetzung wünscht oder zumindest mit seinen Angehörigen darüber gesprochen hat. 

Die Kosten für die Beerdigung tragen übrigens die Erben (§ 1968 BGB).

5. Bis wann musst Du die Unfallversicherung informieren? 

Ist der Verstorbene bei einem Unfall ums Leben gekommen und hatte er eine Unfallversicherung, musst Du das Versicherungsunternehmen in der Regel innerhalb von 48 Stunden informieren. 

Nach Ablauf dieser Frist kann es vorkommen, dass die Unfallversicherung nicht zahlt. Einige Unfallversicherer zahlen eine Hinterbliebenenrente oder übernehmen die Beerdigungskosten.

6. Musst Du eine Lebens- und Sterbegeldversicherung sofort informieren? 

Hatte der Verstorbene eine Sterbegeldversicherung oder eine Lebensversicherung, solltest Du die jeweiligen Versicherungsunternehmen sofort benachrichtigen, damit sie die Todesursache prüfen und die Versicherungssumme ohne Verzögerung auszahlen können.

In der Regel reicht der Versicherung zunächst, wenn Du anrufst. Die Unterlagen, die Du zum Nachweis einreichen musst, in der Regel den Totenschein, solltest Du kopieren und per Einwurf-Einschreiben an das Unternehmen schicken. Die Originale behältst Du.

7. Testament: Was musst Du sofort veranlassen?

Nach dem Todesfall solltest Du prüfen, ob ein Testament existiert. Hast Du ein Testament gefunden, musst Du es unverzüglich beim Nachlassgericht abgeben (§ 2259 BGB).

Das ist das Amtsgericht am Wohnort des Verstorbenen. Hast Du in den Unterlagen mehrere Testamente gefunden, musst Du alle beim Gericht abgeben.

Um alle wichtigen Punkte auf einen Blick zu sehen, hat Finanztip eine Checkliste für den Todesfall zum Download erstellt. Du bekommst darin eine kurze Einordnung, bis wann Du was erledigt haben solltest. Die einzelnen Themen kannst Du nach Erledigung abhaken.

Todesfall Checkliste

Was solltest Du in der ersten Woche nach dem Todesfall tun?

Innerhalb der ersten Woche nach dem Todesfall solltest Du Dich um weitere organisatorische Dinge kümmern. Wir haben dazu acht Punkte zusammengestellt.

1. Wie und wann beantragst Du die Sterbeurkunde?

Um die Sterbeurkunde kümmert sich oft das Bestattungsunternehmen. Das ist der einfachste und schnellste Weg.

Du kannst den Antrag aber auch selbst beim Standesamt am Sterbeort stellen, das spätestens am dritten Werktag nach dem Todesfall informiert sein muss (§ 28 PStG). Bei vielen Standesämtern funktioniert das online. Wichtig: Zuständig ist nicht das Standesamt am Wohnort, sondern das Amt am Sterbeort.

Dazu musst Du den Totenschein und den Personalausweis der verstorbenen Person vorlegen. Das Standesamt kann weitere Urkunden anfordern (§ 38 PStV).

Antragsberechtigt sind Ehepartner und eingetragene Lebenspartner sowie alle, die mit dem Verstorbenen in gerader Linie verwandt waren, also Eltern, Kinder, Großeltern, Enkel.

Falls Du für Deine Schwester oder Deinen Bruder eine Sterbeurkunde beantragen musst, musst Du ein berechtigtes Interesse glaubhaft machen. Das liegt zum Beispiel dann vor, wenn der verstorbene Bruder oder die verstorbene Schwester nicht verheiratet oder bereits verwitwet war und keine eigenen Kinder hatte. Falls Du für andere Personen wie zum Beispiel für einen Onkel oder eine Tante oder andere Verwandte den Antrag stellen willst, musst Du ein berechtigtes Interesse nachweisen

Für den digitalen Antrag musst Du Deine persönlichen Daten eingeben sowie die Daten der verstorbenen Person. Du musst erklären, wofür Du die Sterbeurkunde benötigst, zum Beispiel für die Rentenversicherung, für die Verwendung im Ausland, zur Ahnenforschung oder für sonstige Zwecke. 

Du kannst auch zwischen verschiedenen Formaten der Sterbeurkunde wählen: DIN A4-Format oder Stammbuch-Format. Eine zweckgebundene Urkunde ist kostenlos, jede weitere kostet zwischen zehn und 16 Euro.

2. Wie informierst Du die Renten- und Pflegeversicherung?

Hat die verstorbene Person eine Rente bezogen, solltest Du den Sterbefall beim Rentenservice der Deutschen Post melden.

Das Standesamt stellt Dir zur Abmeldung bei der Rentenversicherung ein Schreiben aus. 

Das kann auch das Bestattungsunternehmen für Dich erledigen, wenn Du das möchtest. 

Die Pflegeversicherung solltest Du informieren, sofern sie vor dem Todesfall Leistungen für die verstorbene Person erbracht hat, wie zum Beispiel Pflegegeld gezahlt hat. 

3. Versicherungs- und Bankunterlagen: Was brauchst Du?

Du solltest sämtliche Versicherungs- und Bankunterlagen des Verstorbenen zusammensuchen, damit Du Verträge prüfen und Zahlungen veranlassen kannst. Leicht fällt das, wenn es beschriftete Ordner gibt – digital oder in Papier.

Informierst Du die Bank über den Tod des Kontoinhabers, sperrt sie zunächst die Konten, bis geklärt ist, wer als Erbe oder Erbengemeinschaft das Konto übernimmt. Karten werden am Geldautomaten oder Kontoauszugsdrucker aus Sicherheitsgründen in der Regel automatisch eingezogen. 

Hat der oder die Verstorbene eine Kontovollmacht über den Tod hinaus ausgestellt, kann die bevollmächtigte Person noch weiter auf das Konto des Verstorbenen zugreifen. So lassen sich die Beerdigungskosten direkt vom Konto der verstorbenen Person begleichen. 

Finanztip empfiehlt deshalb, zusätzlich zur Vorsorgevollmacht, einer vertrauten Person eine Vollmacht für das Konto zu geben, die über den Tod hinaus gilt. In den Vollmachtsmustern ist das oft ein Punkt, der angekreuzt werden muss. 

4. Wie erstellst Du ein Nachlassverzeichnis? 

Alle nahen Angehörigen und Erben sollten sich einen Überblick über das Vermögen der verstorbenen Person verschaffen und dazu ein Nachlassverzeichnis erstellen.

Gibt es Tagesgeldkonten, Festgeldkonten, ein Wertpapierdepot, ein Fahrzeug, Immobilien, was ist mit dem Hausstand? Du hast zwei Wege, um das zu erledigen.

Selbst erstellen: Um nichts zu vergessen, kannst Du die ausführliche Vorlage des Oberlandesgerichts Dresden für die Wertermittlung des Nachlasses verwenden. Mit dem beschreibbaren PDF-Dokument erstellst Du so ohne zusätzliche Kosten Euer Nachlassverzeichnis.

Tool verwenden: Finanztip empfiehlt, das kostenpflichtige Tool des Erblotsen für ein digitales Nachlassverzeichnis. Damit fällt die Zusammenstellung der Werte leicht.

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5. Wann beantragst Du einen Erbschein? 

Du beantragst als Alleinerbe oder gemeinsam mit anderen Erben einen Erbschein, wenn Du auf die Konten des Verstorbenen zugreifen willst und Dich als rechtmäßiger Erbe ausweisen musst.

Dazu wendest Du Dich an das Nachlassgericht (§ 2353 BGB). Zuständig ist das Amtsgericht, in dessen Bezirk der Erblasser zum Zeitpunkt seines Todes gewohnt hat (§ 343 FamFG). 

Bis zur Erteilung kann es allerdings mehrere Wochen dauern.

Du kannst Dir mit dem Erbschein Zeit lassen, wenn Du Inhaber einer Kontovollmacht über den Tod hinaus bist. Es gibt sogar Fälle, in denen Du keinen Erbschein benötigst. Mehr dazu liest Du in unserem Ratgeber Erbschein.

Wichtig: Bevor Du den Erbschein beantragst, solltest Du darüber nachdenken, ob Du das Erbe antrittst oder es ausschlagen willst. Diese Entscheidung musst Du innerhalb von sechs Wochen treffen, nachdem Du von der Erbschaft erfahren hast.

Was kostet ein Erbschein?

Die Gebühren für den Erbschein hängen vom Wert des Nachlasses ab und fallen doppelt an, weil es eine Gerichtsgebühr für den Antrag und eine Gebühr für die eidesstattliche Versicherung gibt (§ 352 FamFG). 

Gerichtsgebühren Erbschein

Wert der Erbschaft bis …Gerichtsgebührtatsächliche Kosten1
10.000 €75 €150 €
50.000 €165 €330 €
110.000 €273 €546 €
200.000 €435 €870 €
500.000 €935 €1.870 €
1.000.000 €1.735 €3.470 €
1.500.000 €2.535 €5.070 €
2.000.000 €3.335 €6.670 €

1Antrag beim Nachlassgericht, Nr. 12210 Kostenverzeichnis (KV) GNotKG; Vorbemerkung 1 Abs. 2 und Nr. 23300  KV GNotKG
Quelle: Auszug aus Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG), Anlage 2, Tabelle B, Finanztip-Recherche (Stand: August 2026)

6. Wie geht es mit der Mietwohnung des Verstorbenen weiter? 

Wohnte die verstorbene Person zur Miete, musst Du klären, was mit der Mietwohnung passieren soll. Das hängt davon ab, ob sie allein oder mit anderen zusammengewohnt hat.

Wohnsituation des VerstorbenenWas passiert, wenn der Mieter stirbt?Rechtsgrundlage
wohnte mit Ehepartner zusammenDas Mietverhältnis geht auf den Ehepartner über.§ 563 Abs. 1 BGB 
wohnte allein mit Kindern zusammenKinder treten in das Mietverhältnis ein.§ 563 Abs. 2 BGB
wohnte mit anderen Menschen zusammen Das Mietverhältnis geht auf die anderen Mitbewohner über.§ 563 Abs. 2 BGB,
Kündigung durch Vermieter möglich, wenn er begründete Vorbehalte gegen den neuen Mieter hat.
wohnte alleinDas Mietverhältnis geht auf die Erben über.§ 564 BGB,
Vermieter und Mieter können kündigen.

Quelle: Finanztip- Recherche (Stand: August 2026)

Nach einem Todesfall gilt die gesetzliche Kündigungsfrist für Mieter von drei Monaten (§ 580 BGB). So lange müssen die Erben die Miete weiterzahlen. Damit der laufende Monat noch in die Kündigungsfrist zählt, musst Du bis spätestens zum dritten Werktag eines Monats schriftlich kündigen.

7. Verträge rund um die Wohnung klären: Was ist zu erledigen? 

Du solltest die Energieversorger und Telefonanbieter des Verstorbenen informieren, damit Du die Verträge kündigen oder ummelden kannst. 

Auch Streamingdienste, Rundfunkbeiträge und Internet müssen gekündigt oder angepasst werden.

8. Was gilt für den Vertrag mit einem Pflegeheim? 

Wohnte der Verstorbene zuletzt in einem Pflegeheim, endet der Vertrag grundsätzlich automatisch mit dem Sterbetag.

Darüber, wie lange das Heim die Habseligkeiten des Toten aufbewahrt, gibt es vertragliche Vereinbarungen. Besprich am besten mit der Heimleitung, bis wann das Zimmer geräumt sein muss.

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An was musst Du nach einem Todesfall noch denken?

 Nach einem Todesfall gibt es darüber hinaus weitere Angelegenheiten, um die sich die Angehörigen in den nächsten Wochen kümmern müssen.

1. Versicherungen: Was ist jetzt zu tun?

Bei den Versicherungen solltest Du die Unterlagen sichten und die Unternehmen möglichst schnell über den Todesfall informieren, damit Beiträge korrekt abgerechnet und offene Fragen geklärt werden.

Viele Versicherungen wie die Haftpflichtversicherung enden automatisch mit dem Tod des Versicherten. Die Erben müssen nicht kündigen. Du solltest dennoch dem Versicherer möglichst schnell mitteilen, dass der Versicherungsnehmer verstorben ist. Denn meist erstattet die Versicherung die Beiträge ab dem Zeitpunkt, an dem sie von dem Todesfall erfahren hat. Je eher Du Dich meldest, desto höher kann die Erstattung ausfallen.

Eine Hausratversicherung erlischt zwei Monate nach dem Tod des Versicherungsnehmers, es sei denn, der Erbe übernimmt die Wohnung mitsamt der Einrichtung. Dann geht die Versicherung auf ihn über. 

Die Wohngebäudeversicherung oder Kfz-Versicherung wird ebenfalls auf den Erben des Hauses oder des Autos übertragen. Erst wenn Du als Erbe das Auto auf Dich ummeldest, kannst Du die Versicherung wechseln.

2. Bei der Krankenkasse abmelden: Was ist zu beachten? 

Du solltest den Verstorbenen bei der Krankenkasse abmelden und die Krankenversicherungskarte an die gesetzliche Krankenkasse zurückgeben.

Mit dem Tod des Hauptversicherten endet auch die Familienversicherung für dessen Angehörige. Das ist jedoch kein Grund zur Panik. Da in Deutschland eine Krankenversicherungspflicht besteht, genießen die bisher kostenfrei mitversicherten Familienmitglieder auch weiterhin Versicherungsschutz. Dennoch sollten sich die Angehörigen bei der Kasse informieren, wie sie zukünftig versichert sein können.

3. Witwen- oder Witwerrente beantragen: Wie läuft das?

Innerhalb von 30 Tagen nach dem Tod Deines Ehepartners kannst Du beim Rentenservice der Deutschen Post einen Vorschuss anfordern, falls Dein Partner bereits eine Rente bezogen hat. Die Sterbeurkunde musst Du einreichen. Das Änderungsformular findest Du auch im Downloadcenter Rentenservice. Als Vorschuss werden drei Monatsrenten des Verstorbenen gezahlt. Den Antrag auf den Vorschuss übernehmen auch einige Bestattungsunternehmen. 

Später musst Du die Witwen- oder Witwerrente bei der gesetzlichen Rentenversicherung mit einem Formular beantragen. Dazu musst Du viele Unterlagen einreichen.

Kinder oder Erben haben keinen Anspruch auf die Rente des Verstorbenen. Denn Renten sind nicht vererblich. Minderjährige Kinder und Kinder zwischen 18 und 27, die noch in der Ausbildung sind oder studieren, können allerdings Anspruch auf eine Waisenrente haben. 

4. Musst Du weitere Verträge kündigen oder stornieren? 

Mitgliedschaften in Vereinen, Zeitungsabonnements, Abos bei Streamingdiensten und andere regelmäßig genutzte Dienstleistungen solltest Du kündigen.

Du kannst Dir einen Überblick über die laufenden Kosten verschaffen, indem Du die Kontoauszüge des Verstorbenen durchgehst. Hat er Paypal genutzt, solltest Du auch das Paypal-Konto ansehen.

Bereits gebuchte Reisen, Flüge, Bahntickets oder andere Aufträge solltest Du schnellstmöglich stornieren.

5. Wie findest Du alle Bankkonten? 

Um alle Bankkonten zu finden, solltest Du die Bankunterlagen prüfen und bei Bedarf eine Kontennachforschung veranlassen.

Es gibt in Deutschland kein zentrales Register für sogenannte herrenlose oder nachrichtenlose Konten, an das Du Dich wenden könntest. Du musst die einzelnen Bankenverbände anschreiben

Konten bei einer Sparkasse: Um Konten bei einer Sparkasse zu finden, kannst Du Dich schriftlich an den Deutschen Sparkassen- und Giroverband wenden oder per E-Mail an nachforschung@dsgv.de. Füg immer die Kopie des Erbscheins oder Testaments bei und teil den letzten Wohnort des Verstorbenen mit. Der Verband leitet die Anfrage an den zuständigen Regionalverband weiter. Unterhielt der Erblasser Konten bei einer Sparkasse, bekommst Du direkt Post vom Geldinstitut.

Konten bei einer Volks- und Raiffeisenbank: Auf der Website des Bundesverbandes der Volks- und Raiffeisenbanken gibt es den Service Kontonachforschung. Dahinter verbirgt sich allerdings keine zentrale Auskunftsstelle. Es ist immer der Regionalverband, der die Anfrage beantwortet. Die Suche bleibt dabei auf ein Bundesland beschränkt. Für die Nachforschung können Kosten anfallen, die vom Aufwand abhängen. Dem Regionalverband musst Du nachweisen, dass Du Erbe bist, entweder durch einen Erbschein oder ein Testament mit Eröffnungsprotokoll.

Konten bei privaten Banken: Du kannst Dich an den Bundesverband deutscher Banken wenden (nachforschung@bdb.de). Deine Erbenstellung musst Du nachweisen, damit der Verband ein bundesweites Nachforschungsverfahren einleiten kann. Das Verfahren ist für Erben kostenlos.

Konten bei öffentlichen Banken: Zu den öffentlichen Banken gehören unter anderem die Deutsche Kreditbank (DKB) und die Landesbausparkassen. Der Bundesverband Öffentlicher Banken Deutschlands (VÖB) bietet kein Nachforschungsverfahren an. Du musst Dich daher an die einzelnen Banken wenden.

6. Wie sicherst Du den digitalen Nachlass? 

Du solltest das digitale Erbe des Verstorbenen ordnen, indem Du Fotos und Dateien auf dem Smartphone, dem Tablet oder dem Computer sicherst oder löschst. 

Hast Du keine Zugangsdaten zum digitalen Nachlass, zu seinen Profilen in sozialen Netzwerken, Zahlungsdienstleistern oder zu E-Mail-Postfächern, kannst Du die Unternehmen mit einem Brief oder einer E-Mail über den Todesfall informieren und bitten, Zugriff auf den Account zu bekommen, beziehungsweise ihn zu löschen. 

7. Wie und wann musst Du das Finanzamt informieren

Du musst innerhalb von drei Monaten das für die Erbschaftsteuer zuständige Finanzamt informieren. Diese Pflicht erübrigt sich nur, wenn das Testament von einem Notar oder Gericht eröffnet wurde und der Nachlass keine Immobilien, Grundstücke, Anteile an Kapitalgesellschaften sowie Betriebs- oder Auslandsvermögen enthält (§ 30 Abs. 3 ErbStG).

Für alleinstehende Verstorbene musst Du als Erbe unter Umständen noch eine Einkommensteuererklärung für die Zeit bis zum Todestag machen. Sammle deshalb von Anfang an Unterlagen wie Belege für Ausgaben oder die Steuerbescheide der Vorjahre. 

War der Verstorbene verheiratet, füllt sein verwitweter Partner die Einkommensteuererklärung wie bislang üblich aus. Weitere Hinweise dazu findest Du im Ratgeber Steuererklärung für Verstorbene.

Autoren
Julia Rieder

* Was der Stern bedeutet:

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