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- Unterlassene Nebenkostenabrechnung
... U 106/05 Betriebskostenvorauszahlungen schuldet der Mieter nur dann, wenn dieses im Mietvertrag vereinbart worden ist. Leistet er die Vorauszahlungen, so kann er vom Vermieter auch die jährliche turnusgemäße Abrechnung über die Nebenkostenvorauszahlungen unter Berücksichtigung der entstandenen Kosten und eines vereinbarten Verteilerschlüssels verlangen. Eine Vereinbarung der Parteien über den Umfang der vom Mieter zu zahlenden Nebenkosten kann nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs auch durch jahrelange ...
- Nebenkostenabrechnung, Verwirkung, Beanstandung
... Nebenkostenabrechnung nach dreizehn Jahren In den ersten dreizehn Jahren des Bestehens eines Wohnraummietverhältnisses verlangte der Mieter niemals eine Nebenkostenabrechnung. Auch der Vermieter forderte nie eine Nebenkostennachzahlung. Zwischendurch wurde sogar der Mietvertrag verlängert. Bei dieser Gelegenheit wurden im gegenseitigen Einvernehmen auch die vom Mieter zu zahlenden Nebenkosten erhöht. Als der Mieter schließlich die Nebenkostenabrechnungen für die gesamten vergangenen Jahre verlangte, kam es zum ...
- Nachvollziehbare Nebenkostenabrechnung
... Berechnung des Anteils des Mieters und den Abzug seiner Vorauszahlungen enthalten. Materielle Fehler berühren die Ordnungsmäßigkeit der Abrechnung als Fälligkeitsvoraussetzung nicht. Verbrauchsmengen können geschätzt werden. Die Verjährung der Nebenkostenforderung knüpft an die Fälligkeit an. Weil die Nebenkostenforderung erst mit Vorlage einer prüffähigen Abrechnung fällig wird, kommt es auf den Zeitpunkt der Vorlage einer formal ordnungsgemäßen Abrechnung an. Grundsätzlich können Nebenkostenansprüche auch nicht als ...
- Betriebskosten - Mietnebenkosten in der Jahresabrechnung
... Das Wichtigste in Kürze Mieter und Vermieter können vereinbaren, dass der Mieter die Betriebskosten zu zahlen hat (Normalfall). Ist im Mietvertrag hierzu nichts vereinbart, hat der Vermieter die Betriebskosten zu tragen ("Bruttomiete"). Unter Betriebskosten sind die Kosten zu verstehen, die dem Vermieter durch den bestimmungsgemäßen Gebrauch des Gebäudes und der Mieträume laufend entstehen. Beispiel: Kosten für Wasser-, Heizungs- und Warmwasserversorgung, Abwasser, Aufzug, Straßen- und Hausreinigung, Müllabfuhr, ...
- Zu gering bemessene Nebenkostenvorauszahlungen unschädlich
... angesetzt. Nach dem Urteil des BGH (Urteil vom 11.02.2004 - VIII ZR 195/03) erwarten Experten allerdings einen deutlichen Rückgang solcher Auseinandersetzungen. Nach dieser Entscheidung sind nämlich die Chancen von Mietern, sich gegen Nebenkostennachforderungen zur Wehr zu setzen, deutlich gesunken. Liegen keine besonderen Umstände vor, so der BGH, begeht der Vermieter keine Pflichtverletzung beim Vertragsschluss, wenn er mit dem Mieter Vorauszahlungen für Nebenkosten vereinbart, die die Höhe der später anfallenden ...
- Konkludente Nebenkostenvereinbarung
... Zumindest nach der dritten Bezahlung der in Abweichung zum ursprünglichen Mietvertrag aufgestellten Nebenkostenabrechnung ist davon auszugehen, dass der Mieter mit der Einstellung weiterer Nebenkostenpositionen einverstanden ist und nicht nur eine versehentliche Überzahlung vorliegt. So entschied das Landgericht Heilbronn mit Urteil vom 17.6.2003 (Aktenzeichen 2 S 7/03). Auch der Bundesgerichtshof hatte kürzlich in einer Entscheidung vom 7.4.2004 (Aktenzeichen 8 ZR 146/03) die Auffassung vertreten, dass die Umlegung ...
- Miete, Zurückbehaltungsrecht, Nebenkostenabrechnung
... Zurückbehaltung von Miete und Nebenkosten wegen ausstehender Nebenkostenabrechnung Der Mieter ist nicht berechtigt, die laufenden Mietzahlungen zurückzubehalten, weil der Vermieter trotz mehrmaliger Aufforderung für die Vergangenheit keine prüffähige Nebenkostenabrechnung vorgelegt hat. Dem Mieter steht jedoch ein Zurückbehaltungsrecht hinsichtlich der laufenden Nebenkostenvorauszahlungen zu. Eine Verweigerung der Mietzinszahlungen kann nach einem Urteil des Oberlandesgerichts Düsseldorf ausnahmsweise dann in ...
- Unklare Betriebskostenvereinbarung
... Sieht der Mietvertrag zwar vor, daß der Mieter Nebenkosten monatlich vorauszuzahlen hat, enthält er jedoch keine Angaben darüber, welche Nebenkosten vom Mieter zu tragen sind und ist der im Vertragsformular für die Auflistung der vom Mieter zu tragenden Nebenkosten vorgesehene Leerraum von den Parteien durchgestrichen, hat der Vermieter die vom Mieter gezahlten Vorauszahlungen zu erstatten. Eine Umdeutung in eine Nebenkostenpauschale oder eine Bruttokaltmiete ist dann nicht möglich. OLG Dresden, Urteil vom 20.6.2000 ...
- Mietnebenkosten: Kosten der Prüfung einer Elektroanlage umlagefähig
... Immer wieder finden Mieter in der Nebenkostenabrechnung ihres Vermieters Positionen, deren Berechtigung ihnen auf den ersten Blick zweifelhaft erscheinen. Grundsätzlich muss im Mietvertrag geregelt sein, was zu den Nebenkosten zählt. Den Rahmen gibt die Betriebskostenverordnung vor. Dort wird aufgezählt, welche laufenden Kosten Vermieter abrechnen dürfen. So sind beispielsweise einmalige Ausgaben für Reparaturen oder Instandhaltung keine Betriebskosten. Wartungskosten dürfen laut Gesetz in der Regel nur für Heizung ...
- Einsicht in Betriebskostenbelege
... verweigert, so ist ein Nachzahlungsbetrag aus der Betriebskostenabrechnung nicht fällig und damit auch gerichtlich nicht durchsetzbar. OLG Düsseldorf, Urteil vom 23.3.2000, Aktenzeichen 10 U 160/97. Unabhängig von der Frage, ob eine Nebenkostennachforderung bereits mit der Erteilung einer nachvollziehbaren Abrechnung fällig wird oder ob die Fälligkeit eines Nebenkostensaldos neben dem Zugang einer ordnungsgemäßen Abrechnung des weiteren den Ablauf einer angemessenen Frist voraussetzt, innerhalb derer der Mieter die ...
- Nachforderungen trotz deutlich zu niedrig angesetzter
... Muss ein Gewerberaummieter erhebliche Betriebskostennachzahlungen leisten, wenn bei Abschluss des Mietvertrages die vereinbarten Betriebskostenvorauszahlungen deutlich zu gering angesetzt waren? Er muss, so das Oberlandesgericht Hamm (Aktenzeichen 30 U 44/02), es sei denn, der Vermieter hat den Mieter über die Höhe der Betriebskosten vorwerfbar getäuscht. Im entschiedenen Fall waren Gewerberäume zu einem monatlichen Nettomietzins von DM 18.000,00 vermietet. Vereinbart wurde ferner die Zahlung eines Betriebskosten- ...
- Nachforderung von Betriebskosten
... unabhängig von der Vereinbarung von Vorauszahlungen, da diese nach dem Willen der Vertragsparteien nicht generell den voraussichtlichen Abrechnungsbetrag erreichen sollen. Es steht dem Vermieter frei, mit dem Mieter zu vereinbaren, dass dieser die Nebenkosten in voller Höhe erst nach einer Nebenkostenabrechnung zahlt, auch bleibt es dem Vermieter unbenommen, sich mit dem Mieter auf Vorauszahlun ...
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