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Inhalt
Du willst aus Deiner Kfz-Versicherung raus, weil sie zu teuer geworden ist? Wir helfen Dir dabei zu prüfen, ob und wann Du kündigen kannst.
Ein Recht zur Kündigung hast Du immer, wenn Dein Versicherer gerade den Preis erhöht hat oder Du einen Schaden über ihn hast laufen lassen. Das nennt sich Sonderkündigungsrecht. Viel einfacher kommst Du aber auf einem anderen Weg aus dem Vertrag raus. Nämlich, indem Du den richtigen Zeitpunkt abpasst – und über Dein ordentliches Kündigungsrecht gehst. Das steht Dir in der Kfz-Versicherung einmal im Jahr zu. Und über dieses ordentliche Kündigungsrecht kannst Du einfach den Vertrag beenden, ganz ohne Angabe von Gründen. Und zu einem günstigeren Anbieter wechseln.
Die folgende Tabelle zeigt Dir, wann Dein Kündigungsstichtag je nach Vertragslaufzeit in der Kfz-Versicherung ist. Verpasst Du das Ende der Frist, verlängert sich Dein Vertrag automatisch um ein weiteres Jahr.
| Dein Kfz-Versicherungsvertrag läuft von… | Das Ende Deiner Kündigungsfrist fällt kalendarisch auf… | Dein Kündigungsstichtag 2026 war/ist der… | Begründung: |
|---|---|---|---|
| Februar 2025 bis Ende Januar 2026 | 31. Dezember 2025 | 31. Dezember 2025 | Ein Monat vor Vertragsende |
| März 2025 bis Ende Februar 2026 | 31. Januar 2026 (Samstag) | 2. Februar 2026 | 31. Januar ist Samstag, Verschiebung nach § 193 BGB auf nächsten Werktag |
| April 2025 bis Ende März 2026 | 28. Februar 2026 (Samstag) | 2. März 2026 | 28. Februar ist Samstag, Verschiebung nach § 193 BGB auf nächsten Werktag |
| Mai 2025 bis Ende April 2026 | 31. März 2026 | 31. März 2026 | Ein Monat vor Vertragsende |
| Juni 2025 bis Ende Mai 2026 | 30. April 2026 | 30. April 2026 | Ein Monat vor Vertragsende |
| Juli 2025 bis Ende Juni 2026 | 31. Mai 2026 (Sonntag) | 1. Juni 2026 | 31. Mai ist Sonntag, Verschiebung nach § 193 BGB auf nächsten Werktag |
| August 2025 bis Ende Juli 2026 | 30. Juni 2026 | 30. Juni 2026 | Ein Monat vor Vertragsende |
| September 2025 bis Ende August 2026 | 31. Juli 2026 | 31. Juli 2026 | Ein Monat vor Vertragsende |
| Oktober 2025 bis Ende September 2026 | 31. August 2026 | 31. August 2026 | Ein Monat vor Vertragsende |
| November 2025 bis Ende Oktober 2026 | 30. September 2026 | 30. September 2026 | Ein Monat vor Vertragsende |
| Dezember 2025 bis Ende November 2026 | 31. Oktober 2026 (Samstag) | 02. November 2026 | 31. Oktober 2026 ist ein Samstag, Verschiebung nach § 193 BGB auf nächsten Werktag |
Für die meisten Autoversicherten gilt eine kalenderjährliche Laufzeit:
|
30. November 2026 |
30. November 2026 |
Ein Monat vor Vertragsende |
Quelle: Finanztip Recherche, Allgemeinen Bedingungen für die Kfz-Versicherung (AKB 2015), § 193 BGB (Stand: Februar 2026)
Du kannst Deine Kfz-Versicherung in der Regel jährlich kündigen. Ob diese Chance bei Dir bald ansteht, hängt davon ab, wann und auf wie lange Du Deinen Vertrag abgeschlossen hast. Finanztip hilft Dir, zu überprüfen, wann Dein Kündigungsstichtag ist.
Nein. Denn nicht bei allen Versicherten liegt die Hauptfälligkeit des Vertrags auf dem 1. Januar. Immer häufiger gibt es Verträge mit unterjähriger Laufzeit. Hast Du einen solchen Vertrag und er läuft beispielsweise bis Ende September, muss Deine Kündigung in der Regel bis Ende August bei der Versicherung eingehen.
Außer kalenderjährlichen und unterjährigen Verträgen gibt es auch Policen mit einer Laufzeit von weniger als einem Jahr, etwa Rumpfverträge oder Monatsverträge. Rumpfverträge verlängern sich häufig zu einem Jahresvertrag, wenn Du sie nicht rechtzeitig kündigst. Monatsverträge laufen in der Regel monatlich weiter.
Du kannst von günstigen Tarifen profitieren. Fällt Deine Hauptfälligkeit auf den 1. Januar, suchst Du Dir wegen der einmonatigen Kündigungsfrist in der Regel bis zum 30. November einen neuen, günstigeren Versicherer.
Weil das viele Autofahrer betrifft und das auch die Versicherer wissen, senken viele Unternehmen in dieser Zeit ihre Beiträge, um Neukunden zu werben. Das zeigen regelmäßige Studien von Finanztip zum Sparen in der Autoversicherung. Der Herbst gilt als Wechselsaison für die Kfz-Versicherung. Liegt Deine persönliche Kfz-Wechselsaison in demselben Zeitraum, kannst Du von günstigen Angeboten profitieren.
Bei einem neuen Vertragsabschluss solltest Du daher möglichst an der Laufzeit vom 1. Januar bis zum 31. Dezember festhalten.
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Meist können Kfz-Versicherungsverträge einfach per E-Mail gekündigt werden. Nur wenn Du noch einen Altvertrag hast, also einen vor dem 1. Oktober 2016 geschlossenen, musst Du ihn per Brief mit Einschreiben oder Fax kündigen.
Wichtig: Du musst den Zugang der Kündigung nachweisen können. Kündigst Du per Mail, forder daher eine Lesebestätigung ein und speicher das Schreiben zumindest im Ordner „Gesendete Objekte“. Fordere die Versicherung außerdem auf, Dir den Eingang der Mail sowie die Kündigung zu bestätigen. Wenn sie es nicht tut: Hak nach!
Zusätzlich kannst Du im Kündigungsschreiben an die Versicherung das Autokennzeichen und den Zeitpunkt der Kündigung angeben. Es ist immer gut, auch den Grund anzugeben, beispielsweise eine Beitragserhöhung oder einen Verkauf des Wagens.
Verkaufst Du Dein Auto, ist es sinnvoll, den Namen und die Adresse des Käufers aufzuführen. Auf ihn überträgt sich die Versicherung für das Auto zunächst.
Um auf der sicheren Seite zu sein, solltest Du Deine Kfz-Versicherung unbedingt in folgenden zwei Schritten kündigen:
Achtung: Ohne Haftpflicht darf Dein Auto nicht auf die Straße! Und ohne Kaskoversicherung solltest Du mit einem teuren Wagen auch nicht fahren!
Geh daher sicher, dass Du genügend Zeit für die Kündigung hast. Du solltest Dir vorher schließlich bereits einen neuen Vertrag gesucht haben. Am besten über den von Finanztip empfohlenen doppelten Vergleich. Wie Du das machst, erklären wir Dir in unserem Ratgeber zur Kfz-Versicherung.
Es gibt drei Hauptgründe für eine Sonderkündigung, die auch außerordentliche Kündigung genannt wird:
Sonderfall: Bei vorübergehender Abmeldung greift die sogenannte Ruheversicherung. Dein gesamter Vertrag ruht beitragsfrei, der Kasko-Part sinkt von Voll- auf Teilkasko. Bei Wiederanmeldung gilt der Vertrag weiter.
Deine Sonderkündigung musst Du innerhalb eines Monats nach Ereigniseintritt aussprechen, beispielsweise nach Erhalt der Mitteilung über die Beitragserhöhung. Das ergibt sich aus den Allgemeinen Bedingungen für die Kfz-Versicherung (AKB 2015), dort Abschnitt G.2 (S. 34).
Du hast immer dann ein Sonderkündigungsrecht, wenn Dein Beitrag steigt, ohne dass sich die Leistung verbessert oder wenn sich der Tarif ändert. Das kann in der Kfz-Versicherung vor allem durch eine steigende SF-Klasse passieren, die sich jedes Jahr erhöht, wenn Du unfallfrei fährst, oder weil Dein Wohnort jedes Jahr neu in der Regionalklasse bewertet wird beziehungsweise die Typklasse Deines Autos sich jährlich ändern kann.
Möchtest Du Deine Kfz-Versicherung kündigen, weil Dein Versicherer den Preis anhebt, musst Du das innerhalb eines Monats tun, ab Ankündigung des Versicherers, dass der Tarif teurer wird. Dein Versicherer muss Dich in seiner Ankündigung darauf hinweisen, dass Dir ein Kündigungsrecht zusteht (G2.7 AKB 2015).
Tipp: Kommt die Mitteilung zur neuen Beitragshöhe erst kurz vor Ende Deines Versicherungsjahres, verschiebt sich Deine Kündigungsmöglichkeit durch das Sonderkündigungsrecht nach hinten. Bei kalenderjährlichen Verträgen kannst Du dann etwa bis in den Januar hinein kündigen – praktisch, wenn Du den regulären Kündigungstermin verpasst hast.
Beispiel für eine versteckte Beitragserhöhung in der Kfz-Versicherung: Du hast einen Brief mit Jahresbeitrag von Deiner Autoversicherung bekommen, vermeintlich mit einer Beitragssenkung. Denn der zu zahlende Endbetrag ist niedriger als im vergangenen Jahr. Und dennoch ist Dein Grundbeitrag gestiegen. Weil sich andere Faktoren zu Deinen Gunsten verändert haben. Typ- oder Regionalklasse etwa. Oder Deine SF-Klasse, die sich so gut wie jedes Jahr verbessert.
Typklasse und Regionalklasse sind zwei sogenannte Risikomerkmale, mit deren Hilfe Dein Autoversicherer Deinen Beitrag errechnet. Die können sich jährlich ändern und damit auch Dein Beitrag. Ein anderes Risikomerkmal ist der Schadenfreiheitsrabatt (SF-Rabatt) für unfallfreies Fahren. Durch Deine SF-Klasse steigt der jährlich, so lange Du fährst, ohne einen Schaden zu melden. Und kann damit einen höheren Beitrag kaschieren.
Rutscht Dein Wohnort in eine günstigere Regionalklasse oder gibt Deine Versicherung Dir mehr SF-Rabatt als im Vorjahr, gleicht das einen sonst höheren Jahresbeitrag eventuell aus. Die Folge: Du merkst erst mal nicht, dass sich der Beitrag erhöht hat. Eine Beitragserhöhung ist es dennoch: Denn Dein Versicherer gibt die Ersparnis aus der günstigeren Regionalklasse beziehungsweise den höheren SF-Rabatt nicht voll an Dich weiter, steckt also mehr Geld ein.
Finanztip-Formel versteckte Beitragserhöhung:
→ alter Beitrag x neuer Beitragssatz : alter Beitragssatz
Deinen alten Beitrag findest Du in der Rechnung aus dem Vorjahr, die Beitragssätze Deiner alten und neuen SF-Klasse meist in der neuen Rechnung oder in den Versicherungsunterlagen. Ist Dein neuer Beitrag auf der Rechnung für nächstes Jahr höher als das Ergebnis dieser Rechnung, ist es eine versteckte Beitragserhöhung.
Beispiel für die Haftpflicht: Dein alter Beitrag lag bei 500 Euro und auf Deiner neuen Rechnung stehen nur noch 480 Euro. Du bist aber von SF-Klasse 2 (alter Beitragssatz: 49 Prozent) in SF-Klasse 3 (neuer Beitragssatz: 46 Prozent) aufgestiegen.
Also rechnest Du mit unserer Formel: 500 € x 0,46 : 0,49 = 469,39 €
Der Vergleichsbeitrag in Höhe von 469,39 Euro ist kleiner als Dein neuer Beitrag von 480 Euro – also liegt eine versteckte Beitragserhöhung vor.
Um herauszufinden, ob eine solche versteckte Beitragserhöhung vorliegt, schau, ob Deine neue Rechnung für die Autoversicherung einen Vergleichsbeitrag ausweist. Der Vergleichsbeitrag ist der Beitrag, den Du hättest zahlen müssen, wenn Deine neue SF-Klasse schon im vergangenen Jahr gegolten hätte. Fällt der Beitrag niedriger aus als der Preis auf Deiner neuen Rechnung, dann haben sich die Preise erhöht; Du kannst kündigen.
Nein. Kfz-Versicherer müssen keinen Vergleichsbeitrag mehr benennen. Nur frühere Fassungen der Allgemeinen Bedingungen der Kfz-Versicherung, die AKB 2008 sahen vor, dass der Autoversicherer den Unterschied zwischen altem und neuem Beitrag kenntlich machen musste (dort § 9a Abs. 2 AKB a.F.).
Nach den aktuell geltenden Regelungen muss die Versicherung bei einer Beitragserhöhung nur auf das Kündigungsrecht des Versicherungsnehmers hinweisen (§ 40 Abs. 1 Satz 2 VVG). Die Angabe eines Vergleichsbeitrags ist hingegen nicht mehr erforderlich.
Bedeutet: Bei Altverträgen solltest Du immer einen Vergleichsbeitrag auf Deiner Rechnung finden. Bei neuen Verträgen muss das nicht der Fall sein. Schön aber: Einige Versicherer geben trotz Neufassung der AKB weiterhin Vergleichsbeiträge an.
Wenn Dein Versicherer einen Schaden reguliert oder die Regulierung ablehnt, kannst Du ebenfalls außerordentlich kündigen. Der Zeitpunkt, zu dem Deine Kündigungsfrist von einem Monat zu laufen beginnt, ist der, zu dem der Versicherer den Schaden zahlt oder die Übernahme der Kosten ablehnt.
Übrigens hat im Schadensfall auch die Versicherung das Recht zu kündigen.
Ein Halterwechsel, etwa nach einem Verkauf, löst ein Sonderkündigungsrecht aus. Kaufst Du ein Auto und ist nichts anderes geregelt, gilt die Kfz-Versicherung des Verkäufers für den Wagen mindestens für einen weiteren Monat auch für Dich. Innerhalb dieses Monats hast Du ein Sonderkündigungsrecht. Sobald Du eine eigene Versicherung abschließt und das der Zulassungsstelle meldest, gilt der alte Vertrag als gekündigt.
Es gilt aber auch in der umgekehrten Situation: Wenn Du ein Auto verkaufst, geht Dein Versicherungsvertrag auf den Käufer über. Um Unsicherheiten zuvorzukommen, solltest Du das Auto am besten selbst bei der Zulassungsstelle abmelden. Dann informiert die Zulassungsstelle automatisch den Versicherer. Mehr dazu kannst Du in unserem Ratgeber zum Autoverkauf lesen.
Ein Sonderfall ist die sogenannte Ruheversicherung, die dann greift, wenn Du das Auto nur vorübergehend abmeldest. Dein Versicherungsvertrag läuft dann kostenlos weiter, bis zur endgültigen Kündigung.
Der Versicherungsumfang bleibt bestehen, mit Ausnahme der Vollkaskoversicherung – eine Vollkaskoversicherung wird also zur Teilkaskoversicherung. Das Fahrzeug ist bei Wiederanmeldung automatisch beim selben Anbieter versichert.
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