Arbeitslosengeld I

Die Zahlungen für das Arbeitslosengeld I sind seit dem 1. Januar 2008 für ältere Arbeitnehmer bis zu 24 Monate ausgedehnt worden. Gleichzeitig ist eine Senkung des Beitrags zur Arbeitslosenversicherung von bislang 4,2 Prozent auf 3,3 Prozent erfolgt. Arbeitgeber und Arbeitnehmer wurden so nach Regierungsberechnungen um ca. 6,3 Milliarden Euro entlastet.

Erfüllung der Anwartschaftszeit
Die Regelanwartschaftszeit haben Sie erfüllt, wenn Sie in den letzten zwei Jahren vor der Arbeitslosmeldung und dem Beginn der Arbeitslosigkeit (Rahmenfrist) mindestens zwölf Monate in einem Versicherungspflichtverhältnis (zum Beispiel Beschäftigung, Krankengeldbezug) gestanden haben. Das Jahr für die Versicherungspflicht muss kein zusammenhängender Zeitraum sein. Mehrere Zeiträume innerhalb der letzten 2 Jahre summiert zu einem Jahr erfüllen gleichermaßen die Anwartschaftszeit.

Kurze Anwartschaftszeit
Sie können die Anwartschaftszeit für einen Anspruch auf Arbeitslosengeld auch erfüllen, wenn Sie in den letzten zwei Jahren vor der Arbeitslosmeldung weniger als zwölf Monate in Versicherungspflichtverhältnissen gestanden haben. Diese "kurze" Anwartschaftszeit kann erfüllt werden, wenn

Dauer der Zahlung von Arbeitslosengeld
Das Arbeitslosengeld I wird für Arbeitslose im Alter zwischen 50 bis 54 Jahren 15 Monate lang gewährt. Ab einem Alter von 55 Jahren wird das Arbeitlosengeld 18 Monate und ab 58 Jahren 24 Monate lang gezahlt. Zur Dauer der Zahlung des Arbeitslosengeldes (präzise: Dauer des Anspruchs) enthält die Website der Bundesagentur für Arbeit Deeplink die folgende Tabelle zur Anspruchsdauer bei "normaler" Anwartschaft:

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Checkliste: Was ist bei Arbeitslosigkeit zu beachten?


Verwandt: Höhe des Arbeitslosengeldes und Dauer der Zahlung von Arbeitslosengeld und Arbeitslos nach Auslandstätigkeit
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