Das Wichtigste in Kürze
- Die Grundrente ist ein Zuschlag auf Deine Rente.
- Mit dem Grundrentenzuschlag soll die lebenslange Arbeit von Menschen honoriert werden, die wenig verdient haben.
- Der Grundrentenzuschlag wird automatisch errechnet und überwiesen.
So gehst Du vor
- Du musst die Grundrente nicht beantragen.
- Du kannst die Grundrente aber mit einer freiwilligen Steuererklärung erhöhen.
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- Besonders überzeugt hat Finanztip zudem in der Kategorie Apps für einfache Fälle das kostenlose Check24 Steuer.
- Willst Du die Steuer klassisch am PC machen, bieten sich neben Wiso Steuer die Steuersparerklärung (Steuerjahr 2024) – ohne Photovoltaik – und Tax 2025 an.
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Inhalt
Eine niedrige Rente im Ruhestand kann viele Gründe haben. Vielleicht hast Du ein Familienmitglied pflegen müssen oder die Kinder erzogen? Die Zeit, um nebenbei noch zu arbeiten, hat gefehlt. Vielleicht hat sich auch Deine jahrelange Arbeit im Niedriglohnsektor nicht ausgezahlt? Altersarmut kommt nicht selten unverschuldet daher.
Die Bundesregierung hat 2021 die Grundrente, genauer gesagt den Grundrentenzuschlag, eingeführt. Denn es ist keine eigene Rentenart, sondern ein Zuschlag auf Deine Rente. Laut Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) wurden Ende 2024 rund 1,4 Millionen Grundrentenzuschläge gezahlt. Im Schnitt beträgt der Zuschlag einer Studie der Uni Regensburg zufolge 97 Euro pro Monat, also mehr als 1.000 Euro pro Jahr.
Solltest Du Dich fragen, ob auch Dir ein Grundrentenzuschlag zustehen wird und wie hoch dieser ausfallen wird, findest Du in diesem Ratgeber Antworten. Außerdem erfährst Du, wie Du Deine Grundrente erhöhen kannst, indem Du eine Steuererklärung abgibst.
Wer bekommt die Grundrente?
Maßgeblich für die Zahlung des Grundrentenzuschlags ist Dein Lohn oder Gehalt während Deines Arbeitslebens und die Zahl der Versicherungsjahre. Darüber hinaus spielen weitere Einkünfte neben Deiner Rente oder das Partnereinkommen eine Rolle. All diese Faktoren führen dazu, dass längst nicht alle den Zuschlag erhalten, die rein nach Gehalt und Versicherungsjahren einen Anspruch darauf hätten. Laut Bundesarbeitsministerium (BMAS) haben fast 13 Prozent der Rentner grundsätzlich den Anspruch auf einen Zuschlag. Doch nur die Hälfte davon erhält ihn dann tatsächlich.
Wenn Du berechtigt bist, spielt die Art Deiner Rente keine Rolle. Es ist also egal, ob Du eine Altersrente, eine Erwerbsminderungsrente oder Hinterbliebenenrente beziehst.
Musst Du die Grundrente beantragen?
Du musst Deine Grundrente nicht beantragen, da die Überprüfung automatisch geschieht. Sollte bei Dir ein Anspruch bestehen, bekommst Du dies von der Rentenversicherung in einem Rentenbescheid mitgeteilt. Auch die Auszahlung beginnt dann automatisch.
Wer keinen Anspruch hat, bekommt das nicht gesondert mitgeteilt. Wenn Du sicher gehen willst, kannst Du einen Antrag bei Deinem regionalen Rentenversicherungsträger auf Überprüfung stellen. Dafür musst Du – wie bei der automatischen Überprüfung auch – Deine Einkünfte und falls vorhanden die Einkünfte Deines Partners oder Deiner Partnerin offenlegen. Tust Du das nicht, kann Dir auch kein Grundrentenzuschlag gewährt werden.
Wie hoch ist der Grundrentenzuschlag?
Die Höhe des Zuschlags hängt von Deinen individuellen Voraussetzungen ab. Im Durchschnitt legt die Rentenversicherung 97 Euro im Monat drauf. Die Höhe variiert aber zwischen Null und mehreren Hundert Euro.
Wie wird die Grundrente berechnet?
Die Grundrente wird berechnet, indem Deine Entgeltpunkte für Zeiten mit geringem Einkommen aufgewertet werden. Die Berechnung ist der komplizierteste Teil beim Thema Grundrente, aber mit unserer Hilfe blickst Du da durch.
Zunächst einmal musst Du wissen, dass nicht einfach ein Prozentsatz auf Deine Rente aufgeschlagen wird. Die Rentenversicherung wertet vielmehr das unterdurchschnittliche Gehalt auf, das Du als Betroffener verdient hast. Das geschieht über die Entgeltpunkte (Rentenpunkte). Diese Entgeltpunkte haben einen Wert, aus dem sich Deine spätere Rente berechnet.
Einen Anspruch erhältst Du nur, wenn Dein Verdienst sich innerhalb einer festgelegten Spanne bewegt hat. Die Untergrenze liegt bei 30 Prozent des Brutto-Durchschnittsgehalts aller gesetzlich Rentenversicherten. Dieses Durchschnittsgehalt wird jährlich angepasst. Im aktuellen Jahr liegt es vorläufig bei monatlich rund 4.328 Euro. Monate, in denen Du dementsprechend weniger als 1.298 Euro verdient hast, werden bei der Berechnung des Grundrentenzuschlags außer Acht gelassen. So soll verhindert werden, dass eine kurze Zeit, in der Du deutlich weniger verdient hast, Deine Grundrente nach unten zieht. Ein Minijob ist dafür ein klassisches Beispiel.
Damit ein Monat für die Grundrentenberechnung zählt, darfst Du zudem höchstens 80 Prozent des Durchschnittseinkommens verdienen. Diese Grenze liegt im aktuellen Jahr bei 3.462 Euro.
Entgeltpunkte sammelst Du entsprechend der Höhe Deines Gehalts. Verdienst Du im Jahr so viel wie der Durchschnitt, gibt es genau einen Entgeltpunkt. Verdienst Du weniger, bekommst Du auch prozentual weniger Entgeltpunkte. Bei der Untergrenze für den Grundrentenzuschlag von 30 Prozent wandern beispielsweise 0,3 Entgeltpunkte auf Dein Rentenkonto. Bei der Höchstgrenze von 80 Prozent des Durchschnittsentgelt sind es entsprechend 0,8 Rentenpunkte.
Die Rentenversicherung schaut sich all Deine Grundrentenzeiten an. Aus den Jahren, in denen Du die Gehaltsgrenzen eingehalten hast und die damit zur Grundrentenbewertungszeit zählen, berechnet sie Deinen persönlichen Jahresdurchschnitt gesammelter Entgeltpunkte.
Wie wird der Zuschlag berechnet?
Hat Rentenversicherung ermittelt, wie viele Entgeltpunkte Du während Deines Arbeitslebens im Durchschnitt gesammelt hast wertet sie diese auf. Das Verfahren ist recht kompliziert.
Wenn Du die Mindestgrundrentenzeit von 33 Jahren erreicht hast, wertet die Rentenversicherung Deine Entgeltpunkte um 0,4 Prozent auf. Kannst Du sogar 35 Jahre vorweisen, erhöht sich der Wert Deiner Entgeltpunkte maximal um 0,8 Prozent. Diese Aufwertung ist Berechnungsgrundlage für Deinen Grundrentenzuschlag.
Für jeden Monat jenseits der Mindest-Grundrentenzeit von 33 Jahren gibt es gestaffelt einen besseren individuellen Höchstbetrag. In unserer Tabelle kannst Du nachschauen, wie hoch er bei welcher Grundrentenzeit ausfällt.
Wie hoch ist der individuelle Höchstbetrag?
| Grundrentenzeit | individueller Höchstbetrag1 |
|---|---|
| 33 Jahre | 0,4 Entgeltpunkte |
| 33 Jahre und 3 Monate | 0,45 Entgeltpunkte |
| 33 Jahre und 6 Monate | 0,5 Entgeltpunkte |
| 33 Jahre und 9 Monate | 0,55 Entgeltpunkte |
| 34 Jahre | 0,6 Entgeltpunkte |
| 34 Jahre 3 Monate | 0,65 Entgeltpunkte |
| 34 Jahre 6 Monate | 0,7 Entgeltpunkte |
| 34 Jahre 9 Monate | 0,75 Entgeltpunkte |
| 35 Jahre und mehr | 0,8 Entgeltpunkte |
Quelle: Deutsche Rentenversicherung, eigene Berechnungen (Stand: 2023)
Beispiel: Wer hat Anspruch auf die Grundrente?
Bärbel hat 30 Jahre als Friseurin gearbeitet und weil der Rücken irgendwann nicht mehr mitgespielt hat, danach noch einmal fünf Jahre in einem weniger anstrengenden Minijob. Sie war in dieser Zeit immer sozialversicherungspflichtig angestellt und hat deswegen 35 Jahre Grundrentenzeiten gesammelt. Die erste Bedingung für einen Grundrentenzuschlag, wenigsten 33 Jahre Grundrentenzeit, ist erfüllt.
In ihrer Zeit als Friseurin hat Bärbel immer ein Gehalt verdient, das zwischen der Ober- und Untergrenze für die Grundrente lag. Im Schnitt waren es 1.890 Euro brutto im Monat. Das ist ziemlich genau die Hälfte des Durchschnittseinkommens. Diese Zeit zählt zur Grundrentenbewertungszeit. Bärbel hat demnach im Schnitt 0,5 Entgeltpunkte im Jahr für ihr Rentenkonto gesammelt.
Beispielrechnung: Wieviel Grundrente gibt es?
Bärbel aus unserem Beispiel hat durch ihren Job als Friseurin einen Entgeltschnitt von 0,5 erreicht. Da sie 35 Jahren Grundrentenzeit vorweisen kann, wird ihr Schnitt auf den Höchstbetrag von 0,8 Entgeltpunkten angehoben. Die Differenz beträgt 0,3 Entgeltpunkte. Davon werden noch 12,5 Prozent abgezogen. Denn aufgewertete Entgeltpunkte sollen aus Sicht des Gesetzgebers nicht so viel wert sein wie „normal“ verdiente.
Bärbel bekommt dementsprechend für jedes ihrer 30 Jahre Grundrentenbewertungszeit rund 0,26 Entgeltpunkte gutgeschrieben (Berechnung: 0,3 x (1 - 0,125)). Das ergibt über 30 Jahre insgesamt ca. 7,8 Entgeltpunkte.
Aktuell ist ein Entgeltpunkt bundeseinheitlich 40,79 Euro wert. Bärbels Entgeltpunkte multiplizierst Du mit diesem Wert. Ihr Grundrentenzuschlag beträgt demnach rund 318 Euro im Monat.
Wann liegt der Grundrentenzuschlag bei null?
Es kann auch vorkommen, dass Du alle Anforderungen für einen Grundrentenzuschlag erfüllst, der Zuschlag aber 0 Euro beträgt. Nämlich dann, wenn Du zwar im Schnitt wenig Entgeltpunkte verdient hast, der Schnitt aber trotzdem noch über Deinem individuellen Höchstbetrag liegt.
Das wäre der Fall, wenn Bärbel, unsere Beispiel-Rentnerin, statt 35 Jahren nur 33 Jahre Grundrentenzeit gesammelt hätte. Sie hätte damit nur Anspruch auf eine Aufwertung auf 0,4 Entgeltpunkte. Da Bärbel aber schon mit ihrem Arbeitslohn 0,5 Entgeltpunkte pro Jahr gesammelt hat, bekommt sie in diesem Fall keine Aufwertung und daher auch keinen Grundrentenzuschlag.
Welche Grundrentenzeit musst Du erfüllen?
Für die Grundrente musst Du eine bestimmte Mindestversicherungszeit erfüllen. Bevor Du eine Rente von der gesetzlichen Rentenversicherung bekommst, musst Du immer ein Mindestmaß an Zeit in der Rentenversicherung versichert gewesen sein.
Für die Grundrente nennt sich dieser Mindestzeitraum Grundrentenzeit und liegt laut Paragraf 76g des SGB VI bei mindestens 33 Jahren. Vorsicht: Es gibt Phasen in Deinem Leben, in denen Du zwar rentenversichert warst, die aber nicht zur Grundrentenzeit gehören. Dazu zählen:
- Zeiten, in denen Du Arbeitslosengeld oder Bürgergeld bezogen hast.
- Zeiten, in denen Du zur Schule gegangen bist oder studiert hast.
- Schwangerschaftszeiten.
- Zeiten, die Dir aus einem Versorgungsausgleich oder Rentensplitting zugeschrieben wurden.
- Zurechnungszeiten aus der Erwerbsminderungs- oder Hinterbliebenenrente.
- Monate, für die Du freiwillige Beiträge gezahlt hast.
- Monate, für die Du nach Renteneintritt noch Beiträge gezahlt hast.
- Zeiten im Minijob, während derer Du Dich von der Rentenversicherungspflicht hast befreien lassen.
Neben der Grundrentenzeit gibt es zudem noch die Grundrentenbewertungszeit. Das ist ein kleiner, aber wichtiger Unterschied. Hast Du die Grundrentenzeit von 33 Jahren erfüllt, entscheidet Dein Verdienst in jedem einzelnen Monat Deiner Grundrentenzeit, ob dieser Monat in die Berechnung der Höhe Deiner Grundrente mit einfließt oder nicht.
Welche Arbeitsmonate zählen bei der Grundrente?
Damit keine Verwirrung aufkommt: Ob Deine Arbeitszeit als Mindestversicherungs- also Grundrentenzeit für den Anspruch auf Grundrente angerechnet wird, ist unabhängig von der Höhe Deines Gehalts. Ob Du wirklich einen Grundrentenzuschlag bekommst und wie hoch dieser ausfällt, hängt aber durchaus von Deinem Lohn ab.
Einfach gesagt, darfst Du brutto für die Grundrente nicht zu viel, aber auch nicht zu wenig verdienen, damit der Monat in die Berechnung mit einfließt. Wenn Du Ober- und Untergrenze eingehalten hast, zählt diese Arbeitszeit als sogenannte Grundrentenbewertungszeit.
Wie hoch sind die Einkommensgrenzen für die Grundrente?
Wenn Du aufgrund einer Aufwertung Deiner Entgeltpunkte prinzipiell Anspruch auf einen Grundrentenzuschlag hättest, kommt die Überprüfung Deines Einkommens ins Spiel. Damit ist in diesem Fall die Höhe Deines zu versteuernden Einkommens (zvE) gemeint. Davon hängt ab, ob Du Deinen errechneten Grundrentenzuschlag überhaupt bekommst bzw. wie viel davon Du behalten darfst.
Wenn Du als alleinstehender Rentner abseits des Grundrentenzuschlags dieses Jahr ein zvE von bis zu 1.438 Euro im Monat hast, wird Dein Einkommen nicht angerechnet. Liegt es bei mehr als 1.438 Euro, werden von jedem Euro darüber 60 Prozent von Deinem Grundrentenzuschlag abgezogen. Für Ehepartner oder eingetragene Lebenspartnerschaften liegt die gemeinsame Einkommensgrenze bei 2.243 Euro (vgl. BMAS, FAQ zu Grundrente).
Beträgt Dein zvE abseits des Grundrentenzuschlags mehr als 1.840 Euro als alleinstehender Rentner, wird jeder Euro darüber zu 100 Prozent abgezogen. Die Einkommensgrenze für Ehepartner oder eingetragene Lebenspartnerschaften liegt in diesem Fall bei 2.646 Euro.
Wie wird die Grundrente im Beispiel gekürzt?
Bärbel bekommt ohne ihren Grundrentenzuschlag eine monatliche Rente von rund 700 Euro. Bärbels Mann Justus hat eine Rente von 1.700 Euro im Monat. Aufgrund weiterer Einnahmen aus Miete und Kapitalerträgen kommen die beiden auf ein zvE von 2.300 Euro im Monat und liegen damit 155 Euro über der ersten Einkommensgrenze. Bärbels Grundrentenzuschlag in Höhe von 318 Euro wird um 94,20 Euro gekürzt (60 Prozent von 155 Euro) und liegt dementsprechend bei 223,80 Euro.
Die Einkommensgrenzen sind nach Paragraf 97a SGB VI an den Rentenwert gekoppelt. Der Stichtag für mögliche Änderungen des Rentenwerts ist immer der 1. Juli. Die Einkommensgrenzen für die Grundrenten ändern sich jedoch immer erst zum Jahreswechsel. Das Finanzamt prüft Dein Einkommen ebenfalls jährlich.
Welches Einkommen wird für die Grundrente geprüft?
Grundlage für die Berechnung ist Dein zu versteuerndes Einkommen. Du ermittelst es, indem Du als Erstes von Deiner Bruttorente den Rentenfreibetrag abziehst. Hinzurechnen musst Du Einkommen aus anderen Renten, zum Beispiel eine Riester-Rente, ebenso wie Miet- und Pachteinnahmen, Einkünfte aus selbstständiger Arbeit, Kapiteleinkünfte oberhalb des Sparer-Pauschbetrags und Gehalt als Angestellte oder Angestellter. Eine Ausnahme bilden Einkünfte aus einem Minijob. Diese sind für Dich steuerfrei.
Welche Einnahmen und Kosten zählen beim zvE?
Von diesem Wert ziehst Du anschließend die Werbungskostenpauschale oder, wenn sie höher ist, Deine realen Werbungskosten ab. Ebenfalls subtrahieren kannst Du geleistete Vorsorgeaufwendungen (Krankenversicherung, Pflegeversicherung) sowie Sonderausgaben und außergewöhnliche Belastungen. Am Ende dieses Prozesses steht Dein zvE.
Du kannst Dir als Faustregel merken: Einnahmen, die steuerfrei sind, werden nicht auf die Grundrente angerechnet. Dazu zählen eine ganze Menge Sozialleistungen wie Arbeitslosen-, Kranken- oder Wohngeld. Der Grundrentenzuschlag selbst wurde rückwirkend steuerfrei gestellt und zählt damit auch nicht zum Einkommen. Der Wert einer selbst genutzten Immobilie wird ebenfalls nicht auf die Grundrente angerechnet.
Welches Jahr prüft das Finanzamt beim zvE?
Grundlage der Überprüfung ist übrigens nicht das aktuelle zvE oder das aus dem vorangegangenen Jahr. Das Finanzamt überprüft stattdessen Dein zvE aus dem vorletzten Jahr. Sollte das nicht vorliegen, geht das Finanzamt sogar noch ein Jahr weiter zurück. Wenn Du einmal selbst überprüfen willst, wie hoch Dein zvE ist, kannst Du dafür den interaktiven Lohn- und Einkommensteuerrechner des Bundesfinanzministeriums nutzen.
Wie erhöhst Du mit der Steuererklärung die Grundrente?
Du erhöhst Deine Grundrente, indem Du Dein zvE mit einer freiwilligen Steuererklärung senkst. Wenn das Finanzamt für die Grundrente Dein zvE prüft, ist genau das die entscheidende Schlussfolgerung.
Wie kannst Du Dein zvE mit Ausgaben senken?
Dein zvE senkst Du, indem Du in einer freiwilligen Steuererklärung so viele Ausgaben wie möglich geltend machst und es dadurch unter die oben genannten Einkommensgrenzen drückst. So erhöhst Du Deinen Grundrentenzuschlag. Gibst Du hingegen keine Steuererklärung ab, verwendet das Finanzamt ausschließlich die ihm bekannten Einnahmen und zieht davon die bereits erwähnten festgelegten Freibeträge und Pauschalen ab. Deren Wert übertriffst Du aber häufig schon mit wenigen Posten, die Du als Kosten absetzt. Von diesen Posten gibt es als Rentner oder Rentnerin mehr als Du vielleicht denkst. Zum Beispiel:
- Kosten für ein Pflegeheim,
- hohe Krankheitskosten,
- Kosten für eine Brille oder einen Rollator,
- als Sonderausgaben abzugsfähige Versicherungsbeiträge wie die Kranken- und Pflegeversicherung,
- Kirchensteuer und vieles mehr.
Wenn Du genauer wissen willst, wie Du im Ruhestand mit der Steuererklärung richtig viel Geld sparen kannst, dann schau doch mal in unserem Ratgeber zu Steuertipps für Rentner vorbei.
Für wen lohnt sich die freiwillige Steuererklärung?
Besonders lohnend ist die freiwillige Steuererklärung in der Regel für Ehepaare oder Paare in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft, bei denen ein Partner größere Einnahmen hat. Ebenfalls praktisch: Eine freiwillige Steuererklärung kannst Du auch vier Jahre rückwirkend einreichen. Das ist zudem wichtig zu wissen, weil das Finanzamt die Höhe Deiner Grundrente anhand Deines Einkommens aus dem vorletzten Kalenderjahr und nicht aus dem vergangenen überprüft. Mit der freiwilligen Steuererklärung hast Du daher die Möglichkeit, Dein zu versteuerndes Einkommen nachträglich zu senken.
Welche Steuersoftware kannst Du nutzen?
Für Deine Steuererklärung kannst Du eine Software benutzen. Dazu steht Dir zum Beispiel das kostenlose Elster-Programm zur Verfügung. Daneben gibt es aber auch kostenpflichtige Alternativen. Eine breite Auswahl davon haben wir für Dich getestet. Die Ergebnisse findest Du in unserem Ratgeber zu Steuersoftware.
Wo findest Du mehr zur Steuersoftware?
- Finanztip empfiehlt für das Steuerjahr 2024 für alle Fälle Wiso Steuer – als App und am Computer als Software. Besonders überzeugt hat uns zudem in der Kategorie Apps für einfache Fälle das kostenlose Check24 Steuer.
- Willst Du die Steuer klassisch am PC machen, bieten sich neben Wiso Steuer die Steuersparerklärung (Steuerjahr 2024) – ohne Photovoltaik – und Tax 2025 an.
Die wichtigsten Fragen zusammengefasst
Was ist die Grundrente?
Die Grundrente ist ein Zuschlag auf die Altersrente, falls der Grundrentenbeziehende ohne den Zuschlag gleich viel oder weniger Geld als in der Grundsicherung erhalten würde. Damit soll sichergestellt werden, dass lebenslange Arbeit – also die Lebensleistung – anerkannt wird.
Warum Du Dich als Minijobber nicht von der Rentenversicherungspflicht befreien lassen solltest, liest Du hier.
Wie unterscheidet sich die Grundrente von anderen Rentenarten?
Die Grundrente ist im Gegensatz zu Erwerbsminderungs- oder Altersrente gar keine eigene Rentenart, sondern nur ein Zuschlag. Der korrekte Fachbegriff lautet daher auch Grundrentenzuschlag.
Die wichtigsten Infos zur Rente findest Du hier.
Wie kann ich die Grundrente beantragen?
Gar nicht. Die Rentenversicherung und das zuständige Finanzamt prüfen bei Renteneintritt automatisch, ob der Antragsteller oder die Antragstellerin Anspruch auf den Grundrentenzuschlag hat. Das Ergebnis wird per Rentenbescheid mitgeteilt.
Wer hat Anspruch auf die Grundrente?
Voraussetzung für die Grundrente ist eine Mindestversicherungszeit von 33 Jahren. Diese Mindestversicherungszeit wird auch Grundrentenzeit genannt. Relevant sind zudem auch die Verdienstober- und Untergrenzen.
Wie wird die Höhe der Grundrente berechnet?
Die Höhe des Grundrentenzuschlags richtet sich maßgeblich nach der Zahl der zugeschlagenen Rentenpunkte. Wie viele Rentenpunkte zugeschlagen werden, ist wiederum abhängig von der Länge der Grundrentenzeit und dem Verdienst in der Grundrentenbewertungszeit.
Eine Tabelle für die Rentenpunkte und eine Beispielrechnung findest Du hier.
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