Berufshaftpflichtversicherung Brauchst Du sie, was kostet sie und wo bekommst Du sie?

Henriette Neubert
Henriette Neubert
Expertin Versicherungen

Das Wichtigste in Kürze

  • Bei bestimmten Berufen ist eine Berufshaftpflichtversicherung gesetzlich vorgeschrieben.
  • Angestellte sind über den Arbeitgeber abgesichert. Alle anderen müssen sich selbst absichern.
  • Auch Freiberufler ohne Versicherungspflicht sollten eventuelle Schäden absichern, die im beruflichen Kontext passieren können.

So gehst Du vor

  • Denk darüber nach, ob Du einer Tätigkeit nachgehst, durch die größere Schäden entstehen können, die Du nicht selbst zahlen kannst.
  • Wenn Du in Deinem Beruf nicht angestellt bist, prüfe, ob es eine Versicherungspflicht gibt und wie hoch der Mindestschutz sein muss.
  • Musst oder möchtest Du eine Berufshaftpflicht abschließen, lass Dir Angebote erstellen und vergleiche Leistungen und Beiträge. Wenn Du in einem Berufsverband Mitglied bist, können Rahmenverträge besonders günstig sein.

Schädigst Du jemanden, musst Du dafür haften. Passiert solch ein Schaden im Privaten, übernimmt eine Privathaftpflichtversicherung die Haftung, wenn Du eine abgeschlossen hast. Für Fahrzeuge ist eine Kfz-Haftpflicht sogar gesetzlich vorgeschrieben, damit Opfer bei Verkehrsunfällen den erlittenen Schaden auf jeden Fall finanziell ersetzt bekommen. Diese Regeln der Haftung gelten auch im Beruf. Wir erklären Dir, wer eine Haftflicht für den Beruf braucht, worauf Du bei der Berufshaftpflicht achten musst und wie Du möglicherweise sparen kannst.

Brauchst Du eine Berufshaftpflicht?

Übst Du einen Beruf aus, bei dem durch Dich das Risiko hoher Schäden bei anderen besteht, ist eine Berufshaftpflichtversicherung sinnvoll, unter Umständen sogar gesetzlich vorgeschrieben. Bei einigen Berufen ist diese Pflicht bundeseinheitlich geregelt, bei anderen handelt es sich um länderspezifische Regeln oder Standesregeln. Dann wird die Pflicht von den Berufskammern geregelt. Allen gemein ist, dass der Beruf nicht selbstständig ausgeübt werden darf, wenn kein Versicherungsschutz besteht.

Für welche Berufe ist eine Berufshaftpflichtversicherung Pflicht?

Pflicht besteht insbesondere in reglementierten Berufen mit hohem Schadenspotenzial; bundesweite Regeln gelten für folgende Berufsgruppen:

Zu den Jobs, bei denen nicht der Gesetzgeber, sondern die Berufskammern Haftpflicht-Regeln vorgeben, gehören vor allem medizinische Berufe. Kassenärztliche Vertragsärzte, -zahnärzte und -psychotherapeuten müssen eine Berufshaftpflichtversicherung haben (§ 95e SGB V), genauso wie Ärzte ohne Abrechnung über die Krankenkasse – die also ausschließlich Privatpatienten behandeln. Bei Zweitgenannten ist dies in den Berufsordnungen der Bundesländer geregelt, zum Beispiel in Paragraf 21 Berufsordnung der Ärztekammer Nordrhein, wobei sich die Landesärztekammern an der Musterordnung der Bundesärztekammer orientieren. 

Auch in anderen Berufen mit viel Verantwortung sind entsprechende Regelungen der Berufskammern üblich. Hierzu zählen zum Beispiel Architekten und Bauingenieure (§ 33 Abs. 2 Nr. 5 BauKaG NRW). 

Für welche Berufe ist eine Berufshaftpflichtversicherung sinnvoll?

Wer in Bereichen arbeitet, bei denen Sachen anderer oder Personen geschädigt werden können, sollte darüber nachdenken. Hierzu zählen unter anderem:

  • Handwerker, Handwerkerinnen
  • Friseure, Friseurinnen
  • Kosmetiker, Kosmetikerinnen
  • Yogalehrerinnen und Fitnesstrainer
  • Gebäudereiniger, Gebäuereinigerinnen
  • IT-Dienstleistende

Wenn Du selbstständig tätig bist, überlege am besten genau, welche Schäden Du durch einen Fehler bei Kundinnen und Kunden verursachen kannst. Wie groß ist die Gefahr, dass Du andere schädigst und wie hoch können eventuelle Schäden sein? Kannst Du mögliche Forderungen im Zweifelsfall nicht aus eigener Tasche zahlen, solltest Du über eine Berufshaftpflichtversicherung nachdenken.

Was deckt die Berufshaftpflichtversicherung ab?

Grundsätzlich sind in einer Berufshaftpflichtversicherung Personen-, Sach- und Vermögensfolgeschäden, auch unechte Vermögensschäden genannt, abgesichert. Solch ein Vermögensfolgeschaden wäre zum Beispiel ein Verdienstausfall, wenn ein Patient aufgrund des Fehlers eines Arztes länger nicht berufstätig sein kann.

Im Unterschied dazu gibt es echte Vermögensschäden. Das sind Schäden, die aufgrund der beruflichen Tätigkeit direkt das Vermögen eines Kunden reduzieren, wie es bei Wirtschaftsprüfern, Steuerberatern oder Versicherungsmaklern passieren kann. Diese Schäden sind in einer Berufshaftpflicht nicht automatisch mit abgesichert. Dafür gibt es jedoch eigenständige Vermögensschadenhaftpflichtversicherungen.

Was ist der Unterschied zwischen Berufshaftpflicht und Vermögensschadenhaftpflicht?

Der Unterschied besteht darin, dass die Berufshaftpflicht Personen-, Sach- und Vermögensfolgeschäden abdeckt, während die Vermögensschadenhaftpflicht ausschließlich echte Vermögensschäden versichert. Einzelheiten zu dieser Versicherung findest Du in unserem Ratgeber zur Vermögensschadenhaftpflicht.

Da es in einigen Berufen nur zu Vermögensschäden kommen kann, ist die Absicherung der Berufshaftpflicht mithilfe einer Vermögensschadensversicherung ausreichend. Bei einer gesetzlichen Pflicht ist die Berufsausübung explizit an das Vorhandensein einer Vermögensschadenhaftpflicht gekoppelt. Hierzu zählen beispielsweise Steuerberater oder Notare. 

Wie ersetzt eine Betriebshaftpflicht die Berufshaftpflicht?

Die Betriebshaftpflicht sichert die Haftpflicht des Unternehmens, also der Personen, die für das Unternehmen arbeiten, ab und ersetzt damit eine eigene Berufshaftpflicht.

Wer beispielsweise in einer Apotheke angestellt ist, ist in der Betriebshaftpflichtversicherung des Eigentümers abgesichert und benötigt keine eigene Berufshaftpflichtversicherung (beispielsweise § 16 Berufsordnung für Apothekerinnen und Apotheker Bayern). Damit ist die gesetzliche Pflicht zur Haftpflicht erfüllt. Auch Hebammen und Geburtshelfer benötigen keine eigene Berufshaftpflicht, wenn sie in einem Krankenhaus oder Geburtshaus angestellt sind.

Für welchen Beruf besteht welche Pflicht?

Die folgende Tabelle zeigt, ob Berufshaftpflicht, Vermögensschadenhaftpflicht oder Betriebshaftpflicht je Berufsgruppe nötig, verpflichtend oder empfehlenswert sind.

BerufBerufshaftpflichtVermögensschadenhaftpflichtBetriebshaftpflicht
Rechtsanwälte, -inneneher nicht nötigPflicht, Bundesgesetz1über Vermögensschadenhaftpflicht
Notare, -inneneher nicht nötigPflicht, Bundesgesetz2über Vermögensschadenhaftpflicht
Steuerberater, -inneneher nicht nötigPflicht, Bundesgesetz3über Vermögensschadenhaftpflicht
Wirtschaftsprüfer, -inneneher nicht nötigPflicht, Bundesgesetz4über Vermögensschadenhaftpflicht
Immobilienkreditvermittler, -inneneher nicht nötigPflicht, Bundesgesetz5über Vermögensschadenhaftpflicht
Inkassobüroeher nicht nötigPflicht, Bundesgesetz6über Vermögensschadenhaftpflicht
Finanzanlagenvermittler, -inneneher nicht nötigPflicht, Bundesgesetz7über Vermögensschadenhaftpflicht
Architekt, -innen  / Ingenieur, -innensinnvollPflicht, Regelungen der Berufskammern der Länder8über Vermögensschadenhaftpflicht
Unternehmensberater, -inneneher nicht nötigsinnvollüber Vermögensschadenhaftpflicht
    
HebammenPflicht, Bundesgesetz9unnötigunnötig
Ärzte, ÄrztinnenPflicht, Bundesgesetz10unnötigmit Angestellten u.U. Pflicht, mindestens empfehlenswert
Pflegekräftefür Selbstständige empfehlenswert; bei Angestellten u.U. Diensthaftpflichtunnötigmit Angestellten empfehlenswert
Psychotherapeuthen, -innenPflicht, Bundesgesetz11unnötigmit Angestellten u.U. Pflicht, mindestens empfehlenswert
Apotheker, -innenPflicht, Berufsordnung der Länder12unnötigfür Betreiber einer Apotheke Pflicht
    
SicherheitsunternehmensinnvollPflicht, Bundesgesetz13mit Angestellten empfehlenswert
Immobilien-/HausverwaltersinnvollPflicht, Bundesgesetz14mt Angestellten empfehlenswert
    
Handwerkersinnvollunnötigmit Angestellten empfehlenswert
Friseure, -innensinnvollunnötigmit Angestellten empfehlenswert
Kosmetiker, -innensinnvollunnötigmit Angestellten empfehlenswert
Hausmeister, -innensinnvollunnötigmit Angestellten empfehlenswert
Gebäudereiniger, -innensinnvollunnötigmit Angestellten empfehlenswert
    
Yogalehrer, -innen / Fitnesstrainer, -innensinnvollunnötigmit eigenem Studio & Angestellten empfehlenswert
Ernährungsberater, -innensinnvollunnötigmit Angestellten empfehlenswert
    
Köche, Köchinnenunnötigunnötigim Betrieb sinnvoll
Restaurantfachpersonalunnötigunnötigim Betrieb sinnvoll
Einzelhandelspersonalunnötigunnötigim Betrieb sinnvoll

1§ 51 Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO);
2§ 19a Bundesnotarordnung (BnotO)
3§ 67 Steuerberatungsgesetz (StBerG);
4§ 54 Wirtschaftsprüferordnung (WPO)
5 § 34c Abs. 2 Satz 3 Gewerbeordnung (GewO);
6 § 12 Abs. 1 Nr. 3 Gesetz über außergerichtliche Rechtsdienstleistungen (RDG)
7 § 34f Abs. 2 Nummer 3 und § 34h Abs. 1 Satz 4 GewO, § 9 Finanzanlagenvermittlerverordnung (FinVermV);
8 Regelungen der Länder, z.B. § 33 Abs. 2 Nr 5 Baukammerngesetz Nordrhein-Westfalen (BauKaG NRW)
9§ 8 Abs. 1 Satz 4 Hebammengesetz (HebG) und Berufsverband;
10 § 95e Sozialgesetzbuch (SGB) V und Berufsordnungen der Ärztekammern;
11 § 95e SGB V und Berufsordnungen der Ärztekammern;
12 Regelungen der Länder, z.B. § 16 Berufsordnung für Apothekerinnen und Apotheker Bayern
13 § 34a Abs. 1 Nr. 4 GewO;
14 § 34c Abs. 2 Satz 3 GewO
Quelle: Finanztip-Recherchen (Stand: November 2025)

Welche Leistungen sind in der Berufshaftpflichtversicherung wichtig?

Eine gute Berufshaftpflicht erfüllt die gesetzlichen Vorgaben und passt die Versicherungssummen an Dein konkretes Berufsrisiko an.

Welche Versicherungssumme sollte in der Berufshaftpflicht gelten?

In den Gesetzen und Verordnungen zur Berufshaftpflichtversicherungspflicht ist auch konkret geregelt, welcher Schutz und welche Versicherungssumme vorhanden sein müssen. Rechtsanwälte müssen beispielsweise eine Versicherungssumme von 250.000 Euro pro Schadensfall vereinbaren. Bei Ärzten müssen es drei Millionen Euro für Personen- und Sachschäden pro Versicherungsfall sein.

Welche Versicherungssummen für die einzelnen Schäden gelten oder gelten sollten, hängt vor allem von der beruflichen Tätigkeit und den damit verbundenen Risiken ab. Bei einem Arzt ist vor allem die hohe Absicherung von Personenschäden wichtig. Bei Architekten und Ingenieuren kann es zu ebenso hohen Sachschäden kommen. Bei einigen Berufen wie Steuerberatern oder Wirtschaftsprüfern ist vor allem das Risiko, Vermögensschäden zu verursachen, besonders hoch und muss daher mit einer entsprechend hohen Summe abgesichert sein.

Wieso ist der passive Rechtsschutz in der Berufshaftpflicht wichtig?

Weil das bedeutet, dass die Versicherung die Forderungen der mutmaßlich Geschädigten gegen Dich prüft und unberechtigte Forderungen abwehrt. Dies nennt sich passiver Rechtsschutz.

Wo gibt es die passende Berufshaftpflichtversicherung?

Du bekommst passende Angebote bei Maklern, Versicherern und teils über Berufsverbände mit Rahmenverträgen.

Eine Berufshaftpflichtversicherung kannst Du bei dem Versicherungsmakler oder -vertreter Deines Vertrauens abschließen oder online. Wir konnten bei unserer Recherche Angebote von bekannten Versicherungen finden, wie der Allianz, Gothaer oder Sparkassen-Versicherungen. Aber es gibt auch eine Reihe spezialisierter Anbieter. Die einzelnen Leistungen und Beiträge sind allgemein schwer zu vergleichen, da die Angebote meist von Deinem Beruf, Umsatzzahlen oder Anzahl der Angestellten abhängt. Die meisten Versicherer verschicken daher individuell erstellte Angebote nur per Mail mit konkreten Angaben. 

Sind Rahmenverträge der Berufsverbände eine Option?

Unter Umständen kannst Du Dich darüber günstiger versichern als mit einem Einzelvertrag. Jedoch musst Du dafür Mitglied im entsprechenden Berufsverband sein und auch die Beiträge dafür zahlen. Sinnvoll ist das, wenn Du noch aus anderen Gründen Mitglied werden möchtest. Du solltest aber auch dann verschiedene Versicherungsangebote miteinander vergleichen.

Für verschiedene Berufsgruppen gibt es in der Regel bei Berufsverbänden Rahmenverträge für Versicherungen. 

Was kostet eine Berufshaftpflichtversicherung?

Die Kosten hängen von Deckungssummen, Branche, Umsatz, Mitarbeiterzahl und Selbstbeteiligung ab. Außerdem sind die Beiträge vom Umfang der Absicherung abhängig. Eine reine Vermögensschadenhaftpflicht mit einer Versicherungssumme über die gesetzlich geforderten 250.000 Euro bei Rechtsanwälten ist günstiger als eine Berufshaftpflicht für medizinische Berufe, die Personenschäden bis zu einer Summe von drei Millionen Euro absichern müssen.

Neben den zu versichernden Summen und Risiken spielt die Branche, der Jahresumsatz, die Mitarbeiteranzahl und eine eventuelle Selbstbeteiligung eine Rolle. Laut Finanztip-Recherchen bekommt beispielsweise eine selbstständige Kosmetikerin oder ein Yogalehrer ohne Mitarbeiter mit einem Nettojahresumsatz von 30.000 Euro eine Absicherung über drei Millionen Euro für Personen- und Sachschäden für unter 60 Euro im Jahr bei einer Selbstbeteiligung von 1.000 Euro. Ohne Selbstbeteiligung gibt es den Versicherungsschutz ab rund 70 Euro im Jahr.

Je nach Karrierephase und Tätigkeitsprofil variieren die Beiträge stark. Medizinstudenten im praktischen Jahr zahlen weniger als Fachärzte. Ein Hals-Nasen-Ohrenarzt mit Praxis zahlt weniger als eine Chirurgin.

Noch mehr sparen mit Finanztip Deals!

200 € Neukundenbonus für die Eröffnung eines Wertpapierdepots, kostenlose Zeitschriften im Jahresabo und Bahntickets zum Super-Sparpreis. Solche und andere heiße Deals findest Du in unserem Schnäppchen-Portal. 

Zu den Deals

Was ist in der Berufshaftpflicht nicht versichert?

Nicht versichert sind Eigenschäden, Schäden im eigenen Betrieb sowie private Haftpflichtfälle.

Schäden im und am eigenen Unternehmen sind nicht versichert. Auch wenn Du Dir als Handwerker während der Arbeit den Finger brichst, zahlt das die Berufshaftpflicht genauso wenig, wie wenn Angestellte etwas im Büro kaputt machen. Ebenfalls nicht abgesichert sind Haftpflichtschäden, die im privaten Umfeld passieren. Wenn Dir also der befreundete Handwerker in seiner Freizeit eine Gartenlaube baut und diese zusammenstürzt, ist das nicht über die Berufshaftpflichtversicherung abgedeckt.

Auch Erfüllungsschäden, also die nicht erbrachte vertragliche Leistungen, sind ausgeschlossen.

Sind Umweltschäden in der Berufshaftpflicht abgedeckt?

Ob Umweltschäden versichert sind, hängt vom Tarif ab. Ist es möglich, dass Du in Deiner beruflichen Tätigkeit einen solchen Schaden verursachst, solltest Du ein besonderes Augenmerk darauf haben. Dies gilt für alle Leistungen, da nicht alle für jeden Beruf gleich wichtig sind.

Gibt es Sonderfälle für eine berufliche Haftpflichtversicherung?

Ja, für Angestellte im Öffentlichen Dienst und Kleingewerbetreibende.

Angestellte im öffentlichen Dienst, auch wenn sie nicht verbeamtet sind, können ihrem Dienstherrn gegenüber regresspflichtig sein. Das heißt, passiert einem Polizisten, einer Pflegekraft bei einem öffentlichen Träger oder einer Lehrerin ein grober Fehler während der Arbeit, übernimmt der Arbeitgeber die Forderungen, kann diese jedoch zurückverlangen. Für Angestellte im öffentlichen Dienst und Beamte gibt es daher die Diensthaftpflicht. Worauf Du da achten musst, erfährst Du in unserem Ratgeber zur Diensthaftpflichtversicherung.

Wer ein Kleingewerbe betreibt, kann sich über die private Haftpflichtversicherung absichern. Mehr dazu findest Du in unserem Ratgeber zur Privathaftpflichtversicherung.