Auto anmelden Mit der digitalen Anmeldung Deines Autos sparst Du richtig
Finanztip-Expertin für Vorsorge und Versicherung
Das Wichtigste in Kürze
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Was auch immer Du mit Deinem Auto vor hast: Bevor es auf öffentlichen Straßen losgeht, musst Du den Wagen anmelden. Doch was braucht man, um sein Auto anzumelden? Einige Unterlagen musst Du definitiv parat haben. Damit Du auf dem Weg zum Zulassungsbescheid nicht im bürokratischen Stau stecken bleibst, haben wir für Dich alle relevanten Informationen zur Anmeldung zusammengestellt.
Bevor Du Dein Auto zulassen kannst, musst Du es versichern. Zumindest eine Kfz-Haftpflichtversicherung brauchst Du, denn die ist in Deutschland Pflicht für jedes Auto, das auf der Straße fährt. Das regelt das Gesetz über die Pflichtversicherung für Kraftfahrzeughalter.
Um der Zulassungsbehörde belegen zu können, dass Du eine Haftpflicht für Dein Auto abgeschlossen hast, bekommst Du von Deiner Versicherung eine elektronische Versicherungsbestätigungsnummer, kurz eVB-Nummer.
Die Kfz-Haftpflicht springt übrigens immer dann ein, wenn Du anderen einen Schaden zufügst und schützt so Opfer vor den Folgen eines Unfalls. Damit ist aber Dein Wagen noch nicht gegen Schäden abgesichert, die Du selbst verursachst. Ob Du zusätzlich, also freiwillig, noch eine Teilkasko oder gar Vollkaskoversicherung brauchst, solltest Du entscheiden, nachdem Du unsere Tipps im Ratgeber zu den Unterschieden von Teil- und Vollkasko gelesen hast.
Wie Du eine günstige und gute Autoversicherung findest, kannst Du in unserem Ratgeber zur Kfz-Versicherung genau lesen.
Sparen kannst Du, indem Du Dein Fahrzeug digital, also online, zulässt. Und zwar saftig. Bei der Zulassung eines Neuwagens kommst Du online bereits mit im Schnitt 16 Euro statt 30 am Schalter aus. Willst Du eine bestimmte Nummernfolge auf Deinem Autokennzeichen haben, ein sogenanntes Wunschkennzeichen, zahlst Du dafür rund zehn Euro drauf – egal ob am Schalter oder online.
Eine Außerbetriebsetzung kostet Dich online knapp zwei Euro, am Schalter beträgt die Gebühr rund 16 Euro. Eine Außerbetriebsetzung geht zudem auch ohne einen neuen elektronischen Personalausweis mit Online-Ausweisfunktion, kurz nPA. Grundlage fürs Abmelden sind die Ziffern 224.1/224.2 der Gebührenverordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt).
Wie viel ein Zulassungsvorgang Dich wirklich kostet, hängt von Deiner zuständigen Behörde ab. Denn sie kann die Gebühr – leicht – variieren, wie auch das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) gegenüber Finanztip bestätigt hat.
Grund: die kommunale Selbstverwaltung. In einigen Kommunen werden dem Ministerium zufolge Gebühren für Klebeplaketten in Höhe von 30 Cent pro Plakette berechnet, in anderen kommen Stempelplaketten zum Einsatz – kostenfrei. Auch für den Eintrag im Register der Zulassungsbehörde können je nach Gemeinde zusätzliche Gebühren berechnet werden. Dazu kommt noch: Je nach Postdienstleister und Versandart können bei der internetbasierten Fahrzeugzulassung noch Portokosten für den Versand der Plaketten anfallen.
Wir haben Dir in der folgenden Tabelle durchschnittliche Gebühren für wichtige Zulassungsvorgänge entsprechend der Gebührenverordnung zusammengestellt.
Dienstleistung | durchschnittl. Kosten am Schalter vor Ort | durchschnittl. Kosten bei Online-Zulassung |
---|---|---|
Anmeldung Neuwagen | 30 Euro | 16 Euro |
Anmeldung Gebrauchtwagen | 23 – 26 Euro | 10 – 12 Euro |
Adressänderung | 23 – 27 Euro | 9 – 12 Euro |
Wunschkennzeichen | 40 Euro | 26 Euro |
Außerbetriebsetzung | 16 Euro | 2 Euro |
Quelle: Gebührenverordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt), Stand: 20. November 2024
Wenn Du Deine Zulassungsbehörden per Internet aufsuchst, bekommst Du Dein Nummernschild per Post zugeschickt. Die Voraussetzungen für eine Online-Zulassung findest Du hier im Überblick.
Für digitale Zulassungsvorgänge brauchst Du, wie oben bereits gesagt, in der Regel einen elektronischen Personalausweis nPA. Außerdem muss auch Deine Zulassungsbehörde online-zulassungsfähig sein. Ob das so ist, also Dein Amt im Behördenjargon zu den i-Kfz Stufe 4 fähigen Zulassungsbehörden gehört, findest Du über dieses Verzeichnis der i-Kfz Stufe 4 fähigen Zulassungsbehörden heraus. „i-Kfz“ steht verkürzt für internetbasierte Fahrzeugzulassung – also ein anderes Wort für Online-Zulassung. Gegenüber Finanztip hat das Kraftfahrt-Bundesamt erklärt, dass seit dem 1. September 2023 nahezu alle Kfz-Zulassungsvorgänge auch online vorgenommen werden.
Die Ausnahme von der Regel haben wir Dir auch schon verraten: Für das Abmelden von Fahrzeugen – amtlich: die Außerbetriebssetzung – ist keine Identifizierung mehr erforderlich, Du kannst das also auch ohne nPA machen.
Wenn i-Kfz bei Deiner Zulassungsstelle verfügbar ist, müssen Du und Dein Wagen für das Verfahren einige Voraussetzungen erfüllen. Für die Online-Neuzulassung eines Neuwagens benötigst Du:
Du möchtest Dein Auto dennoch lieber am Schalter anmelden? Kein Problem. Hier steht, wie es geht.
Zuständig für die Anmeldung eines Fahrzeugs ist die Zulassungsbehörde am Hauptwohnsitz des Fahrzeughalters. Das kann in größeren Städten das Bürgerbüro oder das Kreisverwaltungsreferat, in ländlichen Gegenden das Landratsamt sein. Welche Behörde in Deiner Nähe zuständig ist, kannst Du leicht auf der Website des Straßenverkehrsamtes herausfinden. Gib dazu Deine Postleitzahl im entsprechenden Feld auf der Seite ein.
Für die Kfz-Zulassung musst Du als Fahrzeughalter in der Regel persönlich bei der Anmeldestelle erscheinen. Wenn Du als Halter verhindert bist, kannst Du einer vertrauten Person eine Vollmacht ausstellen. Gib Deiner Vertretung dann alle erforderlichen Unterlagen mit. Alternativ kannst Du auch einen Händler oder Zulassungsdienst mit der Anmeldung beauftragen. Das kostet allerdings.
Um ein Fahrzeug anzumelden, musst Du mindestens 17 Jahre alt sein. Minderjährige benötigen eine schriftliche Erlaubnis der Erziehungsberechtigten und müssen deren Ausweise bei der Behörde vorzeigen.
Welche Unterlagen Du für die Kfz-Zulassung vorlegen musst, hängt nicht nur davon ab, ob Du online oder offline zulässt. Die Dokumente unterscheiden sich auch danach, ob Dein Fahrzeug ein Neu-, Gebraucht- oder Firmenwagen ist. Drei Dokumente brauchst Du in jedem Fall:
Bist Du vor Ort auf der Zulassungsstelle, füllst Du dort ein Sepa-Lastschriftmandat aus. Damit erteilst Du der Zollverwaltung die Ermächtigung, die Kfz-Steuer von Deinem Konto einzuziehen. Auf der Internetseite der Behörde gibt es eine Vorlage, die Du schon ausgefüllt zur Anmeldung mitbringen kannst.
Falls es sich bei Deinem Auto um einen Gebrauchtwagen handelt, kommen zu den oben aufgeführten Dokumenten noch folgende dazu:
Wenn Du ein Auto aus dem EU-Ausland importieren willst, musst Du zusätzlich eine EG-Übereinstimmungserklärung vorlegen. Die nennt sich COC, das steht kurz für Certificate of Conformity. Mit dieser Bescheinigung stellst Du sicher, dass das Fahrzeug den in Europa gültigen Normen entspricht.
Du willst Dein Auto als Firmenwagen nutzen? Dann bring Deinen Handelsregister-Auszug oder eine Gewerbeanmeldung mit.
Welche Dokumente Du wann benötigst, haben wir Dir im Folgenden zusammengestellt.
Dokumente | Fahrzeugtyp | |||
---|---|---|---|---|
Neuwagen | Gebrauchtwagen | Gebrauchtwagen (EU-Ausland) | Firmenwagen | |
Ausweis | ja | ja | ja | ja |
eVB-Nummer | ja | ja | ja | ja |
ZB I (Fahrzeugschein) | nein | ja | ja | nein |
ZB II (Fahrzeugbrief) | ja | ja | ja | ja |
Nachweis der HU | nein | ja | ja | nein |
COC | nein | nein | ja | nein |
Handelsregister (Auszug) | nein | nein | nein | ja |
Quelle: Finanztip-Recherche (Stand: November 2024)
Seit 2015 ist es möglich, das alte Kennzeichen bei einem Umzug zu behalten. Als Fahrzeughalter bist Du aber dazu verpflichtet, der Zulassungsstelle den Wechsel Deines Wohnortes mitzuteilen. Du kannst auch ein Nummernschild Deines Vorgängers behalten, wenn Du ein Auto kaufst.
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