Steuerklassen Mehr netto: Steuerklasse 1 bis Steuerklasse 6

Jörg Leine
Jörg Leine
Experte Steuern

Das Wichtigste in Kürze

  • Es gibt verschiedene Steuerklassen: von Steuerklasse 1 bis Steuerklasse 6.
  • Die Steuerklasse entscheidet, wie viel Lohnsteuer Dir im Monat abgezogen wird.
  • Die Lohnsteuer ist nur eine Vorauszahlung. Die Einkommensteuer wird erst errechnet, nach dem Du Deine Steuererklärung abgegeben hast.

So gehst Du vor

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In diesem Ratgeber zeigen wir Dir, welche Steuerklassen es gibt und was sie finanziell für Dich bedeuten. Willst Du wissen, wie Du die Steuerklasse wechseln kannst, solltest Du Dir unseren Ratgeber Steuerklasse ändern anschauen.

Übrigens: Im Steuerrecht werden zwar für die Steuerklassen die römischen Zahlen von I bis VI verwendet. Die Zahlen von 1 bis 6 sind aber ebenfalls gebräuchlich.

Wer ist in Steuerklasse 1?

Die Steuerklasse 1 ist vor allem für Singles. Das stimmt, aber nicht nur. Denn zu dieser Lohnsteuerklasse 1 gehören generell die folgenden Personen:

  • ledige und geschiedene Beamte und Arbeitnehmerinnen
  • verheiratete Angestellte, die von ihrem Ehepartner dauernd getrennt leben
  • verwitwete Angestellte – allerdings erst ab dem zweiten Jahr nach dem Tod des Partners oder der Partnerin
  • Personen, die aus dem Ausland stammen und deren Ehepartnerin oder Ehepartner in einem Nicht-EU-Staat wohnt
  • beschränkt einkommensteuerpflichtige Personen, die in Deutschland Einkommen erzielen, aber dauerhaft im Ausland leben

Ab welchem Brutto zahlst Du in Steuerklasse 1 Steuern?

Im Jahr 2026 zahlst Du in Steuerklasse 1 ab einem Bruttogehalt von rund 1.425 Euro im Monat Lohnsteuer - vorausgesetzt, Du bist nicht in der Kirche. In den Jahren 2025, 2024 und 2023 lag diese Grenze noch bei rund 1.400, 1.365 und 1.300 Euro.

Generell gilt: Wie viel Lohnsteuer Du zahlen musst, hängt entscheidend davon ab, welche Freibeträge Dir zur Verfügung stehen. Im Jahr 2026 hast Du den Grundfreibetrag von 12.348 Euro, den Arbeitnehmerpauschbetrag von 1.230 Euro und den Sonderausgabenpauschbetrag von 36 Euro. Das sind schon mal in Summe 13.614 Euro steuerfrei.

Zudem sind auch die zu zahlenden Sozialversicherungsbeiträge, etwa für die Krankenkasse inklusive dem durchschnittlichen Zusatzbeitrag, Pflegeversicherung und Rentenversicherung zu berücksichtigen. 

Wer darf in Steuerklasse 2 sein?

Die Lohnsteuerklasse 2 ist nur für Alleinerziehende. In Deinem Haushalt muss mindestens ein Kind leben, für das Du einen Kinderfreibetrag oder Kindergeld bekommst. Ist das Kind bei beiden Elternteilen gemeldet, steht ein zusätzlicher Freibetrag in Höhe von 4.260 Euro der Person zu, die das Kindergeld erhält. Fachleute sprechen hier vom Entlastungsbetrag für Alleinerziehende. Dieser Entlastungsbetrag erhöht sich um jeweils 240 Euro für jedes weitere Kind. 

Lebst Du in einer eheähnlichen Lebensgemeinschaft oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft, gilt diese Regelung nicht. Wäre dies der Fall, müsste dies auf dem Formular „Versicherung zum Entlastungsbetrag für Alleinerziehende“ angegeben werden. 

Achtung: Bist Du gerade nach einer Trennung alleinerziehend geworden, solltest Du den Wechsel der Steuerklasse beim Finanzamt beantragen, um ab dem folgenden Monat in der Steuerklasse 2 zu sein. Das machst Du mit dem „Antrag auf Lohnsteuerermäßigung“. Tust Du es nicht, wird Dein Lohn wie bisher versteuert und Du kannst Dir die damit zu viel gezahlten Steuern erst im nächsten Jahr mit der Steuererklärung zurückholen.

Ab wann zahlst Du in Steuerklasse 2 Lohnsteuer?

Alleinerziehende mit einem Kind zahlen in Steuerklasse 2 im Jahr 2026 erst ab rund 1850 Euro Monatsbrutto Steuern. 2025 waren es noch knapp 1.820 Euro, 2024 rund 1.775 Euro und 2023 knapp 1.700 Euro.

Das liegt daran, dass der Staat alleinerziehende Mütter und Väter steuerlich entlastet. Denn diese haben im Jahr 2025 zusätzlich zu den Freibeträgen in Steuerklasse 1 von insgesamt 13.614 Euro den Entlastungsbetrag in Höhe von 4.260 Euro. Das sind dann schon 17.874 Euro im Jahr steuerfrei. Wie in allen Steuerklassen kommen auch die Sozialversicherungsbeiträge zum Tragen.

Du siehst, dass im Ranking der Steuerklassen die Steuerklasse 2 besser abschneidet als die Steuerklasse 1.

Ist Steuerklasse 3 besonders gut?

Ja. Steuerklasse 3 ist die beste Steuerklasse. Die Steuerklasse 3 können aber nur verheiratete Personen nutzen, meist ist das die besser verdienende Person in einer Ehe. Hat zum Beispiel die Frau die bessere Steuerklasse 3, bekommt ihr Mann automatisch die schlechtere Steuerklasse 5.

Generell gilt: Die Steuerklassen 3, 4 und 5 sind Ehepaaren und eingetragenen Lebenspartnerschaften vorbehalten. Kleine Eselsbrücke: Eheleute müssen in der Summe ihrer Steuerklassen auf 8 kommen: also Steuerklasse 3 und 5 oder Steuerklasse 4 und 4. Zudem gibt es auch noch die Steuerklasse 4 mit Faktor. Wenn beide diese Steuerklasse haben, musst Du für die Eselsbrücke den Faktor vergessen. 

Achtung: Oft werden die Steuerklassen 3 und 5 mit dem Ehegattensplitting gleichgesetzt. Das ist aber falsch. Bei den Steuerklassen geht es um die Lohnsteuer, die jeden Monat vom Lohn abgezogen wird. Ausführliche Informationen dazu findest Du im Ratgeber zu Steuerklasse 3 und 5.

Lohnt sich Steuerklasse 3?

Ja. Steuerklasse 3 ist die lohnsteuerlich günstigste aller Steuerklassen. Denn hier greift der doppelte Grundfreibetrag wie in Steuerklasse 1. Das sind im Jahr 2026 stolze 24.696 Euro. Mit den anderen Freibeträgen und Sozialversicherungsbeiträgen zahlst Du 2026 in Steuerklasse 3 erst ab rund 2.710 Euro Bruttogehalt im Monat Lohnsteuer. 2025 waren es noch rund 2.650 Euro, 2024 rund 2.535 Euro und 2023 knapp 2.400 Euro.

In den meisten Fällen sollte also die deutlich besser verdienende Person in der Ehe die Steuerklasse 3 wählen. Ausnahmen gibt es, wenn zum Beispiel ein Kind geplant ist. Was es damit auf sich hat, kannst Du in diesem Kapitel des Ratgebers zum Wechsel der Steuerklassen nachlesen.   

Wann hast Du Steuerklasse 4?

Wenn Ihr heiratet, bekommt Ihr beide vom Finanzamt nach der Hochzeit automatisch die Steuerklasse 4 – und zwar unabhängig davon, ob beide arbeiten. Das gilt, wenn sie in Deutschland wohnen und nicht dauernd getrennt leben. Die steuerlichen Abzüge sind die gleichen wie in der Steuerklasse 1.

Wenn beide ungefähr gleich viel verdienen, dann ist die Steuerklassen-Kombination 4/4 völlig in Ordnung. Bei größeren Verdienstunterschieden solltet Ihr die Steuerklassen wechseln, entweder in die Kombi 3/5 oder 4 mit Faktor.

Was ist bei eingetragenen Lebenspartnerschaften?

Eingetragene gleichgeschlechtliche Lebenspartnerschaften sind Ehepaaren steuerlich gleichgestellt. Früher erhielten sie allerdings nicht automatisch die Kombination 4/4. Sie mussten eine Änderung ihrer Lohnsteuerklassen gesondert beim Finanzamt beantragen. Seit November 2015 übermitteln die Ämter auch bei eingetragenen Lebenspartnerschaften die Daten, die die elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale (Elstam) generieren.

Folglich wurde auch für diejenigen, die seit November 2015 ihre Partnerschaft neu eingetragen hatten, die Kombination 4/4 gebildet. Wolltest Du andere Steuerklassen, so musstest Du das beim Finanzamt beantragen.

Wer seinem Arbeitgeber nicht offenbaren wollte, dass er in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft lebt, konnte die ungünstigere Steuerklasse 1 wählen. Seit Oktober 2017 gibt es die Ehe für alle.

Warum gibt es Steuerklasse 4 mit Faktor?

Die Steuerklasse 4mit Faktor sorgt dafür, dass die Lohnsteuerlasten innerhalb einer Ehe oder eingetragenen Lebenspartnerschaft gerechter verteilt sind als in der Kombination aus Steuerklasse 3 und 5.

Die besser verdienende Person zahlt dabei mehr Lohnsteuer als in Steuerklasse 3, die schlechter verdienende Person aber weniger Lohnsteuer als in Steuerklasse 5. In beiden Varianten müsst Ihr auf jeden Fall eine Steuererklärung abgeben. Ausführliche Informationen zur Steuerklasse 4 mit Faktor und Rechenbeispiele findest Du im Ratgeber zum Faktorverfahren.

Wer muss in Steuerklasse 5?

In Steuerklasse 5 landet meist die schlechter verdienende Person in einer Ehe. Du erhältst sie automatisch, wenn Dein eheliches Pendant in der Steuerklasse 3 ist. Die Steuerklasse 5 ist steuerlich fast genauso schlecht wie die Steuerklasse 6, in der es überhaupt keinen Freibetrag gibt.

Der meist schlechter verdienende Partner zahlt 2026 wie in den Vorjahren schon ab einem Gehalt von rund 135 Euro im Monat Lohnsteuer.

Das ist natürlich nur Theorie, denn in diesem Fall wäre der Minijob die bessere Wahl. In diesem kannst Du 2026 bis zu 603 Euro steuerfrei verdienen, 2025 waren es noch bis zu 556 Euro.

Ausführliche Informationen dazu findest Du in den Ratgebern zu Steuerklasse 3 und 5 und zum Steuerklassenwechsel.

Für wen ist Steuerklasse 6?

Du bist automatisch in Steuerklasse 6, wenn Du neben Deinem eigentlichen Job einen zweiten oder gar dritten antrittst. 

Hier sind die Abzüge von allen Steuerklassen am höchsten, weil keinerlei Freibeträge berücksichtigt werden. Du musst also hier wirklich jeden verdienten Euro versteuern. Damit ist Steuerklasse 6 die schlechteste aller Lohnsteuerklassen.

Immerhin kannst Du selbst festlegen, für welche Deiner Tätigkeiten die Steuerklasse 6 angewendet werden soll. Wenn Du etwa merkst, das sich Dein ursprünglicher Zweitjob so gut entwickelt, dass Du im ersten kürzer trittst, solltest Du als Single Steuerklasse 6 und Steuerklasse 1 tauschen.

Arbeitest Du in einem Minijob, also im Jahr 2026 mit maximal 603 Euro monatlichen Lohn, brauchst Du keine Steuerkarte und Steuerklasse. Denn in der Regel übernimmt Deine Firma die pauschale Lohnsteuer. Sie kann aber stattdessen auch eine individuelle Lohnbesteuerung wählen. Dann arbeitest Du auf Steuerkarte und die Besteuerung richtet sich nach Deinen elektronischen Steuerabzugsmerkmalen (Elstam).

Was ist Steuerklasse 0?

Die Steuerklasse 0 gilt nur für bestimmte Angestellte, die im Ausland wohnen, aber in Deutschland arbeiten. Sie ist - anders als die Steuerklassen 1 bis 6 - keine offizielle Steuerklasse in Deutschland.  

Steuerklasse 0 betrifft die sogenannten Grenzgänger, deren Wohnsitz in Belgien, Frankreich oder der Schweiz ist. Wegen sogenannter Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) zwischen Deutschland und diesen Ländern müssen diese keine Lohnsteuer zahlen, deshalb bedeutet die Null in Steuerklasse 0 einfach: null Steuern. Willst Du zu diesen DBA mehr wissen, klicke einfach auf den entsprechenden Link: DBA Belgien, DBA Frankreich und DBA Schweiz.

Fühlst Du Dich angesprochen, solltest Du Dir beim Finanzamt an Deinem Beschäftigungsort eine Freistellungsbescheinigung ausstellen lassen und diese Deinem Chef oder Deiner Chefin vorlegen. Dann erfolgt kein Steuerabzug. Hast Du keine solche Bescheinigung, rutschst Du in die eben beschriebene sehr ungünstige Steuerklasse 6. 

Sozialabgaben musst Du aber trotzdem ganz normal in Deutschland zahlen. Diese werden Dir von Deinem Bruttolohn automatisch abgezogen.

Wie wirken sich die Steuerklassen aus?

Finanztip hat Dir in dieser Tabelle die Entwicklung der Lohnsteuer für Bruttolöhne von 2.000, 3.000 und 4.000 Euro für die sechs Steuerklassen zusammengestellt, jeweils für die Jahre 2024, 2025 und 2026.

Wenn Du selbst nachrechnen willst, kannst Du zum Beispiel den Lohnsteuer-Rechner des Bundesministeriums für Finanzen (BMF) nutzen. 

Steuerklasse,
Familenstand,
Kind
Lohnsteuer von
2.000 € brutto
im Monat
2024 / 2025 / 2026
Lohnsteuer von
3.000 € brutto
im Monat
2024 / 2025 / 2026
Lohnsteuer von
4.000 € brutto
im Monat
2024 / 2025 / 2026
Steuerklasse 1
ledig, kein Kind
107 / 95 / 88 €317 / 301 / 293 €556 / 536 / 524 €
Steuerklasse 2
alleinerziehend, 1 Kind
32 / 22 / 18 €226 / 211 / 203 €454 / 435 / 425 €
Steuerklasse 3
verheiratet, kein Kind
0 / 0 / 0 €60 / 43 / 35 €239 / 215 / 202 €
Steuerklasse 4
verheiratet, kein Kind
107 / 95 / 88 €317 / 301 / 293 €556 / 536 / 524 €
Steuerklasse 5
verheiratet, kein Kind
322 / 306 / 298 €644 / 632 / 626 €972 / 955 / 945 €
Steuerklasse 6
ledig, kein Kind
367 / 351 / 342 €684 / 672 / 665 €1.017 / 1.000 / 989 €

Quelle: Lohnsteuer-Rechner des BMF, gerechnet mit Zusatzbeitrag in der Krankenversicherung von 1,7 % (2024), 2,5 % (2025) und 2,9 % (2026)
Lohnsteuer auf volle Euro gerundet (Stand: 13. Januar 2026)

Was siehst Du in der Tabelle zur Lohnsteuer?

  • Du zahlst 2026 weniger Lohnsteuer als 2025.
  • In Steuerklasse 3 zahlst Du am wenigsten Steuern, im Gegenstück in einer Ehe, in Steuerklasse 5, entsprechend sehr viel.
  • Am schlechtesten schneidet Steuerklasse 6 ab, aber die ist für einen Zweitjob, in dem Du vermutlich nicht so viel verdienst.
  • Die Steuerklassen 1 und 4 sind steuerlich gleich.
  • Bist Du alleinerziehend in Steuerklasse 2 zahlst Du weniger Steuern als wenn Du Single oder geschieden ohne Kinder bist. 

Haben alle eine Steuerklasse?

Nein, viele Leute haben gar keine Steuerklasse, dazu gehören Selbstständige, Freiberufler, Gewerbetreibende und Rentner. Woran das liegt, erklärt Dir Finanztip jetzt.

Obwohl meist von Steuerklassen die Rede ist, wäre der Begriff Lohnsteuerklassen genauer. Dir ist vielleicht beim Lesen schon aufgefallen, dass in diesem Ratgeber mal Steuerklasse und ein anderes Mal der Begriff Lohnsteuerklasse fällt. Die gute Nachricht: Sie bedeuten das Gleiche.

Eine Steuerklasse - oder eben Lohnsteuerklasse - hast Du, wenn Du Lohn oder Gehalt beziehst, Du also irgendwo angestellt bist. Auch Beamtinnen und Beamte haben Steuerklassen. Obwohl sie keinen Lohn oder Gehalt erhalten, sondern “Bezüge”.

Generell gilt also: Hast Du einen Arbeitgeber oder eine Arbeitgeberin, hast Du auch eine Lohnsteuerklasse. Wobei der Arbeitgeber bei Beamten der “Staat” ist, also der Bund, das Bundesland oder die Gemeinde.

Warum ist die Lohnsteuerklasse so wichtig?

Dein Arbeitgeber berechnet jeden Monat anhand Deiner Steuerklasse die Höhe Deiner Lohnsteuer - und führt diese an das Finanzamt ab. Wie hoch die Lohnsteuer konkret ist, hängt nicht nur von Deinem Gehalt oder Deinen Bezügen ab, sondern entscheidend von Deiner Steuerklasse. Der Unterschied bei der Lohnsteuer kann auch bei gleichem Lohn beträchtlich sein.

Wo findest Du Deine Steuerklasse?

Am einfachsten findest Du Deine Steuerklasse in Deiner monatlichen Gehalts- oder Lohnabrechnung. Da steht Deine Steuerklasse immer recht weit oben drauf.  

Früher stand Deine Steuerklasse auf der klassischen Lohnsteuerkarte aus farbiger Pappe. Dort waren auch alle anderen steuerrelevanten Informationen eines Arbeitnehmers abzulesen.

Seit einigen Jahren wurde die Lohnsteuerkarte abgeschafft. Alle Informationen werden heutzutage auf einer Art elektronischen Lohnsteuerkarte gespeichert. Dazu gehören die Steuerklasse, Deine Freibeträge, die Anzahl der Kinderfreibeträge und eine eventuelle Kirchensteuerpflicht. Im Steuerrecht spricht man von den „elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale“, kurz Elstam. Mehr dazu erfährst Du im gleichnamigen Ratgeber

Was ist mit den Steuerklassen bei Trennung und Scheidung?

Sobald ein Paar dauernd getrennt lebt, müssten beide grundsätzlich in die Steuerklasse 1. Im Jahr der Trennung können beide aber ihre Steuerklassen noch bis zum Jahresende behalten – egal, ob die Trennung am 1. Januar oder am 31. Dezember erfolgte. Ab dem 1. Januar des Folgejahres haben „dauernd getrennt“ Lebende definitiv die Steuerklasse 1. Lebt ein minderjähriges Kind im Haushalt eines der beiden Getrennten, dann gilt auf Antrag die Steuerklasse 2, sofern das Kind auch dort gemeldet ist.

Im Trennungsjahr können sich beide auch noch zusammen veranlagen lassen, also eine gemeinsame Steuererklärung abgeben. Das ist möglich, wenn einer der Eheleute das verlangt und seinem Ex-Partner den daraus entstehenden Steuernachteil ersetzt – allerdings erst ab dem Zeitpunkt der Trennung.

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