Spenden absetzen Mit Spenden einfach weniger Steuern zahlen

Jörg Leine
Experte Steuern

Das Wichtigste in Kürze

  • Spenden kannst Du als Sonderausgaben in der Steuererklärung absetzen. Lass Dir für Deine Spende über 300 Euro stets eine Spendenquittung geben.
  • Du kannst auch Sachspenden leisten, sogar der Zeitaufwand im Ehrenamt ist als Spende absetzbar.
  • Für die Unterstützung politischer Parteien sind pro Person bis zu 3.300 Euro Steuererleichterung möglich.

So gehst Du vor

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Kleine oder große Spenden kommen nicht nur Menschen in Not zugute: Vereine und Stiftungen finanzieren ihre tägliche Arbeit mit dem Geld, viele künstlerische oder wissenschaftliche Einrichtungen sind auf diese Unterstützung angewiesen, und auch politische Parteien nehmen Spenden gern an. Rund 17 Millionen Deutsche haben im Jahr 2023 4,99 Milliarden Euro gespendet, verkündete der Deutsche Spendenrat in einer Mitteilung

Was sind die Voraussetzungen für das Absetzen von Spenden?

Damit Deine Spende steuerlich anerkannt wird, musst Du die folgenden Voraussetzungen erfüllen: 

  • Du musst das Geld freiwillig geben, ohne eine Gegenleistung zu erwarten.
  • Das Geld muss einer steuerbegünstigten Organisation zugutekommen.
  • Du musst die Zahlung nachweisen, bis 300 Euro brauchst Du dafür keine Spendenquittung.
  • Du musst Deine Spendenzahlungen in der Steuererklärung als Sonderausgaben angeben. 

Nur dann kann für Dich der Sonderausgabenabzug in der Steuererklärung greifen. Das heißt: Du spendest und zahlst dadurch weniger Steuern. 

Welche Arten von Spenden gibt es?

Der Fiskus unterscheidet drei Arten von Spenden, die im Einkommensteuergesetz geregelt sind (§ 10b EStG):

  1. Spenden zur Förderung gemeinnütziger und steuerbegünstigter Zwecke - dazu kommen wir gleich.
  2. Spenden in den Vermögensstock einer Stiftung - Spenden in das zu erhaltende Vermögen einer Stiftung sind unabhängig vom Einkommen bis zu einer Million Euro (zwei Millionen Euro bei zusammen veranlagten Ehepaaren oder eingetragenen Lebenspartnern) begünstigt. Die Spende kann der Geber entweder im Jahr der Zuwendung oder in den neun folgenden Jahren steuerlich geltend machen.
  3. Zuwendungen an politische Parteien

Was gilt für Spenden in der Steuererklärung?

Zuerst musst Du prüfen, welche Spenden steuerlich absetzbar sind - und welche nicht.

Spenden und Mitgliedsbeiträge an steuerbegünstigte und gemeinnützige Vereine sind absetzbar, wenn sich die Vereine beispielsweise der Kunst und Kultur oder der Umwelt widmen. Das gilt auch für kirchliche und wissenschaftliche Organisationen. Die bekanntesten Beispiele sind große Spendenorganisationen wie das Deutsche Rote Kreuz, Ärzte ohne Grenzen, Diakonie, Caritas, NABU und WWF. 

Nicht absetzbar als Sonderausgaben sind zum Beispiel Mitgliedsbeiträge für Vereine, die vor allem der Freizeitgestaltung dienen. Dazu gehören unter anderem Sportvereine, Heimatvereine oder Karnevalsvereine.

Lohnt sich das Spenden immer bei der Steuer?

Spenden lohnen sich steuerlich fast immer. Wenn Du mit Deiner Spende - und anderen Sonderausgaben - den Sonderausgaben-Pauschbetrag übertriffst, sparst Du Steuern. Der Sonderausgaben-Pauschbetrag beträgt für Alleinstehende 36 Euro, für zusammen veranlagte Ehegatten und eingetragene Lebenspartner mit 72 Euro das Doppelte. 

Alle Beträge über 36 beziehungsweise 72 Euro mindern als Sonderausgabe Dein zu versteuerndes Einkommen - und damit Deine zu zahlende Einkommensteuer

Was Du neben Spenden noch absetzen kannst, liest Du in unserem Ratgeber zu Sonderausgaben.

Gibt es eine Obergrenze für Spenden?

Im Prinzip darfst Du unbegrenzt spenden. Aber: Du kannst die Spenden nur bis zu einer Höhe von 20 Prozent Deiner gesamten Einkünfte in der Steuererklärung sofort geltend machen.

Spenden und Mitgliedsbeiträge trägst Du in der Anlage Sonderausgaben (ab Zeile 5) Deiner Steuererklärung ein.

Es gibt aber noch eine gute Nachricht: Wenn Du in einem Jahr mehr als den Höchstbetrag von 20 Prozent des Gesamtbetrags der Einkünfte gespendet hast, ist dieses Spendengeld trotzdem steuerlich nicht verloren. Denn Du kannst alles, was über diesen 20 Prozent liegt, aufs Folgejahr übertragen. Das nennt sich Spendenvortrag und wird vom Finanzamt zum Jahresende gesondert festgestellt. In der Steuererklärung des Folgejahres setzt Du in der Anlage Sonstiges in Zeile 16 ein Kreuz, dann berücksichtigt das Finanzamt den verbleibenden Teilbetrag. 

Musst Du für die Steuerersparnis auf die Steuererklärung warten? 

Nein, wenn Du jedes Jahr spendest, können diese Spenden Deine Steuerlast auch sofort senken und nicht erst, wenn Du Deine Steuererklärung abgibst. Denn Du kannst die Vorteile des Lohnsteuerermäßigungsverfahrens nutzen, indem Du beim Finanzamt einen Freibetrag für Deine Sonderausgaben beantragst. Dieser wird als elektronisches Lohnsteuerabzugsmerkmal (ELStAM) gespeichert und vom Arbeitgeber automatisch berücksichtigt – so erhöht sich Dein monatliches Nettoeinkommen.

Beachte dabei: Deine Sonderausgaben müssen zusammen mit den außergewöhnlichen Belastungen mindestens 600 Euro im Jahr betragen. Zudem kann es passieren, dass Du nach der verpflichtenden Steuererklärung eventuell Steuern nachzahlen musst, falls Du doch nicht so hohe abzugsfähige Ausgaben hattest. 

Helfer für die Steuererklärung

Wie kannst Du die Spenden nachweisen?

Alle Spenden und Mitgliedsbeiträge für steuerbegünstigte Zwecke musst Du eigentlich anhand der „Zuwendungsbestätigung nach amtlichem Muster“ nachweisen. Gebräuchlicher sind wohl die Begriffe Spendenbescheinigung oder Spendenquittung. Die Bestätigung bekommst Du vom Empfänger der Spende, dieser kann die Bescheinigung auch direkt elektronisch an das Finanzamt übermitteln. 

Du musst diese Zuwendungsbestätigung nur aufbewahren und erst auf Verlangen des Finanzamts einreichen – also Aufbewahrungspflicht statt Vorlagepflicht. Auf der Website des Bundesfinanzministeriums (BMF) gibt es die amtlichen Vordrucke für Spendenempfänger zum Herunterladen. Die Spendenbescheinigungen musst Du mindestens ein Jahr lang nach Bekanntgabe des Steuerbescheids aufheben. 

Brauchst Du immer eine Spendenquittung?

Nein, und das ist die gute Nachricht: Bei Spenden und Mitgliedsbeiträgen bis zu 300 Euro je Zahlung ist generell keine formale Zuwendungsbescheinigung erforderlich (§ 50 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 EStDV). Bis 2020 galt dieser vereinfachte Zuwendungsnachweis nur bis 200 Euro. 

Du brauchst auch in anderen Fällen keine Spendenquittung.

  • In bestimmten Katastrophenfällen kannst Du unbegrenzt spenden. So hatten nach der Flutkatastrophe in Deutschland im Jahr 2024 Bundesländer wie Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Baden-Württemberg und Bayern verfügt, dass für den steuerlichen Abzug jeder Geldspende auf ein Sonderkonto zur Flutkatastrophe ein einfacher Zahlungsbeleg als Nachweis reicht.
  • Keine Spendenbescheinigung brauchst Du auch im Fall des russischen Angriffskriegs auf die Ukraine - befristet bis zum 31. Dezember 2025. Beachte dabei, dass Spenden, die direkt an in der Ukraine ansässige Organisationen geleistet werden, nicht absetzbar sind. Grund dafür ist, dass die Ukraine nicht Mitglied in der Europäischen Union (EU) oder Teil des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) ist. Weitere Informationen findest Du auf dieser “Fragen-und -Antworten”-Seite des BMF. 

Wie sieht der vereinfachte Nachweis einer Spende aus?

Kurz gesagt reicht als vereinfachter Nachweis für eine Spende der Kontoauszug. Ausführlicher ist das in Paragraf 50 Abs. 2 EStDV geregelt:

  1. Der Einzahlungsbeleg als Ausdruck muss Name, Kontonummer, Buchungstag, die tatsächliche Durchführung der Zahlung und den Betrag der Spende enthalten.
  2. Auf dem Beleg muss der steuerbegünstigte Zweck vermerkt sein: zum Beispiel „Kindernothilfe“ als mildtätiger Zweck.
  3. Falls Du aufgefordert wirst, die Zuwendungsbestätigung beim Finanzamt abzugeben, achte darauf, dass aus dem Beleg hervorgeht, dass der Verein von der Körperschaftsteuer befreit ist.
  4. Es muss erkennbar sein, ob es sich um eine Spende oder einen Mitgliedsbeitrag handelt.

Auch im Lastschriftverfahren muss die Buchungsbestätigung Angaben über den Spendenzweck und über die Steuerbegünstigung des Vereins enthalten. Falls Du über Dein Paypal-Konto spendest, genügt ein Kontoauszug und ein Ausdruck, der die Transaktion belegt. 

Auch den vereinfachten Nachweis musst Du aufbewahren und auf dem Finanzamt auf Aufforderung zukommen lassen.

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Was ist mit zweckgebundenen Spenden?

Normalerweise ist eine Zweckbindung bei einer Spende ausgeschlossen. Doch der Bundesfinanzhof (BFH) entschied, dass eine Spende mit der Zweckbindung, ein bestimmtes, einzelnes Tier konkret zu unterstützen, steuerlich abzugsfähig sein kann (Urteil vom 16. März 2021, Az. X R 37/19).

Im konkreten Fall arbeitete die Klägerin ehrenamtlich für einen Tierschutzverein. Ein verhaltensauffälliger, nicht vermittelbarer Schäferhund war ihr eine Spende über 5.000 Euro wert, um ihn gut versorgen zu lassen. Der gemeinnützige Verein nahm das Geld an, schloss einen Pflegevertrag mit einer gewerblichen Tierpension, um ihn dort dauerhaft unterbringen zu können. Vom Verein erhielt sie dann eine Spendenquittung. Die Frau konnte also den gesamten Betrag der Spende als Sonderausgabe absetzen.

Was ist bei einzelnen Personen?

Unterstützt Du eine bestimmte Person, kannst Du diese “Spende” generell nicht als Sonderausgabe absetzen. Doch im deutschen Steuerrecht gibt es einen anderen Weg: Wer Menschen in Not dauerhaft finanziell unterstützt, kann diese Ausgaben als außergewöhnliche Belastung absetzen.

Nimmst Du zum Beispiel eine Person mit Aufenthaltserlaubnis, zum Beispiel einen Bürgerkriegsflüchtling, in Deinem Haushalt auf, dann kannst Du für das Jahr 2024 den Höchstbetrag von 11.784 Euro als Unterhaltsleistung in der Anlage Unterhalt geltend machen. Das Finanzamt verlangt, dass Du schriftlich erklärst, alle Kosten für den Lebensunterhalt der aufgenommenen Person zu tragen, die sogenannte Verpflichtungserklärung. Sammle alle Quittungen, um diese bei Verlangen einreichen zu können.

Kannst Du Sach- und Aufwandsspenden absetzen?

Ja. Du darfst Sachspenden wie Kleidung oder Spielzeug und die sogenannte Aufwandsspende in der Steuererklärung als Sonderausgabe angeben. 

Was gilt für eine Sachspende?

Veranstaltet zum Beispiel ein gemeinnütziger Verein im Zweckbetrieb eine behördlich genehmigte Tombola, bei der der Überschuss unmittelbar und ausschließlich zur Förderung der steuerbegünstigten Zwecke verwendet wird, sind Deine Sachspenden abzugsfähig.

Das gilt aber nicht, wenn Deine Sachspende im wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb des Vereins verlost oder verkauft wird – etwa auf einem Vereinsfest oder Flohmarkt.

Der Wert der Sachspende muss auf der Zuwendungsbestätigung eingetragen sein. Es bietet sich an, den Neupreis, die Nutzungsdauer und den Zustand zum Zeitpunkt der Spende zu dokumentieren, damit Du den Marktwert der Sachspende nachweisen kannst.

Wie funktioniert eine Aufwandsspende?

Arbeitest Du ehrenamtlich als Trainer für den Fußballverein, leitest den Kirchenchor oder fährst regelmäßig Deine Kinder und deren Sportsfreunde zu Wettbewerben? Dann kannst Du Deinen Aufwand unter Umständen als Aufwandsspende geltend machen. Dazu brauchst Du eine schriftliche Vereinbarung, aus der hervorgeht, dass Du Anspruch auf einen Aufwendungsersatz hast, beispielsweise für die Fahrtkosten, oder einen Vergütungsanspruch wie die Übungsleiterpauschale oder die Ehrenamtspauschale und förmlich darauf verzichtest. Auch in der Vereinssatzung muss der Anspruch enthalten sein.

Das BMF hat in einem Schreiben vom 24. August 2016 festgelegt, dass bei einem monatlichen Zahlungsanspruch eine jährliche Verzichtserklärung genügt. Zuvor forderte es eine dreimonatige Erklärung.

Wie setzt Du Spenden an politische Parteien ab?

Spenden und Mitgliedsbeiträge an politische Parteien kannst Du zur Hälfte direkt von Deiner Steuerschuld abziehen – bis zu einem Höchstbetrag von 825 Euro im Jahr, bei zusammen veranlagten Ehepaaren oder Lebenspartnern das Doppelte, also 1.650 Euro (§ 34g EStG).

Ihr könnt dabei als Paar gemeinsam bis 6.600 Euro steuerlich geltend machen:

  • Bis zum Betrag von 3.300 Euro bekommt Ihr die Hälfte Eurer Spende als Steuererstattung zurück.
  • Der darüber liegende Betrag ist bis maximal 3.300 Euro zusätzlich als Sonderausgabe abzugsfähig.

Achtung: Eine kommunale Wählervereinigung gilt nicht als Partei. Deshalb bringt eine Spende oder ein Mitgliedsbeitrag steuerlich nicht so viel wie für “richtige” Parteien. Dies entschied der Bundesfinanzhof in einem Urteil vom 20. März 2017 (Az. X R 55/14).

Wie funktioniert das Spenden an Parteien in einem Beispiel?

Birgit und Cristina zahlen als zusammen veranlagtes Ehepaar insgesamt 4.000 Euro in einem Jahr an die Partei ihres Vertrauens. Die Hälfte von 3.300 Euro, also 1.650 Euro bekommen sie direkt als Erstattung mit ihrer Steuererklärung zurück. Und die restlichen 700 Euro setzen sie als Sonderausgaben (§ 10b Abs. 2 EStG) auch noch ab. Liegen das Paar im Bereich des Spitzensteuersatzes, wären das 42 Prozent von 700 Euro, also 294 Euro. In diesem Fall hätten die beiden 4.000 Euro gespendet, aber auch 1.944 Euro Steuern gespart.

Wie findest Du die richtige Spendenorganisation?

Wenn Du nicht weißt, an welchen Verein Du spenden sollst oder welche Organisation seriös ist und mit Deinem Geld verantwortungsvoll umgeht, kannst Du Dich an Spendensiegeln orientieren. Das Deutsche Zentralinstitut für soziale Fragen (DZI) bewertet unter anderem die Verwendung der Spenden sowie die Ausgaben für Werbung und Verwaltung. Spendenempfänger, die ein vertretbares Maß einhalten, dürfen das – allerdings kostenpflichtige – DZI-Siegel für ihre Öffentlichkeitsarbeit verwenden. Auch der Deutsche Spendenrat vergibt ein Zertifikat. Kleinere Vereine fallen da aber durch den Rost.

Ein kostenfreies Siegel vergibt die gemeinnützige Phineo AG, die sich für gesellschaftliches Engagement einsetzt. Organisationen, die vertrauensvoll mit dem Geld der Spender umgehen, können das „Wirkt-Siegel“ von Phineo erhalten.

Du kannst recht einfach Gutes tun und dabei Steuern sparen, wenn Du Dich an das Bündnis von über 20 großen deutschen Hilfsorganisationen wendest: aktion-deutschland-hilft.de. Du kannst entweder einmalig oder ab 5 Euro monatlich spenden. Regelmäßige Spender erhalten im Januar des Folgejahres ihrer Spenden automatisch eine Sammel-Spendenbescheinigung. Den Vordruck für den vereinfachten Spendennachweis kannst Du direkt von der Homepage herunterladen.

Autoren
Udo Reuß

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