Das Wichtigste in Kürze
- Bestandsschutz für Arbeitslosengeld bedeutet: Du kannst aus der Arbeitslosigkeit einen schlechter bezahlten Job annehmen, ohne dass sich dadurch die Höhe Deines Anspruchs auf Arbeitslosengeld in Zukunft verringert (§ 151 Abs. 4 SGB 3).
- Die Höhe des Arbeitslosengelds ist zwei Jahre lang von dem Tag an gesichert, an dem Du zum letzten Mal ALG bezogen hast.
- Du solltest die Agentur für Arbeit bei einem neuen Antrag auf das höhere Bemessungsentgelt hinweisen, falls Du Bestandsschutz genießt.
- Hat die Agentur für Arbeit den Bestandsschutz nicht berücksichtigt, kannst Du innerhalb von vier Wochen Widerspruch einlegen.
Was bedeutet Bestandsschutz beim ALG?
Bestandsschutz bedeutet beim Arbeitslosengeld, dass Du aus der Arbeitslosigkeit einen schlechter bezahlten Job annehmen kannst, ohne dass sich dadurch die Höhe Deines Arbeitslosengelds in Zukunft verringert (§ 151 Abs. 4 SGB 3).
Wie wird Dein Arbeitslosengeld berechnet?
Dein Arbeitslosengeld berechnet sich aus Deinem Brutto-Gehalt der vergangenen zwölf Monate vor der Arbeitslosigkeit – das ist der Bemessungszeitraum (§ 150 SGB 3).
Daraus leitet sich Dein Bemessungsentgelt ab. Das ist das durchschnittlich auf einen Tag entfallende Gehalt, das Du in den letzten zwölf Monaten bekommen hast (§ 151 SGB 3).
Je höher Dein Gehalt in den letzten zwölf Monaten war, desto mehr Arbeitslosengeld steht Dir zu. Hast Du weniger verdient, verringert sich auch die Höhe der Leistung. Das ist eine Grundregel.
Ist der Bestandsschutz eine Ausnahme beim Bemessungsentgelt?
Ja, der Bestandsschutz ist eine Ausnahme vom Grundsatz, welches Bemessungsentgelt die Agentur für Arbeit heranzieht, um das Arbeitslosengeld zu berechnen (§ 151 Abs. 4 SGB 3).
Verlierst Du Deine Arbeit und hast innerhalb der letzten zwei Jahre schon einmal Arbeitslosengeld bezogen, steht Dir mindestens das Arbeitslosengeld in der zuvor bereits bewilligten Höhe zu. Du kannst also durch eine neue Stelle die Höhe Deines Leistungsanspruchs verbessern, aber nicht verschlechtern – egal, wie wenig Du in den letzten zwei Jahren verdient hast.
Ist das Bestandsschutzentgelt für Dich günstiger, berechnet sich Dein Arbeitslosengeld daraus. Es wird dann nicht das durchschnittliche Gehalt in den letzten zwölf Monaten vor der Arbeitslosigkeit für die Berechnung genutzt.
Unter welchen Voraussetzungen kannst Du Bestandsschutz nutzen?
Vier Voraussetzungen müssen erfüllt sein, damit Du Dich bei der Höhe des Arbeitslosengelds auf Bestandsschutz berufen kannst:
- Du musst arbeitslos sein (§ 138 SGB 3).
- Du musst Dich bei der Agentur für Arbeit arbeitslos gemeldet haben (§ 141 SGB 3).
- Du musst die Anwartschaftszeit erfüllt haben, also in der Rahmenfrist von 30 Monaten mindestens zwölf Monate beschäftigt gewesen sein und Beiträge für die Krankenkasse, Pflegeversicherung und Rentenversicherung gezahlt haben (§ 142 SGB 3). Dann entsteht ein neuer Anspruch auf Arbeitslosengeld.
- Du hast aus der Arbeitslosigkeit eine Stelle angenommen, die schlechter bezahlt wurde als Deine vorherige Tätigkeit und bist innerhalb von zwei Jahren wieder arbeitslos geworden.
Der Bestandsschutz gewährleistet, dass bei dem neu erworbenen Anspruch nicht die letzten zwölf Monate vor der erneuten Arbeitslosigkeit entscheidend sind. Das höhere Bemessungsentgelt wird wieder herangezogen.
Beispiel: Anke ist nicht verheiratet und hat keine Kinder. Sie verdiente 4.000 Euro brutto, bevor sie Ende 2024 arbeitslos wurde. Sie bezog dann drei Monate Arbeitslosengeld in Höhe von 1.520 Euro. Anfang April 2025 nahm sie einen neuen Job an, allerdings schlechter bezahlt mit 3.200 Euro brutto. Bei ihrem neuen Arbeitgeber arbeitete sie 13 Monate, bevor sie Ende Mai 2026 erneut arbeitslos wird.
Es ist ein neuer Anspruch auf Arbeitslosengeld entstanden. Das Bemessungsentgelt wird aber nicht nach dem durchschnittlichen Gehalt der letzten zwölf Monate berechnet, was deutlich weniger Arbeitslosengeld für Anke bedeutet hätte. Statt 1.285 Euro monatlich bekommt Anke weiterhin 1.520 Euro Arbeitslosengeld, da sie sich auf den Bestandsschutz berufen kann.
Was passiert, wenn Du weniger als zwölf Monate gearbeitet hast?
Hast Du die Arbeitslosigkeit unterbrochen und weniger als zwölf Monate gearbeitet, entsteht kein neuer Anspruch auf Arbeitslosengeld.
Der alte Anspruch lebt in gleicher Höhe wieder auf, sodass Du Dich nicht auf den Bestandsschutz berufen musst.
Beispiel: Bodo ist verheiratet und hat zwei Kinder. Er verdiente zuletzt 3.500 Euro brutto im Monat. Seit 1. Januar 2026 ist er arbeitslos und erhält rund 1.700 Euro Arbeitslosengeld. Er nimmt am 1. März 2026 eine mit 2.800 Euro schlechter bezahlte Stelle an. Zum 1. Juni 2026 wird er erneut arbeitslos. Die Arbeitslosigkeit wurde durch den neuen Job für die Dauer von drei Monaten unterbrochen. Der alte Anspruch lebt in gleicher Höhe wieder auf. Er erhält weiterhin rund 1.700 Euro Arbeitslosengeld im Monat.
Reicht der Arbeitslosengeld-Bescheid für den Bestandsschutz?
Ja, damit Du Dich auf den Bestandsschutz berufen kannst, reicht es, dass ein Bescheid vorliegt, aus dem sich Dein Anspruch auf Arbeitslosengeld und das tägliche Bemessungsentgelt ergibt. Keine Voraussetzung für den Bestandsschutz ist, dass die Agentur für Arbeit das Arbeitslosengeld auch tatsächlich ausgezahlt hat. Auch wenn Du zum Beispiel wegen einer Sperrzeit noch keine Auszahlung bekommen hast, ist die Höhe des Bemessungsentgelts gesichert.
Denn ein sogenanntes Stammrecht ist bereits entstanden. Das zeichnet sich dadurch aus, dass Du bereits ein subjektives Recht innehast, weil alle gesetzlichen Voraussetzungen für einen Anspruch auf Arbeitslosengeld vorliegen.
Nimmst Du in dieser Konstellation nach einiger Zeit eine schlechter bezahlte Stelle an, verringert sich die Höhe Deines Arbeitslosengelds nicht, falls Du es innerhalb von zwei Jahren erneut beantragen musst ( BSG, 07.05.2019, Az. B 11 AL 18/18 R).
Was passiert, wenn Du Dich aus der Arbeitslosigkeit heraus selbstständig gemacht hast?
Hast Du Dich aus der Arbeitslosigkeit heraus selbstständig gemacht und dies zwei Jahre lang ausgeübt, kannst Du Dich nicht auf den Bestandschutz berufen. Denn Du warst keinen Tag arbeitslos (BSG, 25.05.2022, Az. B 11 AL 8/21 R). Du musst mindestens einen Tag arbeitslos gewesen sein in den zwei Jahren vor der Entstehung des Anspruchs auf Arbeitslosengeld.
Umgekehrt bedeutet das: Funktioniert die Selbstständigkeit nicht, kannst Du innerhalb von zwei Jahren wieder Dein Arbeitslosengeld in der Höhe bekommen, wie die Agentur für Arbeit sie berechnet hat.
Was passiert, wenn das Bemessungsentgelt zu hoch war?
Hat die Agentur für Arbeit Dein Bemessungsentgelt rechtswidrig zu hoch festgesetzt, ist die Behörde daran gebunden.
Solange der frühere Bewilligungsbescheid hinsichtlich der Höhe des Arbeitslosengeldes nicht mit Wirkung für die Vergangenheit oder die Zukunft aufgehoben wurde, kannst Du Dich darauf berufen (LSG Nordrhein-Westfalen, 31.05.2021, Az. L 9 AL 139/19).
Wie lange bist Du geschützt?
Du bist für zwei Jahre durch den Bestandsschutz gesichert. Die Frist beginnt am Tag vor der Entstehung des Anspruchs und läuft kalendermäßig ab.
Arbeitest Du länger als 24 Monate mit weniger Gehalt nach einer Phase der Arbeitslosigkeit, dann entfällt der Bestandsschutz.
Die Höhe des Arbeitslosengelds berechnet sich danach wie üblich nach dem Durchschnittsverdienst der letzten zwölf Monate. Du kannst nach zwei Jahren Arbeit also auch weniger Arbeitslosengeld bekommen, falls Du erneut arbeitslos wirst.
Was tun, wenn der Bestandsschutz nicht gewährt wird?
Wird Dir zu Unrecht kein Bestandsschutz gewährt, kannst Du innerhalb eines Monats gegen den Bewilligungsbescheid Widerspruch einlegen.
Du begründest Deinen Widerspruch mit der gesetzlichen Regelung zum Bestandsschutz (§ 151 Abs. 4 SGB 3).
Ist die Widerspruchsfrist schon abgelaufen, kannst Du einen Überprüfungsantrag stellen (§ 44 SGB 10).
Wird Dein Widerspruch abgelehnt, kannst Du vor Gericht klagen. Welches Gericht zuständig ist, findest Du in der Rechtsbehelfsbelehrung am Ende des Bewilligungsbescheids.
Darf die Agentur für Arbeit das Bestandsschutzentgelt kürzen?
Ja, die Agentur für Arbeit darf das Bestandsschutzentgelt kürzen, wenn Du nur mit eingeschränkter Arbeitszeit dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehst und eine Stelle mit weniger Wochenstunden suchst (§ 151 Abs. 5 SGB 3).
Dabei ist nicht automatisch auf das frühere Vollzeit-Bemessungsentgelt abzustellen. Die Agentur für Arbeit berechnet das Arbeitslosengeld für weniger Stunden aus Deinem alten Gehalt und das Arbeitslosengeld für weniger Stunden aus Deinem letzten Gehalt. Die zwei zeitanteilig gekürzten Bemessungsentgelte werden dann verglichen. Du hast Anspruch auf das höhere Arbeitslosengeld (BSG, 24.09.2024, Az. B 11 AL 7/23 R).
Zur Veranschaulichung ein Beispiel: Christin hat 40 Stunden pro Woche gearbeitet, bevor sie arbeitslos wurde. Das Bemessungsentgelt aus der bisherigen Vollzeittätigkeit beläuft sich auf 100 Euro täglich. Dann hat sie aus der Arbeitslosigkeit heraus einen Job mit 25 Stunden pro Woche angenommen und in diesem 14 Monate gearbeitet. Danach berechnet sich ein tägliches Bemessungsentgelt von 75 Euro. Da sie innerhalb von 24 Monaten erneut arbeitslos wird, kann sie sich auf das höhere Arbeitslosengeld berufen und Bestandsschutz fordern. Künftig kann sie allerdings nur noch 20 Stunden in der Woche arbeiten. Was steht Christin genau zu?
Wie wird das Bestandsschutzentgelt im Beispiel gekürzt?
Bei unterschiedlichen Arbeitszeiten im früheren und im letzten Bemessungszeitraum werden beide Bemessungsentgelte jeweils passend zu ihrer eigenen damaligen Arbeitszeit auf die neue Verfügbarkeit heruntergerechnet. Danach wird verglichen.
Vergleich der beiden Bemessungsentgelte
| Christins Bemessungsentgelt aus der 1. Tätigkeit vor der Arbeitslosigkeit | 100 € | Christins Bemessungsentgelt aus der 2. Tätigkeit | 75 € |
| durchschnittliche wöchentliche Arbeitszeit im Bemessungszeitraum | 40 Stunden | durchschnittliche wöchentliche Arbeitszeit dabei | 25 Stunden |
| Arbeitszeit, welche Christin aktuell leisten kann | 20 Stunden | ||
| Bemessungsentgelt gekürzt auf 20 Stunden | 100 €: 40 Stunden x 20 Stunden = 50 € | Bemessungsentgelt gekürzt auf 20 Stunden | 75 € : 25 Stunden x 20 Stunden = 60 € |
| Maßgeblich ist das höhere Entgelt nach der Kürzung. | 60 € | ||
Quelle: Fachliche Weisungen der Bundesagentur für Arbeit: Bemessungsentgelt, § 151 Abs. 5 SGB 3 (Stand: Juni 2026)
Wie wirkt sich der Wechsel der Lohnsteuerklasse aus?
Hat sich Deine Steuerklasse zwischenzeitlich verändert, wird die Höhe des alten bestandsgeschützten Arbeitslosengelds mit der neuen Steuerklasse berechnet.
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