Dauer Arbeitslosengeld So lange bekommst Du Arbeitslosengeld

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Wer seinen Job verliert, steht oft erst einmal unter Schock. Wie soll es beruflich weitergehen? In einer solchen Situation bist Du zumindest finanziell durch das Arbeitslosengeld abgesichert. Aber wie lange zahlt die Agentur für Arbeit eigentlich? Wir beantworten Dir alle Fragen rund um die Bezugsdauer vom Arbeitslosengeld in diesem Ratgeber.
Vorab: Damit Du überhaupt Arbeitslosengeld bekommst, musst Du Dich an die Agentur für Arbeit wenden. Und zwar umgehend, nachdem Du erfahren hast, dass Du Deine Arbeit verlierst. Das gilt unabhängig davon, ob Dein befristeter Arbeitsvertrag ausläuft, Du einen Aufhebungsvertrag unterschrieben hast oder Du die Kündigung bekommen hast. Melde Dich spätestens drei Monate vor Beendigung des Arbeitsverhältnisses arbeitssuchend. Das geht am einfachsten online oder telefonisch unter der gebührenfreien Telefonnummer 0800/4 555500.
Erfährst Du von Deinem Jobverlust weniger als drei Monate vorher, musst Du dich innerhalb von drei Tagen arbeitssuchend melden. Du riskierst ansonsten eine Sperrzeit von einer Woche bei Deinem Arbeitslosengeld.
Nach Deinem letzten Arbeitstag musst Du Dich erneut bei der Agentur für Arbeit arbeitslos melden und ALG beantragen. Die Behörde prüft Deinen Antrag und bescheinigt Dir, wie viel Geld Du bekommst und wie lange.
Wichtig: Du musst während der Arbeitslosigkeit mit deutlich weniger Geld auskommen. Du bekommst aus der Arbeitslosenversicherung etwa 60 Prozent Deines bisherigen Nettogehalts oder 67 Prozent, falls Du Kinder hast. Mit dem Arbeitslosengeld-Rechner der Bundesagentur für Arbeit kannst Du die Höhe Deines Arbeitslosengelds vorab ausrechnen. Dazu gibst Du nur Dein durchschnittliches Bruttogehalt der letzten zwölf Monate ein, Deine Lohnsteuerklasse und ob Du oder Dein Ehe- oder Lebenspartner Kindergeld bekommt.
Übrigens: Minijobber sind nicht versicherungspflichtig beschäftigt. Aus diesem Grund haben sie keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld, wenn sie ihren Minijob verlieren.
Wie lange Du Arbeitslosengeld bekommst, hängt von zwei Faktoren ab:
Um Arbeitslosengeld zu bekommen, musst Du innerhalb der Rahmenfrist von 30 Monaten zwölf Monate lang versicherungspflichtig gearbeitet haben (§ 143 SGB 3). Das bedeutet, dass Du und Dein Arbeitgeber von Deinem Bruttogehalt mindestens zwölf Monate Sozialversicherungsbeiträge abgeführt haben – und zwar in den letzten 30 Monaten vor Deiner Arbeitslosigkeit. Erst danach erwirbst Du einen Anspruch auf Arbeitslosengeld, weil Du die Anwartschaftszeit erfüllt hast (§ 142 SGB 3). Die zwölf Monate musst Du nicht zusammenhängend gearbeitet haben, mehrere Beschäftigungen kannst Du zusammenrechnen.
Hast Du mindestens zwölf Monate innerhalb der letzten 30 Monate gearbeitet und von Deinem Lohn Beiträge in die Arbeitslosenversicherung gezahlt, dann bekommst Du sechs Monate Arbeitslosengeld gezahlt.
Dein Anspruch auf Arbeitslosengeld kann sich auf bis zu zwölf Monate erhöhen, wenn Du innerhalb der letzten fünf Jahre länger als zwölf Monate versicherungspflichtig gearbeitet hast. Wer unter 50 Jahre alt ist, bekommt allerdings höchstens zwölf Monate lang Arbeitslosengeld – danach ist Schluss. Der Tabelle kannst Du entnehmen, wie sich die Anspruchsdauer verändert, je länger Du versicherungspflichtig beschäftigt warst, bevor Du arbeitslos wurdest.
mindestens versicherungs- pflichtig beschäftigt | Anspruchsdauer |
---|---|
weniger als 12 Monate | kein Anspruch |
12 Monate | 6 Monate ALG |
16 Monate | 8 Monate ALG |
20 Monate | 10 Monate ALG |
24 Monate | 12 Monate ALG |
Quelle: § 147 Abs. 2 SGB 3 (Stand: Februar 2025)
Ältere Arbeitnehmer, die arbeitslos werden, können länger Arbeitslosengeld beziehen. Bist Du 50 Jahre oder älter und hast Du länger als 24 Monate vor der Arbeitslosigkeit gearbeitet, kannst Du länger als zwölf Monate Arbeitslosengeld bekommen. Die Höchstdauer liegt bei 24 Monaten Arbeitslosengeld, wenn Du über 58 Jahre alt bist und vor der Arbeitslosigkeit mindestens 48 Monate lang versicherungspflichtig beschäftigt warst.
Wie sich die Anspruchsdauer mit zunehmendem Alter und der Dauer Deiner Beschäftigung in den letzten fünf Jahren vor der Arbeitslosigkeit erhöht, kannst Du der Tabelle entnehmen:
Alter | mindestens versicherungs- pflichtig beschäftigt | Anspruchsdauer
|
---|---|---|
min. 50 Jahre alt | 30 Monate | 15 Monate |
min. 55 Jahre alt | 36 Monate | 18 Monate |
min. 58 Jahre alt | 48 Monate | 24 Monate |
Quelle: § 147 Abs. 2 SGB 3 (Stand: Februar 2025)
Zur Veranschaulichung dienen Dir drei Beispiele von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern, die unterschiedlich lang Arbeitslosengeld bekommen:
Beispiel 1: Ayse, 52 Jahre alt, war in den letzten fünf Jahren 36 Monate versicherungspflichtig beschäftigt, bevor sie ihren Job verlor. Sie kann 15 Monate Arbeitslosengeld beziehen.
Beispiel 2: Bodo, 57 Jahre alt, war in den letzten fünf Jahren insgesamt 38 Monate beschäftigt, bevor er sich arbeitslos melden musste. Er hat einen Anspruch auf 18 Monate Arbeitslosengeld.
Beispiel 3: Christiane, 58 Jahre alt, war in den letzten fünf Jahren vor Arbeitslosmeldung 20 Monate beschäftigt. Sie hat einen Anspruch auf zehn Monate Arbeitslosengeld. Denn wer weniger als 30 Monate gearbeitet hat, für den gilt die erste Tabelle für unter 50-Jährige weiter oben.
Tipp: Es kann sich mitunter lohnen, den Antrag auf Arbeitslosengeld etwas später zu stellen. Stehst Du zu Beginn der Arbeitslosigkeit zum Beispiel kurz vor Deinem 58. Geburtstag, solltest Du den Antrag erst nach Deinem Geburtstag stellen. Du kannst dann 24 Monate Arbeitslosengeld beziehen. Stellst Du den Antrag noch vor Deinem 58. Geburtstag, bekommst Du nur 18 Monate lang Arbeitslosengeld.
Selbst wenn Du in den letzten 30 Monaten weniger als zwölf Monate versicherungspflichtig beschäftigt warst, kannst Du unter Umständen Arbeitslosengeld bekommen (§ 142 Abs. 2 SGB III). Die Voraussetzungen dafür sind:
Die Regelung zur kleinen Anwartschaft soll vor allem Beschäftigte im Kulturbereich absichern, etwa Schauspieler oder Musiker, die nur kurzfristige Engagements haben. Davon profitieren aber auch andere Personen wie Aushilfen und Saisonarbeitskräfte, die kurzfristig beschäftigt werden.
Erfüllst Du die Voraussetzungen für die kleine Anwartschaft, ist die Zeit, für die Du Arbeitslosengeld erhalten kannst, davon abhängig, wie lange Du in den letzten 30 Monaten insgesamt beschäftigt warst (§ 147 Abs. 3 SGB 3). Die Anspruchsdauer bei einer kleinen Anwartschaft ergibt sich aus der nachfolgenden Tabelle:
mindestens versicherungs- pflichtig beschäftigt | Anspruchsdauer
|
---|---|
6 Monate | 3 Monate |
8 Monate | 4 Monate |
10 Monate | 5 Monate |
Quelle: § 147 Abs. 3 SGB 3 (Stand: Februar 2025)
Hast Du in den letzten fünf Jahren schon einmal einen Anspruch auf Arbeitslosengeld erworben und die Anspruchsdauer nicht voll ausgeschöpft, dann erhöht sich Dein neuer Anspruch um diesen unverbrauchten Rest. Jedoch nur bis zur Höchstdauer des neuen Anspruchs (§ 147 Abs. 4 SGB III). Darauf solltest Du die Agentur unbedingt hinweisen.
Beispiel: Dirk, 44 Jahre alt, erhält ab 1.März 2024 erstmals Arbeitslosengeld für zwölf Monate bewilligt. Nach zehn Monaten nimmt er eine neue Beschäftigung an. Ihm steht ein Restanspruch von zwei Monaten zu. Sollte er nach zwölf Monaten wieder arbeitslos werden, hat er einen neuen Anspruch auf Arbeitslosengeld, allerdings nur auf sechs Monate, da er zwölf Monate versicherungspflichtig beschäftigt. war Zu diesen sechs Monaten werden aber die zwei Monate Restanspruch hinzugerechnet.
Der erworbene Anspruch auf Arbeitslosengeld bleibt Dir nach seiner Entstehung vier Jahre lang erhalten. Das bedeutet, dass Dir innerhalb dieser Frist die nicht verbrauchten Monate erhalten bleiben. Dirk kann also acht Monate Arbeitslosengeld bekommen.
Alle wichtigen Informationen zum Bestandsschutz und zu den Auswirkungen auf die Höhe des Arbeitslosengelds findest Du in unserem Ratgeber zum Bestandsschutz beim Arbeitslosengeld.
Wenn Du während Deiner Arbeitslosigkeit eine Weiterbildung machst, die mindestens sechs Monate dauert und von der Arbeitsagentur gefördert wurde, kannst Du unter Umständen länger Arbeitslosengeld beziehen. Falls Du nach dem Ende der Weiterbildungsmaßnahme nur noch weniger als drei Monate lang Arbeitslosengeld beziehst, dann verlängert sich Dein Anspruch auf Arbeitslosengeld einmalig auf drei Monate (§ 148 Abs. 3 SGB 3).
Außerdem gilt: Für je zwei Tage mit Arbeitslosengeld bei Weiterbildung für eine von der Agentur für Arbeit geförderte Bildungsmaßnahme mindert sich die Anspruchsdauer des Arbeitslosengelds um je einen Tag (§ 148 Abs. 1 Nr. 7 SGB III). Aber das gilt wiederum nur, wenn sich die Anspruchsdauer dadurch auf weniger als 90 Tage beläuft. Ansonsten mindert sich die Anspruchsdauer nicht (§ 148 Abs. 2 SGB 2).
Ob Du tatsächlich über die volle Dauer Arbeitslosengeld bekommst, hängt davon ab, ob die Agentur einen Grund hat, die Bezugsdauer zu kürzen (§ 148 SGB 3). Wichtigster Grund für eine Minderung ist die Sperrzeit. Die kann eine Woche, aber auch drei Monate dauern. Bei einer Sperrzeit von zwölf Wochen mindert sich die Bezugsdauer um mindestens ein Viertel.
Beispiel: Elke, 58 Jahre alt, hat grundsätzlich einen Anspruch auf 24 Monate Arbeitslosengeld. Sie hat ihren Arbeitsvertrag ohne wichtigen Grund gekündigt und bekommt deshalb eine Sperrzeit von zwölf Wochen. Die Bezugsdauer ihres Anspruchs auf ALG 1 wird um ein Viertel gekürzt, also um sechs Monate.
Die Minderung wird direkt von der Anspruchsdauer abgezogen. Wie Du eine Sperrzeit vermeiden kannst, liest Du in unserem Ratgeber zur Sperrzeit. In der Übersicht findest Du alle Gründe, die zu einer Sperrzeit führen, und die entsprechende Dauer der Sperre in Wochen.
Grund für eine Sperrzeit | Dauer der Sperrzeit |
---|---|
Eigenkündigung, Aufhebungsvertrag, selbstverschuldete Kündigung | 12 Wochen |
Arbeitsablehnung, Eingliederungsmaßnahme | 1. Verstoß: 3 Wochen, 2. Verstoß: 6 Wochen, dann 12 Wochen |
unzureichende Eigenbemühung | 2 Wochen |
Meldeversäumnis, verspätete Arbeitssuchendmeldung | 1 Woche |
Quelle: § 148 Abs. 1 Nr. 3 SGB 3 (Stand: Februar 2025)
Endet Dein Anspruch auf Arbeitslosengeld demnächst, und hast Du noch keinen neuen Job gefunden, kannst Du Bürgergeld beantragen, sofern Du nicht mehr als 40.000 Euro Ersparnisse hast.
Bürgergeld bekommst Du nur, wenn Du erwerbsfähig und hilfsbedürftig bist. Damit wird das Existenzminimum abgesichert. Für den Antrag auf Bürgergeld kannst Du Dich an das zuständige Jobcenter wenden. Das berät Dich bei allen Fragen rund um die Grundsicherung für Arbeitssuchende und prüft, ob Du weiter eine finanzielle Unterstützung bekommen kannst.
Wichtig: An das Arbeitslosengeld schließt sich nicht automatisch das Bürgergeld an. Du solltest deshalb unbedingt etwa einen Monat vor Ende des Arbeitslosengelds einen Antrag auf Bürgergeld stellen. Den Online-Antrag Bürgergeld neu beantragen und viele Informationen und Hinweise findest Du auf der Website der Bundesagentur für Arbeit.
Hast Du innerhalb der letzten 30 Monate mindestens zwölf Monate lang gearbeitet, bekommst Du sechs Monate Arbeitslosengeld. Wer jünger als 50 Jahre ist, bekommt höchstens zwölf Monate Arbeitslosengeld.
Wer älter als 50 Jahre ist und innerhalb der letzten fünf Jahre länger als 24 Monate gearbeitet hat, kann länger Arbeitslosengeld beziehen. Arbeitslose ab 58 Jahren erhalten höchstens 24 Monate Arbeitslosengeld.
Die Agentur für Arbeit mindert die Bezugsdauer für das Arbeitslosengeld, wenn sie zum Beispiel eine Sperrzeit verhängt. Das kann passieren, wenn Beschäftigte ohne Grund ihren Arbeitsplatz aufgeben. Dann bekommt die gesperrte Person zum Beispiel statt zwölf Monate nur neun Monate lang Arbeitslosengeld.
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