Wenn Du Deine Krankenkasse wechseln möchtest, musst Du Dir zunächst eine neue Krankenkasse suchen. Wie Du eine für Dich geeignete Kasse findest, erfährst Du in unserem Ratgeber gesetzliche Krankenversicherung.
Sobald Du Dir eine passende Krankenkasse ausgesucht hast, kannst Du mit dem Wechsel loslegen: Du meldest Dich einfach bei der Kasse Deiner Wahl an. Den Mitgliedsantrag kannst Du bei den meisten Krankenkassen direkt online auf deren Website ausfüllen. Um die Kündigung der alten Versicherung musst Du Dich nicht kümmern. Das übernimmt Deine neue Krankenkasse.
Deine alte Kasse prüft, ob alle Voraussetzungen für den Wechsel erfüllt sind und bestätigt Deiner neuen Versicherung elektronisch die Kündigung (§ 175 Abs. 4 SGB 5). Davon bekommst Du gar nichts mit. Du erfährst von Deiner neuen Kasse nur, ob der Wechsel geklappt hat. Dazu sendet Dir Deine neue Krankenkasse innerhalb weniger Tage nach dem Wechsel eine Mitteilung per Post. Ist der Wechsel vollzogen, erhältst Du eine erste Mitgliedsbescheinigung.
Gut zu wissen: Du musst Deinem Arbeitgeber nicht unbedingt eine Mitgliedsbescheinigung der Krankenkasse vorlegen. Die Mitgliedschaftsbescheinigung bekommt er direkt elektronisch von der Kasse. Sag Deinem Arbeitgeber sicherheitshalber Bescheid, dass Du Deine Krankenkasse gewechselt hast.
Wann musst Du selbst die Krankenkasse kündigen?
Selbst kündigen musst Du Deiner alten Versicherung nur dann, wenn Du das System der gesetzlichen Krankenversicherung verlassen möchtest, um Dich privat zu versichern. Das gilt auch, wenn Du ins Ausland ziehst und Deine gesetzliche Krankenversicherung in Deutschland beenden möchtest.
In solchen Fällen schickst Du die Kündigung direkt an Deine Krankenkasse. Viele Krankenkassen bieten die Möglichkeit, dies über ihren Online-Service oder eine App zu erledigen, indem Du Dein Kündigungsschreiben einfach hochlädst. Damit die Kündigung wirksam wird, musst Du allerdings nachweisen, dass Du anderweitig abgesichert bist (§ 175 Abs. 4 SGB 5). Entscheidest Du Dich für einen Wechsel in die private Krankenversicherung, genügt ein Versicherungsnachweis Deiner neuen privaten Krankenversicherung.
Kann es Probleme beim Wechsel geben?
In der Regel läuft der Wechsel reibungslos ab. Dennoch können gelegentlich Probleme auftreten, beispielsweise durch Fehler im Antragsprozess. Solltest Du innerhalb von drei bis vier Wochen nach dem Wechsel keine Rückmeldung erhalten, empfehlen wir Dir, direkt bei der neuen Krankenkasse nachzufragen.
Gedanken um Deinen Versicherungsschutz musst Du Dir aber keine machen. Kommt es zu Schwierigkeiten beim Wechsel, bleibst Du automatisch bei Deiner bisherigen Krankenkasse versichert, bis die neue Mitgliedschaft erfolgreich abgeschlossen ist. Denn in Deutschland muss jeder krankenversichert sein (§ 193 Abs. 3 VVG 5). Du musst Dir also keine Sorgen machen, ohne Krankenversicherung dazustehen. Wann Du dagegen besser nicht die Krankenkasse wechseln solltest, liest Du im letzten Kapitel.