Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht So sicherst Du Dich ab, wenn Du als Eigentümer haftest

Henriette Neubert
Henriette Neubert
Expertin Versicherungen

Das Wichtigste in Kürze

  • Die Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht springt für Schäden ein, die anderen durch Gefahrenquellen an Deinem Haus oder auf dem Grundstück entstehen.
  • Häufig ist der Schutz bereits in der Privathaftpflichtversicherung enthalten.
  • In bestimmten Fällen benötigst Du eine separate Haftpflicht fürs Haus.

So gehst Du vor

  • Prüfe, ob Dein Haus bereits über Deine private Haftpflichtversicherung abgesichert ist.
  • Wenn Du gerade baust, bist Du eventuelle auch über die Bauherrenhaftpflicht-Versicherung ausreichend versichert.
  • Wenn Du eine separate Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht benötigst, wähle eine ausreichend hohe Versicherungssumme.

Von Deinem Haus oder Grundstück können verschiedene Gefahren ausgehen: Ein Passant stürzt auf Deiner eingeschneiten Einfahrt oder ein loser Dachziegel fällt herab und beschädigt ein Auto. Als Haus- oder Grundstückseigentümer musst Du für Schäden aufkommen, die anderen im Zusammenhang mit Deiner Immobilie entstehen. 

Welche Pflichten hast Du als Eigentümer einer Immobilie?

Du musst dafür sorgen, dass von Deinem Haus und Grundstück keine Gefahr ausgeht (§ 836 und 837 BGB). Damit Bewohner und Besucher unbeschadet im Haus ein- und ausgehen können, ist eine gute Beleuchtung ebenso unerlässlich wie von Eis und Laub geräumte Gehwege. Mängel am Gebäude wie lose Dachziegel oder lose Stufen musst Du beseitigen.

Wenn sich jemand durch Mängel an Deinem Haus verletzt oder wenn das Eigentum anderer beschädigt wird, musst Du für diesen Schaden aufkommen.

Wie kannst Du Haftpflichtschäden Deiner Immobilie absichern?

Eine entsprechende Haftpflichtversicherung kommt für Schäden auf, die jemand durch Dein Haus oder Grundstück erleidet. Sie übernimmt Personenschäden genauso wie Sach- oder Vermögensschäden. 

Darüber hinaus prüft die Versicherung, ob eine Schadensersatzforderung, die jemand Dir gegenüber geltend macht, überhaupt berechtigt ist. Das nennt sich passiver Rechtsschutz.

Wenn Du einen Schadensfall hast, gelten dieselben Regeln wie bei der privaten Haftpflichtversicherung: schnell melden und ausreichend dokumentieren – also mit Fotos. Wichtig ist zudem, die Gefahrenquelle schnellstmöglich zu beseitigen.

Was ist die richtige Haftpflichtversicherung für Haus- und Grundstücksbesitzer?

Damit Du als Haus- oder Grundstücksbesitzer abgesichert bist, brauchst Du eine Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtabsicherung. Wenn Du in Deinem eigenen Haus wohnst, bist Du über Deine private Haftpflichtversicherung abgesichert. Das gilt bei hochwertigen Privathaftpflichttarifen auch für kleinere vermietete Immobilien, zum Beispiel Ein- oder auch Mehrfamilienhäuser mit wenigen Wohnungen und für Ferienhäuser. Dafür musst Du die Immobilie nur mit angeben. Allerdings musst Du explizit darauf achten, dass auch nicht selbst genutzte Immobilien abgesichert sind. Das ist bei allen von uns empfohlenen Tarifen der Fall.

Henriette Neubert

Gute Privathaftpflichtversicherungen schützen Dich auch als Haus- und Grundstückseigentümer, wenn jemand durch Dein Eigentum zu Schaden kommt.

Henriette Neubert
Unsere Finanztip-Expertin für Versicherungen

Ist eine vermietete Immobilie nicht über Deine Privathaftpflichtversicherung abgesichert, benötigst Du eine Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht. Diese kannst Du einzeln abschließen, zum Beispiel über ein Vergleichsportal.  Du kannst Dir aber auch eine neue Privathaftpflicht suchen, die diese Leistungen enthält.

Was macht guten Versicherungsschutz für Dein Haus aus?

Wir von Finanztip empfehlen eine ausreichend hohe Versicherungssumme. Diese sollte bei mindestens drei Millionen Euro liegen. Bei unseren Empfehlungen sind Schäden bis 50 Millionen abgesichert.

Hast Du jemanden für Reinigung, Gartenpflege oder Winterdienst beauftragt, sollte auch diese Person mitversichert sein. Ebenso ist es sinnvoll, wenn Umbaumaßnahmen mitversichert sind. Bei unseren Finanztip-Empfehlungen für Privathaftpflichtversicherungen sind diese mit mindestens 200.000 Euro Baukosten mitversichert. 

Bei einem Neubau benötigst Du unter Umständen eine spezielle Bauherrenhaftpflicht. Bei unserer Untersuchung von Privathaftpflichtversicherungen waren Baumaßnahmen, die nicht an der gemeldeten Adresse stattfinden, nicht immer enthalten oder mit einer geringeren Bausumme. 

Die Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht entbindet Dich jedoch nicht von Deiner Sorgfaltspflicht. Das geht aus den oben genannten Gesetzen und den Obliegenheiten Deines Versicherungsvertrags hervor, denn wenn Du Deine Pflichten verletzt, gefährdest Du Deinen Versicherungsschutz. Ein über Monate hinweg kaputtes Licht im Treppenhaus beispielsweise kann als grob fahrlässig ausgelegt werden. In solchen Fällen kann Dir die Versicherung einen Teil der Kosten aufbürden.

Die Schäden am Gebäude selbst sind nicht über die Haftpflicht versichert. Dafür benötigest Du eine Wohngebäudeversicherung – für Hausbesitzer ebenfalls ein Muss.

Autoren
Arne Düsterhöft
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