Reisegepäckversicherung Warum Du Dir eine Versicherung für Deinen Koffer sparen kannst

Henriette Neubert
Expertin Versicherungen

Das Wichtigste in Kürze

  • Geht Dein Gepäck bei einem Flug oder während einer Pauschalreise verloren, ist die Fluggesellschaft oder der Reiseveranstalter verantwortlich.
  • Bei einer Bahn-, Schiffs- oder Busreise liegt ein Großteil der Verantwortung für Dein Gepäck bei Dir, Unternehmen haften nur eingeschränkt für das Gepäck.
  • Eine Reisegepäckversicherung brauchst Du nicht, da sie meist zu wenig leistet. Der Schutz ist zudem oft schon über die Hausratversicherung abgedeckt.

So gehst Du vor

  • Bewahre wichtige amtlichen Dokumente und notwendige Medikamente immer im Handgepäck auf.
  • Prüfe, wie Dein Reisegepäck in Deiner Hausratversicherung abgedeckt ist. Falls Du eine abschließen möchtest, vergleiche Tarife bei Verivox oder Mr-Money.
  • Geht etwas vom Reisegepäck verloren oder wird beschädigt, melde das sofort schriftlich beim Reise- oder Transportunternehmen, der Unterkunft oder auch der Polizei. Je nachdem, wie und wo der Schaden zustande gekommen ist, sind unterschiedliche Stellen zuständig. 

Lang geplant und heiß ersehnt – das ist der Urlaub für die allermeisten. Geht jedoch das Gepäck verloren, im schlimmsten Fall auf der Hinreise, sind die Ferien alles andere als entspannend. Ärger über fehlende Kleidung, finanzielle Verluste und die Organisation von Ersatz für Zahnbürste und Kleidung. Eine Reisegepäckversicherung verspricht wenigstens den finanziellen Schaden zu ersetzen. Doch lohnt sich eine solche Versicherung wirklich? Finanztip empfiehlt sie nicht. Dafür gibt es mehrere Gründe.

Was deckt die Reisegepäckversicherung ab?

Wird Dein Gepäck durch einen Unfall, Feuer, Überschwemmung oder Sturm beschädigt, übernimmt die Reisegepäckversicherung die Kosten für die entstandenen Schäden. Außerdem zahlt die Versicherung, wenn Dein Gepäck gestohlen oder geraubt wird.

Du bekommst die Reparatur bezahlt oder – wenn eine Reparatur nicht möglich ist – den Zeitwert für das beschädigte oder abhanden gekommene Gepäck. Das heißt, die Versicherung zahlt die Summe, die das Gepäckstück und der Inhalt abzüglich Alter und Abnutzung noch wert sind. Je nachdem, wie alt Dein Reisegepäck also ist, wird die Versicherungssumme nicht ausreichen, um alle Sachen zu ersetzen.

Hinzu kommt, dass es für die Erstattung oft feste Höchstgrenzen gibt. Das betrifft das Gepäck insgesamt. Die Versicherungssummen liegen häufig zwischen 2.500 Euro bis 3.000 Euro. Auch für bestimmte Gegenstände, die Du mit auf Reisen nimmst, haben die Versicherungen laut Finanztip-Recherche meist eine feste Entschädigungssumme festgelegt, unabhängig davon, wie viel sie wirklich wert sind. 

So sind zum Beispiel Kameras in der Regel nur bis zu 50 Prozent der Versicherungssumme versichert. Hast Du eine Versicherungssumme von 2.000 Euro vereinbart, bekommst Du für Deine Kamera im Schadensfall also maximal 1.000 Euro. Ähnliches gilt für Handys – wenn sie überhaupt versichert sind. Auch Sportgeräte sind in der Regel nur zu einer niedrigen Versicherungssumme mit abgesichert.

Bestimmte Gegenstände sind mitunter gar nicht versichert, besonders erwähnenswert hier: 

  • Brillen
  • Kontaktlinsen
  • medizinische Hilfsmittel
  • Bargeld
  • Dokumente wie Dein Führerschein oder Reisedokumente 

Wenn Du den Verlust Deines Gepäcks erstatten lassen willst, muss es sich in irgendeiner Form unter Aufsicht befunden haben. Also entweder in einer Gepäckaufbewahrung, beim Reise- beziehungsweise Transportunternehmen oder in der Unterkunft. Das steht so auch in den Musterbedingungen des Gesamtverbands der Versicherer (GDV).

Befand sich das Gepäck in Deiner Obhut, kann der Verlust des Gepäcks von der Versicherung schnell als grobe Fahrlässigkeit ausgelegt werden ‒ bei der sie nicht zahlen muss. So geschehen beispielsweise, als eine Reisende ihren Koffer neben den Sitzen abstellte und kurz einnickte (AG München, Urteil vom 29.04.2004, Az. 155C/12509/04). Oder als ein Reisender seinen Laptop in einer Tasche direkt neben sich abstellte, ihn aber nicht dauerhaft im Blick hatte (AG Berlin, Urteil vom 23.11.2004, Az. 7 C 68/04). In beiden Beispielen musste die Versicherung nicht für den Verlust zahlen.

Was kostet eine Reisegepäckversicherung?

Der Preis einer Reisegepäckversicherung hängt vor allem von der Reisedauer und der gewünschten Versicherungssumme ab. Für manche Versicherungen ist es zusätzlich relevant, wie alt Du bist oder wohin Du reisen willst, zum Beispiel ob Dein Ziel innerhalb oder außerhalb der EU liegt.

Beispielbeiträge Reisegepäckversicherung

PersonenReisezielVersicherungssumme 
Single Europamindestens 2.000 €ab 18 €
Single weltweit ohne USAmindestens 2.000 €ab 35 €
Paar Europamindestens 4.000 €ab 50 €
Single weltweit ohne USAmindestens 4.000 €ab 68 €
FamilieEuropamindestens 5.000 €ab 50 €
Familieweltweit ohne USAmindestens 5.000 €ab 68 €

Tarife ohne Selbstbeteiligung
Quelle: Finanztip Recherche (Stand: 23. Oktober 2024)

Wie der Preis für eine Gepäckversicherung in der Realität aussehen könnte, wollen wir an folgendem Beispiel verdeutlichen:

Thomas und Sandra fliegen für 14 Tage auf die Kanaren. Neben Kleidung, Kosmetik, Parfüm, Schmuck und Büchern ist im Reisegepäck eine Brille enthalten, zwei neue Handys, ein Tablet und eine Kamera. Der Wert des Gepäcks setzt sich wie folgt zusammen:

Kamera  2.000 € (Zeitwert)
Tablet200 € 
Parfüm150 € 
Handys1.600 € 
Kleidung & Schuhe870 € (Zeitwert)
Brille300 € 
Schmuck & Uhren400 €
Bücher40 €
Gepäckwert: 5.560 €

Eine günstige Gepäckversicherung würde in diesem Beispiel 63 Euro ohne Selbstbeteiligung kosten. Die meisten Angebote sind allerdings teurer, denn es gibt die Reisegepäckversicherung oft nur in Verbindung mit einer Reiserücktritts- und/oder Reisekrankenversicherung

Wir empfehlen Dir allerdings, diese Versicherungen nicht zusammen abzuschließen. Die Auslandskrankenversicherung ist eine wichtige Absicherung, die alle Reisenden außerhalb Deutschlands haben sollten. Die Reiserücktrittsversicherung lohnt sich für einige Reisende. Eine Reisegepäckversicherung wiederum ist unnötig. Außerdem sollte in erster Linie auf die Leistungen der jeweiligen Versicherung geschaut werden, nicht auf Kombirabatte.

Die Beiträge für die Reisegepäckversicherung erscheinen auf den ersten Blick nicht hoch. In Hinblick auf die Leistungen kannst Du Dir das Geld allerdings sparen. Nicht nur, dass diese eingeschränkt sind, ähnliche Leistungen erhältst Du auch von der Hausratversicherung. Unter bestimmten Bedingungen ist außerdem das Reise- oder Transportunternehmen für die Entschädigung verantwortlich.

Wann zahlt die Hausratversicherung für verlorenes Reisegepäck?

Anstatt für eine Reisegepäckversicherung Geld auszugeben, solltest Du einen Blick in die Leistungen Deiner Hausratversicherung werfen. Diese verfügt über eine sogenannte Außenversicherung, die Bestandteil der Musterbedingungen (Teil A 12), und damit in der Regel auch Teil jedes Hausrattarifs ist.

Die Außenversicherung regelt die Absicherung Deines Hausrates außerhalb Deiner eigenen vier Wände. Sie schließt auch Gepäck im Urlaub ein und ersetzt Schäden, die durch Einbruch, Vandalismus, Feuer, Leitungswasser oder Sturm entstehen

Wird also die teure Kamera aus dem Hotelzimmer entwendet, ist das ein Fall für die Hausratversicherung. Aber Achtung: Einbruch heißt, dass der Dieb in ein festes, verschließbares Haus oder Zimmer eingebrochen sein muss. Wird Dir etwas aus dem Zelt gestohlen, ist das kein Fall für die Hausratversicherung. Außerdem zahlt sie nicht bei einem Taschendiebstahl auf der Straße. Eine weitere Einschränkung ist meist die Dauer der Urlaubsreise, oft gilt der Schutz nicht länger als drei Monate.

Fährst Du mit dem Auto in den Urlaub, ist das Gepäck versichert, wenn der Wagen in einem geschlossenen Gebäude steht, also in einer Garage oder einem Parkhaus mit Schranke – egal, ob es der eigene Wagen oder ein Mietwagen ist. Allerdings solltest Du das Gepäck im Kofferraum verstauen und nicht sichtbar im Innenraum Deines Wagens ablegen – sonst kannst Du den Versicherungsschutz verlieren (OLG Köln, Urteil vom 01.06.1999, Az. 9 U 141/98).

Mehr dazu im Ratgeber Hausratversicherung

  • Diese Versicherung solltest Du haben, wenn Du Dein Hab und Gut nach einem Wohnungsbrand oder Einbruch nicht auf eigene Kosten ersetzen kannst oder willst.

  • Um den passenden Tarif zu finden, empfehlen wir Verivox oder Mr-Money. Wenn Du keine Vorschäden hast oder Fahrräder mitversichern willst, kannst Du auch auf Check24 suchen.

Zum Ratgeber

Wann haften Airline oder Reiseveranstalter?

Bei einer Pauschalreise ist der Reiseveranstalter für beschädigtes oder verloren gegangenes Gepäck verantwortlich (§ 651a BGB) und der Schaden gilt als Reisemangel. Kommt das Gepäck gar nicht oder mit großer Verspätung am Urlaubsort an, kannst Du den Reisepreis mindern. Wichtig ist, dass Du den Veranstalter schnellstmöglich und am besten schriftlich informierst, wenn Deine Sachen beschädigt oder gar nicht ankommen.

Für Flüge gilt: Kommt Dein Aufgabegepäck abhanden, wird beschädigt oder zerstört, haftet die Airline. Und zwar unabhängig davon, ob sie für den Schaden oder den Verlust verantwortlich ist oder nicht (Montrealer Übereinkommen, Beschluss 2001/539/EG). Beim Handgepäck haftet die Fluggesellschaft dagegen nur, wenn sie für Schaden und Verlust verantwortlich ist. Allerdings ist dies im Einzelfall nicht so einfach nachzuweisen.

In beiden Fällen sieht das Montrealer Übereinkommen vor, dass die Airline pro Person bis zu einer Höchstgrenze von umgerechnet etwa 1.868 Euro haften muss (Stand: 28. Dezember 2024). Musst Du Kleidung und andere Sachen nachkaufen, weil der Koffer länger weg ist, darfst Du diese Notanschaffungen der Airline extra in Rechnung stellen.

Wertgegenstände solltest Du immer im Handgepäck mit Dir führen, sofern Größe und Gewicht es erlauben. Das Gleiche gilt für wichtige Dokumente, Medikamente und Hilfsmittel wie Brille oder Kontaktlinsen. Ein gewisses Risiko, dass Aufgabegepäck verloren geht, besteht immer. Hast Du Wertgegenstände im aufgegebenen Koffer verstaut und dieser geht verloren, kann sich die Airline darauf berufen, dass Du unvorsichtig gehandelt hast.

Auch Bahn-, Schifffahrts- und Busunternehmen haften zum Teil, falls diese Dein Gepäck verlieren oder beschädigen. Allerdings unterscheiden sich die Regelungen je nach Transportart. Bei Bahn- oder Busreisen zum Beispiel ist das Gepäck auf jeden Fall abgesichert, wenn es durch einen Unfall beschädigt wird (EU-Verordnung Nr. 181/2011). Geht es dagegen verloren, musst Du beweisen, dass das Busunternehmen dafür verantwortlich ist. War dies der Fall, musst Du den Wert Deines Gepäcks nachweisen. Sinnvoll ist es daher, ein Foto vom Inhalt des Koffers zu machen.

Wenn bei einer Kreuzfahrt das Gepäck nicht rechtzeitig ankommt, weil es beispielsweise beim Flug zum Einschiffungsort verloren ging, hast Du Anspruch auf Schadensersatz und Ersatzkleidung. Wird Dir das Gepäck aus der Kajüte gestohlen, springt Deine Hausratversicherung ein.

Weigert sich ein Verkehrsunternehmen zu zahlen, kannst Du die Schlichtungsstelle des öffentlichen Personenverkehrs (SÖP) um Hilfe bitten. Sie arbeitet wie jede Schlichtungsstelle kostenlos. Die Schlichtungsempfehlung ist jedoch nur rechtswirksam, wenn beide Parteien dem Vorschlag zustimmen. Dies war 2024 in rund 90 Prozent aller Schlichtungsanträge der Fall.

Was tun im Schadensfall?

Falls Du bei der Ankunft am Reiseort feststellst, dass Dein Gepäck verschwunden, beschädigt oder zerstört ist, wende Dich umgehend an den Reiseveranstalter, die Fluggesellschaft oder das Transportunternehmen. Beschreibe die Schäden möglichst genau und fertige Beweisfotos an. Lass Dir die Verlust- oder Schadensmeldung schriftlich bestätigen. Hebe außerdem Dein Ticket und Deinen Gepäckschein gut auf.

Falls Dein Gepäck gestohlen wird, melde dies umgehend bei der Polizei. Eine Anzeige ist auch notwendig, damit Du bei den Behörden in Deutschland neue Ausweisdokumente beantragen kannst. Benachrichtige nach der Anzeige bei der Polizei sofort Deine Versicherung. Nach Deiner Rückkehr solltest Du eine Liste der gestohlenen Gegenstände erstellen und wenn möglich Quittungen und Belege im Original beilegen.

Zehn Tipps, wie Du Dein Gepäck auf Reisen schützt

Aufgrund der vielen Ausschlüsse oder Einschränkungen solltest Du Dir gut überlegen, ob Du eine Reisegepäckversicherung wirklich brauchst. In den meisten Fällen reicht es, wenn Du gut vorbereitet auf Reisen gehst und folgende Tipps beachtest:

  1. Bewahre Wertgegenstände, wichtige Medikamente und Ausweisdokumente stets im Handgepäck oder eng am Körper auf. Eine Möglichkeit sind zum Beispiel sogenannte Moneybelts, also Bauch- oder Brusttaschen, die Du unter der Kleidung tragen kannst. Dort kannst Du Kreditkarten, Pass und eine Bargeldreserve sicher verwahren. So musst Du in Deiner Brieftasche lediglich Dein Bargeld-Budget für den Tag mit Dir führen.
  2. Am Urlaubsort angekommen, kannst Du Wertsachen und wichtige Dokumente im Hotelsafe lassen. Wird dieser aufgebrochen und der Inhalt gestohlen, haftet das Hotel für den Diebstahl. Allerdings gelten auch hier Höchstgrenzen. Innerhalb Europas sind Wertsachen bis 3.500 Euro und Bargeld bis 800 Euro abgesichert, wenn das Hotel und seine Mitarbeitenden für den Verlust nicht verantwortlich zu machen sind (§ 702 BGB). Trägt ein Hotelangestellter eine Mitschuld am Verlust, gibt es keine Obergrenze der Absicherungssumme.
  3. Erstelle von wichtigen amtlichen Dokumenten wie Personalausweis und Reisepass Kopien – am besten digital als Scan oder Foto – und speichere diese Dateien auf dem Handy. Oder Du nutzt einen Clouddienst, sodass Du im Urlaub von verschiedenen Geräten Zugriff auf Deine wichtigen Dokumente hast. Mit Ausweiskopien bekommst Du auch leichter Ersatzdokumente bei den deutschen Auslandsvertretungen.
  4. Handgepäck wie einen Rucksack solltest Du in dichtem Gedränge vor dem Körper tragen und nicht auf dem Rücken.
  5. Nimm nur so viel Bargeld mit, wie Du unbedingt brauchst. In vielen Reiseländern kannst Du, im Gegensatz zu Deutschland, auch kleine Beträge mit Karte zahlen. Achte aber auf die Gebühren beim Bezahlen im Ausland.
  6. Lass Dein Gepäck nie unbeaufsichtigt. Stelle es in Körpernähe ab, wenn Du die Hände frei haben musst. Klemm Dir die Reisetasche zwischen die Beine, wenn Du am Automaten Geld abhebst.
  7. Falls Deine Koffer oder Taschen bei der Gepäckabfertigung verloren gehen, helfen Namensschilder dabei, Dir Deine Sachen nachträglich wieder zuzuordnen. Das hilft auch, um Verwechslungen am Gepäckband vorzubeugen.
  8. Wenn Du einen GPS-Tracker im Koffer verstaust, kannst Du mit Deinem Smartphone die gesamte Zeit sehen, wo sich Dein Koffer befindet. Das kann auch helfen, ihn schnell wiederzufinden.
  9. Speichere Dir wichtige Notfallnummern in Deinem Handy ab, zum Beispiel den Sperrdienst für Deine Geldkarten, die Nummer lautet 116 116, und die Service-Hotlines für Deine Versicherungen. So kannst Du einen Schadensfall umgehend melden.
  10. Ein trauriger Klassiker beim Strandurlaub: Du springst nur mal schnell ins Wasser, trotzdem sind bei der Rückkehr Deine Wertgegenstände weg. Bei Reisen mit Gruppen oder der Familie ist es natürlich am einfachsten, dass immer jemand bei den Sachen bleibt. Für Alleinreisende sind sogenannte „Drybags“ eine Option. Dabei handelt es sich um wasserfeste Taschen, in denen Du Handy, Geldbörse und Schlüssel sicher ins Wasser mitnehmen kannst.​​​​
Autoren
Max Mergenbaum

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