Auch Teilzeitbeschäftigte haben nach dem Bundesurlaubsgesetz Anspruch auf
Erholungsurlaub. Sofern nicht im Arbeitsvertrag oder im Tarifvertrag etwas über Urlaub
geregelt ist, kann der dem Teilzeit-Arbeitnehmer zustehende anteilige Urlaub wie folgt
errechnet werden:
Beispiel 1: Im Betrieb vollbeschäftigte Arbeitnehmer arbeiten 5
Arbeitstage pro Woche. Sie als Teilzeitbeschäftigter arbeiten nur zwei Arbeitstage.
Einmal angenommen, die vollbeschäftigten Arbeitnehmer haben grundsätzlich einen
vertraglichen Urlaubsanspruch von 30 Arbeitstagen, dann beträgt Ihr Urlaubsanspruch 30 :
5 x 2 = 12 Urlaubstage.
Beispiel 2: Die vollbeschäftigten Arbeitnehmer arbeiten 6 Arbeitstage
pro Woche (also jeden Werktag). Sie als teilzeit-beschäftigter Arbeitnehmer arbeiten an 2
Arbeitstagen jeweils 4 Stunden. Wenn die vollbeschäftigten Arbeitnehmer 24 Werktage
Urlaubsanspruch jährlich haben, beträgt Ihr Urlaubsanspruch 24 : 6 x 2 = 8
Urlaubstage.
Merke: Für Sie sind folglich auch "halbe" Arbeitstage ganze Urlaubstage.
Arbeiten Sie als Teilzeitarbeitnehmer unterschiedlich lang, müssen Sie zunächst
ausrechnen, wieviele Tage Sie durchschnittlich wie lange im Betrieb sind und anschließend
Ihren Urlaubsanspruch berechnen.