Haushaltsnahe Dienstleistungen So sparst Du im Haushalt Steuern

Jörg Leine
Experte Steuern

Das Wichtigste in Kürze

  • Mit haushaltsnahen Dienstleistungen kannst Du bis zu 4.000 Euro Steuern sparen - immer 20 Prozent der jeweiligen Kosten.
  • Als haushaltsnahe Dienstleistungen gelten Arbeiten eines Dienstleisters, die normalerweise Mitglieder des Haushalts ausführen können.
  • Sie müssen in der Regel in Deiner Wohnung, Deinem Haus oder auf dem dazu gehörenden Grundstück ausgeführt werden. 

So gehst Du vor

  • Welche haushaltsnahen Dienstleistungen das Finanzamt fördert, erfährst Du in der Finanztip-Checkliste.

Zur Checkliste

Klickst Du auf eine Empfehlung mit *, unterstützt das unsere Arbeit. Finanztip bekommt dann eine Vergütung. Empfehlungen sind aufwändig recherchiert und basieren auf den strengen Kriterien der Finanztip-Expertenredaktion. Mehr Infos

Wenn Du keine Zeit oder keine Lust hast, Deine Fenster oder die Wohnung zu putzen, den Rasen zu mähen oder die Hecken zu schneiden, hast Du möglicherweise jemanden beauftragt, der das für Dich erledigt. Macht die Person das legal gegen Rechnung, darfst Du Dir einen Teil der Kosten vom Finanzamt zurückholen.
Doch auch wenn Du Dir so etwas nicht leisten kannst oder willst, hast Du trotzdem sehr oft haushaltsnahe Dienstleistungen zum Absetzen. Sie verstecken sich in der Nebenkostenabrechnung oder Hausgeldabrechnung Deiner Wohnung. 

Was sind haushaltsnahe Dienstleistungen?

Steuerlich spricht man von haushaltsnahen Dienstleistungen, wenn Du als Privatperson bei einem Dienstleister Tätigkeiten in Auftrag gibst, die Mitglieder Deines Haushalts übernehmen könnten. Also von Dir selbst, Deinem Ehepartner, Deiner Lebenspartnerin oder Kindern, die zu Hause wohnen. 

Als Dienstleister zählen Selbstständige, Firmen und spezielle Dienstleistungsagenturen. Letztere bieten ihre Angebote mittlerweile oft auf Plattformen im Internet an. Geregelt sind haushaltsnahe Dienstleistungen im Einkommensteuergesetz (§ 35a EStG).

Es muss sich tatsächlich um eine reine Dienstleistung handeln, die noch dazu in Deinem Privathaushalt ausgeführt wird. Deshalb wird die Zubereitung von Speisen in Deiner Küche steuerlich begünstigt – nicht aber der Catering-Service, der das Essen für Deine Party anliefert. Die Arbeiten müssen fast immer in Deiner Wohnung oder Deinem Haus oder auf dem dazugehörenden Grundstück erledigt werden.

Was zählt zu den haushaltsnahen Dienstleistungen?

Zu den steuerlich absetzbaren haushaltsnahen Dienstleistungen zählen unter anderem:

  • Reinigung der Wohnung, des Teppichs oder der Fenster
  • Wäschepflege
  • Essenszubereitungen
  • Hilfe beim Einkauf
  • Fußwegreinigung, Laubblasen und Winterdienst, auch auf öffentlichen Gehwegen
  • Hausmeisterleistungen
  • Gartenarbeiten innerhalb des Grundstücks wie Rasen mähen, Baumpflege oder Hecken schneiden
  • Pflegedienstleistungen für ältere und kranke Personen – auch dann, wenn das Personal keine spezifische Ausbildung hat
  • Kinderbetreuung zu Hause
  • Versorgung und Betreuung von Haustieren
  • Hilfe beim Umzug

Kannst Du mit einem Hundegassiservice Steuern sparen?

Ja, sogar die Aufwendungen für einen Hundegassiservice können Deine Steuern mindern. Und das obwohl der Dienstleister mit Hunden spazieren geht und dabei im Normalfall das Grundstück verlässt. Eine voll berufstätige Steuerpflichtige konnte das Finanzgericht Hessen trotzdem davon überzeugen, dass ihre Kosten für den kompletten Service in der Wohnung und mit „Gassigehen“ als haushaltsnahe Dienstleistungen anzusehen sind.

In dem Fall versorgte der Dienstleister die Hunde täglich. Er hatte einen Wohnungsschlüssel und führte die Tiere für ein bis zwei Stunden aus. Danach brachte er sie zurück in die Wohnung, säuberte und fütterte sie. Die Finanzrichter entschieden, dass das Ausführen der Hunde über die Grundstücksgrenzen hinweg eine Leistung mit einem unmittelbaren räumlichen Bezug zum Haushalt sei (FG Hessen, Urteil vom 1. Februar 2017, Az. 12 K 902/16). Die vom Finanzamt eingelegte Nichtzulassungsbeschwerde hat der Bundesfinanzhof abgelehnt (BFH, Beschluss vom 25. September 2017, Az. VI B 25/17).

Tipp: Hundebesitzerinnen und Hundebesitzer in vergleichbaren Situationen sollten daher ihre Kosten für das Gassigehen in der Steuererklärung angeben. Lehnt das Finanzamt ab, sollten sie Einspruch einlegen und sich hierbei auf das oben genannte Urteil beziehen. 

Was lässt sich nicht als haushaltsnahe Dienstleistung steuerlich geltend machen? 

Du kannst in einigen Fällen keine Steuerermäßigung in Anspruch nehmen - auch wenn es sich um eine Dienstleistung bei Dir zu Hause handelt. Dazu gehören:

  • der Haarschnitt und kosmetischen Behandlungen
  • Ablesungen von Heizung und Wasser
  • Ausgaben für eine Hausverwaltung
  • Müllgebühren
  • Entrümpelung einer Wohnung
  • Nachhilfe- oder Musikunterricht für Kinder
  • Kosten für die Grabpflege

Was ist mit Handwerkerleistungen?

Lässt du einen Handwerker kommen, der zum Beispiel die Fassade streicht, das Fenster repariert oder neue Fliesen legt, kannst Du ebenfalls von einer Steuerermäßigung profitieren. Wie viel das ist, was genau zu den begünstigten Handwerkerleistungen zählt und was Du dabei beachten musst, kannst Du im Ratgeber zu den Handwerkerkosten nachlesen. 

Wo findest Du eine Liste von haushaltsnahen Dienstleistungen?

Finanztip hat Dir eine Checkliste für haushaltsnahe Dienstleistungen erstellt.

Checkliste Dienstleistungen

Prüfe mithilfe unserer Checkliste, welche haushaltsnahen Dienstleistungen bei Dir angefallen sind.

Zum Download

Noch wesentlich ausführlicher ist die Anlage 1 eines Schreibens des Bundesfinanzministeriums (BMF) vom 1. September 2021. Dort findest Du auf acht Seiten alphabetisch von A wie Abfallmanagement ("Vorsortierung") bis Z wie Zubereitung von Mahlzeiten im Haushalt unterschiedlichste Tätigkeiten in einer Liste und den Kategorien haushaltsnahe Dienstleistung und Handwerkerleistung zugeordnet. Auf einen Blick kannst Du erkennen, welche davon die Finanzämter als begünstigte Leistung einordnen. Dieses Verwaltungsschreiben ist für alle Finanzämter verbindlich. Du siehst hier einen kleinen Ausschnitt der Liste.

Achtung: Andere steuerliche Regeln gelten, wenn Du zum Beispiel eine Putzkraft auf Minijob-Basis einstellst. Hier spricht man von haushaltsnahen Beschäftigungsverhältnissen. Was Du in diesem Fall beachten musst, kannst Du im Ratgeber Haushaltshilfe steuerlich absetzen nachlesen.

Was musst Du bei haushaltsnahen Dienstleistungen beachten?

Damit Deine Ausgaben für haushaltsnahe Dienstleistungen in der Steuererklärung anerkannt werden, musst Du vor allem auf einer Rechnung bestehen und die Rechnungssumme überweisen. Denn mit diesen beiden Punkten lässt sich illegale Schwarzarbeit weitestgehend ausschließen. Und das ist der Grundgedanke dieser steuerlichen Förderung.

Was muss in der Rechnung stehen?

Die schriftliche Rechnung sollte folgende Daten enthalten:

  1. Erbringer der Dienstleistung mit Name, Anschrift und Steuernummer
  2. Empfänger der Leistung
  3. Art der Leistung
  4. Inhalt der Leistung
  5. Zeitpunkt der Leistungserstellung und
  6. Entgelt, das gegebenenfalls aufzuschlüsseln ist zwischen abziehbaren Lohn- und Fahrtkosten auf der einen Seite und nicht abziehbaren Materialkosten auf der anderen Seite

Achte darauf, dass die Rechnung sehr detailliert ausfällt. Am besten ist sogar aufgeführt, wo genau die haushaltsnahe Dienstleistung ausgeführt wurde. Sonst könnte Dir das Finanzamt im schlimmsten Fall entgegenhalten, dass die Arbeiten nicht für Deinen Privathaushalt erledigt wurden.

Warum musst Du immer per Überweisung zahlen?

Sobald Du die Rechnung bar zahlst, wird das Finanzamt Deinen Steuerabzug nicht anerkennen. Das gilt selbst dann, wenn Du eine ordnungsgemäße Rechnung vorweisen kannst. Überweise also am besten das Geld, eine Kartenzahlung akzeptiert das Finanzamt aber in der Regel auch.

Wie viel bringen haushaltsnahe Dienstleistungen steuerlich?

Du kannst mit haushaltsnahen Dienstleistungen bis zu 4.000 Euro im Jahr Steuern sparen. Es gilt: Du darfst Ausgaben von bis zu 20.000 Euro geltend machen, von denen 20 Prozent Deine Steuerschuld mindern. Das ergibt einen Steuerabzug von bis zu 4.000 Euro. Hast Du zum Beispiel einer Putzkraft 1.000 Euro für ihre Arbeit überwiesen, kannst Du Dir davon 20 Prozent, also 200 Euro, über die Steuererklärung zurückholen. Du zahlst damit 200 Euro weniger Steuern. 

Dabei ist es egal, wie hoch Dein zu versteuerndes Einkommen ist. Die 200 Euro im Beispiel spart ein Geringverdiener genauso wie eine Topmanagerin im Spitzensteuersatz. Meist ist es im Steuerrecht anders und die Topmanagerin mit höherem Steuersatz profitiert mehr als jemand mit geringerem Einkommen. 

Was kannst Du konkret bei der Steuer angeben?

Steuerlich geltend machen kannst Du bei haushaltsnahen Dienstleistungen zuerst den Arbeitslohn. Aber auch die Fahrtkosten Deines Dienstleisters sowie die Kosten für die Nutzung von Maschinen wie Staubsaugern zählen dazu. Das gilt auch für Verbrauchsmaterialien wie Reinigungsmittel oder das Streugut des Winterdienstes. Und wenn ein Dienstleister Deine Hecke schneidet und den Schnitt entsorgen muss, zählen diese Kosten auch.

Wo musst Du haushaltsnahe Dienstleistungen in der Steuererklärung eintragen?

Trage Deine Ausgaben für haushaltsnahe Dienstleistungen inklusive Mehrwertsteuer in Zeile 5 der Anlage Haushaltsnahe Aufwendungen der Steuererklärung 2024 ein. Handwerkerkosten gehören in die Zeile 6. Machst Du Deine Steuererklärung mit einem guten Steuerprogramm, musst Du Dich um diese Angaben aber nicht kümmern. Die Programme tragen die Werte automatisch an die richtige Stelle ein. 

Beachte noch die folgenden Punkte: 

  • Das Finanzamt berechnet von Deinen eingegebenen Zahlen 20 Prozent davon - bis zur Obergrenze. Du darfst also ausdrücklich nicht schon selbst nur 20 Prozent der Ausgaben eintragen - sondern immer den vollen Betrag.
  • Du profitierst vom Steuerabzug nur, wenn Du im entsprechenden Jahr überhaupt Steuern zahlen musst. Hast Du nicht genügend Einkünfte, dann gehen Deine Ausgaben steuerliche ins Leere. Das kann zum Beispiel bei einem Rentner mit kleiner Rente passieren.
  • Du kannst entstandene Kosten nicht in das Folgejahr oder das Vorjahr übertragen.

Trage in der Steuererklärung unbedingt Deine kompletten Kosten ein - und nicht nur 20 Prozent davon. Denn das Finanzamt berechnet von der eingetragenen Zahl den Steuerabzug.

Jörg Leine
Unser Finanztip-Experte für Steuern

Gilt der Höchstbetrag pro Haushalt oder pro Person?

Steuerpflichtige, die zusammen einen Haushalt bewohnen, können den gesamten Steuerabzug für haushaltsnahe Dienstleistungen insgesamt nur einmal in Anspruch nehmen. Das gilt für Eheleute und auch für unverheiratet zusammenlebende Paare. Sie können bei einem gemeinsamen Haushalt insgesamt höchstens von 4.000 Euro Steuerermäßigung im Jahr profitieren. Würde zum Beispiel die Ehefrau mit haushaltsnahen Dienstleistungen eine Steuerersparnis von 3.000 Euro erhalten und der mit ihr im gleichen Haushalt lebende Ehemann 2.000 Euro, wäre das insgesamt zu viel. Die Steuerermäßigung von 4.000 Euro gilt pro Haushalt.   

Anders ist die Situation im Jahr des Zusammenzugs oder der Auflösung einer gemeinsamen Wohnung. Dann kann jede oder jeder für sich haushaltsnahe Dienstleistungen bis zum vollen Höchstbetrag geltend machen, weil beide einen eigenen Haushalt vorweisen können.

Helfer für die Steuererklärung

Mit welchen Tipps sparst Du Steuern?

Um mit haushaltsnahen Dienstleistungen noch mehr Steuern sparen zu können, hat Dir Finanztip mehrere Tipps zusammengestellt. Einige betreffen viele Steuerzahler, andere richten sich hingegen an spezielle Gruppen. 

Wie kannst Du die Steuerermäßigung zwei Jahre nutzen?

Wenn Du Richtung Jahresende siehst, dass Du schon in die Nähe des Höchstbetrags von 20.000 Euro an haushaltsnahen Dienstleistungen gekommen bist, prüfe, ob Du weitere Zahlungen ins neue Jahr verschieben kannst. Denn für das Finanzamt zählt das Datum der Überweisung, nicht das der Arbeiten. Verhandle notfalls über eine Abschlags- oder Anzahlung.

Kannst Du Steuervergünstigungen kombinieren?

Ja, Du kannst haushaltsnahe Dienstleistungen, Handwerkerkosten und die Kosten einer angestellten Haushaltshilfe im Minijob kombinieren. Damit sind 4.000 + 1.200 + 510 = 5.710 Euro Steuerersparnis für Dich drin. 

Nutze aus, dass sich haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerkerkosten teils überschneiden. Wirf einen Blick in die oben erwähnte Anlage 1 des BMF-Schreibens. Daran müssen sich die Finanzämter bei der Zuordnung halten. Prüfe, welche Spielräume sich für Dich ergeben. Denn Du hast Anspruch auf beide Vergünstigungen. 

Ein gutes Beispiel dafür sind Gartenarbeiten. Das BMF hat den Finanzämtern keine klare Abgrenzung dafür vorgegeben. Im entscheidenden Schreiben heißt es lediglich, während die „Gartengestaltung“ unter die Begünstigung von Handwerkerleistungen falle, gelte für „Gartenpflegearbeiten“ wie Rasenmähen oder Heckenschneiden die Begünstigung für haushaltsnahe Dienstleistungen. Die unklare Trennung gewährt Dir damit einen gewissen Spielraum bei der Gestaltung.

Achtung: Einen Posten mehrfach anzusetzen, ist nicht möglich. Was Du schon anderweitig steuerlich geltend gemacht hast, kannst Du nicht noch einmal als haushaltsnahe Dienstleistung ansetzen.

Können Ehepaare haushaltsnahe Dienstleistungen optimieren? 

Ja, Ehepaare können sich für die Einzelveranlagung entscheiden und dann die Ausgaben bei der Person angeben, wo sie sich steuerlich besonders lohnen.

Aber Achtung: Ihr solltet das mit einer Steuersoftware durchspielen, denn meist ist es trotz einer guten Aufteilung so, dass sich die gemeinsame Steuererklärung wegen des Ehegattensplittings dann doch mehr lohnt.

Generell gilt: Steuerermäßigungen für haushaltsnahe Dienstleistungen werden demjenigen Ehegatten zugerechnet, der sie bezahlt hat (§ 26a Abs. 2 EStG). Du kannst aber alternativ beantragen, dass die  Aufwendungen jeweils zur Hälfte zugerechnet werden. Hierzu reicht ein „übereinstimmender“ Antrag, ein „gemeinsamer“ Antrag ist nicht notwendig. Das heißt, es reicht der Antrag der Person, die die Kosten getragen hat. In der Steuererklärung für das Jahr 2024 geschieht das in der Anlage Sonstiges in Zeile 21.

Wenn Ihr die Kosten untereinander anders als hälftig aufgeteilt habt, dann kannst Du den für Dich zu berücksichtigenden Anteil in der Anlage Haushaltsnahe Aufwendungen angeben, ab Zeile 12 in der Steuererklärung 2024.

Wie setzt Du Kinderbetreuung ab?

Die Kosten für die Kinderbetreuung sind nur zum Teil als haushaltsnahe Dienstleistungen absetzbar - auch wenn die Betreuung und die Aufsicht über die Kinder zu klassischen Arbeiten zählen, die ein Familienmitglied übernimmt. Und meistens dürfte das außerdem die steuerlich schlechtere Variante für Dich sein.

Vielmehr kannst Du die Kinderbetreuungskosten bis Ende 2024 als Sonderausgaben zu zwei Dritteln von bis zu 6.000 Euro ansetzen – also bis zu einer Höhe von 4.000 Euro je Kind. Seit 2025 sind sogar 80 Prozent, also bis zu 4.800 Euro möglich. Diese Beträge kannst Du aber nicht von der Steuerschuld abziehen, sondern von Deinem zu versteuernden Einkommen. So minderst Du zumindest tendenziell Deinen persönlichen Grenzsteuersatz.

Zählen Kosten für ein Au-pair als haushaltsnahe Dienstleistungen?

Hast Du ein Au-pair in Deinem Privathaushalt aufgenommen, kannst Du auch diese Aufwendungen bei den haushaltsnahen Dienstleistungen ansetzen. Aber nur zum Teil. Unterstützt Dich ein Au-pair sowohl im Haushalt als auch bei der Kinderbetreuung, dann musst Du Deine Aufwendungen aufteilen. Falls der Arbeitsvertrag keinen bestimmten Zeitanteil vorgibt, kannst Du pauschal eine Hälfte den Kinderbetreuungskosten zuordnen und die andere den haushaltsnahen Dienstleistungen. 

Was gilt bei Wohnungseigentümergemeinschaften?

Auch wenn Du Teil einer Wohnungseigentümergemeinschaft bist und Ihr bestimmte Dienstleistungen wie den Winterdienst gemeinsam an eine Servicefirma vergebt, kannst Du die Kosten dafür teilweise in der Steuererklärung geltend machen. Voraussetzung ist allerdings, dass die insgesamt anfallenden Aufwendungen sauber auf die einzelnen Wohnungseigentümerinnen und Wohnungseigentümer aufgeteilt sind.

Achte deshalb darauf, dass sie in Deiner Jahresrechnung detailliert aufgeführt und Deiner Wohneinheit klar zugeordnet sind. Du kannst Dir auch eine Bescheinigung Deiner Verwaltung dafür ausstellen lassen, die Du beim Finanzamt einreichst. Die Tätigkeit der Verwalterin oder des Verwalters zählt indes nicht zu den haushaltsnahen Dienstleistungen, sodass Du Deine Ausgaben dafür nicht ansetzen kannst.

Können Vermieter haushaltsnahe Dienstleistungen geltend machen?

Vermietest Du eine Wohnung oder ein Haus und hast für die Gartenpflege eine Firma beauftragt, kannst Du die Kosten dafür nicht als haushaltsnahe Dienstleistung absetzen – anders als Arbeiten in Deinem privaten Garten. Was Du an den Dienstleister zahlst, ist dennoch steuerlich relevant. Es handelt sich um Werbungskosten für die Erzielung von Mieten und Pachten. In Deiner Einkommensteuererklärung gehören diese Aufwendungen in die Anlage V

Zählen haushaltsnahe Dienstleistungen im EU-Ausland?

Ja, Du kannst in der EU gemachte haushaltsnahe Dienstleistungen in der Steuererklärung in Deutschland angeben und von einem Steuerabzug profitieren. Das gilt zum Beispiel, wenn Du einen Hausmeisterdienst mit der Pflege Deiner Finca auf Mallorca beauftragt hast. Das gilt für alle Ferien- oder Zweitwohnungen, sofern sie innerhalb der EU-Staaten sowie Liechtenstein, Norwegen oder Island als Mitglieder im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) liegen.

Allerdings gilt auch hier: Du musst die Immobilie selbst nutzen. Hast Du sie vermietet, setze die Kosten als Werbungskosten für die Erzielung von Mieten und Pachten an. Und: Achte unbedingt auf eine für Deine Zwecke korrekte Rechnung.

Was ist mit haushaltsnahen Dienstleistungen von Familienangehörigen?

Du kannst haushaltsnahe Dienstleistungen zum Beispiel Deines Kindes steuerlich geltend machen, allerdings nur dann, wenn dieses nicht (mehr) in Deinem Haushalt lebt. Wenn Du zum Beispiel Deinem Sohn oder Deiner Tochter monatlich 20 Euro für das Rasenmähen zahlst, führt das zu einem Steuerabzug von monatlich vier Euro. Zudem muss der Vertrag zivilrechtlich korrekt zustande gekommen und so ausgestaltet sein, wie Du ihn auch mit Fremden schließen würdest – und schließlich muss die vereinbarte Leistung auch tatsächlich erbracht werden.

Denn generell gilt, dass Leistungen, die Eheleute füreinander oder unterhaltsberechtigte Kinder für ihre Eltern erbringen, grundsätzlich nicht in einem Vertrag geregelt werden können - den das Finanzamt anerkennt. Der rechtliche Hintergrund sind die Verpflichtungen, die in den Paragrafen 1360, 1356 sowie 1619 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) festgelegt sind.

Welche besonderen Regeln gibt es für Pflegebedürftige?

Für haushaltsnahe Dienstleistungen für Pflegebedürftige gibt es einige Ausnahmen in den strengen Regeln für die Steuerermäßigung. Als Beispiele seien genannt:

  • Du musst in der entsprechenden Wohnung nicht immer selbst wohnen. Trägst Du selbst die Kosten für die eigene Heimunterbringung, kannst Du die Steuerermäßigung in Deiner Steuererklärung beantragen. Das gilt aber nicht, wenn die Kinder das gezahlt haben (BFH, Urteil vom 3. April 2019, Az. VI R 19/17).
  • Du kannst als pflegebedürftige Person zum Beispiel den Besuch der Friseurin als haushaltsnahe Dienstleistung steuerlich geltend machen.
  • Du kannst die Kosten für die ambulante Pflege und Betreuung steuerlich geltend machen, wenn die Leistungen nicht in Deinem Haushalt, sondern im Haushalt der gepflegten Person ausgeübt werden (BFH-Urteil vom 12. April 2022, Az. VI R 2/20). In diesem Fall hatte eine Frau eine Sozialstation mit Pflegedienstleistungen für ihre 100 Kilometer entfernt lebende Mutter beauftragt. Die Rechnungen waren zwar an die Mutter gerichtet, gezahlt hat sie aber die Tochter. Das Finanzamt hatte den Steuerabzug abgelehnt, weil die Rechnung nicht an die Tochter gerichtet war. Der BFH kippte aber diese Entscheidung.

Was ist mit einem Notrufsystem?

Die Aufwendungen für ein Notrufsystem können als haushaltsnahe Dienstleistungen gelten - aber nicht in jedem Fall.

  • Ein Notrufsystem, das innerhalb einer Wohnung im Rahmen des betreuten Wohnens 24 Stunden am Tag Hilfeleistung sicherstellt, hat der BFH als haushaltsnahe Dienstleistungen anerkannt (Urteil vom 3. September 2015, Az. VI R 18/14). Im konkreten Fall vereinbarte der Steuerpflichtige in einem Seniorenbetreuungsvertrag, dass ihm bei einem Notruf jederzeit Soforthilfe durch Fachpersonal zur Verfügung steht. Er zahlte dafür eine Betreuungspauschale.
  • Für alleinlebende Seniorinnen und Senioren, die im eigenen Zuhause wohnen, gilt das nicht. Zwar entschied das Finanzgericht Baden-Württemberg, dass sich die Kosten für ein externes Hausnotrufsystem steuerlich geltend machen lassen (Urteil vom 11. Juni 2021 (Az. 5 K 2380/19). Auch das Sächsische Finanzgericht urteilte so (Urteil vom 14. Oktober 2020, Az. 2 K 323/20). Allerdings entschied der BFH in zwei Urteilen höchstrichterlich, dass diese Kosten nicht als haushaltsnahe Dienstleistungen absetzbar sind (Urteile vom 23. März 2023, Az. VI R 8/21 und vom 15. Februar 2023, Az. VI R 7/21).

Welche Rolle spielen außergewöhnliche Belastungen?

Willst Du Kosten als außergewöhnliche Belastungen von der Steuer absetzen, profitierst Du in der Regel erst, wenn Du über der Grenze der zumutbaren Belastung erreicht hast. Die beträgt zwischen ein und sieben Prozent Deines Einkommens. Die gute Nachricht: Den Betrag der Grenze der zumutbaren Belastung kannst Du unter Umständen als haushaltsnahe Dienstleistung geltend machen. 

Beispiel: Du setzt die Kosten für einen krankheitsbedingten Aufenthalt in einem Pflegeheim als außergewöhnliche Belastungen ab. Den Betrag der zumutbaren Belastung setzt Du wiederum zusätzlich als haushaltsnahe Dienstleistung in der Steuererklärung ab, wenn es sich um Kosten aus dieser Kategorie handelt. Dadurch kannst Du Dir eine zusätzliche Steuerermäßigung sichern (BFH-Urteil vom 16. Dezember 2020, Az. VI R 46/18).

Sind die Pflegekosten für Dich vergleichsweise gering und damit kaum außergewöhnlich, raten wir Dir, sie in Deiner Steuererklärung vollständig dort anzusetzen, damit Du die Vergünstigung für haushaltsnahe Dienstleistungen möglichst komplett nutzen kannst. Ab wann eine Belastung als außergewöhnlich gilt, richtet sich übrigens nach Deinem Einkommen und dem Familienstand.

Stecken in der Nebenkostenabrechnung haushaltsnahe Dienstleistungen?

Ja, in der Nebenkostenabrechnung sind  Aufwendungen für haushaltsnahe Dienstleistungen enthalten, die Du als Mieterin oder Mieter geltend machen kannst. Das hat der BFH in seinem Urteil vom 20. April 2023 bestätigt (Az. VI R 24/20). Die Nebenkostenabrechnung oder vergleichbare Dokumente reichen demnach für den Steuerabzug. Mieterinnen und Mieter müssen also nicht direkt Verträge mit den jeweiligen Dienstleistern abschließen. Das gilt gleichermaßen, wenn Dir eine Eigentumswohnung gehört und Du regelmäßig eine Hausgeldabrechnung erhältst.

Welche Posten der Nebenkostenabrechnung sind haushaltsnahe Dienstleistungen?

Zu den haushaltsnahen Dienstleistungen gehören unter anderem die Ausgaben für Gartenarbeiten, den Hausmeister, den Putzdienst oder den Winterdienst. Auch die kompletten Kosten für den Schornsteinfeger sind steuerlich begünstigt, allerdings als Handwerkerkosten. 

Achte darauf, dass die Posten in Deiner Nebenkostenabrechnung detailliert aufgeschlüsselt und Deiner Mietwohnung klar zugeordnet sind. Mieterinnen und Mieter hätten einen Anspruch darauf, dass sich aus der Nebenkostenabrechnung die Beträge für haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerkerkosten ermitteln lassen, entschied das Landgericht Berlin (Urteil vom 18. Oktober 2017, Az. 18 S 339/16).

Noch besser ist eine spezielle Bescheinigung, in der die steuerlich abzugsfähigen Posten aufgelistet werden. Diese kann die Hausverwaltung ihren Mietern als Anlage zur Jahresabrechnung aushändigen, wofür sie eine Gebühr nehmen darf.

Du gibst die Kosten und Abrechnungen, die in einem Jahr bezahlt wurden, in der entsprechenden Jahres-Steuerklärung an. Doch oft kommt die Abrechnung erst zum Jahresende, da hast Du die Steuererklärung oft schon gemacht.

Was ist, wenn Du die Nebenkostenabrechnung noch nicht hast?

Liegt Dir die Abrechnung für das steuerlich relevante Vorjahr noch nicht vor, hast Du drei Möglichkeiten: 

  1. Du kannst die jeweiligen Kosten in dem Jahr absetzen, in dem Du Deine Abrechnung bekommst. Beispiel: Für die Steuererklärung 2024 verwendest Du die Betriebskostenabrechnung für 2023, die Du im Jahr 2024 bekommen hast.
  2. Du darfst alternativ die Vorauszahlungen für die haushaltsnahen Dienstleistungen, die Du 2023 bezahlt hast, ansetzen. Einmalige Ausgaben aus der Nebenkostenabrechnung 2023 kannst Du nachträglich in der Steuererklärung 2024 angeben.
  3. Und schließlich darfst Du die Aufwendungen aus dem Jahr 2024 auch nach Erhalt des Steuerbescheids für 2024 nachträglich abrechnen. Das Finanzamt muss ausnahmsweise den Steuerbescheid ändern, selbst wenn die einmonatige Einspruchsfrist abgelaufen ist(Urteil Finanzgerichts Köln vom 24. August 2016, Az. 11 K 1319/16, rechtskräftig).

Finanztip empfiehlt Variante 1. Lass Dich nicht vom Finanzamt abwimmeln und lege Einspruch gegen Deinen Steuerbescheid ein, wenn das Amt die Nebenkostenabrechnung nicht anerkennen will.

Autoren
Udo Reuß

* Was der Stern bedeutet:

Finanztip ist kein gewöhnliches Unternehmen, sondern gehört zu 100 Prozent zur gemeinnützigen Finanztip Stiftung. Die hat den Auftrag, die Finanzbildung in Deutschland zu fördern. Alle Gewinne, die Finanztip ausschüttet, gehen an die Stiftung und werden dort für gemeinnützige Projekte verwendet – wie etwa unsere Bildungsinitiative Finanztip Schule.

Wir wollen mit unseren Empfehlungen möglichst vielen Menschen helfen, eigenständig die für sie richtigen Finanzentscheidungen zu treffen. Daher sind unsere Inhalte kostenlos im Netz verfügbar. Wir finanzieren unsere aufwändige Arbeit mit sogenannten Affiliate Links. Diese Links kennzeichnen wir mit einem Sternchen (*).

Bei Finanztip handhaben wir Affiliate Links jedoch anders als andere Websites. Wir verlinken ausschließlich auf Produkte, die vorher von unserer unabhängigen Experten-Redaktion ausführlich analysiert und empfohlen wurden. Nur dann kann der entsprechende Anbieter einen Link zu diesem Angebot setzen lassen. Geld bekommen wir, wenn Du auf einen solchen Link klickst oder beim Anbieter einen Vertrag abschließt.

Für uns als gemeinwohlorientiertes Unternehmen hat es natürlich keinen Einfluss auf die Empfehlungen, ob und in welcher Höhe uns ein Anbieter vergütet. Was Dir unsere Experten empfehlen, hängt allein davon ab, ob ein Angebot gut für Dich als Verbraucher ist.

Mehr Informationen über unsere Arbeitsweise findest Du auf unserer Über-uns-Seite.

Unterstütze uns
Mit Deinem Beitrag unterstützt Du uns bei der unabhängigen Recherche für unsere Ratgeber.