Das Wichtigste in Kürze
- Als Student oder Studentin kannst Du zwischen gesetzlicher und privater Krankenversicherung wählen.
- Bis zu Deinem 25. Geburtstag bist Du in der Regel kostenfrei über die Familienversicherung Deiner Eltern mitversichert.
- Von 25 bis 30 Jahren musst Du in die studentische Krankenversicherung wechseln. Sie kostet rund 109 Euro im Monat, dazu kommt die Pflegeversicherung.
So gehst Du vor
- Frag Deine Eltern, ob Du über ihre Krankenkasse familienversichert bist.
- Falls ja, fordere eine Mitgliedsbescheinigung bei der gesetzlichen Krankenkasse an und schicke sie an Deine Universität oder Hochschule.
- Musst Du Dich selbst krankenversichern, kann sich ein Wechsel der Krankenkasse lohnen.
- Finanztip empfiehlt gesetzliche Krankenkassen mit einem guten Preis-Leistungs-Verhältnis: HKK, TK und Audi BKK.Für Preisbewusste mit Fokus auf Zahnvorsorge: BKK Firmus. Für junge Familien und Schwangere: Energie-BKK.
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Inhalt
- Wie bist Du im Studium krankenversichert?
- Wann musst Du in die studentische Krankenversicherung?
- Wie viel kostet die studentische Krankenversicherung?
- Was müssen Werkstudenten bei der Krankenversicherung beachten?
- Kannst Du als Student die Krankenversicherung wechseln?
- Was müssen privat versicherte Studenten beachten?
- Wie sind Studierende über 30 versichert?
- Exmatrikulation: Was passiert mit der Krankenversicherung?
Für die meisten Studienanfänger und -anfängerinnen ist die Wahl der richtigen Krankenversicherung eine einfache Sache: Du bleibst einfach in der gesetzlichen Krankenkasse Deiner Eltern. Dort bist Du bis zum 25. Lebensjahr kostenlos mitversichert. Doch was musst Du als Werkstudent in der Krankenversicherung beachten und wie bist Du im Studium ohne Familienversicherung versichert?
Wie bist Du im Studium krankenversichert?
Während Deines Studiums bist Du entweder Mitglied bei einer gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) oder privat krankenversichert. Zu Beginn Deines Studiums kannst Du Dir aussuchen, in welches Krankenversicherungssystem Du eintreten möchtest (§ 6 Abs. 1 Nr. 3 SGB 5).
Kannst Du im Studium über Deine Eltern versichert bleiben?
Bist Du bisher über Deine Eltern oder einen Elternteil familienversichert, kannst Du das im Studium bleiben. Du bleibst dann bei der Kasse, bei der Deine Eltern versichert sind.
Die Familienversicherung ist für Studierende die günstigste und einfachste Lösung. Zur Einschreibung an der Uni, auch Immatrikulation genannt, musst Du lediglich eine Versicherungsbescheinigung der Krankenkasse einreichen (§ 199a Abs. 2 SGB 5). Bitte Deine Krankenkasse, den Nachweis digital an die Hochschule zu senden.
Wann ist die Familienversicherung im Studium möglich?
Solange Deine Eltern Kindergeld für Dich erhalten, ist eine kostenfreie Familienversicherung grundsätzlich möglich. Das gilt meist bis zu Deinem 25. Geburtstag. Wenn Du Bundesfreiwilligendienst oder freiwilligen Wehrdienst geleistet hast, verlängert sich der Anspruch und damit die Familienversicherung höchstens um ein Jahr.
Studierende mit Behinderungen können für unbegrenzte Zeit familienversichert bleiben (§ 10 Absatz 2 SGB 5).
Damit Du in der Familienversicherung bleiben kannst, müssen Deine Eltern beide gesetzlich krankenversichert sein. Ist ein Elternteil privat versichert, ist eine kostenfreie Familienversicherung trotzdem möglich, wenn der gesetzlich Versicherte der Hauptverdiener ist (§ 10 Abs. 3 SGB 5).
Sind beide Elternteile privat versichert, scheidet eine kostenfreie Familienversicherung aus. In der privaten Krankenversicherung gibt es keine Familienversicherung.
Bist Du verheiratet, kannst Du über Deinen gesetzlich versicherten Partner in die Familienversicherung kommen (§ 10 Abs. 1 SGB 5).
Kannst Du als Studierender in die private Krankenversicherung wechseln?
Du kannst Dich zu Studienbeginn von der Krankenversicherungspflicht befreien lassen und in die private Krankenversicherung wechseln.
Wie sind ausländische Studierende im Studium krankenversichert?
Wenn Du aus dem Ausland kommst und in Deutschland studierst, brauchst Du eine Krankenversicherung.
Studierende aus EU/EWR-Staaten, Großbritannien und Schweiz: Kommst Du aus einem Land der EU, Island, Liechtenstein, Norwegen, Großbritannien oder der Schweiz, kannst Du in der Krankenversicherung Deines Heimatlandes versichert bleiben.
Um Dich bei einer Hochschule hierzulande anzumelden, brauchst Du einen Versicherungsnachweis. Den kannst Du bei einer beliebigen Krankenkasse in Deutschland anfragen, zum Beispiel über die Website der Krankenkasse TK.
Studierende aus Ländern mit Versicherungsabkommen: Kommst Du aus einem Nicht-EU-Land mit Sozialversicherungsabkommen kannst Du Deine Krankenversicherung in Deutschland anerkennen lassen. Wende Dich dazu an eine Krankenkasse in Deutschland.
Zu den Ländern mit Sozialversicherungsabkommen gehören:
- Bosnien und Herzegowina
- Mazedonien
- Montenegro
- Serbien
- Tunesien
- Türkei
Studierende aus Nicht-EU-Ländern: Gibt es kein Abkommen, musst Du eine Krankenversicherung in Deutschland abschließen. Die von Finanztip empfohlenen Krankenkassen findest Du im Finanztip-Krankenkassenvergleich. Nach der Anmeldung erhältst Du eine Bescheinigung, die Du bei der Immatrikulation einreichst. Du könntest Dich auch privat krankenversichern. Davon rät Finanztip während eines Studiums ab.
Wann musst Du in die studentische Krankenversicherung?
Ab Deinem 25. Geburtstag musst Du in die studentische Krankenversicherung wechseln. Dort kannst Du normalerweise bis zum Ende des Semesters, in dem Du 30 Jahre alt wirst, bleiben (§ 5 Abs. 1 Nr. 9 SGB 5).
Verdienst Du im Nebenjob mehr als 637,50 Euro pro Monat, musst Du ebenfalls von der kostenfreien Familienversicherung in die studentische Krankenversicherung wechseln.
Wichtig: Arbeitest Du mehr als 20 Stunden pro Woche, giltst Du nicht mehr als Studierende und zahlst die regulären Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung. In den Semesterferien kannst Du allerdings vorübergehend mehr arbeiten.
Kannst Du im Promotionsstudium in die studentische Krankenversicherung?
Im Promotionsstudium gilt die studentische Krankenversicherung nicht mehr (Bundessozialgericht, Urteil vom 7. Juni 2018, Az. B 12 KR 15/16 R). Promovierende versichern sich freiwillig gesetzlich oder privat. Arbeitest Du als wissenschaftliche Mitarbeiterin oder wissenschaftlicher Mitarbeiter, bist Du über den Job gesetzlich versichert.
Wie viel kostet die studentische Krankenversicherung?
In der studentischen Krankenversicherung zahlst Du 2025 rund 109 Euro im Monat. Enthalten ist der allgemeine Beitragssatz von 87,38 Euro (§ 245 SGB 5). Dazu kommt noch der kassenindividuelle Zusatzbeitrag. Der durchschnittliche Zusatzbeitrag liegt 2025 bei 2,5 Prozent. Damit ist die studentische Krankenversicherung meist günstiger als die reguläre Krankenversicherung für Berufstätige.
Wie viel kostet die Pflegeversicherung?
In der gesetzlichen Pflegeversicherung zahlst Du 2025 monatlich 35,91 Euro, wenn Du über 23 bist und keine Kinder hast. Unter 23 und ohne Kinder sind es 30,78 Euro (§ 55 SGB 11). Mit einem Kind zahlst Du ebenfalls 30,78 Euro für die Pflegeversicherung, auch wenn Du über 23 Jahre alt bist, mit zwei Kindern 28,64 Euro.
Was kostet die private Krankenversicherung für Studierende?
Eine private Krankenversicherung für Studierende kostet nach einer Finanztip- Recherche zwischen 150 und 500 Euro im Monat. Leistungsstarke Tarife sind meist deutlich teurer als solche, die nur eine Basisversorgung garantieren. Die Beiträge legt jedes Unternehmen selbst fest. Der Preis hängt von Leistungen, Gesundheitszustand und Alter bei Abschluss des Vertrags ab.
Was müssen Werkstudenten bei der Krankenversicherung beachten?
Als Werkstudent oder Werkstudentin kannst Du in der Familienversicherung Deiner Eltern bleiben, wenn Du monatlich nicht mehr als 535 Euro verdienst. Hinzu kommt ein Werbungskostenpauschale von 102,50 Euro im Monat (§ 16 SGB IV und § 9a S. 1 Nr. 1 EStG). Daher darfst Du monatlich maximal 637,50 Euro verdienen.
Im Minijob darfst Du 556 Euro im Monat verdienen. Ein Minijob ist eine geringfügige Beschäftigung ohne Steuern und Sozialversicherungsbeiträge. Dafür kann Du auch keine Werbungskostenpauschale geltend machen.
Achtung: Überschreitest Du eine der Einkommensgrenzen regelmäßig, bist Du nicht mehr beitragsfrei familienversichert. In der Regel musst Du dann in die Krankenversicherung für Studenten wechseln. Alle Details dazu findest Du in unserem Ratgeber zu Verdienstgrenzen in der Familienversicherung.
Wie viele Stunden darfst Du als Werkstudent arbeiten?
Während der Vorlesungszeit darfst Du höchstens 20 Stunden in der Woche arbeiten, wenn Du weiterhin in der studentischen Krankenversicherung bleiben möchtest. In den Semesterferien darfst Du mehr als 20 Stunden arbeiten.
Arbeitest Du regelmäßig mehr als 20 Stunden pro Woche, bist Du als Arbeitnehmer versicherungspflichtig und musst höhere Krankenkassenbeiträge zahlen.
Zählen Bafög und Kindergeld zum Einkommen in der Krankenversicherung?
Bafög und Kindergeld zählen nicht zum Einkommen. Du darfst zusätzlich als Werkstudent Geld verdienen und in der Familienversicherung bleiben. Allerdings wird Dein Bafög ab einem bestimmten Einkommen gekürzt. Seit dem Wintersemester 2024/2025 darfst Du 556 Euro im Monat verdienen, ohne dass Dein Bafög gekürzt wird.
Kannst Du als Student die Krankenversicherung wechseln?
In der studentischen Krankenversicherung kannst Du Deine Krankenkasse frei wählen und wechseln. Spätestens zwei Wochen nach dem Beginn Deines ersten Semesters an einer deutschen Hochschule oder Uni musst Du Dich bei einer Krankenkasse angemeldet haben (§ 175 Abs. 3 SGB 5).
Die besten Krankenkassen im Finanztip-Vergleich der gesetzlichen Krankenversicherungen (GKV) sind die HKK, TK und Audi BKK. Daneben empfehlen wir die BKK Firmus für Preisbewusste, die viel Wert auf Zahnvorsorge legen. Die Energie-BKK eignet sich für junge Familien und Schwangere.
Finanztip hat 18 bundesweite Krankenkassen verglichen, darunter besonders günstige, leistungsstarke und große Kassen. Die Details siehst Du in der Tabelle unten. Dort kannst Du mit einem Klick Deinen Beitrag berechnen. Gib dafür Dein Einkommen in das Feld über der Tabelle ein.
Was müssen privat versicherte Studenten beachten?
Bist Du als Student in der privaten Krankenversicherung, kannst Du dort auch grundsätzlich versichert bleiben.
Achtung: An die Entscheidung für ein Versicherungssystem bist Du normalerweise für die Dauer Deines Studiums gebunden.
Finanztip rät generell von einer privaten Krankenversicherung im Studium ab: Ohne eigenes Einkommen oder Vermögen ist die gesetzliche Krankenversicherung auf Dauer die günstigere und bessere Wahl für Studierende.
Wie wechselst Du als Student in die private Krankenversicherung?
Möchtest Du dennoch zu Beginn Deines Studiums in die private Krankenversicherung wechseln oder dort bleiben, musst Du Dich gleich zu Beginn darum kümmern. Spätestens drei Monate nach der Einschreibung an der Hochschule musst Du einen Antrag auf Befreiung von der Versicherungspflicht stellen.
Warst Du bereits vor der Immatrikulation privat versichert, bekommst Du die Befreiung bei einer beliebigen gesetzlichen Krankenkasse. Wechselst Du von der gesetzlichen in die private Versicherung, stellst Du den Antrag bei Deiner bisherigen gesetzlichen Krankenkasse. Viele Kassen haben dafür Formulare auf ihrer Website.
Wie sind Kinder von Beamten und Beamtinnen im Studium versichert?
Kinder von Beamten und Beamtinnen bleiben oft privat versichert, weil ihre Beiträge durch die Beihilfe des Dienstherrn der Eltern sehr niedrig sind. An diese Entscheidung bist Du meist für das gesamte Studium gebunden. Das kann für Dich teuer werden:
- Ab Wegfall des Kindergeldes endet der günstige Beihilfetarif. Das ist in der Regel dann der Fall, wenn Dein 25. Geburtstag in Deinen Studienzeitraum fällt. Der normale Beitrag für privat versicherte Studierende ist allerdings deutlich höher als der für gesetzlich versicherte.
- Wirst Du nach dem Studium selbstständig, musst Du privat versichert bleiben, auch wenn Du nur geringe Einnahmen hast.
- Findest Du keinen Job und beziehst Bürgergeld, kannst Du nicht in die GKV wechseln. Du erhältst zwar einen Zuschuss zur privaten Krankenversicherung. Sind Deine Kosten für die PKV höher, musst Du den Rest selbst tragen.
Der Rat von Finanztip: Besprich diese Risiken vor Studienbeginn mit Deinen Eltern und Eurer Krankenversicherung. Gerade für Kinder von Beamten und Beamtinnen scheinen die günstigen Beihilfetarife sehr attraktiv. Erkundige Dich aber bei Deinem bisherigen PKV-Anbieter, wie viel Du in den geschilderten Fällen zahlen müsstest – zum Beispiel nach dem Wegfall der Beihilfe. Dann kannst Du gemeinsam mit Deinen Eltern überlegen, ob ein Wechsel in die studentische Kranken- und Pflegeversicherung der GKV auf Dauer sinnvoller wäre.
Mit einer Anwartschaft in der PKV kannst Du später in die private Krankenversicherung zurückkehren, ohne erneute Gesundheitsprüfung.
Mehr dazu im Ratgeber Anwartschaftsversicherung
- Mit einer Anwartschaftsversicherung kannst Du später in Deinen alten Tarif zurückkehren – ohne Gesundheitsprüfung und unter Anrechnung Deiner Altersrückstellungen.
- Die Anwartschaft ersetzt aber keine Krankenversicherung. Du musst Dich daher zusätzlich gesetzlich krankenversichern.
Wie sind Studierende über 30 versichert?
Wenn Du im Studium 30 Jahre alt wirst, musst Du Dich ab dem folgenden Semester freiwillig gesetzlich versichern. Die studentische Krankenversicherung entfällt dann (§ 190 Abs. 9 (2) SGB V).
Wann kannst Du über 30 studentisch versichert bleiben?
In Ausnahmefällen kannst Du über Deinen 30. Geburtstag hinaus in der studentischen Krankenversicherung bleiben (§ 5 Abs. 1 Nr. 9 SGB 5).
Die Gründe müssen vor Deinem 30. Geburtstag eingetreten sein. Details stehen im Merkblatt des GKV-Spitzenverbands.
Kindererziehung: Hast Du im Studium Kinder erzogen, verlängert sich die studentische Versicherung um die Zahl der Semester, die Du wegen der Kindererziehung beurlaubt warst. Längstens kannst Du um sechs Semester, also drei Jahre, verlängern. Beispiel: Bei zwei Urlaubssemestern wegen Geburt und Erziehung eines Kindes verlängert sich die studentische Krankenversicherung um ein Jahr.
Zweiter Bildungsweg: Erwirbst Du Deine Hochschulzugangsberechtigung auf dem zweiten Bildungsweg, darfst Du über den 30. Geburtstag studentisch versichert bleiben Beispiel: Du hast erst einen Realschulabschluss gemacht, danach eine Ausbildung absolviert. Anschließend holst Du Dein Abitur nach und gehst zur Uni.
Krankheit oder Behinderung: Verzögert sich Dein Studium wegen einer längeren Krankheit oder Behinderung, kannst Du Deine studentische Versicherung verlängern. Die Krankheit muss mindestens drei Monate bestanden und die Fortführung des Studiums erschwert haben. Du brauchst ein ärztliches Attest, das die Art und Dauer der Erkrankung bescheinigt. Frag bei Deiner Krankenkasse nach, wie lange Du die studentische Krankenversicherung verlängern kannst.
Bei einer Behinderung kannst Du das Studium um längstens sieben Monate verlängern. Du benötigst ein ärztliches Attest oder einen Nachweis des Versorgungsamtes über den Grad der Behinderung.
Freiwilliges soziales oder ökologisches Jahr: Wenn Du ein freiwilliges soziales oder ökologisches Jahr absolviert hast, kann Du ein Jahr länger in der studentischen Krankenversicherung bleiben. Das gilt auch für den freiwilligen Wehrdienst.
Gut zu wissen: Früher galt 37 als Höchstalter für die studentische Krankenversicherung (Urteil vom 15.10.2014 – B 12 KR 17/12 R). Diese Regelung gilt nicht mehr. Die Krankenkasse entscheidet individuell, wie lange Du in der studentischen Krankenversicherung bleiben kannst.
Wie beantragst Du die studentische Krankenversicherung über 30?
Melde Dich einige Monate vor Deinem 30. Geburtstag bei Deiner Krankenkasse, wenn Du absehen kannst, dass Du länger studieren wirst. Erkläre die Gründe für eine Verlängerung und fordere den Antrag auf Verlängerung an.
Wann musst Du Dich freiwillig krankenversichern?
Bist Du über 30 Jahre alt und keiner der genannten Gründe für eine Verlängerung liegt vor, bist Du versicherungsfrei. Du entscheidest, ob Du Dich freiwillig gesetzlich krankenversichern lässt oder in die private Krankenversicherung einsteigst.
Wie viel kostet die freiwillige Krankenversicherung als Student?
Der Mindestbeitrag für die freiwillige Krankenversicherung liegt bei etwa 213 Euro im Monat, wenn Du bei einer Krankenkasse mit durchschnittlichem Zusatzbeitrag versichert bist. Dazu kommt noch der Beitrag für die Pflegeversicherung. Für freiwillig versicherte Studierende über 23 Jahre ohne Kinder liegt dieser bei rund 52 Euro.
Die Beiträge richten sich nach Deinem Einkommen. Du zahlst auf Dein Einkommen den normalen Beitragssatz von 14,6 Prozent plus Zusatzbeitrag Deiner Krankenkasse.
Liegt Dein Einkommen über 1.248 Euro brutto im Monat, steigen die Beiträge zur Krankenversicherung. Dieses Gehalt ist nur das Mindestgehalt, von dem die gesetzliche Krankenversicherung ausgeht. Verdienst Du weniger, zahlst Du trotzdem den Mindestbeitrag zur Kranken- und Pflegeversicherung.
Wann kannst Du mit über 30 in die Familienversicherung eintreten?
Bist Du verheiratet, kommt möglicherweise eine kostenfreie Familienversicherung über Deinen gesetzlich versicherten Ehepartner infrage. Hierfür gibt es keine Altersgrenzen.
Wichtig: Das alles gilt nur, wenn Du hauptberuflich studierst. Arbeitest Du mehr als 20 Stunden in der Woche und studierst nur nebenbei, bist Du über Deinen Hauptjob krankenversichert.
Wie kannst Du in die private Krankenversicherung wechseln?
Möchtest Du stattdessen in die private Krankenversicherung wechseln, musst Du Deinen Austritt aus der GKV innerhalb von zwei Wochen erklären, nachdem die Krankenkasse Dich auf das Ende Deiner studentischen Krankenversicherung hingewiesen hat (§ 188 Abs. 4 SGB V). Der Wechsel ist nur möglich, wenn Du bei Deiner bisherigen Krankenkasse nachweist, dass Du ab Deinem Austritt nahtlos in der privaten Krankenversicherung abgesichert bist. Kümmere Dich also am besten frühzeitig um den Vertrag mit einem PKV-Anbieter.
Exmatrikulation: Was passiert mit der Krankenversicherung?
Neigt sich Dein Studium dem Ende zu, solltest Du klären, wie Du danach krankenversichert bist. Du bleibst in jedem Fall krankenversichert, musst Dich aber um Behördengänge kümmern.
Wie bist Du als Angestellter krankenversichert?
Warst Du im Studium gesetzlich versichert, bleibst Du das weiterhin im Angestelltenverhältnis. Warst Du privat versichert, wirst Du gesetzlich krankenversichert, wenn Du einen sozialversicherungspflichtigen Job antrittst. Du kannst dann nur in der PKV bleiben, sofern Dein Verdienst oberhalb der Jahresarbeitsentgeltgrenze liegt.
Wie musst Du Dich als Selbstständiger krankenversichern?
Machst Du Dich nach dem Studium selbstständig und warst bislang gesetzlich versichert, hast Du die Wahl zwischen gesetzlicher und privater Krankenversicherung. Finanztip empfiehlt Gründerinnen und Gründern, zunächst bei einer gesetzlichen Kasse zu bleiben. Als Journalist, Autorin oder Künstlerin kannst Du Dich in der Künstlersozialkasse anmelden und die Hälfte der Beiträge sparen. An einen Wechsel in die PKV solltest Du erst dann denken, wenn das Geschäft mehrere Jahre stabil läuft.
Welche Krankenversicherung gilt für Beamte und Beamtinnen?
Wirst Du nach dem Studium verbeamtet, solltest Du Dich in der Regel privat versichern. Einen Großteil der Gesundheitskosten zahlt Dein Dienstherr, über die Beihilfe. Nur für die Restkosten musst Du eine private Krankenversicherung abschließen. Dadurch sind die Tarife für Beamte und Beamtinnen meist viel günstiger als Standardtarife. Wie Du eine gute PKV findest und bei welchen Maklern Du Dich beraten lassen solltest, erfährst Du im Ratgeber zur PKV.
Wie bist Du bei Arbeitslosigkeit krankenversichert?
Findest Du nach dem Studium keinen Job, hast Du meist keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld I. Du kannst aber Bürgergeld beantragen. Das Amt zahlt dann Deinen Beitrag zur gesetzlichen Krankenversicherung. Nähere Informationen findest Du in unserem Ratgeber zum Bürgergeld.
Möchtest Du kein Bürgergeld beantragen, kannst Du einen Monat lang von der Nachversicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung profitieren. Während dieser Zeit zahlst Du keine Beiträge, bist aber trotzdem krankenversichert.
Achtung: Dieser sogenannte nachgehende Leistungsanspruch endet nach einem Monat. Danach musst Du Dich freiwillig krankenversichern und rückwirkend ab Beginn Deiner Arbeitslosigkeit Beiträge zahlen.
Auf die Nachversicherung solltest Du Dich nur verlassen, wenn Du innerhalb eines Monats nach Studienende einen Job anfängst. Sonst melde Dich arbeitslos und beantrage Bürgergeld. Dann übernimmt das Jobcenter die Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung. Mehr zum Thema Nachversicherung liest Du im Ratgeber zum nachgehenden Leistungsanspruch.
Kannst Du bei Arbeitslosigkeit in die gesetzliche Krankenversicherung wechseln?
Bist Du privatversichert, kannst Du nur dann in die gesetzliche Krankenversicherung wechseln, wenn Du aufgrund einer früheren Anstellung Arbeitslosengeld I beziehst. Beziehst Du Bürgergeld, ist das nicht möglich. Du kannst aber für Deine private Krankenversicherung einen Zuschuss vom Jobcenter beantragen. Du hast außerdem die Möglichkeit, in den Basistarif zu wechseln und Beiträge zu sparen.
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Finanztip ist kein gewöhnliches Unternehmen, sondern gehört zu 100 Prozent zur gemeinnützigen Finanztip Stiftung. Die hat den Auftrag, die Finanzbildung in Deutschland zu fördern. Alle Gewinne, die Finanztip ausschüttet, gehen an die Stiftung und werden dort für gemeinnützige Projekte verwendet – wie etwa unsere Bildungsinitiative Finanztip Schule.
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