Versicherung zahlt nicht Was tun, wenn die Versicherung die Leistung verweigert?

Henriette Neubert
Henriette Neubert
Expertin Versicherungen

Das Wichtigste in Kürze

  • Um Geld von Deiner Versicherung zu bekommen, musst Du Schäden so schnell wie möglich melden und Nachweise erbringen.
  • Lehnt die Versicherung die Schadensregulierung ab, muss sie das begründen.
  • Bist Du mit der Ablehnung und der Begründung nicht einverstanden, kannst Du widersprechen, Beschwerde einreichen und einen Anwalt beauftragen.
  • Bist Du die geschädigte Person, muss der Verursacher den Sachverhalt mit seiner Versicherung klären. Geschieht dies nicht, musst Du klagen.

So gehst Du vor

  • Meldet sich Deine Versicherung nach Deiner Schadensmeldung nicht mehr, frage schriftlich nach und setze eine Frist.
  • Lehnt die Versicherung die Leistungen ab, prüfe genau, warum; die Begründung findest Du im Ablehnungsbescheid.
  • Bist Du mit der Entscheidung Deiner Versicherung nicht einverstanden, kannst Du Dich bei der Versicherungsombudsstelle beschweren oder einen Anwalt beauftragen.

Checkliste

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Versicherungen lehnen eine Schadensregulierung aus verschiedenen Gründen ganz oder teilweise ab. In manchen Fällen ist es gerechtfertigt, wenn die Versicherung nicht zahlt, aber nicht immer. Wir erklären Dir, wie Du Dich verhalten kannst und welche rechtlichen Möglichkeiten Du hast, wenn Deine Versicherung die Zahlung ablehnt. Du kannst auch unsere Checkliste dafür nutzen.

Wie solltest Du Dich bei einem Schadensfall verhalten?

Du musst einen Schaden so schnell wie möglich melden und darfst dabei keine falschen Angaben machen. Das würde Deinen Versicherungsschutz gefährden und Du würdest nur schwer einen neuen Vertrag finden. Denn Versicherer melden dem Hinweis- und Informationssystem der deutschen Versicherer (HIS) auffälliges Verhalten von Verbrauchern.

Wie weist Du einen versicherten Schaden nach?

Je nachdem, um welchen Schaden es geht, brauchst Du Nachweise von der Polizei, einem Arzt oder Sachverständigen. So kannst Du zeigen, wie hoch er ist und wie es dazu gekommen ist. Bei verschiedenen Schadensfällen helfen auch Fotos, Aussagen von unbeteiligten Dritten oder andere Nachweise des Schadens.

Henriette Neubert

Liefere Nachweise für Deinen Schaden bereits, wenn Du ihn Deiner Versicherung meldest. So geht die Regulierung schneller. 

Henriette Neubert
Unsere Finanztip-Expertin für Versicherungen

Was, wenn die Versicherung nach der Meldung nicht reagiert?

Wenn Deine Versicherung nach der Schadensmeldung nicht reagiert, frage zunächst telefonisch nach. Wenn das nicht hilft, setz schriftlich eine Frist. Passiert weiterhin nichts, kontaktiere das Beschwerdemanagement der Versicherung – am besten ebenfalls schriftlich.

Wenn es um hohe Versicherungssummen geht wie zum Beispiel nach der Ahrtal-Flut oder bei Personenschäden, kann es mitunter lange dauern, bis die Versicherung den Fall bearbeitet hat. Sie hat auch das Recht, die Ansprüche genau zu prüfen, dies haben diverse Gerichte in der Vergangenheit bestätigt (zum Beispiel: Oberlandesgericht Celle, 23.07.2019 – 14 U 180/18).

Dauert es zu lange, und die Versicherung ist zweifelsfrei leistungspflichtig muss sie zusätzlich für Verzugsschäden aufkommen. Das können Deine Anwaltskosten sein, aber auch Schmerzensgeld für eine geschädigte Person. Das ist grundsätzlich im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) geregelt (§ 280, § 286, § 288 BGB), wurde aber auch konkret von Gerichten bestätigt (zum Beispiel: Urteil des Oberlandgerichts Frankfurt vom 31.10.2024 - 30 W 7/24). 

Wie gehst Du bei der Rechtsschutzversicherung vor?

Bei der Rechtsschutzversicherung musst Du vor Inanspruchnahme von Leistungen eine Deckungszusage einholen, damit die Versicherung die Kosten eines Rechtsstreits übernimmt. Die Deckungszusage kannst Du allein oder mit Hilfe eines Anwalts beantragen. Lehnt die Versicherung das ab, muss sie das ebenfalls begründen. Du kannst auch dagegen Einspruch erheben. Spätestens, wenn Du gegen die Ablehnung der Deckungszusage Einspruch erhebst, solltest Du Dich von einem Anwalt beraten lassen.

Warum kann die Versicherung Leistungen ablehnen?

Die Versicherung muss eine Ablehnung begründen; typische Gründe sind fehlender zeitlicher Schutz, Zweifel am Schadensverlauf, fehlende vertragliche Abdeckung oder Verletzung von Pflichten. Folgende Fragen können sich stellen:

Bestand zum Schadenszeitpunkt Versicherungsschutz?

Die Versicherung erklärt Dir, dass der Schaden entstanden ist, bevor sie leistungspflichtig wurde. Bei einem Haftpflichtschaden ist das meist eindeutig: Hast Du zum Beispiel den Vertrag am 1. August abgeschlossen und der Schaden ist am 30. Juli entstanden, muss die Versicherung nicht zahlen.

Aber es gibt Versicherungen, bei denen nicht eindeutig ersichtlich ist, wann der Schadenszeitpunkt ist. Das kommt bei der Rechtsschutzversicherung regelmäßig vor. Beispielsweise bei Verträgen, bei denen nicht auf Dein Widerrufsrecht hingewiesen wurde: Beginnt der Streit, wenn Du den fehlerhaften Vertrag abschließt, oder wenn Du aufgrund der fehlerhaften Belehrung den Vertrag rückabwickeln willst? Diese Frage hat viele Gerichte beschäftigt und ging sogar bis zum Bundesgerichtshof (BGH). Der BGH hat zugunsten der Versicherten entschieden (BGH, 04.07. 2018, IV ZR 200/16) – der Schadenszeitpunkt beginnt, wenn die fehlerhafte Belehrung auffällt und Du den Vertrag rückabwickeln möchtest.

Es kann auch sein, dass es eine Wartezeit im Versicherungsvertrag gibt, die zum Zeitpunkt des Schadens noch nicht vorüber war. Du hast also zum Beispiel den Vertrag am 1. März abgeschlossen und am 5. Mai hast Du einen Schaden. Jedoch gibt es eine Wartezeit von drei Monaten, also sind Schäden bis zum 31. Mai nicht versichert, Dein Schutz beginnt erst am 1. Juni.

War der Schadensverlauf so, wie Du ihn bei der Versicherung angegeben hast?

Du hast nicht ausreichend aussagekräftige Belege vorgelegt, weshalb Deine Versicherung Dir nicht glaubt, dass der Schaden so entstanden ist, wie Du ihn gemeldet hast. Sie entschied im Zweifel daher gegen Dich.

Ist der konkrete Schaden vertraglich überhaupt abgedeckt?

Unter Umständen ist Dir nicht bewusst, was konkret in der Versicherung abgesichert ist und was nicht. Das können bei der Wohngebäudeversicherung zum Beispiel Hochwasserschäden sein, die nur versichert sind, wenn Du einen optionalen Elementarschutz abgeschlossen hast. In der Hausratversicherung ist häufig der Diebstahl des Fahrrads im Innenhof nicht mitversichert. Auch grobe Fahrlässigkeit ist in vielen Versicherungen, zum Beispiel der Hausratversicherung oder der Wohngebäudeversicherung, nicht standardmäßig mitversichert. Als grob fahrlässig wertet eine Versicherung zum Beispiel, wenn Du Deine Balkontür offenlässt, während Du kurz einkaufen bist und jemand bricht ein oder wenn Du eine Kerze unbeaufsichtigt lässt, die einen Zimmerbrand verursacht.

Manchmal sind die Umstände jedoch auch rechtlich so unklar, dass sich Gerichte damit beschäftigen. Ein interessantes Beispiel sind Gefälligkeitsschäden in der Privathaftpflicht. Das sind Schäden, die passieren, während Du jemandem einen Gefallen tust, wie die Umzugshilfe bei Freunden oder wenn Du beim Nachbarn, während dessen Urlaub, die Blumen gießt. Diese sind in aktuellen Verträgen mitversichert, auch wenn es nicht explizit im Vertrag steht, weil ein Versicherter sein Recht erstritten hat (BGH, 26.04.2016, Az. IV ZR 467/15).

Hast Du Deine Pflichten verletzt und zahlt die Versicherung deshalb nicht?

Vielleicht hast Du vergessen, Deiner Versicherung zu melden, dass Du jetzt eine Photovoltaikanlage auf dem Balkon hast oder ein Baugerüst vor dem Fenster? Dann hast Du gegen Deine Pflichten als Versicherungsnehmer verstoßen, die sogenannten Obliegenheiten. Sie regeln, dass Du Deiner Versicherung gegenüber korrekte Angaben machst und ihr mitteilst, wenn sich Deine Lebensumstände, die die Versicherung betreffen, ändern. Wenn sich das Risiko eines Schadens erhöht, musst Du dies Deiner Versicherung melden. Beispielsweise, wenn eine Bäckerei in Deinem Wohnhaus einzieht – diese erhöht das Brandrisiko, was Du Deiner Hausratversicherung mitteilen musst. 

Aber die Pflichten als Versicherungsnehmer beginnen bereits vor Abschluss des Vertrags. Machst Du bei Vertragsabschluss falsche Angaben, kannst Du Deinen Versicherungsschutz ganz oder teilweise verlieren. Wenn Du beispielsweise angibst, Du hattest bisher keine Schäden, aber tatsächlich welche hattest, riskierst Du Deinen Versicherungsschutz.

Wann zahlt die Versicherung nur teilweise?

Die Versicherung kann die Leistung etwa bei grober Fahrlässigkeit kürzen. Und zwar dann, wenn sie im Vertrag nicht ausdrücklich mit eingeschlossen ist.

Auch, wenn die vereinbarte Versicherungssumme zu niedrig ist, bekommst Du nicht den vollen Schaden ersetzt.

Bei Haftpflichtversicherungen solltest Du daher immer auf eine ausreichend hohe Versicherungssumme achten. Bei Hausrat- oder Wohngebäudeversicherung solltest Du eine Unterversicherung vermeiden. Wie, erfährst Du in unserem Ratgeber zum Unterversicherungsverzicht.

Bei einer Obliegenheitsverletzung lehnt die Versicherung unter Umständen nicht die gesamte Zahlung ab, sondern reduziert die Summe, die sie für den Schaden übernimmt.

Was tun, wenn die Versicherung den Schaden nicht übernehmen will?

Zunächst prüfst Du die Begründung der Versicherung, warum sie die Leistungen ablehnt; dann weißt Du zunächst, wo das Problem liegt:

Wie klärst Du, ob Versicherungsschutz bestand?

Wird die Schadensregulierung abgelehnt, weil vermeintlich zum Zeitpunkt kein Versicherungsschutz bestand, hilft ein Blick in Deinen Versicherungsvertrag und Versicherungsschein. Prüfe den Beginn der Versicherung und ob es eine Wartezeit gibt. Vergleiche alles mit dem Zeitpunkt des Schadens und den Angaben der Versicherung.

Wie lieferst Du einen belastbaren Schadensnachweis?

Glaubt Dir die Versicherung den gemeldeten Hergang nicht, prüfe, ob Du weitere Nachweise vorlegen kannst. Idealerweise solltest Du alle Belege und Beweise bereits mit der Schadensmeldung zeigen. Im Nachhinein kann es schwer werden, adäquate Beweise zu finden. Das aufgebrochene Fahrradschloss ist bereits entsorgt oder es wurden keine Fotos unmittelbar, nachdem der Schaden aufgefallen ist, gemacht.

Henriette Neubert

Wichtig bei einem Schaden: Dokumentiere alles, was damit zu tun hat, so schnell wie möglich.

Henriette Neubert
Unsere Finanztip-Expertin für Versicherungen

Aber vielleicht kannst Du dennoch etwas tun? Glaubt Dir die Versicherung einen Sturm nicht, der das Haus abgedeckt hat? Frage beim Wetterdienst nach. Auch Nachbarn können vielleicht einen Hergang bestätigen. Bei großen Schäden kann auch ein Sachverständiger weiterhelfen.

Wie prüfst Du, ob die Ablehnung der Versicherung stichhaltig ist?

Wenn Du die Bedenken der Versicherung anhand der Begründung nicht nachvollziehen kannst, frage nach. Hast Du Deine Versicherung über einen Makler abgeschlossen, frage ihn, wie die Begründung der Versicherung zu verstehen ist und ob das korrekt ist. Auch Vergleichsportale, über die Du Versicherungsverträge abschließen kannst, sind in der Regel als Makler tätig und unterliegen damit ebenso den Vorschriften der Versicherungsvermittlungsverordnung (VVO) und dem Versicherungsvertragsgesetz (VVG). Check24, Verivox und Co. sind demnach verpflichtet, Dir bei der Schadensregulierung weiterzuhelfen (§ 1a VVG). Hast Du Deine Versicherung ohne Makler abgeschlossen, lass Dir den Sachverhalt direkt von Deiner Versicherung erklären.

Wie gehst Du bei behaupteten Obliegenheitsverletzungen vor?

Wird Dir vorgeworfen, dass Du vor Vertragsbeginn falsche Angaben zur Vorversicherung gemacht hast, prüfe Deine Daten im Hinweis- und Informationssystem der deutschen Versicherungswirtschaft (HIS). Dies ist eine Datenbank, die Deine Versicherungsgeschichte dokumentiert. Du kannst dort kostenlos über Dich hinterlegte Daten prüfen lassen. Das kann allerdings ein paar Wochen dauern. Während Du auf das Ergebnis wartest, achte darauf, dass Du keine Widerspruchsfrist des Ablehnungsbescheids der Versicherung verpasst. Oft betragen solche Fristen 30 Tage.

Henriette Neubert

Die Versicherung muss die konkrete Widerspruchsfrist in ihrem Ablehnungsbescheid angeben. Schaue also dort unbedingt nach.

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Unsere Finanztip-Expertin für Versicherungen

Bist Du Dir sicher, dass Du keine falschen Angaben gemacht hast und auch sonst nie Probleme mit einer anderen Versicherung hattest, gehe schon einmal in Widerspruch. Wenn Du die Daten der HIS erhältst, prüfe sie. Stellst Du fest, dass es einen falschen negativen Eintrag in Deiner Versicherungshistorie gibt, lass diesen berichtigen. Den berichtigten Bescheid kannst Du dann Deiner Versicherung vorlegen und damit nachweisen, dass ihre Leistungsablehnung auf falschen Annahmen beruhte.

Aber achte auch immer darauf, Deine Pflichten nicht zu verletzen! Das beginnt bei korrekten Angaben beim Versicherungsabschluss, betrifft aber auch wichtige Veränderungen während der Vertragslaufzeit. Wenn Du Dir eine Solaranlage aufs Dach bauen lässt, musst Du Deinen Wohngebäude- und Privathaftpflichtversicherer dies melden. Ein Baugerüst vor dem Fenster musst Du der Hausratversicherung mitteilen.

Was kannst Du bei einer Ablehnung der Versicherung tun?

Bist Du Dir sicher, dass Du im Recht bist und das auch belegen kannst, reiche Widerspruch ein und erkläre Deine Sicht, mit Nachweisen. Bei unklarer Begründung oder abweichender Sicht hol Dir fachliche Unterstützung.

Wie hilft die Versicherungsombudsfrau?

Du kannst Beschwerde bei der Versicherungsombudsfrau einlegen; unter Umständen ist diese Schlichtung für die Versicherung bindend und für Dich kostenlos. Alles zu diesem Verfahren erfährst Du in unserem Ratgeber zur Versicherungsombudsstelle.

Wann kannst Du Dich bei der Bafin beschweren?

Bei der obersten Aufsichtsbehörde für Finanzdienstleistungen, der Bafin, kannst Du Dich über bei Unternehmen beschweren, die von ihr beaufsichtigt werden. Das sind alle großen Versicherer mit Sitz in Deutschland, die deutschlandweit tätig sind. Außerdem löst die Bafin keine individuellen Streitfragen; sie erstellt auf Grundlage mehrerer Beschwerden allgemein gültige Gutachten, welche das Verbraucherrecht betreffen. Tut sie das, ist das für Dich kostenlos.

Wann ist ein Anwalt sinnvoll?

Ein Anwalt ist sinnvoll, wenn die Sache komplex ist oder Du die Ablehnung der Versicherung nicht nachvollziehen kannst; die Kosten übernimmt unter Umständen Deine Rechtschutzversicherung. Wann das der Fall ist, erfährst Du in unserem Ratgeber über die Rechtsschutzversicherung.

Auch ohne Rechtsschutz halten sich die Kosten für einen Anwalt vielleicht im Rahmen, wenn schon eine Beratung reicht. Das findest Du am besten heraus, wenn Du einen Anwalt kontaktierst. Dort erfährst Du auch direkt, welche Anwaltskosten auf Dich zukommen können. Wenn Du keine Rechtsschutzversicherung hast, der Streitfall kompliziert ist und der Streitwert hoch, kommt vielleicht auch Prozesskostenhilfe infrage.

Deine Checkliste, wenn die Versicherung nicht zahlt

Welche Möglichkeiten hast Du, wenn die Krankenkasse Leistungen ablehnt?

Lehnt die Krankenkasse Anträge auf Kur, Reha-Maßnahmen oder Hilfsmittel ab, legst Du direkt Widerspruch bei der Krankenkasse ein. Diesem wichtigen Thema haben wir bei Finanztip einen eigenen Ratgeber gewidmet, inklusive Musterschreiben für den Widerspruch. Hier geht es zum Ratgeber Widerspruch gegen die Krankenkasse.

Was tun, wenn die Pflegeversicherung nicht zahlt oder der Pflegegrad zu niedrig ist?

Wird ein Pflegegrad gar nicht oder zu niedrig festgesetzt, legst Du Widerspruch ein, nachdem Du Pflegegeld bei der Pflegeversicherung beantragt hast. Was Du dabei beachten musst, erfährst Du in unserem Ratgeber Pflegegrad beantragen. Hier erfährst Du auch, warum es sinnvoll ist, eine Beratungsstelle aufzusuchen, bevor Du den Antrag stellst.

Welche Möglichkeiten hast Du, wenn die gegnerische Versicherung nicht zahlt?

Wenn Du geschädigt wurdest und die gegnerische Versicherung nicht zahlen will, ist zunächst der Schadensverursacher dafür verantwortlich, das zu klären. Aber es gibt auch hier Möglichkeiten, wie Du aktiv werden kannst.

Wie gehst Du mit Problemen der Kfz-Haftpflicht um?

Es gibt nur wenige Gründe, weshalb eine Kfz-Haftpflicht die Schadensregulierung ablehnen kann: Vorsatz oder fehlender Versicherungsschutz. Zum Beispiel lief der Vertrag eine Woche zuvor aus und der Schadensverursacher hat keine neue Versicherung oder jemand hat Dein Auto mit Absicht gerammt. Ist keine Kfz-Versicherung zuständig, dann wirst Du über einen Entschädigungsfonds der Pflichtversicherer entschädigt. Dieser ist genau dafür eingeführt worden. Auch bei einer Fahrerflucht wäre das Deine Anlaufstelle.

Ein weiterer Streitpunkt kann der Unfallhergang sein, also die Schuldfrage. Unter Umständen will die gegnerische Versicherung nicht zahlen, weil sie Dir zumindest eine Teilschuld zuspricht. Dann benötigst Du einen Anwalt und die Frage muss vor Gericht geklärt werden.

Henriette Neubert

Vom Versicherten nicht pünktlich gezahlte Prämien sind nicht automatisch ein Grund für die Versicherung, Leistungen abzulehnen.

Henriette Neubert
Unsere Finanztip-Expertin für Versicherungen

Wird eine Prämie nicht gezahlt, muss der Versicherer dem Versicherten zunächst eine Frist setzen, bis wann die Prämie gezahlt sein muss. Diese Zahlungsaufforderung darf auch Verzugszinsen enthalten, muss aber gewissen formellen Ansprüchen genügen, damit sie wirksam ist. Bis zum Ende der Frist besteht weiterhin Versicherungsschutz. Danach kann der Versicherer fristlos kündigen und muss für dann entstehende Schäden nicht mehr aufkommen. Geregelt ist das im Versicherungsvertragsgesetz (§ 37 und § 38 VVG).

Kannst Du Dich mit der gegnerischen Versicherung in Verbindung setzen? 

Bei Verkehrsunfällen, bei denen die Kfz-Haftpflicht involviert ist, kannst Du Dich als geschädigte Person direkt mit der gegnerischen Versicherung in Verbindung setzen und alle Fragen direkt klären. Bei Privathaftpflicht- oder Tierhalterhaftpflichtversicherungen geht das nicht. Dann muss der versicherte Schadensverursacher den Schaden seiner Versicherung melden. Meldet er den Schaden seiner Versicherung, kann die Versicherung aus denselben Gründen ablehnen wie oben genannt: Der Schaden ist so nicht versichert, es bestand zum Schadenszeitpunkt kein Versicherungsschutz oder der Schaden wird so nicht geglaubt. Auch hier kann die Schuldfrage eine Rolle spielen.

Was, wenn der Verursacher den Schaden nicht meldet?

Meldet der Verursacher seiner Versicherung den Schaden gar nicht oder zu spät, musst Du den Schadensverursacher direkt verklagen und benötigst einen Anwalt. Die gegnerische Versicherung kannst Du nicht bitten, tätig zu werden; das kann nur der Versicherte selbst.

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