Gesundheitsfragen Vorsicht vor falschen Gesundheitsangaben

Nathanael Häfner
Nathanael Häfner
Experte BU und Unfallversicherung

Das Wichtigste in Kürze

  • Bei bestimmten Versicherungen musst Du Gesundheitsfragen beantworten, etwa bei Berufsunfähigkeits- , Lebens- und privaten Krankenversicherungen.
  • Du musst aber nur Krankheiten oder Behandlungen angeben, nach denen Du konkret gefragt wirst.
  • Bevor die Versicherungen Leistungen bewilligen, prüfen sie, ob Du etwas verschwiegen hast.
     

So gehst Du vor

  • Beantworte Gesundheitsfragen wahrheitsgemäß. Im schlimmsten Fall bekommst Du sonst kein Geld.
  • Konsultiere Deine Ärzte oder die Krankenkasse. In ihren Akten stehen oft Dinge, an die Du nicht denkst.
  • Füll den Fragebogen nicht direkt im Gespräch mit dem Versicherungsvermittler aus, sondern in Ruhe zuhause.

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Bei Versicherungen rund um Leben, Krankheit und Arbeitskraft spielen Fragen zur Gesundheit eine große Rolle. Anhand der Gesundheitsangaben schätzt die Versicherung ein, wie groß das Risiko ist, Dich zu versichern. Dementsprechend berechnet sie die Beiträge oder lehnt den Antrag ab. Wer krank ist, kann es also schwer haben, überhaupt einen Vertrag zu bekommen. Auch wenn Du versichert bist, begleiten Dich die Gesundheitsfragen weiter.

Warum gibt es bei Versicherungen eine Gesundheitsprüfung?

Wie detailliert sich ein Versicherer für Deine Gesundheit interessiert, hängt von dem Vertrag ab, den Du abschließen möchtest. Geht es für den Anbieter im Versicherungsfall um viel Geld, etwa bei einer Berufsunfähigkeits- oder Risikolebensversicherung, musst Du in der Regel mehrseitige Fragebögen ausfüllen. Willst Du wie bei einer Zahnzusatzversicherung eher geringe Kosten von einigen Tausend Euro versichern, fällt die Gesundheitsprüfung weniger umfangreich aus.

Einige Unternehmen bieten auch Versicherungen ohne Gesundheitsfragen an. Diese Tarife sind allerdings in der Regel teuer und bieten nur geringe Leistungen. Ohne Gesundheitsprüfung steigt für die Versicherung das Risiko, zahlen zu müssen. Das lassen sich die Anbieter von den Kunden gut bezahlen.

Gesundheitsprüfung bei bestehenden Verträge

Der Gesundheitszustand ist nicht nur bei einem neuen Vertrags wichtig, sondern auch, wenn Du die Leistungen eines bestehenden Vertrags verbessern möchtest. Das gilt zum Beispiel, wenn Du die Versicherungssumme erhöhen oder den Selbstbehalt Deiner privaten Krankenversicherung (PKV) senken willst. Dann kann der Versicherer eine erneute Gesundheitsprüfung fordern.

Vermeiden lässt sich das durch einen Vertrag mit Nachversicherungsgarantie. Diese Klausel erlaubt es, die Versicherung bei besonderen Ereignissen wie Hochzeit, Geburt eines Kindes oder einer Gehaltserhöhung nachträglich anzupassen – ohne erneute Gesundheitsfragen. Besonders wichtig ist diese Option bei langlaufenden Verträgen, wie der Berufsunfähigkeits- oder Risikolebensversicherung.

Schließt Du den Vertrag ab, mag die Versicherung Deine Gesundheitsangaben nicht im Detail prüfen. Sie schaut aber genau hin, sobald es darum geht, dass sie Leistungen zahlen soll. Dann will sie wissen, ob alle Angaben zu den Gesundheitsfragen wahrheitsgemäß und vollständig waren. Falls die Versicherung einen Fehler entdeckt, kann sie sich mitunter weigern zu zahlen. 

Weshalb solltest Du bei Gesundheitsfragen ehrlich sein?

Bei den Fragen zum Gesundheitszustand solltest Du keinesfalls schummeln. Sonst riskierst Du im schlimmsten Fall Deinen Versicherungsschutz, Du könntest alle gezahlten Beiträge verlieren. Allerdings musst Du nur Dinge angeben, nach denen ausdrücklich in Textform gefragt wird. Wenn Du also zum Beispiel im Versicherungsantrag nach „ärztlich behandelten Erkrankungen und Leiden“ gefragt wirst, brauchst Du keine Beschwerden zu nennen, derentwegen Du nicht in ärztlicher Behandlung warst.

Verbraucherfreundliche Gesundheitsfragen begrenzen den Zeitraum: Üblich sind die vergangenen fünf Jahre für ambulante Behandlungen und maximal zehn Jahre für stationäre Therapien. Außerdem sollte die Versicherung konkret nach ärztlichen Behandlungen fragen, nicht nach „Beschwerden und Gebrechen“.

Nimm Dir Zeit für den Gesundheitsfragebogen

Füll den Bogen für die Gesundheitsprüfung nicht direkt im Gespräch mit dem Versicherungsvermittler aus, sondern nimm Dir Zeit. Wenn die Antworten nicht alle auf das Formular der Versicherung passen, kannst Du ruhig ein zusätzliches Blatt Papier benutzen.

Mit der Unterschrift auf dem Fragebogen musst Du Deine Ärzte gegenüber der Versicherung von der Schweigepflicht entbinden. Du solltest das nicht pauschal für alle Ärzte tun, sondern nur im Einzelfall auf Anfrage der Versicherung. Das ist sinnvoll, damit Du nochmal mit dem betreffenden Arzt sprechen und ihn bitten kannst, seine Auskünfte streng auf den im Antrag erfragten Zeitraum zu begrenzen. Alternativ kannst Du auch die geforderten Auskünfte von dem jeweiligen Arzt besorgen und an die Versicherung weiterreichen. So lässt sich verhindern, dass der Arzt versehentlich Angaben macht, die Dir schaden könnten.

Meist fragen die Versicherer bei einer BU dann die Ärzte ab, wenn Du die BU-Rente beantragst. Mehr dazu findest Du in unserem Ratgeber BU-Rente beantragen.

Wieso sind Deine Krankenakten wichtig?

Mühsam, aber wichtig: Bevor Du Gesundheitsfragen beantwortest, solltest Du Deine Patientenakten kennen. Denn häufig sind in Unterlagen von Ärzten Dinge vermerkt, von denen Du gar nichts weißt.

Einträge in Deiner Patientenakte, die falsch sind oder von denen Du nichts weißt, können Dir Probleme bereiten: Nämlich dann, wenn Du Deine Lebens-, Berufsunfähigkeits- oder private Krankenversicherung in Anspruch nehmen willst. Die Versicherung wird wahrscheinlich davon ausgehen, dass Du die Diagnosen bewusst verschwiegen hast, als Du den Vertrag abgeschlossen hast. Daher kann sie Dir die Zahlung zu verweigern.

Bei Beamtenanwärtern können falsche Einträge sogar die Verbeamtung verhindern. Darüber hat etwa das Oberverwaltungsgericht (OVG) NRW entschieden: Ein Beamter hatte eine Suchterkrankung und psychische Erkrankungen verschwiegen, verlor daraufhin die Verbeamtung und wurde als Beamter auf Probe entlassen (OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 29.06.2023 - 6 B 294/23). 

Unerwartete Einträge kommen zum Beispiel zustande, wenn der Arzt Beschwerden aufschreibt, die Du nur mal nebenbei erwähnt hast, oder Verdachtsdiagnosen, die sich später nicht bestätigt haben. Außerdem kann es passieren, dass eine Ärztin eine schwerwiegendere Diagnose aufschreibt und abrechnet, als Du tatsächlich hast. Sie wird Dich nicht wegen Liebeskummer krankschreiben. Schlimmstenfalls wird daraus in der Krankenakte dann eine mittelschwere Depression. Und auch schlichte Falschabrechnungen kommen vor.

Wie kommst Du an Deine Krankenakten?

Einen ersten Überblick bekommst Du, indem Du bei Deiner Krankenkasse die gespeicherten Informationen über in Anspruch genommene Leistungen anforderst (§ 305 Abs. 1 SGB V). Bei den meisten Kassen heißt das Patientenquittung oder Versichertenauskunft. Sie zeigt, bei welchen Ärzten, Zahnärztinnen oder Krankenhäusern Du in Behandlung warst. Auch Diagnosedaten und Informationen über verordnete Medikamente sind in dieser Auskunft oft enthalten. Die kostenfreie Patientenquittung musst Du ausdrücklich bei der Kasse anfordern, Du bekommst sie nicht automatisch. Das geht bei den meisten Krankenkassen online oder über die kasseneigene Handy-App. Auch über Deine elektronische Patientenakte (ePA) kannst Du die Quittung anfordern. 

Allerdings löschen die Krankenkassen einige Informationen aus Datenschutzgründen nach drei bis fünf Jahren. Brauchst Du Informationen zu länger zurückliegenden Arztbesuchen und Krankenhausbehandlungen, musst Du Dich direkt an Deine Ärzte wenden. Das ist der vollständige, aber auch aufwendigste Weg, um Informationen für die Gesundheitsfragen zusammenzutragen. Denn Du brauchst die Patientenakten von allen Ärzten, bei denen Du im fraglichen Zeitraum warst.

Im Zweifelsfall ist das nicht nur die Hausärztin, sondern auch der Gynäkologe oder die Zahnärztin. Um sich an alle Arztbesuche der vergangenen Jahre zu erinnern, hilft oft der Blick in alte Kalender. Deine Ärzte müssen Dir Einsicht in Deine Krankenunterlagen gewähren und Dir auch Kopien machen, wenn Du das möchtest (§ 630g BGB).

Du hast auch ein gesetzliches Recht darauf, von Ärzten, Zahnärzten und Krankenhäusern eine Patientenquittung zu bekommen, in der steht, welche Leistungen sie abgerechnet haben und was das ungefähr gekostet hat (§ 305 Abs. 2 SGB V). Die Quittung kannst Du Dir entweder kostenfrei direkt nach der Behandlung ausstellen lassen oder gegen eine Gebühr von einem Euro am Ende des Quartals.

Ein weiterer Weg führt über die Kassenärztlichen Vereinigungen der Bundesländer. Auch dort kannst Du Deine Behandlungsdaten anfordern. Allerdings hat jede Vereinigung nur Daten zu Ärzten und Psychotherapeuten, die in ihrem Bundesland ansässig sind. Warst Du in mehreren Bundesländern in Behandlung, musst Du bei mehreren Kassenärztlichen Vereinigungen eine Auskunft anfordern. Außerdem liegen den Ärztevereinigungen keine Daten aus Krankenhäusern vor.

Lass falsche Angaben korrigieren

Falls Du in den Unterlagen Angaben entdeckst, die falsch sein könnten, solltest Du Deinen Arzt darauf ansprechen und um Korrektur bitten. Du hast auch einen gesetzlichen Anspruch darauf, dass die Krankenkasse falsche Diagnosedaten in ihren Unterlagen korrigiert. Allerdings musst Du mit einem ärztlichen Nachweis belegen, dass die Diagnose falsch war (§ 305 Abs. 1 SGB V). Das funktioniert am einfachsten, wenn Dein behandelnder Arzt die Unrichtigkeit selbst bestätigt.

Du kannst Dich auch bei der Stiftung Unabhängige Patientenberatung (UPD) beraten lassen. In schwerwiegenden Fällen kann Dir auch ein Fachanwalt für Versicherungsrecht weiterhelfen.

Hast Du Schwierigkeiten beim Ausfüllen des Bogens, frag am besten ebenfalls Deinen Arzt oder Deine Ärztin um Rat und sprich die Fragen kurz mit ihm oder ihr durch. So kannst Du sicherstellen, dass die Antworten auf dem Gesundheitsfragebogen mit den Akten übereinstimmen. Denn geht es eines Tages darum, eine Versicherungsleistung zu bewilligen, beispielsweise einer Berufsunfähigkeitsrente, wird die Versicherung die Patientenakten anfordern.

Wann prüft die Versicherung Deine Gesundheitsangaben?

Solange Du Beiträge zahlst, aber keine Leistungen beanspruchst, prüfen Versicherungen meist nicht, ob Du bei den Gesundheitsfragen geschummelt hast. Das kann sich aber schnell ändern, wenn Du Geld von der Versicherung haben möchtest. Dann schauen die Unternehmen in der Regel genauer hin und beginnen nachzuforschen, ob Du bei der Gesundheitsprüfung etwas verschwiegen hast. Dafür dürfen sie auch Auskünfte von Deinen Ärzten einholen, wenn Du diese von der Schweigepflicht entbunden hast. 

Hebe alle Unterlagen auf, die Du zum Ausfüllen der Gesundheitsfragen verwendet hast. Damit kannst Du bei einem möglichen Streit besser belegen, dass Du Deine vorvertragliche Anzeigepflicht erfüllt hast. 

Wenn die Versicherung Deinen Beitrag berechnet, geht sie davon aus, dass die Angaben bei den Gesundheitsfragen stimmen. Fehlen Auskünfte, besteht die Gefahr, dass Du den Versicherungsschutz verlierst.

Bewusste Täuschung

Die Versicherung kann den Vertrag nämlich später anfechten, falls Du Dir den Versicherungsschutz „arglistig“ erschlichen hast, indem Du beispielsweise Vorerkrankungen bewusst verschwiegen hast. In einem solchen Fall musst Du bereits erhaltene Leistungen an die Versicherung zurückerstatten und verlierst auch Deine gezahlten Beiträge. 

Das gilt allerdings nur innerhalb der ersten zehn Jahre nach Vertragsschluss (BGB § 124). Danach kann die Versicherung nicht mehr dagegen vorgehen.  Außerdem muss die Versicherung beweisen, dass Du sie absichtlich belogen hast und nicht aus Schusseligkeit oder falscher Scham falsche Angaben gemacht hast.

Die Versicherung kann den Vertrag bei arglistiger Täuschung sogar anfechten, wenn die verschwiegene Krankheit unerheblich dafür ist, dass es zum Versicherungsfall gekommen ist.

Darüber hat der Bundesgerichtshof (BGH) höchstrichterlich 2009 entschieden (BGH, Urteil vom 28.10.2009, IV ZR 140/08). Ein Kläger wurde psychisch krank und arbeitsunfähig, erhielt aber keine BU. Er hatte der Versicherung verschwiegen, dass er wegen Rückenschmerzen drei Mal in den vergangenen fünf Jahren beim Arzt war, bevor er die BU abgeschlossen hatte. Der BGH gab der Versicherung recht. Auch wenn sein Rücken nichts damit zu tun hatte, dass der Kläger berufsunfähig wurde, hatte er doch die Gesundheitsfragen falsch beantwortet und damit arglistig getäuscht. 

Versehentliche Falschangaben

Hast Du aus Schludrigkeit unvollständige Angaben gemacht, kann das ebenfalls nachteilige Folgen haben. Der Versicherer darf den Vertrag beispielsweise binnen eines Monats kündigen oder rückwirkend die Beiträge erhöhen, beziehungsweise Leistungen in bestimmten Fällen ausschließen. Ob und wie die Versicherung Dich sanktioniert, hängt davon ab, wie fahrlässig Du als Kunde gehandelt hast. Außerdem davon, ob der Anbieter Dich auch mit den verschwiegenen Umständen versichert hätte.  

Lass Dich rechtlich beraten

Kommt es zum Streit mit der Versicherung, solltest Du nicht gleich klein beigeben. Es gibt hohe rechtliche Hürden, wenn der Versicherer vom Vertrag zurücktreten oder ihn anfechten will. Oft scheitert das bereits an Formfehlern. Lass Dich deshalb unbedingt von einem Fachanwalt für Versicherungsrecht beraten, wenn das Unternehmen nicht zahlen will. Auch eine Rechtsschutzversicherung kann Dir dabei behilflich sein. Wir haben im Ratgeber Rechtsschutzversicherung getestet, welche sich für Dich am besten eignet.

Das Risiko, dass die Versicherung den Vertrag für die Zukunft kündigt, verringert sich deutlich in einem bestimmten Fall: Nämlich dann, wenn ein Anbieter darauf verzichtet, den Vertrag unter Berufung auf Paragraf 19 Versicherungsvertragsgesetz (VVG) anzupassen oder zu kündigen. In den Versicherungsbedingungen sollte dafür in etwa folgender Wortlaut enthalten sein: „Wir verzichten auf die Rechte aus Paragraf 19 VVG zur Vertragsanpassung und Kündigung, sofern die Anzeigepflichtverletzung unverschuldet erfolgt ist.“

Kannst Du die Gesundheitsfragen nachträglich korrigieren?

Manche Versicherungen werben mit einfachen Tarifen: Scheinbar brauchst Du dafür weniger Gesundheitsfragen auszufüllen. Schließt Du dort schnell einen Vertrag ohne Deine Patientenakte ab, machst Du leichter falsche Angaben.  

Holst Du dir erst später Deine vollständige Akte mit allen Diagnosen, kann es Sinn ergeben, bei BU, Lebensversicherung oder PKV die Gesundheitsfragen nachträglich zu korrigieren. Dann kann es allerdings sein, dass Dir die Versicherung nachträglich Zuschläge erteilt, Leistungen zu einer bestimmten Krankheit ausschließt oder den Vertrag kündigt. Daher solltest Du parallel eine anonyme Risikoanfrage bei anderen Versicherungen stellen – mit Deiner nun aktuellen und korrekten Diagnose. Dann siehst Du, ob und zu welchen Konditionen Dich andere Versicherungen aufnehmen. 

Wie kannst Du Deinen Versicherungsbeitrag reduzieren?

Versicherer verlangen bei manchen Vorerkrankungen einen sogenannten Risikozuschlag, der zusätzlich zum Versicherungsbeitrag anfallen kann. Den erhöhten Beitrag musst Du aber nicht bis ans Ende der Laufzeit Deines Versicherungsvertrags zahlen. Du darfst von der Versicherung verlangen, den Beitrag zu senken, wenn von der früheren Erkrankung kein erhöhtes Risiko mehr ausgeht (§ 41 VVG). Das solltest Du belegen können, zum Beispiel durch ein ärztliches Gutachten.

Im Zweifel kannst Du die niedrigere Versicherungsprämie auch gerichtlich durchsetzen. Das Landgericht Coburg urteilte, dass der Risikozuschlag wegfallen kann, sobald das Risiko entfällt (26. September 2001, Az. 32 S 131/00). In dem Fall war bei einem privat Krankenversicherten ein Rückenleiden nach Jahren ausgeheilt, sodass kein erhöhtes Krankheitsrisiko mehr bestand. Daher musste die Versicherung den Risikozuschlag streichen.

Autoren
Julia Rieder

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