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Das Wichtigste in Kürze
Überprüfe mit der Finanztip-Checkliste, ob Du Bafög bekommen kannst.
Inhalt
Wenn Du studieren willst, kann Dir Bafög helfen, Deinen Lebensunterhalt zu finanzieren. Ob Du Bafög bekommen kannst, wie viel Deine Eltern höchstens verdienen dürfen und wie Du Bafög beantragst, erfährst Du in diesem Ratgeber.
Im Sommersemester 2026 kannst Du unverrändert mit 992 Euro pro Monat rechnen (§§ 11-14 BAföG). Von dem Geld musst Du nicht nur Deine Wohnung und Lebensmittel zahlen, sondern auch Deine eigene Kranken- und Pflegeversicherung,
Bist Du in der Krankenkasse über Deine Eltern familienversichert, also jünger als 25 Jahre, kannst Du einen Bafög-Höchstsatz von 855 Euro bekommen.
Vom Bafög-Amt gibt es nur pauschale Förderungen – egal, wie viel Du zum Beispiel für Deine Wohnung ausgeben musst, Du bekommst immer nur 380 Euro als Unterkunftspauschale für Miete und Nebenkosten (§ 13 BAföG).
Die Bafög-Höchstsätze hängen von der Art Deiner Ausbildung ab und davon, ob Du noch bei Deinen Eltern wohnst oder schon ausgezogen bist.
Deine Bafög-Höhe richtet sich danach, ob Du bei Deinen Eltern wohnst oder eine eigene Wohnung hast und welche Ausbildungsstätte Du besuchst.
| bei den Eltern zuhause | eigene Wohnung | |
|---|---|---|
| Universitäten, Höhere Fachschulen etc. | 534 € | 855 € |
Abendgymnasien, weiterführende Fachschulklassen nach Berufsausbildung | 501 € | 822 € |
Abendhaupt- und Abendrealschulen, weiterführende Fachoberschulen etc. | 498 € | 775 € |
| Berufsfachschulen ohne Berufsausbildung | 276 € | 666 € |
Schüler im ersten Bildungsweg, Fachschulen etc. | - | 666 € |
| Zuschlag für Kranken- und Pflegeversicherung1 | + 137 € | + 137 € |
| Zusatzleistung pro eigenes Kind | + 160 € | + 160 € |
1 Bei Studierenden, die nicht mehr gesetzlich familienversichert sind, in der Regel ab dem 25. Lebensjahr, wird ein Zuschuss zur Kranken- und Pflegeversicherung gezahlt. Ab dem 31. Lebensjahr steigt der Zuschlag auf 205 Euro.
Quelle: §§ 12, 13, 13a, 14b BAföG (Stand: April 2026)
Im Durchschnitt bekommst Du als Bafög-Berechtigte oder Bafög-Berechtigter weniger als den Höchstsatz, wie die Zahlen des Statistischem Bundesamts zeigen. Studierende erhielten im Jahr 2024 monatlich im Durchschnitt 657 Euro Bafög. Bei Schülerinnen und Schülern lag der durchschnittliche monatliche Förderbetrag bei 539 Euro.
Wie viel Bafög Du tatsächlich bekommst, hängt von drei Faktoren ab:
Als Erstsemester kannst Du eine einmalige Studienstarthilfe von 1.000 Euro bekommen, wenn Du oder Deine Eltern vor dem Studium Bürgergeld, Kinderzuschlag, Wohngeld oder andere Sozialleistungen bezogen haben (§ 56 BAföG).
Beantrage die Studienstarthilfe online über das Portal Bafög-digital. Beachte: Es gibt eine Ausschlussfrist. Du musst den Antrag bis zum Ende des Monats stellen, der auf den Monat des Ausbildungsbeginns folgt. Startet Dein erstes Semester am 1. April, hast Du nur bis zum 31. Mai Zeit. Beginnst Du Dein Studium zum Wintersemester am 1. Oktober, hast Du bis zum 30. November Zeit, den Antrag auf Studienstarthilfe zu stellen.
An Unterlagen brauchst Du nur den Nachweis über eine Sozialleistung und Deine Immatrikulationsbescheinigung. Du brauchst eine Bund-ID, um den Antrag online stellen zu können.
Die Studienstarthilfe musst Du nicht zurückzahlen. Das Geld gibt es unabhängig vom späteren Bafög, es wird Dir davon nicht abgezogen.
Zum Wintersemester 2026/27 soll es laut dem Koalitionsvertrag der aktuellen Bundesregierung von 2025 mehr Bafög geben, unter anderem durch eine höhere Wohnpauschale von 440 Euro (Koalitionsvertrag, Rz. 2445ff). Das wäre eine Erhöhung um 60 Euro monatlich.
Zudem soll die Bafög-Grundpauschale von aktuell 475 Euro in zwei Schritten auf das Grundsicherungsniveau angehoben werden – das entspricht dem Regelbedarf beim Bürgergeld oder ab dem 1. Juli 2026 dem Regelbedarf beim Grundsicherungsgeld. Der Regelbedarf beläuft sich derzeit auf 563 Euro.
Es bleibt abzuwarten, ob die Bafög-Reform zum Wintersemester 2026/27 in Kraft treten kann, weil die Finanzierung innerhalb der Bundesregierung umstritten ist. Gleichzeitig weist der Bundesrat darauf hin, dass derzeit nur zwölf Prozent aller Studierenden Bafög erhalten und fordert die Bundesregierung in einer Entschließung vom 6. März 2026 auf, zügig eine umfassende Reform vorzulegen.
Spätestens in der letzten Sitzung vor der Sommerpause müsste der Bundesrat die Novelle beschließen, wenn sie zum Wintersemester gelten soll.
Die Bafög-Sätze reichen für viele Studierende nicht aus, um den gesamten Lebensunterhalt zu decken, vor allem wegen der hohen Mieten in den Universitätsstädten.
Nach einer Auswertung des Moses Mendelssohn Instituts in Kooperation mit der Vermittlungsplattform Wg-gesucht.de kostet ein WG-Zimmer im Wintersemester 2025/26 durchschnittlich 505 Euro im Monat.
Die Hochschulrektorenkonferenz fordert seit Jahren von der Politik, die Bafög-Sätze deutlich zu erhöhen und an die Lebensrealitäten anzupassen.
Mit den Bafög-Höchstsätzen musst Du Dich abfinden: Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden, dass Studierende aus dem Grundgesetz keinen Anspruch auf höheres Bafög ableiten können (BVerfG, 23.09.2024, Az. 1 BvL 9/21).
Doch das Thema ist noch nicht ganz erledigt: Denn das Verwaltungsgericht Berlin hält die Bafög-Sätze für zu niedrig und damit aus mehreren Gründen für verfassungswidrig (VG Berlin, 05.06.2024, Az. 18 K 342/22). Es hat die Frage erneut dem Bundesverfassungsgericht vorgelegt. Bis zur Entscheidung hilft Dir neben dem Bafög nur ein guter Studentenjob.
Die Unterstützung durch Bafög ist für viele Menschen in der Ausbildung sehr wichtig. 2024 bekamen aber nur 613.000 Menschen Bafög. Damit sank die Zahl der Bafög-Geförderten auf den niedrigsten Wert seit dem Jahr 2000.
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Du hast einen Rechtsanspruch auf Bafög, wenn Du nicht genug Geld für Wohnung, Leben und Deine Ausbildung oder Dein Studium hast (§ 1 BAföG).
Ob Deine Berufsausbildung, Deine Schulausbildung oder Dein Studium durch Bafög gefördert werden kann, hängt von Deiner Ausbildungsstätte ab.
Bafög bekommst Du, wenn Deine Ausbildungsstätte zu den im Gesetz genannten förderfähigen Schulen, Hochschulen oder Ausbildungsstätten gehört.
| Ausbildungsstätte | |
|---|---|
| Studium | Universitäten, Hochschulen, Fachhochschulen und Akademien |
| Ausbildung | Berufsaufbauschulen, Berufsfachschulen, Fachschulen, Berufskollegs |
| Schule | alle anerkannten Schulen von Gymnasien über Gesamtschulen bis Hauptschulen, zweiter Bildungsweg über Abendhauptschulen, Abendrealschulen, Abendgymnasien, Kollegs |
Quelle: § 2 BAföG (Stand: April 2026)
Wichtig: Willst Du an einer privaten Hochschule studieren und Bafög beantragen, solltest Du Dich bei Deiner Hochschule erkundigen, ob sie staatlich anerkannt und als Ausbildungsstätte förderfähig ist.
Schülerinnen und Schüler können erst ab der zehnten Klasse Bafög bekommen und auch nur dann, wenn sie nicht mehr bei den Eltern wohnen. Zum Beispiel weil die Schule zu weit entfernt ist, sie schon mit einem Kind zusammenleben oder aus sozialen Gründen ausgezogen sind, wenn es in der Wohnung der Eltern zu eng ist (§ 2 Abs. 1a BAföG).
Für Bafög musst Du in der Regel die deutsche Staatsangehörigkeit haben oder eine Bleibeperspektive in Deutschland (§§ 8-10 BAföG). Bei Beginn der Ausbildung darfst Du höchstens 45 Jahre alt sein (§ 10 BAföG).
Ja, mit Auslands-Bafög kannst Du Dir eine Ausbildung im Ausland oder ein Auslandssemester fördern lassen und bekommst teilweise weitere Zuschläge (§ 5 BAföG). Ein solcher Antrag kann sich lohnen, wenn Du für Dein Studium in Deutschland kein Bafög bekommen würdest. Denn es gibt Auslandszuschläge.
Für einen kurzen Überblick haben wir die wichtigsten Punkte zum Bafög in einer Checkliste als Download für Dich zusammengefasst.
Damit Du den Bafög-Höchstsatz bekommst, dürfen Deine verheirateten Eltern nach der Finanztip-Berechnung etwa 41.500 Euro brutto im Jahr verdienen.
Liegt das Einkommen Deiner Eltern über dieser Grenze, kannst Du noch Bafög bekommen, aber weniger.
Verdienen Deine Eltern etwa 78.000 Euro im Jahr, ist die staatliche Förderung eher unwahrscheinlich. Die Einkommensgrenze für Bafög ist dann überschritten.
Wir haben bei der Berechnung unterstellt, dass Deine Eltern angestellt sind und Du keine Geschwister hast. Zudem sind wir davon ausgegangen, dass beide Eltern gleich viel verdienen und keine Riester-Verträge besparen.
Wichtig: Lass Dich von den Einkommensgrenzen nicht zu schnell entmutigen. Denn bei der Rechnung vom Bafög-Amt wirken sich viele Faktoren zu Deinen Gunsten aus – wie Sozialabgaben, Werbungskosten oder Beiträge zu Riester-Versicherungen.
Auf dem Infoportal des Familienministeriums bafög.de findest Du konkrete Beispiele, wann es wie viel Förderung gibt.
Beim Elterneinkommen berücksichtigt das Bafög-Amt feste Freibeträge, die vom Einkommen abgezogen werden, bevor Deine Förderung berechnet wird. Das gilt übrigens auch für das Einkommen Deines Ehepartners, falls Du verheiratet bist.
Sind Deine Eltern miteinander verheiratet, gilt ein Freibetrag für beide gemeinsam. Leben Deine Eltern getrennt, wird für jeden Elternteil ein eigener Freibetrag berücksichtigt. Auch mit jedem unterhaltsberechtigten Kind, das von Deinem Ehepartner oder Deinen Eltern versorgt werden muss, steigt der jeweilige Freibetrag.
| monatlicher Einkommens-Freibetrag für | WS 2025/26 | SS 2026 |
|---|---|---|
| verheiratete Eltern | 2.540 € | 2.540 € |
| alleinstehender Elternteil | 1.690 € | 1.690 € |
| Ehepartner | 1.690 € | 1.690 € |
| Stiefelternteil | 850 € | 850 € |
| pro Kind (unterhaltsberechtigt) | 770 € | 770 € |
Quelle: § 25 BAföG, 29. Bafög-Änderungsgesetz (Stand: April 2026)
Ausblick: Laut dem Koalitionsvertrag der schwarz-roten Regierung von 2025 sollen die Freibeträge dynamisiert werden. Es ist noch unklar, wie das genau aussehen wird.
Für den Bafög-Antrag musst Du vor allem den Steuerbescheid Deiner Eltern aus dem vorletzten Kalenderjahr einreichen.
Willst Du zum Sommersemester 2026 Bafög beantragen, musst Du den Steuerbescheid Deiner Eltern für 2024 vorlegen.
Das Bafög-Amt zieht von den Einkommen Deiner Eltern Pauschalen und Freibeträge ab und berechnet daraus den Teil, der Deine Förderung mindert.
Wie das Bafög-Amt genau rechnet, ist kompliziert. Zur Veranschaulichung dient das folgende Beispiel:
Anton ist 19 Jahre alt, studiert im ersten Semester Politikwissenschaft in Göttingen und wohnt nicht bei seinen Eltern. Er ist bei seinen Eltern in der Kranken- und Pflegeversicherung mitversichert. Antons Vater hatte vor zwei Jahren ein Bruttojahreseinkommen in Höhe von 27.500 Euro; seine Mutter ist ebenfalls angestellt und hatte Einkünfte in Höhe von 29.000 Euro. Bei einem gemeinsamen Bruttoeinkommen der Eltern von 56.500 Euro hat Anton einen Anspruch auf 575 Euro Bafög im Monat.
| Vorjahreseinkommen Vater | 27.500,00 € |
| Vorjahreseinkommen Mutter | 29.000,00 € |
| gemeinsame Steuern der Eltern | 4.788,00 € |
| Bruttoeinkommen nichtselbständige Arbeit: 1/12 des Jahreseinkommens 2023 | 2.291,67 € |
| - Werbungskosten, mindestens 1/12 des Arbeitnehmer-Pauschbetrags 2023 | - 102,50 € |
| - Sozialpauschale 22,3 % | - 488,18 € |
| Zwischenergebnis: | = 1.700,99 € |
| Bruttoeinkommen nichtselbständige Arbeit: 1/12 des Jahreseinkommens 2023 | 2.416,67 € |
| - Werbungskosten, mindestens 1/12 des Arbeitnehmer-Pauschbetrags 2023 | - 102,50 € |
| - Sozialpauschale 22,3 % | - 516,06 € |
| Zwischenergebnis: | = 1.798,11 € |
| Einkommen Vater | 1.700,99 € |
| Einkommen Mutter | + 1.798,11 € |
| - tatsächlich geleistete Steuern | - 399,00 € |
| Zwischenergebnis: | = 3.100,10 € |
| Einkommen der Eltern gesamt | 3.100,10 € |
| - Grundfreibetrag | - 2.540,00 € |
| Bafög-Einkommen Eltern | = 560,10 € |
| Zusatzfreibetrag: 50 % für die Eltern | - 280,05 € |
| Anrechnungsbetrag | = 280,05 € |
| Grundbedarf Student mit eigener Wohnung | 855,00 € |
| - Anrechnungsbetrag vom Elterneinkommen | - 280,05 € |
| Bafög-Förderung gerundet | = 575 € |
Du darfst als unter 30-Jährige oder unter 30-Jähriger in der Regel bis zu 15.000 Euro Vermögen haben, ohne dass Dein Bafög entfällt. Bei höherem Vermögen wird nur der übersteigende Teil angerechnet.
Mit Lebenspartner und Kindern darfst Du mehr Geld auf der hohen Kante haben, pro Person im Haushalt erhöht sich Dein Freibetrag um weitere 2.300 Euro. Bist Du älter als 30 Jahre alt, darfst Du bis zu 45.000 Euro gespart haben (§ 29 BAföG).
Wichtig: Dein Bafög Anspruch verfällt nicht, wenn Du mehr als den Freibetrag angespart hast. Das, was über 15.000 Euro an Vermögen da ist, wird auf Deinen Bedarf angerechnet (§ 30 BAföG).
Beispiel: Betty studiert in Tübingen und bekommt den Bafög-Höchstsatz von 855 Euro. Sie hat 20.000 Euro gespart. Davon werden 5.000 Euro angerechnet, die über dem Freibetrag liegen. Im Bewilligungszeitraum von zwölf Monaten sind das monatlich 417 Euro. Sie bekommt deshalb wegen ihrer Ersparnisse monatlich immerhin noch 438 Euro.
Geerbte Immobilien werden grundsätzlich als Vermögen berücksichtigt. Im Ausnahmefall, wenn der Antragsteller zum Beispiel Mitglied einer Erbengemeinschaft ist, kann er dennoch Bafög bekommen, wenn eine Verwertung des Vermögens im Bewilligungszeitraum nicht realistisch ist. So hat es das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen entschieden (VG Gelsenkirchen, 12.09.2025, Az. 15 K 6349/24).
Ein Minijob bis zur jeweiligen Jahresfreibetragsgrenze wird nicht auf Dein Bafög angerechnet, weil es dafür eigene Freibeträge gibt (§ 23 BAföG).
Auf die Freibeträge schlägt das Bafög-Amt noch Kosten für Sozialabgaben und die Werbungskostenpauschale obendrauf. Der grundsätzliche Freibetrag für eigenes Einkommen von 353 Euro im Monat erhöht sich damit pauschal auf die aktuell geltende Minijobgrenze von 603 Euro. Diesen Betrag darfst Du hinzuverdienen, ohne dass Dein Bafög gekürzt wird.
Als Freibetrag zählt nicht der Monatsverdienst, sondern die Summe Deiner Einkünfte während des Bewilligungszeitraums von zwölf Monaten.
Das bedeutet: Ein Nebenjob in den Ferien oder in der vorlesungsfreien Zeit darf mehr einbringen, solange Du insgesamt weniger als 7.236 Euro im Jahr verdienst (12 x 603 Euro). Wie hoch Deine Verdienstgrenze ist, ergibt sich aus Deinem Bewilligungszeitraum.
Wenn Du mehr als den Jahresfreibetrag verdienst, rechnet das Bafög-Amt nur den übersteigenden Teil auf Deinen Förderbetrag an. Verdienst Du mehr als 7.632 Euro im Jahr (12 x 603 Euro), wird nur der den Freibetrag überschreitende Einkommensanteil angerechnet.
Beispiel: Christopher studiert in Münster Mathematik. Er bekommt Bafög und arbeitet neben dem Studium regelmäßig bei der Post. Im Jahr verdient er 7.764 Euro. Er liegt damit 528 Euro über dem Freibetrag. Verteilt man den Mehrverdienst auf zwölf Monate, bekommt Christopher 44 Euro weniger Bafög im Monat.
Elternunabhängiges Bafög bekommst Du in besonderen Fällen, in denen Deine Eltern zwar genug verdienen, aber rechtlich nicht oder faktisch nicht für Deinen Unterhalt aufkommen (§ 11 BAföG). Elternunabhängiges Bafög ist in folgenden vier Situationen möglich:
Du stellst Deinen Bafög-Antrag über Formblätter beim zuständigen Bafög-Amt, kannst ihn aber auch komplett digital ausfüllen und einreichen.
Du musst Einkommensbelege von Dir und Deinen Eltern hochladen, sowie einen Nachweis über Deine Vermögensverhältnisse und die Zulassung der Ausbildungsstätte vorlegen.
Kümmere Dich so früh wie möglich um alle Dokumente. Wenn Du direkt zum Ausbildungs- oder Studienbeginn auf die Förderung angewiesen bist, solltest Du schon vor Ausbildungsstart alles parat haben.
Den Bafög-Antrag solltest Du spätestens im Monat des Ausbildungs- oder Studienbeginns stellen, da es die Förderung nicht rückwirkend gibt. Für das Sommersemester an der Uni reicht dazu noch der 30. April. Für das Wintersemester der 31. Oktober.
Bafög kannst Du erst beantragen, wenn Du weißt, wo Du studierst oder Deine Ausbildung machst. Wenn Du bereits zuvor abschätzen kannst, wo Du am Ende landen wirst, lohnt es sich, den Antrag schon vor der Zusage einzureichen und den Beleg für Deine Einschreibung später zu übermitteln.
Tipp: Lade Dir die Bafög-Digital-App herunter, damit Du Unterlagen auch vom Tablet oder Mobiltelefon übermitteln kannst. Du kannst über die Bafög-App auch den Bearbeitungsstand Deines Antrags verfolgen.
Einen Folgeantrag solltest Du zwei Monate vor Ablauf des laufenden Bewilligungszeitraums stellen, damit das Bafög-Amt die Zahlungen nicht vorübergehend einstellt. Für das Sommersemester solltest Du den Weiterförderungsantrag bis zum 31. Januar einreichen. Für das Wintersemester solltest Du den Antrag bis zum 31. Juli abgeben.
Du reichst Deinen Bafög-Antrag beim zuständigen Bafög-Amt ein, das je nach Art und Ort Deiner Ausbildung unterschiedlich ist (§ 45 BAföG):
Das Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt stellt eine Deutschlandkarte zur Verfügung, auf der Du das zuständige Amt findest, das für Deinen Bafög-Antrag Studium zuständig ist. Wenn Du Bafög für Deine schulische Ausbildung beantragen willst, findest Du eine Liste mit den zuständigen Ämtern. Du kannst den Bafög-Antrag auch digital abgeben unter bafoeg-digital.de.
Vom Bafög-Antrag bis zum Bescheid musst Du je nach Studierendenwerk mit zwei bis drei Monaten, in Einzelfällen aber auch deutlich längerer Bearbeitungszeit rechnen. Viel zu lang für viele Studierende, die ihren Lebensunterhalt nicht aus anderen Mitteln bezahlen können.
Laut Studentenwerk Leipzig musst Du mit bis zu drei Monaten Bearbeitungsdauer rechnen. Das Studierendenwerk Berlin gibt an, dass die Bearbeitung von Bafög-Anträgen in der Regel bis zu zwei Monate dauert. In Tübingen berichteten Studierende gegenüber der Südwestpresse im Mai 2025 von Bearbeitungszeiten von bis zu neun Monaten. Auch in Thüringen berichten Studierende gegenüber dem MDR davon, dass sie erst nach neun Monaten ihren Bafög-Bescheid bekommen haben.
Tipp: Fällt es Dir schwer, die Monate finanziell zu überbrücken, bis Bafög gezahlt wird, wende Dich an Deinen Sachbearbeiter. Häufig haben die Mitarbeiter im Bafög-Amt Verständnis für schwierige Übergangsphasen und bearbeiten dringende Fälle schneller. Für die Übergangszeit kannst Du Bürgergeld beim Jobcenter beantragen.
Du musst Bafög in der Regel jedes Jahr neu beantragen und bekommst es höchstens bis zum Ende Deiner Regelstudienzeit, wenn Du die Voraussetzungen weiter erfüllst. Die Regelstudienzeit ergibt sich aus den Prüfungsordnungen der Hochschule. Für den Bachelor beträgt die Regelstudienzeit durchschnittlich sechs Semester. Für den Master liegt sie zwischen zwei und vier Semestern.
Folgendes solltest Du über die Jahre beachten (§§ 15-17 BAföG):
Leistungsnachweis: Zum fünften Semester musst Du nachweisen, dass Du genügend Kurse oder Seminare besucht und die notwendigen Zwischenprüfungen bestanden hast, um das Studium in der Regelstudienzeit zu schaffen. Du darfst Dein Studium also nicht schleifen lassen.
Fachwechsel: Im Bachelorstudium darfst Du bis zum fünften Semester das Studienfach wechseln. Mit dem Wechsel startet die Regelstudienzeit neu und damit auch die Bafög-Bezugsdauer (§ 7 Abs. 3 BAföG).
Hilfe beim Studienabschluss: Fehlen nach der Regelstudienzeit noch einige Monate zum Studienabschluss, können Studierende ein besonders gefördertes Bankdarlehen beantragen, den sogenannten Bildungskredit. Den kannst Du beim Bundesverwaltungsamt beantragen. Die Auszahlung erfolgt über die staatliche Förderbank KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau). Dieser Bildungskredit ist günstiger als ein gewöhnlicher KfW-Studienkredit.
Flexibles Semester: Du hast einmal die Möglichkeit, über die Förderungshöchstdauer hinaus ein weiteres Semester Bafög zu bekommen (§ 15 Abs. 4 BAföG).
Die Förderdauer kannst Du in bestimmten Situationen verlängern, etwa durch ein Auslandssemester, Krankheit, Behinderung oder Engagement im Hochschulgremium.
Gerade in Kombination mit dem Erasmus-Austausch-Programm kannst Du also den einen oder anderen Schein an einer ausländischen Uni machen, ohne dabei zeitlich in Bedrängnis zu geraten.
In folgenden Situationen kannst Du die Förderdauer verlängern (§ 15 Abs. 3 BAföG):
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Als Azubi oder Schülerin beziehungsweise Schüler musst Du kein Bafög zurückzahlen, als Studierende oder Studierender nur höchstens die Hälfte und maximal 10.010 Euro.
Wenn Du Bafög als Azubi oder während der Schulzeit bekommen hast, musst Du die staatliche Förderung nicht zurückzahlen. Dies gilt auch, wenn Du eine Klasse wiederholen musstest.
Hast Du Bafög für das Studium bekommen, sieht es anders aus. Du bekommst mindestens die Hälfte der Bafög-Förderung geschenkt. Die andere Hälfte musst Du zurückzahlen, allerdings nie mehr als 10.010 Euro, egal wie viel Bafög Du über die Jahre bekommen hast. Dies entspricht einer Zahlung von 77 monatlichen Raten von maximal 130 Euro pro Monat (§ 18 Abs. 13 BAföG).
Fünf Jahre nach Ende des Studiums musst Du spätestens mit der Rückzahlung beginnen. Die Rate von 130 Euro wird im Dreimonatsrhythmus fällig, das sind dann viermal im Jahr 390 Euro.
Zurückzahlen musst Du nur, wenn Dein anrechenbares Einkommen über dem Freibetrag von 1.690 Euro im Monat liegt (§ 18a BAföG). Unter anrechenbarem Einkommen versteht man das Bruttoeinkommen nach Abzug von Pauschalen für die Sozialversicherung, für Steuern und Werbungskosten (§ 21 BAföG).
Wer ab September 2019 zum ersten Mal Bafög bekommen hat, muss das Darlehen nicht länger als 20 Jahre abzahlen, egal ob er seine Schulden in der Zeit begleichen konnte oder nicht.
Die Vergünstigung bei Einmalrückzahlung hängt von der Höhe Deines Darlehens ab und kann bis zu 21 Prozent betragen.
| Bafög-Summe | 3.000 € | 20.000 € |
|---|---|---|
| Darlehen, das Du zurückzahlen musst | 1.500 € | 10.000 € |
| Rückzahlung nach Abzug von Rabatt | 1.395 € | 7.900 € |
| Vergünstigung | 7 % | 21 % |
1 Du musst nur die Hälfte der Bafög-Summe zurückzahlen, allerdings nie mehr als 10.010 Euro.
Quelle: Bundesverwaltungsamt (Stand: April 2026)
Beispiel: Christopher hat während seines Studiums insgesamt 20.000 Euro Bafög erhalten. Die Hälfte davon muss er als Darlehen zurückzahlen – also 10.000 Euro. Mit dem Rabatt für die Einmalrückzahlung in Höhe von 21 Prozent zahlt Christopher nur 7.900 Euro zurück. Er spart somit 2.100 Euro.
Nein, einen Bafög-Nachlass wegen besonders guter Noten oder eines schnellen Studienabschlusses gibt es heute nicht mehr.
Bis 2012 war es möglich, die Summe des Darlehens zu verringern, indem Du vor der Regelstudienzeit fertig wurdest oder zu den besten 30 Prozent Deines Jahrgangs gehörtest. Diesen Bonus gibt es heute nicht mehr.
Wenn Du kein Bafög bekommst, kannst Du Dein Studium zum Beispiel über Stipendien, einen studentischen Nebenjob, ein duales Studium oder notfalls Studienkredite finanzieren. Vielleicht brauchst Du etwas länger, wenn Du jobbst, so kannst Du aber auch direkt Berufserfahrung sammeln. Ähnlich sieht es bei einem dualen Studium aus, bei dem Du studierst und gleichzeitig arbeitest.
Falls Dein Bafög-Antrag abgelehnt wird, weil Deine Eltern zu viel verdienen, hast Du ein Recht auf Unterhalt von Deinen Eltern.
Studienkredite sollten immer der letzte Ausweg sein, da Dich diese finanziell nachhaltig belasten. Das gilt auch für den staatlich geförderten KfW-Studienkredit. Der Zinssatz für Studienkredite für Neuverträge hat sich innerhalb kurzer Zeit mehr als verdoppelt. Im Oktober 2021 lag er noch bei 3,76 Prozent, im April 2026 bei 6,53 Prozent effektivem Jahreszins.
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