Am Wichtigsten: Schließe eine BU mit Dienstunfähigkeitsklausel ab. Eine einfache BU würde Dir im schlimmsten Fall kein Geld zahlen, wenn Du zwar dienstunfähig, aber der Versicherung zufolge nicht berufsunfähig bist.
Punkt 1: Was ist bei der Klausel wichtig?
Bei der Klausel solltest Du auf eine sogenannte „echte Klausel“ achten. Das bedeutet, die Versicherung verzichtet auf eine Nachprüfung der Dienstunfähigkeit und verlässt sich auf das Attest des Amtsarztes. Das macht den Antragsprozess für Dich wesentlich einfacher.
Eine unechte Dienstunfähigkeitsklausel würde dagegen vorsehen, dass die Versicherung selbst Deine Berufsunfähigkeit nachprüft. Dann könnte der Fall eintreten, dass Du zwar dienstunfähig, aber nicht berufsunfähig bist. Von der Versicherung würdest Du in so einem Fall kein Geld bekommen.
Punkt 2: Wie sieht es mit Beamten auf Probe oder Widerruf aus?
Achte im Vertrag auf eine sogenannte „vollständige Dienstunfähigkeitsklausel“, wenn Du noch Beamter oder Beamtin auf Probe oder auf Widerruf bist. Dann leistet der Versicherer unabhängig von Deinem Beamtenstatus. Unvollständig ist die Klausel dann, wenn nur Beamte auf Lebenszeit eine Berufsunfähigkeitsrente bekommen. Dann würdest Du als Beamter auf Probe oder Widerruf leer ausgehen, wenn Du berufsunfähig wirst.
Punkt 3: Was geschieht bei Teildienstunfähigkeit?
Die Versicherung sollte auch dann zahlen, wenn Du eingeschränkt dienstfähig bist, aber noch wenigstens 50 Prozent der regelmäßigen Dienstzeit ableisten kannst. Das nennt sich dann nicht Dienstunfähigkeit, sondern Teildienstunfähigkeit. Dann bekommst Du in der Regel zumindest einen Teil der Rente ausgezahlt.
Punkt 4: Was solltest Du beachten, wenn Du im Dienst gefährdet bist?
Beamte, die im Dienst besonders gefährdet sind, etwa Polizisten und Beamte im Justizvollzug benötigen eine spezielle Klausel für Vollzugsdienstunfähigkeit. Erleidet ein Polizist eine schwere Verletzung an der Hand und kann deswegen keine Waffe mehr tragen, wird er zwar für den Vollzugsdienst untauglich, kann aber in die Verwaltung versetzt werden. In diesem Fall zahlt die Versicherung ebenfalls eine Rente, womit ein möglicherweise geringeres Gehalt ausgeglichen werden kann.
Punkt 5: Was ist bei der Rentenhöhe wichtig?
Die vereinbarte Rente solltest Du hoch genug ansetzen. Im Idealfall ergibt sie zusammen mit dem Ruhegehalt Dein aktuelles Nettoeinkommen. Kläre deshalb, wie hoch Dein Ruhegehalt und wie es sich entwickeln könnte. Auskunft dazu gibt die zuständige Besoldungsstelle.
Berufsanfänger haben noch ein niedrigeres Ruhegehalt, sie benötigen daher in den ersten Jahren eine höhere Absicherung als ein Beamter, der schon 20 Jahre im Beruf ist.
Daher teilt sich die Versicherungszeit bei manchen Versicherern in mehrere Phasen. In der ersten Phase zahlst Du höhere Beiträge und bekommst dafür eine höhere Rente bei Dienstunfähigkeit. Wie lange diese Phase läuft, bestimmst Du, beispielsweise zehn Jahre.
In der zweiten Phase zahlst du weniger Beiträge. Dafür fällt die Rente geringer aus, wenn Du dienstunfähig werden solltest. Da Dein Ruhegehalt aber ohnehin mit den Jahren steigt, benötigst Du mit den Jahren eine immer geringere Absicherung. Lass Dich hierzu von Deinem Versicherungsmakler oder Deiner Versicherungsmaklerin beraten.