Krypto Steuer Lang genug gehalten: Dann sind Bitcoin steuerfrei

Jörg Leine
Jörg Leine
Experte Steuern

Das Wichtigste in Kürze

  • Verkaufst Du innerhalb der Spekulationsfrist von einem Jahr bestimmte private Wertgegenstände mit Gewinn, kann Spekulationssteuer fällig werden.
  • Das betrifft zum Beispiel Kryptos wie Bitcoins, Edelmetalle wie Gold und Wechselkursgewinne.
  • Steuerfrei bleiben solche privaten Veräußerungsgeschäfte auch innerhalb der Spekulationsfrist, wenn Du im Jahr insgesamt weniger als 1.000 Euro Gewinn erzielst.

So gehst Du vor

  • Machst Du mit dem Verkauf von Kryptos oder Gold innerhalb der Spekulationsfrist 1.000 Euro und mehr Gewinn, musst Du diesen in der Anlage SO der Steuererklärung angeben.

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Gold gilt als beständige Geldanlage, Kryptos wie Bitcoins eher als risikoreich. Steuerlich wird der Verkauf aber gleich bewertet, als ein privates Veräußerungsgeschäft. Was noch dazu gehört und wann Steuern fällig werden, erfährst Du in diesem Ratgeber. 

Welche Grundregeln gelten für Geldanlagen?

Wer Geld anlegt, zahlt auf Gewinne oft Steuern. Doch wie die Besteuerung funktioniert, ist ganz unterschiedlich. Das war bis Ende 2008 noch anders, da zählten alle Geldanlagen als private Veräußerungsgeschäfte, geregelt im Einkommensteuergesetz (§ 23 EStG). 

Seit 2009 hat sich das aber geändert, denn Zinsen auf Tagesgeld und Festgeld sowie Gewinne aus Verkäufen von Aktien oder Fonds wie ETFs unterliegen seitdem der Kapitalertragsteuer. Hast Du Dein Geld oder Depot bei einer Bank in Deutschland, überweist diese die fällige Steuer, die Abgeltungssteuer, von 25 Prozent plus Soli und gegebenenfalls Kirchensteuer direkt ans Finanzamt, wenn Du Deinen Freistellungsauftrag ausgereizt oder gar keinen eingerichtet hast. 

Wie lange Du eine der eben beschriebenen Geldanlagen gehalten hast, spielt für die Besteuerung überhaupt keine Rolle. 

Was ist die Spekulationsfrist?

Für Bitcoins, Gold und einigen anderen Geldanlagen gilt die Spekulationsfrist von einem Jahr. Denn diese zählen im Steuerrecht weiterhin als private Veräußerungsgeschäfte.

Liegt zwischen Kauf und Verkauf mehr als ein Jahr, dann ist der Verkauf von Kryptos steuerfrei. Du hast also in den Augen des Gesetzgebers nicht spekuliert, weil Du Dich an die Spekulationsfrist gehalten hast.

Verkaufst Du zum Beispiel Bitcoins innerhalb eines Jahres, hast Du spekuliert – und musst auf den Gewinn oberhalb der Freigrenze von 1.000 Euro Steuern zahlen. Das wird oft als Spekulationssteuer bezeichnet. 

Generell gilt für private Veräußerungsgeschäfte: Die Frist verlängert sich auf zehn Jahre, wenn Du mit dem verkauften Gegenstand mindestens in einem Jahr Einkünfte erzielt hast. Als Beispiel sei ein nebenberuflicher Musiker genannt, der damit regelmäßige Einnahmen erzielt und das dafür genutzte Musikinstrument innerhalb von zehn Jahren mit Gewinn verkauft. Dann muss er diesen versteuern.

Was gilt beim Verkauf einer Immobilie?

Zu den privaten Veräußerungsgeschäften gemäß Paragraf 23 EStG gehört auch der Verkauf von Immobilien. Dabei beträgt die Spekulationsfrist generell zehn Jahre. Zudem gibt es dort im Detail weitere abweichende Regelungen. Willst Du mehr dazu wissen, schau einfach in den Ratgeber zur Spekulationssteuer Immobilien rein.

Was ist ein privates Veräußerungsgeschäft?

Bei einem privaten Veräußerungsgeschäft muss es sich um einen selbstständig bewertbaren Gegenstand handeln, der im Wert steigen kann. Darunter können die folgenden Wertgegenstände fallen: 

  • Edelmetalle wie Goldbarren und Silbermünzen
  • Bitcoins und andere Kryptowährungen
  • Fremdwährungen
  • Schmuck
  • Antiquitäten
  • Kunstgegenstände
  • Briefmarkensammlungen
  • Münzsammlungen
  • Oldtimer
  • Gegenstände, mit denen Du Einkünfte erzielt hast

Sogar der gewinnträchtige Verkauf von Eintrittskarten fällt in diese Kategorie. Das zeigt ein Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH).

Was besagt das BFH-Urteil zu Fußballtickets?

Wird ein anderes Wirtschaftsgut innerhalb eines Jahres mit Gewinn verkauft, ist dieser steuerpflichtig. Das kann auch für Fußball-Tickets mit Wertsteigerungspotenzial gelten, entschied der Bundesfinanzhof (Urteil vom 29. Oktober 2019, Az. IX R 10/18). Im entschiedenen Fall verkaufte der Kläger zwei Tickets für das Endspiel der Fußball Champions League mit einem Gewinn von fast 2.600 Euro.

Die Eintrittskarten wertete der BFH als andere Wirtschaftsgüter, die Gegenstand eines privaten Veräußerungsgeschäfts im Sinne des Paragrafen 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 Satz 1 EStG sein können. Denn es handele sich um selbstständig bewertbare vermögenswerte Vorteile, für die der Steuerpflichtige Geld ausgegeben hat. Durch den Weiterverkauf auf einer Ticketbörse-Plattform binnen eines Monats realisierte der Kläger eine deutliche Wertsteigerung, die er versteuern musste. 

Achtung: Eine gesetzliche Ausnahme gibt es bei Dingen des täglichen Gebrauchs wie dem Privatauto. Solche Gegenstände kannst Du jederzeit steuerfrei verkaufen; ein etwaiger Verlust bleibt dann aber auch steuerlich unberücksichtigt.

Was ist wichtig für Kryptos bei der Steuer?

Es greifen für Bitcoins die Regeln für private Veräußerungsgeschäfte nach Paragraf 23 EStG. Damit ist auch endgültig geklärt, dass ein Verkauf innerhalb der Spekulationsfrist von einem Jahr zu einem privaten Veräußerungsgewinn oder -verlust führt. 

Betroffen sind der Bitcoin als die bekannteste der digital erzeugten Kryptowährungen; weitere Beispiele sind Ethereum, Ripple, Dash und Litecoin. Das Bundesfinanzministerium (BMF) stufte Bitcoins & Co. wie Edelmetalle als ein „sonstiges Wirtschaftsgut“ ein. Das ist mittlerweile mit einem BFH-Urteil vom 14. Februar 2023 höchstrichterlich bestätigt (Az. IX R 3/22). 

Nach der Haltefrist von einem Jahr kannst Du Bitcoins und andere Kryptos steuerfrei verkaufen. Aber Achtung: Ein Verlust beim Verkauf nach Ablauf der Spekulationsfrist wirkt sich steuerlich nicht aus. Du kannst solche Verluste also nicht in der Steuererklärung geltend machen.

Wie hoch ist die Freigrenze für Kryptos?

Die Freigrenze für Bitcoins und andere private Veräußerungsgeschäfte beträgt 1.000 Euro im Jahr. Steuern zahlen musst Du also erst, wenn alle Veräußerungsgewinne, die Du in einem Jahr erzielst, insgesamt mindestens 1.000 Euro betragen. Dieser Wert gilt laut Wachstumschancengesetz seit 1. Januar 2024. Zuvor lag er noch bei 600 Euro. 

Achtung: Es geht hier um alle private Veräußerungsgeschäfte innerhalb eines Jahres. Hast Du zum Beispiel auch steuerpflichtige Gewinne mit anderen Dingen gemacht, etwa mit Gold oder einer Immobilie, zählen diese mit dazu. 

Die 1.000 Euro sind eine Freigrenze; das heißt, sobald der Gewinn diese Schwelle erreicht, musst Du den gesamten Betrag versteuern. Wenn du 1.001 Euro Gewinn gemacht hast, musst Du nicht einen sondern 1.001 Euro versteuern. Die 1.000 Euro gelten zudem je Person. Bei einem zusammen veranlagten Ehepaar könnte also jeder Ehepartner einen Gegenstand verkaufen und einen Veräußerungsgewinn steuerfrei einnehmen, wenn dieser unterhalb von 1.000 Euro bleibt.

Wann genau sind Bitcoins steuerpflichtig?

Steuerpflicht kann innerhalb der Spekulationsfrist zum Beispiel entstehen: 

  • durch Umtausch, zum Beispiel beim Tausch von Bitcoins in Euro oder in eine andere virtuelle Währung,
  • durch das Bezahlen einer Ware oder Dienstleistung oder
  • an der Börse.

Für den Gewinn werden von den Anschaffungskosten anfallende Werbungskosten und der Veräußerungspreis abgezogen. 

Wie solltest Du das dokumentieren?

Du solltest für steuerliche Zwecke bei jedem Kauf und Verkauf folgende Daten dokumentieren: 

  • die gehandelte Kryptowährung
  • den Zeitpunkt
  • die Anzahl
  • den Kurs
  • die Transaktionsgebühren

Das ist sehr wichtig, denn den Gewinn oder Verlust zu berechnen, kann sehr aufwendig sein, besonders wenn Du Bitcoins in mehreren Raten erworben hast. Dann liegen häufig Bitcoins mit den unterschiedlichsten Kaufpreisen in Deiner digitalen Brieftasche, dem Wallet.

Für die Berechnung kannst Du die „First-in-first-out“-Methode (Fifo) anwenden: Danach wird unterstellt, dass die zuerst erworbenen Bitcoins auch als erste verkauft wurden. Allerdings ist derzeit noch nicht endgültig geklärt, ob die Fifo-Methode für die Gewinnermittlung zwingend ist. Theoretisch könnte auch die gegenteilige „Last-in-first-out-Methode“ (Lifo) oder eine Durchschnittspreisbewertung zum Tragen kommen. Nach unseren bisherigen Erfahrungen akzeptieren die Finanzämter die Fifo-Methode und neuerdings auch die Lifo-Methode.

Beispiel: Warum lohnt sich das Warten bei Kryptos?

In unserem Beispiel hatte Marc 2023 stolze 300.000 Euro von seiner Mutter geerbt. Immerhin musste er wegen seines Freibetrags von 400.000 Euro darauf keine Erbschaftssteuer zahlen. Er legte sofort 100.000 Euro in einen ETF an. Und entschied sich, mit Bitcoins ein größeres Risiko einzugehen - und kaufte zu drei Zeitpunkten Bitcoins.

14. Oktober 2023: Kauf von 0,5 Bitcoins für 12.500 Euro bei einem Kurs von 25.000 Euro
2. Februar 2024: Kauf von 0,5 Bitcoins für 20.000 Euro bei einem Kurs von 40.000 Euro
5. Juli 2024: Kauf von 0,5 Bitcoins für 25.000 Euro bei einem Kurs von 50.000 Euro

Insgesamt investierte Marc also 57.500 Euro in 1,5 Bitcoins.

In der zweiten Jahreshälfte 2024 stiegen die Kurse extrem. Marc entschied sich, in zwei Schritten zu verkaufen.

26. November 2024: Verkauf 1 Bitcoin bei einem Kurs von 90.000 Euro - Erlös 90.000 Euro
16. Dezember 2024: Verkauf 0,5 Bitcoin bei einem Kurs von 100.000 Euro - Erlös 50.000 Euro.

​​Insgesamt erlöste Marc damit 140.000 Euro. Er machte also einen Gewinn von 140.000 - 57.500 = 82.500 Euro. Steuerfrei bleibt dieser Gewinn aber nicht, zumindest nicht komplett. Schauen wir uns das nach der Fifo-Methode an:

1. Verkauf im November 2024 von 1 Bitcoin: Davon sind 0,5 Bitcoin steuerfrei, da Marc bereits diese ältesten 0,5 Bitcoin vor mehr als einem Jahr gekauft hatte. Die zeitlich folgenden 0,5 Bitcoin kaufte er aber im Februar 2024. Die Frist von einem Jahr ist damit nicht erreicht. Marc kaufte also 0,5 Bitcoin für 20.000 Euro - und verkaufte diese für 45.000 Euro - macht einen steuerpflichtigen Gewinn von 25.000 Euro. 

2. Verkauf im Dezember 2024 von den verbleibenden 0,5 Bitcoin: Auch hier ist die Frist von einem Jahr nicht erreicht. Der Kauf fand im Juli 2024 für 25.000 Euro statt und der Verkauf im Dezember 2024 für 50.000 Euro. Auch damit erzielte Marc also 25.000 Euro steuerpflichtigen Gewinn.

Marc hat also insgesamt 50.000 Euro Gewinn zu versteuern. Da er auch noch gut verdient, liegt er bereits im Bereich des Spitzensteuersatzes von 42 Prozent. Er muss also allein für sein - dann doch recht unüberlegtes - Handeln 21.000 Euro Steuern zahlen - und vielleicht sogar noch den Soli von bis zu 5,5 Prozent, was zusätzlich 1.155 Euro wären. 

Fazit: Marc blieben von seinem Gewinn von 82.500 Euro nach Steuern nur noch rund 60.000 Euro. Immer noch ein guter Schnitt, aber es wäre bei mehr Geduld noch mehr drin gewesen.

Wohin müssen Bitcoins in der Steuererklärung?

Ab dem Steuerjahr 2023 haben Kryptowährungen im Steuerformular Anlage SO einen eigenen, kleinen Bereich erhalten. Deine Angaben gehören dort in die Zeilen 41 bis 47:

In Zeile 41 setzt du ein Häkchen, wenn Du solche Einkünfte hattest. Danach gibst Du an,

  • was Du verkauft hast (Zeile 42),
  • wann Du es angeschafft und wann verkauft hast (Zeile 43),
  • den Verkaufspreis (Zeile 44),
  • die Anschaffungskosten (Zeile 45),
  • die Werbungskosten im Zusammenhang mit dem Veräußerungsgeschäft (Zeile 46)– sie mindern Deinen Gewinn – und
  • in Zeile 47 Deinen so ermittelten Gewinn oder Verlust.

Um diese Details musst Du Dich allerdings nicht kümmern, wenn Du eine von Finanztip empfohlene Steuersoftware nutzt.

Mehr dazu im Ratgeber Steuersoftware

 Zum Ratgeber

In einem Schreiben vom 6. März 2025 hat das BMF die steuerlichen Regeln auf 34 Seiten zusammengefasst. Neu im Vergleich zum vorhergehenden BMF-Schreiben sind unter anderem klarere Regeln für die Mitwirkungspflicht der steuerpflichtigen Person. Achte also darauf, dass Du Dein Handeln mit Kryptowerten lückenlos dokumentierst. Das Finanzamt kann jederzeit nach Abgabe Deiner Steuererklärung Belege anfordern. 

Handelst Du häufiger mit virtuellem Geld, stößt Du mit selbst erstellten Excel-Listen dabei bald an Deine Grenzen. Hilfreich sind für Dokumentationszwecke Tools wie Cryptotax oder Cointracking. Einen damit ermittelten Gewinn oder Verlust kannst Du dann in einem Steuerprogramm eintragen.

Was gilt beim Mining, Lending und Staking?

Für das Mining, Lending und Staking gibt es zum Teil mehr bei der Steuer zu beachten als beim klassischen Handel mit Bitcoins und anderen Kryptowährungen. 

Was bedeuten die Begriffe Mining, Lending und Staking?

  • Manche verdienen sich Bitcoins und anderes virtuelles Geld durch Mining, also das Schürfen. Das heißt, sie stellen Rechnerleistung zur Verfügung, um schwierige mathematische Aufgaben zu lösen, wodurch Kryptogeld erzeugt wird. Als Belohnung erhalten sie Kryptos.
  • Du betreibst Lending, wenn Du virtuelle Währungen gegen Zinsen oder gegen eine zu bewertende Kryptowährung verleihst.
  • Beim Staking sperrst Du bestimmte Einheiten einer Kryptowährung über einen bestimmten Zeitraum und bekommst zusätzliche Einheiten, weil Du sie länger hältst. Mehr dazu liest Du im Ratgeber zum Staking.

Was ist steuerlich beim Mining von Bitcoins zu beachten?

Wenn Du das Mining nachhaltig und mit Gewinnerzielungsabsicht betreibst, kann das Finanzamt solche Aktivitäten als eine gewerbliche Tätigkeit einstufen. Dann musst Du

  • Deine Gewerbetätigkeit über Elster Deinem Finanzamt melden
  • die gewerblichen Einkünfte in der Einkommensteuererklärung angeben
  • einen Jahresabschluss in Form einer Einnahmen-Überschussrechnung oder Bilanz erstellen
  • Umsatzsteuervoranmeldungen abgeben

Was in Deinem Fall einschlägig ist, hängt davon ab, wie viel Umsatz Du machst. Die Kosten für das Schürfen der Währung kannst Du immerhin als Betriebsausgaben abziehen.

Außerdem musst Du möglicherweise eine Gewerbesteuererklärung abgeben. Bleibt der gewerbesteuerliche Gewinn unter 24.500 Euro, fällt keine Gewerbesteuer an.

Falls Du nicht gewerblich tätig bist und nur gelegentliches Mining betreibst, profitierst Du vielleicht von der Freigrenze von 256 Euro im Kalenderjahr für Einkünfte aus Leistungen (§ 22 Abs. 3 EStG). Wenn Deine Einnahmen abzüglich der Werbungskosten höchstens 255,99 Euro betragen, musst Du darauf keine Steuern zahlen.

Was passiert steuerlich bei Lending und Staking?

Beim Lending bleibt die Spekulationsfrist nach dem oben erwähnten BMF-Schreiben bei einem Jahr. Auch hier können Einnahmen unter 256 Euro im Kalenderjahr steuerfrei bleiben. 

Das Staking ist steuerrechtlich in der Regel sehr komplex. Deshalb sollten sich Anleger von einem darauf spezialisierten Steuerberater oder Steuerberaterin helfen lassen, um nicht unnötig Spekulationssteuer zahlen zu müssen.

Woher weiß das Finanzamt von Bitcoins & Co.?

Lange Jahre liefen Kryptos beim Finanzamt unter dem Radar. Damit ist gemeint, dass die Finanzbehörden nicht regelmäßig kontrollieren konnten, ob jemand Gewinne mit Kryptos verschwiegen hat. 

Denn den Finanzbehörden standen Daten aus Kryptogeschäften nicht standardmäßig zu Verfügung, anders als zum Beispiel bei Aktiengeschäften innerhalb Deutschlands. Andererseits konnte die Finanzverwaltung ein Sammelauskunftsersuchen bei solchen Plattformen einholen, um so die geschäftlichen Aktivitäten und etwaige verschwiegene steuerpflichtige Gewinne zu erforschen. Doch dazu brauchte es immer erst einen ersten Anhaltspunkt.

Im Prinzip war es lange so, dass ehrliche Steuerzahler, die ihre Kryptogewinne ordnungsgemäß in der Steuererklärung angaben, die „Dummen” waren, getreu dem Spruch „Der Ehrliche ist der Dumme“.

Mehrfach hatten Steuerzahler gegen die Zahlung von Steuern auf Kryptogewinne geklagt – und das unter anderem auch damit begründet, dass ein strukturelles Vollzugsdefizit vorliegen würde. In Klartext argumentiert: Wenn der Staat nicht sicherstellen kann, dass alle Bürger und Bürgerinnen Steuern auf Bitcoin zahlen, ist es unfair, wenn es einzelne erwischt. 

Wie entschieden die Gerichte in diesen Fällen?

Ein Mann hatte fast 32.000 Euro Gewinn aus dem Handel mit Kryptowährungen gemacht und diese versteuert. Seine Klage dagegen vor dem Finanzgericht (FG) Baden-Württemberg war nicht erfolgreich (Urteil vom 11. Juni 2021, Az. 5 K 1996/19). Die Revision beim Bundesfinanzhof (BFH) nahm der Mann zurück, sodass das Urteil rechtskräftig ist (Az. IX R 27/21).

Ein weiterer Kläger scheiterte beim FG Köln (Urteil vom 25. Februar 2022, Az. 14 K 1178/20). Der BFH wies die Revision des Mannes mit der Begründung ab, dass kein strukturelles Vollzugsdefizit vorliegt (Urteil vom 14. Februar 2023, Az. IX R 3/22). Zwar gäbe es Fälle, in denen Personen Kryptogewinne nicht bei der Steuer angeben und dabei nicht ertappt werden. Trotzdem können Steuern für Krypto-Gewinne festgesetzt werden.

Der Kläger vorm FG Köln, also der ehrliche Steuerzahler, hatte übrigens aus Kryptodeals mit Bitcoin, Ether und Monero im Jahr 2017 mehr als 3,4 Millionen Euro Gewinn gemacht. Darauf musste er nun Steuern zahlen, was finanziell verschmerzbar sein sollte.

Warum sollst Du trotzdem Deine Kryptogewinne in der Steuererklärung angeben?

Du solltest pflichtgemäß solche Gewinne in der Steuererklärung angeben, denn sonst begehst Du Steuerhinterziehung. Und für Steuerbetrug kannst Du im schlimmsten Fall sogar eine Haftstrafe erhalten. Steuerbetrug und Steuerhinterziehung sind definitiv kein Kavaliersdelikt.

Und falls Du immer noch schwanken solltest in Deiner Entscheidung: Spätestens Anfang 2026 wird es aller Voraussicht nach ein neues Gesetz geben, das es den Finanzbehörden leichter machen wird, Finanzströme in Kryptowährungen zu verfolgen. Und damit auch Steuerhinterzieher aufzuspüren. Dazu kommen wir jetzt detaillierter.

Was bedeutet das neue Gesetz für Bitcoins und andere Kryptos? 

Mit dem Kryptowerte-Steuertransparenz-Gesetz (KStTG) werden für Anbieter von Kryptowerte-Dienstleistungen verpflichtet, den Finanzbehörden Informationen über bestimmte Transaktionen von Kryptowerte-Nutzern zu melden. 

Das Gesetz wurde am 6. November 2025 vom Bundestag beschlossen - und muss noch bis Jahresende durch den Bundesrat. Denn das KStTG ist eine Umsetzung der DAC8-Richtlinie der EU vom 23. Oktober 2023 in nationales Recht. Und diese EU-Richtlinie legt fest, bis wann das KStTG in Kraft treten muss: Es ist der 31. Dezember 2025.

Der Regierungsentwurf des KStTG umfasst 94 Seiten, weitere, kleinere Änderungen finden sich in der Beschlussempfehlung für die Abstimmung im Bundestag. 

Übrigens: Falls Dir das mit einem Steuertransparenzgesetz bekannt vorkommt, liegst Du richtig. Denn mit dem Plattformen-Steuertransparenzgesetz (PStTG) müssen Ebay, Airbnb und andere Online-Plattformen den Finanzbehörden seit 2023 melden, wenn Nutzerinnen und Nutzer 2.000 Euro oder mehr damit im Jahr umsetzen. Die Idee dahinter: Die Finanzämter können so schneller erfahren, ob jemand Gewinne erzielt, ohne diese in der Steuererklärung anzugeben. 

Was gilt steuerlich bei Gold?

Wer in Goldbarren, Goldmünzen oder andere Edelmetalle wie Silber und Platin investiert, kann diese nach einem Jahr Haltedauer, also nach Ablauf der Spekulationsfrist, steuerfrei verkaufen. Nur innerhalb von 365 Tagen musst Du wie - bei anderen privaten Veräußerungsgeschäften - Spekulationssteuer zahlen. Das war jetzt wirklich einfach. Aber es gibt noch andere Optionen, in Gold zu investieren.

Was sind Gold-Zertifikate?

Eine Alternative zum Direktinvestment ist ein Wertpapier, das mit physischem Gold hinterlegt ist. Ein Beispiel für solche Gold-Zertifikate ist Xetra-Gold-ETC. Das ist eine an der Börse gehandelte Inhaberschuldverschreibung, die die Wertentwicklung des Golds abbildet. Der Käufer einer Schuldverschreibung erwirbt damit den Anspruch, dass ihm dafür ein Gramm Gold ausgeliefert wird. Deshalb gelten für Erwerb und Einlösung oder Verkauf solcher Zertifikate die gleichen Regeln wie bei physischem Gold. Abgeltungssteuer fällt nicht an und wenn Du das Wertpapier länger als ein Jahr hältst, ist der Verkaufsgewinn steuerfrei. 

Finanztip empfiehlt: Wenn Du Dich für Gold als Anlage entscheidest, setze erstens auf „echtes“ Gold und nicht auf Zertifikate. Und investiere zweitens darin nur maximal zehn Prozent Deines Vermögens.

Aus Zertifikat echtes Gold machen – was ist mit der Steuer?

Steuerfrei ist es auch, wenn Du Dein Zertifikat einlöst. Das heißt, wenn Du das Wertpapier nicht verkaufst, sondern das physische Gold innerhalb eines Jahres nach dem Kauf des Zertifikats geliefert bekommst (BFH, Urteil vom 6. Februar 2018, Az. IX R 33/17).

Das Finanzamt wollte in diesem Fall die Wertsteigerung im Zeitraum zwischen Anschaffung und Einlösung als privates Veräußerungsgeschäft versteuern. Zu Unrecht, urteilte der BFH. Die Einlösung ist kein steuerpflichtiger Vorgang.

Die betroffenen Eheleute hatten das Gold bei sich aufbewahrt, weshalb sie es nach Ansicht der Finanzrichter nicht veräußert haben. Die Wertsteigerung, die zwischen dem Erwerb der Xetra-Gold-Inhaberschuldverschreibungen und der Auslieferung des physischen Golds eintrat, führte auch nicht zu steuerpflichtigen Einkünften aus Kapitalvermögen. Denn die Schuldverschreibungen verbrieften keine Kapitalforderungen, sondern Ansprüche auf die Lieferung des physischen Golds.

Was ist mit Steuern auf Wechselkursgewinne?

Auch der Handel mit Devisen kann zu einem steuerpflichtigen privaten Veräußerungsgeschäft führen. Es gilt aber auch hier Steuerfreiheit nach Ablauf der Spekulationsfrist von einem Jahr.

Ein Beispiel: Du führst ein Bankkonto in US-Dollar. Tauschst Du innerhalb eines Jahres Dollar in Euro oder in eine andere Fremdwährung um und erzielst dadurch einen Wechselkursgewinn, zählt dieser als privates Veräußerungsgeschäft und Du erzielst einen Veräußerungsgewinn. Und auf den musst Du unter Umständen Steuern zahlen.

Dementsprechend kannst Du auch einen etwaigen Kursverlust durch einen Verkauf binnen Jahresfrist ausnutzen und einen Verlust steuerlich geltend machen. Wenn Du die Devisen zu unterschiedlichen Zeitpunkten gekauft hast und Teilbeträge davon verkaufst, musst Du die Fifo-Methode anwenden, um die Anschaffungskosten zu ermitteln. Du musst also zuerst die Devisen nehmen, die Du jeweils zuerst gekauft und verkauft hast. 

Wie hoch ist die Spekulationssteuer?

Die Höhe der Spekulationssteuer hängt von der Höhe Deines Gesamteinkommens ab. Fallen bei Dir zum Beispiel Gewinne aus dem Verkauf von Bitcoins an, unterliegen diese „ganz normal“ der Einkommensteuer. Sie werden also gemeinsam mit Deinen anderen Einkünften, etwa Deinem Lohn als Arbeitnehmer mit Deinem persönlichen Steuersatz versteuert. 

Beispiel: Julia hat 2024 ein zu versteuerndes Einkommen (zvE) von 30.000 Euro. Darauf müsste sie 4.446 Euro Einkommensteuer zahlen. Zusätzlich hat sie mit Bitcoins einen Gewinn von 4.000 Euro gemacht. Ihr zvE steigt deshalb auf 34.000 Euro, darauf werden 5.622 Euro Steuern fällig. Damit zahlt Julia auf ihre Bitcoin-Gewinne knapp 1.200 Euro Steuern.

Achtung: Zwar werden für Gewinne aus privaten Veräußerungsgeschäften unter 1.000 Euro keine Steuern fällig. Julia hat damit aber keinen Freibetrag von 1.000 Euro - und müsste deshalb nur 3.000 statt 4.000 Euro versteuern. Die 1.000 Euro sind eine Freigrenze, das heißt, liegt der Gewinn darüber, muss der komplette Betrag versteuert werden.

Was ist mit Krypto-Verlusten bei der Steuer?

Du kannst Verluste in der Steuererklärung angeben, wenn sie innerhalb der Spekulationsfrist angefallen sind. Verrechnen kannst Du diese Verluste zudem nur mit Gewinnen aus anderen privaten Veräußerungsgeschäften im selben Steuerjahr. Hast Du zum Beispiel mit einem Immobiliengeschäft 20.000 Euro Spekulationsgewinn gemacht und 10.000 Euro mit Bitcoins Verlust, musst Du nur 10.000 Euro versteuern. 

Wenn Du im selben Jahr keine Gewinne gemacht hast, darfst Du den Verlust entweder ins Vorjahr zurücktragen oder in die Folgejahre vortragen. Doch verrechnen kannst Du diesen Verlust auch in diesen Fällen nur mit einem Gewinn aus privaten Veräußerungsgeschäften. Mit anderen Einkunftsarten wie Deinem Lohn geht das definitiv nicht.

Alles zu dieser steuerlichen Verlustverrechnung erfährst Du im Ratgeber zu Verlustausgleich und Verlustabzug.

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