Fahrzeugschein Der Fahrzeugschein einfach erklärt
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Das Wichtigste in Kürze
So gehst Du vor
Er heißt gar nicht mehr Fahrzeugschein, Dein Fahrzeugschein. Bereits seit 2005 ist sein offizieller Name Zulassungsbescheinigung Teil 1.
Nicht geändert hat sich jedoch: Wer das Auto fährt, muss ihn immer dabei haben. Und zwar im Original – eine Kopie reicht nicht aus, das regelt Paragraf 11 Abs. 6 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV). Ein Verstoß dagegen kann Dich ein Verwarngeld in Höhe von 10 Euro kosten.
Das faltbare, grüne Kärtchen im Hosentaschenformat ist so etwas wie der Personalausweis Deines Autos. Der Fahrzeugschein enthält vor allem wichtige Daten des Fahrzeughalters, technische Angaben zum Fahrzeug, das amtliche Kennzeichen. Er bestätigt, dass Dein Auto am Straßenverkehr teilnehmen darf.
Du brauchst den Fahrzeugschein nicht nur für die Polizeikontrolle, sondern auch, wenn Du die Kfz-Versicherung wechseln oder die Kfz-Steuer für Dein Fahrzeug errechnen willst. Denn im Schein stehen alle wichtigen Daten.
Diese Daten brauchst Du unter anderem bei
Im Fahrzeugschein findest Du zum Beispiel die Hersteller- und Typschlüsselnummer (HSN und TSN), die Fahrzeug-Identifizierungsnummer (früher: Fahrgestellnummer) und das Datum der Erstzulassung.
Hersteller- und Typschlüsselnummer (HSN und TSN) sind für die korrekte Identifizierung Deines Fahrzeugs wichtig – in der Kfz-Versicherung oder bei der Kfz-Steuer. Sie befinden sich unter den Punkten 2.1 und 2.2 des Fahrzeugscheins.
Den größten Teil des Fahrzeugscheins machen technische Daten aus. Sie sind auch beim Verkauf oder für Werkstätten wichtig. Ein Blick in den Fahrzeugschein zeigt Dir etwa, wie viele Personen Du mitnehmen darfst, wie hoch das zulässige Gesamtgewicht ist und welche Lasten Du mit einem Anhänger transportieren kannst.
Außerdem sind neben dem Termin der ersten Hauptuntersuchung (HU) am Ende des Dokuments alle weiteren HUs dokumentiert. Hast Du Dein Fahrzeug außer Betrieb gesetzt, vermerkt die Zulassungsstelle dies ebenfalls im Fahrzeugschein.
Wurde Dein Auto, Motorrad oder ein weiteres Fahrzeug vor 2005 zugelassen, sehen Fahrzeugschein und Fahrzeugbrief etwas anders aus als die heutigen EU-konformen Varianten. Sie gelten allerdings unbegrenzt weiter. Meldest Du das Fahrzeug um – etwa nach Umzug in einen anderen Zulassungsbezirk – oder verlierst Du die Papiere, bekommst Du die neue Variante des Fahrzeugscheins. Gleichzeitig wird auch Teil II der Zulassungsbescheinigung neu ausgestellt. Er hieß früher Fahrzeugbrief.
Es reicht wie gesagt nicht aus, den Fahrzeugschein in Kopie dabei zu haben. Es muss das Original sein.
Der beste Platz für den Fahrzeugschein ist zusammen mit Deinem Führerschein in der Brieftasche. Viele Menschen lassen den Fahrzeugschein gerne im Handschuhfach oder unter der Sonnenblende des Beifahrersitzes. Das ist jedoch keine gute Idee, denn dort schauen auch Autodiebe als Erstes nach und sind dann im Besitz von Auto und Fahrzeugschein.
Der Fahrzeugbrief – auch Zulassungsbescheinigung Teil II genannt – ist die allgemeine Betriebserlaubnis, die der Hersteller Deines Autos oder Motorrads für alle Fahrzeuge dieses Typs in der EU erhalten hat. Er enthält individuelle Daten wie Fahrzeug-Identifikationsnummer und Kennzeichen sowie in der Regel auch Deine Personendaten. Auf diese Weise bestätigt der Fahrzeugbrief, dass Du der Verfügungsberechtigte für dieses Fahrzeug bist. Daher solltest Du den Fahrzeugbrief nie im Auto liegen lassen, sondern sicher zuhause oder in einem Bankschließfach aufbewahren.
Auch wenn der Fahrzeugbrief formal nicht als Eigentumsnachweis gilt, übergibt der Verkäufer ihn bei einem Verkauf oft erst dann, wenn er den Kaufpreis vollständig erhalten hat. Ganz ohne Übergabe des Fahrzeugbriefs ist ein gutgläubiger Kauf – wie Juristen sagen – in der Regel nicht möglich. Kann der Verkäufer den Fahrzeugbrief also nicht vorlegen, muss der Käufer davon ausgehen, dass sein Gegenüber nicht der Eigentümer des Wagens ist.
Wenn Du Deinen Fahrzeugschein verloren hast, solltest Du bei der Zulassungsstelle unverzüglich einen neuen beantragen. Wurde Dir der Fahrzeugschein gestohlen, erstatte zunächst Anzeige bei der Polizei. Um den neuen Fahrzeugschein zu beantragen, brauchst Du in diesem Fall nämlich eine Diebstahlsbescheinigung.
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