Das Wichtigste in Kürze
- Der Fahrzeugschein heißt offiziell gar nicht mehr Fahrzeugschein – sondern Zulassungsbescheinigung Teil I.
- Du als Fahrerin oder Fahrer musst ihn immer dabei haben – als Papierheftchen oder digital in der i-Kfz-App. Eine Kopie reicht nicht aus.
- Im Fahrzeugschein findest Du alle wichtigen Daten zum Fahrzeug, darunter Hersteller- und Typbezeichnung (HSN und TSN), Fahrgestellnummer und das Datum der Erstzulassung.
So gehst Du vor
- Hast Du Deinen Fahrzeugschein verloren, beantrage umgehend einen neuen bei der Zulassungsstelle. Bei Diebstahl musst Du vorher Anzeige bei der Polizei erstatten.
- Willst Du Deine Kfz-Steuer überprüfen oder die Autoversicherung wechseln, brauchst Du Angaben aus Deinem Fahrzeugschein.
Klickst Du auf eine Empfehlung mit *, unterstützt das unsere Arbeit. Finanztip bekommt dann eine Vergütung. Empfehlungen sind aufwändig recherchiert und basieren auf den strengen Kriterien der Finanztip-Expertenredaktion. Mehr Infos
Inhalt
- Welche Infos findest Du im Fahrzeugschein?
- In welchen Fällen brauchst Du Deinen Fahrzeugschein?
- Was ist der digitale Fahrzeugschein?
- Gilt ein alter Fahrzeugschein weiter?
- Reicht es, den Fahrzeugschein als Kopie dabei zu haben?
- Wo solltest Du Deinen Fahrzeugschein aufbewahren?
- Was ist der Unterschied zwischen Fahrzeugschein und Fahrzeugbrief?
- Fahrzeugschein verloren – was musst Du jetzt tun?
Er heißt gar nicht mehr Fahrzeugschein, Dein Fahrzeugschein. Bereits seit 2005 ist sein offizieller Name Zulassungsbescheinigung Teil 1.
Nicht geändert hat sich jedoch: Wer das Auto fährt, muss ihn dabei haben, als grünes Papierheftchen oder digital in der i-Kfz-App. Eine Kopie reicht nicht aus.
Welche Infos findest Du im Fahrzeugschein?
Wichtige Daten im Fahrzeugschein sind Hersteller- und Typschlüsselnummer (HSN und TSN), Du findest sie unter Punkt 2.1 und 2.2. Sie helfen Dir, Deinen Fahrzeugtyp eindeutig zu identifizieren. Das ist wichtig für den Abschluss einer Kfz-Versicherung oder bei der Überprüfung der Kfz-Steuer. Im Fahrzeugschein steht auch die Fahrzeug-Identifizierungsnummer, die früher Fahrgestellnummer hieß. Sowie das Datum der Erstzulassung und das amtliche Kennzeichen.
Das faltbare, grüne Kärtchen im Hosentaschenformat ist so etwas wie der Personalausweis Deines Autos. Ein Blick hinein zeigt Dir auch, wie viele Personen Du mitnehmen darfst, wie hoch das zulässige Gesamtgewicht ist und welche Lasten Du mit einem Anhänger transportieren kannst.
Den größten Teil des Fahrzeugscheins machen technische Daten aus. Sie sind auch beim Verkauf oder für Werkstätten bei der Beschaffung von Ersatzteilen wichtig. Außerdem sind neben dem Termin der ersten Hauptuntersuchung (HU) am Ende des Dokuments alle weiteren HUs dokumentiert. Hast Du Dein Fahrzeug außer Betrieb gesetzt, vermerkt die Zulassungsstelle dies ebenfalls im Fahrzeugschein.
In welchen Fällen brauchst Du Deinen Fahrzeugschein?
Typische Fälle, in denen Du Deinen Fahrzeugschein brauchst:
- Polizeikontrolle – um zu belegen, dass Du mit dem Auto unterwegs sein darfst,
- für den Wechsel der Kfz-Versicherung oder auch
- fürs Überprüfen Deiner Kfz-Steuer.
- Bei Reparatur und Beschaffung von Ersatzteilen, etwa in der Werkstatt, sowie
- für die regelmäßige Hauptuntersuchung.
- Wenn Du Dein Auto anmeldest – Tipp: mit der Online-Anmeldung kannst Du sparen – , oder
- Dein Auto verkaufst.
Was ist der digitale Fahrzeugschein?
Der digitale Fahrzeugschein (DFZ) ist die elektronische Version der Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein). Du speicherst sie in der App i-Kfz auf dem Smartphone. Sie dient als Nachweis der Fahrzeugzulassung.
Das Bundesverkehrsministerium hat den digitalen Fahrzeugschein gemeinsam mit dem Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) eingeführt – damals firmierte das Ressort noch unter dem Namen Bundesministerium für Verkehr und Digitales (BMVD). Ab 2026 soll der digitale Führerschein folgen, der dann ebenfalls über die i-Kfz-App abrufbar sein wird.
Wie bekommst Du einen digitalen Fahrzeugschein für Dein Auto?
Du musst den digitalen Fahrzeugschein nicht beantragen – er entsteht vielmehr durch die Nutzung der i-Kfz-App und die Verknüpfung mit Deinem Fahrzeug. So gehts Schritt für Schritt:
- Lade die i-Kfz-App (offiziell vom Kraftfahrt-Bundesamt/Bundesministerium) aus dem App-Store herunter.
- Authentifiziere Dich in der App mit einem Personalausweis mit aktivierter Online-Ausweisfunktion eID und Pin.
- Füge Deinen digitalen Fahrzeugschein in der App hinzu und lade ihn herunter.
Gilt ein alter Fahrzeugschein weiter?
Ja, alte Fahrzeugscheine behalten ihre Gültigkeit. Wurde Dein Auto, Motorrad oder ein anderes Fahrzeug vor 2005 zugelassen, unterscheiden sich Fahrzeugschein und Fahrzeugbrief zwar äußerlich von den heutigen EU-Dokumenten. Sie bleiben aber uneingeschränkt gültig. Auch die später eingeführte digitale Version des Fahrzeugscheins ändert daran nichts: Alle bestehenden Formen – alte Papierversion, aktuelle EU-Zulassungsbescheinigungen sowie der neue digitale Fahrzeugschein – sind gültige Nachweise der Fahrzeugzulassung.
Änderst Du jedoch etwas an der Zulassung – etwa bei einem Umzug in einen neuen Zulassungsbezirk oder wenn die Papiere verloren gehen –, stellt die Behörde automatisch die aktuellen Versionen aus. In diesem Zuge bekommst Du sowohl den neuen Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil I) als auch den neuen Fahrzeugbrief, der heute Zulassungsbescheinigung Teil II heißt.
Reicht es, den Fahrzeugschein als Kopie dabei zu haben?
Nein, eine Kopie reicht nicht aus – Du musst den Original-Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil I) oder einen zugelassenen digitalen Fahrzeugnachweis im Fahrzeug mitführen.
Die Pflicht ergibt sich aus Paragraf 13 Absatz 5 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV). Dort heißt es sinngemäß, dass Fahrerinnen und Fahrer die Zulassungsbescheinigung Teil I bei Fahrten mitführen und zuständigen Personen auf Verlangen aushändigen müssen. Vor September 2023 stand das in Paragraf 11 Absatz 6 FZV, der jetzt die Kennzeichnung elektrisch betriebener Fahrzeuge behandelt.
Eine Papierkopie erfüllt diese Pflicht nicht. Zugelassen ist jedoch inzwischen das digitale Mitführen über die i-Kfz-App, da der dort erzeugte digitale Fahrzeugnachweis ausdrücklich dem Original gleichgestellt ist.
Das bedeutet:
- Du als Fahrer musst den Fahrzeugschein im Original oder digital während der Fahrt dabeihaben.
- Du musst ihn Polizei oder anderen Kontrollbehörden auf Verlangen vorzeigen.
- Beim Nichtmitführen droht ein Verwarngeld von zehn Euro gemäß aktuellem Tatbestandskatalog: Nichtmitführen des Fahrzeugscheins ist ein Verstoß gegen Paragraf 13 Absatz 5 FZV, sanktioniert über Tatbestand 186106 im Bußgeldkatalog, (Bußgeldkatalog-Verordnung BKatV).
Wo solltest Du Deinen Fahrzeugschein aufbewahren?
Der beste Platz für den Fahrzeugschein ist zusammen mit Deinem Führerschein in der Brieftasche. Viele Menschen lassen das Dokument im Handschuhfach oder unter der Sonnenblende liegen – ein schlechter Ort, weil Diebe dort zuerst nachschauen und dann sowohl Fahrzeug als auch Papiere in der Hand hätten.
Alternativ kannst Du den Fahrzeugschein inzwischen auch digital über die i-Kfz-App auf Deinem Smartphone mitführen, was den Verlustschutz erhöht und dennoch den gesetzlichen Nachweis ermöglicht.
Was ist der Unterschied zwischen Fahrzeugschein und Fahrzeugbrief?
Der Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil I) dient als Mitführ- und Betriebsdokument für den laufenden Verkehrsbetrieb. Der Fahrzeugbrief (Zulassungsbescheinigung Teil II) als Zulassungsnachweis sowie Indiz für das Eigentum am Fahrzeug. Du solltest ihn daher sicher verwahren und nicht im Fahrzeug mitführen. Er wird auch „Kfz-Brief“ genannt.
Gelten Fahrzeugschein oder Fahrzeugbrief als Eigentumsnachweis?
Nein. Weder Fahrzeugschein noch Fahrzeugbrief gelten als Eigentumsnachweis, sondern belegen lediglich die Zulassung beziehungsweise die Verfügungsberechtigung über das Fahrzeug. Der Fahrzeugbrief, also die Zulassungsbescheinigung Teil II, kann ein Indiz dafür sein, wer Eigentum am Fahrzeug hat. Du solltest ihn daher gut verwahren.
Doch auch die Zulassungsbescheinigung Teil II weist nicht das Eigentum am Fahrzeug nach, sondern dokumentiert lediglich, wer das Fahrzeug zulassen darf (§ 12 Abs. 6 FZV).
Das Eigentum entsteht zivilrechtlich erst durch Übereignung (§§ 929 ff. BGB), nicht durch den Besitz des Fahrzeugbriefs. Bei einem Verkauf geht das Eigentum durch die Einigung von Käufer und Verkäufer („Das Eigentum soll übergehen“) und die Verschaffung des Besitzes über. Letzteres geschieht in der Regel durch die tatsächliche Übergabe des Fahrzeugs samt Schlüsseln und Papieren.
Tipp für Dich: Lass Dir den Fahrzeugbrief immer zeigen und bestehe darauf, ihn spätestens nach der vollständigen Geldübergabe zu bekommen. Kann der Verkäufer den Brief nicht vorlegen, sei vorsichtig – oft deutet das darauf hin, dass er nicht der tatsächliche Eigentümer des Autos ist.
Derjenige, der den Fahrzeugbrief besitzt, hat im Regelfall ein starkes Indiz für Eigentum in der Hand. Deshalb ist das Dokument besonders schützenswert und sollte niemals im Fahrzeug aufbewahrt werden.
Weshalb solltest Du den Fahrzeugbrief nicht im Auto aufbewahren?
Bei einem Diebstahl des Fahrzeugs könnte der Fahrzeugbrief in Täterhände gelangen, wenn Du ihn im Auto aufbewahrst. Das kann den Verkauf des gestohlenen Autos erleichtern. Wie Du gelernt hast, ist der Fahrzeugbrief zwar kein Eigentumsnachweis. Er gilt aber als Indiz für das Eigentum am Auto.
Der Fahrzeugbrief enthält individuelle Daten wie Fahrzeug-Identifikationsnummer und Kennzeichen sowie in der Regel auch Deine Personendaten. Auf diese Weise bestätigt der Fahrzeugbrief, dass Du der Verfügungsberechtigte für dieses Fahrzeug bist. Daher solltest Du den Fahrzeugbrief nie im Auto liegen lassen, sondern sicher zuhause oder in einem Bankschließfach aufbewahren.
Fahrzeugschein verloren – was musst Du jetzt tun?
Wenn Du Deinen Fahrzeugschein verloren hast, musst Du den Verlust melden und bei der zuständigen Zulassungsstelle einen Ersatz für die Zulassungsbescheinigung Teil I beantragen. Wurde Dir der Fahrzeugschein gestohlen, erstatte zunächst Anzeige bei der Polizei. Um den neuen Fahrzeugschein zu beantragen, brauchst Du in diesem Fall nämlich eine Diebstahlsbescheinigung.
Schritt für Schritt: wie gehst Du vor, wenn Du Deinen Fahrzeugschein verloren hast?
1. Verlust bei der Zulassungsstelle melden
Du musst den Verlust offiziell erklären. Eine formlose Erklärung genügt meist; manche Behörden verlangen eine schriftliche Verlustanzeige oder eine eidesstattliche Versicherung.
2. Ersatzdokument beantragen
Den Ersatz-Fahrzeugschein beantragst Du bei der Zulassungsstelle des Hauptwohnsitzes. Dafür brauchst Du in der Regel:
- gültigen Personalausweis oder Reisepass
- Fahrzeugbrief (Zulassungsbescheinigung Teil II)
- gültigen HU-Nachweis (Tüv-Bericht)
- ggf. Vollmacht, falls jemand Dich vertritt
- sofern erforderlich: eidesstattliche Versicherung über den Verlust
3. Gebühren bezahlen
Für den neuen Fahrzeugschein fallen typischerweise 15 bis 20 Euro an; mit eidesstattlicher Versicherung entsprechend mehr.
4. Besonderheit: Fahrzeugschein wurde gestohlen
Bei Diebstahl musst Du zusätzlich Anzeige bei der Polizei erstatten. Die Bescheinigung der Polizei nimmst Du mit zur Zulassungsstelle.
Darfst Du bei Verlust des Fahrzeugscheins weiterfahren?
Offiziell gilt: Du musst den Fahrzeugschein im Original vorzeigen können. Bei einer Kontrolle liegt es im Ermessen der Polizei, ob sie das Fehlen toleriert.
Tipp: Erst Ersatz beantragen – dann fahren. Solange Du keinen Ersatz hast, nimm die Verlustanzeige oder den Termin-Nachweis der Zulassungsstelle mit.
Weitere Themen
- Falsche Angaben in der Kfz-Versicherung
- Totalschaden und Restwert nach Unfall
- Kfz-Haftpflichtversicherung
- Kfz-Versicherung wechseln
- Gebrauchsanweisung Huk24-Rechner
- Allianz, Huk-Coburg und Huk24
- Kfz-Versicherung der Allianz
- Kfz-Versicherung der Debeka
- Kfz-Versicherung der Europa
- Kfz-Versicherung der HDI
- Kfz-Versicherung der Huk24
- Kfz-Versicherung der S-Direkt
- Kfz-Versicherung der WGV
- Nutzungsausfallentschädigung statt Mietwagen
- Reparaturkosten und Kfz-Versicherung
- Fahranfänger
- So viel bringen Tarifmerkmale
- Autoversicherung vom Hersteller
- Kfz-Versicherung der Admiral Direkt
- Kfz-Versicherung der Axa
- Kfz-Versicherung der DEVK
- Kfz-Versicherung der Generali
- Kfz-Versicherung der Huk-Coburg
- Kfz-Versicherung der LVM
- Kfz-Versicherung der VHV-Gruppe
* Was der Stern bedeutet:
Finanztip ist kein gewöhnliches Unternehmen, sondern gehört zu 100 Prozent zur gemeinnützigen Finanztip Stiftung. Die hat den Auftrag, die Finanzbildung in Deutschland zu fördern. Alle Gewinne, die Finanztip ausschüttet, gehen an die Stiftung und werden dort für gemeinnützige Projekte verwendet – wie etwa unsere Bildungsinitiative Finanztip Schule.
Wir wollen mit unseren Empfehlungen möglichst vielen Menschen helfen, eigenständig die für sie richtigen Finanzentscheidungen zu treffen. Daher sind unsere Inhalte kostenlos im Netz verfügbar. Wir finanzieren unsere aufwändige Arbeit mit sogenannten Affiliate Links. Diese Links kennzeichnen wir mit einem Sternchen (*).
Bei Finanztip handhaben wir Affiliate Links jedoch anders als andere Websites. Wir verlinken ausschließlich auf Produkte, die vorher von unserer unabhängigen Experten-Redaktion ausführlich analysiert und empfohlen wurden. Nur dann kann der entsprechende Anbieter einen Link zu diesem Angebot setzen lassen. Geld bekommen wir, wenn Du auf einen solchen Link klickst oder beim Anbieter einen Vertrag abschließt.
Für uns als gemeinwohlorientiertes Unternehmen hat es natürlich keinen Einfluss auf die Empfehlungen, ob und in welcher Höhe uns ein Anbieter vergütet. Was Dir unsere Experten empfehlen, hängt allein davon ab, ob ein Angebot gut für Dich als Verbraucher ist.
Mehr Informationen über unsere Arbeitsweise findest Du auf unserer Über-uns-Seite.



