Das Wichtigste in Kürze
- Mit dem Kinderfreibetrag können gut verdienende Eltern Steuern sparen - wenn sie eine Steuererklärung abgeben.
- Der Kinderfreibetrag ist eine Alternative zum Kindergeld, das Eltern jeden Monat auf Antrag erhalten.
- Das Finanzamt prüft in Deiner Steuererklärung automatisch, welche der beiden Varianten steuerlich besser für Dich ist.
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Inhalt
- Wie hoch ist der Kinderfreibetrag?
- Musst Du den Kinderfreibetrag beantragen?
- Bis wann gibt es den Kinderfreibetrag?
- Was bringt der Kinderfreibetrag bei der Lohnsteuer?
- Was ist der Unterschied zum Kindergeld?
- Was ist besser: Kinderfreibetrag oder Kindergeld?
- Was passiert bei Trennung und Scheidung?
- Welche weiteren Steuervorteile gibt es für Eltern?
Kinder schenken viel Freude, kosten aber auch viel Geld. Einen Teil davon können sich Eltern über die Steuererklärung mit der Anlage Kind zurückholen, weil der Staat Familien mit Kindern und Alleinerziehende unterstützt. Die wichtigsten Förderinstrumente sind dabei der Kinderfreibetrag und das Kindergeld.
Wir erklären Dir zuerst, was es mit dem Kinderfreibetrag auf sich hat. Danach geht es kurz ums Kindergeld. Anschließend geht es um das Verhältnis zwischen diesen beiden Dingen. Abschließend zeigen wir Dir weitere Steuervorteile für Eltern.
Wie hoch ist der Kinderfreibetrag?
Der Kinderfreibetrag beträgt im Jahr 2025 für Eltern insgesamt 9.600 Euro, je Elternteil also 4.800 Euro. Der Kinderfreibetrag steigt 2026 auf 9.756 Euro.
Obwohl umgangssprachlich immer von dem Kinderfreibetrag die Rede ist, besteht er aus zwei Teilen.
- Es gibt einerseits den Freibetrag für das Existenzminimum des Kindes - der sächliche Kinderfreibetrag. Diesen passt der Gesetzgeber regelmäßig an, weil sich die Preise ändern, zum Beispiel für Lebensmittel. 2025 beträgt er pro Elternteil 3.336 Euro.
- Zudem haben wir den Freibetrag für den Betreuungs- und Erziehungs- oder Ausbildungsbedarf (BEA). Dieser Betreuungsfreibetrag wird seltener angepasst, seit 2021 ist er unverändert bei 1.464 Euro pro Elternteil.
Geregelt ist der Kinderfreibetrag im Einkommensteuergesetz (§ 32 EStG).
Wie stieg der Kinderfreibetrag seit 2023?
| 2026 | 2025 | 2024 | 2023 | |
|---|---|---|---|---|
sächlicher Freibetrag | 3.414 € | 3.336 € | 3.306 € | 3.012 € |
Betreuungsfreibetrag | 1.464 € | 1.464 € | 1.464 € | 1.464 € |
| Summe pro Elternteil | 4.878 € | 4.800 € | 4.770 € | 4.476 € |
| insgesamt für Eltern | 9.756 € | 9.600 € | 9.540 € | 8.952 € |
Quellen: Paragraf 32 Absatz 6 Einkommensteuergesetz (Stand:26. November 2025)
Nochmal in Worten: Der Kinderfreibetrag 2025 beträgt 9.600 Euro, er steigt 2026 auf 9.756 Euro.
Wie sich der Kinderfreibetrag seit 1990 entwickelt hat, kannst Du in der folgenden Grafik ablesen.
Was bedeutet der Kinderfreibetrag?
Der Kinderfreibetrag ist ein Freibetrag im deutschen Steuerrecht. Er ist vom Prinzip her ähnlich dem Grundfreibetrag. Bei letzterem wird das Existenzminimum der steuerzahlenden Person steuerfrei gestellt, beim Kinderfreibetrag geht es um das Existenzminimum des Kindes oder der Kinder. Das bedeutet kurz gesagt, dass Eltern steuerlich besser gestellt sind als Kinderlose.
Eltern erhalten nicht nur für ihren leiblichen Nachwuchs Kinderfreibeträge, sondern auch für Pflegekinder und adoptierte oder angenommene Kinder. Voraussetzung ist, dass das Kind seinen familiären Mittelpunkt bei den Pflegeeltern hat (§§ 32, 63 EStG).
Der Kinderfreibetrag steht grundsätzlich jedem der beiden Elternteile zu. Anspruch auf den vollen Kinderfreibetrag besteht dann, wenn der andere Elternteil des Kindes verstorben oder nicht unbeschränkt einkommensteuerpflichtig ist. Das gilt ebenfalls, sofern der andere Elternteil „untergetaucht“ ist oder sich der Vater nicht amtlich feststellen lässt.
Musst Du den Kinderfreibetrag beantragen?
Ja. Zwar gibt es keinen speziellen Antrag oder gar ein Formular für die Beantragung des Kinderfreibetrags. Aber ganz von allein kommt er trotzdem nicht zu Dir. Denn Du kannst den Kinderfreibetrag nur in Anspruch nehmen, wenn Du Deine Steuererklärung machst und dort die Anlage Kind ausfüllst - für jedes Kind eine eigene Anlage. Du beantragst den Kinderfreibetrag also indirekt - mit der Abgabe Deiner Steuererklärung.
Hast Du das gemacht, geschieht der Rest automatisch. Das Finanzamt prüft automatisch, ob Kindergeld oder Kinderfreibetrag steuerlich günstiger für Dich ist.
Anders sieht das beim Kindergeld aus. Das musst Du direkt beantragen.
Exkurs: Zu niedriger Kinderfreibetrag?
Der Kinderfreibetrag stellt das Existenzminimum eines Kindes steuerlich frei. Daher muss er regelmäßig angepasst werden. Nach dem Existenzminimumbericht der Bundesregierung hätten die kinderbezogenen Freibeträge bereits 2014 erhöht werden müssen. Der Bund der Steuerzahler hat für 2014 eine Lücke von 72 Euro berechnet.
Das Finanzgericht (FG) Niedersachsen ist davon überzeugt, dass der Fiskus die Kinderfreibeträge nicht nur im Jahr 2014, sondern bereits zuvor zu niedrig bemessen hat. Es bemängelte sowohl die Höhe als auch die Berechnungsweise (Beschluss vom 2. Dezember 2016, Az. 7 K 83/16). Das Gericht hat daher dieses Klageverfahren ausgesetzt und dem Bundesverfassungsgericht die Frage vorgelegt, ob die gesetzliche Regelung zur Höhe der Kinderfreibeträge verfassungswidrig ist. Die Verfassungsrichter entschieden am 5. September 2024, dass diese sogenannte Richtervorlage unzulässig ist (Az. 2 BvL 3/17).
Zur Begründung: Das Finanzgericht habe nicht den Anforderungen entsprechend dargelegt, weshalb es von der Verfassungswidrigkeit des Kinderfreibetrags 2014 überzeugt ist. Die Ausführungen seien insgesamt nicht nachvollziehbar und würden nicht erkennen lassen, dass es die Frage der Verfassungsmäßigkeit der Vorschrift sorgfältig geprüft habe.
Die Steuerbescheide blieben in diesem Punkt offen. Da für die Verfassungsrichter die Vorlage unzulässig ist, dürfte eine rückwirkende Erhöhung der Kinderfreibeträge kaum noch passieren. Wenn doch, müsste das Finanzamt die Steuerbescheide mit Vorläufigkeitsvermerk von sich aus korrigieren. Davon würden alle Eltern profitieren – und dies sogar, ohne etwas unternehmen zu müssen. Denn obwohl nur die wenigsten mit dem Kinderfreibetrag besser abschneiden als mit dem Kindergeld, ist das Verfahren für alle Eltern mit Anspruch auf Kindergeld von Bedeutung. Der Kinderfreibetrag spielt nämlich eine Rolle bei der Berechnung der Kirchensteuer und des Solidaritätszuschlags.
Für die Festsetzung der Einkommensteuer ab dem Jahr 2001 sind die Finanzämter bereits angewiesen, die Steuerbescheide in Bezug auf die Kinderfreibeträge (§ 32 Abs. 6 Sätze 1 und 2 EStG) mit einem Vorläufigkeitsvermerk zu versehen. Das heißt, die Bescheide sind in diesem Punkt von Amts wegen offengehalten worden. Kommt es zu einem steuerzahlerfreundlichen Urteil des Bundesverfassungsgerichts, dürfen sich Eltern auf eine Steuerrückerstattung – samt Zinsen – freuen. Der Zinssatz beträgt 6 Prozent jährlich bis 2019 und 1,8 Prozent ab 2019.
Bis wann gibt es den Kinderfreibetrag?
Den Kinderfreibetrag gibt es:
- ohne Einschränkungen, wenn das Kind nicht älter als 18 Jahre alt ist.
- unter bestimmten Bedingungen bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres des Kindes.
Dabei hat jedes Elternteil Anspruch auf einen Freibetrag von 0,5 – also jeweils die Hälfte des gesamten Kinderfreibetrages. Das gilt auch für Alleinerziehende und nicht verheiratete und getrennt veranlagte Eltern.
Wann gibt es den Kinderfreibetrag für Kinder über 18?
Vom Kinderfreibetrag kannst Du bei volljährigen Nachkommen bis 25 Jahre profitieren, wenn Dein Kind:
- noch zur Schule geht, eine Berufsausbildung macht oder studiert
- ein freiwilliges soziales oder ökologisches Jahr macht
- einen europäischen/entwicklungspolitischen Freiwilligendienst, den Freiwilligendienst aller Generationen, den internationalen Jugendfreiwilligendienst, den Bundesfreiwilligendienst oder einen anderen Dienst im Ausland leistet
Wichtig: Dein Anspruch auf den Kinderfreibetrag bleibt erhalten, wenn sich Dein Nachwuchs in einer Übergangszeit zwischen einem Ausbildungsabschnitt und einem der oben genannten Dienste befindet. Dabei sind höchstens vier Monate zulässig.
Eine Besonderheit gilt für arbeitslose Kinder, die das 21. Lebensjahr noch nicht vollendet haben: Sie müssen bei einer Agentur für Arbeit als arbeitssuchend gemeldet sein, und zwar in Deutschland, der Schweiz, in der Europäischen Union oder in einem Land, das zum Europäischen Wirtschaftsraum gehört.
Was ist mit dem Kinderfreibetrag für behinderte Kinder?
Wenn Dein Kind wegen einer körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung nicht selbst für sich sorgen kann, erhältst Du den Kinderfreibetrag auch nach Vollendung des 25. Lebensjahres unbegrenzt. Voraussetzung ist, dass die Behinderung schon vor dem 25. Geburtstag eingetreten ist.
Ein Kind ist außerstande, sich selbst finanziell zu unterhalten, wenn es mit seinen eigenen Mitteln nicht seinen Lebensunterhalt bestreiten kann. Gemeint ist damit:
- der allgemeine Lebensbedarf mit dem Grundfreibetrag in Höhe von 12.096 Euro im Jahr 2025
- zusätzlich der individuelle behinderungsbedingte Mehrbedarf, also unter anderem Kosten für eine Heimunterbringung, Pflegebedarf in Höhe des gezahlten Pflegegelds und gegebenenfalls der Behinderten-Pauschbetrag
Das Finanzamt verlangt eine Gegenüberstellung des notwendigen Lebensbedarfs mit den eigenen finanziellen Mitteln des Kindes. Die ergeben sich aus dem verfügbaren Nettoeinkommen und den Leistungen Dritter. Bei der Ermittlung des verfügbaren Nettoeinkommens sind alle steuerpflichtigen Einkünfte zu berücksichtigen, alle steuerfreien Einnahmen und etwaige Steuererstattungen. Abzuziehen sind gezahlte Steuern und Vorsorgeaufwendungen.
Gibt es den Kinderfreibetrag nach einer abgeschlossenen Berufsausbildung?
Ja. Du kannst weiterhin vom Kinderfreibetrag profitieren, nachdem Dein volljähriges Kind unter 25 seine erste Berufsausbildung oder sein Erststudium abgeschlossen hat. Das geht unter anderem, solange das Kind einer weiteren Ausbildung nachgeht, etwa ein Bachelor- oder ein Masterstudium absolviert. Oder nach seiner Erstausbildung beispielsweise einen Freiwilligendienst leistet.
Wichtige Einschränkung: Dein Kind darf keiner Erwerbstätigkeit nachgehen.
Darunter versteht das Finanzamt alles, was über 20 Stunden vertraglich vereinbarte, regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit hinausgeht. Ein Ausbildungsdienstverhältnis, ein Minijob eine andere geringfügige beziehungsweise kurzfristige Beschäftigung und auch eine Anstellung als Werkstudent sind kein Problem.
Was gilt für Kinder im Ausland?
Der Kinderfreibetrag steht Dir auch dann zu, wenn Dein Nachwuchs nicht in Deutschland lebt. Das Finanzamt berücksichtigt allerdings die wirtschaftlichen Verhältnisse des Staates, in dem Dein Kind wohnt. Je nach Land kürzt es die Kinderfreibeträge um ein Viertel, die Hälfte oder drei Viertel. Ausschlaggebend dafür ist die sogenannte Ländergruppeneinteilung. Die Werte ab dem Steuerjahr 2024 findest Du im Schreiben des Bundesfinanzministeriums (BMF) vom 18. Dezember 2023. Für die Jahre 2021 bis 2023 war das BMF-Schreiben vom 11. November 2020maßgeblich.
Wenn Dein Kind sich nur wegen seiner Berufsausbildung im Ausland aufhält, aber weiterhin zu Deinem Haushalt gehört oder in Deutschland einen eigenen Haushalt hat, trägst Du die deutsche Anschrift in der Anlage Kind ein. So sicherst Du Dir den vollen Kinderfreibetrag.
Was ist mit längeren Sprachaufenthalten im Ausland?
Sprachaufenthalte im Ausland erkennt der Fiskus als Berufsausbildung an. Unproblematisch ist es, wenn die Sprachferien mit dem Besuch einer allgemeinbildenden Schule, einem College oder einer Universität verbunden sind.
In allen anderen Fällen muss der Aufenthalt von einem theoretisch-systematischen Fremdsprachenunterricht mit wöchentlich zehn Stunden begleitet werden. Das gilt vor allem bei Auslandsaufenthalten im Rahmen von Au-pair-Verhältnissen.
Was bringt der Kinderfreibetrag bei der Lohnsteuer?
Lässt Du Dir einen Kinderfreibetrag auf Deiner elektronischen Lohnsteuerkarte eintragen, zahlst Du zwar nicht weniger Lohnsteuer. Unter bestimmten Umständen hast Du aber trotzdem mehr Netto auf dem Konto als ohne Kinderfreibetrag. Das ist der Fall, wenn:
- Du so gut verdienst, dass Du den Solidaritätszuschlag zahlen musst
- Du Kirchensteuer zahlen musst
Der Grund: Mit einem Kinderfreibetrag sinkt die Bemessungsgrundlage für den Soli und die Kirchensteuer - Du zahlst dann weniger Soli und/oder Kirchensteuer als jemand ohne Kinderfreibetrag.
Wenn Du keinen Soli zahlst und nicht in der Kirche bist, spielt ein Kinderfreibetrag keine Rolle für Dein monatliches Nettoeinkommen.
Du findest den Kinderfreibetrag in Deiner monatlichen Lohnabrechnung. Dort steht oben in der Regel Deine Steuerklasse und daneben zum Beispiel zusätzlich noch +0,5. Das bedeutet, dass es einen halben Kinderfreibetrag gibt, die andere Hälfte ist beim anderen Elternteil.
Früher stand das auf der Lohnsteuerkarte aus Pappe, heute ist es in den elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmalen - kurz ELStAM - gespeichert.
Was ist der Unterschied zum Kindergeld?
Kindergeld steht Dir ab der Geburt Deines Kindes zu, Du musst es allerdings beantragen. Es wird monatlich ausgezahlt. Wer wenig verdient, kann zusätzlich einen Kinderzuschlag erhalten.
Wer und bis wann Kindergeld erhält, gleicht den Voraussetzungen für den Anspruch auf den Kinderfreibetrag.
Wie das mit dem Kindergeld und dem Kinderzuschlag genau funktioniert und wie Du sie beantragen kannst, erfährst Du ausführlich in den Ratgebern zum Kindergeld und zum Kinderzuschlag.
Wie hoch ist das Kindergeld im Monat?
| Jahr | erstes Kind | zweites Kind | drittes Kind | weiteres Kind |
| 2014 | 184 € | 184 € | 190 € | 215€ |
| 2015 | 188 € | 188 € | 194 € | 219 € |
| 2016 | 190 € | 190 € | 196 € | 221 € |
| 2017 | 192 € | 192 € | 198 € | 223 € |
| 2018 | 194 € | 194 € | 200 € | 225 € |
| ab Juli 2019 | 204 € | 204 € | 210 € | 235 € |
| 2020 | 204 € | 204 € | 210 € | 235 € |
| 2021 | 219 € | 219 € | 225 € | 250 € |
| 2022 | 219 € | 219 € | 225 € | 250 € |
| 2023 | 250 € | 250 € | 250 € | 250 € |
| 2024 | 250 € | 250 € | 250 € | 250 € |
| 2025 | 255 € | 255 € | 255 € | 255 € |
| 2026 | 259 € | 259 € | 259 € | 259 € |
Quellen: Paragraf 66 Einkommensteuergesetz, Steuerfortentwicklungsgesetz (Stand: 26. November 2025)
Kannst Du sowohl Kindergeld als auch Kinderfreibetrag haben?
Nein. Du kannst für Dein Kind nur entweder Kindergeld oder den Kinderfreibetrag erhalten. Für einige Steuerzahler bringt der Kinderfreibetrag einen zusätzlichen steuerlichen Vorteil. Wenn Du eine Steuererklärung samt Anlage Kind für jedes Kind ausfüllst, dann wendet das Finanzamt automatisch die für Dich günstigste Variante an. Das nennt sich dann Günstigerprüfung.
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Was ist besser: Kinderfreibetrag oder Kindergeld?
Generell gilt: Der Kinderfreibetrag lohnt sich für Dich erst, wenn Du recht gut verdienst.
Falls sich verheiratete Eltern zusammen zur Einkommensteuer veranlagen lassen, profitierten sie 2024 erst ab einem zu versteuernden Einkommen von rund 85.000 Euro von einer zusätzlichen Steuerentlastung wegen des Kinderfreibetrags für ein Kind. Das entspricht einem monatlichen Brutto von rund 9.000 Euro.
Woher weißt Du, was besser ist?
Auf der einen Seite bekommst Du jeden Monat das Kindergeld für Deine Kinder, wenn Du es beantragt hast. Das kann Dir keiner nehmen.
Der Kinderfreibetrag kommt erst zum Tragen, wenn Du in der Steuererklärung für jedes Deiner Kinder eine eigene Anlage Kind ausfüllst. Die Abgabe der Steuererklärung ist damit so etwas wie der Antrag für den Kinderfreibetrag.
Achtung: Es läuft jetzt nicht so, dass Dir der Kinderfreibetrag “gutgeschrieben” wird. Stattdessen prüft das Finanzamt, ob Kindergeld oder Kinderfreibetrag steuerlich besser für Dich ist und berechnet Deine Steuer mit der für Dich besseren Variante. Das nennt sich Günstigerprüfung.
Wie funktioniert diese Günstigerprüfung?
Grundsätzlich gilt: Eltern können nicht Kindergeld erhalten und zusätzlich die vollen Kinderfreibeträge von der Steuer absetzen. Das Finanzamt vergleicht das erhaltene Kindergeld in einem Jahr mit dem Steuervorteil, der sich durch die Kinderfreibeträge ergibt. Erst wenn der Steuervorteil mit dem Kinderfreibetrag größer ist als das erhaltene Kindergeld, profitierst Du vom Kinderfreibetrag.
Immerhin, wenn das der Fall ist, berechnet das Finanzamt Deine Steuer nach dieser Variante. Es berücksichtigt also die Differenz zwischen Kindergeld und Steuerfreibeträgen.
Helfer für die Steuererklärung
- Diese Finanztip-Ratgeber helfen Dir bei der Steuererklärung: Steuererklärung, Steuersoftware, Lohnsteuerhilfevereine, Steuerberater, Elster, Belegabruf
Was passiert bei Trennung und Scheidung?
Trennen sich Eltern, müssen sie auch die Steuererklärung neu durchdenken. Kindergeld kann nur einer der beiden Ex-Partner erhalten. Bleibt das Kind zum Beispiel bei der Mutter, dann steht ihr auch das Kindergeld zu.
Zahlt beispielsweise der Mann Unterhalt für das Kind, wird das Kindergeld darauf angerechnet. Der Vater schuldet dem Kind Barunterhalt. Davon kann er die Hälfte des Kindergelds abziehen. Folglich reduziert sich der monatlich zu zahlende Kindesunterhalt. Steuerlich absetzen kann der Vater den Kindesunterhalt aber nicht.
Anders behandelt wird der Kinderfreibetrag. Der steht grundsätzlich beiden Elternteilen gleichermaßen zu. Deshalb gibt es steuerrechtlich halbe Kinder, wenn der Freibetrag für ein Kind zwischen Vater und Mutter aufgeteilt werden muss.
Wem steht nach der Trennung der volle Kinderfreibetrag zu?
Unter bestimmten Umständen kann der betreuende Elternteil für das Kind oder die Kinder sogar den vollen - und nicht nur den halben - Kinderfreibetrag geltend machen.
- Der andere Elternteil ist bereits vor Beginn des Kalenderjahres verstorben.
- Der andere Elternteil lebt dauerhaft im Ausland und ist deshalb nicht unbeschränkt einkommensteuerpflichtig.
- Der Aufenthalt des anderen Elternteils ist nicht zu ermitteln.
- Der Vater des Kindes ist amtlich nicht feststellbar.
- Der betreuende Elternteil hat allein das Kind adoptiert oder als Pflegekind aufgenommen.
- Die Mutter gibt den Behörden den Namen des Vaters nicht preis.
Kannst Du den Kinderfreibetrag auf Dich übertragen lassen?
In bestimmten Fällen kann der betreuende Elternteil den halben Kinderfreibetrag des anderen Elternteils auf sich übertragen lassen. Dazu ist ein Antrag in der Einkommensteuererklärung nötig. Die Voraussetzungen sind:
- Der Unterhaltsverpflichtete zahlt weniger als 75 Prozent des fälligen Kindesunterhalts.
- Mangels Leistungsfähigkeit ist der andere Elternteil gar nicht unterhaltspflichtig.
Wenn in unserem Beispiel die Mutter das Kind betreut, kann sie in einer solchen Situation den kompletten Kinderfreibetrag beantragen. Das gilt auch für die weiteren kinderbezogenen Freibeträge wie Kinderzulage, Ausbildungsfreibetrag, Behinderten-Pauschbetrag und Hinterbliebenen-Pauschbetrag.
Für Kinder unter 18 Jahren lässt sich der BEA-Freibetrag in Höhe von aktuell 1.464 Euro von einem zum anderen Elternteil übertragen. Oft ist es so, dass die Mutter, die das Kind allein betreut, diesen einseitigen Antrag stellt und dann den BEA-Freibetrag alleine bekommt. Dafür verlangt das Finanzamt keinerlei Nachweise, denn der andere Elternteil muss nicht zustimmen.
Wichtig: Das Kind darf beim unterhaltsverpflichteten Elternteil, in diesem Beispiel der Vater, nicht gemeldet sein. Ein einziger Tag wäre schon schädlich.
Kannst Du verhindern, dass der BEA-Freibetrag übertragen wird?
Nach einem Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) kann der unterhaltsverpflichtete Elternteil widersprechen, dass sein halber BEA-Freibetrag übertragen wird (Urteil vom 8. November 2017, Az. III R 2/16). Der Widerspruch ist immer dann erfolgreich möglich, wenn der Elternteil sein minderjähriges Kind regelmäßig betreut und dabei auf insgesamt mindestens zehn Prozent der Betreuungszeit kommt. Eine Vereinbarung, dass er das Kind jedes zweite Wochenende und hälftig in den Ferien betreut, ist ein gleichmäßiger Betreuungsrhythmus. Praktiziert er diesen tatsächlich, dann würde er das Kind an deutlich mehr als 37 Tagen - das sind die zehn Prozent - im Jahr betreuen und läge damit oberhalb der Zehn-Prozent-Grenze. Ihm steht dann der halbe BEA-Freibetrag zu.
Im folgenden Kapitel lassen wir Kinderfreibetrag und Kindergeld weitestgehend hinter uns und zeigen Dir weitere Steuervorteile für Eltern.
Welche weiteren Steuervorteile gibt es für Eltern?
Es gibt neben dem Kinderfreibetrag einige weitere Steuervorteile für Eltern. Finanztip erläutert Dir diese kurz und kompakt. Weitere Informationen findest Du dann in den verlinkten Ratgebern.
Wie kannst Du KV- und PV-Beiträge für Kinder absetzen?
Die Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung für Dein Kind kannst Du als Sonderausgaben von der Steuer abziehen. Sofern Du für dieses Kind Anspruch auf Kindergeld oder Kinderfreibetrag hast, gehören die gezahlten Beiträge in die Anlage Kind.
Auch wenn Dein Kind Auszubildender mit eigenem Einkommen ist, darfst Du die Kosten absetzen. Vorausgesetzt, dass Du die Beiträge für Dein Kind wirtschaftlich getragen hast. In diesem Fall gibst Du die Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge, die Du für Dein Kind zahlst oder ihm erstattest, bei den Vorsorgeaufwendungen in Deiner Steuererklärung in der Anlage Vorsorgeaufwand an. Das gilt, wenn Du keinen Anspruch auf Kindergeld hast.
Wie lassen sich Unterhaltsleistungen für ältere Kinder absetzen?
Du musst steuerlich nicht unbedingt leer ausgehen, wenn Dein Nachwuchs die maßgebende Altersgrenze von 25 Jahren überschritten hat und Du kein Kindergeld mehr erhältst. Deine Kosten für den Unterhalt und eine Berufsausbildung Deiner Kinder kannst Du als außergewöhnliche Belastungen geltend machen.
Als Höchstbetrag gilt der im jeweiligen Jahr geltende Grundfreibetrag – für das Jahr 2025 liegt der Unterhaltshöchstbetrag also bei 12.096 Euro.
Der absetzbare Betrag erhöht sich noch um die Kosten, die Du für die Basisabsicherung Deines unterhaltsberechtigten Kindes in der Krankenversicherung und der gesetzlichen Pflegeversicherung gezahlt hast.
Allerdings wird das eigene Einkommen des Unterstützten angerechnet, soweit es oberhalb von 624 Euro im Jahr liegt. Es reduziert den abzugsfähigen Betrag dementsprechend.
Mehr dazu liest Du im Ratgeber zur Anlage Unterhalt.
Was bringen Kinder bei einem Riester-Vertrag?
Viele Steuerzahler haben für ihre private Altersvorsorge Riester-Verträge abschlossen. Diese werden steuerlich besonders gefördert: Es gibt jährlich pro Kind 300 Euro Zulage, wenn es 2008 oder später geboren wurde. Für ein älteres Kind sind 185 Euro Kinderzulage drin.
Als Riester-Sparer kannst Du die Kinderzulage selbst dann beanspruchen, wenn Du für Deinen Sohn oder Deine Tochter nur einen Monat lang im Jahr Kindergeld bezogen hast. Dafür stellst Du am besten einen Dauerzulagenantrag bei Deinem Anbieter.
Für die vollen Förderbeträge musst Du mindestens 4 Prozent Deines rentenversicherungspflichtigen Bruttoeinkommens des Vorjahres abzüglich der Grund- und Kinderzulagen in Deinen Sparvertrag einzahlen. Ansonsten wird die Zulage gekürzt.
Eigenbeiträge und Zulagen bis zu 2.100 Euro im Jahr sind zudem als Sonderausgaben abzugsfähig. Besserverdienende können sich so noch einen zusätzlichen Steuervorteil sichern.
In der Steuererklärung musst Du dafür die Anlage AV auszufüllen.
Was bringt der Ausbildungsfreibetrag?
Solange sich Dein volljähriges Kind noch in der Berufsausbildung befindet und außerhalb Deines Haushalts wohnt, kannst Du eine weitere Steuersparmöglichkeit nutzen: den “Freibetrag zur Abgeltung eines Sonderbedarfs bei Berufsausbildung”. Oder kurz: den Ausbildungsfreibetrag.
Er beträgt ab 2023 jährlich 1.200 Euro (Jahressteuergesetz 2022). Bis 2022 waren es noch 924 Euro. Voraussetzung ist, dass Du Anspruch auf Kindergeld hast. Zur Ausbildung gehören auch die Schulausbildung oder ein Studium. Den Antrag auf diesen Freibetrag musst Du in der Anlage Kind Deiner Steuererklärung stellen.
Das Finanzamt kürzt den Ausbildungsfreibetrag, wenn die genannten Voraussetzungen nicht das ganze Jahr erfüllt waren. Hat Dein Kind seine Berufsausbildung zum Beispiel im Dezember abgebrochen, verringert sich der Freibetrag um ein Zwölftel.
Welche Steuervorteile gibt es für Alleinerziehende?
Singles, die ein Kind erziehen, für das sie Anspruch auf Kindergeld oder einen Kinderfreibetrag haben, können einen weiteren Freibetrag steuerlich geltend machen. Seit dem 1. Januar 2023 beträgt dieser Entlastungsbetrag 4.260 Euro (Jahressteuergesetz 2022). Für jedes weitere Kind gibt es 240 Euro obendrauf. Bei drei Kindern sind es also 4.740 Euro. Alles was darüber wissen musst und was es mit der Steuerklasse 2 auf sich hat, erfährst Du im Ratgeber zur Steuerklasse 2.
Wie setzt Du Kinderbetreuungskosten ab?
Seit 2025 kannst Du 80 Prozent Deiner Kosten für die Kinderbetreuung bis maximal 6.000 Euro als Sonderausgaben absetzen - also höchstens 4.800 Euro je Kind und Jahr (Jahressteuergesetz 2024). Wie viel es früher war und worauf Du achten solltest, kannst Du ausführlich im Ratgeber zu den Kinderbetreuungskosten nachlesen.
Kannst Du Schulgeld von Steuer absetzen?
Ja. Wenn Dein Kind auf eine Privatschule geht, darfst Du 30 Prozent des Schulgelds als Sonderausgaben absetzen. Als jährlicher Höchstbetrag gelten 5.000 Euro für jedes Kind. Die entsprechenden Angaben machst Du in der Anlage Kind. Wann diese Kosten absetzbar sind, haben wir im Ratgeber zum Schulgeld zusammengefasst.
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